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Aus den Verhandlungen des Schweiz, Bundesrates, (Vom 3. September 18970

Der Bundesrat hat für die am 20. September 1897 beginnende Session der Bundesversammlung folgendes Traktandenverzeichnis festgesetzt : Geschäftsbericht für das Jahr 1896 (Fortsetzung).

Volksabstimmung über die Revision der Bundesverfassung.

a. Art. 24 (Wasserbau- und Forstpolizei).

b. Art. 69bis (Lebensmittelgesetzgebung).

Nationalmuseum, Neuerwerbungen.

Umbrailstraße.

Untere Landwasserstraße.

Emmekorrektion.

Verbauung der Gamsen.

Verbauung der Lozence.

Maggiakorrektion.

Tessinkorrektion.

Verbauung der großen Schlieren.

Rechtseinheit.

Folgen des Verzuges bei Geldschulden. (Motion Favon.)

Haftpflicht der Eisenbahnen. (Motion Brenner und Kons.)

Rekurs Gröner.

Rekurs der Zuger Regierung.

Vertrag mit Spanien.

Rekurs Lurati und Moroni.

Rekurse betreffend Bezirksrichterwahl in Sursee.

Errichtung von Maschinengewehrabteilungen.

Militärorganisation. Abänderung und Ergänzung einiger Bestimmungen.

Postulat betreffend Revision der Militärorganisation.

Relief der Schweiz.

Luftschiffercompagnie.

Rekurs Fournier betreffend Militärpension.

Postulat betr. Lohn- und Anstellungsverhältnisse der eidg. Arbeiter.

Ruhetage der Grenzwächter und untern Zollbeamten.

Begnadigungsgesuch Fatton.

181 Alkoholzehntel pro 1895.

Alkohol Verwaltung, Geschäftsbericht pro 1896.

Rekurs Fecht betreffend Patenttaxe.

Kranken- und Unfallversicherung.

Lohnzahlung; Arbeitszeit an Samstagen ; internationaler Arbeiterschutz.

Eisenbahngeschäfte : a. Samaden-Maloja-Castasegna.

b. Cinuskel-Martinsbruck.

c. Chur-Churwalden-Tiefenkasten.

d. Zürich-Schlieren-Dietikon.

e. Erlenbach-Zweisimmen.

f. Pruntrut-Bonfol.

g. Bern-Muri-Worb.

h. Ramsei-Sumiswald-Huttwil.

i. Worblenthalbahu.

Nebenbahnengesetz.

Eisen bah nrückkauf.

Post- und Telegraphengebäude in Bern.

Post-, Telegraphen- und Telephongebäude in Zug.

Revision des Nationalratsreglementes.

Revision des Ständeratsreglementes.

Motion Gaudard.

Motion Gramer-Frey.

Motion Joos.

Motion Curti.

Motion Jenny.

Allfällig weiter hinzukommende Gegenstände.

Der König von Italien hat anläßlich seiner Durchreise durch die Schweiz von Chiasso aus dem schweizerischen Bundespräsidenten ein Begrüßungstelegramm geschickt. Herr Vizepräsident Ruffy (Herr Bundespräsident Deucher befindet sich in Urlaub) hat namens des Bundesrates den Gruß telegraphisch erwidert.

Der Bundesrat hat, gestützt auf die ihm in Artikel 30 des Bundesgesetzes über die Fischerei vom 21. Dezember 1888 (A. S.

n. F. XI. 62) eingeräumte Ermächtigung, der am 3. Juli 1897 mit dem Großherzogtum Baden abgeschlossenen Übereinkunft betreffend die Erlassung einer Fischereiordnung für den Untersee und Rhein die Genehmigung erteilt. Dieselbe wird in der eidgenössischen Gesetzsammlung publiziert und tritt am I.Januar 1898 in Kraft.

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Die zwei Sektionen des schweizerischen Kunstvereins, denender vom Bundesrat pro 1897 bewilligte Bundesbeitrag von Fr. 12,000 zukommt, haben aus demselben folgende Anschaffungen gemacht : a. Die Sektion Glarus: 1. Ölgemälde von Konrad Grob in München, ,,Abgebrannt".

2. Ölgemälde von Joseph Kaufmann in Luzern, ,,General Herzog im Jahr 1870/71".

b. Die Sektion Lode: 1. Ölgemälde von Joseph Kaufmann, ,,Maximgeschützsoldaten auf dem Marsch".

2. Ölgemälde von Eduard Kaiser in Chaux-de-Fonds, ,,Uhrenmacheratelier".

3. Ölgemälde von Léon Gaud in Genf, ,,Vins d'amis".

4. Ölgemälde von W. L. Lehmann in München, ,,Erntetag".

5. Aquarell von Eduard Ravel in Genf, ,,Die Landschaftsmalerin".

Der Bundesrat hat diese Ankäufe gutgeheissen.

Herr Lieutenant Coderey erhält die nachgesuchte Entlassung als Adjunkt des Fortverwalters von Savatan (St. Maurice).

(Vom 8. September 1897.)

Der ,,Allianz", Versicherungsgesellschaft in Berlin, wird zum Betriebe der Unfall-, Haftpflicht-, Kautions- und Transportversicheruug in der Schweiz unter Vorbehalt der nach Art. 34bis der Bundesverfassung zu erlassenden Bundesgesetze die nachgesuchte Konzession erteilt, und zwar zunächst bis zum 12. Oktober 1898, an welchem Tage auch die schweizerische Konzession der übrigen Unfallversicherungsgesellschaften abläuft.

Der Entwurf einer Ordonnanz betreffend die scharfen und blinden Patronen zum Kadettengewehr, Kaliber 7,6 mm., Modell 1897, wird genehmigt. Die scharfe Patrone ist genau gleich der' scharfen Patrone des Repetiergewehrs, Kaliber 7,5 mm., Modell 1897, mit einziger Ausahme der Pulverladung, die durchschnittlich nur 1,75 Gramm beträgt.

183^ Herr Oberlieutenant Richard Z s c h o k k e , von Gontenschwylj in Andermatt, wird zum Hauptmann der Festungsartillerie ernaont.

Nach Einsicht einer Eingabe des Schweiz. Eisenbahndepartements betreffend den Güterverkehr an Sonntagen während der diesjährigen Herbstsaison hat der Bundesrat beschlossen: 1. Während der Zeit vom 12. September bis 14. November 1897 wird den Verwaltungen des schweizerischen Wagenverbandes-.

gestattet : a. Am Sonntag Vormittag, den eidgenössischen Bettag ausgej nommen, an den Güterschuppen durch ihr Personal, soweit nötig, gewöhnliche Frachtgüter ein- und ausladen zu lassen; 6. an den Sonntagen, den eidgenössischen Bettag ausgenommen,, Güterzüge auszuführen, soweit dies zur Bewältigung des Verkehrs sich als notwendig erweisen wird.

2. Die weitergehenden Begehren der Eisenbahnverwaltungen: werden abgelehnt.

3. Die Annahme und Ablieferung von Gütern an den Sonntagen ist nicht gestattet, und es sind die Güterschuppen und Lade-plätze für das Publikum geschlossen zu halten.

4. Zufolge der ad l bewilligten Ausnahmen dürfen wederÜberschreitungen der gesetzlichen Maximalarbeitszeit noch Kürzungen, der gesetzlichen Ruhepausen eintreten.

5. Sofern den .Angestellten Freisonntage entzogen werden müssen, sind dieselben bis Ende des Jahres wieder durch Freisonntage zu ersetzen.

6. Im Laufe des Monats Dezember haben die Bahnverwaltungen dem Eisenbahndepartement darüber Bericht zu erstatten, in.

welchem Umfange sie von den bewilligten Ausnahmen Gebrauch gemacht und in welcher Weise sie die allenfalls unterdrückten, Freisonntage ersetzt haben.

"Wahlen.

(Vom 3. September 1897.)

Post- und Eisenbahndepartement.

Telegraphenverwaltung.

Telegraphist in Zürich: Herr Zacharias Walkmeister, von Peiat (Graubünden).

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(Vom 8. September 1897.)

Landwirtschaftsdepartement.

Abteilung Landwirtschaft.

Verwalter der schweizerischen landwirtschaftliehen Versuchsund Untersuchungsanstalten: Herr V. Lederrey, von Grand vaux und Cernier, Direktor der landwirtschaftlichen Schule des Kantons Neuenburg in Cernier.

Finanz- und Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Kanzlist der Handelsstatistik: Herr Eduard Rieben, Kaufmann, von Lenk.

Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Postcommis in Basel: Herr Karl Biedermann, von Thalweil.

Postcommis in Zürich: ,, Alfred Bühler, von HorenbachBuchen.

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08.09.1897

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