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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Zusicherung einer Nachsubvention an .den Kanton Tessin für die Korrektion der Maggia von oberhalb der Brücke von Ascona bis zum Langensee.

(Vom 18. Juni 1897.)

Tit.

Mit Schreiben vom 21. November 1896 teilte die Regierung des Kantons Tessin unserem Departement des Innern mit, daß die Delegation des Konsortiums der Maggiakorrektion bei Locamo ihr einen Kostenvoranschlag nebst Plan betreffend Portsetzung der Arbeiten an diesem Flusse überreicht habe. Der Große Rat des Kantons Tessin habe auch bereits in seiner Sitzung vom 13. November 1896 auf Grund des kantonalen Gesetzes vom 6. Mai 1885 einen Beitrag von 20 °/o der Kosten, die auf Fr. 134,000 veranschlagt seien, bewilligt.

Die Regierung stellte nun das Gesuch, der Bundesrat möchte den eidgenössischen Räten in der nächsten Dezembersession die Angelegenheit nur Kenntnis bringen und die Bewilligung eines Bundesbeitrages erwirken.

In einem zweiten Schreiben gleichen Datums reichte die Regierung von Tessin noch das weitere Gesuch ein, es möchte der Delegation bewilligt werden, die Arbeiten, weil dringend, sofort zu beginnen.

Mit Schreiben vom 2. Dezember 1896 haben wir genannter Regierung in Anerkennung der Dringlichkeit der sofortigen Aus-

732 führung gewisser Bauten, die Bewilligung hierzu erteilt und ihr bezüglich der Vorlage selbst folgendes zur Kenntnis gebracht: ,,Wir beehren uns Ihneo hierauf zu erwidern, daß wir nach Prüfung der von Ihnen eingesandten technischen Vorlage der Ansicht sind, daß dieselbe wesentlicher Vervollständigung bedarf, bevor wir dieselbe den eidgenössischen Räten vorlegen können.

Unterhalb der Brücke von Ascona sollten die beidseitigen Hochwasserdämme weiter flußabwärts verlängert werden, etwa bis km. 2,850, dann waren ebenfalls beidseits noch einige Traversen zu erstellen, um das Korrektionssystem zu vervollständigen.

Oberhalb der Brücke von Ascona wäre es sehr wünschenswert, die Korrektion flußaufwärts bis zur Wasserentnahme für Ascona fortzusetzen, um eine bessere Einleitung der Strömung zur Brücke hin zu erzielen; das außerordentliche Hochwasser vom Juli dieses Jahres hat die Nützlichkeit dieses Ausbaues sehr dringend gezeigt.

Endlich wäre auch die Leitwerklinie rechtes Ufer (ebenfalls oberhalb der Brücke) zu erhöhen, um dem Mittelprofil eiue größere Kapazität zu geben.tt Unterm 19. Mai 1897 ist uns dann von der Regierung von Tessin folgendes Schreiben zugesandt worden : ,,Bezugnehmend auf unsere Zuschrift vom 21. November 1896 an das eidgenössische Departement des Innern, Abteilung Bauwesen, betreffend den an die Ergänzungsarbeiten zur Maggiakorrektion bei Locamo zu leistenden Beitrag und in Nachachtung der in Ihrem Schreiben vom 2. Dezember 1896 enthaltenen Weisungen, beehren wir uns, Ihnen hiermit das von der Delegation aufgestellte und von unserem technischen Inspektorate durchgesehene Projekt samt Kostenvoranschlag der noch auszuführenden Neubauten zu unterbreiten.

Immerhin müssen wir darauf aufmerksam machen, daß die Vorlage keinerlei Arbeiten oberhalb der Brücke von Ascona enthält. Obgleich auch wir der Ansicht sind, daß solche im Sinne Ihres oberwähnten Schreibens für die Fortsetzung der Korrektion flußaufwärts nötig sind, konnten wir dennoch, mit Rücksicht auf die vorhandenen administrativen Schwierigkeiten, keinen endgültigen Beschluß fassen, da die Delegation in ihrem von uns dem eidgenössischen Departement des Innern übermittelten Schreiben vom 18. Dezember vorigen Jahres die Erklärung abgiebt, keine Bauten oberhalb genannter Brücke ausführen zu können, ohne aus dem Rahmen der jetzigen
Wuhrgenossenschaft und deren Kompetenz herauszutreten. Für die Korrektion dieser Strecke werden wir sehen, ob sich nicht ein entsprechendes Projekt studieren und ein neues Konsortium zusammensetzen läßt.

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Nachdem wir uns über diese Frage ausgesprochen haben, gestatten wir uns, darauf hinzuweisen, daß der Plan für die definitive Korrektion der Maggia, nebst dem zugehörigen Voranschlag, ganz auf der in Ihrem schon erwähnten Schreiben vom 2. Dezember vorigen Jahres angesetzten Grundlage aufgebaut ist.

Das Projekt, für welches der eidgenössische Beitrag verlangt wird, umfaßt: a. die Erhöhung der schon unterhalb der Brücke erstellten Hochwasserdämme auf eine Länge von cirka 500 m.; 6. die Verlängerung und Ergänzung der Hochwasserdämme bis zum P. 2,860 beim See; c. Erstellung von Traversen auf beiden Flußseiten, zur Ergänzung und Sicherung des Korrektionssystems; d. Versicherung des Fußes der Hochwasserdämme mit Steinwurf; e. Anlegung eines Vorrates an Bausteinen zu späterer Verwendung; f. Erhöhung des Hochwasserdammes oberhalb der Brücke, rechtes Ufer; g. Kolmatierungsanlagen zur Erzeugung kulturfähigen Bodens; h. allfällige Nacharbeiten, wie Ausräumung des Kanalbettes, Erstellung von fünf Seeversicherungen in demselben, Anschaffung der hierzu nötigen Baumaterialien, Aufnahmen, Studien, Bauleitung und Aufsicht.

Der Kostenvoranschlag für alle diese Arbeiten beträgt Fr. 420,000.

Die Verlängerung der Hochwasserdämme bildet einen integrierenden Bestandteil des allgemeinen Korrektionsprojektes, und in allen Fällen ist die Erstellung solcher Dämme richtig, um die Bildung von Seitenströmungen und damit die Schädigung der Korrektionswerke, sowie der anliegenden Uferstreeken zu verhindern.

Die Ausführung einiger Traversen ist notwendig, um das ganze System besser zusammenzuhalten und die Ausbildung der Vorländer zu fördern.

In Anbetracht des starken Gefälles des Flusses und der bedeutenden Schwankungen des Seespiegels ist es angezeigt, eine eventuelle Vertiefung der Flußsohle und die damit zusammenhängende Zerstörung der Leitwerke vermittelst Erstellung von Sohlversicherungen, wie solche unterhalb der Brücke von Ascona ausgeführt worden sind, zu verhindern.

Die Steinwürfe, der Vorrat an Baumaterial etc. sollen dazu dienen, die bei außerordentlichen Hochwassern möglicherweise eintretenden Beschädigungen der Bauten wieder auszubessern.

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Von unserm Baudepartement ist der von der Delegation genehmigte Voranschlag noch um Fr. 40,000 für die Kolmatierung und Urbarisierung der außerhalb der Dämme gelegenen Bodenflachen erhöht worden. Diese Arbeiten hätten schon im ursprünglichen Projekt aufgenommen werden sollen und der Ausschluß derselben könnte einzelne Grundbesitzer zu Reklamationen veranlassen, da der Bau einer Traverse am See zur Zurückhaltung des angeschwemmten Schlammes gewünscht wird.

Ein Teil der angeführten Arbeiten ist, gestützt auf die uns mit Rücksicht auf deren Dringlichkeit von Ihnen erteilten Erlaubnis, bereits in Ausführung begriffen.

Indem wir demnach unser Gesuch vom 21. November 1896 wiederholen, ersuchen wir den hohen Bundesrat, den eidgenössischen Räten in einer wohlwollend gehaltenen Botschaft die Bewilligung eines Bundesbeitrages von 50 % der wirklichen Kosten empfehlen zu wollen.a Der Kostenvoranschlag für die Vollendungsbauten ist nun demnach folgender : A. Arbeiten auf dem linken Ufer.

1. Dammerhöhung P. 765--1000 Fr.

2. Dammerhöhung P. 1000--1410 ,, 3. Verlängerung des Dammes P. 1410--1885 und Bau einer Traverse ,, 4. Dammverlängerung P. 1885--2300 und Bau einer Traverse ,, 5. Dammverlängerung P. 2300--2860 und Bau von Traversen ,, 6. Steinwurf längs des Leitwerkes von der Brücke bis zum See ,, 7. Steinvorrat längs dem linken Ufer . . . . ,, Total Ì.

2.

3.

4.

5.

7,785 2,700 37,420 29,590 48,610 14,000 7,500

Fr. 147,605

B. Arbeiten auf dem rechten Ufer.

Erhöhung des Dammes von P. 620--1000 . Fr.

5,140 Erstellung des Hochwasserdammes von P. 987 bis 1810, nebst Bau einer Traverse . . . ,, 57,600 Verlängerung des Dammes P. 1810--2410 . ,, 66,470 Ergänzung des Dammes P. 2410--2860 und Bau einer Traverse ^ 14,050 Ergänzung des Steinwurfs längs dem Leitwerk ,, 8.750 Übertrag

Fr. 152,010

735 Übertrag 6. Steinvorrat längs des rechten Ufers . . .

7. Allfällige Erhöhung des Leitwerks oberhalb der Brücke von Ascona

Fr. 152,010 ,, 6,000

Total

Fr. 165,010

,,

7,000

C. Diverse Arbeiten und Kosten.

1. Allfällige Flußbettausräumungen, Transport von Steinen und Kies, Unvorhergesehenes Fr. 25,000 2. Allfällige Erstellung von fünf Sohlversicherungen im Innern Profile zwischen Brücke und See . ,, 25,000 3. Planaufnahmen, Bauaufsicht und Bauleitung. . ,, 17,385 Total Zusammenstellung.

A. Arbeiten auf dem linken Ufer . . . .

B. Arbeiten auf dem rechten Ufer . . . .

C. Diverse Arbeiten und Kosten

Fr. 67,385

Fr. 147,605. -- ,, 165,010. -- ,, 67,385. --

Total Hierzu kommen noch : 1. Kolmatierungstraversen gemäß Voranschlag des Baudepartements des Kantons Tessin .

2. Übertrag aus dem ersten Beschluß auf neue Rechnung 3. Zum Abrunden

Fr. 380,000. --

Gesamttotal

Fr. 434,000. --

,,

40,000. --

,, ,,

13,080. 20 919. 80

Zur Besprechung dieser Vorlage übergehend, muß vor allem bemerkt werden, daß dieselbe ganz den Direktiven entspricht, welche in unserem Schreiben vom 2. Dezember 1896 enthalten waren, ausgenommen die Verlängerung der Korrektion von oberhalb der Brücke von Ascona bis zur Wasserfassung von Ascoua.

Hier erklärt die Regierung, daß sie die Wünschbarkeit dieser Anlage anerkenne, jedoch gegenwärtig noch nicht in der Lage sei, die Ausführung derselben sicher zu stellen.

Wir bedauern dies lebhaft, sind aber der Ansicht, daß deshalb kein Grund vorhanden sei, um die übrige Vorlage zurückzustellen, und finden, daß man denn doch die Regierung von Tessin verpflichten sollte, diese Bauten im Interesse der noch größeren Sicherheit der wichtigen Brückenstelle, sowie einer vollständigen Ausbildung des Flußbettes in thunlicher Bälde an Hand zu nehmen.

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Was die übrigen Bauten anbetrifft, so sind sie alle notwendig: Die Hochwasserdäuime zur vollständigen Sicherung des umliegenden, zum Teil schon wieder kultivierbaren Terrains, die Traversen zum Abschluß der Kohnatierungen, die Steinwürfe und die Sohlversicherungen zum Schütze der beidseitigen Leitwerke.

In der Botschaft vom 15. September 1890 war die Ansicht ausgesprochen worden, daß die damalige Kostensumme zur Vollendung der Korrektion so ziemlich ausreichen werde. Das von dieser Annahme abweichende Endergebnis findet seine Erklärung darin, daß die Leitwerke viel stärker ausgeführt wurden, als zuerst projektiert worden war. Die Notwendigkeit hierfür ergab sich aus den während der verschiedenen Hochwasser gemachten Erfahrungen.

Auch den Hochwasserdämmen mußten größere Dimensionen, besonders auch bedeutendere Höhe, gegeben werden; das letzte Hochwasser vom Juli 1896 erheischte dies dringend.

Bei dem schönen Erfolge der Korrektion besteht nun kein Zweifel, daß auch die Vollendungsarbeiten, gleich wie die ersten Bauten, subventioniert werden sollten; denn nur durch die Ausführung dieser letztern wird die Gesamtkorrektion in ihrem Bestände gesichert.

Was das Beitragsverhältnis anbelangt, so finden wir, daß dasselbe, wie bei der ersten Subvention, zu 50 °/o anzusetzen ist, da die neuen Arbeiten nur die Beendigung der früheren sind. Für die gänzliche Vollendung der Korrektion glauben wir, eine Bauzeit von 5 Jahren ansetzen zu sollen, so daß das Jahresmaximum Fr. 45,000 betragen würde.

Wir erlauben uns demnach, Ihnen den hier angefügten Entwurf eines Bundesbeschlusses zu unterbreiten und zur Genehmigung zu empfehlen.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 18. Juni 1897.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Deucher.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

737 (Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

Zusicherung einer Nachsubvention an den Kanton Tessin flir die Korrektion der Maggia von oberhalb der Brücke von Ascona bis zum Langensee.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht zweier Schreiben der Regierung des Kantons Tessin vom 21. November 1896 und eines solchen vom 19. Mai 1897^ eines Bundesbeschlusses vorn 12. Dezember 1890 betreffend Zusicherung eines Bundesbeitrages an den Eanton Tessin für die Korrektion der Maggia von oberhalb der Brücke von Ascona bis zum Langensee und eines solchen vom 19. Dezember 1891, einer Botschaft des Bundesrates vom 18. Juni 1897; auf Grund des Wasserbaupolizeigesetzes betreffend die Wasserbaupolizei im Hochgebirge vom 22. Juni 1877, beschließt: Art. 1. Dem Kanton Tessin wird für die Vollendung der Korrektion der Maggia von oberhalb der Brücke von Ascona bis zum Langensee eine Nachsubvention zugesichert.

Dieselbe beträgt 50 °/o der wirklichen Kosten, bis zu dem der Voranschlagssumme von Fr. 434,000 entsprechenden Maximum von Fr. 217,000.

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Art. 2. Der Kanton Tessin. übernimmt gegen Bewilligung dieser Nachsubvention die gänzliche Vollendung der Korrektionsarbeiten an der Maggia von oberhalb der Brücke von Ascona bis zum Langensee.

Diese Arbeiten sind in fünf Jahren, vom Datum des gegenwärtigen Beschlusses an gerechnet, auszuführen.

Art. 3. Die Ausbezahlung dieser Nachsubvention erfolgt im Verhältnis des Fortschreitens der Bauausführung, jedoch mit Beschränkung auf ein jährliches Maximum von Fr. 45,000, und findet erstmals im Jahre 1898 statt.

Art. 4. Der Kanton Tessin ist verpflichtet, in thunlicher Bälde die Korrektionsarbeiten von der Wasserfassung für Ascona flußabwärts bis zur Brücke von Ascona auszuführen.

Art. 5. Im übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesbeschlusses vom 12. Dezember 1890, dies namentlich auch. bezüglich der Verpflichtungen zur Ausführung der ergänzenden Aufforstungen (Art. 7) und zum künftigen Unterhalt dieses ganzen Werkes (Art. 9).

Art. 6. Dieser Beschluß tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Art. 7. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung desselben beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Zusicherung einer Nachsubvention an den Kanton Tessin für die Korrektion der Maggia von oberhalb der Brücke von Ascona bis zum Langensee. (Vom 18. Juni 1897.)

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1897

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23.06.1897

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