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Kreisschreiben des

Bundesrates an sämtliche Kantonsregierungen, betreffend ein neues "Verzeichnis der für die Feststellung der Staatsangehörigkeitsverhältnisse zuständigen deutschen Behörden.

(Vom 9. August 1897.)

Getreue, Hebe Eidgenossen!

Durch die Deutsche Gesandtschaft ist uns ein im Reichsamt des Innern in Berlin nach dem Stande vom 1. Juli 1897 aufgestelltes neues Verzeichnis derjenigen deutschen Behörden zugegangen, welche befugt sind, gegenüber der Schweiz das Anerkenntnis der Verpflichtung zur Übernahme eines auszuweisenden Staatsangehörigen abzugeben und Heimatscheine auszustellen.

Wir beehren uns, Ihnen davon angeschlossen einige Exemplare zu übermachen. Das betreffende Verzeichnis stimmt im allgemeinen mit demjenigen überein, das wir Ihnen mit Kreisschreiben vom 13. Juli 1882 als Beilage B zu dem Zusatzprotokoll zum schweizerischdeutschen Niederlassungsvertrag von 1876 (siehe Bundesbl. 1882, III, 457 und 470) mitgeteilt haben, und es konnte in demselben vielfach auf das letztere verwiesen werden. Besondere Abweichungen sind durch gesperrten Druck hervorgehoben.

Wir benutzen diesen Anlaß, Sie, getreue, liebe Eidgenossen, samt uns in Gottes Machtschutz zu empfehlen.

B e r n , den 9. August 1897.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der V i z e p r ä s i d e n t : Ruffy.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft Ringier.

l Beilage.

Beilage.

Verzeichnis derjenigen deutschen Behörden, welche befugt sind a.

Staaten.

Königreich Preußen :

das Anerkenntnis der Verpflichtung zar Übernahme eines auszuweisenden Staatsangehörigen abzugeben : Die k. Regierungspräsidenten : für Berlin der k. Polizeipräsident.

Wie im Verzeichnis von 1881.*)

*) Bundesbl. 1882, m, 470.

ö.

Heimatscheine auszustellen : Wie in Rubrik a.

Anmerkung. In einigen Regierungsbezirken werden die Heimatscheine im Auftrage des Regierungspräsidenten durch nachgeordnete Behörden (k.

Polizeidirektionen, Landräte, beziehungsweise Oberamtmänner oder Bürgermeister der Stadtkreise, in der Provinz Hannover, ausserdem durch die Magistrate der selbständigen Städte) unter Benutzung von Blanketts ausgefertigt, die mit dem Titel nnd Siegel, teilweise auch mit der handschriftlichen, vervielfältigten oder gedruckten Unterschrift des Regierungspräsidenten versehen sind. Anträge auf Ausfertigung von Heimat scheinen sind aber zweckmässig stets an den zuständigen Regierungspräsidenten zu richten, welcher alsdann, wenn er die Urkunde nicht selbst ausstellt, das weitere zu diesem Zwecke voranlasst.

Staaten.

Königreich Bayern:

a.

b.

Die k. Bezirksämter und die Magistrate der unmittelbaren Städte, sowie die k. Polizeidirektion München.

Gegenüber dem Verzeichnis von 1881 sind folgende Änderungen zu beachten : Im Regierungsbezirk Oberbayern statt dem Bezirksamt Werdenfels das Bezirksamt G a r m i s c h .

Im Regierungsbezirk Pfalz kommt hinzu als neues Bezirksamt Ludwigsh a f e n a/Rh.

Im Regierungsbezirk Oberpfalz und Regensburg statt der Bezirksämter Velburg und Hemau die Bezirksämter B e i l n g r i e s und Parsberg.

Im Regierungsbezirk Oberfranken sind außer Bamberg, Bayreuth und Hof auch Forchheim und Kulmb a c h unmittelbare Städte.

Im Regierungsbezirk Mittelfranken an Stelle von Beilngries das

Wie in Rubrik a.

Für die Stadt München der Stadtmagistrat.

Staaten.

(t.

b.

Bezirksamt Hilpoltstein. Das Bezirksamt Heilsbronn ist aufgehoben.

Im Regierungsbezirk Schwaben und Neuburg kommt zu den unmittelbaren Städten hinzu Neu-Ulm.

Königreich Sachsen:

Die k. Kreishauptmannschaften wie im Verzeichnis von 1881.

Wie in Rubrik a.

Königreich Württemberg :

Die k. Kreisregierungen wie im Verzeichnis von 1881.

Die k. S t a d t d i r e k t i o n Stuttg a r t und die k. O b e r ä m t e r .

Großherzogtum Baden :

Die großh. Bezirksämter wie im Verzeichnis von 1881 ; nur im Kreis Mosbach ist neu das Bezirksamt Boxberg.

Wie in Rubrik a.

Großherzogtum Hessen :

Die großh. Kreisämter wie im Verzeichnis von 1881.

Wie in Rubrik a.

Großherzogtum MecHenburgSchwerm :

Das großh. Ministerium des Innern zu Schwerin.

Wie in Rubrik a.

Großherzogtum SachsenWeimar :

Die großh. Direktoren wie im Verzeichnis von 1881.

Wie in Rubrik a.

Großherzogtum MecklenburgStrelüz :

Die großh. Landesregierung zu NeuStrelitz.

Wie in Rubrik a.

Staaten.

Großlierzogtum Oldenburg :

a.

Wie im Verzeichnis von 1881.

b.

Für das Herzogtum Oldenburg: Die großh. Ämter und die Stadtmagistrate zu Oldenburg, Varel und Jever.

Für das Fürstentum Lübeck: Die großh. Regierung zu Eutin und der Stadtmagistrat daselbst.

Für das Fürstentum SirJcenfeld : Die großh. Regierung zu Birkenfeld.

Herzogtum Braunschweig : Herzogtum Saclisen-Meiningen : Herzogtum Sachsen-Altenburg :

Herzogtum Saclisen-CoburgGrotlia : Herzogtum Anhalt:

Die herzogl. Kreisdirektionen wie im Verzeichnis von 1881.

Die herzogl. Landräte wie im Verzeichnis von 1881.

Das herzogl. Ministerium, Abteilung des Innern, zu Altenburg.

Das herzogl. Staatsministerium zu Grotha oder Cobürg.

Die herzogl. Regierung, Abteilung des Innern, zu Dessau.

Wie in Rubrik a.

Wie in Rubrik a.

Wie in Rubrik a.

Wie im Verzeichnis von Wie in Rubrik a.

1881.

Staaten.

a.

&.

Fürstentum SchwarzburgSondershausen :

Die fürst!. Landräte wie im Verzeichnis von 1881.

Wie in Rubrik a.

Fürstentum SchwartsburgEudolstadt:

Das fürstl. M i n i s t e r i u m zu Rudolstadt.

Die fürstl. Landratsämter wie im Verzeichnis von 1881.

Fürstentum Waldeck und Pyrmont :

Die fürstl. Kreisamtmänner wie im Verzeichnis von 1881.

Wie in Rubrik a.

Fürstentum Beuß älterer Linie :

Die fürstl. Landesregierung zu Greiz.

Wie in Rubrik a.

Fürstentum Beuß jüngerer Linie :

Das fürstl. Ministerium, Abteilung für das Innere, zu Géra.

Die fürstl. Landratsämter. Der Stadtrat zu Géra. Der Stadtgemeindevorstand zu Schleiz.

Fürstentum Scliaumburg-Lippe :

Das fürstl. Ministerium zu Bückeburg.

Die fürstl. Landratsämter Magistrate.

Fürstentum Lippe:

Die fürstl. Regierung zu Detmold.

Wie in Rubrik a.

Freie und Hansestadt Lübeck:

Das Polizeiamt zu Lübeck.

Wie in Rubrik a.

Freie und Hansestadt Bremen:

Wie im Verzeichnis von

Freie und Hansestadt Hamburg :

Der Senat zu Hamburg.

Wie in Rubrik a.

FÄsaß-Lotliringen :

Die kaiserl. Bezirkspräsidenten wie im Verzeichnis von 1881,

Wie in Rubrik a.

1881.

Wie in Rubrik a.

und die

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Kreisschreiben des Bundesrates an sämtliche Kantonsregierungen, betreffend ein neues Verzeichnis der für die Feststellung der Staatsangehörigkeitsverhältnisse zuständigen deutschen Behörden. (Vom 9. August 1897.)

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1897

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18.08.1897

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11-16

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