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# S T #

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen, Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines Revisors des Oberkriegskommissariates wird anmit zur freien Bewerbung ausgeschrieben. Besoldung die gesetzliche.

Anmeldungen für diese Stelle sind dem unterzeichneten Departement bis zum 20. September 1897 schriftlich einzureichen.

B e r n , den 6. September 1897.

Schweiz. Militärdepartement.

Stelle-Ausschreibung.

Infolge Ablebens ist die Stelle eines Waffencontroleurs der VIII. Division neu zu besetzen. Besoldung nach Gesetz Fr. 3500--4500.

Offiziere mit Kenntnissen in der Waffentechnik, welche sich um diese Stelle zu bewerben gedenken, haben ihre Anmeldungen von den nötigen Ausweisen begleitet bis Ende September dem unterzeichneten Departement einzureichen.

B e r n , den 9. September 1897.

Schweiz. Militärdepartement.

Stelle-Ausschreibung.

Infolge Demission des bisherigen Inhabers wird hiermit die Stelle eines Adjunkten des Fortverwalters von Savatan zur Wiederbesetzung aasgeschrieben.

Besoldung die gesetzliche.

Offiziere, die sich um diese Stelle zu bewerben gedenken, haben ihre Anmeldungen schriftlich und mit den nötigen Ausweisen versehen bis Ende dieses Monats dem unterzeichneten Departement einzureichen.

B e r n , den 13. September 1897.

Schweiz. Militärdepartement

251

Stelle-Ausschreibung.

Infolge Beförderung des bisherigen Inhabers wird hiermit die Stelle eines Rechnungsführers des Befestigungsbureaus von 8t. Maurice in Lavey zur "Wiederbesetzung ausgeschrieben.

Besoldung die gesetzliche.

Offiziere, welche sich um diese Stelle zu bewerben gedenken, haben ihre Anmeldungen schriftlich und mit den nötigen. Ausweisen versehen bis Ende dieses Monats dem unterzeichneten Departement einzureichen.

B e r n , den 13. September 1897.

Schweiz. Militärdepartement.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Erd-, Kanalisations-, Maurer- und Steinhauerarbeiten für das Postgebäude in Freiburg werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind bei der unterzeichneten Verwaltung (Bundeshaus Westbau, Zimmer Nr. 129) zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind der Direktion der eidg. Bauten verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Postgebäude Freiburg" bis und mit dem 18. September nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 31. August 1897.

Direktion der eidg. Bauten»

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Bauschmiedearbeiten für das neue Postgebäude in Lausanne werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Pläne, Bedingungen und Angebotformular sind bei den bauleitenden Architekten Herren Jost, Bezencenet und Girardet in Lausanne zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen und unter der Aufschrift : ,,Angebot für Postgebäude in Lausanne" der unterzeichneten Verwaltung bis und mit dem 18. September nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 4. September 1897.

Direktion der eidg. Bauten.

252

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Erd-, Maurer-, Steinhauer-, Zimmer-, Spengler-, Dachdecker-, Schreiner-, Glaser-, Schlosser-, Maler- und Pflästerungsarbeiten, sowie die Erstellung der Blitzableitung und der Einfriedigung für ein Militärmagazin In St. Maurice werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind beim eidg. Festnngsbureau in Lavey zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind der unterzeichneten Verwaltung verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Militärmagazin St. Maurice" bis und mit dem 20. September, nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 7. September 1897.

Direktion der eidg. Bauten.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Erd-, Maurer-, Zimmer-, Bedachungs-, Schreiner-, Schlosser und Malerarbeiten, sowie die Erstellung der Blitzableitungen für Z Magazingebäude bei Andermatt werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Zeichnungen, Bedingungen und Angebotformulare sind bei der Direktion der eidg. Bauten in Bern (Bundeshaus Westbau, Zimmer Nr. 97) und auf ·dem Bureau des Herrn Bauführer Stoll in Andermatt zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind der unterzeichneten Stelle verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Magazinbauten bei Andermatt" bis und mit dem 22. September nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 10. September 1897.

Direktion der eidg. Banten.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Lieferung von Walzelsen und Ausführung der Bauschmiedearbeiten zum Postgebäude In Freiburg Werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Vorausmaße und Angebotformulare sind bei der unterzeichneten Verwaltung (Bundeshaus Westbau, Zimmer Nr. 129) zur Einsicht aufgelegt.

Offerten sind der unterzeichneten Verwaltung verschlossen und mit der Aufschrift: ,,Offerte für Walzeisen und Bauschmiedearbeiten Postgebäude Freiburg" bis und mit 22. September nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 10. September 1897.

Die Direktion der eidg. Bauten.

253

Ausschreibung.

Die unterzeichnete Verwaltung eröffnet hiermit Konkurrenz über die Lieferung von : 3000 kg. "Wolle, Kammgarn, mittelbraun, Nr. 16/5fach; 300 ,, ,, Persengarn (Fächtli), mittelbraun, Nr. 14/2fach; 7500 m. baumwollene Lotband Nr. l, mittelbraun, 1 1/2 cm. breit.

Muster können auf unserer Verwaltung eingesehen werden.

Die Angebote sind uns verschlossen und mit der Aufschrift: ,,Angebot für Kriegsmaterial" franko bis zum 30. September einzusenden.

Mitteilungen oder Anfragen, welche der Beantwortung bedürfen, sind der Verwaltung getrennt vom Angebot zu übermachen.

B e r n , den 13. September 1897.

Eidg. Kriegsmaterialverwaltung-, Technische Abteilung (Bekleidungswesen).

Schweizerische Postverwaltung.

Ausschreibung.

Die schweizerische Postverwaltung eröffnet hiermit Konkurrenz über Lieferang von 6400 Postblusen ans roher, genäßter Leinwand, lieferbar Mitte April 1898.

Muster können beim Materialbnreau (Abteilung Bekleidungswesen) der Oberpostdirektion in Bern eingesehen oder bezogen werden.

Offerten ausländischer Fabrikanten oder Lieferanten können nicht berücksichtigt werden.

Die Postverwaltung behält sich vor, die Lieferung geteilt oder ungeteilt zu übertragen.

Die Preise verstehen sich franko nächste Eisenbahnstation.

Die Offerten müssen frankiert, verschlossen und mit der Aufschrift ,,Eingabe für Postblusen" versehen bis zum 30. September 1897, abends, in den Händen der Oberpostdirektion sein.

B e r n , den 14. August 1897.

Schweiz. Oberpostdirektion.

254

Schweizerische Postverwaltung.

Ausschreibung.

Behufs Uniformierung des dienstkleidungsberechtigten Postpersonals pro 1898 wird hiermit über die Lieferung nachbezeichneter Tücher freie Konkurrenz eröffnet: Breite Gewicht Innert den per m.

Bedarf.

Liefertermin 1898.

Leisten, m.

cm.

g.

10,500 blaumeliertes Uniformtuch . . . . 135 750 1. März.

8,700 blaumeliertes Manteltuch ohne Strich 140 860 1. Juli.

6,800 blaugrau Satin 140 750 1. April.

Die Preise werden festgesetzt wie folgt: Für das Uniformtuch auf Fr. 7. 40 per m.

,, das Manteltuch ,, ,, 6. 60 ,, ,, ,, den Satin ,, ,, 9. -- » ,, Schweizer-Fabrikanten, welche sich um diese Lieferungen bewerben wollen, können Farbentypen bei dem Materialbureau (Abteilung Bekleidungswesen) ·der Oberpostdirektion in Bern beziehen.

Die Postverwaltung behält sich vor, die Lieferung der oben bezeichneten Tücher geteilt oder ungeteilt zu übertragen.

Die Preise verstehen sich franko nächste Eisenbahnstation oder Poststelle (je nach späterer Bestimmung der Postverwaltung).

Die Eingaben, für welche der Eingabetermin auf den 80. September 1897 festgestellt ist, müssen von je einem der Offerte entsprechenden MusterStück (cirka 20 m.) begleitet seiu.

Die Eingaben sind an die Oberpostdirektion, die Musterstücke dagegen an das Materialbureau (Abteilung Bekleidungswesen) der Oberpostdirektion .zu adressieren.

B e r n , den 14. August 1897.

Schweiz. Oberpostdirektion.

Ausschreibung von erledigten Stellen, «Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i za geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

255 Wo der Betrag der Besoldung nickt angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Bureaudiener beim Hauptpostbureau Genf. Anmeldung bis zum 28. September 1897 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Posthalter nnd Briefträger in Ardon (Wallis).

3) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Gruyères (Freiburg).

4) Briefträger in Mezières (Waadt).

Anmeldung bis zum 28. Sept.

1897 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

5) Packer in Burgdorf.

Ì ,Anmeldung bis zum 28 SeP> 1897 bei der Kreispostdirektion m 6) Briefträger in Utendorf (Bern).

J Bern.

7) Postablagehalter und Briefträger in Les Sairain (Bern). Anmeldnng bis zum 28. September 1897 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

8) Briefträger in Sempach. Anmeldung bis zum 28. September 1897 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

9) Briefträger in Einsiedeln. Anmeldnng bis zum 28. September 1897 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

10) Telegraphist in Claro (Tessin). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 25. September 1897 bei der TelegraphenInspektion in Chnr.

11) Ausläufer auf dem Telegraphenbureau Biel. Jahresgehalt Fr. 960. Anmeldung bis zum 25. September 1897 beim Telegraphenbureau Biel.

1) Kanzlist bei der Oberpostdirektion. Anmeldnng bis zum 21. September 1897 bei der Oberpoatdirektion in Bern.

2) Paketträger und Bureaudiener in Moudon (Waadt). Anmeldung bis znm 21. September 1897 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

3) Posthalter und Briefträger in Seeberg (Bern). Anmeldung bis znm 21. September 1897 bei der Kreispostdirektion in Bern.

Anmeldung bis zum 21. Sept.

4) Drei Postcommis in Basel.

1897 bei der Kreispostdirektion in 5) Bureaudiener in Basel.

Basel.

6) Briefträger und Packer in Küßnacht (Schwyz). Anmeldnng bis zum 21. September 1897 bei der Kreispostdirektion in Lnzern.

7) Zwei Postcommis in Zürich.

8) Briefträger in örlikon (Zürich).

Anmeldung bis zum 21. Sept.

9) Briefträger und Packer in Thalwil 1897 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

(Zürich).

10) Zwei Paketträger in Winterthur,

256 11) Schweiz. Messagerieagent in Luino (Italien).

Anmeldung bis zum 21. Sept.

1897 bei der Kreispostdirektion in 12) Briefträger in Lngano.

Bellinzona.

13) Packer und Bureaudiener in Lugano.

14) Telegraphist und Telephonchef in Lugano. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873 für den Telegraphendienst, nebst Entschädigung für Besorgung des Telephonnetzes gemäß Bundesratsbeschluß vom 21. Juli 1891. Anmeldung bis zum 18. September 1897 bei der Telegrapheninspektion in Chur.

15) Zwei Telephongehülfen in Zürich. Die Besoldung wird bei der "Wahl festgesetzt. Anmeldung bis zum 18. September 1897 bei dem Telephonchef in Zürich.

Publikationsorgan für .das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

]Vs 37.

Bern, den 15. September 4897.

I, Allgemeines.

728. ( 8T /97) Umrechnung der deutschen Mark- in Frankenwährung.

Laut Mitteilung der Verwaltung der Schweiz. Nordostbahn und der Generaldirektion der großherzoglich badischen Staatsbahnen ist das "Wertverhältnis der Prankenwährung zur deutschen Markwährnng und umgekehrt für die deutsch-schweizerischen Grenzstationen und die Stationen der badischen Staatseisenbahnen auf Schweizergebiet vom 11. September 1897 an bis auf weiteres wie folgt festgesetzt worden : l Mark = 123,9» Centimes, l Franken = 80,7 Pfennige.

II. Eeglemente and Tarifvorsohriften.

A. Schweizerischer Verkehr.

729. (87/97) Lieferfristverlängerung und teilweise Einstellung des Güterverkehrs auf der schweizerischen Nordostbahn.

Wir bringen hiermit zur allgemeinen Kenntnis, daß der h. schweizerische Bundesrat mit Rücksicht auf die während der Truppenmanöver entstehenden außerordentlichen Verkehrsverhältnisse der Schweizerischen Nordostbahn, in Anwendung von § 69 des Transportreglements, eine Zuschlagsfrist für Frachtgüter von 2 Tagen für sämtliche Güter, die am 16. und 17. September die Linien Zürich - Brugg-Aaran, Brngg-Basel, Turgi-Waldshut, WettingenSuhr-Aarau,Wettingen-örlikon und Wettingen-Bülach berühren, bewilligt nat.

Zürich, den 6. September 1897.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

319

730.

(37/97) Lieferfristverlängerung und teilweise Einstellung des Güterverkehrs auf der Schweiz. Centralbahn.

Wegen der am 16. und 17. September 1897 stattfindenden großen Truppentransporte treten mit Genehmigung des Bundesrates im Güterverkehr folgende Beschränkungen ein: 1. Am 16. September den ganzen Tag und am 17. September vormittags wird der Frachtgütertransport auf den Linien Olten-Rothkreuz-Arth/Goldau und Bern-Olten gänzlich und anf den Linien Basel-ülten und Olten-Biel, soweit erforderlich, eingestellt.

2. Am 16. September wird die Annahme von Prachtgütern auf den Stationen Wohlen, Dottikon, Hendschikon, Lenzburg und ßirrfeld den ganzen Tag sistiert und die Ablieferung solcher auf den Vormittag beschränkt.

3. Im Bahnhofe Bern wird die Annahme und Ablieferung von Prachtgütern am 17. September vormittags eingestellt.

4. Pur diejenigen Frachtgüter, welche von diesen Maßnahmen betroffen werden, wird eine Zuschlagslieferfrist von zwei Tagen in Anrechnung gebracht.

Basel, den 9. September 1897.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

37

731. ( /97) Teil I, Abteilung B, der Gütertarife Belgien -- Basel, vom i. September 1896. Nachtrag L Am 1. Oktober 1897 tritt zum obgenannten Tarif ein Nachtrag I in Kraft. Derselbe enthält Änderungen der allgemeinen Tarifvorschriften, sowie Änderungen und Ergänzungen der Güterklassifikation.

Bern, den 10. September 1897.

Direktion der Jnra-Simp Ion-Baku.

III. Personen- und Gepaokverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr, 732.

87

( /97) Reglement und Tarif betreffend Personenwagen, vom 1. April 1885.

l. OJctober 1897.

Miete besonderer Neuausgabe vom

Von obigem Reglement und Tarif tritt mit 1. Oktober 1897 eine neue Ausgabe in Kraft.

Basel, den 14. September 1897.

Uirektorinm der Schweiz. Centralbahn, als Präsidialverwaltung des schweig. Eisenbaimverbandes.

320

( 3T /97) Tarif für die Beförderung von Personen, Gepäck und lebenden Tieren im internen Verkehr der Bödelibahn, vom 1. Juni 1893. Neuausgabe.

unter Aufhebung des obgenannten Tarifs, nebst Nachtrag vom 1. Dezember 1893, tritt mit 1. Oktober 1897 eine Neuausgabe in Kraft.

Bern, den 10. September 1897.

Direktion der Jura-Simplon-Bahu.

733.

734. ( 37 /97) Nachtrag I vom i. Oktober Ì896 zum Abonnementstarif der Tößfhalbahn vom i. Mai 1893. Monatsabonnement für Arbeiter.

Vom 1. Oktober 1897 an werden auch eiomonatliche Arbeiterabonnemente abgegeben, gültig je für einen Kalendermonat. Der Preis derselben ist gleich dem dritten Teil eines Vierteljahrsabonnements.

Winterthur, den 14. September 1897.

Direktion der Tössthalbahn.

C. Transitverkehr.

735.

37

( /97) Tarif für den Personen- und Gepäckvericehr ElsaßLothringen -- Österreich via Schweiz und Arlberg, vom i. Juni 1897. Taxänderung.

Die Taxe I. Klasse Mülhausen -- Wien des obigen Tarifs wird mit Wirkung vom 1. Oktober an auf M. 82. 50 reduziert.

Zürich, den 14. September 1897.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

IY. Qüterverkelir.

A. Schweizerischer Verkehr.

736. ( 87 /97) Gütertarif J S, B R und R V T -- GB, vom 1. Dezember 1891. Nachtrag HI.

Am 1. Oktober 1897 tritt zu obigem Tarif ein Nachtrag III in Kraft, welcher Taxen für unsere neuen Stationen Küßuacht (Schwyz), Meggen und Walchwil enthält.

Derselbe kann direkt bei unserem kommerziellen Bureau oder durch diesseitige Stationen bezogen werden.

Lusern, den 13. September 1897.

Direktion der Gotthardbahu.

321

737. ( 87 /97) Gütertarif BrünigbaJm -- Central- und Westschweiz (Heft I), vom i. Juni 1892. Neuausgabe.

Eine Nenansgabe des obgenannten, im Publikationsorgan Nr. 30/97, Position 649, auf 30. September 1897 gekündeten Tarifes tritt am 1. Oktober 1897 in Kraft.

Der Verkaufspreis pro Exemplar beträgt Fr. 1.

Bern, den 7. September 1897.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

(87/97) Gütertarif Berner Oberlandbahnen -- Central- und Westsehweie (Heft H), vom i. Juni 1892. Neuausgabe.

Eine Neuausgabe des obgenannten, im Publikationsorgan Nr. 30/97, Position 649, auf 30. September 1897 gekündeten Tarifes tritt am 1. Oktober 1897 in Kraft.

Der Verkaufspreis per Exemplar beträgt 40 Cts.

Bern, den 7. September 1897.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

738.

Rückvergütungen.

739.

87

( /97) Frachtermäßigung für Transporte von rohen Bausteinen mit Specialoeugen im internen Verkehr der JuraSimplon-Bahn.

Gegen den Nachweis der Auflieferung von 20 Wagenladungen auf einmal ·wird für den Transport von rohen Bausteinen in Specialzügen von 200 Tonnen auf dem Rückvergütungswege eine Taxe von 3 Cts. per Tonne und Kilometer plus 30 Cts. Expeditionsgebühr per Tonne bewilligt.

Bern, den 14. September 1897.

Direktion der Jura-Slmplon-Bahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

87

740. ( /97) Teil III der österreichisch-ungarisch-schweizerischen Gütertarife, vom i. September Ì893, bezw. i, November 1894.

Verlängerung der Gültigkeit.

Die im Publikationsorgan Nr. 25 vom 23. Jtmi 1897 unter Ziffer 558 auf 30. September 1897 gekündeten Ausnahmetarife für die Beförderung von Getreide, Hülsen fruchten, Mehl u. .s. w., sowie von gebrauchten Getreide- und Mehlsäcken im Verkehr zwischen Österreich-Ungarn und der Schweiz bleiben über diesen Termin hinaus bis zur Einführung entsprechender neuer Tarife in Kraft.

Zürich, den 6. September 1897.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

322

741. ( 87 /97) Ausnahmetarif für Lebensrnittel in Eilfracht Ungarn -- Schweiz. Nachtrag I.

Mit 1. Oktober 1897 tritt zum Ausnahmetarif für die Beförderung von Lebensrnitteln als Eilfracht im Verkehr zwischen Ungarn und der Schweiz, vom 1. Dezember 1893, ein Nachtrag I in Kraft, enthaltend Frachtsätze für neu einbezogene ungarische Stationen und Berichtigungen des Haupttarifes.

Zürich, den 11. September 1897.

Namens der Verbandsverwaltungen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

742. ( 87 /97) Teil II, Heft 3, der bayerisch-schweizerischen Gütertarife, vom i. September Ì896.

Mit 1. Oktober 1897 treten im bayerisch-schweizerischen Güterverkehr nachfolgende Frachtsätze in Kraft: Wagenladungen.

Stückgut.

Ingolstadt C B Bach und von

Specialtarife.

0>

Ellgut.

Tas -If ·| s S

Àllgem.

Klassen.

m.

n.

I.

*-ä

rogaa

A.

B.

a.

6.

a.

6.

a.

6.

Frachtsätze pro 100 ig. in Centimes.

Roggwil, Station der Schweizer.

Centralbahn .

1253 630 593 481 412 364 306 275 298 225 228 149

Diese Frachtsätze sind auf Seite 25 des oben genannten Tarifheftes handschriftlich nachzutragen.

Zürich, den 14. September 1897.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

7e3. ( 87 /97) Tarif commun de transit Nr. 400 für den Güterverkehr in gewöhnlicher Fracht zwischen London und Basel S C B via Calais oder Boulogne-Laon-DeUe, vom i. Oktober Ì897.

Neuauflage.

Am 1. Oktober 1897 tritt eine Neuausgabe des Tarif international commun für den Frachtgüterverkehr zwischen Lonaon und Basel S G B via Calais oder Bonlogne-Laon-Delle in Kraft, wodurch der bisherige Tarif vom 1. Februar 1889 aufgehoben und ersetzt wird.

323

Gegenüber dem letztern enthält der neue Tarif unter anderem Änderungen der Warenklassifikation und einige unbedeutende Taxänderungen.

Als neu ist in denselben ein ermäßigter Erachtsatz für bestimmte Stückgüter aufgenommen worden.

Bern, den 6. September 1897.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

744. ( 37 /9?) Kohlentarif

Belgien -- Ostschweig. Nachtrag II.

Mit 1. Oktober 1897 tritt zum Kohlentarif Belgien -- Ostschweiz vom 1. Januar 1895 ein Nachtrag II in Kraft, enthaltend Taxen der Stationen der Linien Eglisau-Schaffhansen und Thalweil-Zug, sowie Taxänderungen.

Derselbe kann vom 25. September an unentgeltlich bezogen werden.

Zürich, den 14. September 1897.

Direktion der Schweiz. Nordostb.alin.

745. ( 87 /97) Ausnahmetarif für Steinkohlen etc. Belgien -- Basel, vom i. Februar 1891. Nachtrag IX.

Am 1. Oktober 1897 tritt zum obgenannten Tarif ein Nachtrag 1-X. in Kraft.

Der am 7. April 1896 erschienene Nachtrag VIII, welcher hier nicht publiziert wurde, betrifft den Verkehr mit Basel nicht.

Bern, den 14. September 1897.

Direktion der Jnra-Simplon-Bahn.

746. ( S7 /97) Gütertarif Delle transit -- Ostschweig. Neuausgabe.

Eine Nenausgabe des obgenannten Tarifes tritt am 1. Oktober 1897 in Kraft, wodurch die Ausgabe vom 1. Mai 1894 samt Nachtrag aufgehoben und ersetzt wird.

Soweit indessen der neue Tarif gegenüber dem bisherigen Taxerhöhungen aufweist, bleiben die billigeren Sätze des Tarifes vom 1. Mai 1894 noch bis am 31. Dezember 1897 in Kraft.

Der Verkaufspreis des Tarifes beträgt Fr. l per Exemplar.

Bern, den 14. September 1897.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

C. Transitverkehr.

37

747. ( /97) Belgisch-italienischer Gütertarif via Gotthard, vom 1. April 1891. Nachtrag 2.

Am 1. Oktober 1897 tritt ein Nachtrag 2 zum obigen Tarif in Kraft, enthaltend Änderungen und Ergänzungen des Haupttarifes. Der Nachtrag 324

kann vom 20. September an bei unserem kommerziellen Burean bezogen werden.

Luzern, den 14. September 1897.

Direktion der Gotthardbaün.

748. ( 87 /97) Niederländisch-italienischer Gütertarif, vom 4. Märe 4897. Ergänzung.

Auf den 1. Oktober 1897 werden die Stationen Arnheim, Gouda und Utrecht der holländischen Bahnen und niederländischen Staatsbahnen mit den für Rotterdam bestehenden Frachtsätzen in den obigen Tarif einbezogen.

Die Verkehrsleitung ist dieselbe wie für Rotterdam, ohne Bahnhofvorschrift und ohne Bahnbezeichnung.

Lwzern, den 14, September 1897.

Direktion der «otthardbahn.

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

749. ( 87 /97) Ausnahmetarif Nr. 47 (Rohstofftarif) des inneren badischen Gütertarifs. Ergänzung.

Mit sofortiger Wirksamkeit werden die Artikel Torfstreu und Torfmüll in den Ausnahmetarif Nr. 17 des inneren badischen Gütertarifs für Steinkohlen u. s. w. (Kohstofftarif) einbezogen.

Karlsruhe, den 6. September 1897.

öeneraldirefctlon der grossherzoglicb badischen Staatseisenbahnen.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 8. September 1897: Nachtrag I zu Teil I der belgisch-deutschen Verbandsgütertarife hinsichtlich der Anwendbarkeit für den belgisch-Baslerverkehr via..Delle, enthaltend Änderungen der allgemeinen Tarifvorschriften, sowie Änderungen, Ergänzungen nnd Berichtigungen der Güterklassiflkation.

Genehmigt am 13. September 1897: 1. Nachtrag I zum Tarif für die direkte Beförderung von Personen, Reisegepäck und Expreßgut im Verkehr zwischen der Gotthardbahn einerseits und der schweiz._.Nordostbahn, sowie der Bötzbergbahn anderseits, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

2. Nachtrag II zum belgisch-italienischen Gütertarif via Gotthard, enthaltend verschiedene Änderungen nnd Ergänzungen.

325

3. Nachtrag zum provisorischen Tarif für den direkten Güterverkehr zwischen Eapperswil, Station der Schweiz. Südostbahn, einerseits und einigen Stationen der aarg. Südhahn, der Schweiz. Centralbahn und der Jura-Simplonfiahn anderseits, enthaltend Distanzen und Taxen für den Verkehr mit den Stationen der Thunerseebahn, der Spiez-Erlenbach-Bahn und der Bödelibahn.

Genehmigt am 14. September 1897 : 1. Aufnahme der Relation Ingolstadt C B (bayr. St B) -- Roggwil (S G B) in die allgemeinen Stationstariftabellen des Heftes 3, Teil II, der bayerischschweizerischen Gütertarife.

2. Nachtrag IX zum Ausnahmetarif für die Beförderung von Steinkohlen, Coaks und Steinkohlenbriquetts, Eisenerzen und Schwefelkies, sowie von rohen Steinen zwischen belgischen Stationen und solchen der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen und der luxemburgischen Wilhelmsbahn einschließlich Basel, Station der Jura-Simplon-Bahn, hinsichtlich dessen Anwendbarkeit für den Verkehr mit Basel via Dello, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

3. Aufnahme der Stationen der holländischen Bahnen und der niederländischen Staatsbahnen Arnheim, Gouda und Utrecht mit den für Eotterdam bestehenden Frachtsätzen in den niederländisch-italienischen Gütertarif via Gotthard.

4. Frachtermäßigung für Transporte von rohen Bausteinen in Wagenladungen mit Specialzügen im internen Verkehr der Jura-Simplon-Bahn.

5. Berichtigungsblatt zum Nachtrag I des internen Gütertarifes der Schweiz. Nordostbahn.

6. Gemeinsamer Specialtarif für den Export Nr. 314 für den Transport von Stahl etc. im Verkehr ab den Stationen der französischen Ostbahn Villerupt-Micheville, Mont Saint-Martin und Pont à Mousson nach Chiasso transit und Pino transit.

7. Ausnahmetarif für die Beförderung von Steinkohlen, Steinkohlenasche, Steinkohlencoaks, Steinkohlencoaksasche und Steinkohlenbriquetts, sowie Braunkohlen (auch pulverisiert), Brauukohlencoaks, wenn unverpackt (Grudecoaks) und Braunkonlenbriquetts zwischen Stationen der grpßherzogl. badischen Staatseisenbahnen, der Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen und der pfälzischen Bahnen einerseits und den Stationen der Schweiz. Nordostbahn (einschließlich der Bötzbergbahn), der Sihlthalbahn, der Tößthalbahn und der Vereinigten Schweizerbahnen (einschließlich der Toggenburgerbahn und der Wald-Rüti-Bahn) anderseits.

8. Nachtrag
l zum Tarif für die Beförderung von Personen im Abonnement im internen Verkehr der Tößthalbahn, enthaltend Taxen für ArbeiterMonatsabonnements.

9. Neuausgabe des Reglements und Tarifs betreffend die Miete besonderer Personenwagen.

10. Reduktion der Personentaxe I. Klasse Wien -- Mülhausen, enthalten im Tarif für den Personen- und Gepäckverkehr Elsaß-Lothringen -- Österreich via Schweiz und Arlberg.

U. Tarif für den direkten Güterverkehr zwischen Delle transit einerseits und den Stationen der Schweiz. Nordostbahn (einschließlich der Bötzbergbahn), der Vereinigten Schweizerbahnen (einschließlich der Toggenburgerbahn und der Wald-Rüti-Bahn), der Tößthalbahn, der Sihlthalbahn und der Schweiz. Südostbahn anderseits.

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2. Sonstige Mitteilungen.

Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 8. September 1897 nach Einsicht einer Eingabe des schweizerischen Eisenbahndepartements betreffend den Güterverkehr an Sonntagen während der diesjährigen Herbstsaison beschlossen: 1. Während der Zeit vom 12. September bis 14. November 1897 wird den Verwaltungen des schweizerischen Wagenverbandes gestattet : a. Am Sonntag Vormittag, den eidgenössischen Bettag ausgenommen, an den Güterschuppen durch ihr Personal, soweit nötig, gewöhnliche Frachtgüter ein- und ausladen zu lassen; 6. an den Sonntagen, den eidgenössischen Bettag ausgenommen, Güterzüge auszuführen, soweit dies zur Bewältigung des Verkehrs sich als notwendig erweisen wird.

2. Die weitergehenden Begehren der Eisenbahnverwaltungen werden abgelehnt.

3. Die Annahme und Ablieferung von Gütern an den Sonntagen ist nicht gestattet, und es sind die Güterschuppen und Ladeplätze für das Publikum geschlossen zu halten.

4. Zufolge der ad l bewilligten Ausnahmen dürfen weder Überschreitungen der gesetzlichen Maximalarbeitszeit noch Kürzungen der gesetzlichen Ruhepausen eintreten.

5. Sofern den Angestellten Freisonntage entzogen werden müssen, sind dieselben bis Ende des Jahres wieder durch Freisonntage zu ersetzen.

6. Im Laufe des Monats Dezember haben die Bahnverwartungen dem Eisenbahndepartement darüber Bericht zu erstatten, in welchem Umfange sie von den bewilligten Ausnahmen Gebrauch gemacht und in welcher Weise sie die allenfalls unterdrückten Freisonntage ersetzt haben.

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1897

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15.09.1897

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250-256

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