Strategische Ziele des Bundesrates für das Schweizerische Nationalmuseum 2014­2017 vom 6. Dezember 2013

1 1.1

Ausgangslage Grundlagen

Das Schweizerische Nationalmuseum (SNM) ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit. Es ist dem Eidgenössischen Department des Innern (EDI) zugeordnet. Die Existenz und die Grundzüge der Organisation des Museums beruhen auf dem Bundesgesetz vom 12. Juni 2009 über die Museen und Sammlungen des Bundes (MSG, SR 432.30). Das SNM erfüllt, unabhängig von politischen Einflüssen, die Aufgaben, die im MSG festgelegt sind, und richtet seine Tätigkeit nach den Richtlinien des Internationalen Museumsrates (ICOM) aus.

1.2

Auftrag und Kontext

Das SNM erfüllt seinen öffentlichen Auftrag im Interesse des Landes durch: ­

die Darstellung der Geschichte der Schweiz,

­

die Auseinandersetzung mit der vielfältigen Identität der Schweiz sowie

­

das Anbieten eines museologischen Kompetenzzentrums für kantonale, städtische oder private Museen.

All dies strebt es mit dem Sammlungsansatz und dem Vermittlungsansatz des ICOM an.

Das SNM besteht aus drei Bundesmuseen mit kulturhistorischer Ausrichtung, nämlich dem Landesmuseum Zürich, dem Schloss Prangins und dem Forum der Schweizer Geschichte Schwyz, sowie dem gemeinsamen Sammlungszentrum in Affoltern am Albis.

Des Weiteren kann das SNM der Museumsgruppe nicht angehörende Häuser kuratorisch bespielen, etwa das Schweizerische Zollmuseum Cantine di Gandria oder das Zunfthaus zur Meisen in Zürich.

1.3

Aufgaben und Ziele

Die Museen des SNM erfüllen ihren Auftrag mit Ausstellungen, Veranstaltungen und Publikationen für ein breites Publikum, insbesondere zu den Themen Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Kultur. Hierzu sammeln sie kulturhistorische Objekte für die Sammlungsbestände des SNM. Diese sind gemäss Sammlungskonzept namentlich:

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Strategische Ziele des Bundesrates für das Schweizerische Nationalmuseum 2014­2017

1. Zeitzeugen, 2. Archäologie, 3. Numismatik & Siegel, 4. Technologie & Brauchtum, 5. Waffen & Uniformen, 6. Kutschen & Schlitten, 7. Edel- & Buntmetall, 8. Keramik & Glas, 9. Möbel & Interieurs, 10. Textil & Mode, 11. Schmuck & Uhren, 12. Malerei & Bildhauerei, 13. Grafik & Fotografie, 14. Spezialsammlungen.

2

Strategische Schwerpunkte

Der Bundesrat erwartet, dass das SNM mit seinen Häusern, seinen Sammlungen und seiner Bündelung von Fachkompetenz das Verständnis für die schweizerische Geschichte und für die vielfältige kulturelle Identität der Schweiz vertieft und für deren Verbreitung sorgt. Hierzu pflegt das SNM eine einzigartige Sammlung schweizerischen Kulturguts von der Urgeschichte bis in die Gegenwart. Es macht die Sammlungsbestände des SNM für die Schweizer Bevölkerung und die internationale Öffentlichkeit in attraktiver Form zugänglich. Im Rahmen seiner gesetzlichen und fachlichen Kompetenzen unterstützt das SNM die Kulturpolitik von Bund und Kantonen und gestaltet die Museumspolitik des Bundes mit.

Die nach den Artikeln 4 und 7 MSG gesetzlich zugewiesenen Aufgaben des SNM werden in die folgenden Produktgruppen und Produkte gegliedert: Produktgruppe

Produkt

Finanzierung

1. Sammlung

1.1 Erhaltung, Erweiterung der Sammlung

Bund, ev. Dritte

1.2 Wiss. Arbeit an der Sammlung

Bund, ev. Dritte

1.3 Leistungen für Dritte

Entgelte

2. Ausstellungsbetrieb

2.1 Dauerausstellung

Bund, ev. Dritte

2.2 Wechselausstellung

Bund, ev. Dritte

2.3 Leistungen für Dritte

Entgelte

Für die Jahre 2014­2017 werden die folgenden Schwerpunkte gesetzt:

2.1

Produktgruppe Sammlung

Allgemeine Perspektive Die Sammlungen des SNM widerspiegeln das kulturhistorische und kunsthandwerkliche Erbe der Regionen der heutigen Schweiz. Ein Sammlungskonzept konkretisiert die Sammlungsarbeit des SNM.

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Ziele 1.

Das SNM sichert mit Schenkungen, Ankäufen und Sammlungskooperationen im Sinne seines Sammlungskonzeptes ein für die gesamte Schweiz repräsentatives Kulturerbe.

2.

Die wissenschaftliche und dokumentarische Aufarbeitung der Sammlungen dient als Quelle für die Ausstellungs- und Forschungstätigkeit.

3.

Das SNM arbeitet mit Institutionen der akademischen Aus- und Weiterbildung zusammen.

4.

Die Leistungspotenziale des Sammlungszentrums werden technologisch und wirtschaftlich genutzt und Kooperationen mit in- und ausländischen Sammlungen und Museen verstärkt.

5.

Das neue Studienzentrum des SNM in Zürich etabliert sich als Ort für Studiensammlungen, die Studierenden und Berufstätigen als Quelle für ihre Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten dienen.

2.2

Produktegruppe Ausstellungsbetrieb

Allgemeine Perspektive Mit der Präsentation von Geschichte und Kulturgut soll die Schweiz für Besucherinnen und Besucher aus dem In- und Ausland fassbar und verständlich gemacht werden. Im historischen Kontext zu thematisieren ist etwa die Beziehung zwischen der Schweiz und der Welt: sowohl das, was aus der Welt kommt und die Schweiz prägt, wie auch das, was die vielfältige Identität der Schweiz ausmacht und in die Welt ausstrahlt.

Ziele 1.

Das SNM bietet seinem Publikum attraktive permanente und temporäre Ausstellungen an.

2.

Das SNM ist mit seinen Veranstaltungen ein nationales und internationales Schaufenster zur Kultur und Geschichte des Lebensraumes Schweiz.

3.

Das SNM ist einem weiten Kulturbegriff verpflichtet und kann die gesamte in der Schweiz lebende Bevölkerung ansprechen.

4.

Das SNM fördert den Austausch zwischen den Ausstellungshäusern und nimmt Gelegenheiten der nationalen und internationalen Zusammenarbeit wahr.

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2.3

Bauprojekte an den Standorten Zürich und Affoltern am Albis

Mit Inbetriebnahme des Erweiterungsbaus und des sanierten Flügels der Kunstgewerbeschule sind die neuen Möglichkeiten für ein zeitgemässes kulturhistorisches Museum zu nutzen, das eine ambitionierte Ausstellungspolitik verfolgt und mit hohen Ansprüchen an Originalität und Qualität die neuen räumlichen Angebote einzusetzen weiss.

Bis zur Inbetriebnahme der verbleibenden Museumsflügel nach Abschluss der letzten Sanierungsetappen in Zürich sowie nach der vom Bund geplanten Zusammenführung der zwei Standorte des Sammlungszentrums Affoltern am Albis bereitet das SNM als Nutzer die Etappen bis hin zu den Ausführungsprojekten vor und begleitet das Bundesamt für Bauten und Logistik (Bauherr) bei der Planung und Durchführung der Projekte.

3

Finanzielle Ziele

Der Bundesrat erwartet, dass das SNM: 1.

sich in seiner Leistungserbringung durch betriebswirtschaftliches Handeln und Ergebnisverantwortung auszeichnet und geeignete Kontroll- und Steuerungsprozesse unterhält;

2.

die Leistungserbringung in der geforderten Qualität und Menge aufgrund geeigneter zwischen EDI und Museumsrat festzusetzender Indikatoren nachhaltig und zeitgerecht sicherstellt;

3.

seine Tätigkeiten aus den in Artikel 17 MSG vorgesehenen Mitteln finanziert (Finanzierungsbeitrag des Bundes, Einnahmen aus dem Museumsbetrieb und anderen gewerblichen Leistungen, Beiträge der Standortkantone und Standortgemeinden sowie Zuwendungen Dritter);

4.

die Äufnung seiner Fonds im Eigenkapital transparent darstellt, dem Bundesrat Rechenschaft über die geplante Verwendung der Fondsmittel ablegt und darüber hinaus ­ bei Bedarf und zum Ausgleich von betriebsbedingten Jahresschwankungen ­ zusätzliches Eigenkapital aufbaut, wobei dieses 5 % des Umsatzes nicht übersteigen sollte;

5.

seine Rechnungslegung nach Artikel 19 MSG vornimmt und mit dem Handbuch Konsolidierung Bund koordiniert.

4

Personalpolitische Ziele

Der Bundesrat erwartet, dass das SNM: 1.

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eine vorausschauende, sozial verantwortliche, transparente und verlässliche Personalpolitik betreibt und für alle Altersgruppen konkurrenzfähige Arbeitsbedingungen in einem Arbeitsumfeld anbietet, das die persönliche Entwicklung und Leistungsfähigkeit fördert;

Strategische Ziele des Bundesrates an das Schweizerische Nationalmuseum 2014­2017

2.

bei Vorgesetzten und Mitarbeitenden eine Arbeitshaltung fördert, die auf Integrität beruht;

3.

durch Aus- und Weiterbildung eine hohe Fachkompetenz und das berufliche Fortkommen fördert;

4.

eine angemessene Vertretung der Landessprachen sowie der Geschlechter anstrebt;

5.

im Rahmen seiner Möglichkeiten geeignete Lehr- und Ausbildungsstellen zur Verfügung stellt;

6.

das Leistungsniveau der Vorsorgepläne an jenen der Bundesverwaltung orientiert und die Lasten angemessen auf Versicherte und Arbeitgeber verteilt.

5

Kooperationen

Der Bundesrat erwartet, dass das SNM:

6

1.

in seinem Leistungsbereich mit privaten, städtischen, kantonalen und nationalen Institutionen sowie mit Fachleuten zusammenarbeitet;

2.

in seinem Zuständigkeitsbereich in nationalen und internationalen Gremien mitarbeitet;

3.

sich an nationalen und internationalen Projekten beteiligt, sofern diese zur Erfüllung der gesetzlichen Aufträge oder des Leistungsauftrags beitragen;

4.

mit Partnern im Hinblick auf Finanzierungen durch Zweit- und Drittmittel kooperiert.

Berichterstattung an den Bundesrat

Der Bundesrat erwartet, dass das SNM mit den Vertreterinnen und Vertretern des Bundes einen regelmässigen Informationsaustausch pflegt.

Der Museumsrat orientiert den Bundesrat jährlich über die Erreichung der strategischen Ziele und mit dem Geschäftsbericht über den Geschäftsverlauf, die Jahresrechnung und weitere relevante Gesichtspunkte.

7

Änderungen während der Laufzeit

Der Bundesrat kann diese strategischen Ziele während ihrer Geltungsdauer jederzeit anpassen oder ändern. Änderungswünsche des SNM sind an das Generalsekretariat des EDI zu richten. Die finanziellen Konsequenzen allfälliger Anpassungen oder Änderungen werden fallweise geprüft.

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Strategische Ziele des Bundesrates für das Schweizerische Nationalmuseum 2014­2017

8

Finanzierungsbeitrag des Bundes

Nach Artikel 17 MSG erhält das SNM vom Bund jährliche Beiträge zur Erfüllung seiner Aufgaben gemäss dem gesetzlichen Auftrag und gemäss den vom Bundesrat festgelegten strategischen Zielen. Mit Bundesbeschluss vom 26. September 2011 wird dem SNM ein bis 2015 geltender Zahlungsrahmen gewährt. Für die finanzielle Unterstützung des SNM in der Periode 2016­2019 wird der Bundesrat in der Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016­2019 (Kulturbotschaft) einen Zahlungsrahmen beantragen.

6. Dezember 2013

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Ueli Maurer Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

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