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# S T #

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen sowie Anzeigen.

Neue Ausgabe der Bundesverfassung.

Die unterzeichnete Verwaltung hat eine neue Ausgabe der Bundesverfassung mit den bis zum 1. Juli 1944 erfolgten Abänderungen herausgegeben. 8ie enthält überdies einen geschichtlichen Überblick über die Entwicklung des Verfassungsrechts seit dem Bundesvertrag sowie ein Saregister, Der Preis des Heftes beträgt 70 Rappen, zuzüglich 10 Rappen Porto ; bei Bezug gegen Nachnahme Fr. --. 95.

Postcheckkonto III 620 88

Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.

Imprägnierte Holzstangen.

Unter den inländischen Imprägnieranstalten wird hiermit Konkurrenz eröffnet über die Lieferung der nachstehend aufgeführten, mit Kupfervitriol imprägnierten Leitungsstangen für das Jahr 1946. Bei den Stangen mit stärkeren Dimensionen ist überdies in der gefährdeten Zone ein heiaser Teerölanstrich anzubringen, der 50 cm über und 60 cm unter dem Einspannquerschnitt liegen soll. Die Entfernung dieses Querschnittes vom Fussende hat folgende Werte: Stangenlänge in m in m

Distanz des Einspannquerschnittes vom Fassende in cm

8

150

9 10 11 12 13 14 15 16

165 180 200 220 230 240 260 280 Durchmesser in 2 m vom Fussende am Kopfende

9500 Stangen von 6400 ,, .

2400 ,, ,, 1000 ,, B 300 ,, 30 ,, ,,

8 m Länge 9m .

10 m ,, 11 m ,, 12 m ,, 13 m ,,

16 cm 17 ,, 18 ,, 19 ,, 20 ,, 21 ,,

11 cm 12 , 12 ,, 13 ,, 13 ,, 14 ,

312 Durchmesser in 2 m vom Fussende am Kopfende

700

,,

,,

8 m

,,

19 ,,

13 ,,

2000 500 120 10

,, ,, ,, ,,

,, 9 m ,, 10 m ,, 11 m ,, 13 m

,, ,, ,, .,,

20 21 23 26

H 15 16 18

,, ,, ,, ,,

,, ,, ,, i,

Hinsichtlich Art und Qualität des Holzes, der Dimensionen, Zubereitung, Lagerung, Kontrolle, Lieferfrist, Transport und Bezahlung der Stangen gelten die Bestimmungen unserer ,,Vorschriften für imprägnierte Holzstangen", vom 1. Oktober 1928, die auf Verlangen von der unterzeichneten Stelle abgegeben werden.

.

Es wird, ausdrücklich vorgeschrieben: 1. die Verwendung inländischen Rohholzes, 2. ältere als im Jahre 1945 imprägnierte Stangen dürfen nicht zur Abnahme vorgelegt werden, 3. vor dem Monat Mai 1946 finden nur in begründeten Fällen Stangenabnahmen statt Die Preise sind per Stück zu stellen, für Ware franko nächstgelegene NormalspurBahnstation geliefert. Ebenso soll die Offerte verbindliche Liefertermine enthalten.

Für die Zuteilung der Aufträge werden neben der örtlichen Verwendung der Leitungsstangen auch die Preise ausschlaggebend sein.

Offerten, klauselfrei, sind mit der Aufschrift ,,Holzstangenofferte" bis zum 30. November 1945 verschlossen zu adressieren an die

6160

Baumaterialien- und Werkstätte-Abteilung der Generaldirektion der Post- und Telegraphenverwaltung in Bern.

Lieferung von Brot, Fleisch und Käse.

Es werden hiermit die Brot-, Fleisch- und Käselieferungen pro 1946 ausgeschrieben für die Militärschulen und -kurse auf der; Plätzen Aarau, Altstätten, Amriswil, Basel, Bellinzona, Bern, Bière, Brugg, Bülach, La Chaux-de-Fonds, Chur, Colombier, Dübendorf, Emmen, Frauenfeld, Freiburg, Genf, Glarus, Glis, Hergiswil, Herisau, Kloten, Lausanne, Liestal, Luzern, Luziensteig, Mels, Payerne, Pruntrut, St. Gallen, Schaffhausen, Sitten, Sissach, Stans, Thun, Thusis, Vallorbe, Walchwil, Wallenstadt, Wangen a.A., Winterthur, Yverdon, Zug und Zürich, sowie Monte-Ceneri nur Brot und Fleisch und Airolo, Andermatt, St-Maurice nur Fleisch.

Die Zuteilung derselben erfolgt jedoch zunächst nur bis 31. März 1946.

Die Lieferungsvorschriften können bei unterzeichneter Amtsstelle bezogen werden.

Die Angebote sind mit der Aufschrift «Angebot für Brot, Fleisch oder Käse» bis zum 24. November 1945 franko einzureichen an das EIDG. OBERKRIEGSKOMMISSARIAT Feldpost 1. November 1945.

313

Stellenausschreibungen, Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den im Bundesratsbeschluss vom 30. Mai 1941 über die vorläufige Neuordnung der Bezüge und der Versicherungen des Bundespersonals vorgesehenen Grundbesoldungen. Sie umfassen die gesetzlichen Zulagen nicht Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

Besoldung Fr.

Anmeldungstermin

ÜbersetzerMuttersprache französisch, 7044 juristischer Beamter Beherrschung des Deutschen bis und wenn möglich des Eng- 10816 lischen ; gute Kenntnisse im Italienischen erwünscht. Der Bewerber muss befähigt sein, mündlich vom Deutschen ins Französische und schriftlich vom Deutschen, Englischen und eventuell vom Italienischen ins Französische und vom Französischen oder Deutschen ins Englische zu übersetzen.

Abgeschlossenes juristisches Studium

20. Nov.

1945

ÜbersetzerMuttersprache französisch, 6124 juristischer Beamter Beherrschung des bis Deutschen. Der Bewerber 10356 muss befähigt sein, mündlich und schriftlich vom Deutschen ins Französische und schriftlich vom Französischen ins Deutsche zu übersetzen. Abgeschlossenes juristisches Studium

20. Nov.

1945

Direktor des Umfassende volkswirtschaft- 12472 Statistischen Amtes liche Ausbildung, wissenbis schaftliche und praktische 15784 Tätigkeit auf dem Gebiete der Statistik, Erfahrungen in der Organisation und Leitung einer Verwaltung Amtsantritt: 1.Juni 1946

15. Nov.

1945

Schweiz.

Bundeskanzlei, Bern

Schweiz.

Bundeskanzlei, Bern

Sekretariat des Departements des Innern Born

(2..)

(2..)

(2..)

314 Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

Besoldung Fr.

Befähigung zur Leitung des 9712 schweizerischen Erdbebenbis dienstes und der erdmagne- 13024 tischen Station, sowie langjährige Erfahrung im praktischen Wetterdienst Die Stelle wird voraussichtlich durch Beförderung besetzt.

Direktion der Schweizerischen Meteorologischen Zentralanstalt, Zürich

Adjunkt der Schweizerischen Meteorologischen Zentralanstalt

Anmeldungstermin

15- Nov.

1945

(2..)

16- Nov.

Biblioth ekgehilfe e Gute Schulbildung, Erfah- 4928 bis rung im Verwaltungsdienst, 1946 I. Kl. bei der 8240 bibliothekarische Praxis Eidgenössischen Zentralbibliothek (Ausleihe), Kenntnis wenigstens zweier Amtssprachen (2..)

Im Falle einer Beförderung wird gleichzeitig die nachstehende Stelle zur Besetzung ausgeschrieben:

Eidgenössische Zentralbibliothek, Bern

Eidgenössische Zentralbibliothek, Bern

Bibliothekgehilfe II. Kl. bei der Eidgenössischen Zentralbibliothek

Abgeschlossene kaufmännische oder ähnliche Bildung, gute Sprachkenntnisse, Eignung für den Bibliothekdienst

3916 bis 0952

15. Nov.

1945

(2..)

Umfassende juristische Bil- 12472 15- Nov.

1945 gung, lange Gerichts- oder bis Anwaltspraxis. Beherr15784 schung der deutschen und französischen, gute Kenntnis der italienischen Sprache (2..)

Die Stelle wird voraussichtlich durch Beförderung eines Gerichtssekretärs besetzt.

Bundesgericht Präsidium

Bundesgerichtsschreiber

Bundesgericht Präsidium

Bundesgerichtssekretär '

Bundesgericht Präsidium

Bibliothekar, ev. RegistratorBibliothekgehilfe

Umfassende juristische Bil- 9712 bis dung. Mehrjährige Gerichts-, Verwaltungs- oder Anwalts- 13 024 praxis. Muttersprache französisch, Beherrschung der deutschen, gute Kenntnis der italienischen Sprache Beherrschung der deutschen und französischen, Kenntnis der italienischen Sprache. Vertrautheit mit dem Bibliothekdienst

5296 bis 8608 ev.

4560 bis 7882

15. Nov.

1945

(2..)

15. Nov.

1945

(2..)

315 Anmeldestelle

Vakante Stelle

Zollkreisdirektion in Basel

Eidg. Veterinäramt, Bern

Erfordernisse

Kontrolleur Die Bewerber müssen beim Hauptzollamt mindestens den Grad eines Basel-Lisbüchel Kontrollbeamten der Zollverwaltung bekleiden

Ständiger Grenztierarzt bei den Zollämtern BuchsBahnhof und | Schaanwald

Eidgenössisches tierärztliches Diplom.

Kenntnis der drei Amtssprachen

Fr.

Anmeldungstermin

4928

25. Nov.

bis

1945

Besoldung

8240

(D 7404

bis

30. Nov.

1945

10696-

(D

Anstellung von Probiererlehrlingen.

Die Oberzolldirektion beabsichtigt, auf das Frühjahr 1946 einige Probiererlehrlinge einzustellen. Als Bewerber kommen nur Schweizerbürger in Frage, welche auf 81. März 1946 das Alter von 18 Jahren vollendet, aber das 25. Jahr noch nicht überschritten haben; eine wenigstens dem Pensum einer vierklassigen Sekundärschule entsprechende allgemeine Bildung besitzen; eine der drei Amtssprachen in Wort und Schrift beherrschen und genügende Kenntnisse einer zweiten Amtssprache besitzen; über eine den Anforderungen des Probiererberufes genügende körperliche Eignung, namentlich hinsichtlich der Sehorgane, verfügen.

Selbstverfasste handschriftliche Anmeldungen sind bis zum 15. Dezember 1945 an die eidgenössische Oberzolldirektion, Sektion für Personelles, Bern, zu richten.

Denselben sind beizufügen: eine vollständige Darstellung des Lebenslaufes und Bildungsganges, Schul-, Lehr- und Arbeitszeugnisse, ein amtliches Leumundszeugnis, ein Geburtsschein, das Dienstbüchlein für diejenigen, die das Rekrutierungsalter erreicht haben, ein ärztliches Zeugnis mit besonderer Begutachtung der Sehorgane, allfällige Referenzen.

Bewerber, welche die Zulassungsbedingungen erfüllen, haben sich einer pädagogischen Prüfung zu unterziehen, die sich auf Muttersprache, eine zweite Amtssprache, Grundbegriffe der Chemie und Physik, Geographie, vaterländische Geschichte und Grundzüge der Verfassungskunde und Arithmetik erstreckt.

Die auf Grund der abgelegten Prüfung für die Anstellung bei einem eidgenössischen Kontrollamt in Frage kommenden Bewerber werdenvertrauensärztlichh untersucht.

Das Bestehen der Prüfung und der sanitarischen Untersuchung gibt dem Bewerber keinen Anspruch auf Einberufung an eine Probiererlehrstelle.

Die Lehrzeit beträgt wenigstens 2 und höchstens 4 Jahre. Ihre Dauer ist abhängig vom jeweiligen Ausbildungsstand und vom Bestehen der reglementarischen Zwischen- und Abschlussprüfungen. Das Bestehen der Lehrzeit und der vorgesehenen

316 Zwischenprüfungen berechtigt zur Teilnahme an der Prüfung zur Erlangung des eidgenössischen Diploms für beeidigte Probierer. Die ersten drei Monate der Lehrzeit gelten als Probezeit. Während derselben kann der Lehrling jederzeit zurücktreten oder entlassen werden.

Dem Lehrling werden folgende Tagesentschädigungen und dazu die ordentlichen Teuerungszulagen ausgerichtet: Fr. 3.80 im 1.--6. Monat der Lehrzeit, » 5.-- im 7.--12. Monat der Lehrzeit, » 6.60 vom 13. Monat an, sofern er.die erste Zwischenprüfung mit Erfolg bestanden hat.

Nach beendigter Lehrzeit und Diplomierung kann die Wahl zum Probierer II. Klasse der Zollverwaltung erfolgen, sofern Verhalten und Arbeit während der Lehrzeit zufriedenstellend waren und keine andern Gründe gegen eine Wahl sprechen.

Immerhin gibt das Bestehen der Lehrzeit bei einem eidgenössischen Kontrollamt keinen unbedingten Anspruch auf Anstellung im Bundesdienst. Kandidaten, die während oder am Schlüsse der Lehrzeit entlassen werden, haben keinen Anspruch auf irgendwelche Entschädigung.

Die Anfangsbesoldung für beeidigte Probierer II. Klasse beträgt, Änderungen der bestehenden Besoldungsordnung des Bundes vorbehalten, Fr. 3632 oder Fr. 3732 pro Jahr, je nach der Ortszone, zuzüglich allfälliger Orts- und Kinderzulagen sowie die jeweils geltenden Teuerungszulagen. (Zulagen total pro 1946 Ft. 1425 bis Kr. 2160.)

Bern, den 30. Oktober 1945.

6160

(2.).

Eidgenössische Oberzolldirektion.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1945

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

23

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

08.11.1945

Date Data Seite

311-316

Page Pagina Ref. No

10 035 410

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