261

# S T #

Konkurrenz- undStellen -Ausschreibungen, sowie

Inserate und literarische Anzeigen.

Ausschreibung von Bauarbeifen.

Die Zimmer-, Bauschmiede-, Blitzableitungs-, Spengler- und Holzcementbedachungsarbeiten, sowie die Lieferung von Walzeisen und gußeisernen Säulen für das Werkstatt- und Magazingebäude des eidg. Kriegsdepots in Thun werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Pläne, Bedingungen and Angebotformulare sind im eidg. Baubureau in Thun zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen und unter der Aufschrift : ,,Angebot für Kriegsdepotgebäude Thun" der unterzeichneten Verwaltung bis und mit dem 12. Februar nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 1. Februar 1897.

Direktion der eidg. Bauten.

Ausschreibung.

Für die Militärschulen und -kurse pro 1897 auf nachstehenden Waffenplätzen werden hiermit folgende Lieferungen ausgeschrieben: Yverdon: Brot, Fleisch, Hafer, Heu und Stroh.

Airolo: Fleisch.

Die Lieferungsvorschriften sind bei den Kriegskommissariaten der Kantone Waadt und Tessin, beim Festungsburean Andermatt, sowie bei unterzeichneter Amtsstelle zur Einsichtnahme aufgelegt. Voreinigungen von mehr als zwei Bewerbern für eine Lieferung sind unzulässig. Jeder Konkurrent hat zwei Bürgen zu bezeichnen und für sich und diese letztem gemeinderätliche Habhaftigkeitsbescheinigungen dem Angebote beizulegen.

Die Offerten (für Brot per Portion zu 750 g. in Laiben zu 1500 g. ; für Fleisch per Portion zu 375 g. für die Festungstruppen und zu 320 g. tur die übrigen Truppen; für Hafer, Heu und Strom, unrationiert, per 100 kg. berechnet) sind versiegelt und mit der Aufschrift: ,,Angebot für Brot, Fleisch oder Fourage" versehen bis zum 15. Februar 1897 der unterzeichneten Amtsstelle franko einzureichen.

B e r n , den 26. Januar 1897.

Eid g. Oberkriegskommissariat.

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Steile-Ausschreibung.

Die Stelle eines Kanzlers bei der schweizerischen Gesandtschaft in Washington

wird hiermit zur Besetzung ausgeschrieben. Von dem Bewerber wird verlangt, daß er das Deutsehe beherrsche und auch des Französischen ziemlich mächtig sei.

Das Maximum der Besoldung beträgt vorläufig Fr. 5000 per Jahr.

Die Anmeldungen sind bis zum 20. Februar an das politische Departement in Bern zu richten.

B e r n , den 4. Februar 1897.

Politisches Departement.

Stellen-Ausschreibung.

Infolge Ablebens der bisherigen Inhaber werden hiermit die Stellen der Grenztierärzte «. beim Zollamt St. Antönien (Granbünden), &. bei den Zollämtern Grassier und Nyon (Hafen) zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.

Diese Zollämter sind wie.folgt für die Einfuhr von Vieh geöffnet: St. Antönien : Vom 1. April bis 31. Oktober jeden Donnerstag von 10 bis 12 Uhr vormittags, sowie an denjenigen Tagen ebenfalls von 10 bis 12 Uhr, an welchen im benachbarten Tirol Viehmärkte abgehalten werden.

Grassier : Jeden Montag und Donnerstag und zwar vom 1. April bis 30. September von 8 bis 10 Uhr vormittags und vom 1. Oktober bis 31. März von 9 bis 11 Ohr vormittags; au denjenigen Tagen, an welchen in Nyon Viehmarkt abgehalten wird, jeweilen eine Stunde früher, d. h. von 7 bis 9 Uhr im Sommer und von 8 bis 10 Uhr im Winter ; an den Viehmarkttagen in Gex und Divonne jeweilen von 2 bis 4 Ohr nachmittags.

Nyon (Hafen): Jeden Freitag von 8 bis 10 Uhr vormittags.

Der Dienst in St. Antönien wurde bisanhin von Davos ans besorgt (jährliche Entschädigung Pr. 900), derjenige in Grassier und Nyon von Nyon ans (jährliche Entschädigung Fr. 1200).

Patentierte Tierärzte, welche auf eine der beiden Stellen reflektieren, wollen ihre Anmeldungen bis Ende Februar an das unterzeichnete Departement in Bern gelangen lassen.

B e r n , den 8. Februar 1897.

Schweiz. Landwirtschaftsdepartem en t.

263

Stelle-Ausschreibung.

Die infolge Hinscheids des bisherigen Inhabers seit einiger Zeit vakant eworclene Stelle des Chefs des Korrespondenzbureaus des eidg. Oberkriegsommissariats wird hiermit zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.

Besoldung nach Gesetz.

Bewerber um diese Stelle, welche gelegentlich auch bei der Instruktion mitzuwirken haben, haben ihre Anmeldungen, mit den nötigen Ausweisen fiher Befähigung begleitet, dem unterzeichneten Departement bis znm 13. Februar nächsthin schriftlich einzureichen.

f

B e r n , den 27. Januar 1897.

Schweiz. Militärdéparte«! eut.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Fallo sein; ferner wird von ihn on gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch dea H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der .Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, -wird derselbe bai dsr Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt dia für die Emjii'au^nahme der Anmeldungen bezeichnete Amtssttlle.

1) Kondukteur für den Postkreis ) (Jenf.

l Anmeldung bis zum 23. Febr.

......

i - T, . , } 1897 bei der Kreispostdirektion in ox ,, 2) Mandattrager beim Hauptpostl Qe,,e bureau Genf.

J 3) Postablagehalter und Briefträger in Bomanel s. Lausanne. Anmeldung bis zum 23. Februar 1897 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

4) Posthalter in Hindelbank (Bern).

5) Briefträger in Zollbrücke (Bern).

Anmeldung bis zum 23. Febr.

1897 boi der üreispostdirektion in 6) Briefträger in Interlaken.

t) Dneitrager, üureaumener una Packer in Interlaken.

8) Briefträger in Cormondrêche (Neuenburg). Anmeldung bis znm 23. Februar 1897 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

9) Urei Briefträger in Solothurn.

Anmeldung bis zum 23. Febr.

10) Bureaudiener beim Postbureau 1897 bc,i der Kreispostdirektion in Solothurn.

Hocol 11; oneurager in jn.umiiswii (Solothurn).

Wo-,,

264 12) Briefträger beim Postbureau Zürich 16 (AViedikon). Anmeldung bis zum 23. Februar 1897 bei der Kreispostdirektion in Zürich..

13) Briefträger in Borschach (für Korschacherherg). Anmeldung bis zum 23. Februar 1897 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

14) Telegraphist und Telephonist in Lyß. Jahresgehalt Fr. 280, nebst Depeschenprovision für den Telegraphendienst und Fr. 240 für den Telephondienst. Anmeldung bis zum 20. Februar 1897 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

15) Telegraphist in Rickenbach (Thurgau). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprpvision. Anmeldung bis zum 20. Februar 1897 bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

1) Einnehmer heim Nebenzollamt in Steckborn (Thurgau). Anmeldung bis zum 13. Februar 1897 bei der Zolldirektion in Schaffhausen.

2) Briefträger in Grandson. Anmeldung bis zum 16. Februar 1897 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

3) Briefträger in ilühlethurnen (Bern). Anmeldung bis zum 16. Februar 1897 bei der Kreispostdirektion in Bern.

4) Vier Postcommis in La G'haux-deFonds.

Anmeldung bis zum 16. Februar 5) Vier Postpacker, Bureaudiener und 1897 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

Briefkastenleerer in La Chaux-deFonds.

6) Zwei Postcommis in Basel.

| Anmeldung bis zum 16. Februar ,,. ,, . T, , ., ..

. T, ? 1897 bei der Jireispostdirektion in 7) Zwei Pakettrager in Basel.

J ßasei_ 8) Briefträger in Aarburg.

l Anmeldung bis zum 16. Februar 9) Zwei Briefträger and Boten in l897 bei der Kreispostdirektion in Gontenschwil (Aargau).

J Aarau10) Vier Posteommis in Luzern.

J Anmeldung bis zum 16. Februar 11) Mehrere Postpacker in Luzern.

\ 1897 bei der Kreispostdirektion in 12) BriefträgerinBmmenbrüoke(Luzern).J Luzern13) Briefträger in Zürich 12 (Neu| Anmeldung bis zum 16. Februar müuster).

V 1897 bei der Kreispostdirektion in 14) Briefträger in Bubikon (Zürich). J Zürich-

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

Bern, den 10. Februar

A« 6.

1897.

III. Personen- und Gepäckverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

6

70. ( /97) Plakat über Lust- und Rundfahrtbillete der V S B, vom 15. Mai 1896. Kündigung.

Das vorbezeichnete Plakat wird hiermit auf 1. Juni 1897 gekündigt, über dessen Ersetzung durch eine Neuausgabe wird seiner Zeit besondere Publikation erfolgen.

St. Gatten, den 8. Februar 1897.

Direktion der Vereinigten Schneizerbahnen.

71. ( 6 /97) Personentarif

SCB -- N 0 B.

Neuausgabe.

Mit dem 1. März 1897 tritt für die direkte Beförderung von Personen im Verkehr zwischen Stationen der Schweizerischen Centralbahn einerseits und solchen der Schweizerischen Nordostbahn anderseits ein neuer Tarif in Kraft.

Durch denselben werden aufgehoben und ersetzt: «. Der bisherige Personen- und Gepäcktarif für den Verkehr zwischen der Schweizerischen Centralbahn und der Schweizerischen Nordosthahn, sowie der Linie Effretikon-Hinweil, gültig vom 1. April 1881 an, samt den Nachträgen I--XI ; 35

fe. der provisorische Nachtrag zu den Personen- und Gepäcktarifen S C B -- N OB, vom I.April 1881, und A S B und W B -- N 0 B, vom 1. Oktober 1882, soweit derselbe ausschließlich den erstgenannten Tarif betrifft.

Basel, den 9. Februar 1897.

Direktorium der Schweiz, Centralbahn.

72. (6/97) Tarif und Distanzenzeiger für die Beförderung von Personen und Gepäck J N -- N 0 B, V S B, S 0 B, STB, L H B, HWB und GB. Neuausgabe.

Mit dem 1. März 1897 tritt der obgenannte neue Tarif in Kraft, wodurch folgende Tarife, Distanzen und Taxen aufgehoben und ersetzt werden : a. Der bisherige Tarif J N -- N 0 B, V S B, S 0 B, S T B und G B, vom 1. Juli 1892; 6. die Distanzen und direkten Taxen für den Verkehr J N -- L H B im Nachtrag II zum Tarif J N -- S C B und A SB, vom t. Januar 1892; c. die im Distanzenzeiger G B -- E B und J N, vom 1. August 1892, für die Relationen J N -- O B enthaltenen Distanzen.

Neuenburg, den 6. Februar 1897.

Direktion der Neuenburger Jurabahn.

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

6/97)

73. ( Teil II des Personen- und Gepäcktarifes der großherzogl.

badischen Staatseisenbahnen und der unter Staatsverwaltung stehenden badischen Privatbahnen. Nachtrag VII.

Zum Tarif für die Beförderung von Personen und Reisegepäck auf den großherzogl. badischen Staatseisenbahnen und den unter Staatsverwaltung stehenden badischen Privatbahnen, Teil II, ist der Nachtrag VII -- gültig vom 1. März 1897 -- ausgegeben worden. Derselbe enthält Änderungen der Zusatzbestimmungen zur Verkehrsordnung und des Tarifes. Die in den Nachtrag aufgenommenen Zusatzbestimmungen zur Verkehrsordnung sind gemäß den Vorschriften unter I 2 genehmigt worden.

Karlsruhe, den 30. Januar 1897.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

36

IV. Güterverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

74. ( 6 /97) Anwendung des schweizerischen Réglementes über die Gewahrung von Taxermäßigungen für Ausstellungsgegenstände für den internationalen landwirtschaftlichen Maschinenmarkt 48.97 m Wien.

Vom 4.--9. Mai 1897 findet in Wien ein internationaler Maschinenmarkt statt.

Die Verwaltungen des schweizerischen Eisenbahnverbandes haben für Gegenstände, welche aus der Schweiz an denselben gesandt werden und nachher unverkauft an die ursprünglichen Versender zurückkehren, die Anwendung des schweizerischen Ausstellungsreglementes vom 1. August 1895 bewilligt.

Basel, den 3. Februar 1897.

Direktorinin der Schweiz. Centralbahn, als Präsidialverwaltung des Schweiz. Eisenbahnverlandes.

75. ( 6 /97) Ausnahmetarif Nr. 6 für Getreide, Hülsenfrüchte und Oelsaaten, vom 15. September 1884 (Neuauflage vom i. November 1894), sowie dessen Anhänge, enthaltend Taxen ab den schweizerischen Grenzstationen Bouveret transit, Genf loco und transit, Vallorbes transit, Verrières transit, Lode transit, Delle transit, Basel S C B, Basel bad. Bahn transit, Romanshorn loco und transit, Rorschach, St. Margreihen, Buchs, Chiasso transit und Pino transit -- Schweiz.

Mit sofortiger Gültigkeit wird der Artikel ,,Sonnenblumensaat" unter die in den obenbezeichneten Ausnahmetarifen enthaltenen ,,Ölsaaten" eingereiht.

Im Fernern wird die italienische Bezeichnung des Artikels ,,semi di loglio" in ,,semi di miagro (camelina)" berichtigt.

Basel, den 8. Februar 1897.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn, als Präsidialverwaltung des schweig. Eisenbahnverbandes.

76. (6/97) Interner Gütertarif Rhätische Bahn, vom i. Juli 1892.

Ergänzung.

Mit sofortiger Gültigkeit wird der obgenannte Tarif durch die Aufnahme des schweizerischen Ausnahmetarifs 8 für den Transport von Eis ergänzt.

Chur, den 9. Februar 1897.

Direktion der Rhätischen Bahn.

37

77. ( 6 /97) Gütertarif ASB und Bremgarten -- S CD und E B, vom i. Juni 1891. Nachtrag III.

Mit l. März 1897 tritt zum obgenannten Gütertarif ein Nachtrag III in Kraft, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen zum Haupttarif.

Basel, den 9. Februar 1897.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

78. (6/97) Gütertarif Jura-Simplon Bahn etc. -- Aarg. Südbahn und Bremgarten (Heft VII), vom i. Juni i89'l. Nachtrag V.

Mit 1. März 1897 tritt zu obgenanntem Gütertarif ein Nachtrag V in Kraft, enthaltend Änderungen zum Haupttarif.

Basel, den 9. Februar 1897.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

79. ( 6 /97) Gütertarif Genf transit -- Basel S C B loco und transit, vom 1. Januar 1890. Ausnahmetaxen für Oelkuchen und Oelkuchenmehl.

Die im Publikationsorgan Nr. 47/96 unter Position 778 enthaltene und für Sendungen mit Herkunft von Marseille - St. Charles gültige Taxe von Fr. 8. 55 pro Tonne für die Strecke Genf transit -- Basel SCB loco ist vom 1. März 1897 an auch anwendbar auf Sendungen mit Provenienz von Marseille-Prado.

Basel, den 9. Februar 1897.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

C. Transitverkehr.

6/97)

80. (

Niederländisch-italienischer Güterverkehr. Einführung eines neuen Tarifes, Teil II.

Am 1. März 1897 tritt für die Beförderung von Stückgut und von Gütern in Wagenladungen zwischen den Niederlanden und Italien via Gotthard, ein neuer Tarif, Teil II, in Kraft, wodurch die niederländisch-italienischen Ausnahmetarife vom ö. Mai 1885 aufgehoben und ersetzt werden.

Exemplare des neuen Tarifes können bei der Eisenbahndirektion in Köln bezogen werden.

Luzern, den 5. Februar 1897.

Direktion der Gotthardbahn.

38

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

6/97)

81. (

Ausnahmetarif Nr. 20 für Getreide etc. des Binnenverkehrs der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen.

Mit Gültigkeit vom 1. Februar 1897 kommt als Ausnahmetarif Nr. 20 unseres Binnenverkehrs ein ermäßigter Tarif für die Beförderung von Getreide, Hülsenfrüchten, Raps- und Rübsaat und Mühlenerzeugnissen in vollen Wagenladungen von diesseitigen Stationen nach Basel (Reichshahn) transit (zur Ausfuhr nach der Schweiz) zur Einführung.

Nähere Auskunft erteilen unser Tarifbureau und die Güterabfertigungsstellen.

Straßburg, den 28. Januar 1897.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

82. (6/97) Ausnahmetarif Nr. !% für das Getreide etc. im Binnenverkehr der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen. Taxermäßigung.

Mit Gültigkeit vom 10. Februar 1897 wird der in unserem Transittarif -- Ausnahmetarif 12 unseres Binnenverkehrs -- enthaltene Getreidefrachtsatz von Straßburg nach Basel transit von M. 0,50 auf M. 0,49 für 100 kg. ermäßigt.

Straßburg, den 2. Februar 1897.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

83. ( 6 /97) Transittarife für die Beförderung von Getreide etc. des Heftes 3 und 4 der südwestdeutschen Verbandsgütertarife.

Aufhebung von Frachtsätzen.

Infolge Einführung des Ansnahmetarifs für die Beförderung von Getreide u. s. w. im Verkehr von Stationen der preußischen Staatseisenbahnen, der hessischen Ludwigsbahn und der Main-Neckar-Bahn nach Basel transit zur Ausfuhr nach der Schweiz, vom 1. Januar 1897, finden die in den Transittarifen vom 15. Juli 1894 zum Heft 3 und 4 des südwestdeutschen Verbandsgütertarifs vorgesehenen höheren Frachtsätze für Getreide im Verkehr nach Basel transit auf die Artikel ,,Weizen, Roggen (Korn), Gerste und Hafer" keine Anwendung mehr.

Straßburg, den 28. Januar 1897.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringeu.

39

84. (6/97) Heft 8 des südwestdeutschen (Baden-Pf ale).

Verbandsgütertarifes

Nachtrag II.

Mit Gültigkeit vom 1. Februar 1897 ist zum Heft 8 des Verbandsgütertarifs (Baden-Pfalz) der Nachtrag II ausgegeben worden. Dieser Nachtrag enthält außer den bereits auf dem Verfügungswege durchgeführten und schon früher öffentlich bekannt gegebenen Änderungen und Ergänzungen insbesondere einen Ausnahmetarif für die Beförderung von Getreide, Hülsenfrüchten, Raps- und Rübsaat, sowie von Mühlenerzeugnissen von sämtlichen Stationen der pfälzischen Eisenbahnen nach den badisch-schweizerischen Übergangsstationen zur Ausfuhr nach der Schweiz und Vorarlberg, wodurch der mit Gültigkeit vom 1. Januar 1897 in besonderer Ausgabe erschienene bezügliche Ausnahmetarif ergänzt und aufgehoben wird.

Ferner ist in diesem Nachtrag eine Ergänzung des Ausnahmetarifs Nr. 12 für Düngemittel betreffs des Verkehrs mit den Stationen Heidingsfeld. Wertheim und Würzburg vorgesehen.

Karlsruhe, den 30. Januar 1897.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 6. Februar 1897 : 1. Abonnementstaxe für den Transport von Gemüse und Obst und der leer zurückgehenden Körbe zwischen Dachsen und Winterthur.

2. Aufnahme des Artikels ,,Sonnenblumensaat" in die Position Ölsaaten des allgemeinen schweizerischen Ausnahmetarifes Nr. 6 für Getreide, Hülsenfrüchte und Ölsaaten, sowie der Anhänge desselben.

Genehmigt am 9. Februar 1897: 1. Nachtrag III zum Tarif für den direkten Güterverkehr zwischen Stationen der aarg. Südbahn und Bremgarten einerseits und den Stationen der Schweiz. Centralbahn und der Emmenthalbahn anderseits, enthaltend verschiedene Änderungen nnd Ergänzungen.

2. Entwurf II eines Nachtrages V zu Heft VII der Tarife für den direkten Güterverkehr zwischen den Stationen der Jura-Simplon-Bahn, der Bulle-Romont-Bahn und der Traversthalbahn einerseits und denjenigen der übrigen schweizerischen Eisenbahnen anderseits (Verkehr mit der aarg. Südbahn und Bremgarten), enthaltend verschiedene Änderungen.

3. Entwurf II eines Tarifes für die direkte Beförderung von Personen im Verkehr zwischen Stationen der Schweiz. Centralbahn einerseits und solchen der Schweiz. Nordostbahn anderseits.

40

4. Nachtrag i zum Ausnahmetarif für die Beförderung in gewöhnlicher Fracht von Zacker aller Art von Stationen der k. k. priv. Aussig-Teplitzer Eisenbahn, der k. k. priv. böhmischen Nordbahngesellschaft, der a. priv.

Buschthêrader Eisenbahn, der k. k. priv. Kaiser Ferdinands Nordbahn, der k. k. österr. Staatsbahnen und der vom Staat betriebenen Privatbahnen (Linien in Böhmen, Mähren, Schlesien und Nieder-Österreich), sowie der k. k.

priv. österr. Nordwestbahn und südnorddeutschen Verbindungsbahn (einschließlich der Kuttenberger Lokalbahn), der priv. österr.-ung. Staatseisenbahngesellschaft und der k. k. priv. Südbahngesellschaft (österr. Linien, einschließlich der Wien-Pottendorf-Wiener Neustädterbahn) nach Bregenz transit, St. Margrethen transit und Lindau transit, sowie nach Stationen der Vereinigten Schweizerbahnen, der Schweiz. Nordostbahn (einschließlich der ßötzbergbahn), der Schweiz. Centralbahn, der Emmenthalbahn, der Jura-SimplonBahn (einschließlich der Bulle-Romont-Bahn) und der Neuenburger Jurabahn, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

5. Nachtrag VIII zum Hett I A des Teiles II der südwestdeutsch-schweizerischen Verbandsgütertarife, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

6. Nachtrag I zum Heft I B des Teiles II der südwestdeutsch-schweizerischen Verbandsgütertarife, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

7. Anwendbarkeit des allgemeinen schweizerischen Ausnahmetarifes Nr. 8 für den Transport in gewöhnlicher Pracht von Eis in TV agenladungen im internen Verkehr der rhätischen Bahn.

8. Übertragung der für den Transport von Ölkuchen und Ölkuchenmehl in Wagenladungen von 10 000 kg. gültigen Ausnahmefrachtsätze für die Relation Genf transit -- Basel S G B loco mit Herkunft von MarseilleSt. Charles auf Sendungen mit Herkunft von Marseille-Prado.

9. Nachtrag III zum Reglement und Tarif der schweizerischen Eisenbahnen für den Transport von lebenden Tieren in Eil- und gewöhnlicher Fracht, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

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10.02.1897

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