Allgemeinverfügung über die Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels in besonderen Fällen vom 14. Januar 2013
Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 40 der Verordnung vom 12. Mai 20101 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, verfügt: Das Pflanzenschutzmittel Karate with Zeon Technology (W 6098, 9,43 % Lambda-Cyhalothrin) wird, befristet bis zum 31. Oktober 2013, für einen beschränkten Einsatz mit den nachfolgenden Auflagen bewilligt: Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet
Schadorganismus
Anwendung
Beerenbau Erdbeere
Drosophila suzukii
Himbeere
Drosophila suzukii
Brombeere
Drosophila suzukii
Ribes-Arten
Drosophila suzukii
Heidelbeere
Drosophila suzukii
Schwarzer Holunder
Drosophila suzukii
1, 2, 3, 4, 5 Konzentration: 0,02 % Dosierung: 0,2 l/ha Wartefrist: 7 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) Konzentration: 0,02 % 1, 2, 4, 5, 6 Dosierung: 0,2 l/ha Wartefrist: 7 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) 1, 2, 4, 5, 7 Konzentration: 0,02 % Dosierung: 0,2 l/ha Wartefrist: 7 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) 1, 2, 4, 5, 8 Konzentration: 0,02 % Dosierung: 0,2 l/ha Wartefrist: 7 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) Konzentration: 0,02 % 1, 2, 4, 5, 8 Dosierung: 0,2 l/ha Wartefrist: 7 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) Konzentration: 0,02 % 1, 2, 4, 9 Wartefrist: 7 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH)
1
642
Auflagen
SR 916.161 2013-0100
Anwendungsgebiet
Schadorganismus
Anwendung
Auflagen
Minikiwi
Drosophila suzukii
Konzentration: 0,02 % 1, 2, 4, 9 Wartefrist: 7 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH)
Auflagen für den Einsatz 1 Einsatz nur bei nachweislichem Auftreten von Drosophila suzukii in der Parzelle oder in der Nähe.
2 Das Pflanzenschutzmittel wurde nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ist daher nicht garantiert.
3 Die angegebene Konzentration bezieht sich auf das Stadium der Vollblüte bis Beginn der Rotfärbung der Früchte, 4 Pflanzen pro m2, Behandlung mit einer Standardbrühemenge von 1000 l/ha.
4 Maximal zwei Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
5 SPe 8 Bienengefährlich: Darf nur ausserhalb des Bienenfluges (abends) mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z.B. Kulturen, Einsaaten, Unkräuter, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen oder nur im geschlossenen Gewächshaus eingesetzt werden, sofern keine Bestäuber zugegen sind.
6 Bei der Sommerhimbeere bezieht sich die Dosierung auf das Stadium der ersten Blüte bis 50 Prozent der Blüten offen sind; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.
Bei der Herbsthimbeere bezieht sich die Dosierung auf Hecken einer Höhe zwischen 150 und 170 cm; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.
7 Bei der Brombeere bezieht sich die Dosierung auf das Stadium der ersten Blüte bis 50 Prozent der Blüten offen sind; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.
8 Die Dosierung bezieht sich auf das Stadium 5090 Prozent der Blütenstände mit sichtbaren Früchten; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.
9 SPe 8 Bienengefährlich: Darf nur ausserhalb des Bienenfluges (abends) mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z.B. Kulturen, Einsaaten, Unkräuter, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen.
Das Pflanzenschutzmittel Ravane 50 (W 6382, 4,81 % Lambda-Cyhalothrin) wird, befristet bis zum 31. Oktober 2013, für einen beschränkten Einsatz mit den nachfolgenden Auflagen bewilligt: Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet
Schadorganismus
Anwendung
Auflagen
Beerenbau Erdbeere
Drosophila suzukii
Himbeere
Drosophila suzukii
Brombeere
Drosophila suzukii
1, 2, 3, 4, 5 Konzentration: 0,04 % Dosierung: 0,4 l/ha Wartefrist: 7 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) Konzentration: 0,04 % 1, 2, 4, 5, 6 Dosierung: 0,4 l/ha Wartefrist: 7 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) 1, 2, 4, 5, 7 Konzentration: 0,04 % Dosierung: 0,4 l/ha Wartefrist: 7 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH)
643
Anwendungsgebiet
Schadorganismus
Anwendung
Auflagen
Ribes-Arten
Drosophila suzukii
Heidelbeere
Drosophila suzukii
Schwarzer Holunder
Drosophila suzukii
Minikiwi
Drosophila suzukii
Konzentration: 0,04 % 1, 2, 4, 5, 8 Dosierung: 0,4 l/ha Wartefrist: 7 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) 1, 2, 4, 5, 8 Konzentration: 0,04 % Dosierung: 0,4 l/ha Wartefrist: 7 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) 1, 2, 4, 9 Konzentration: 0,04 % Wartefrist: 7 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) 1, 2, 4, 9 Konzentration: 0,04 % Wartefrist: 7 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH)
Auflagen für den Einsatz 1 Einsatz nur bei nachweislichem Auftreten von Drosophila suzukii in der Parzelle oder in der Nähe.
2 Das Pflanzenschutzmittel wurde nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ist daher nicht garantiert.
3 Die angegebene Konzentration bezieht sich auf das Stadium der Vollblüte bis Beginn der Rotfärbung der Früchte, 4 Pflanzen pro m2, Behandlung mit einer Standardbrühemenge von 1000 l/ha.
4 Maximal zwei Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
5 SPe 8 Bienengefährlich: Darf nur ausserhalb des Bienenfluges (abends) mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z.B. Kulturen, Einsaaten, Unkräuter, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen oder nur im geschlossenen Gewächshaus eingesetzt werden, sofern keine Bestäuber zugegen sind.
6 Bei der Sommerhimbeere bezieht sich die Dosierung auf das Stadium der ersten Blüte bis 50 Prozent der Blüten offen sind; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.
Bei der Herbsthimbeere bezieht sich die Dosierung auf Hecken einer Höhe zwischen 150 und 170 cm; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.
7 Bei der Brombeere bezieht sich die Dosierung auf das Stadium der ersten Blüte bis 50 Prozent der Blüten offen sind; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.
8 Die Dosierung bezieht sich auf das Stadium 5090 Prozent der Blütenstände mit sichtbaren Früchten; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.
9 SPe 8 Bienengefährlich: Darf nur ausserhalb des Bienenfluges (abends) mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z.B. Kulturen, Einsaaten, Unkräuter, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen.
Das Pflanzenschutzmittel Kendo (W 6098-1, 9,43 % Lambda-Cyhalothrin) wird, befristet bis zum 31. Oktober 2013, für einen beschränkten Einsatz mit den nachfolgenden Auflagen bewilligt: Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet
Schadorganismus
Anwendung
Beerenbau Erdbeere
Drosophila suzukii
1, 2, 3, 4, 5 Konzentration: 0,02 % Dosierung: 0,2 l/ha Wartefrist: 7 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH)
644
Auflagen
Anwendungsgebiet
Schadorganismus
Anwendung
Auflagen
Himbeere
Drosophila suzukii
Brombeere
Drosophila suzukii
Ribes-Arten
Drosophila suzukii
Heidelbeere
Drosophila suzukii
Schwarzer Holunder
Drosophila suzukii
Minikiwi
Drosophila suzukii
Konzentration: 0,02 % 1, 2, 4, 5, 6 Dosierung: 0,2 l/ha Wartefrist: 7 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) 1, 2, 4, 5, 7 Konzentration: 0,02 % Dosierung: 0,2 l/ha Wartefrist: 7 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) 1, 2, 4, 5, 8 Konzentration: 0,02 % Dosierung: 0,2 l/ha Wartefrist: 7 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) Konzentration: 0,02 % 1, 2, 4, 5, 8 Dosierung: 0,2 l/ha Wartefrist: 7 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) Konzentration: 0,02 % 1, 2, 4, 9 Wartefrist: 7 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) Konzentration: 0,02 % 1, 2, 4, 9 Wartefrist: 7 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH)
Auflagen für den Einsatz 1 Einsatz nur bei nachweislichem Auftreten von Drosophila suzukii in der Parzelle oder in der Nähe.
2 Das Pflanzenschutzmittel wurde nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ist daher nicht garantiert.
3 Die angegebene Konzentration bezieht sich auf das Stadium der Vollblüte bis Beginn der Rotfärbung der Früchte, 4 Pflanzen pro m2, Behandlung mit einer Standardbrühemenge von 1000 l/ha.
4 Maximal zwei Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
5 SPe 8 Bienengefährlich: Darf nur ausserhalb des Bienenfluges (abends) mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z.B. Kulturen, Einsaaten, Unkräuter, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen oder nur im geschlossenen Gewächshaus eingesetzt werden, sofern keine Bestäuber zugegen sind.
6 Bei der Sommerhimbeere bezieht sich die Dosierung auf das Stadium der ersten Blüte bis 50 Prozent der Blüten offen sind; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.
Bei der Herbsthimbeere bezieht sich die Dosierung auf Hecken einer Höhe zwischen 150 und 170 cm; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.
7 Bei der Brombeere bezieht sich die Dosierung auf das Stadium der ersten Blüte bis 50 Prozent der Blüten offen sind; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.
8 Die Dosierung bezieht sich auf das Stadium 5090 Prozent der Blütenstände mit sichtbaren Früchten; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.
9 SPe 8 Bienengefährlich: Darf nur ausserhalb des Bienenfluges (abends) mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z.B. Kulturen, Einsaaten, Unkräuter, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen.
645
Das Pflanzenschutzmittel Alanto (W 5933, 40,4 % Thiacloprid) wird, befristet bis zum 31. Oktober 2013, für einen beschränkten Einsatz mit den nachfolgenden Auflagen bewilligt: Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet
Schadorganismus
Anwendung
Auflagen
Beerenbau Erdbeere
Drosophila suzukii
Himbeere
Drosophila suzukii
Brombeere
Drosophila suzukii
Ribes-Arten
Drosophila suzukii
Heidelbeere
Drosophila suzukii
Schwarzer Holunder
Drosophila suzukii
Minikiwi
Drosophila suzukii
1, 2, 3, 4 Konzentration: 0,02 % Dosierung: 0,2 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) Konzentration: 0,02 % 1, 2, 4, 5 Dosierung: 0,2 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) 1, 2, 4, 6 Konzentration: 0,02 % Dosierung: 0,2 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) 1, 2, 4, 7 Konzentration: 0,02 % Dosierung: 0,2 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) Konzentration: 0,02 % 1, 2, 4, 7 Dosierung: 0,2 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) Konzentration: 0,02 % 1, 2, 4, 9 Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) Konzentration: 0,02 % 1, 2, 4, 9 Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH)
Obstbau Steinobst
Drosophila suzukii
Konzentration: 0,025 % 1, 2, 4, 8, 9 Dosierung: 0,4 l/ha Wartefrist: 14 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8387 (BBCH)
Auflagen für den Einsatz 1 Einsatz nur bei nachweislichem Auftreten von Drosophila suzukii in der Parzelle oder in der Nähe.
2 Das Pflanzenschutzmittel wurde nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ist daher nicht garantiert.
3 Die angegebene Konzentration bezieht sich auf das Stadium der Vollblüte bis Beginn der Rotfärbung der Früchte, 4 Pflanzen pro m2, Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.
4 Maximal zwei Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus derselben Wirkstoffgruppe.
5 Bei der Sommerhimbeere bezieht sich die Dosierung auf das Stadium der ersten Blüte bis 50 Prozent der Blüten offen sind; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.
646
6 7 8 9
Bei der Herbsthimbeere bezieht sich die Dosierung auf Hecken einer Höhe zwischen 150 und 170 cm; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.
Bei der Brombeere bezieht sich die Dosierung auf das Stadium der ersten Blüte bis 50 Prozent der Blüten offen sind; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.
Die Dosierung bezieht sich auf das Stadium 5090 Prozent der Blütenstände mit sichtbaren Früchten; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.
Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10 000 m3/ha.
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen eine unbehandelte Pufferzone von 20 Metern zu Oberflächengewässern einhalten. Dieser Abstand kann bei Verwendung abdriftmindernder technischer Massnahmen gemäss Weisungen des BLW verringert werden.
Das Pflanzenschutzmittel Audienz (W 6020, 480 g/l Spinosad) wird, befristet bis zum 31. Oktober 2013, für einen beschränkten Einsatz mit den nachfolgenden Auflagen bewilligt: Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet
Schadorganismus
Anwendung
Auflagen
Beerenbau Erdbeere
Drosophila suzukii
Himbeere
Drosophila suzukii
Brombeere
Drosophila suzukii
Ribes-Arten
Drosophila suzukii
Heidelbeere
Drosophila suzukii
Schwarzer Holunder
Drosophila suzukii
Minikiwi
Drosophila suzukii
1, 2, 3, 5, 17 Konzentration: 0,02 % Dosierung: 0,2 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) Konzentration: 0,02 % 1, 2, 4, 5, 6, 7 Dosierung: 0,2 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) 1, 2, 4, 5, 6, 8 Konzentration: 0,02 % Dosierung: 0,2 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) 1, 2, 4, 5, 6, 9 Konzentration: 0,02 % Dosierung: 0,2 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) Konzentration: 0,02 % 1, 2, 4, 5, 6, 9 Dosierung: 0,2 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) Konzentration: 0,02 % 1, 2, 4, 6, 10, 12 Wartefrist: : 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) Konzentration: 0,02 % 1, 2, 4, 6, 10, 12 Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH)
Obstbau Steinobst
Drosophila suzukii
Konzentration: 0,02 % 1, 2, 4, 6, 10, 11, Dosierung: 0,32 l/ha 12 Wartefrist: 7 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8387 (BBCH)
647
Anwendungsgebiet
Schadorganismus
Anwendung
Auflagen
Rebbau Rebe
Drosophila suzukii
2, 6, 10, 13, 14, Konzentration: 0,015 % 15, 16 Dosierung: 0,18 l/ha Wartefrist: 7 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8389 (BBCH)
Auflagen für den Einsatz 1 Einsatz nur bei nachweislichem Auftreten von Drosophila suzukii in der Parzelle oder in der Nähe.
2 Das Pflanzenschutzmittel wurde nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ist daher nicht garantiert.
3 Die angegebene Konzentration bezieht sich auf das Stadium der Vollblüte bis Beginn der Rotfärbung der Früchte, 4 Pflanzen pro m2, Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.
4 Maximal zwei Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
5 SPe 8 Bienengefährlich: Darf nur ausserhalb des Bienenfluges (abends) mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z.B. Kulturen, Einsaaten, Unkräuter, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen oder nur im geschlossenen Gewächshaus eingesetzt werden, sofern keine Bestäuber zugegen sind.
6 Der/die Produzent/in stellt sicher, dass die Rückstandshöchstkonzentration zum Zeitpunkt der Vermarktung nicht überschritten wird.
7 Bei der Sommerhimbeere bezieht sich die Dosierung auf das Stadium der ersten Blüte bis 50 Prozent der Blüten offen sind; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha. Bei der Herbsthimbeere bezieht sich die Dosierung auf Hecken einer Höhe zwischen 150 und 170 cm; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.
8 Bei der Brombeere bezieht sich die Dosierung auf das Stadium der ersten Blüte bis 50 Prozent der Blüten offen sind; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.
9 Die Dosierung bezieht sich auf das Stadium 5090 Prozent der Blütenstände mit sichtbaren Früchten; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.
10 SPe 8 Bienengefährlich: Darf nur ausserhalb des Bienenfluges (abends) mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z.B. Kulturen, Einsaaten, Unkräuter, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen.
11 Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10 000 m3/ha.
12 SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen eine unbehandelte Pufferzone von 20 Metern zu Oberflächengewässern einhalten. Dieser Abstand kann bei Verwendung abdriftmindernder technischer Massnahmen gemäss Weisungen des BLW verringert werden.
13 Einsatz nur bei nachweislichem Auftreten von Larven in den Beeren nach dem Stadium BBCH 83.
14 Maximal vier Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
15 Die Dosierung wird auf die Traubenzone angewendet und bezieht sich
auf eine Referenzbrühmenge von 1200 l/ha.
16 Spa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung abwechselnd mit Pflanzenschutzmitteln anderer Wirkstoffgruppen behandeln.
17 Maximal eine Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
648
Das Pflanzenschutzmittel Parexan N (W 5959, 49.4 g/l Pyrethrine, 198 g/l Sesamöl raffiniert) wird, befristet bis zum 31. Oktober 2013, für einen beschränkten Einsatz mit den nachfolgenden Auflagen bewilligt: Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet
Schadorganismus
Anwendung
Auflagen
Beerenbau Erdbeere
Drosophila suzukii
Himbeere
Drosophila suzukii
Brombeere
Drosophila suzukii
Ribes-Arten
Drosophila suzukii
Heidelbeere
Drosophila suzukii
Schwarzer Holunder
Drosophila suzukii
Minikiwi
Drosophila suzukii
1, 2, 3, 4, 5 Konzentration: 0,15 % Dosierung: 1,5 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) Konzentration: 0,15 % 1, 2, 4, 5, 6 Dosierung: 1,5 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) 1, 2, 4, 5, 7 Konzentration: 0,15 % Dosierung: 1,5 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) 1, 2, 4, 5, 8 Konzentration: 0,15 % Dosierung: 1,5 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) Konzentration: 0,15 % 1, 2, 4, 5, 8 Dosierung: 1,5 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) Konzentration: 0,15 % 1, 2, 4, 9 Wartefrist: : 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) Konzentration: 0,15 % 1, 2, 4, 9 Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH)
Obstbau Steinobst
Drosophila suzukii
1, 2, 4, 9, 10 Konzentration: 0,1 % Dosierung: 1,6 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8387 (BBCH)
Rebbau Rebe
Drosophila suzukii
2, 9, 11, 12, 13, Konzentration: 0,1 % 14 Dosierung: 1,6 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8389 (BBCH)
Auflagen für den Einsatz 1 Einsatz nur bei nachweislichem Auftreten von Drosophila suzukii in der Parzelle oder in der Nähe.
2 Das Pflanzenschutzmittel wurde nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ist daher nicht garantiert.
649
3 4 5
6
7 8 9 10 11 12 13 14
Die angegebene Konzentration bezieht sich auf das Stadium der Vollblüte bis Beginn der Rotfärbung der Früchte, 4 Pflanzen pro m2, Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.
Maximal drei Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
SPe 8 Bienengefährlich: Darf nur ausserhalb des Bienenfluges (abends) mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z.B. Kulturen, Einsaaten, Unkräuter, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen oder nur im geschlossenen Gewächshaus eingesetzt werden, sofern keine Bestäuber zugegen sind.
Bei der Sommerhimbeere bezieht sich die Dosierung auf das Stadium der ersten Blüte bis 50 Prozent der Blüten offen sind; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha. Bei der Herbsthimbeere bezieht sich die Dosierung auf Hecken einer Höhe zwischen 150 und 170 cm; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.
Bei der Brombeere bezieht sich die Dosierung auf das Stadium der ersten Blüte bis 50 Prozent der Blüten offen sind; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.
Die Dosierung bezieht sich auf das Stadium 5090 Prozent der Blütenstände mit sichtbaren Früchten; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.
SPe 8 Bienengefährlich: Darf nur ausserhalb des Bienenfluges (abends) mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z.B. Kulturen, Einsaaten, Unkräuter, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen.
Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10 000 m3/ha.
Einsatz nur bei nachweislichem Auftreten von Larven in den Beeren nach dem Stadium BBCH 83.
Die Dosierung bezieht sich auf das Stadium BBCH 7181 (JM, Nachblüte) mit einer Referenzbrühmenge von 1600 l/ha (Berechnungsgrundlage) oder einem Laubwandvolumen von 4500 m3/ha.
Maximal vier Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
Spa 1 Zur Vermeidung einer Resistenzbildung abwechselnd mit Pflanzenschutzmitteln anderer Wirkstoffgruppen behandeln.
Das Pflanzenschutzmittel Pyrethrum FS (W 5777, 72.6 g/l Pyrethrine, 326 g/l Sesamöl raffiniert) wird, befristet bis zum 31. Oktober 2013, für einen beschränkten Einsatz mit den nachfolgenden Auflagen bewilligt: Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet
Schadorganismus
Anwendung
Beerenbau Erdbeere
Drosophila suzukii
Himbeere
Drosophila suzukii
Brombeere
Drosophila suzukii
Ribes-Arten
Drosophila suzukii
Konzentration: 0,05 % 1, 2, 3, 4, 5 Dosierung: 0,5 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) 1, 2, 4, 5, 6 Konzentration: 0,05 % Dosierung: 0,5 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) 1, 2, 4, 5, 7 Konzentration: 0,05 % Dosierung: 0,5 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) Konzentration: 0,05 % 1, 2, 4, 5, 8 Dosierung: 0,5 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH)
650
Auflagen
Anwendungsgebiet
Schadorganismus
Anwendung
Auflagen
Heidelbeere
Drosophila suzukii
Schwarzer Holunder
Drosophila suzukii
Minikiwi
Drosophila suzukii
Konzentration: 0,05 % 1, 2, 4, 5, 8 Dosierung: 0,5 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) Konzentration: 0,05 % 1, 2, 4, 9 Wartefrist: : 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) Konzentration: 0,05 % 1, 2, 4, 9 Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH)
Obstbau Steinobst
Drosophila suzukii
Konzentration: 0,05 % 1, 2, 4, 9, 10 Dosierung: 0,8 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8387 (BBCH)
Rebbau Rebe
Drosophila suzukii
Konzentration: 0,075 % 2, 9, 11, 12, 13, Dosierung: 1,2 l/ha 14 Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8389 (BBCH)
Auflagen für den Einsatz 1 Einsatz nur bei nachweislichem Auftreten von Drosophila suzukii in der Parzelle oder in der Nähe.
2 Das Pflanzenschutzmittel wurde nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ist daher nicht garantiert.
3 Die angegebene Konzentration bezieht sich auf das Stadium der Vollblüte bis Beginn der Rotfärbung der Früchte, 4 Pflanzen pro m2, Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.
4 Maximal drei Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
5 SPe 8 Bienengefährlich: Darf nur ausserhalb des Bienenfluges (abends) mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z.B. Kulturen, Einsaaten, Unkräuter, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen oder nur im geschlossenen Gewächshaus eingesetzt werden, sofern keine Bestäuber zugegen sind.
6 Bei der Sommerhimbeere bezieht sich die Dosierung auf das Stadium der ersten Blüte bis 50 Prozent der Blüten offen sind; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha. Bei der Herbsthimbeere bezieht sich die Dosierung auf Hecken einer Höhe zwischen 150 und 170 cm; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.
7 Bei der Brombeere bezieht sich die Dosierung auf das Stadium der ersten Blüte bis 50 Prozent der Blüten offen sind; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.
8 Die Dosierung bezieht sich auf das Stadium 5090 Prozent der Blütenstände mit sichtbaren Früchten; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.
9 SPe 8 Bienengefährlich: Darf nur ausserhalb des Bienenfluges (abends) mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z.B. Kulturen, Einsaaten, Unkräuter, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen.
10 Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10 000 m3/ha.
11 Einsatz nur bei nachweislichem Auftreten von Larven in den Beeren nach dem Stadium BBCH 83.
12 Die Dosierung bezieht sich auf das Stadium BBCH 7181 (JM, Nachblüte) mit einer Referenzbrühmenge von 1600 l/ha (Berechnungsgrundlage) oder einem Laubwandvolumen von 4500 m3/ha.
13 Maximal vier Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
14 Spa 1 Zur Vermeidung einer Resistenzbildung abwechselnd mit Pflanzenschutzmitteln anderer Wirkstoffgruppen behandeln.
651
Das Pflanzenschutzmittel Gazelle SG (W 6581, 20 % Acetamiprid) wird, befristet bis zum 31. Oktober 2013, für einen beschränkten Einsatz mit den nachfolgenden Auflagen bewilligt: Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet
Schadorganismus
Anwendung
Auflagen
Obstbau Steinobst
Drosophila suzukii
1, 2, 3, 4 Konzentration: 0.02 % Dosierung 0.32 kg/ha Wartefrist: 14 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8387 (BBCH)
Auflagen für den Einsatz 1 Einsatz nur bei nachweislichem Auftreten von Drosophila suzukii in der Parzelle oder in der Nähe.
2 Das Pflanzenschutzmittel wurde nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ist daher nicht garantiert.
3 Maximal zwei Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus derselben Wirkstoffgruppe.
4 Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10 000 m3/ha.
Entzug der aufschiebenden Wirkung Einer allfälligen Beschwerde gegen diese Allgemeinverfügung wird gemäss Artikel 55 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 19682 über das Verwaltungsverfahren die aufschiebende Wirkung entzogen.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St-Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.
14. Januar 2013
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Bernard Lehmann
2
652
SR 172.021