Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 27. November 2007
Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 32 der Verordnung vom 18. Mai 20051 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
Diquat 200 g/l
Formulierungstyp:
SL Wasserlösliches Konzentrat
2. Handelsprodukte Reglone
Schweizerische Zulassungsnummer: D-4222 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 0287-00 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Syngenta Agro GmbH
Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Schaderreger/Wirkung
Anwendung
(*)
Beerenbau Beerenobst
Dicotyledonen (Unkräuter)
Konzentration: 0.4 % Anwendung: In 3001200 l Wasser/ha; ab 1. Standjahr.
1
Konzentration: 0.4 % Anwendung: In 3001200 l Wasser/ha; ab 1. Standjahr.
1
Konzentration: 0.4 % Anwendung: In 3001200 l Wasser/ha; ab 1. Standjahr.
1
Obstbau Kernobst, Steinobst Dicotyledonen (Unkräuter)
Weinbau allg.
1
Ackerwinde, Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Zaunwinde, Zweijährige Disteln
SR 916.161
8334
2007-2651
Anwendungsgebiet
Schaderreger/Wirkung
Anwendung
(*)
Gemüsebau Karotten, Lauch, Nüsslisalat, Zwiebeln
Dicotyledonen (Unkräuter)
Aufwandmenge: 3 l/ha Anwendung: Vor dem Auflaufen der Kulturen.
1
Feldbau Futterkartoffeln, Speisekartoffeln
Desikkation, Abbrennen
Futterkartoffeln, Speisekartoffeln
Desikkation, Abbrennen
Aufwandmenge: 4.5 l/ha Anwendung: Beginn der Abbrennperiode.
Aufwandmenge: 3.64.8 l/ha Anwendung: Hauptabbrennperiode.
Aufwandmenge: 4 l/ha Anwendung: Bei Auflaufen der Unkräuter.
Futterkartoffeln Dicotyledonen (Unkräuter) [Früh-], Speisekartoffeln [Früh-] Wiesen und Weiden Fadenförmiger Ehrenpreis
Zierpflanzen Gehölze (ausserhalb Forst)
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Aufwandmenge: 4 l/ha Anwendung: Spätherbst, kurz nach letzter Beweidung oder letztem Schnitt.
Aufwandmenge: 45 l/ha Anwendung: In 3001200 l Wasser/ha.
1, 2
(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = Hinweis auf potentiellen Wiederaustrieb von mehrjährigen Unkräutern und Ungräsern 2 = Angabe der Kulturen und deren Verträglichkeit.
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Chemikalien- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
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Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.
27. November 2007
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Manfred Bötsch
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