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Schweizerisches Bundesblatt.

49. Jahrgang. IV.

Nr. 50.

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8. Dezember 1897.

Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend das Begnadigungsgesuch des Bahnarbeiters Johann Bögli, von Juchten (Bern), wohnhaft in Selzach (Solothurn).

(Vom 3. Dezember 1897.)

Tit.

Den 26. November 1896 entgleisten auf der Station Selzach (Solothurn) zwei Wagen des zwischen Ölten und Biel verkehrenden S. C. B.-Schnellzuges Nr. 131. Außer einem nicht bedeutenden Materialschaden sind hierdurch keine weitern Folgen entstanden.

Die Ursache dieser Entgleisung lag darin, daß der Bahnarbeiter Johann ßögli, der auftragsgemäß die Weiche Nr. 6 auf das Geleise II umgestellt hatte, es unterließ, die Weiche zu verkeilen, und daß er dem Zug das Zeichen zürn Einfahren gab, ohne hierzu ermächtigt zu sein.

Laut Urteil des Amtsgerichtes Solothurn-Lebern vom 15. März 1897 wurde Bögli wegen fahrlässiger Gefährdung von Eisenbahnzügen in eine Gefängnisstrafe von 3 Tagen und zu einer Geldbuße von Fr. 20 verurteilt.

Der Verurteilte hat die Gefängnisstrafe erstanden. Mit Eingabe an den Bundesrat vom 23. Oktober 1897 stellt er das Gesuch, es möchte ihm die auferlegte Buße ganz oder wenigstens zu einem Teile nachgelassen werden. Zur Begründung führt Bögli an, er sei Vater von 8 unerzogenen Kindern, viel von Krankheiten in der Familie heimgesucht; bei einem Taglohn von Fr. 3. 10 sei es ihm fast unmöglich, die Buße zu bezahlen, und durch Gefangenschaft den schuldigen Betrag abzubüßen, wodurch er einige Tage nichts verBundesblatt. 49. Jahrg. Bd. IV.

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1176 dienen würde, wäre für ihn und die ganze Familie eine harte Strafe.

Das Justiz- und Polizeidepartement des Kantons Solothurn, das um nähere Erhebungen eingeladen worden ist, berichtet, daß die Angaben des Petenten der Wahrheit entsprechen, und empfiehlt seinerseits Berücksichtigung des Gesuches.

Gestutzt auf diese thatsächlichen Verhältnisse und mit Rücksicht darauf, daß durch die ausgestandene Gefängnisstrafe das Verschulden des Petenten genügend gebüßt erscheint, beantragen wir, es sei dem Gesuche des Johann Bögli zu entsprechen und die Geldbuße von Fr. 20 in Gnaden zu erlassen.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 3. Dezember

1897.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Deucher.

Der I. Vizekanzler:

Schatzmann.

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend das Begnadigungsgesuch des Bahnarbeiters Johann Bögli, von Juchten (Bern), wohnhaft in Selzach (Solothurn).

(Vom 3. Dezember 1897.)

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Jahr

1897

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

50

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

08.12.1897

Date Data Seite

1175-1176

Page Pagina Ref. No

10 018 101

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