Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Tarifgenehmigung in der Privatversicherung (Art. 84 des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom 17. Dez. 2004; SR 961.01) Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat die nachstehende Tarifgenehmigung, welche laufende Versicherungsverträge berührt, ausgesprochen: Verfügung vom

Tarifvorlage der

25. Juli 2013

Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG, 8045 Zürich

in der Kollektiv-Lebensversicherung im Rahmen der beruflichen Vorsorge Die garantierte Mindestverzinsung für im Rahmen der Kollektivlebensversicherung rückgedeckte überobligatorische Altersguthaben wird von 2,0 % auf 1,5 % abgesenkt.

Mit Schreiben vom 11. Juli 2013 reichte die Zürich Leben AG im Bereich der überobligatorischen beruflichen Vorsorge eine Tarifanpassung zur Mindestverzinsung ein.

Für die Prüfung und Genehmigung von Tarifen gilt Artikel 38 VAG. Er sieht vor, dass sich genehmigungsfähige Tarife in einem Rahmen bewegen müssen, der einerseits die Solvenz des gesuchstellenden Versicherungsunternehmens und andererseits den Schutz der Versicherten vor Missbräuchen gewährleistet.

Die Gesuchstellerin hat mit ihrer Tarifeingabe den Nachweis erbracht, dass der Rahmen von Artikel 38 VAG eingehalten ist, weshalb die FINMA dem Gesuch um Tarifänderung mittels Verfügung vom 25. Juli 2013 zugestimmt hat.

Die Gesuchstellerin beabsichtigt, die genehmigten Tarifanpassungen per 1. Januar 2014 auf den gesamten Bestand (bisherige und neu abzuschliessende Verträge) anzuwenden.

2013-2221

6755

Rechtsmittelbelehrung Diese Mitteilung gilt als Eröffnung der Verfügung. Personen, welche nach Artikel 48 des Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG; SR 172.021) zur Beschwerde berechtigt sind, können die Verfügung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, unter Angabe des Wohnsitzes, resp. Sitzes, anfechten. Die Beschwerdeschrift ist innert 30 Tagen seit dieser Veröffentlichung einzureichen und hat die Begehren und deren Begründung zu enthalten. Während dieser Zeit kann die Verfügung bei der Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, eingesehen werden.

10. September 2013

6756

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA