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Schweizerisches Bundesblatt.

49. Jahrgang. I.

Nr. 7.

17. Februar 1897.

Jahresabonnement (portofrei in der ganzen Schweiz) : 6 Franken.

Einrückungsgebühr per Zeile oder deren Raum 15 Rp. -- Inserate franko »n die Expedition.

Druck und Expedition der Buchdruckerei Stämpfli &. Cie. in Bern.

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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung über

seine Geschäftsführung im. Jahre 1896..

Tit.

Gemäß Art. 102, Ziffer 16, der Bundesverfassung haben wir die Ehre, Ihnen hiernach über unsere Geschäftsführung im Jahre 1896 Bericht zu erstatten.

A. Finanz- und Zolldepartement.

A. Finanzverwaltung.

I. Finanzbureau.

Personelles.

Der Bestand des Personals ist unverändert geblieben.

Gesetzgebung und Postulate.

Ausführungesetz zu Art. 39 B.-V. (Banknotenmonopol).

In der Junisession 1896 der Bundesversammlung gelangten die betreffend das Gesetz über die Einrichtung einer mit dein Notenmonopol ausgerüsteten Bundesbank zwischen den beiden Räten noch bestehenden Differenzen zur endgültigen Bereinigung.

Bundesblatt. 49. Jahrg. Bd. I.

20

266

Die hauptsächlichsten Abänderungen bestunden in der Zuweisung von 25 statt nur 15 % an den Reservefonds, Wahl von 10 Kantonsdelegierten im Bankrate durch ein Wahlkollegium, in welchem joder Kanton und Halbkanton durch je ein Mitglied vertreten ist, und Zuwendung des ganzen Reingewinnes an die Kantone.

Das ganze Gesetz wurde hierauf in definitiver Abstimmung im Nationalrat mit 83 gegen 49 Stimmen und im Ständerat mit 20 gegen 17 Stimmen angenommen.

Nach der Publikation des Gesetzes im Hundesblatt wurde gegen dasselbe das Referendum ergriffen und innert der festgesetzten Frist der Bundeskanzlei die nötige Zahl Unterschriften eingereicht.

Der Bundesrat hat .sodann die Abstimmung auf den 28. Februar 1897 angeordnet.

Allgemeines Besoldungsgesetz.

Der Entwurf zu einem allgemeinen Besoldungsgesetz für die eidgenössischen Beamten und Angestellten konnte in diesem Jahre fertiggestellt werden und wurde mit Botschaft vom (i. November 1896 an die hohe .Bundesversammlung geleitet. .

Die Priorität für dieses Gesetz wurde dem Stünderate zuerkannt und es ist dessen Behandlung in der außerordentlichen Märzsession in Aussicht genommen.

Bundesbeschluss betreffend

die Kündigung, beziehungsweise Konversion

den Staatsanleihens von 1887.

Die günstigen Vorhältnisse des Geldmarktes und der vorzügliche Kredit, den die eidgenössischen Staatsobligationen speciell im Alislande genießen, wofür die verhältnismäßig hohen Kurse derselben den sprechendsten Beweis liefern, sowie das selbstverständliche Bestreben, die Belastung des Budgets für den Dienst der Anleihen zu reduzieren, sofern die Möglichkeit dazu vorhanden ist, ließen es uns als gerechtfertigt erscheinen, von den gesetzgebenden Räten die Ermächtigung einzuholen, das 3 1/2 °/o eidgenössische Anleihen von 1887 im Restbeträge von Fr. 24,248,000 den Anleihensbedingungen gemäß zu kündigen und den Titelinhabern die Konversion in ein 3 °/o Anleihen al pari anzubieten. Diese Ermächtigung wurde von der Bundesversammlung mit Beschluß vom 23. Dezember 1896 dem Bundesrate erteilt und dieser Behörde gleichzeitig übertragen, alle übrigen Modalitäten des neuen Anleihens festzusetzen. Die Ausführungo des Beschlusses wird in das Jahr 1897 fallen und somit unser nächstjähriger Geschäftsbericht das Nähere darüber enthalten.

267 Postulate.

Mit Ausnahme des unter Abschnitt ,,Finanzkontrolle" berührten Postulates betreffend Prüfung der Frage einer eidgenössischen Rechnungskammer haben durch Vorlage des oben erwähnten Gesetzesentwurfes botreffend die Besoldungen der eidgenössischen Beamten und Angestellten alle rückständigen, speciell die Finanzverwaltung beschlagenden Postulate ihre Erledigung gefunden.

Münzwesen.

Internationaler Münzverband.

Wie den Ausführungen unter Abschnitt ,,Staatskasse" zu entnehmen ist, können wir uns der Thatsache nicht mehr länger verschließen, daß, wenn wir auch auf der einen Seite die Genugthuung haben, daß der Rückzug der italienischen Silberscheidemünzen ein vollständiger war und solche Münzen, ausgenommen im Verkehr der Grenzbevölkerung, gänzlich verschwunden sind, die gegenwärtig in der Schweiz cirkulierenden Silberscheidemünzen O o ö dem Bedürfnisse nicht mehr genügen. Die gleiche Erscheinung macht sich auch in Frankreich geltend, so daß auch diese Quelle des Bezuges von Silberscheidemünzen für uns versiegt ist. Unter diesen Umständen sahen wir uns in die Notlage versetzt, bei den Staaten der lateinischen Münzunion die Frage, der Vermehrung der Silberscheidemünzen in der einen oder andern Form anzuregen, und wir hoffen, daß es uns ermöglicht werde, in kürzerer Frist eine bezügliche Vorlage der Genehmigung der Bundesversammlung unterbreiten zu können.

Dun neue schweizerische Münsbild.

In unserm letztjährigen Geschäftsberichte waren wir im Falle.l ·J O über den Verlauf dieser Angelegenheit bis zur Annahme dos Modells von Herrn Professor Landry in Neuenburg in einläßlicher Weise uns zu verbreiten. Unterm 27./28. Februar 1896 ist ein Vertrag mit Herrn Landry zu Staude gekommen, durch welchen der Autor des Modells zur Anfertigung der Originalstempel und der ersten Gebrauchsstempel verpflichtet wurde. Die Ablieferung hätte vertragsgemäß auf den 1. November 1896 geschehen .sollen.

Durch eine Verkettung von Uniständen ist es nicht möglich geworden, diesen Tennin einzuhalten, so dass auch unsererseits auf die Vernähme von ersten Prägungen im Monat Dezember, wie

268

ursprünglich beabsichtigt, verachtet werden mußte. Die Münxvervvaltung hat indessen Vorsorge getroffen, die Vorarbeiten für Anfertigung von Schienen und Plättchen so zu befördern, daß gleichwohl die volle vorgesehene Prägung' von Fr. 8,000,000 im Jahre 1897 wird vorgenommen werden können.

Goldpräc/unr/en.

Der Umstand, daß von Zwanzigfrankenstücken eigenen Gepräges nur bescheidene Quantitäten in der Motalleirkulation dos Landes sieh bemerkbar machen, hat vielfach die Befürchtung wachgerufen, daß unsere neugeprägten schweizerischen Zwanzigfrankenstücke sofort von der Spekulation aufgesogen und dem Auslande übermittelt werden. Unser Finanzdepartcment sah sich deshalh veranlaßt, gegen Ende des Jahres eine Enquete über den Verbleih dieser Zwanzigfrankenstücke im Inlando zu veranstalten. Diese Enquête konnte selbstverständlich keine erschöpfende sein. Vor allem aus war uns jede Möglichkeit benommen, über die im Privatbesitze, bei den Gewerbetreibenden und Industriellen vorhandenen Münzen irgend welche Erhebungen vorzunehmen ; wohl aber haben wir, neben der Konstatierung der Vorräte bei der eidgenössischen Staatskasse, bei den Hauptzoll- und Kreispostkassen und bei den kantonalen Staatskassen, unsere Erhebungen ausgedehnt auf die sämtlichen Emissionsbanken, auf 50 andere schweizerische Geldinstitute und auf die sämtlichen Verkehrsanstalten. Wir konstatieren mit Befriedigung, daß, abgesehen von zwei Ausnahmen, die augefragten Stellen mit größter Bereitwilligkeit dem Ansuchen des Finanzdepartements entsprochen haben.

Das Resultat dieser Enquête läßt sich nun dahin zusammenlassen, daß von den 35 Millionen Franken, welche bis Ende 189(> von der Schweiz geprägt worden sind, ein Totalbetrag von Franken 25,833,780 ausgewiesen worden ist. Es verbleiben somitFr. 9,166,220, von denen mit aller Bestimmtheit angenommen werden kann, daß weitaus der größte Teil im Privatbesitze, in den Kassen der gewerblichen und industriellen Betriebe und bei den nicht angefragton zahlreichen kleineren Bankinstituten, Leihkassen und Sparkassen sich befinden werde.

Die Hauptposten der ausgemittelten 25,8 Millionen befinden sich bei der eidgenössischen Staatskasse selbst, welche ihre Goldreserve von 10 Millionen Pranken ausschließlich in schweizerischen Goldstücken angelegt hat, und bei den Emissionsbanken, deren Notendeckung annähernd 12 Millionen Franken Schweizergold aufweist.

269 Wir betrachten diese Ansammlung von schweizerischen Zwanzigfrankenstücken bei den Notenemissionsbanken keineswegs als ein Unglück oder als einen Übelstand. Wir linden es vielmehr ganz erklärlich, wenn bei Anlegung ihrer Goldreserven die Emissionsbanken vorzugsweise sieh der schweizerischen Goldmünzen bedienen und lieber Goldmünzen fremder Provenienz in Cirkulation setzen. Jedenfalls hat dieses Verfahren den Vorteil, daß unsere schweizerischen Goldmünzen um so sicherer und ohne Abnützung im Lande verbleiben.

Mit vollem Rechte darf auch auf den Umstand hingewiesen werden, daß gegenwärtig die Metallreserve unserer Emissionsbanken im Betrage von 80 Millionen Franken sozusagen ausschließlich aus Gold besteht, daß somit jedes größere Zurückströmen von Banknoten das Übertreten größerer Mengen Goldes in die Geldcirkulation des Landes zur Folge haben wird. Es darf wohl auch der Hoffnung Raum gegeben werden, daß von unsern in Aussicht genommenen weitem Goldprägungen größere Quoten als bis jetzt der Cirkulation des Landes zu ogute kommen werden,> nachdem unsere Notenemissions- und übrigen Banken nach und nach dazu gelangt sind, ihre Silbervorräte aus ihren Reserven abzustoßen und durch Gold zu ersetzen.

Münzkommissariat.

Dem Münzkommissär, welchem auch im Berichtsjahre, die specielle Überwachung der Münz- und Wertzeichenfabrikation oblag, wurden 90 Münzwerke unterbreitet, wovon 80 von Zwanzigfrankenund 10 von Zwanzigrappenstücken, deren Prüfung folgendes Resultat ergab : Münzsorte.

Zwanzigfrankenstücke Zwanzigrappenstücke

Mittlerer Feingehalt.

. 900,01 .

--

Mittleres Gewicht.

0,152 4,007

Abweichungen ira Feingebalt im Gewicht mehr, weniger.

mehr.

weniger

o/oo

o/oo

000,04 000,07

-- --



000,01 --

o/oo

-- --

Sämtliche Münzwerke, mit Ausnahme eines einzigen von Zwanzigfrankenstücken, das wegen Untergewicht zur Revision gestellt werden mußte, befunden sich in der vorgeschriebenen Toleranz.

Für alles Nähere über die im Berichtsjahre ausgeführten Prägungen und die Anfertigung von Postwertzeichen muß liier, behufs Vermeidung von Wiederholungen, auf den Bericht der Münzverwaltung verwiesen werden.

270 Waffenplätze.

Thun.

Das Berichtsjahr muß infolge der anhaltend regnerischen Witterung als ein ungünstiges bezeichnet werden.

Die Futterernte war zwar quantitativ ergiebig, aber qualitativ mehr als gering. Hat schon bei der Grünfütterung zur Ernährung der Viehware bereits das doppelte Quantum gegenüber dem bei normaler Witterung, gewachsenen Futter verabreicht «-erden müssen, so zeigt sich der geringe Wert erst noch bei dem Dürrfutter. Wo nicht in ausgiebiger Menge geeignete Kraftfutter als Beigabe verwendet werden können, da dürfte am Ende des Winters die Viehware kaum zu erkennen sein und auch der Nutzen dar Fütterung gering ausfallen.

Das G e t r e i d e wurde ebenfalls arg mitgenommen, in erster Linie durch die ganz schlechte Blütezeit und sodann durch schwere, wolkenbruchartige Regengüsse, begleitet von orkanartigen Stürmen, welche das teilweise noch nicht verblühte Getreide schon früh zum Fallen brachten und eine spärliche Körnerbildung zur Folge hatte. Der Ertrag war denn auch qualitativ weit unter mittelmäßig.

Etwas befriedigender war der Erlös aus Stroh. Die K a r t o f f e l n sind in jeder Hinsieht schlecht ausgefallen; in normalen Jahren stiegen die Einnahmen bisher oft bis auf Fr. 600--700 und im Berichtsjahr war das Resultat etwas über Fr. 100.

Der A 11 m end b e s ä t z einzig gestaltete sieh lohnend. Nicht nur war die Witterung für das sonst trockene Weideland eine sehr günstige, sondern es trug auch der Umstand wesentlich dazu bei, daß während des ganzen Sommers äußerst wenig Militär auf dem Waffenplatz manöverierte, so daß der Graswuchs geschont blieb.

Der Gesundheitszustand der Viehware war trotz der ungünstigen Witterung sehr befriedigend.

Den notwendigen Verebnungen auf dem Exerzierfeld, sowie den Neuberasungen kahler Stellen mit passenden Grasarten wird fortwährend besondere Aufmerksamkeit geschenkt, und behufs Reduktion der Kosten für den Unterhalt der Zäunung kommt gegenwärtig Stahldraht an Stelle von Latten zur Anwendung, welcher vorteilhafter ist.

Wie für die Landwirtschaft, so war das abgelaufene Jahr auch für den Bestand der Pferde kein günstiges: eines derselben verendete plötzlich infolge Erkrankung: zwei weitere Pferde mußten Alters halber veräußert und ersetzt werden.

271 Herisau-St. Gallen.

Obschon anfangs Mai noch wenig Gras vorhanden war, wurde dio Allmend gleichwohl am 4. gleichen Monats mit 123 Stücken Groß- und 4 Stücken Kleinvieh besetzt. Ungeachtet der ungünstigen Witterung entwickelte sich das Gras dennoch verhältnismäßig rasch, so daß zu Anfang des folgenden Monats für genannte Stückzahl hinreichend Grünfutter vorhanden war. Inzwischen war aber das Wetter nicht besser geworden, und da gleichzeitig auch die Militärschulen begonnen hatten, so mußte infolgedessen eine Reduktion dos Besatzes eintreten und es vorblieben bis zum Beginn dos Truppenzusammenzuges nur noch 80 Stück.

Selbstverständlich wurde das vorhandene Gras durch die außergewöhnliche Inanspruchnahme der Allmend seitens der Truppen und besonders infolge der Übungen des Armeetrains und der Kavallerie auf dem aufgeweichten Boden zu Grunde gerichtet, und die nachteiligen Folgen davon werden auch noch im künftigen Jahre nicht ganz verschwunden sein.

Die in letzter Zeit erworbenen, an den Waffenplatz grenzenden Grundstücke sind dagegen von den Truppenübungen ziemlich verschont geblieben, und es kam der dortige Graswuchs der Viehware sehr wohl zu statten ; ebenso auch der Kau einer neuen Scheune auf dem Breitfeld, welche einem längst gefühlton Mangel an Stallungen abgeholfen und die Verwendung des Düngers auf dem eigenen Lande ermöglicht hat.

Der Besatz der Allmend hatte im Berichtsjahre im Monat Mai begonnen und mußte schon gegen Ende September aufgehoben werden.

Frauenfeld.

Mit Beginn des Jahres 1896 trat die Bundesverwaltung in den Besitz der im November 1895 expropriierten Waldungen l>ei Ochsenfurt, durch welchen Zuwachs der der Eidgenossenschaft angehörende Grund und Boden bei genannter Ortschaft auf etwas über 40 Hektaren angewachsen ist. Die Bepflanzung dieses Areals ist zur Zeit noch eine sehr verschiedenartige und ungleiche, da die vielen frühem Besitzer je nach Willen und Können die einzelnen Parzellen ungleich h e wirtschaftet hatten; es wurde daher ein allgemeiner Plan ausgearbeitet, nach welchem die Bewirtschaftung des Areals in rationeller Weise und unter der Oberaufsicht der ,,Abteilung Forstwesen" de.s Departements des Innern wird stattfinden können.

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Mit der Aufforstung der nicht zur Erweiterung des Scheibenfeldes benötigten Grundstücke wurde in der im letztjährigen Berichte angedeuteten Weise fortgefahren; für dio Periode 1896/97 wird die Aufforstung einer cirka eine Hektare haltenden nassen Wiese, sowie die Nachbesserung der in vorhergehenden Jahren stattgefundenen Bepflanzungen, soweit sie nicht ganz gelungen sind, in Regie betrieben.

Außer den soeben angeführten Arbeiten in Ochsenfurt konnten im Berichtsjahr nur wenig andere zur Verbesserung und Instandhaltung des Waffenplatzes ausgeführt werden, wie z. B. das Öffnen und Reinigen der Gräben und Kanäle und der Unterhalt der Bäume.

Berasung der entblößten Stellen mit Heublumen etc.

Eine beabsichtigte und schon veracccordierte Auffüllung und Vorahnung von schlechten Stellen mit Kies mußte wegen der andauernd regnerischen Witterung unterbleiben.

Infolge Erwerbung der Liegenschaften Ochsenfurt hatten auch mehrere andere kleine Parzellen mit übernommen werden müssen, welche, weil außerhalb des gefährdeten Gebietes und isoliert liegend, dem Bund kein Interesse boten und deshalb wieder veräußert wurden 5 der Erlös betrug Fr. 700.

Bière.

Über die Katastervermessung dieses Waffenplatzes war zur Zeit der Abfassung des gegenwärtigen Berichtes noch nichts bekannt geworden.

II. Finanzkontrolle.

Personelles.

Der Personalbestand hat sich im Berichtsjahre nicht geändert.

Kontrollierung der Budgetkredite.

Die Budgetkredite werden, bevor die Bundeskasse die darauf angewiesenen Zahlungen leisten darf, derart kontrolliert, daß der Stand der bewilligten Gelder jeden Augenblick übersehen und festgestellt werden kann.

Die Finanzkontrolle ist dahin instruiert, in keinem Falle Zahlungsanweisungen zu visieren, welche eine Kreditüberschreitung zur Folge haben, ohne zuvor Weisung beim Finanzdepartement

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eingeholt zu haben. Bloß formelle Unrichtigkeiten dagegen erledigt, sie mit den betreffenden Departementen von sich aus.

Die dem Finanzdepartement signalisierten Fälle von KreditÜberschreitungen wurden wie folgt erledigt : Für Mehrausgaben bei Unterrubriken, welche durch Minderausgaben auf andern Unterrubriken innerhalb einer und derselben Budgetrubrik ausgeglichen werden konnten, mußte von den betreffenden Departementen jeweilen die bundesrätliche Genehmigung eingeholt werden. Eine Verwendung von Kreditersparnissen zu Gehaltsaufbesserungen oder zur Vermehrung der Beamten war dagegen von vorneherein ausgeschlossen.

Desgleichen genügte die .Bewilligung des Bundesrates für Mehrausgaben, welche durch entsprechende Mehreinnahmen notwendigerweise herbeigeführt, aber auch durch diese letztem wieder gedeckt werden konnten.

Für alle übrigen Mehrausgaben dringlicher Natur, für welche die Einreichung eines vorgängigen Nachtragskreditbegehrens an die Bundesversammlung zeitlieh unmöglich war, hat der Kundesrat den betreffenden Departementen die nötigen Vorschußkredite in der Meinung eröffnet, daß an die Bundesversammlung in der nächstfolgenden Session ein bezügliches N achtragskredit begehren zu stelle n sei. was jeweilen geschehen ist.

Kontrollierung der Bundeskasse.

Außer der täglichen Kontrollierung der Eintragungen in den Kassenbüchern wurden die Bestände der Bundeskasse und ihrer Hülfskassen -- Militär- und Alkohol-Kasse -- 12mal in ordentlicher und l mal in unvermuteter Weise revidiert. Die Buchführungist stetsfort in Ordnung befunden worden und desgleichen haben bei den Kassenstürzen Sollbestand und wirklich vorgefundener Kassenbestand jeweilen Übereinstimmung ergeben.

Revision der Rechnungen.

Sämtliche Rechnungen und Belege der Bundesverwaltung und dieser zur Aufsicht unterstellten Administrationen unterliegen der formellen, rechnerischen und materiellen Prüfung- der Finanzkontrolle.

Auf Grund des Bundesbeschlusses vom 23. Juni 1894 ist das Revisionsgeschäft derart organisiert, daß alle Rechnungen, eines

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Verwaltungsjahres den Prüfungskommissionen der eidgenössischen Räte bis zum Frühlingo des nächstfolgenden Jahres -- definitiv revidiert -- vorgelegt werden können.

Revisionsbemerkungen und Aufragen wurden im ganzen aufgestellt .'

648 Hiervon konnten von der Finanzkontrolle erledigt werden, sei es, daß die rechnungsiegende Stelle die Bemerkung anerkannte, sei es, daß der Finanzkontrolle die Rückantwort genügte, um die Bemerkung oder Anfrage fallen zu lassen 543 Fälle Dom Finanzdepartement mußten wogen Meinungsverschiedenheit a u r Behandlung unterbreitet werden 48 Falle.

Davon erledigte dasselbe 36 ,, während dem Bundesrate zum endgültigen Entscheide vorgelegt werden mußten 12 ,, Zur Zeit der Drucklegung dieses Berichtes sind noch pendent 57 ,, Zusammen 648 Fälle gleich den aufgestellten Bemerkungen und Anfragen.

O O O Gemäß Art. 17 der bundesrätlichen Verordnung vom 17. Januar 1.876 über die Verwaltung und Geschäftsführung des eidgenössischen Munitionsdepot in Thun (A. S. n. F. II, (53) war die erst- und letztinstanzliche Aufsicht über das Kassen- und Rechnungswesen dieses Depots dem Finanzdepartement übertragen. Art. 2 & des Bundesbeschlusses vom 4. Juni 1894 betreffend Errichtung einer Buchhalterstelle bei der administrativen Abteilung der Kriegsmaterialverwaltung (A. S. n. F. XIV, 259) stellt die Buchführung über das Kassenwesen des eidgenössischen Munitionsdepot unter die Obliegenheiten dieser Amtsstelle. Gestützt hierauf einigten sich das Finanzdepartement und das Militärdepartement dahin, daß mit Beginn des Rechnungsjahres 1896 die erstinstanzliche Aufsicht über das Kassen- und Rechnungswesen des Munitionsdepot an die administrative Abteilung überzugehen habe, so daß die Finanzkontrolle auch für diese Verwaltung ausschließlieh Oberrevisionsinstauz ist.

O

Ausserordentliche Kassen- und Bücheruntersuchungen.

Außerordentliche Kassen- und Bücheruntersuchungen wurden vorgenommen: bei der Materialverwaltung der Bundeskanzlei, beim

Bundesgericht, Polytechnikum, Landesmuseum, boi der Landesbibliothek, beim Amt für geistiges Eigentum, Befestigungsbureau, Munitionsdepot und Centralremontendepot, bei der Central pu l v erverwaltung, den Pulverbezirken und der Kriegspulverfabrik, bei der Pferderegieanstalt mit Hengstendepot, Fohlendepot, Transportkasse und Artilleriebundespferde, bei der Konstruktionswerkstätte, Munitionsfabrik und Waffenfabrik, bei den Festungsverwaltungen in Andermatt und Lavey, bei den Liegenschaftsverwaltungen Thun und Herisau, bei der Münzstätte, bei den Alkoholdepots Dolsi berg.

Burgdorf und Romanshorn, beim Amt für Gold- und Silberwaren und hei sämtlichen Zollgebiets- und Kreispostkassen.

Bei kleinen Kassen wurden früher keine Kassenuntersuchungen abgehalten. Unterm 8. August laufenden Jahres hat nun das Finanzdepartement verfügt, daß in Zukunft auch diese Kassen in den Bereich der unvermuteten Inspektionen einzubeziehen seien. Gestützt hierauf wurden denn im Berichtsjahr revidiert : die Vorschusskassen der Oberzolldirektion, Al kohol Verwaltung, Abteilung liekleidungswesen des Oberkriegskommissariats, des Kriegsdepots und der Kasernenverwaltung in Thun und die Kasse des Handelsamtsblattes.

Die Kassenrevisionen sind alle unvermutet und haben insbesondere festzustellen : a. ob der sieh aus dein Abschlüsse des Kassenbuches ergebende Sollbestand wirklich vorhanden ist: b. ob die eingegangenen Beträge im Kassenbuch richtig gebucht und die gebuchten Ausgaben gehörig gerechtfertigt und quittiert sind ; c. ob die Bücher miteinander übereinstimmen und ob die Buchführung überhaupt nicht Anlaß zu Ausstellungen giebt: d. ob die Kasse gegen Diebstahl und Feuersgefahr gesichert ist, und endlich c. ob von früheren Revisionen her noch unerledigte Anstände bestehen.

Die Ergebnisse der Untersuchung waren befriedigende, und ö O hält die Finanzkontrolle die bezüglichen Protokolle zur Verfügung der Rechnungsprüfungskommissionen.

Kontrollierung der Verzinsung und Tilgung der Staatsanleihen.

Die Ablieferungen der eingelösten Obligationen und Coupons seitens der Bundeskasse an die Finanzkontrolle zur endgültigem Verifikation geschah früher periodisch. Ferner wurden Coupons

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von ausgelosten Obligationen, die noch nicht zur Rückzahlungpräsentiert worden waren, gleichwohl eingelost, um dann bei der Zahlungsvorweisung der Titel wieder in Abzug gebracht zu werden.

Dieses Verfahren war schuld daran, daß die ausgelosten Titel oftmals lange nicht zur Rückzahlung präsentiert wurden, indem die betreffenden Inhaber glaubton, es habe die Verzinsung dieser Obligationen nicht aufgehört, resp. die betreffenden Titel seien gar nicht ausgelost worden. Das Finanzdepartement hat daher unterm (i. August 189(5 zum Zwecke der sofortigen endgültigen Kontrollierung der eidgenössischen Obligationen und Coupons verfügt : 1. Behufs Einlösung der Obligationen und Coupons hat die Bundeskasse den Zahlungsstellen, sofern dieselben nicht eigene zweckentsprechende Borderaux vorrätig halten, wie '/.. B. die Banque de Paris et des Pays-Bas in Paris, Borderauxformulare zuzustellen.

Obligationen und Coupons verschiedener Anleihen dürfen nicht auf einem und demselben Borderai! figurieren. Aus den Borderaux muß die Zahlungsstelle, Name und Wohnort des Eigentümers und der Fälligkeitstermin ersichtlich sein. Die Obligationen und Coupons sind nach Wertbetrag und Nummer geordnet im Borderau aufzuführen.

'2. Die Bundeskasse hat an Hand der Borderaux alle einlaufenden Sendungen von Obligationen und Coupons sofort auf die Stückzahl, sowie den Gesamtbetrag zu verifizieren und dieselben durch Herausschlagen eines Loches, wobei jedoch die Nummern nichl, verletzt werden dürfen, zu entwerten. Hierauf ist die Totalsumme jedes Borderaus, sowohl der eingelaufenen wie derjenigen der Bundeskasse selbst, nach Zahlungsstellen und Anleihen geordnet in ein Überweisungsbuch einzutragen.

o. Das Überweisungsbuch ist von der Bundeskase t ä g l i c h samt den eingelöston Obligationen, Coupons und Borderaux der Zahlungsstellen der Finanzkontrolle zur endgültigen Revision zuzustellen.

Die zu einem Borderau gehörenden Obligationen und Coupons sind mit demselben derart zu vereinen, daß ein Verschieben derselben nicht vorkommen kann.

4. Naeh Richtigbefund der Ablieferung erteilt die Finanzkontrolle in dem Überweisungsbueh der Bundeskasse Quittung, worauf diese den betreffenden Zahlungsstellen Gegenwert zu leisten hat.

O O Werden vereinzelte Coupons bei der Bundeskasse persönlich präsentiert, so ist die Verifikation durch die Finanzkontrolle sofort zu veranlassen.

277

6. Coupons von ausgelosten, aber noch nicht -/.ur Rückzahlung gelangten Obligationen dürfen nicht eingelöst werden.

Bei der Einkassierung ausgeloster Obligationen sind allfällig fehlende Coupons abzuziehen.

Coupons von ausgelosten Obligationen, welche trotz der eingerührten Kontrolle durch die Bundeskasse eingelöst worden, zählen nicht als fehlende Coupons.

7. Die Finanzkontrolle behält Obligationen und Coupons nebst Borderaux in Aufbewahrung.

Die Obligationen und Coupons sind, letztere auf Papiorbogcn aufgeklebt, in Bücher einzubinden.

So oft es die Umstände für angezeigt erscheinen lassen, \verden die im Übenveisungsbuch von der Finanzkontrolle quittierten Beträge behufs definitive]' Verrechnung mandatiert.

Diese Verfügung bewährt sich sehr gut und erweist sich sowohl für die Titelinhaber wie für die Finanzver\valtung von großem praktischem Wert.

Die Einschreibungen und Übertragungen von Obligationen waren auch im laufenden Jahre sehr zahlreich und verursachten eine weitläutige Korrespondenz.

Die nachstehende Übersicht giebt Auskunft über die hierseits kontrollierten Einschreibungen und Übertragungen : . . ., Anleihen von

_

Inhaber auf Namen.

Namen auf Inhaber.

..

Namen auf Namen.

-

Fr. 5000 Fr. 10,000 Fr. 5000 Fr. 10,000 Fr. 5000 Fr. 10,000

1887

10

15

28

73

2

--

1889 1890

5 18 33

6 21 42

10 52 90

4 26 103

-- 52 54

79 79

Total 401 Titel.

Verifikation der Inventarbestände an Ort und Stelle.

Örtliche Inventarrevisionen wurden vorgenommen : 1. bei der Polytechnischen Schule in Zürich über das Mobiliar im Hauptgebäude ; 2. beim Munitionsdepot in Thun über die Munitionsbestände in den in Thun befindlichen Magazinen; 3. bei der administrativen Abteilung der Kriegsmaterialverwaltung über die in Bern befindlichen Vorräte an Offiziersausrüstungen :

·278 4. beim 1. Bezirk dei- Pulververwaltung in La Vaux über sämtliche Bestände und Vorräte ; 5. hei der Waffenfabrik in Bern über die Bestandteile zu Handfeuerwaffen, Material in Arbeit und Rohmaterial ; (Î. bei der Münzstätte in Bern über alle, Bestände und Vorräte verbunden mit einer Neuschätzung ; 7. beim Alkoholdepot in Burgdorf über die Immobilien, Einrichtungen (Reservoirs etc.), Bureau- und Werkstattmaterial (S. bei der Wertzeichenkontrolle und dem Material bureau der Oberpostdirektion in Bern über die Vorräte an Wertzeichen und Papier und über diejenigen an Mobiliar, Bureaugerätschaften und Material für Dienstkleidungen ; 9. beim Wertzeichenbureau und Trainmaterialbureau der Postverwaltung in Zürich über die vorhandenen Wertzeichen und die Vorrate an Fuhrwesenmaterial ; 10. bei der Telegraphendirektion in Bern über die Bureaugerätschaften und Bücher; 11. beim Telegraphenbureau und der Telephoncentralstation in Zürich über die Bureaugerätschaften, Apparate, das Linienbauvorratsmaterial und dio elektrische Beleuchtungsanlage; 12. beim Telegraphenbureau und der Telephoncentralstation in Schaffhausen über die Bureaugerätschaften, Apparate und das Linienbauvorratsmaterial.

Die Inventarrevisionen geschehen gemäß Art. 15
Die Revisionen haben zu konstatieren : a. ölt die Inventarbücher mit den beim vorangegangenen Rechnungsabschluß der Finanzkontrolle zur Prüfung eingesandten Inventarrechnungen Übereinstimmung- ergeben ; />. ob in den Inventarbüchern die seitherigen Zugänge und Abgänge gehörig nachgewiesen sind und bei letztern die Verwendung der Gegenstände begründet ist; c. ob die Inventarbücher vorschriftsgemäß geführt werden und die nötige Übersicht gewähren; und endlich d. ob die auf Grund der revidierten Inventarbücher vorhanden sein sollenden Gegenstände richtig vorhanden sind.

Qualitativ werden die Vorräte etc. von der Finanzkontrolle nicht geprüft.

Über die Ergebnisse der Revisionen gelten den Kommissionen die bei der Finanzkontrolle liegenden Protokolle nähern Aufschluß.

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Hier soi nur bemerkt, daß die seit 2 Jahren in intensiverer Weise1 vorgenommenen örtlichen Invcntarrevisionen für richtige VerwaltungO und BuchführungO von wesentlichem Kinfluß waren.

Um eine Lücke in den bestehenden Einrichtungen auszufüllen, hat der Bundesrat die Verordnung über die Führung der Inventarioix hei den eidgenössischen Verwaltungen vom 2(5. November 188 i durch einen Nachtrag in dem Sinne vervollständigt, daß vom 1. Januar 1897 an auf jedem Ausgabebelege, welches die Anschaffung von Inventargegenständen betrifft, vor der Auszahlung der Eintrag in das Inventar angegeben werden muß. Von dieser /usatzbestinimung sind indessen ausgenommen : kleinere Materialien und Bedürfnisse, welche sofort nach dein Ankauf in Arerbraiich übergehen und nicht in. großen Mengen augeschafft werden, und ferner Broschüren und dergleichen, welche nur vorübergehenden /wecken dienen und nicht bleibenden Wert hüben.

Beaufsichtigung des Verkehrs beim Inspektorat der schweizerischen Emissionsbanken.

Die Kontrollierung der Bestände und der Mutationen der unter der Verwaltung des Inspoktorat.s der schweizerischen Emissionsbanken liegenden neuen und defekten Banknoten, des Sotenpapiers, der Clichés etc. geschah durch den Delegierten der Finanzkontrolle in der bisherigen Weise und giebt 7,11 besonderen Bemerkungen nicht Anlaß.

Wechsel.

Es wurden diskontiert und passierten 'die liierseitige Kontrolle : Fr.

200,000. -- ZU 2 /8 % 714,000. -- ·r, 2'/4 V) l,(i()8,727. 57 ·r, V h V) 358,700. 65 - 2 : ',4 (50,041 . -- -.- 27'/« ., 5,091,58(5. 75 ., o*y 1,431,520. 55 " 4 300,000.

V) 200,000. _.... ,, 3> ;·> 107,000. _.. , :r/8 ., 525.000. --- .. 4 50/XX). -- l 4'/8 ;i ., 50,000. - - 4'/4 102.000. -- - -, 4 '/2 *p ]

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Total Fr. 11,:598,582. 52

280

Durchschnittsertrag, auf die Dauer der Anlage berechnet = 2,945 %.

Der Portcfeuillebestand war folgender: am 1. Februar . . . Fr. 3,108,244. 15 ,, 1. März. . . . ,, 3,093,244. 15 ,, 1. April . . . ,, 3,023,063. 72 ,, 1. Mai . . . .

,, 4,671,834. 27 ,, 1. Juni 5,266,095. 8:5 ,, 1. Juli . . . . '.', 4,933,003. 89 ,, 1. August . . . ,, 5,501,958. 74 ., 1. September . . ., 4,692,068. 21 '.,, 1. Oktober. . . 'ri 4,828,271. 56 ,, 1. November . . ., 4,658,085. 35 ,, 1. Dezember . . ,, 4,169,730. 65 ,, 31. Dezember . . ,, 3,320,080. 95 Wertschriften, Specialfonds, Depots und Kautionen.

Die Finanzkontrolle führt über die Titelbestände in den Wertschriften, Specialfonds, Depots und Kautionen von der Wertschriftcnverwaltung unabhängige Lagerbücher, welche stets auf den Tag nachgetragen sind. Über alle in diesen Titelbeständen vorgekommenen Mutationen wurden wie bis anhin anläßlich der resp. Schrankverhandlungen besondere Verbale aufgenommen, unterzeichnet von denjenigen Personen, unter deren gemeinschaftlichein Verschluß die Wcrtpapierschränke stehen, nämlich dem Finanzdepartement, der Finanzkontrolle und der Wertschriftenverwaltung. Auf Grund dieser Verbale erfolgen die Buchungen in den bezüglichen Lagerbüchern, welche für die gegen Schluß des Jahres von der Finanzkontrolle und einem Delegierten des Finanzdepartements vorzunehmende Prüfung sämtlicher Werttitel und der dazu gehörenden Couponsbogen als Basis dienen. Die im Berichtsjahre erfolgte Zahlung ergab Übereinstimmung mit den Büchern der Finanz-kontrolle.

Über den richtigen Eingang der fälligen Zinse und des Ertrags von verkauften oder ausgelosten Titeln wurde genaue Kontrolle geführt und kann dabei der jeweilige prompte Eingang der Guthaben konstatiert werden.

Verschiedenes.

Nachdem das eidgenössische Amt für Schuldbetreibung und Konkurs infolge Überganges seines Geschäftskreises an das Bundesgericht mit Ende 1895 aus der Bundes Verwaltung verschwand,

281 hatte der Bundesrat -- auf die anfängliche Ablehnung des Bundesgerichtes hin sich auch mit dem Druck und der Abgabe der für das Betreibungs- und Konkursverfahren erforderlichen Formularien zu befassen -- mit Schlußnahme vom 6. Januar 1896 das Finanzdepartement mit dem Formularverlage bis auf weiteres betraut.

Die interimistische Verwaltung des neuen Dienstzweiges wurde, der Finanzkontrolle zugewiesen. Letztere übernahm demgemäß vom ehemaligen Schuldbetreibungs- und Konkursamt den Formularvertrieb auf Grund einer durch die Revision der früheren Rechnungen und durch die genaue Inventarisierung der Vorräte festgestellten Eröffnungsbilanz. Der Finanzkontrolle erwuchs durch diese Zuteilung eine bedeutende Mehrarbeit, namentlich auch deshalb, weil die Bücher neu angelegt und die ganze Verwaltung rationell eingerichtet werden mußte. Während dieser Zeit unterhandelte das Finanzdepartement mit dem Bundesgoricht betreffend der Wünschbarkeit der Fortdauer des Formularverlages, sei es durch bundesgerichtliche Organe selbst, sei es auf privater Grundlage, aber unter der Beaufsichtigung durch das Bundesgericht. Die Folge davon war, daß das Bundesgericht unterm 23. April 1896 beschloß, die Fortführung des Verlages der Betreibungsformulare der Bundesgerichtskanzlei zu übertragen. Dem Bundesrate wurde von diesem Beschlüsse noch am gleichen Tage Kenntnis gegeben, welch letzterer seinerseits das Finanzdepartement mit dem weitem Vollzuge dieser Angelegenheit beauftragte, Zeit und Modus der Übergabe des Formularvorrates wurden in der Weise geordnet, daß dieses Geschäft am 30. April durch Unterzeichnung des Übergabeprotokolls seinen Abschluß fand. Von diesem Zeitpunkt hinweg hat für die Finanzkontrolle die interimistische Verwaltung der Betreibungsformulare aufgehört und ist deren Thätigkeit gegenüber diesem Verlage dann eine ausschließlieh kontrollierende geworden.

Organisation der Finanzkontrolle.

Zu Anfang des Jahres 1895 wurde dem Finanzdepartement von selten der Finanzkontrolle ein Entwurf über die Neuordnung der Befugnisse und Pflichten dieser letztem vorgelegt.

Nachdem nun aber die Bundesversammlung in der Junisession 1895 ein Postulat betreffend Errichtung einer eidgenössischen Rechnungskammer angenommen und dem Kundesrate zur Prüfung und Berichterstattung zugewiesen hat, so glaubt das Finanzdepartement
den Entwurf solange zurücklegen zu sollen, bis die Behörde im Falle sein wird, mit Anträgen in dieser Materie vor die Bundesversammlung zu treten.

Bundesblatt. 49. Jahrg. Bd. I.

21

282 Die Frage der Errichtung einer eidgenössischen Rechnungskarnmer, welche sogar eine Änderung der Bundesverfassung und der Kompetenzen der Bundesversammlung und des Bundesrates nach sich ziehen kann, bedarf einer längeren und einläßlichen Prüfung und des genauen Studiums der betreffenden Institutiop' a der auswärtigen Staaten. Bis dahin enthalten wir uns jeder Erörterung, ob eine solche Einrichtung für unser Land und unsere Verhältnisse passen wird.

III.

Banknotenkontrolle.

Der vorliegende Geschäftsbericht umfaßt das Jahr 1896, d a s v i e r z e h n t e J a h r seit Inkrafttreten des eidgenössischen Bank' notengesetzes vom 8. März 1881 und seit das durch dieses Gesetz geschaffene Inspektorat der Emissionsbanken seine Thfttigkeit zu entfalten begonnen hat. Dem Inspektorat ist überbunden die Kontrolle der schweizerischen Emissionsbanken. Es ist betraut mit der Ausführung aller die Banknoten und Emissionsbanken beschlagenden Gesetzesbestimmungen.

Gleich wie in den Vorjahren bringt der Bericht die Ergebnisse des abgelaufenen Jahres und stellt dieselben in Vergleich mit denjenigen des unmittelbar vorhergehenden Jahres.

Banken mit hinfälliger Emission.

Die sieben Banken, die vor Inkrafttreten des Banknotengesetzes auf ihr Emissionsrecht verzichtet haben, stehen laut Reglement vom 12. Juni 1882 hinsichtlich des Rückzuges ihrer ausstehenden Noten ebenfalls noch unter eidgenössischer Kontrolle.

Nachstehende Tabelle erzeigt den Betrag ihrer pro Ende 1895 und 1896 noch in Cirkulation befindlichen Noten.

Noten in Cirkulation

Banken.

am 31. Dez.

1895.

Kr.

Ancienne banque cantonale rieuchâtoloise 63,970 Eidgenössische Bank 56,450 Bank in Glarus 29,620 Leihkasse in Glarus 2,720 Bank für Graubünden 7,900 Banque populaire de la Broyé . . .

850 Caisse hypothécaire du canton de Fribourg 2,960 Total 164,470

am 31. Dez.

1896.

Kr.

63,390 55,900 29,460 2,720 7,800 840 2,960 163,070

283

Es sind somit von den sieben Banken zusammen im Berichtsjahre für Fr. 1400 Noten aus der Cirkulation zurückgezogen worden gegen Fr. 2370 im Vorjahr. In den Wochen- und Monatsausweisen, welche vom Inspektorat der Emissionshanken regelmäßig veröffentlicht worden und der Berichterstattung zu Grunde liegen, ist die Notencirkulation dieser Banken mit hinfälliger Emission nicht berücksichtigt.

Der nachfolgende Bericht handelt somit ausschließlich von den noch bestehenden gesetzlich autorisierten Emissionsbanken.

Stand der Emissionsbanken.

Am 31. Dezember 1895 bestanden 34 Emissionsbanken mit einem eingezahlten Kapital von Fr. 147,025,000 und einer effektiven Notenemission von Fr. 196,200,000.

Die Zahl der Banken ist im Berichtsjahre die nämliche gehlieben, dagegen haben Kapital und effektive Emission eine namhafte Vermehrung erfahren.

Die ,,Thurgauische Hypothekenbank" in Frauenfeld hat ihr Kapital von Fr. 5,500,000 auf Fr. 8,000,000, also um Fr. '2,500,000, und die ,,Luzerner Kantonalbank" das ihrige von Fr. 2,000,000 auf Fr. 3,000,000, also um Fr. 1,000,000 erhöht, was das Total des eingezahlten Kapitals der 34 Notenbanken zusammen gegenüber dem Vorjahr um Fr. 3,500,000, also auf Fr. 150,525,000 vermehrt.

An Emissionserhöhungen wurden im Laufe des Jahres bewilligt : am 24. April der ,,Luzerner Kantonalbank"- . . Fr. 2,000,000 am 19. September der ,,Banque commerciale neuchâteloise" ,, 1,500,000 am 29. September der ,,Kantonalbank von Bern" ,, 2,000,000 am 19. November der ,,Banque de l'Etat de Fribourg" ,, 2,000,000 Zusammen

Fr. 7,500,000

Die im Anhang folgende Tabelle I erzeigt den Stand der Emissionsbanken auf Jahresschluß 1896 mit Angabe der im Sinne des Banknotengesetzes bestehenden Zweiganstalten, des eingezahlten Kapitals, der bewilligten und der effektiven Notenemission, sowie die Form der Garantie für den nicht durch Barschaft gedockten Teil der Notenemission. Aus dieser Aufstellung ist ersichtlich, daß die 34 E m i s s i o n s b a n k e n mit e i n e m e i n g e z a h l t e n K a p i t a l von Fr. 1 5 0 , 5 2 5 , 0 0 0 am 31. Dezember 1896 über

Tabelle I.

Banknotenkontrolle.

Stand

Zu Soite 283.

der

schweizerischen Emissionsbanken auf 31. Dezember 1896.



J!

Eingezahltes Kapital auf Jahresschluß.

JE1 i r m a.

Fr.

1 2 3 4 5 6 7 8 9

10 11 12 13 14 15 17 18 19 21 23 24 26 27 28 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39

St. Gallische Kantonalbank . .

.

Basellandschaftliche Kantonalbank Kantonalbank von Bern Zweig anntallen : Thun, Burgdorf, Langenthal, Biel, St. Immer, Pruntrut.

Banca cantonale ticinese Zweiganstalten: Locamo, Lugano, Mendrisio.

Bank in St Gallen Crédit agricole et industriel de la Broyé Thurgauisehe Kantonalbank Zweig anstalten: Frauenfeld, Romanshorn, Amrisweil, Bischof'szell.

Aargauische Bank Toggenburger Bank Zweiganstalten: Rorschach, St. Gallen.

Banca della Svizzera italiana Zweiganstalten: Locamo, Mendrisio.

Thurgauisehe Hypothekenbank .

Zweiganstalten : Romanshorn, Kreuzungen.

Graubündner Kantonalbank . . .

Zweiganstalten: Willisau, Schüpfheim.

Banque du Commerce Appenzell A -Rh Kantonalbank . .

.

.

Bank i n Basel . . .

Bank in Luzern .

Banoue de Grenève Zürcher Kantonalbank Zweiganstalten ; Winterthur, Affoltern a/A., Rüti, Uster, Andelfingen, Bülach, Borgen, Bauma, Meilen, Dielsdorf.

Bank in Sehaffhausen Banque cantonale fribour°'eoise Banque cantonale vaudoise Ersparniskasse des Kantons Uri Kantonale Spar- und Leihkasse von Nidwaiden Banque cantonale neuchâteloise Zweiganstalten: La Chaux-de-Fonds, Locle.

Banque commerciale neuchâteloise Zweig anstalt : La Chaux-de-Fonds.

Schaffhauser Kantonalbank . . .

Grlarner Kantonalbank .

. . . .

Solothurner Kantonalbank Zweiganstalten: Ölten, Baisthal.

Obwaldner Kantonalbank .

.

Kantonal bank Schwyz .

Credito Ticinese .

Zweiganstalten: Lugano, Bellinzona.

Banque de l'Etat de Fribourg Zuger Kantonal bank

Bewilligte Emissionssumme auf Jahresschluß.

Fr.

Effektive Emission auf Jahresschluß.

Deckungsart.

(Art. 12 des Ban knoten goseteos.)

Fr.

St. Gallen Liestal Bern

6,000,000 3,000,000 10,000,000

12 000 000 2,000,000 20,000,000

12 000,000 2,000,000 20 000,000

Kantonsfarantie idem, idem.

Bellinzona

1,625,000

2,000,000

2,000,000

Wertsclmfton.

St. Gallen Estavayer Weinfelden

6,750,000 700,000 3,000,000

13,500,000 700,000 1,500,000

13,500,000 700,000 1,500,000

Aarau Lichtensteig

6,000,000 3,000,000

4,000,000 1,000,000

4,000,000 1,000,000

idem.

Wortschriften.

:

Lugano

1,000,000

2,000,000

2,000,000

idem.

·

Frauenfeld

8,000,000

1,000,000

1,000,000

idem.

Chur

2,000,000 3.000,000

4,000,000 6,000,000

4,000,000 6,000,000

Genf Herisau Basel Luzern Genf Zürich

12,000,000 2,000,000 12,000,000 4,000,000 2,500,000 12,000,000

24,000,000 3,000,000 24,000,000 4,000,000 5,000,000 24,000,000

24,000,000 3,000,000 24,000,000 4,000,000 5,000,000 24,000,000

Wechsel-Portefeuille.

Kantonsgarantie.

Wechsel-Portefeuille.

Wertschriften.

Wechsel-Portefeuille.

Kantonsgarantie.

Schaffhausen Freiburg Lausanne Altorf Stans Neuenburg

2,500,000 2,400,000 12,000,000 750,000 500,000 4,000,000

2,500,000 1,000,000 12,000,000 1,500,000 1,000,000 8,000,000

2,500,000 1,000,000 12,000,000 1,500,000 1,000,000 8,000^000

Wertschriften.

idem.

Kantonsgarantie.

idem.

idein, idem.

Neueuburg

4,000,000

6,000,000

6,000,000

Wechsel-Portefeuille.

Schaffhausen Grlarus Solothurn

1,000,000 1,000,000 5,000,000

1,500,000 1,500,000 4,000,000

1,500,000 1,500,000 4,000,000

Kantonsgarantie.

idem.

idem.

Samen Schwyz Locamo

500,000 1 ,000,000 1,500,000

1,000.000 2,000,000 2,000,000

1,000,000 2,000,000 2,000,000

idem.

idem.

Wertschriften.

Freiburg Zug

15,000,000 800,000

5,000,000 1,000,000

3,700,000 1,000,000

Kantonsgarantie.

idem.

150,525,000

203,700,000

202,400,000

Total

Wechsel-Portefeuille.

Wertschrif'teu.

Kantonsgarantie.

Kantonsgarantie.

idem.

284

eine a u t o r i s i e r t e G e s a m t e m i s s i o n von Y r. 203,700,000 verfügten, wovon F r . 2 0 2 , 4 0 0 , 0 0 0 e f f e k t i v e m i t t i e r t w ä r e n.

Auf Jahresschluß betrug die Notenemission bei l Bank weniger als l Million, ,, 15 Banken l bis 2 Millionen, ,, 8 Banken über 2 bis 5 Millionen, ,, 3 Banken über 5 bis 10 Millionen, ,, 4 Banken über 10 bis 20 Millionen, ,, 3 Banken mehr als 20 Millionen.

Die kleinste der Emissionssummen beträgt Fr. 700,000, die größte Fr. 24,000,000, die von drei Banken erreicht wird.

Von den 34 Banken haben 15 das Maximum der ihnen gewährten Emission erreicht, d. h. den doppelten Betrag ihres eingezahlten Kapitals, gegen 14 im Vorjahre.

Nach der Art der Deckung für den nicht durch Barschaft garantierten Teil der Notenemission ausgeschieden, zerfallen die auf Jahresschluß bestehenden 34 Emissionsbanken in folgende drei Kategorien : 1. D e c k u n g d u r c h K a n t o n s garantie.

20 Banken mit einem eingezahlten Kapital von zusammen Fr. 88.550,000 und einer Notenemission von Fr. 113,700,000, gleich 59 °/o, resp. 56 % des Gesamtbetrages.

2 . D e c k u n g durch H i n t e r l a g e v o n W e r t s c h r i f t e n .

9 Banken mit einem eingezahlten Kapital von zusammen Fr. 24,725,000 und einer Notenemission von Fr. 16,200,000, gleich 16 °/o, resp. 8 % des Gesamtbetrages.

3. D e c k u n g d u r c h V e r p f ä n d u n g des Wechsolpo r t ef e u i l l es.

5 Banken mit einem eingezahlten Kapital von zusammen Fr. 37,250,000 und einer Notenemission von Fr. 72,500,000, gleich 25 °/o, resp. 36 °/o des Gesamtbetrages.

Der prozentuale Anteil der drei Kategorien bezifferte sich nach gleicher Reihenfolge im Vorjahre mit 60 % resp. 15 % und 25 % an dem eingezahlten Kapital, 56 °/0 resp. 8 °/o und 36 °/o an der effektiven Notenemission und die Anzahl der Banken mit 20, 9 und 5.

285 Am 31. Dezember 1894 hatten die 9 Banken mit Hinterlage von Wertschriften bei den kantonalen Depositenämtern als Deckung der 60 °/o ihrer Notenemission deponiert :

Im Jahre 1895 zurückgezogene Titel dagegen im Jahre 1895 als Ersatz hinterlegt . . . .

Stand am 31. Dezember 1895 Im Jahre 1896 zurückgezogene Titel

Titel.

Nominalwert.

Stückzahl.

Fr.

Schatzungswert.

Fr.

9,917

11,500,600

9,459,197

1,901

2,371,200

2,080,300

8,016

9,129,400

7,378,897

2,266

2,057,500

2,603,941

10,282

11,186,900

9,982,838

641

831,900

893,205

9,641

10,355,000

9,089,633

dagegen im Jahre 1896 als Ersatz hinterlegt . . . . .

611

771,800

808,528

Stand am 31. Dezember 1896

10,252

11,126,800

9,898,161

Über die Mutationen des Jahres 1895 wurden 46 Verbalprozesse aufgenommen, während deren Zahl im Jahre 1896 auf 154 zurückgegangen ist.

Die anläßlich der Inspektionen vorgenommenen Verifikationen der Wechselbestände der die Garantie für die 60 % ihrer P^mission durch Verpfändung ihrer Wechselportefeuilles leistenden 5 Banken mit beschränktem Geschäftsbetrieb ergaben folgendes Resultat : SchweizerWechsel.

Im Jahre 1895 Im Jahre 1896

Fr.

42,901,042 45,515,175

Wechsel auf das Ausland.

FaustpfandWechsel.

Fr.

Fr.

450,317 20,487,245 522,896 15,733,045

T

. j

Fr.

«3,838,604 61,771,116

Notenemission.

Die gesamte effektive Notenemission von Fr. 202,400,000 bestand am 31. Dezember 1896 aus:

286 16,313 Noten à Fr. 1000 = 56,218 ,, ,, ,, 500 = 1,116,988 ,, ,, ,, 100 = 925,584 ,, ,, ,, 50 = 2,115,103 Noten

Fr. 16,313,000 oder ,, 28,109,000 ,, ,, 111,698,800 ,, ,, 46,279,200 ,,

8,1 % 13,9 ,, 55,2 ,, 22,8 ,,

= Fr. 202,400,000 oder 100 %

Der Vergleich gegenüber dem Vorjahr ergiebt eine Zunahme der Noten à Fr. 1000 um 43 Stück ,, ,, ,, 500 ,, 2,477 ,, ,, ,, ,, 100 ,, 34,270 ,, ,, ,, 50 ,, 29,830 ,, fl Der prozentuale Anteil der großen Abschnitte von 500 und 1000 Franken stellt sich dem Wertbetrage naeh auf 22 °/o des Gesamtbetrages, wie letztes Jahr.

Zurückgerufene Noten.

a. Noten alten Typus.

Am 1. Februar 1886 wurde der Gegenwert der damals noch ausstehenden zurückgerufenen Noten alten Tj'pus der Emissionsbanken von diesen mit Fr. 1,738,990 der eidgenössischen Staatskasse einbezahlt. Von einer Bank wurden infolge einer Skontrorevision im Jahre 1889 noch weitere ,, 500 vergütet, so daß der Staatskasse für solche Noten im ganzen Fr. 1,739,490 eingegangen sind.

Seither sind von der eidgenössischen Staatskasse bis 31. Dezember 1895 für Fr. 905,628 und im Berichtsjahre für . . . ,, 13,940 eingelöst worden, somit zusammen in den 11 Jahren für . . . .

,, 919,568 oder eirka 53 °/o der von den Banken zusammen einbezahlten Summe.

Es blieben somit noch für dieser Noten ausstehend.

gelöst worden.

Fr.

819,922

Im Vorjahr sind für Fr. 10,150 ein-

287 b. Noten neuen Typus.

Es haben seit Inkrafttreten des Banknotengesetzes vom 8. März 1881 freiwillig auf ihre Emission Verzichtet: die Solothurnische Bank in Solothurn, die Banque populaire de la Gruyère in Bulle, der Crédit Gruyérien in Bulle, die Bank in Zürich, ferner die Caisse d'amortissement de la dette publique in Freiburg.

Die Noten dieser Institute sind zurückgerufen und der Gegenwert derselben an die eidgenössische Staatskasse eingezahlt worden: am 1. Juli 1888 von der Solothurnischen Bank mit Fr. 250,000 am 2. Januar 1892 von der Banque populaire de la Gruyère mit ,, 52,400 am 2. Januar 1892 vom Crédit Gruyérien mit ,, 48,800 am 1. Juli 1894 von der Bank in Zürich mit ,, 820,000 am I.Juli 1805 von der Caisse d'amortissement mit ,, 296,850 Zusammen für zurückgerufene Noten neuen Typus

Fr. 1,467,550

Die eidgenössische Staatskasse hat von diesen Noten 1895 eingelöst: an Noten der Solothurnischen Bank für . . . Fr.

,, ,, der Banque populaire de la Gruyère für ,, ,, ,, des Crédit Gruyérien für . . . .

,, ,, ,, der Bank in Zürich für ,, ,, ,, der Caisse d'amortissement für . . ,,

bis Ende 238,300 45,150 43,000 487,000 127,000

Fr.

940,450

,,

179,600

und im Berichtsjahre : an Noten der Solothurnischen Bank für Fr. 1,650 an Noten der Banque populaire de la Gruyère für ,, 2,200 an Noten des Crédit Gruyérien für ,, 1,050 an Noten der Bank in Zürich für . ,, 86,450 an Noten der Caisse d'amortissement für , 88,250 also bis Schluß des Jahres 1896 im ganzen für .

.Noten neuen Typus ; es bleiben somit noch ausstehend für

Fr. 1,120,050 Fr.

347,500

288 Das Total der zurückgerufenen noch ausstehenden Noten alten und neuen Typus beläuft sich auf Ende 1896 auf Fr. 1,167,422.

Von dieser Summe sind dem Invalidenfonds, welchem laut Art. 36 des Banknotengesetzes nach Ablauf von 30 Jahren der Gegenwert der dannzumal noch nicht vorgewiesenen Noten zufallt, schon im Jahre 1886 und 1887 rund Fr. 637,000 abgeliefert worden, in der Meinung, daß, falls dor Restbetrag zur Einlösung der Noten nicht hinreichen sollte, das Fehlende aus dem nämlichen Fonds wieder zu entnehmen wäre.

In den Ausweisen über die Notencirkulation der Emissionsbanken sind die zurückgerufenen Noten vom Tage der Einzahlung des Gegenwertes an die eidgenössische Staatskasse nicht mehr inbegriff'en.

Nach bisherigem Verfahren sind die im Laufe des Jahres 1895 von der eidgenössischen Staatskasse eingelösten Noten alten und neuen Typus gemäß Vorschrift von Art. 9 des Reglements vom 13. Oktober 1885 im Laufe des Berichtsjahres durch Feuer vernichtet worden.

Anfertigung von Banknoten.

Dem Inspektorat wurden im Laufe des Jahres 1896 seitens der Banken bestellt: 167,500 Formulare für Noten à Fr.

50 150,500 ,, ,, ,, ,, ,, 100 8,600 ,, ,, ,, ,, ,, 500 3,900 ,, ,, ,, ,, ,, 1000 Bino dieser Bestellungen wurde erst gegen Ende des Jahres erteilt, nämlich : 4000 Stück à Fr. 50 2000 ,, ,, ,, 100 500

,,

,, ,,

500

und mußte auf das nächste Jahr vorgetragen werden. Alle vordem erteilten Bestellungen wurden ausgeführt und die Anfertigungskosten der eidgenössischen Staatskasse vergütet.

Wie schon im letztjährigen Bericht darauf hingewiesen wurde, hat sich das Inspektorat, um den einlaufenden Bestellungen gentigen und für spätere Bedürfnisse einen kleinern Vorrat anlegen zu können, veranlaßt gesehen, im Laufe der letzten Geschäftsperiode eine neue Lieferung Notenpapier (Handpapier mit Wasserzeichen) zu bestellen, und hat sich zu diesem Zwecke vom Hause

289 T. H. Saunders & Co. in London, das bis jetzt allen Bedarf in Notenpapier gedeckt hat, Muster anfertigen lassen.

Um sich über die Qualität des Papieres in jeder Richtung Rechenschaft geben zu können, wurde die Materialprüfungsanstalt am eidgenössischen Polytechnikum in Zürich mit der genauen Untersuchung und Prüfung desselben beauftragt. Gestützt auf das Resultat, das vorzügliche Eignung des bemusterten Papieres zürn Notendruck ergab, wurde genannter Firma eine Papierbestellung für 500,000 Noten à Fr. 50 und 500,000 Noten à Fr. 100 übergeben, die im Laufe des Berichtsjahres effektuiert und verifiziert wurde.

Ein Posten von cirka 200,000 Kupferdruckblanketten zu Noten à Fr. 100, mit deren Ausführung die Herren Benziger & Cie. in EinsiedeJn im November 1895 betraut worden waren, gelangte Anfang des Berichtsjahres zur Ablieferung.

Vom Hause Benziger & Cie. in Einsiedeln wurde im Laufe des Jahres ferner übernommen der Kupferdruck von 341,536 Formularen für Noten à Fr.

50 220,392 ,, ,, ,, ,, ,, 100 23,936 ,, ,, ,, ,, ,, 500 25,076 ,, ,, ,, ,, ,, 1000 und in vertragsgemäßer Ausführung abgeliefert.

Ende des Berichtsjahres wurden ebenfalls bei Herren Benziger & Cie. cirka 150,000 Stück Kupferdruckblankette à Fr. 100 bestellt, deren Ablieferung aber erst im Jahre 1897 stattfinden wird.

Der typographische Druck von 202,184 Formularen für Noten à Fr.

50 214,836 ,, ,, ,, ,, ,, 100 23,330 ,, ,, ,, ,, ,, 500 23,810 ,, ,, ,, ,, ,, 1000 war wie bisanhin der Firma Stämpfli & Cie. in Bern übertragen.

Die nämliche Druckerei besorgte aucli den Text-, Serien- und Nummerndruck für die jeweilen von den Banken bestellten Notenformulare und erstreckte sich diese Arbeit während des Berichtsjahres auf 163,500 Abschnitte von Fr.

50 148,500 ,, ,, ., 100 8.100 ., ., ., 500 3^900 'n '.n ,, 1000 zusammen 324,000 Abschnitte gegen 344,400 des Vorjahres.

290 Eine genaue Kontrolle und minutiöse Verifikation hat sich auf jedes einzelne Notenformular in allen seinen Entwicklungsstadien zu erstrecken. Sie beginnt mit der Untersuchung des Papiers und wiederholt sich nacli jeder einzelnen der fünf Druckphasen.

Von den von Herren Benziger & Cie. in Binsiedeln abgelieferten Kupferdruckblanketten à Fr. 50 wurde nur ein Teil mit typographischem Druck versehen und bleibt von dieser Gattung noch ein Bestand von 134,668 Formularen.

Der Vorrat an verifizierten und angenommenen, zum Textdruck fertigen Notenblan ketten bestand auf Jahresschluß 1896 aus 79,828 Stück zu Noten à Fr.

50 84,116 ,, ,, ,, ,, ,, 100 19,512 ,, ,, ,, ,, ,, 500 28,220 ,, ,, ,, ,, ,, 1000 211,676 Stück Die Banken Reserve von bis formularen von 93,798 Stück 103,071 ,, 9,496 ,, 5,576 ,,

im ganzen gegen 78,346 Stück im Vorjahre.

verfügten am 31. Dezember 1896 über eine an die Unterschrift zur Ausgabe fertigen Notenà ,, ,, ,,

Fr.

50 ,, 100 ,, 500 ,, 1000

211,941 Stück gegen 225,852 Stück des vorhergehenden Jahres.

Falsche Banknoten.

Es sind der Behörde im Laute des Jahres 1896 keine Fälle von Notenfalschungen signalisiert worden.

Defekte Noten.

Im Jahre 1896 sind dem Inspektorat in 368 einzelnen Sendungen 148,589 Stück defekte Noten à Fr.

50 115,131 ,, ,, ,, ,, ,, 100 5,810 ,, ,, ,, ,, ,, 500 1,861 ,, ,, ,, ,, fl 1000 271,391 Stück im Nominalwert von Fr. 23,708,550 seitens der

291 Banken zur Vernichtung und zum Austausch gegen neue Noteuformulare zugegangen gegen 313 Sendungen mit 206,749 Stück Noten im Nominalbeträge von Fr. 17,599,950 im Vorjahr.

Die Gesamtzahl der dem Inspektorat seit Inkrafttreten des Banknotengesetzes vom 8. März 1881 bis Ende 1896 von Seiten der Emissionsbanken zum Umtausch gegen neue Notenformulare, teils auch behufs Reduktion von Emissionen eingesandten annullierten Noten umfaßt 1.060,780 Stück à Fr.

50

'936,493 50,675 __j^|

,,· ,, ,, ,, ,, ,, D

»

»

100 500 1ÜO

°

total 2,065,444 Stück im Gesamtnominalwert von Fr. 189,521,800.

Die eidgenössische Staatskasse, die schweizerischen HauptzoJlund Kreispostkassen haben den Emissionsbanken im Laufe des Berichtsjahres behufs Erneuerung und Auffrischung des Notenumlaufs im ganzen an defekten Noten vorgewiesen Fr. 9,111,150 gegen Fr. 9,768,500 im Jahre 1895.

Wie alljährlich sind die im Laufe des Geschäftsjahres eingegangenen defekten oder annullierten Koten den gesetzlichen und reglementarischen Vorschriften gemäß vom Inspektorat unter Aufsicht der Finanzkontrolle und im Beisein eines beeidigten Notars unter vier Malen durch Feuer vernichtet worden.

Es waren dies zusammen 148,589 Stück à Fr.

50 115,131 ,, ,, ,, 100 5,810 ,, ,, ,, 500 1,861 ,, ,, ,, 1000 total 271,391 Stück im Nominalwerte vou Fr. 23,708,550, über die 368 Einzelprotokolle aufgenommen wurden.

Im Jahre 1895 war die /ahi der Protokolle 313, umfassend 206,749 Stück Noten im Nominalwerte von Fr. 17,599,950.

Mit Jahresschluß befanden sich keine defekten Noten mehr im Verwahrsam des Inspektorates.

Bankausweise und wirtschaftliche Erscheinungen.

Die Ausweise, welche die Emissionsbanken dem Inspektorat regelmäßig einzureichen haben, sind folgende :

292 a. Die Wochensituationen, welche den Ausweis über die Notencirkulation und die Kassabestände enthalten und denen eine Spocifikation über den Bestand der Noten anderer Banken beigefügt ist.

Die Banken mit beschränktem Geschäftsbetrieb haben außerdem wöchentlich einen Specialausweis über den Bestand des Wcchselportefeuilles und denjenigen der kurzfalligen Schulden und Guthaben ein/.ureichen.

6. Die detaillierten Monatsbilanzen nebst einer Specifikation des Notenaustausches mit den andern Emissionsbanken während des Monats.

c. Die Jahresschlußbilanzen und die Gewinn- und Verlustrechnungen samt Specialausweisen über die Notencirkulation, die kurzfälligen Schulden, den Wertschriftenbestand, die eventuellen Verbindlichkeiten und die Verteilung des Reingewinns.

Die Ausweise der Banken werden vom Inspektorat geprüft, zusammengestellt, statistisch verarbf",et und periodisch im schweizerischen Handelsamtsblatt ve' ' .tlicht. Die Banken erhalten Separatabzüge von allen au?

Banknotenwesen bezüglichen Veröffentlichungen.

Dem Inspektorat werden ferner die Ausweise der eidgenössischen Hauptkassen über die von denselben bei den Emissionsbanken vorgewiesenen defekten Noten regelmäßig zugesandt und von ihm zusammengestellt. Desgleichen erhält das Inspektorat die Wochenbilanzen einer Anzahl für die Schweiz besonderes Interesse bietender größerer Notenbanken des Auslandes und veröffentlicht im Handelsamtsblatt Auszüge aus denselben.

Als Tabelle II folgt im Anhang die Generalsituation der 34 Emissionsbanken. Diese Zusammenstellung der von den Banken nach Maßgabe von Art. 43 des Banknotengesetzes und der bezüglichen Réglemente dem Inspektorate eingesandten, von diesem geprüften und regelmäßig veröffentlichten Wochenausweise erzeigt alle hauptsächlichen Positionen der Banken auf Ende jeder Woche, nebst dem in Prozenten ausgedrückten Bardockungsverhältnis, sowie den einheitlichen Diskontosatz schweizerischer Emissionsbanken.

Den am Fuße der Tabelle rekapitulierten Generaldurchschnitts-, Maximal- und Minimalpositionen sind die entsprechenden Ziffern des Vorjahres zum Vergleiche angereiht.

Banknotenkontrolle.

Tabella II.

General- Situation

Zu Seite 292.

der

schweizerischen Emissionsbanken auf Ende jeder Woche des Jahres 1896.

·_

1896.

Emission.

AusEffektive gewiesene Cirkulation.

Cirkulation.

Notenreserve.

Gesetzliche Ungedeckte Bardeckung Verfügbare Cirkulation. (40°/o der Barschaft.

Cirkulation).

Total Barvorrat.

Noten anderer Emissionsbanken.

.-- .

Übrige Kftss&bestände.

Januar ,, ,, ,, Februar ,, ,, , ,, März ,, ,, ,, April ,, ,, , ,, Mai ,, ,, ,, ,, Juni ,, ,,· ,, Juli ,, ,,

1.

8.

15.

22.

29.

5.

12.

19.

26.

3.

10.

17.

24.

31.

1.

14.

21.

28.

5.

12.

19.

26.

August ,, ,, ,, ,, September

25; ,,

.

Oktober ,, ,, .

,, ,, November ,, Dezember ,, ,,

Durchschnitt Maxima Minima

196,200 196,184 196,189 196,181 195,714 195,780 195,249 195,092 194,880 194,972 194,899 194,940 194,569 194,750 194,747 194,800 194,680 196,485 196,846 196,953 197,150 197,029 197,050 196,985 197,088 196,870 196,958 196,875 196,936 197,100 196,888 197,050 196,518 196,450 196,343 197,175 197,072 196,846 196,850 197,314 197,005 199,171 199,338 201,200 201,650 201,650 201,687 201,800 202,073 202,090 201,960 202,052

193,256 186,057 191,545 178,613 188,616 173,652 188,497 171,851 188,777 175,134 185,248 171,469 182,921 168,881 180,166 165,711 181,602 - 168,694 180,555 167,414 181,689 169,830 181,158 167,347 184,074 173,859 186,614 176,410 187,754 174,818 187,212 174,403 188,086 176,573 191,886 184,235 190,945 179.045 189,141 176,198 188,306 172,739 188,123 175,133 187,261 172,124 185,250 170,245 183,884 167,993 188,296 176,266 191,655 180,634 191,200 180,036 191,484 178,548 191,226 176,207 190,974 178,592 189,866 176,018 189,559 176,012 189,174 173,435 190,484 177,466 191,016 176,872 191,269 176,658 191,448 176,703 192,584 179,757 194,009 184,113 193,614 183,225 195,018 184,172 195,567 184,861 197,299 188,637 198,424 190,674 198,751 190,94e 197,817 185,775 197,498 186,104 196,967 183,057 196,439 181,892 196,705 184,057 197,138 189,007

10,143 17,571 22,537 24,330 20,580 24,311 26,368 29,381 26,186 27,558 25,069 27,593 20,710 18,340 19,929 20,397 18,107 12,250 17,801 20,755 24,411 21,896 24,926 26,740 29,095 20,604 16,324 16,839 18,388 20,893 18,296 21,032 20,506 23,015 18,877 20,303 20,414 20,143 17,093 13,201 13,780 14,999 14,477 12,563 10,976 10,706 15,912 15,496 19,016 20,198 17,903 13,045

91,844 82,322 76,823 74,720 78,757 75,743 73,390 70,277 74,075 73,730 76,665 74,622 81,127 84,354 82,430 81,721 83,115 90,084 84,276 80,553 76,996 80,033 76,769 75,010 73,136 82,229 87,395 85,474 84,069 81,827 85,196 80,756 81,137 78,666 83,083 82,098 82,461 81,450 84,441 89,307 85,691 85,398 85,510 89,036 90,620 91,160 85,294 85,983 83,518 82,019 84,354 90,340

77,302 76,618 75,446 75,399 75,511 74,099 73,168 72,066 72,641 72,222 72,676 72,463 73,630 74,645 75,102 74,885 75,234 76,755 76,378 75,656 75,322 75,249 74,904 74,100 73,554 75,319 76,662 76,480 76,594 76,490 76,390 75,947 75,824 75,669 76,193 76,406 76,508 76,579 77,033 77,604 77,446 78,007 78,227 78,920 79,370 79,500 79,127 78,999 78,787 78,576' 78,682 78,855

16,911

94,213

19,673 21,383 21,732 20,866 21,627 22,323 23,368 21,978 21,462 20,489 20,262 19,102 17,411 17,286 17,797 18,224 17,396 18,391 19,989 20,421 19,851 20,451 21,135 21,303 18,718 16,577 18,082 17,885 17,890 17,006 19,315 19,051 19,100 18,190 18,368 17,689 18,674 18,283 17,202 20,088 20,767 21,124 20,681 20,684 20,284 21,354 21,122 20,752 21,297 21,021 19,812

96,291 96,829 97,131 96,377 95,726 95,491 95,434 94,619 93,684 93,165 92,725 92,732 92,056 92,388 92,682 93,458 94,151 94,769 95,645 95,743 95,100 95,355 95,235 ' 94,857 94,037 93,239 94,562 94,479 94,380 93,396 95,262 94,875 94,769 94,383 94,774 94,197 95,253 95,316 94,806 97,534 98,774 99,351 99,601 100,054 99,784 100,481 100,121 99,539 99,873 99,703 98,667

7,199 12,932 14,964 16,646 13,643 13,779 14,040 14,455 12,908 13,141 11,859 13,811 10,215 10,204 12,936 12,809 11,513 7,651 11,900 12,943 15,567 12,990 15,137 15,005 15,891 12,030 11,021 11,164 12,936 15,019 12,382 13,848 13,547 15,739 13,018 14,144 14,611 14,745 12,827 9,896 10,389 10,846 10,706 8,662 7,750 7,807 12,042 11,394 13,910 14,547 12,648 8,131

2226 1508 1836 1902 2746 1670 1993 1452 2565 1599 1316 1391 1584 1848 1383 1351 1745 1846 1534 1476 1417 2091 1653 1390 1695 1985 2170 1387 1521 1726 1947 1423 1865 1559 1716 1557 1416 1623 1798 1914 1456 1511 1337 2643 1562 2100 1540 2010 1695 1324 1681 2312

50,6 53,9 55,8 56,5 55,0 55,8 56,5 57,6 56,1 56,0 54,9 55,4 53,3 52,2 52,8 53,1 52,9 51,1 52,9 54,3 55,4 54,3 55,4 55,9 56,5 53,3 51,6 52,5 52,9 53,6 52,3 54,1 53,9 54,6 53,2 53,6 53,3 53,9 53,0 51,5 53,2 53,6 53,7 52,8 52.5 52^3 54,1 53,8 54,4 54,9 54,2 52,2

3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 4,00 4,00 4,00 4,50 4,50 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 4,50 4,50 4,50 4,50 4,50 4,50

197,310 202,090 19e,569

190,155 198,751 180,166

177,657 190,9éé 165,711

19,653 29,381 10,143

81,944 91,844 70,277

76,062 79,500 72,066

19,651 23,368 16,577

* 95,713 100,481 92,056

12,498 16,646 7,199

1731 2746 1316

53,9 57,6 50,6

3,94 5,00 3,50

4,50 4,50 4,00 4,00 4,00

l

4. Jauuar.

n. ,,

18.

,, 25.

,, 1. Februar.

8.

,, 15.

,, 22.

,, 29.

,,

7. MaTM.

l*21.

28.

4.

11.

18.

25.

2.

916.

23.

30.

6.

13.

20.

27.

4.

11.

18.

25.

1.

8.

15.

22.

29.

5.

12.

19.

26.

3.

In'

,, 1 ,, ,, April.

,, ,, ,, Miti.

I * l ,, ,, ,, Juni.

,, ,, ,, Juli.

,, ,, ,, August.

,, ,, ,, ,, September.

,, ,, ,, Oktober.

»

H' " 24.

,, 31.

,, 7. November.

L2l.4-

"

28.

5. Dezember.

în 19.

26.

Durchschnitt.

Maxima.

Minima.

1895.

1895.

Durchschnitt Maxima Minima

18OO.

Prozente.

Zahlen, in. Tausenden Franken.

4.

11.

18.

25.

1.

8.

15.

22.

29.

7.

14.

21.

28.

4.

11.

18.

25.

2.

916.

23.

30.

6.

13.

20.

27.

4.

11.

18.

Offizieller Verhältnis des Bar- Diskontosatz Schweiz.

vorrats zu der effektiven EmissionsCirkulation.

banken.

185,834 195,800 181,356

179,221 189,962 169,547

167,913 185,146 154,264

17,921 28,306 6,124

* 1896 Gold Fr. 85,819 = 89,7 >. Silber Fr. 9894 = 10,3 °/o.

74,264 92,499 58,294

71,688 75,985 67,819

21,691 29,325 16,633

t 1895 Gold Fr. 82,667 = 88,3 °/o.

193,649 98,417 90,461

11,308 15,866 4,101

Silber Fr. 10,982 = 11,7 °/o.

1842 3593 1234

55,8 62,2 50,0

3,27 4,50 2,50

Durchschnitt.

Maxima.

Minima.

293

Wie schon im vorhergehenden Jahre haben fast alle Positionen eine merkliche Zunahme erfahren.

Der Durchschnitt der N o t e n e m i s s i o n mit 197,a Millionen stellt sich um 11,5 Millionen höher als im Vorjahr und erreicht mit dem Maximum von 202 Millionen den höchsten Stand seit dern Inkrafttreten des eidgenössischen Banknotengesetzes.

Die e f f e k t i v e No t e n c i r k u l a t i o n , d . h . das Total dor Noten, die sich außerhalb der Banken in Händen des Publikums befinden, weist im Durchschnitt noch eine Zunahme von 9,7 Millionen auf gegenüber dem Vorjahre, während dasselbe gegenüber 1894 schon eine Zunahme von 9,2 Millionen verzeichnete. Das Maximum dagegen betrug nur 5,s Millionen mehr als im Jahre 181)5, während das Minimum in der gleichen Periode um 11,4 Millionen zugenommen hat.

Der T o t a l b a r v o r r a t , mit einem Durchschnitt von Fr.

95,713,000 ist während dem Berichtsjahre um cirka 2 Millionen angewachsen, während die Zunahme im Jahre 1895 gegenüber 1894 1,2 Millionen betrug. Das Maximum mit 100,B Millionen steht gegenüber dem Vorjahre um 2 Millionen und das Minimum ebenfalls um 1,5 Millionen höher.

Der Gesamtbarvorrat, nach dem Münzrnetall ausgeschieden, verteilt sich im Durchschnitt auf: Fr. 85,819,000 oder 89,7 % in G o l d und ,, 9,894,000 ,, 10,s ,, ,, S i l b e r .

Im Jahre 1895 war das Verhältnis : Fr. 82,667,000 oder 88,3 °/o in Gold und ,, 10,982,000 ,, 11,7 ,, ,, Silber.

Wie schon im letzten können wir auch in diesem Jahr einen neuen Fortschritt im Verhältnis vom Gold zum Silber konstatieren.

Das Gold gewinnt wieder 1,4 °/o gegenüber dem Silber.

Vom Inspektorat werden alljährlich die Fluktuationen und der Stand der Gold- und Silbervorräte, sowie der nicht durch Barschaft gedeckte Betrag der effektiven Notencirkulation auf Ende jeder Woche durch eine graphische Tabelle zur Veranschaulichung gebracht.

Entsprechend dem Umstände, daß die Zunahme der effektiven Cirkulation der Noten im Berichtsjahre gegenüher dem \7"orjahro im Durchschnitt cirka 10 Millionen betrug, des Gesamtbarvorrates aber nur cirka 2 Millionen, fällt das Verhältnis /.wischen diesen beiden Positionen wiederum von l,9°/o, d. h. 55,8% im Jahre

294

1895, auf 53,9% im Berichtsjahre. Das Maximum, welches sich das letzte Jahr noch auf 62,2 % stellte, erreicht im Jahre 1895 nur 57,6 °/o, während das Minimum mit 50,6 °/o sich nur unbedeutend üher dasjenige vorn Jahre 1895 erhebt.

Das Verhältnis zwischen dem Totalbarvorrat und der effektiven Cirkulation beträgt: 1

Im Jahre ,, ,, .., ., ,, ,,

1893 . . . .

1894 . . . .

1895 . . . .

1896 . . . .

58 % 58,3 ,, 55,8 ,, 53,9 ,,

Nach diesen Zahlen ist, wie das letzte Jahr, die bedauerliche Thatsaehe zu konstatieren, daß, mit wenigen lobenswerten Ausnahmen, die meisten Banken es sich nicht angelegen sein lassen, ihre Positionen im Sinne einer Verstärkung ihrer verfügbaren Barmittel besser zu gestalten ; zieht man die kur/fälligen Verbindlichkeiten in Betracht, so erscheint die Situation nichts weniger als erfreulich.

Die v e r f ü g b a r e B a r s c h a f t , d. h. derjenige Teil des Gesamtbarvorrates, welcher nicht als gesetzliche Notendeckimg von 40 °/o der Cirkulation gebunden ist, hat denn auch im Durchschnitt eine Abnahme von 2 Millionen erfahren, im Maximum sogar von 6 Millionen, während das Minimum ziemlich auf der gleichen Höhe blieb, wie das letzte Jahr.

Die u n g e d e c k t e C i r k u l a t i o n , d . h . der nicht durch Barschaft gedeckte Teil der effektiven Notencirkulation, hat im Berichtsjahre wiederum eine Steigerung von 7,7 Millionen im Durchschnitt zu verzeichnen, gegenüber einer solchen von 8 Millionen im Vorjahr.

Die N o t e n r é s e r v e , d. h. die in den Kassen verbliebenen eigenen und die Noten anderer Banken, ist im Durchschnitt mit 19,7 Millionen um 1,7 Millionen höher als das letzte Jahr, welches eine Verminderung gegenüber dem Jahre 1894 von 4 Millionen auf'wies. Während das Maximum nur um l Million, ist das Minimum um 4 Millionen gegenüber dem Vorjahre gestiegen.

Der Notenmangel war im letzten Jahre nicht so intensiv wie im Jahre 1895. Auf den Hauptplätzen wurden jedoch bei Zeiten von großen Zahlungen wiederum Klagen laut, besonders gegen Knde des Berichtsjahres. Die Banken haben -- nach den Erfahrungen, die sie im vorhergehenden Jahre durchmachen mußten, wo gerade im Moment der Martiniepoehe eine überraschende Börsenkrisis ausbraeh und den Geldmarkt so ungünstig gestaltete, daß

295

die Situation zur Kalamität zu werden drohte -- ihre Vorkehren getroffen, um dieses Jahr besser gerüstet zu sein. Die Noten wurden rechtzeitig zurückgehalten, um sie in den Momenten großer Nachfrage bei der Hand zu haben. Diese Vorsicht hat ohne Zweifel wesentlich dazu beigetragen, den Verkehr leichter zu gestalten.

Die Durchschnittsrate des von den schweizerischen Emissionsbanken wöchentlich einmal veröffentlichten D i s k o n t o s a t z e s erreichte im Berichtsjahr 8,94 °/o, oder 0,67 % höher als der Durchschnitt des Jahres 1895. Das Maximum mit 5 % ist 0,5 % und das Minimum mit 8,5 % l % höher als 1895.

Wahrend dem Jahre 1896 ist der Diskontosatz nicht lange stationär geblieben; er hat sich in dieser Periode achtmal verändert. Zu Beginn des Berichtsjahres notierte er 41/2 °/o, um schon Mitte Januar auf 4 % und Anfang Februar auf 31/2 % zu sinken. Im Laufe des April hob er sich auf 4 % und im Mai fällt er auf 3*/2 % zurück, wo er bis zum 10. September vorbleibt. An diesem Tage steigt er auf 4 % am 27. des gleichen Monats auf 41/2 % und am 15. Oktober auf 5 %. Am 19. November sinkt er auf 4l/2% mit welchem Satz das Ende des Jahres schließt. Man darf nach diesen Angaben wohl schließen, daß die Banken ihre Kapitalien im Berichtsjahre vorteilhaft vorwerten konnten.

Wie aus der nachstehenden vergleichenden Tabelle der letzten 10 Jahre und den für unsern Geldverkehr hauptsächlich in Betracht kommenden Ländern Frankreich, Deutschland, Belgien und England ersichtlich, war der Diskonto, mit Ausnahme von Frankreich, wo er das ganze Jahr auf 2 °/o verblieb, merklich höher, als im vorhergehenden Jahre.

Die Schweiz mit ihrem Durchschnitt von 3,94 % behauptet wieder den ersten Rang, gefolgt von Deutschland mit 3,65 -- 0,51 ° « höher als im Jahre 1895.

Belgien mit 2,85 % ist um 0,25 "o.

und England, dessen Diskontosatz das letzte ganze Jahr auf 2 % verblieb, ist um 0,47 % hoher als 1895. Die Erhöhung des Diskontosatzes in London ist eine Folge der raschen Abnahme des Goldstocks der ,,Englischen Bank" hervorgerufen durch bedeutende Ausfuhr dieses Metalles.

296 J a h r e s d u r c h s c h n i t t der D i s k o n t o s ä t z o .

Im Jahr

Schweiz.

2 ,9l % 3,13 11 3,70 11 3,88 11 3,92 11 3,09 11 3,37 11 3)" 11 3,27 11 3,94 n

1887 1888 1889 1890 1891 1892 1893 1894 1895 1896

Frankreich.

3,oo

%

Deutschland.

3,40

Belgien.

%

%

3,06

11 11

3,33

n

3,27

11

3,68

3,54

11 11

4,52

n 11

n 2,50 11 2,50 11 2,io 11 2,00 11

3,20

11 11 n 11 11

3,iä n

n 3,00 n

3,14

n n

2,60

3,io 3,io 3,oo 3,oo 2,69

3,76

4,07

3,65

3,20

3,00 11 2,70

11

2,83

2,85

11 11

England.

3,38 % 3,30 ,, 3,56 ,, 4 ,55 ,, 3,33 ,T 2 ,58 ,, 3,05 ,, 2 >12 11 2 ,00 ,, 2 i" n

Folgende Zusammenstellung bringt die Geldkurse für kurzfällige Wechsel auf Frankreich, London, Deutschland und Italien in den Jahren 1889--1896 (mittlere Notierung der Plätze Basel, Genf und Zürich).

G e l d k u r s für k u r z fällige Wechsel.

Auf

Frankreich

London

Im Jahr

Durchschnitt.

Minimum.

Maximum.

1889 1890 1891 1892 1893 1894 1895 189ß 1889 1890 1891 1892 1893 1894 1895 189(5

100,u 100,i.

99,90 100,oo

100,32

100,22

100,00

100,45

100,io

99,85

100,31

100,18

99,90

100,04

99,89

100;26

100,io

99,85

100,34

100,24

99,83

100,«

25,25 25,27 25,29

25,18 25,21 25,16 25,24 25,23

25,n 25,14 25,i9 25,io 25,07 25,08 25,i3 25,is

100,32

100,89

25,39 25,42 25,48 25,27 25,38 25,25 25,33 25,32

297

Auf

Deutschland

Italien

Im Jahr 1889 1890 1891 1892 1893 1894 1895 1896 1889 1890 1891 1892 1893 ] 1894 1895 \ 1896

Durchschnitt.

123,59 123,93 124,35 123,54 123,63 123,33 123,5i 123,7i 99,2c 98,89 98,49 96,35 92,58 89,69 94,45 92,7i

Minimum.

123,i2 123,40 123,80 123,so 123,i5 123,i2 123,io 123,40 97,60 98,oo 96,oo 94,5o 85,70 86,os 91,oo 88,40

Maximum.

124,27 124,75 124,65 124,«5 124,35 123,6« 123,9o 124.« 99,97 9lJ,Br.

99,5n 97,6o 9<>, 2a 93,77 96,io 95,8r,

Der Kurs auf Paris stellt sich das ganze Jahr höher als im letzten. Bis zum August steigt der Kurs allmählich '-bis 100,35, von da an rasch bis zu 100,48, um im Monat Oktober selbst unter Pari zurückzugehen. Gegen Ende des Berichtsjahres erhob er sich wieder und schloß das Jahr mit cirka 100,40- London zeigte wenig Schwankungen; der Kurs blieb zwischen 25,13 und 25,82- Deutschland dagegen hat mit 123,7i im Durchschnitt seit dem Jahre 1891) den höchsten Kurs erreicht. Hauptsächlich in den letzton Monaten hat derselbe seine steigende Tendenz angetreten und erreichte sogar 124,45, um auf Jahresschluß wieder auf 124,io zurückzugehen.

Die Devise auf Italien, deren Kurs anfangs 1896 auf 91,:i.-, stand, sank im Frühjahr, nach dem unglücklichen Feldzug in Afrika, in rascher Folge auf 88,40 ; seither hob er sich nach und nach wieder und zeiete auf Jahresschluß,i nachdem der Frieden wieder O hergestellt war, mit 95,so einen bedeutenden Vorsprung.

Wir stehen wiederum vor der anormalen Erscheinung, die wir schon in frühern Berichten erwähnten, daß der Diskontosatz im Berichtsjahr neuerdings höher steht als in den früheren Jahren, ja selbst höher als auf fremden Plätzen, und nicht nur ist das Bardeckungsverhältnis unserer Banken schwächer geworden, sondern fremde Devisen, wie Frankreich und Deutschland, blichen merklich höher im Kurs als das letzte Jahr.

Angesichts dieser Thatsachen kann man nur mehr und mehr wünschen, daß der Geldmarkt unseres Landes einer einzigen starken Bundesblatt. 49. Jahrg. Bd. 1.

'-'2

298 und mächtigen Hand anvertraut werde, wenn wir nicht einer Entwertung unserer Landeswährung entgegengehen wollen.

Die beigefügte Tabelle III bringt eine Zusammenstellung der J a h r e s d u r c h s c h n i t t e der monatlichen Generalbilanzen für die letzten 9 Jahre 1888 bis und mit 1896.

Aus derselben ist ersichtlich, daß die kurzfälligen Schulden, d. h. die in Händen Dritter befindlichen Noten und die übrigen kurzfälligen Schulden zusammengenommen, im Berichtsjahre eine Abnahme, und zwar von 8,2 Millionen dem Jahre 1895 gegenüber erfahren haben. Die S c h u l d e n auf Z e i t haben dagegen um cirka 515,7 Millionen Franken zugenommen. An dieser Zunahme partizipieren die Wechselschulden mit 5,3 Millionen, die Kontokorrent mit cirka 0,8 Million, die Sparkasseneinlagen mit 39,2 Millionen und die Obligationen, losten Anleihen und anderen Schuldscheine zueinander gerechnet mit cirka 8,4, Millionen. Von den Sparkasseneinlagen ist eine Quote von 25 his 29 °/o durchschnittlich 27,2 % kurzfällig, so daß sich der Gesamtbetrag der kurzf'iilligen Schulden pro 1896 durchschnittlich auf 363,8 Millionen beziffert, d. h. um 5,8 Millionen höher als im Vorjahre.

Als aktiver Gegenwert der kurzfälligen Schulden erscheint, von der gesetzlichen Bardeckung abgesehen, zunächst die verfügbare Barschaft mit cirka 2,4 Millionen weniger als im Vorjahre.

Die kurzfälligen Guthaben haben gleichzeitig um die ansehnliche Summe von cirka 6,9 Millionen abgenommen. Sämtliche Kategorien der Wechselforderungen weisen eine Abnahme von zusammen cirka.

10,9 Millionen auf.

Die Forderungen auf Zeit und die festen Anlagen sind, gegen dem Vorjahr, entsprechend der Steigerung der Schuldon auf Zeit zusammen um cirka 71,4 Millionen angewachsen.

Das Verhältnis der eigenen Gelder zu den fremden Geldern, im Betrage von cirka 181,5 Millionen zu cirka 1000 Millionen, stellt sich mit cirka 18,1 °/o etwas weniger günstig als im Vorjahre.

Gesetzgebung über das Banknotenwesen.

Wir verweisen diesfalls auf das unter dem einleitenden Abschnitte des Finanzdepartements ,,Gesetzgebung und Postulate" Gesagte.

Schweizerische Emissionsbanken.

Banknotenkontrolle.

Za Seite 998.

Jahresdurchschnitt der General-Monats-Bilanzen von 1888 bis und mit 1896.

Ermittelt und zusammengestellt vom Inspektors! der Emissionsbanken, nach den Publikationen im Handelsamtsblatt.

1888 und 1889: 34 Banken. 1890: 35 Banken. 1891: 36 Banken. 1892: 34 Banken. 1893: 35 Banken. 1894, 1895 und 1896: 34 Banken.

1? a s s i v e n.

A. k t i v e a.

1888.

1889.

1890.

1891.

1892.

1893.

1894.

1895.

1896.

Fr.

Fr.

Fr.

£

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

56,553,152 18,066,183 9,164,163 12,259,083 2,131,828

58,708,387 17,880,222 6,852,479 10,639,662 1,843,476

61,833,950 19,480,244 7,517,233 10,746,370 1,762,088

66,464,167 19,052,708 16,118,821 14,560,817 1,390,234

65,947,277 22,890,646 11,987,017 12,539,650 1,775,231

64,298,657 25,190,191 8,039,429 11,942,458 1,618,420

69,024,890 23,610,289 8,148,871 11,328,037 1,551,434

72,365,663 21,138,058 5,503,433 ·10,046,454 1,550,629

76,661,512 18,712,009 5,936,162 10,768,233 1,433,087

98,174,409

95,924,226

101,339,885 117,586,747 115,139,821

111,089,155

113,663,521

110,604,237

113,511,003 2,770,944 19,085,288 2,506,937

3,594,792 19,627,767 2,114,833

2,698,687 23,653,017 2,062,421

2,677,507 22,846,991 1,985,475

2,979,621 24,686,181 2,401,228

3,386,832 25,009,261 2,311,024

3,219,923 24,718,036 2,313,089

2,123,840 29,487,266 2,256,264

2,885,794 25,836,531 2,507,395

25,337,392

28,414,125

27,509,973

30,067,030

30,707,117

30,261,048

33,867,370

31,229,720

24,363,167

141,789,788

150,700,399

150,333,289

163,119,329

157,781,155

145,526,301

143,350,386

141,171,024

149,548,761

26,985,841 39,664,235

21,957,999 43,327,1 58

17,366,503 44,197,085

14,667,101 48,669,324

16,913,887 47,759,408

22,850,565 42,737,394

19,188,998 42,796,569

15,565,783 43,501,485

13,930,898 39,613,416

212,176,377

208,635,543

202,734,612

212,885,186

206,463,083

216,288,358

212,318,856

222,186,597

213,325,469

73,606,682 63,062,384 263,325,682 111,519,678 4 023 528

82,489,731 67,593,131 270,414,818 112,359,255 1,719,859

91,530,649 74,014,986 279,315,947 116,240,174 2,255,775

93,648,110 81,162,337 297,672,476 119,267,689 1.887,508

96,666,341 81,660,938 315,991,449 122,595,758 2,589,097

105,570,430 85,056,454 346,859,195 137,151,080 3,603,690

112,771,710 91,931,622 377,315,216 136,513.508 2,666,330

113,361,978 96,128,934 408,653,812 149,269,385 1,135,877

127,447,026 102,520,807 459,645,083 148,270,876 2,063,088

515,ä37,95e

534,576,814

563,357,531

593,638,120

619,503,583

678,240,849

721,198,446

768,549,986

839,946,880

9,592,807 1,397,337

9,287,736 1,963,141

8,886,453 4,239,682

8,855,066 4,898,282

8,601,939 4,141,270

8,595,950 3,732,369

8,196,351 3.876,690

7,873,823 4,491,526

7,398,757 4,738,035

10,990,144 13,845,367

11,250,927 13,418,333

13,126,135 12,098,714

13,753,348 11,516,579

12,743,209 11,550,000

12,328,319 11,550,000

12,073,041

12,365,349

12,136,792

11,550,000

11,550,000

12,279,416

920,166,850 979,447,010 996,106,813

1,059,747,729

1,104,671,234

1,156,485,889

1,213,562,727

876,061,643 j 892,219,988 1

!

Bern, Januar 1897.

Kassa.

Notenemission.

Gesetzliche Bardeckung der Notencii-kulation.

Verfügbare Barschaft.

Eigene Noten.

Noten anderer schweizerischer Emissionsbanken.

Andere Kassabestände.

Noten in Circulation (in Händen Dritter) . .

Eigene und andere Schweizernoteo in Kassa

1893.

1892.

1891.

1890.

1889.

j

1888.

Fr.

Fr.

Ff.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

\

Fr.

161,234,188 19,476,908

156,843,613 19,961,887

152,328,542 24,526,667

151,599,600 30,679,638

143,838,505 18,263,603

136,131,305 i 129,123,796 17,492,141 1 21,423,246

197,589,9*1

186,417,591

180,711,096

176,825,500

176,855,209

182,279,238

162,102,108

153,623,446

150,547,042

20,413,557 4,888,725 6,900,456 80,598,247 409,558

22,581,859 5.902,695 8,747,097 88,803,067 339,810 -

19,819,674 5,457,949 7,031,284 82,933,770 363,689

19,742,136 4,473,031 8,007,136 75,266,072 434,147

19,844,196 3,691,760 5,444,467 69,0-18,577 487,286

22.278,741 3,322,798 9,028,517 66,395.867 472,883

21,353,230 3,994,005 8,217,505 66,604,472 526,166

21,500,460 4,631,912 6,817,523 71,877,471 621,731

20,934,551 4,486,618 7,491,460 74,649,838 457,777

113,210,543

126,454,528

115,606,366

107,922,522

98,516,286

101,498,808

100,695,378

105,449,097

108,020,244

5,628,387 17,725,324

3,738,829 14,278,611

2,541,800 12,298,277

1,699,312 12,547,728

2,320,794 10,237,970

4,465,482 11,899,837

2,290,408 9,881,720

2,125,496 9,613,333

1,356,782 9,750,454

23,353,711

18,017,440

14,840,077

14,247,040

12,558,764

16,365,319

12,172,128

11,738,829

11,107,236

34,242,607 256,450,675 386,858,170 7.379,283 503,551

33,474,738 217,209,444 380,410,586 5,337,750 599,290

33,044,303 203,213,829 358,576,825 5,551,107 698,749

32,208,880 - 30,044,903 169,631,132 184,413,605 343,559,753 321,315,618 5,912,333 5,671,333 763,685 783,550

29,858,516 163,450,368 301,120,494 5,737,667 898,534

25,708,143 156,635,848 284,673,408 7,131,709 861,202

23,821,379 154,693,264 270,551,088 8,949,792 853,772

22,179,166 147,382,615 266,897,200 9,377,786 914,995

685,434,286

637,031,808

601,084,813

566,858,256

527,446,536

501,065,579

475,010,310

468,869,295

446,751,762

Gesellschafts-Conti (kompensiert) Ordentlicher und außerordentlicher Reservefonds Eingezahltes Kapital

3,445486 29,120,427 149,128,917

2,556,394 27,401,878 147,056,250

2,165,168 26,417,881 152,295,833

2,110,462 26,058,949 154,1.75,000

l,%8Vfc04 25,598,814 141,600,000

25,260,830 138,633,421

Ï,&Î1,%6« 25,805,726 128,759,620

24,588,998 122,731,667

Tüüjwa 22,729,751 122,304,633

181,694,830 12,279,416

177,014,522 11,550,000

180,878,882 11,550,000

182,344,411 11,550,000

169,180,018 11,550,000

166,721,489 11,516,579

158,088,212

Ausstehendes Kapital

12,098,714

149,120,968 13,418,333

145,789,992 13,845,367

1,213,562,727

1,156,485,889

1,104,671,234

1,059,747,729

996,106,813

979,447,010

920,166,850

892,219,968

876,061,643

Kurzfällige Schulden.

Wechselforderungen.

Wechselschulden.

Diskonto-Schweizer-Wechsel (inklusive Wechsel zum Inkasso).

Wechsel aufs Ausland.

| i Tratten und Acceptatioueu Wechsel mit Faustpfand, Warrants und ßantrödel. ' 1

Andere Forderungen auf Zeit,

Andere Schulden auf Zeit.

Kontokorrent-Kreditoren

Kontokorrent-Debitoren.

Schuldscheine ohne Wechselverbindlichkeit.

Hypothekaranlagen aller Art.

Effekten (öffentliche Wertpapiere).

Liquidationen, Restanzen und Diverse.

Ausstehendes Kapital.

1894.

170,867,704 15,549,887

Kurzsichtige Schuldscheine aller A r t . . . .

Korrespondenten-Kreditoren Emissionsbanken und Zweiganstalten (kompensiert).

Korrespondenten-Debitoren.

. Kontokorrent-Kreditoren Diverse.

; Diverse Emissionsbanken und Zweiganstalten (kompensiert)

Hobilien und Immobilien.

Eommanditen und Beteiligungen.

Gesellschafts-Conti (kompensiert).

1895.

180,885,546 16,704,395

Kurzfällige Guthaben.

Feste Anlagen und Gesellschatts-Conti.

1896.

.

Obligationen und andere Schuldscheine .

1

Gesellschafts-Conti und eigene Gelder.

1,611 ,ia%

i

\fM>$K,1

29',) Inspektionen.

Beziehungen zu den Banken.

grundsätzliche Entscheide.

Rekurse und

Dio beigefügte Tabelle IV bringt die übliche Übersicht über die im Laufe des Berichtsjahres bei den Emissionsbanken und den Depositenämtern vorgenommenen Inspektionen und deren Ergebnisse.

Das Resultat war ein befriedigendes bis auf einzelne wenige Fälle, welche zu formellen Aussetzungen Anlaß gaben. Die Beziehungen zu den Banken waren auch im Berichtsjahre ganz normale.

Die Situationen sind im allgemeinen rechtzeitig eingetroffen und die Monats- und Jahresschlußbilanzen, sowie die Gewinn- und Verlustrechnungen gaben mit wenig Ausnahmen zu keinen wesentlichen Bemerkungen Veranlassung und die Banken haben die verlangten Aufschlüsse bereitwillig erteilt.

Wir haben an dieser Stelle eines Vorfalles zu erwähnen, der sich gleich anfangs des Berichtsjahres bei einer Emissionsbank ereignet hat und den Bundesrat zu amtlichem Einschreiten veranlaßte. ' Am 20. Januar 1896 wurde der Inspektor der Emissionsbanken durch die Banque Commerciale Neuchâteloise ersucht, von gewissen, die Lage der Bank beeinflussenden Verhältnissen an Ort und Stelle Einsicht nehmen zu wollen. Hier wurde ihm durch das Bankpräsidium eröffnet, daß das Institut das Opfer von Bücherfälschungen geworden sei und sich die Summe der durch don Direktor unter Beihülfe des Vizedirektors dermaßen veruntreuten Gelder auf cirka Fr. 1,700,000 belaufe.

Um sieh über die Situation der Bank Rechenschaft zu geben und eventuell zur Wahrung der Interessen der Noteninhaber, wurde seitens des Inspektorates sofort zu einer Inspektion der Bank geschritten, die indessen ein diese Interessen nicht bedrohendes Resultat ergab, indem sowohl der Kassa- als Portefeuillebestand sich als ein mehr als hinreichender erwiesen. Dagegen wurde durch den Inspizierenden konstatiert, daß sich di« Bankdirektion durch Einrichtung falscher Situationen und Bilanzen an die Bundesbehörden der Zuwiderhandlung gegen Artikel 48 des Banknotengesetzes schuldig gemacht habe. Gestützt auf diesen Umstand fand sieh der Bundesrat genötigt, gegen den Direktor und Vizedirektor des Institutes Klage anzuheben. Durch das inzwischen stattgehabte.

Gerichtsverfahren wurden die beiden dann vom kantonalen Goschwornengericht auch als schuldig bezeichnet und verurteilt.

An den Bundesrat sind auch im Berichtsjahre keine Rekurse, Besch werden oder Reklamationen von oder gegen Emissionsbanken

Tabelle IV.

Résultat der Inspektionen bei den Emissionsbank en nml den kantonalen Depositenämtern im Jahre 1896.

Deckung von 60 % der Emission. (Art. 12 des Gesetzes.)

Bardeckung : 40 % der Cirkulation.

(Art. 10 des Gesetzes.)

Datum Banken.

Emission.

der

Wechselportefeuille.

Cirkulation.

Inspektionen.

Gold.

Fr.

Banque commerciale neuchâteloise . . . .

Banca cantonale ticinese Banca della Svizzera italiana Bank in Schaffhausen Thurgauische Kautonalbank Thurgauische Hypothekenbank Banque cantonale fribourgeoise .

Crédit agricole et industriel de la Banque cantonale vaudoise ° Banque de l'Etat de Fribourg Luzerner Kautonalbank Kantonale Spar- und Leihkasse von Obwaldner Kantonalbank . . .

Zuger Kantonalbank Toggenburger Bank St. Gallische Kantonalbank Appenzell A.-Rh. Kantonalbank .

Graubündner Kantonalbank Glarner Kantonal bank .

.

Zürcher Kantonalbank Solothurner Kantonalbank Aargauische Bank .

. .

Basellaudschaftliche Kantonalbank Bank in Basel Schaffbauser Kantonalbank Bank in St. Gallen Banque cantonale neuchâteloise Banque commerciale neuchâteloise Banque d e Genève . . . .

Banque du commerce Bank in Luzern Kantonal bank Schwyz Ersparniskasse des Kantons Uri Banca cantonale ticinese Banca della Svizzera italiana Credito ticinese ' . . . .

Kantonalbank von Bern .

.

21 .123.

20./21.

23.

25.

Januar Mai ,, _

28. :

Broye . .

Nidwaiden

. .

. . .

. .

. . . .

. . . .

. .

. .

.

. .

29.

3 £ 2.

3.

4-

,, ".

Juni ,, ,,

i?: :

18.

19.

20.

2425.

26.

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6.

7./8.

18.

19.

20.

21/22 26.

28·'129.

2.

3.15.

8.19.

11./12.

29.

1.

21./2.

3.

4.

Ç./11.

,, ,, ,, ,, , August ,, ,, ,, _ ,, T!

September fl

,, Oktober ,, Dezember ,, ,,

4,500,000 2,000,000 2,000,000 2,000,000 2,500,000 1,500^000 1,000,000 1,000,000 700,000 12,000,000 3,000,000 5,000,000 1,000,000 1,000,000 1,000,000 1,000,000 11,900,000 3,000,000 4,000,000 1,500,000 23,500,000 4,000,000 4,000,000 1,974,550 24,000,000 1,500,000 13,424.150 8,000,000 4,475,000 5,000,000 24,000,000 4,000.000 2,000,000 1,500,000 2,000,000 2,000,000 2,000,000 20,000,000

Fr.

Er.

4,447,500 1,675,000 1,997,150 793,000 1,979,100 760,000 1,986,250 800,000 2,476,000 1,000,000 1,494,350 600,000 991,600 400,000 983,250 400,000 680,750 280,000 10,982,300 4,410,000 2,975,050 1,200,000 4,877,350 1,800,000 990,700 370,000 978,150 400,000 969,600 260,000 978,850 400,000 11,828,800 4,800,000 2,985,400 1,200,000 3,968,050 1,600,000 600,000 1,490,400 21,918,050 9,600,000 3,977,450 1,600,000 3,930,750 1,600,000 1,971,450 800,000 22,965,200 9,200,000 1,463,650 600.000 13,203,650 5,400,000 7,976,750 3,200,000 4,441,800 1,800,000 4,435,750 1,900,000 23,234,800 9,600,000 3,907,250 1,600.000 1,988,800 800,000 1,494,650 600,000 1,993,350 800,000 1,990,900 800,000 1,988,650 770,000 19,123,550 8,000,000

Silbe Fr.

75, )00 7, 500 40, »00

290,( 100 200,( )00 30,( »00

--

300,()00

100,C 00 \

/

\

\

30,C 00

Centralstelle.

Total

Fr.

Fr.

1,814,385 800,000 800,000 800,000 1,000,000 600,000 400,000 400,000 280,000 4,700,000 1,200,000 2,000,000 400,000 400,000 140,000 400,000 400,000 4,800,000 1,200,000 1,600,000 600,000 9,600,000 1,600,000 1,600,000 800,000 9,500,000 600,000 5,400,000 3,200,000 1,800,000 2,000,000 9,600,000 1,600,000 800,000 600,000 l 800,000 800,000 800,000 8,000,000 64,385

Zu Seite 299.

DiskontoSchweizerWechsel.

Fr.

4,831,959

Wechsel auf das Ausland.

Wertsclirifteahiuterlage.

"Wechsel mit Faustpfand.

Fr.

Fr.

5,146

410,1 00

Total.

Nominalwert.

Bundesrätl.

Schatznngs· wert.

Fr.

Fr.

Fr.

1,528,000 1,359,900 1,731,000 1,790,900

1,200,930 1,200,775 1,200,450 1,513,825'

684,000 686,000 489,500

655,230 632,480 444,875

5,247,205

Kantonsgarantie.

Wechselportefeuille.

Wertschriften.

T) 1t

n Kantonsgarantie.

Wertschriften.

.

n t> Kantonsgarantie.

" ·n

C

%

661,500

11,566,507

230,227

7,669,500

19,466,234

6,629,334

196,134

2,929,960

9,755,428

5,283,433 9,723,601 12,312,300

34,159 62,376

194,7 50 1,076,835 3,862,000

5,512,342 10,862,812 16,174,300

626,415

·n ·n ·n Wertschriften.

Kantonsgarantie.

·n ·n ·n ·n ·n 11

Wechselportefeuille.

Kantonsgarantie.

Wechselportefeuille.

Kantonsgarantie.

Wechselportefeuille.

"r> 2,583,600

2,401,216

Wertschriften.

Kantonsgarantie.

1,528,000 1,731,000 1,359,900

1,200,930 1,200,410 1,200,775

Wertschriften.

j

»

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VI

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Kantonsgarantie.

!

i Bemerkung. Die obigen Zahlen enthalten nnr die Bestände der Hanpi bank ohne Her leiziehnng derje nigen der Zw äiganstalt in.

K antona e 0 epositenärr ter.

1 Die Untersuchungen wurden vorgenommen :[ Am 22. Mai un d 5. Dezember beim tessin ischen Depo sitenamt , ani 30. Mai h ei dem thu ·gauischea , a m 6. Juni bei dem fr ;ibu rgischen, am 27. August bei dem sc laffhausischen, am 29. August hei dem st. gallischen und am 30. September bei dem luzernischen.

.

Centra Istelle der Konkordat sbanken.

·

Die am 7. August vorgenommene lospektion ergab die gena ue Übereinstiunmung der E uchsaldi mit dem Effektivbestand. '. 3er Effektivl estand war z usammengese tzfc aus: ir. 2,100,000 in Sold ) _ , -- in Silber |Tota Fr. 2,100,C 00.

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300

gelangt und es war auch keine Veranlassung zu grundsätzlichen Entscheiden gegeben.

Mit Befriedigung können wir konstatieren, daß die Hanken, welche die Garantie für die 60 °/o ihrer Notenemission durch Hinterlage von Wertschrii'ton bei den Depositenämtern leisten, mit einer einzigen Ausnahme der in unserm letztjährigen Bericht gemachten Bemerkung betreffend die allzuhäufigen Mutationen in ihren Titelbeständen Rechnung getragen haben.

Personelles.

Im Personalbestand des Inspektorats der Emissionsbanken ist im Berichtsjahre keine Änderung eingetreten.

IV. Staatskasse.

Personelles.

Der am 16. Februar abhin verstorbene Münzzähler Albert Depping von Mauraz wurde nach erfolgter Ausschreibung der Stelle durch Herrn Ernst Michel von Unterseen ersetzt, welcher sein Amt am 10. April 1896 antrat.

RUckzug und Auswechslung von Münzen.

Hier ist es besonders der Auswechslungsdienst von Silberscheidomünzen, welcher stotsfort einen sehr lebhaften Verkehr aufweist, dessen Bewältigung sich nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten vollzog.

TIM Anfang des Jahres betrug die Reserve an Silberscheidemünzen Fr. 1,140,000. Durch die Gefälligkeit Belgiens und Italiens konnte dieselbe um Fr. 65,000 aus Belgien und Fr. 250,000 aus Italien vermehrt werden.

Die Deckung dieser Sendungen erfolgte übungsgemäß in Gold.

Frankreich befand sich leider nicht in der Lage, uns aushelfen zu können wie im Vorjahre.

Trotz dieser äußerst dürftigen Mittel gelang es der Staatskasse dennoch, den einlangenden Gesuchen um Mimzauswechslung zu entsprechen, allerdings unter Reduktion der augenscheinlich übertriebenen Begehren und Rückweisung derjenigen, welche offenbar

301 nur den Export ins Ausland bezweckten. Der Mißbrauch, welcher oft mit den Münzen getrieben wird, hat zur Folge, daß der Vorrat, welcher für den Auswechslungsdienst immer bereit gehalten wird.'

O O in ganz unnützer Weise erhöht werden muß 5 alter die Hauptursache des bestehenden Mangels ist dem Umstände zuzuschreiben, daß zahlreiche Silberscheidemünzen über die französische Grenze gehen und von unsern Nachbarn, deren Münzverhältnisse nicht viel hesser sind als die unserigen, zurückbehalten werden.

·Am Schlüsse der Fremdensaison, während welcher die Begehren um Zusendung von Silberscheidemünzen erfahrungsgemäß am zahlreichsten sind, waren wir bei der vollständigen Erschöpfung unserer Reserve angelangt, und obwohl sonst während des letzten Quartals ein erheblicher Teil dieser Scheidemünzen wieder in die öffentlichen Kassen zurückfließt, so konnte die Staatskasse nach Heranziehung aller verfügbaren Beträge das laufende Jahr mit einem Stock von nur Fr. 300,000 antreten, welcher kaum für zwei Monate ausreichen wird, nachdem die Auswechslungsbegehren wieder ihren gewöhnlichen Umfang erreicht haben werden. Es ist selbstverständlich, daß unter solchen Umständen mit aller Beförderung Maßregeln getroffen werden müssen, um Abhülfe zu schaffen, wenn anders unser Geldverkehr nicht die grüßten Störungen erleiden soll.

O Die Bücher der Staatskasse weisen für die Auswechslung von Silberscheide- und Billonmünzen einen Gesamtumsatz von Franken 5,093,464. 66 in 3216 Posten auf. Die Auswechslungen am Schalter haben zugenommen, da zahlreiche Verwaltungen und industrielle Unternehmungen, welche viele Münzsendungen erhalten, dieselben regelmäßig auszuwechseln pflogen.

Behufs Verminderung des aus dein Rückzüge der außer Kurs o o gesetzten Silberteilmünzen erwachsenden Verlusts haben wir unterm 11. Februar 1896 sämtliche öffentlichen Kassen angewiesen, inskünftig fremde nicht mehr Kurs habende Münzen gar nicht mehr und die schweizerischen (siteende Helvetia) nur noch zu 60 % des Nominalwerts anzunehmen, statt wie früher au 70 %. Wie es scheint, befinden sieh in Frankreich noch grössere Beträge solcher Schweizermünzen : denn die Staatskasse hat deren im Berichtsjahre, für einen Gesamtnominalwert von Fr. 164,000 aus diesem Lande erhalten, welche zur Einschmelzung abgeliefert worden sind.

Die Staatskasse hat im
verflossenen Jahre für Fr. 100,000 abgeschliffene und unter der Toleranz befindliche Fünffrankenstücke nach Paris zurückgesandt .und es verblieb ihr auf Jahresende noch

302 ein Betrag von Fr. 30,000. Diese Rücksendungen hatten seit vielen Jahren den Betrag von Fr. 50,000 nicht überschritten 5 der dieses Jahr 211 Tage tretende Mehrbetrag ist wohl auf die Bezüge von Fünffrankenthalern zurückzuführen, zu welchen sich unsere Banken genötigt sehen, um dem zur Zeit der allgemeinen Zahlungstermine sich fühlbar machenden Mangel an Banknoten entgegenzutreten.

Kassabestand auf Ende des Jahres.

Laufende Kasse Fr. 5,304,669.97 In dieser Summe sind Inbegriffen Fr.

498,690 eingelöste, jedoch erst im Januar verrechnete Obligationen und Coupons.

R ose r ve k a s s e (Gewölbe) : 1. Gold Fr. 500,000 2. Schweizerische, zur Umprägung bestimmte Fünffrankenthaler ,, 135,000 3. Umgeprägte schweizerische Fünffrankenthaler . . . ,, 196.000 4. Schweizerische Silberscheidemünzen . . . . ,, 100,000 5 . Billonmünzen . . . . ,, 141,000 (worunter Fr. 4000 alte zur Einschmelzung bestimmte Nickelmünzen).

,, 1,072,000.

Depotkasse: Schweizergold ,, 10,000,000.-- Fr. 16,376,669. 97 Pro memoria fugen wir noch hei, daß dieser Saldo der wirkliche am 31. Dezember 1896 vorhanden gewesene Kassasaldo ist, welcher natürlich nicht mit demjenigen übereinstimmen kann, welchen die Staatsrechnung nach Bereinigung aller Rechnungsverhältnisse aufwoisen wird.

30^

Y. Wertschriftenverwaltung.

Personelles.

Die Geschäfte dieser Abteilung wurden auch im abgelaufenen Jahre vom Chef, als einzigem Beamten derselben, allein besorgt, indem auf Wunsch dieses Funktionärs von der Wiederanstcllung eines Gehülfen einstweilen noch Umgang genominen und nur für eventuelle Abwesenheitsfälle eine Stellvertretung vorgesehen worden ist. Diese letztere wurde in der Person des Adjunkten der Finanzkontrolle bezeichnet.

Allerdings gieng es speciell während dem ersten Quartal (Aufstellung der Inventare, Abschluß der Bücher) und dem vierten Quartal (Abnahme der Coupons) ohne Überzeitarbeiten nicht ab, wollte man mit diesen periodischen Arbeiten rechtzeitig fertig werden und zugleich auch die laufenden Geschäfte à jour halten.

Es wird sich daher die Herstellung des frühern Verhältnisses durch Anstellung eines zweiten Beamten kaum mehr allzuweit hinausschieben lassen, um so weniger, als sich die gewöhnlichen Geschäfte der Abteilung fortwährend mehren und derselben für das Jahr 1897 auch noch ein .großer Teil der Arbeiten für die Anleihenskonversion auffällt.

Wertschriften des Bundes und der Specialfonds.

Die im Berichtsjahr gemachten N c u a n l a g c n für das eidgenössische Wertschrifteninventar aus verfügbaren Mitteln der Bundeskasse, und für die Specialfonds aus Kapitalrückzalüungen und Zinscingängen bei denselben, betreffen von inländischen Obligationen zumeist schon vorhandene Titelgattungen ; sodann solche von zwei schweizerischen Hypothekarbanken, mit welch letztem Ankäufen in unserm Portefeuille nunmehr sämtliche sieben Institute dieser Art vertreten sind, welche der Bundesrat auf Grund der Ergänzung zum Anlagongesetz, vom 5. April 1895, bisher als solche bezeichnet hat, deren Obligationen erworben worden dürfen (vide Geschäftsbericht pro 1895).

Von Ankäufen in ausländischen Titeln ist einzig zu erwähnen ein Posten 4 °/oger vom österreichischen Staate zur Selbstzahlung übernommener Obligationen der Böhmischen Wostbahn, welcher im Tausch gegen 4 °/o Österreichische Goldrente erworben wurde.

Dieser Titel genießt neben der staatlichen Garantie noch hypothe-

304

karische Sicherheit, ist bis 1910 nur nach Plan tilgbar und gilt, hei 3--4 °/o billigerem Kurse, als die jederzeit kündbare Goldrente, als solideste, gut rentierende Anlage.

Darleihen auf Hypothek wurden keine gemacht.

Es sind auch dieses Jahr, wie im Vorjahre, neuerdings mehrere zwecks Zinsreduktion vorgenommene K o n v e r s i o n e n von Staats-, Bank- und Eisenbahnobligationen zu verzeichnen, hei denen unsere Verwaltung mit kleinern oder größern Beträgen beteiligt ist. Von inländischen Titeln betrifft dies : 38/4 % Anleihen des Kantons St. Gallen, konvertiert in 31/4 %' zum Kurse von 99 1/2 % ; 33/4 % Anleihen des Kantons Baselland und 3 3/4 % Obligationen der Solothurner Kantonalbank, beide Titel al pari in 31/2 °/o Verzinsung konvertiert. Diese drei Konversionsoperationen wurden in der ersten Hälfte, bezw. Mitte des Jahres ausgeführt. Im dritten Quartal folgte die Konversion des 4 % Anleihens der Schweizerischen Nordostbahn von 1886 zum Kurse von 100,76 in 3 1/2 °/o Titel. Das letzte Quartal brachte sodann die längst erwarteten Konversionsvorschläge für die 4 % Bayerischen, 4 °/o Preußischen und 4 % Badischen Staatsanleihen, welchen ein solches für die 4 % Deutsche Reichsanleihe wohl auf dein Fuße folgen dürfte. Der reduzierte Zinsfuß wird für die drei erstgenannten .Staatsfonds 3 l/2 % betragen, and es ist von den schuldnerischen Staaten -- ausgenommen Bayern, das sich in dieser Hinsicht nicht verbindlich gemacht hat -- eine weitere Zinsreduktion während der nächsten 8, bezw. 10 Jahre als ausgeschlossen zugesichert. Die Konversion dieser Titel wird erst im Jahre 1897 perfekt; wir werden dieselbe für unsern Besitz au solchen selbstverständlich annehmen. Bemerkt sei hierbei, daß unsere bezüglichen Inventarkurse auf eine derartige Veränderung bereits zugeschnitten waren.

Außer den titelgemäßen Auslosungen und Amortisationen gelangte zur R ü c k z a h l u n g ein 3 1/2 % Anleihen des Kantons Baselland ; sodann hat die Alkoholverwaltung auf ihrer Schuld an die Eisenbahnfondsrechnung eine erste Quote von Fr. 500,000 abbezahlt.

Zins- und Amortisationszahlungen auf den Hypothekartiteln sind regelmäßig geleistet worden und auf den Titeln aus der Liquidation der Walliserbank sind wiederum eingegangen Fr. 1,272. 60 inklusive Fr. 636. 60 früherer Abschreibungen.

Eine Zusammenstellung der verschiedenen Conti ergiebt für den im Berichtsjahr stattgehabten Verkehr an Wertschriften, zum Nominalwert eingestellt, folgende Ziffern :

305

Allgemeine Wertschriften .

Eisenbahnfonds Übrige Specialfonds

Eingang.

Ausgang.

.

Fr.

5,565,000. -- 1,000,000. -- 3,341,608. 80

Fr.

2,951,620. 70 501,852. 50 1,688,917. 58

Total

8,906,608. 80

5,142,390. 78

.

Der Gesamtverkehr betrug somit etwas über 14 Millionen Franken, gegen 15 Millionen im Vorjahre.

Die detaillierten Inventare über die allgemeinen Wertschriften und diejenigen der Specialfonds, inklusive Eisenbahnfonds, sind wie üblich im Rechnungsbericht enthalten, auf welchen wir deshalb zu verweisen uns erlauben.

Die Kontrolle über Auslosungen und Aufkündigungen erstreckte sieh auf 54 verschiedene Titelgattungen.

Der Inkasso der Coupons und zur Rückzahlung gekündeter Obligationen durch die eidgenössische Staatskasse giebt zu besonderen Bemerkungen nicht Anlaß.

Accreditierte Banken.

Die Bedingungen für Abgabe von Bardepots an boi der eidgenössischen Staatskasse accreditierte Bankinstitute sind unverändert geblieben : die Verzinsung beträgt l % unter dein offiziellen Diskontosatz der Emissionsbanken ; vom Finanzdepartement können auf einem Depot bis Fr. 50,000 innerhalb acht Tagen gekündigt, von den resp. Banken das Depot ganz oder teilweise auf lOtägige Anzeige zurückbezahlt werden.

Der in Anwendimg von Art. 7 dos Bundesgesetzes vom l (t. April 1891, betreffend die Anlage eidgenössischer Staatsgelder und der Spezialfonds, vom Bundesrate an dreißig Bankinstitute eingeräumte Kredit betrug wie im Vorjahre Fr. 11,700,000 ; dieselben schuldeten der Bundeskasse auf Jahresschluß Fr. 8,000,000 gegenüber Fr. 5,249,000 im Jahre 1895.

Prüfung der Anlagewerte.

Mir Rücksicht darauf, daß im Berichtsjahr keine belangreichen Veränderungen in den Wertschriftenbeständen stattgefunden haben und namentlich die Erwerbung ausländischer Titel nur eine ganz

306

beschränkte war, bat der Bundesrat die ihm gemäß Art. 8, AI. 3, des Bundesgesetzes vom 10. April 1891 obliegende Prüfung der Anlagewerto auch diesmal nur an der Hand der ihm vom Finanzdepartement vorgelegten Wertschrifteninventare vorgenommen.

Über die Mutationen in den Wortschriften, Specialfonds und im Wechselportefeuille wurde dem Bundesrat vom Finanzdepartement nach Vorschrift des oben citierten Gesetzes allmonatlich Bericht erstattet.

Winkelriedstiftung.

Die nunmehr nahezu vollendete Liquidation der Vermögensbestandteile des Legates Claudon hat bis jetzt folgendes Resultat ergeben : Erlös aus der Liegenschaft in Colombier . . . Fr. 18,000. -- Erlös aus Wertschriften (meistens Anlehenslose), abgeliefertes Bankguthaben . . . . . . ,, 21,624. 7 5 Schatzungswert der dem Inventar einverleibten Wertschriften ,, 10,300. -- O

Total Gegenüber der letzten Inventarschatzung von .

Fr. 49,924. 75 ,, 53,141. 10

ergiebt sich somit ein Ausfall von

Fr.

3,216. 35

Der im Jahre 1893 vom Komitee der internationalen Ausstellung von Postwertzeichen in Zürich gestiftete Betrag von Fr. 1000 zu gunsten einer bis zum 31. Dezember 1896 zu errichtenden Pensions- oder Hülfskasse schweizerischer Festangestellter fällt nun, nachdem letztere Bedingung nicht erfüllt ist, den Bestimmungen der Stifter gemäß definitiv der Winkelriedstiftung zu.

Der im Juni verflossenen Jahres in Feldbrunnen hei Solothurn verstorbene Herr Dr. J. Buchser hat in seiner letzten Willensverordnung der ,,Winkelriedstiftung" ein Vermächtnis, bestehend in Immobilien, gemacht. Leider hat der Testator es unterlassen, diejenige Winkelriedstiftung näher zu bezeichnen, welche von ihm bedacht werden wollte, und es hat aus diesem Grunde die solothurnische kantonale Winkelriedstiftung neben der eidgenössischen Winkelriedstiftung Anspruch auf das Erbe erhoben. Überde wird das Testament von den durch dasselbe enterbten nächsten Anverwandten angefochten. Mit Rücksicht auf diese Sachlage und nachdem eine Prüfung ergeben hat, daß die Regierung des Kantons Solothurn weit besser in der Lage sein wird, die vom Testator hinÖ

/

307

sichtlich der Verwaltung dos Vermächtnisses gestellten Bedingungen ·/AI erfüllen als die Bundesverwaltuug, hat der Bundesrat dio Ansprüche der eidgenössischen Winkelriedstiftung an die solothimiiselio Stiftung dieses Namens abgetreten.

Von der zürcherischen Regierung, welche die Liquidation der Erträsmisse aus verschiedenen Verlagsrechten von Schrillen (îottfried Kellers weiterhin besorgt, wurde hieraus zu gunsten der Winkelriedstiftung wieder abgeliefert ein Betrag von Fr. 5513. 95 Weitere verdankenswerte Zuwendungen sind: Legat des Herrn Rudolf Kuser sei., von Horgcn . fl 100. - Lesat des Herrn Dr. Bernh. Stocker sei.,t von Luzcrn ,,l) 1000. ~ Von Herrn Hauptmann Troxler in Münster : Hälfte des Ertrages seiner Broschüre ,,Bourbaki"1 . . ,, 100. -- Von Verschiedenen ,, 112. 45 ö

O

Fr. <>82I). 40 Chatelainfonds.

Von Frau Franellich-Moser in Triest erhielt dieser Fonds eine Grabee von Fr. 1000 zum Andenken an il ihren auf einer Gohii'iwu tour verunglückten Sohn Julius Franellich.

o' Kautionen und Depots.

Die der Wertschriftenverwaltung gemäß Art. 11 der Imndosrätlichen Verordnung vom 25. Januar 1895 obliegende Ül>env;i('hun;.> dieser Hinterlagen, zwecks "Walirun» der fiskalischen Interessen don Bundes, gab auch im Berichtsjahr zu keinen besondern Vorkehren gegenüber den betreffenden Deponenten Veranlassung.

Die daheri^en Bestände auf Jahresschluß sind folgende : Kautionen Fr. 8,:538,(>82. 80 gegegüber dem Vorjahre ,, 8,107,614. 14 o

i

o

O

~

Vermehrung Depots a;egenilber dem Vorjahre

Fr.

171,01)8. (5(5

Fr. 14,140,283. 93 ,, 14,045,385. 83 Vermehrung

Fr.

94,898. K)

308

Abtrennen der Coupons und Titelverifikation.

Die im Jahre 1897 fälligen Coupons tib sämtlichen We.rtsehrif'tcnbeständen wurden nach Vorschrift der Art. 7 und 12 der oben citiorten Verordnung vom 25. .Januar 1895 vor Jahresschluß abgetrennt und diejenigen der Kautionen und Depots an die betreffenden Deponenten ausliingegebeu. Gleichzeitig mit dieser Operation liât die Finanzkontrolle eine genaue Nachzählung aller Titel vorgenommen, über deren Resultat an anderer Stelle schon berichtet ist.

Schrankverhandlungen.

Es haben im lieriehtsjahre 33 Verhandlungen an den Wertschrifkmschriinken stattgefunden, bei welchen 295 Mutationen (122 in Wertsehriften und Speeialfonds, 175 in Kautionen und Depots) vollzogen wurden. Bei den Verhandlungen waren nach Vorschrift vertreten der Departementsvorsteher, die, Finanzkontrolle und die Wertschriftenverwaltung. Die Finanzkontrolle führte und verwahrt die bo/üglichen Protokolle.

Inventar.

a. Wertsehrifteu, deren Aufbewahrung und Verwaltung der Wortschriften VerwaltungO obliegt : O Eidgenössische Wertsehrifton . . . . F r . 31,596,840. 9 « Eiscnbalmfonds ., 60,070,202. ~ Übrige Spccialibuds .', 19,601,580. 22 Fr. lll,8(iH,623. IS ., 108,2S2,(>23. 2(i

gegenüber dem Vorjahre Vermehrung

Fr.

3,585,99», 92

b. Wertsi'hriften, voti welchen nur die Aufbewahrung tnid Überwachung dieser Abteilung obliegt: Kautionen und Depois Fr. 22,478,966. T.\ gegenüber dein Vorjahre ,, 22,212,999. 97 Vermehrung Total der Wertschriftenbestäude auf Ende L896 gegenüber dem Vorjahre Total Vermehrung

Fr.

2(i5,966. 7(i

Fr. 134,347,5.89. 91 ., 130,495,623. 23 Fr.

3,851,90«. «H

309

VI. Münzverwaltung.

Personelles.

Dio im letzten. Geschäftsbericht erwähnte interimistische Leitung der Münzstätte wurde auch im Berichtjahre unverändert gelassen und dorn durch die Goldprägung stark in Anspruch genommenen Verwalter bis Ende des Jahres eine provisorische Bureauaushülfe zur Besorgung der gewöhnlichem Skripturen beigegeben.

Auf diesen Zeitpunkt kam die während zwei Jahren unbesetzt gebliebene Stelle eines Buchhalters und Verifikators behufs Wiederbesetzung zur Ausschreibung. Gewählt wurde Herr Paul Kummli von Utzenstorf.

An Stelle des austretenden Herrn Professors Dr. Rössel wurde gewählt als Münzessayeur Herr Dr. Paul Liechti, in Bern. Die Wahl der 2 Münzessayeurs und des Münzkommissärs wird zukünftig auf eine dreijährige Amtsperiodo statt wie bisher alljährlich vorgenommen werden (Bundesratsbeschluß vom 5. August 1896 (A. S. n. F. XV, 501).

Beim Arbeiterpersonal für die Münzfabrikation mußten zum Nachwägen der Goldplättchen 3 Justierer beziehungsweise Justiererinnen neu angestellt und ein zur Wertzeichenfabrikation beigezogener Arbeiter durch einen Neueintretenden ersetzt werden, wogegen für eine ausgetretene Markenarbeiterin kein Ersatz nötig war.

Auf Ende des Jahres war der Personalbestand folgender : 9 Arbeiter und 2 Arbeiterinnen für die Münzfabrikation und 6 Arbeiter und 3 Arbeiterinnen für die Wertzeichenfabrikation, bei welch letzterer jedoch einer der Arbeiter wegen Alter und Gebrechlichkeit gänzlich von der Arbeit dispensiert wurde.

Münzprägung.

Für das Berichtsjahr waren im Budget an Prägungen vorgesehen : 400,000 Zwanzigfrankenstücke, 1,000,000 Zwanzigrappenstücke.

Diese beiden Münzsorten waren bereits vor Jahresschluß der Staatskasse abgeliefert, so daß auch noch ein vom vorhergehenden Jahre rückständiger Posten von 2000 Fünffrankenstücken alten Gopräges in solche mit neuem Gepräge verwandelt werden konnte;.

3!0

Nachdem seit einer Reihe von Jahren die Anfertigung der Plättchen zu den Goldprägungen einer westschweizerischen Firma übertragen worden war, übernahm im Berichtsjahre die Münzstätte; diese Anfertigung selbst, zu welchem Behuffe verschiedene Anschaffungen von Maschinen und Einrichtungen gemacht werden mußton, deren Kosten im Rahmen des Budgets geblieben sind.

Diese erstmalige Prägung von Zwanzigfrankenstücken unter Selbstanfertigung der Plättchen vollzog sich ohne nennenswerte Störung.

Der Ankauf des Goldes geschah wie bisher durch das Finanzdepartement unter Einholung von Offerten von 4 verschiedenen Lieferanten des In- und Auslandes in der Regel in Quantitäten von je 100 Kilos. Der Durchschnittspreis stellte sieh per Kilo 1000/1000 fein auf Fr. 3451. 06 oder um Fr. 6. 35 höher als im Vorjahre, was auf das Zwanzigfrankenstück ziemlich genau 4 Kappen ausmacht.

Es ergiebt sich nun folgende Berechnung für den kostendun Preis : Ohne Berücksichtigung der Fabrikationskosten haben wir nach der specifizierten Rechnung der Münzverwaltung für jedes geprägte Zwanzigfrankenstück ausgegeben Fr. 20,054 Wird der Anteil der Goldprägung an den sämtlichen Ausgaben für Münzprägung auf Fr. 30,000 berechnet, so bringt das bei einer Prägung von 400,000 Stück auf das einzelne Zwanziglfrankenstück . . . ., 0,075 Total der Erstellungskosten per Stück Fr. 20,120 somit gegenüber 1895 mit 20,093 einen Mehrbetrag von 3,6 Rappen per Stück.

Da aber dio Erhöhung des Ankaufspreises 4 Rappen per Stück beträgt, so stellen wir uns bezüglich der Herstellungskosten thatsächlich etwas günstiger als im Vorjahre. Wären, wie früher, die Plättchen zur Goldprägung mit einer Vergütung von Fr. 15 Faconkosten per Kilo auswärts erstellt worden, so hätte sich das Zwanzigfrankenstück auf Fr. 20,139 gestellt.

Zur Anfertigung der Zwanzigrappenstücke wurden die Reinnickelplättchen zu Fr. 6. 70 per Kilo franko Bern geliefert, während der im Jahre 1894 stattgefundene Ankauf sich noch auf Fr. 7. 45 stellte.

Nachstehende Aufstellung giebt Aufschluß über die zu den beiden Ausmünzungen verwendeten Metalle :

31 î 1. Goldprägung.

a. F e i n g o l d .

Eingang : Vorrat vom letzten Jahre, fein Ankäufe in Barren, fein Von der Staatskasse in alten Münzen, fein .

kg.

l,1400 ., 2,329,ae5s ,, l,9743 kg. 2,333,080l

Ausgang : 400,000 Zwanzigfrankenstücke abgeliefert, kg. 2,580,982 à 900 /iooo, fein ' kg. 2,322,8S83 Fabrikationsabgang von Proben 0,62 °/oo, fein ., 1,4431 Vorrat nach Schluß der Prägung . . . . ,, 8,7532 kg. 2,333,osoi b. K u p f e r .

Eingang : Vorrat vom letzten Jahre in Barren Ankauf an Barren .

.

Ausgang : Z u r Goldlegierung verwendet . . . .

Vorrat nach der Prägung in Barren .

.

.

2. Zwanzigrappenprägung.

Eingang : Vorrat vom letzten Jahre Ankauf in Zwanzigrappenplättchen . . .

kg.

35,ioo 300,ooo

kg.

335,ioo

ka.

n

255.247

kg.

335,ioo

kg.

38,5m ., 3,994,ooo kg.

Ausgang : 1,000,000 Zwanzigrappenstücke abgeliefert .

Vorrat nach der Prägung

79,85a

4,032,61fl

kg. 4,006,7?s ., 25,741 kg. 4,032,5i9

Die Herstellung der Goldplättehen erheischte ein neues JustiorWalzvverk, welches gegen Mitte des Jahres in Betrieb gesetzt werden konnte und gute Dienste leistete. Statt der unvorteilhaften

312

und bei Tiegelbrüchen mit großen Verlusten verbundenen Coaksfeuerung wurde für die Goldschmelzung die Gasfeuerung eingeführt, welche sich vorzüglich bewährte.

An der Landesausstellung in Genf beteiligte sich die Münzstätte durch Ausstollen sämtlicher schweizerischer couranten Münzen und der Fabrikationsstadien der Münzen vom Rohmetall an bis zum fertig geprägten Stück.

Wertzeichenfabrikation.

Die seit einer Reihe von Jahren dauernden Reklamationen der Postverwaltung wegen unzureichender Lieferung von Frankomarken konnten im Berichtsjahre endlich vermieden werden.

Das bisherige umständliche, viel Zeit und Räumlichkeiten beanspruchende, dazu materialverschwenderische Auftragen des Gummis auf die Postmarkenbogen von Hand vermittelst eines Pinsels hat zu Anfang des Berichtsjahres der Aufstellung einer Gummiermaschine weichen müssen. Diese Maschine, in Verbindung mit einem neu eingerichteten, mit Warmwasserheizung und Ventilatoren versehenen Trockenzimmer, ermöglichten es, den von 157 4/10 Millionen Stück im Vorjahre auf 174 2/10 Millionen Stück im Berichtsjahre gesteigerten Bedarf der Postverwaltung ohne Vermehrung des Personals und ohne besondere Anstrengungen zu bewältigen. Dabei ist die Gummierung eine viel gleichmäßigere, erspart bedeutend Material und veranlaßt weniger Ausschuß.

Durch Errichtung weiterer Trockenräume kann die gegenwärtige Produktion bis auf das Doppelte vermehrt werden, so daß es nunmehr möglich sein wird, dem Bedarf der Postverwaltung auf Jahre hinaus geniigen zu können. Der Vergleich, daß im Jahre 1886 im ganzen 1078/10 Millionen, im Jahre 1896 aber 174 2/10 Millionen Stück Postmarken an die Oberpostdirektion abgeliefert werden mußten, läßt einigermaßen auf die Steigerung schließen, welcher dieser Verkehr noch fähig ist.

Nebenarbeiten.

Bedeutendere, im Berichtsjahre ausgeführte Nebenarbeiten, sind die Prägung von 200 silbernen Bruder Klaus-Medaillen für die Regierung des Kantons Unterwalden und die Anfertigung von 330 Stück Färb- und Siegelstempeln für die eidgenössische Zollverwaltung. Nebstdem wurden Stempel für schweizerische Konsulate, einzelne Medaillen für Behörden, sowie Kontrollmarken für Gesellschaften und Private angefertigt.

313 Falsche Münzen.

Bemerkenswerte Vorkommnisse im Auftreten von i'a Ischen Münzen sind im Berichtsjahre keine zu erwähnen. Die immer wiederkehrenden, aber sehr leicht als falsch zu erkennenden Grußfalsifikate aus Zinnlegierungen erschienen auch dieses Jahr wieder und wurden uns zur Begutachtung vorgelegt. Mehr Beachtung vordient die Thatsache, daß immer noch von jenen aus Platin hergestellten und vergoldeten französischen Zwanzigfrankenstücken diverser Jahrgänge auftauchen, die erst nach erfolgter Abnutzung der Vergoldung und Hervortreten des weißen Platins als gefälscht erkannt werden können und welche die allergefährlichsten bis jetzt aufgetretenen Falsifikate sind.

Namentlich mit Rücksicht auf die auch für die Zukunft in Aussicht genommenen Mehrprägungen von Zwanzigfrankenstücken sahen wir uns veranlaßt, zur Sicherung des Münzgebäudes gegen Einbruch die Thüren und Fensterläden verschiedener Lokalitäten mit Eisenblech belegen und dieselben gleichzeitig durch ein elektrisches Leutewerk mit der Pörtnerwohnung in Verbindung bringen zu lassen. Nebstdem wurden diese Räumlichkeiten auch noch mit der Centralstelle der städtischen Polizei verbunden, welche sich in unmittelbarer Nähe befindet, so daß nun kein Grund mehr zu Besorgnissen wogen Einbruch vorhanden sein sollte.

B. Zollverwaltung.

I. Allgemeine Bemerkungen und Gesamtergebnisse.

Betreffond die Gestaltung des Warenverkehrs der Schweiz mit dem Auslande und die hieran sich knüpfenden wirtschaftlichen Folgerungen muß auf den in der zweiten Hälfte des laufenden Jahres erscheinenden Jahresband der Handelsstatistik und den dazu gehörenden Bericht des Zolldepartements verwiesen werden.

Der Geschäftsbericht der Zollverwaltung kann daher nur ein rein administrativer sein, wie dies bereits in den letzten Jahren der Fall war.

Im Berichtsjahre erreichten die G es a m t r o h ei u n a h m ou der Zollverwaltung den Betrag von . . . Fr. 46,269,224. 71 im Vorjahre bezifferte sich die Totaleinnahme auf ,, 43,279,725. 94 Mehreinnahme pro 1896 Bundesblatt. 49. Jahrg. Bd. I.

Fr.

2.989,498. 77 23

314 Die Gesamtausgaben der Zollverwaltung betrugen im Jahre 1896 die Summe von Fr. 3,655,368. 70 Der Voranschlag sah eine Ausgabe vor von Fr. 3,868,000.-- hierzu kommt noch ein Nachtragskredit für Rubrik V, Grenzschutz, mit ,, 140,000. --zusammen ,, 4,008,000. -- Ausgabenersparnis Mit Hinzurechnung des Ertrages der Roheinnahmen von

Fr.

352,631. 30

,, 46,269,224. 71

erhält man eine Gesamtsumme von . . . Fr. 46,621,856. 01 Im Voranschlag pro 1896 war als Gesamtertrag der Zölle eine Summe von . . ,, 40,000,000. -- vorgesehen, das Resultat der Rechnung, einschließlich der Ausgabenersparnis, stellt sich somit um Fr. 6,621,856.01 günstiger als budgetiert.

Wir bemerkten in unserem Geschäftsbericht pro 1895 (Bundesbl.

1896, I, 662), es sei abzuwarten, welche Ergebnisse das Jahr 1896 an Zolleinnahmen liefern werde, um allfällig daraus den Sehhiß ziehen zu können, welche Summe zukünftig als Gesamterträgnis der Zollverwaltung in das Budget eingestellt werden dürfe. Für das laufende Jahr ist diesfalls ein Betrag von Fr. 42,500,000 angenommen worden, also (exkl. Ausgabenersparnis) ca. Fr. 3,800,000 weniger als das Rechnungsresultat pro 1898. Daraus läßt sich mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit darauf schließen, daß die Zolleinnahmen auch für das Jahr 1897 zu niedrig budgetiert sind.

Ob die Zolleinnahmen sich auf dieser Höhe zu halten vermögen, ob die Ziffer von 46 Millionen für normale Zeiten als eine sichere Basis betrachtet werden könne, wagen wir heute noch nicht zu entscheiden ; der Monat Januar 1897 ergiebt beispielsweise eine Mindereinnahme von Fr. 04,000 gegenüber dem Vorjahre.

II. Gesetze, Verordnungen, Verträge.

A. Zollwesen.

A n w e n d u n g des Z o l l t a r i f e s. Wie wir in unserem Geschäftsberichte pro 1895 mitteilten, war es nicht möglich, die Frage

315 der Verzollung von Halbseidenwaren im genannten Jahre zum Abschlüsse zu bringen. Es handelte sich hierbei namentlich um die Definition des Begriffes ,,Halbseide". Seit dem Beginn des eidgenössischen Zollwesens wurden unter Geweben, Shawls, Bändern, Posamentierwaren etc. aus H a l b s e i d e nur solche Fabrikate verstanden, in welchen die S e i d e d e m G e w i c h t e n a c h v o r herrschte.

Reklamationen, welche von verschiedenen Seiten über diese Tarifanwendung erhoben wurden, veranlaßten uns zur Untersuchung der Frage, ob allfällig eine neue Definition des Begriffes Halbseide gegeben werden könnte, welche sowohl vom zolltechnischen als vom fachmännischen Standpunkte aus als gerechtfertigt erscheint.

Nach Rücksprache mit dem Vorort des Schweizerischen Handelsund Industrievereins in Zürich, an welchen wir uns in schwierigeren Tariffragen stets zu wenden pflegen, faßten wir unterm 25. Februar 189« (Bundesbl. 1896 I, 1067) folgenden prinzipiellen Beschluß über die Verzollung von Halbseidenwaren : 1. Als G e w e b e , B ä n d e r , S h a w l s , S c h ä r p e n , etc., aus H a l b s e i d e , sind solche zu behandeln, bei welchen : a. entweder der Z e t t e l (Kette) g a n z a u s S e i d e o d e r F l o r e t s e i d e und der E i n t r a g (Schuß) g a n z , o deiteil w e i s o aus a n d e r n S p i n n s t o f f e n besteht; b. oder d e r E i n t r a g g a n z a u s S e i d e o d e r F l o r e t s e i d e und der Z e t t e l g a n z o d e r t e i l w e i s e a u s a n d e r n S p i n n s t o f f e n besteht.

Bei Sammet und Plüsch kommt nur der Pol-(Poil-) Z e t t e l , bei Bändern nur der G r u n d s c h u ß , bezw.

die G r u n d k e t t e , in Betracht. Die Zusammensetzung der Lisière bei Stoffen, sowie der Kante bei Bändern fällt für die Tarifanwendung nicht in Frage.

2. H a l b s e i d e n e P o s am on ti er w a r on sind solche, bei denen d i e S e i d e a u f d e r O b e r f l ä c h e v o r h e r r s c h t .

3. In allen Fällen, wo die ad 1/2 hiervor aufgeführten Bestimmungen nicht zutreffen, hat die Vorschrift der allgemeinen Anmerkung ,,NB." zu Kategorie XIV, Seite 77, des Gebrauchstarifs in Anwendung zu kommen.

Diese neue Definition bricht mit dem Grundsätze des Gewichtsverhältnisses der verschiedenen Spinnmaterialien in gemischten Seidengeweben etc. und stellt dafür die Norm auf, daß nur in dem Falle, wo entweder der Zettel oder der Eintrag ganz aus Seide besteht, das betreffende Fabrikat dem Zollansatze für Waren

316 aus Halbseide zu unterwerfen sei. Bei den Posamentierwaren wurde dagegen entschieden, daß das Vorherrschen der Seide auf der Oberfläche für die Verzollung als Halbseidenwaren maßgebend soi, und zwar aus Rücksichten der Zollpraxis, da dies das einfachste Unterscheidungsmerkmal bildet. Seit dein Inkrafttreten dieses Beschlusses haben die Reklamationen betreffend die Verzollung von Halbseiden war en gänzlich aufgehört.

Als weitere Tariffragen, welche im Berichtsjahre zu prinzipiellen Entscheidungen führton, können wir noch erwähnen die Verzollung von Holzleisten zu Rahmen, Thüren- und Wandverkleidungen, von hölzernen Schnittwaren (Bretter, Latten etc.) im Verkehr per Achse und zu Wasser, von gußeisernen Heizkörpern und von gewöhnlichen Schiffen und Luxusschiffen, indem für diese Gegenstände der Wortlaut des Tarifs sieh nicht als genügend präcis erzeigt hatte.

Über d i e Z o l l b e h a n d l u n g v o n G e s a n d t s c h a f t s g u t , für welches in Art. 3, litt, b, des Zollgesetzes Zollfreiheit eingeräumt ist, wurden unterm 13. November, in Abänderung des Art. 140 der Vollziehungsverordnung zum Zollgesetze, neue Vorschriften erlassen (s. A. S. n. F. XV, 562).

Zur bundesrätlichen Verordnung vom 28. Oktober 1894 über die A b f e r t i g u n g d e r j e n i g e n W arensendungen welche ihrer äußern Verpackung entledigt zur V e r z o l l u n g a n g e m e l d e t w e r d e n (A. S. n. F. XIV, 443), ist ein Anhang (Bundesbl. II, 758) erschienen, so daß nun für die hauptsächlichsten Warengattungen bestimmte Taraansätze festgesetzt sind.

Von der Oberzolldirektion erlassen wurde ein neues R e g u l a t i v b e t r e f f e n d d i e Zollabfertigung v o n R e i s e effekten bei den z o l l a m t l i c h e n Gepäckabfertigungss t o l l e n im I n n e r n der Schweiz.

Anlaßlieh der Beratung des Geschäftsberichtes pro 1895 ist, von einem Mitgliede der Geschäftsprüfungskommission der Wunsch geäußert worden, es möchte anstatt des durch A r t . 149 d e r V o l l z i e h u n g s v e r o r d n u n g zum Zollgesetz vorgeschriebenen Modus betreffend die Anmeldung der gemäß Art. 3, litt. 7;, des Zollgesetzes unter Vorbehalt der nötigen Kontrollmaßnahmen als zollfrei erklärten Kunstgegenstände, Apparate etc. für öffentliche Sammlungen und Unterrichtsanstalten ein vereinfachtes Verfahren in dem Sinne stattfinden,
daß sich die Verwaltung mit der vom betreffenden Anstaltsdirektor bei der nächsten Zollabfertigungsstelle abzugebenden schriftlichen Erklärung über die Bestimmung des einzuführenden Gegenstandes begnüge.

317 Nach Einsichtnahme eines Berichts des Zolldepartemerits, aus welchem hervorgeht, daß eine Vereinfachung dadurch faktisch nicht erzielt würde, da es nach den gegenwärtigen Vorschriften lediglich eines Gesuches der zuständigen Verwaltungs- oder Anstaltsbehörde an die betreffende Zollgebietsdirektion bedarf, und daß eine gleichmäßige Anwendung der Zollbefreiung innert den vom Gesetze gezogenen Schranken bei Kompetenzübertragung an die Zollämter in Frage gestellt wäre, haben wir beschlossen, von einer Änderung der gegenwärtigen Vorschriften Umgang zu nehmen.

Z o l l b e h a n d l u n g von F a h r r ä d e r n . Infolge des Umstandes, daß Fahrräder, neu oder gebraucht, bei der Einfuhr in .die Schweiz, zollpflichtig sind, hat bisher die Vorschrift bestanden, daß für solche, welche vorübergehend in die Schweiz eingeführt werden, z. B. von Touristen u. s. w., Freipaßabfertigung gegen Zollhinterlage stattzufinden habe.

Auf Ansuchen des Touring Club de France ist nun den Mitgliedern dieses Klubs (cirka 40,000) und in der Folge sodann auch denjenigen von 19 andern ausländischen Radfahrerverbänden die Erleichterungö zugestanden worden,> daß deren Fahrräder beim O Eintritt in die Schweiz auf Vorweisung der Mitgliedkarte mit einfachem Passierschein und ohne Zollhinterlage abgefertigt werden sollen, wogegen die betreffenden Gesellschaften die Verpflichtung übernehmen, für diejenigen P'ahrräder, deren Wiederausfuhr zollamtlich nicht erwiesen ist, den Eingangszoll zu entrichten.

Laut Mitteilung der französischen Botschaft, durch welche das Gesuch "des Touring Club de France vermittelt wurde, hat die französische Finanzverwaltung ihrerseits verfügt, daß auch die mit Ausweiskarte versehenen Mitglieder schweizerischer Radfahrerklubs beim Eintritt nach Frankreich von den üblichen Zollformalitäten enthoben sein sollen.

Die im letztjährigen Geschäftsberichte erwähnten Unterhandlungen mit der Regierung des Deutschen Reiches wegen Gestattung der schweizerischen Zollkontrolle beim Zollamt Hörn bei Basel ( G r e n z a c h e r h o r n ) auf b a d i s c h e m G e b i e t e , sowie wegen E r r i c h t u n g s c h w e i z e r i s c h e r Zollabfertigungsstellen auf den badischen Stationen A l t e n b u r g , J e s t e t t e n und L o t s t e t t e n der neuen Eisenbahnlinie Eglisau-Schaffhausen, haben im Berichtsjahre ihren Abschluß gefunden.

Das Übereinkommen ist auf die Dauer von 10 Jahren abgeschlossen mit stillschweigender Verlängerung, falls 12 Monate vor

318 dessen Ablauf von keiner Seite Kündigung erfolgt. DerjJAustausch der Ratifikationen hatte am Schlüsse des Berichtsjahres noch nicht stattgefunden, weil die Genehmigung durch den deutschen Bundosrat und durch den Reichstag noch ausstand.

Da es sich bei diesem Übereinkommen unsererseits nicht um staatsrechtliche Verpflichtungen gegenüber einer auswärtigen Macht handelt, sondern lediglich um eine Konzession des Deutschen Reiches zu gunsten unserer Zollverwaltung, die aber ebensosehr im Interesse der deutschen Grenzbevölkerung liegt, so glaubton wir nach frühern Vorgängen (Übereinkunft mit Baden betreffend die zollamtliche Abfertigung auf dem Bahnhof Waldshut, vom 12. Juli 185!) ; Übereinkunft mit Österreich-Ungarn betreffend den Zolldionst in den Eisenbahnstationen Buchs und St. Margrethen, vom 2. August 1872; Übereinkunft mit Italien über den Zolldienst in den internationalen Bahnhöfen Chiasso und Luino, vom 15. Dezember 1882), von einer Vorlage dieser Übereinkunft an die Bundesversammlung Umgang nehmen zu können.

In Gemäßheit von A r t . 5 des . B u n d e s g e s e t z e s b e t r e f f e n d g e b r a n n t e W a s s e r vom 23. D e z e m b e r 1886 wird für ausgeführte Erzeugnisse, zu deren Herstellung steuerpflichtiger Alkohol verwendet worden ist, Rückvergütung des entsprechenden Monopolgewinns geleistet, behufs deren Erlangung eine besondere., im bezüglichen Reglement vom 4. November 1887 näher beschriebene Deklaration abgegeben werden muß, auf welcher das schweizerische Austrittszollamt die Ausfuhr bescheinigt.

ÌSfun hat schon seit einiger Zeit der dringende Vordacht bestanden, daß an gewissen Gronzpunkton des Kantons G-enf, wo französischerseits wegen der zollfreien Zone eine eigentliche Gronzbewaehung nicht existiert und das Bureau der französischen Regie sich nicht in unmittelbarer Nähe der Grenze befindet, betrügerische Manipulationen vorkommen, indem Spirituosen, deren Ausfuhr zollamtlich bescheinigt worden, auf dem Wege des Schmuggels wieder nach der Schweiz zurückgelangen.

Bereits hatten wir uns mit dieser Frage befaßt und standen im Begriffe, deswegen mit der französischen Regierung in Verbindung zu treten, als von Seiten der letztern in gleicher Angelegenheit eine Vorstellung an uns gelangte, in welcher darauf hingewiesen wurde, daß die Rückvergütung des Monopolgewinns einzig
auf Grund der schweizerischen Ausfuhrbescheinigung finden französischen Fiskus eine schwere Schädigung zur Folge habe, weil ein großer Teil dieser Spirituosen ohne Anmeldung bei der französischen Regiebehörde nach Frankreich eingeschmuggelt werde.

319 Die französische Regierung berief sich auf die K o n v e n t i o n vom 10. A u g u s t 1877 (A. S. n. F. III, 395) b e t r e f f e n d die g e g e n s e i t i g e G - e t r ä n k e k o n t r o l l e , die auf diesen Verkehr Anwendung finden müsse, während die schweizerischen Zollorgane derselben nicht nachkommen.

Nach dem Wortlaute dieser Konvention ist jeder französische Geleitschein (acquit à caution), welcher eine nach der schweizerischen Grenze gehende Getränkesendung begleitet, von der schweizerischen Zollbehörde, und umgekehrt jeder schweizerische Geleitschein, welcher eine nach der französischen Grenze gehende Getränkesendung begleitet, von der französischen Zollbehörde zu visieren, um die endgültige Löschung erhalten zu können.

Acquit à caution bedeutet in Frankreich auch den Ausweis der französischen Regie, womit die der internen Besteuerung unterworfenen Getränke begleitet sind und gestützt auf welche im Falle der Ausfuhr Steuerrückvergütung gewährt wird. Schweizerischerseits kommt diese Bezeichnung dagegen nur dem Zollausweis zu, der für eine zum Transit abgefertigte Ware ausgestellt wird, und in diesem Sinne war bisher von den schweizerischen Zollorganen die Konvention mit Frankreich vollzogen worden.

Der Bundesrat hat nun anerkennen müssen, daß die speciellen Ausfuhrdeklarationen der riickvergütungsberechtigten Alkoholfabrikate für die Schweiz thatsäehlich der gleichen Zweckbestimmung dienen wie die acquits à caution der französischen Regie für Frankreich, und daß es im Sinn und Geiste der Konvention liege, die in der letztern stipulierten Kontrollmaßnahmen auch auf die Ausfuhr von Alkoholfabrikaten anzuwenden. Dem Begehren Frankreichs, es möchte schweizerischerseits für die zur Ausfuhr nach Frankreich angemeldeten Spirituosen Monopolrückvergütung nur dann geleistet werden, wenn auf der Ausfuhrdeklaration das Visum des zuständigen französischen Grenzhureaus als Beweis der wirklich erfolgten Anmeldung zur Einfuhr nach Frankreich beigesetzt worden ist, wurde daher entsprochen, und zwar mit um so größerer Bereitwilligkeit, als es die Absicht des Bundesrates gewesen war, mit der französischen Regierung wegen einer im gleichen Sinne abgefaßten Zusatzerklärung zur Konvention von 1877 in Unterhandlung zu treten.

· Die von beiden Seiten als notwendig erkannte Maßnahme ist nun mit Anfang
Oktober 1896 in Vollzug gesetzt worden. Mit Bezug auf den schweizerischerseits geäußerten Wunsch, hiorilber eine förmliche Zusatzerklärung zur Konvention von 1877 zu vereinbaren, um inskünftig jeden Zweifel auszuschließen, war am

320 Schlüsse des Berichtsjahres die Antwort der französischen Regierung noch nicht eingetroffen.

Vorläufig können wir immerhin konstatieren, daß durch die getroffenen Maßnahmen den oben erwähnten betrügerischen Handlungen ein Ende gemacht worden ist.

Z o l l ä m t e r im I n n e r n . Das Projekt der Errichtung von Zollämtern in B e r n und S o l o t h u r n hat wegen der Schwierigkeit der Lokalbeschaffung nicht weiter verfolgt werden können.

In L u z e r n muß die Vollendung der neuen Halmhofanlage, in welcher die erforderlichen Lokalitäten für den Zolldienst vorgesehen sind, abgewartet werden.

In dem neu zu erstellenden Grüterbahnhofe in Z ü r i c h ist auf die notwendigen Lokale und Einrichtungen für ein Hauptzollamt Bedacht genommen worden und zwar in Dimensionen, welche voraussichtlich für eine lange Reihe von Jahren genügen werden.

Dagegen hat die Nordostbahn für diese Lokale eine so hohe Mietzinsforderung gestellt, daß sich das Zolldepartement veranlaßt gesehen hat, sich vorerst mit der Eegierung des Kantons Zürich in Beziehung zu setzen, weil von der Höhe des Mietzinses die Festsetzung des in Art. 16 des Zollgesetzes vorgesehenen Kostenbeitrages der Interessenten abhängt.

Auf 1. Juli 1897 soll der neue Güterbahnhof zum Bezüge fertig sein und bis zu diesem Zeitpunkt wird auch diese den Handelsplatz Zürich sehr interessierende Frage ihrer Lösung näher gerückt werden.

Z o l l v e r s c h l u ß . Wie wir bereits in unserem Geschäftsberichte pro 1894 (Bundesbl. 1895 I, 348) erwähnten, hat unsere Zollverwaltung in betreff der Einführung eines neuen, die nötigen Garantien bietenden Verbleiungsverfahrens Versuche angestellt, welche auch im Berichtsjahre fortgesetzt worden sind. Wir glauben nunmehr ein Bleisystem zu besitzen, welches in Verbindung mit einer speciell konstruierten Prägematrize alle Gewähr gegen noch so schlau angestellte Versuche betrügerischer Manipulationen bei zum Transit unter Verbleiung angemeldeten Waren bieten dürfte.

Trotzdem sollen noch weitere Versuche in größerem Maßstabe vorgenommen werden. Die definitive Entscheidung über die Annahme des neuen Bleisystems nebst zudienender Prägematrize wird in das Jahr 1897 fallen. Wir bemerken hierbei noch, daß unsere bisherigen Plombierzangen auch im Falle der Annahme des neuen Verbleiungsmaterials fernerhin beibehalten werden können.

321 B. Alkoholgesetz.

An Monopolgebühren auf eingeführten Spirituosen und alkoholhaltigen Erzeugnissen sind durch die Zollämter Fr. 690,502. 37 bezogen worden, gegenüber Fr. 642,271. 11 im Jahre 1895.

C. Viehseuchenpolizei, Jagd und Vogelschutz, Fischerei, Reblaus, Mass und Gewicht, Regale.

Die von den Zollämtern erhobenen Viehuntersuchungsgebühren belaufen sich auf Fr. 214,759. 05 gegenüber Fr. 256,739. 25 im Vorjahre.

Dem Landwirtschaftsdepartement wurden 36 (1895: 42) vom Zollpersonal aufgenommene Strafprotokolle wegen Übertretung der Vorschriften betreffend die Viehseuchen zur weitern Behandlung überwiesen.

Betreffend die Vollziehung der Bundesgesetze über Jagd und Vogelschutz und über Fischerei im Kanton Tessin und die daherigen Beobachtungen des Zollpersonals können wir auf unsere frühern Jahresberichte verweisen. Eine Besserung der Zustände läßt sich nicht erwarten, solange Italien seinerseits keine Maßregeln trifft.

Von eidgenössischen Grenzwächtern im Kanton Tessin wurden 19 Übertretungen betreffend Jagd und Vogelschutz und 8 Übertretungen des Fischereigesetzes zur Anzeige gebracht. Ein Teil dieser Straffälle war auf Jahresschluß noch unerledigt, die übrigen wurden von den kantonalen Organen mit geringen Bußen abgewandelt.

Das Zollpersonal verzeigte 5 Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz betreffend Maß und Gewicht (Einfuhr von Glaswaren mit ungesetzlichen Eichzeichen) und l Verletzung des Pulverregals.

Im Sinne von Art. l des Bundesratsbeschlusses vom 20. Oktober :1885 (A. S. n. F. VIII, 191) ist das Nebenzollamt Zurzach-Burg für die Pflanzeneinfuhr im Grenzverkehr geöffnet worden.

322

III. Zolleinnahmen.

A. Verteilung der Zolleinnahmen nach Budgetrubriken.

1895.

Differenz 1896.

1896.

Fr.

Fr.

Fr.

Einfuhrzölle . . . . 45,817,456. 89 42,838,518. 22 + 2,978,938. 67 113,147. 55 Ausfuhrzölle 105,298. 23 + 7,849. 32 Statistische Gebühren . .

125,373. 70 113,488. 38 + 11,885. 32 Niederlags- u. Waggebühren 33,036. 55 29,471. 75 + 3,564. 80 Bußenanteile und Ordnungsbußen 12,220. 05 19,529. 07 ·-- " 7,309. 02 Untermieten 39,288. 58 37,590. 02 + 1,698. 56 Verschiedenes : 1. Erlös aus dem Verkauf von statistischen Tabellen, Zolltarifen, Formularen etc. .

83,701. 39 85,830. 27 -- 2,128. 88 2. Beitrag der Alkoholverwaltung an die Kosten des Zolldienstes . . .

45,000. -- 50,000. -- -- 5,000. -- Gesamttotal

46,269,224. 71 43.279,725. 94

+ 2,989,498. 77

B. Verteilung der Zolleinnahmen nach den einzelnen Zollgebieten.

I. Zollgebiet II.

., III.

,, IV.

,, V.

,, VI.

,,

Basel . . .

Schafi'hausen Chur . . .

Lugano . .

Lausanne Genf . . .

1896.

1895.

Differenz 1896.

Fr.

Fr.

Fr.

16,729,456. 53 15,406,986. 23 + 1,322,470. 30 11,087,227.77 10,141,438. 78 + 945,788. 99 4,441,862. 40 4,044,169. 80 + 397,692. 60 4,258,606. 94 4,371,745. 63 -- 113,138. 69 2,661,893. 56 2,481,339. 91 + 180,556. 65 6,919,803. 81 6,670,560. 21 + 249,243. 60

Total 46,098,851.01 43,116,237. 56 Hierzu kommen noch die bei der Oberzolldirektion verrechneten Einnahmen für statistische Gebühren und Beitrag der Alkohoherwaltung 170,373. 70 163,488. 38

+ 2,982,613. 45

Gesamttotal 46,269,224. 71 43,279,725. 94

+ 2,989,498. 77

+

6,885. 32

Die Zolleinnahmen verteilen sich (in runden Summen angegeben) wie folgt auf die wichtigern Zollämter :

323 1. ßomanshorn 2. Basel, S. C. B. P. V 3. Genf, Bahnhof P. V 4. Basel, badische Bahn 5. Basel, S. C. B. Wolf 6. Buchs, Bahnhof 7. Luino 8. Chiasso, Bahnhof P. V 9. Pruntrut 10. Waldshut 11. Singen 12. Basel, badischer Rangierbahnhof 13. St. Margrethen, Bahnhof 14. Genf, Niederlagshaus Kive 15. Verrières 16. Vallorbes, Bahnhof 1.7. Genf, Niederlagshaus Cornavin 18. St. Gallen 19. Rorschach 20. Basel, S. C. B. G. V 21. Konstanz 22. Schaffhausen, Bahnhof 23. Genf, Bahnhof G. V 24. Lausanne, Niederlagshaus 25. Loele 26. Zürich, Niederlagshaus 27. Chiasso, Bahnhof G. V 28. Moillesulaz 29. Schaffhausen, Rhein 30. Lisbüchel (bei Basel) 31. Basel, Niederlagshaus 32. Genf, Bahnhof Eaux-Vives 33. Kreuzungen 34. Castasegna 35. Morges ' 36. Chiasso, Straße 37. Locamo

Fr. 6,276,600 ,, 5,104,500 ,, 4,499,500 ,, 4,341,000 ,, 3,147,300 ,, 1,857,700 ,, 1,850,000 ,, l ,«53,900 ,, 1,624,500 ,, 1,444,300 ,, 1,275,400 . . . . ,, 1,198,600 ,, 1,075,500 ,, 794,000 ,, ,699,500 ,, 681,000 ,, 617,400 ,, (i08,400 ,, 570,900 ,, 544,000 ·. ,, 506,300 ,, 471,600 ,, 404,600 ,, 372,(iOO ,, 366,000 ,, 342,500 ,, 318,600 ,, 239,000 ,, 236,700 ,, 201,200 ,, 159,100 ,, 14H.400 ,, 131,400 ,, 130,100 ,, 128,500 ,, 113,600 ,, ' 108,400

Total 37 Zollämter

Fr. 44,240,600

Der Rest von rund Fr. 2,029,000 der Gesamtroheinnahmen verteilt sich auf die übrigen 235 Zollämter.

324

IV. Personalbestand der Zollverwaltung.

Auf 31. Dezember 1896 folgenden Personalbestand :

verfügte die Zollverwaltung über Beamte. Angestellte.

Oberzolldirektion mit drei Abteilungen (Verwaltung, Inspektorat, Handelsstatistik) . . . .

6 Gebietsdirektionen 64 Hauptzollämter | 198 Nebenzollämter /

39 61 ,,,e

l 9 03-1

--

17

11 --

-- 741

546 534

999 986

Anmerkivny. Von den Nebenzollämtern sind 118 durch Civilpersonen besetzt, während 80 durch Grenzwächter besorgt werden, welche hiernach beim Bestand des Grenzwachtcorps mitgezählt sind.

45 ZoBbezugsposten Anmerkung. Von diesen werden 15 durch Civilpersonen, 2 durch kantonale Landjäger und 28 durch eidgenössische Greuzwächter besorgt; letztere sind hiernach mitgezählt.

Eidgenössisches Grenzwachtcorps : Grenzwachtchefs und Grenzwachtoffiziere . . .

Unteroffiziere und Grenzwächter Zusammen Bestand auf 31. Dezember 1895

Vermehrung im Jahre 1896 12 13 oder zusammen 25 Mann.

Während des Berichtsjahres sind 132 Mann ausgetreten, und zwar: 14 infolge Todesfall (worunter 3 Grenz Wächter), 69 infolge Demission (worunter 57 Grenzwächter), 48, sämtlich Grenzwächter, infolge Wegweisung, l Grenzwächter infolge Desertion.

Im Berichtsjahre haben sich die Abwesenheiten infolge Militärdienst wieder sehr fühlbar gemacht. Es ist namentlich das Gehülfenpersonal, meist aus auszugspflichtigen Leuten bestehend, das fortwährende, oft kaum auszufüllende Lücken aufweist.

Infolge des Umstandes, daß dieses Personal in seiner großen Mehrzahl den Cadres angehört, kommt es vor, daß einzelne im gleichen Jahre bis 3 Militärkurse zu absolvieren haben.

325

Y. Oberzolldirektion.

Keine besondern Bemerkungen. Das Berichtsjahr nahm einen ganz normalen Verlauf, so daß außerordentliche Vorkommnisse bei dieser Amtsstelle nicht namhaft zu machen sind.

Infolge Berufung zum Sekretär der Basler Handelskammer ist Herr Dr. Traugott Geering, seit 1887 Chef der IH. Abteilung der Oberzolldirektion (Handelsstatistik), auf 1. Oktober von seiner Stelle zurückgetreten. In Herrn Geering verliert die Verwaltung einen vorzüglichen Beamten, der es verstanden hat, die Statistik über den Warenverkehr der Schweiz zu einem hervorragenden Werk auszugestalten. Als Nachfolger wurde gewählt : Herr Dr. jur. Alfred Simon in Bern, bishei'iger Legationssekretär im eidgenössischen politischen Departement.

VI. Zollgebietsdirektionen und Zollämter.

Die Geschäftsführung der Zollgebietsdirektionen giebt zu besondern Bemerkungen nicht Anlaß; auch diejenige der Zollämter ist nach den eingelaufenen Inspektionsberichten eine geordnete.

Die fortwährende Verkehrszunahme bedingt naturgemäß eine stetige Vermehrung des Personals und größere /olllokalitäton, so daß von Art. 17 des Zollgesetees, wonach die für den /olldienst auf den Grenzstationen benötigten Lokalitäten nach den Anforderungen des Bundesrates von den betreffenden Eisenbahnverwaltungen unentgeltlich einzuräumen sind, bereits mehrmals Gebrauch gemacht werden mußte, sei es, daß wir die Erstellung neuer oder die Erweiterung und Verbesserung bestehender Zolllokalitäten für nötig erachteten, da deren Dimensionen und Beschaffenheit auf mehreren Grenzstationen sehr zu wünschen übrig ließen.

Im Berichtsjahre sind diesfalls folgende Arbeiten ausgeführt M'orden : Pruntrut ·-- neue Bureaulokale; einzelne Mängel bleiben noch zu beseitigen ; Schaffhausen -- neues Revisionslokal für Reisendengepäck im Personenbahnhof ; Buchs -- neue Zolllokale ; dieselben sind zu unserer vollständigen Befriedigung ausgefallen ; Chiasso -- Erweiterung der Zolllokale des bisherigen Zollamts für Unterbringung von zwei getrennten Zollämtern G-V und P V: Erstellung eines speciellen Lokales für Abfertigung von Handelsreisenden ; Genf, Bahnhof Cornavin -- neue Zolllokale.

326

Die neuen Zolllokale in Verrières sind in Ausführung begriffen, haben aber im Berichtsjahre nicht mehr vollendet werden können.

Wie wir schon im letztjährigen Geschäftsberichte hervorgehoben, sind die Zolllokale in den beiden .Bahnhöfen von Basel 'absolut ungenügend. Bevor aber die Bahnhoffragen gelöst sind, besteht keine Möglichkeit, die gegenwärtigen Zustände zu verbessern.

Von den im eidgenössischen Budget vorgesehenen Bauten haben im Berichtsjahr nur die Zollhäuser in Clairbié und Auberson, sowie das Dependenzgebäude zum Zollhaus in Perly bezogen werden können.

Da in Uttweil die Dampfschiffe während der Sommermonate wieder anhalten, mußte daselbst ein Zollbezugsposten errichtet werden.

Die Wiedereröffnung der 1894 eingegangenen Fähre zwischen Sennwald (st. gallisches Rheinthal) und Ruggell (Vorarlberg), deren Betrieb auf einem durch Urkunde vom 12. Februar 1687 verbrieften Rechte beruht, wurde vom Zolldepartement unter der Bedingung bewilligt, daß zollpflichtige Gegenstände auf dieser nur dem Personenverkehr dienenden Fähre nicht transportiert werden dürfen.

Beim Zollamt Buchs Bahnhof wurde ein zweites Holztransitlager für Bretter errichtet, das einen bedeutenden Vorkehr aufzuweisen hat.

Mit der Dampfsehiffahrtgesellschaft des Luganersees ist eine neue Konvention über die Behandlung des zollpflichtigen Verkehrs auf den Dampfschiffen zum Abschluß gelangt.

Die früher beschlossene Abtrennung des Hauptzollamtes Chiasso Bahnhof in zwei Zollämter, das eine für Eilgut- und Personenverkehr, das andere für den gewöhnlichen Güterverkehr, hat nach Vollendung der nötigen baulichen Veränderungen durch die Gotthardbahn auf \. April des Berichtsjahres vollzogen werden können.

Behufs Erleichterung des Lokalverkehrs wurde i m Dorf e Roggenburg (Berner Jura) ein dem Nebenzollamt Roggenburg-Neumühle unterstellter Zollbezugsposten errichtet.

Ein gestutzt auf Art. 5 der Übereinkunft betreffend die zollamtliche Abfertigung auf dem Bahnhof'e zu Waldshut vom 12. Juli 1859 an die badischen Staatseisenbahnen gerichtetes Begehren um Überlassung weiterer Lokalitäten für den schweizerischen Zolldienst hat bloß teilweise Erledigung gefunden ; dagegen ist es nach vielen Bemühungen gelungen, von der badischen Zollverwaltung die Mitbenützung des Revisionssaales zugestanden zu erhalten.

327 Die letztes Jahr verlangte Erweiterung der Bureaulokale im Bahnhofe Erzingen ist noch nicht beendigt.

Infolge einer neuen Straßenanlage hat in Neunkirch (Schaffhausen) ein Zollbezugsposten errichtet werden müssen.

Durch die Umbauarbeiten auf dem Eahnhofareal in Schaffhausen ist die Geleiseverbindung zwischen diesem und den Räumen der Korn- und Lagerhausgesellschaft, in welchen das eidgenössische Niederlagshaus untergebracht ist, abgebrochen und infolgedessen die Errichtung eines Weintransitlagers in den Kellerräumlichkeitcn des neuen Güterbahnhofes bewilligt worden. Beiläufig sei bei diesem Anlasse bemerkt, daß das mit dem Zollamt am Bahnhof verbundene eidgenössische Niederlagshaus in Schaff'hausen mit einer einzigen Ausnahme, welche die Einlagerung von Wein betrifft, seit langer Zeit vom dortigen Handelsstande nicht mehr benützt worden ist.

Angesichts der vom Kanton Schaffhausen beabsichtigten Erstellung einer neuen Straße von Merishausen nach Bargen, durch welche das in letzterer Ortschaft befindliche Zollhaus teilweise vom Verkehr abgeschnitten würde, sahen wir uns veranlaßt, die Kantonsregierung auf Art. 5 der Vollziehungsverordnung zum Zollgesetz aufmerksam zu machen, wonach der Verkehr mit zollpflichtigen Waren nur über die vom Bundesrat bezw. vom Zolldepartement erlaubten Zollstraßen stattfinden darf, und um ihre Intervention nachzusuchen, damit das neue Straßentrace am Zollhaus vorbeigeführt werde. Die Angelegenheit war am Schlüsse des Berichtsjahres noch unerledigt.

Infolge Kündigung des Mietvertrages für das bisherige Lokal mußte die Zollabfertigung des Postverkehrs in Zürich in das wenig benützte Revisionslokal für Reisendengepäck im Personenbahnhof Zürich verlegt werden.

Das Nebenzollamt in Maglio di Colla (Tessin) ist mit Rücksicht auf dessen unbedeutenden Verkehr auf Ende August aufgehoben und in einen bloßen Zollbezugsposten umgewandelt worden.

YII. Grenzschutz.

Das eidgenössische Grenzwachtcorps hatte am Schlüsse des Berichtsjahres folgenden Bestand :

328 Grenzwachtchefs und Offiziere.

I. Zollgebiet

IL

,,

iv.

v vi.

,, ,,

ni.

ïl

.

.

.

.

Zusammen

2 1 1 2 2 3 11

Unteroffiziere.

9

Grenzwächter.

122

5 3 6 11 11

7(5 49 75 180 194

45

696

741 Bestand am Schlüsse des Vorjahres : Grenz \vachtchefs und Offiziere

10

Eidgenössische Unteroffiziere u n d Grenzwäehter . . . . 7 0 2 Kantonale Landjäger im Dienste der Zollverwaltung . . . 3(5 Total Mannschaft 738 Vermehrung pro 1896 : l Offizier, 3 Mann.

Eine Verminderung des Mannschaftsbestandes hat sich dermalen als unthunlich herausgestellt. In der Gegend von Konstanz, wo der Schmuggel nach der Schweiz, besonders zur Nachtzeit, dank der eigentümlichen Gestaltung der Grenze gewerbsmäßig betrieben wird, mußte Verstärkung bewilligt werden.

An Stelle der kantonalen Landjäger, welche die Rheinübergänge im Kanton St. Gallen zu überwachen und zugleich die Einnehmerfunktioneii bei den betreffenden Nebenzollämtern zu versehen hatten, ist eidgenössische Mannschaft getreten; desgleichen sind im Kanton Graubünden, wo bisher kantonale Landjäger die Gronzbewachung besorgten, infolge Kündigung des GrenzschutzVertrages (s. letztjährigon Geschäftsbericht) eidgenössische Grenzwächtor installiert worden, welche mit denjenigen im Kanton St. Gallen nunmehr das Grenzwachtcorps des III. Zollgebietes bilden, für dessen Leitung, wie in den übrigen Zollgebieten, ein besonderer Grenzwachtchof ernannt wurde.

Die Bewachung der gesamten schweizerischen Landesgronze wird nun ausschließlich durch eidgenössische Mannschaft und nach den einheitlichen Vorschriften des eidgenössischen Grenzwachtreglements ausgeübt.

Die dem Kanton St. Gallen gehörenden Zoll- bezw. Grcnzwachthäuschen im Rheinthale sind vorläufig von der Zollverwaltung in Miete genommen worden. Wir werden im Budget für 1898 deren käufliche Übernahme beantragen.

329 Die Ausbildung der Grenzwächterrekruten war bisher durch den Umstand erschwert, daß die neu eintretenden Mannschaften sofort den einzelnen Grenzwachtposten zugeteilt werden müssen, wo sie von den Postenchefs mit mehr oder weniger Verständnis in den praktischen Dienst eingeführt werden, während der theoretische Unterricht sich auf die kurzen Instruktionen beschränkt, welche von Offizieren und Unteroffizieren bei Gelegenheit der Inspektions- und Kontrolltouren erteilt werden können.

Dieser Mangel in der Ausbildung macht sich nicht nur im Grenzwachtdienste selbst, sondern auch in disciplinarischer Hinsicht sehr fühlbar und es muß daher darauf Bedacht genommen werden, eine bessere Instruktion der Rekrutenmannschaft zu ermöglichen.

Am zweckmäßigsten erweist sich die Konzentration der neu eingetretenen Rekruten in größern Depots, wo sie neben strenger soldatischer Erziehung nach einem bestimmten Unterrichtsplan theoretisch ausgebildet und außerdem zum praktischen Dienst an der Grenze verwendet werden können.

Am notwendigsten hat sich eine solche Einrichtung für das VI. Zollgebiet (Kanton Genf) erwiesen, dessen Grenzwachtcorps die zahlreichsten Mutationen infolge Entlassung und Wegweisung aufzuweisen hat und wo eine scharfe Aufsicht und Handhabung strengster Disciplin am meisten vonnöten ist. Durch Miete geeigneter Lokalitäten war es nun der Verwaltung möglieh, ein soches Grenzwächterdepot in Chêne zu errichten, in welchem inskünftig neben einem Détachement älterer Mannschaft der Mobilsektion sämtliche neueintretenden Rekruten kaserniert und in oben angedeuteter Weise ausgebildet werden sollen. Entspricht das Resultat den gehegten Erwartungen, so wird die Verwaltung trachten, auch in andern Zollgebieten, soweit möglich, die nämliche Einrichtung zu schaffen.

Verhalten und Leistungen des Grenzwachtpersonals lassen, wie bereits bemerkt, in einzelnen Zollgebieten zu wünschen übrig, so daß sich die Oberzolldirektion wiederholt in die Notwendigkeit versetzt sah, durch besonderes Cirkular an sämtliche Grenzwachtposten die Mannschaft an ihre Pflichten zu erinnern und strengste Maßnahmen gegenüber solchen Grenzwächtern anzudrohen, welche sich Dienstversäumnisse, disciplinarwidriges Benehmen oder sonstige gravierende Dienstfehler, sowie Betrunkenheit und daherige Excesse zu schulden kommen lassen.

Daß sehr strenge Disciplin bei diesem auf der ganzen Grenze zerstreuten Corps notwendig ist, ergiebt sich aus Abschnitt IV Bundesblatt. 49. Jahrg. Bd. I.

24

330

hiervor, wonach im Berichtsjahre 48 Mann aus demselben weggewiesen worden sind.

Die Verwaltung hofft durch möglichst sorgfältige Rekrutierungunsolide oder für den Grenzwachtdienst nicht veranlagte Elemente fernzuhalten; sie sollte aber zu diesem Behufe sieh auf die von Amtsstellen und von Privaten eingebogenen Informationen besser verlassen können, als dies bis jetzt der Fall war, denn günstige Informationen waren auch über diejenigen eingelangt, welche in o der Folge wegen schwerer Dienstfehler entlassen worden mußten.

Behufs Ausübung einer wirksamem Grenzpolizei gegenüber eindringenden Zigeunerbanden sind die eidgenössischen Grenzwachtposten in den Kantonen Bern, Solothurn, Baselstadt, Baselland, Aargau, Zürich, Schaffhausen, Thurgau, St. Gallen und Graubünden angewiesen worden, das schweizerische Gebiet betretende Zigeuner aufzuhalten, dieselben entweder von sich aus über die Grenze zurückzuweisen oder, wenn letzteres nicht möglich, die Kantonspolizei, nötigenfalls telegraphisch, zuzuziehen und derselben Beihülfe zu leisten.

Da es in einzelnen Kantonen vorgekommen, dass Grenzwächter als Mitglieder von Ausschüssen für die Leitung eidgenössischer oder kantonaler Wahlen und Abstimmungen in Anspruch genommen wurden, was unliebsame Störungen in der Ausführung dos Grenzwachtdienstes zur Folge hatte, sah sich unser Zolldepartement voranlaßt, hei den betreffenden kantonalen Behörden um Dispensation von dergleichen Funktionen nachzusuchen, welchem Begehren in verdankenswerter Weise entsprochen worden ist.

Grenzverletzungen durch ausländische Zollwächter sind im Berichtsjahr nur wenige und nur von geringer Bedeutung vorgekommen.

Auf Grund der Wahrnehmung, daß in einzelnen Grenzkantonen beschädigte und deplacierte Grenzsteine vorkommen, hat die Zollverwaltung eine allgemeine Revision der Grenzsteine in den von den Grenzwächtern begangenen Grenzgebieten angeordnet. Die Berichte hierüber sind im Laute des Jahres 1897 einzusenden und werden alsdann an die zuständigen politischen Behörden woitergeleitot werden.

Ein im Jahre 1895 der Polizeibehörde des Kantons Scbaffhauscn überwiesener Fall wegen Beschimpfung eines Grenzwächters hat im Berichtsjahr durch Bestrafung des Beklagten seine Erledigung gefunden. Ebenso wurde ein Individuum aus dem Kanton St. Gallon wegen Thätlichkeiten gegenüber einem Grenzwächter und Beschimpfung desselben gerichtlich verurteilt.

j

331 Wegen eines von mehreren Unbekannten verübten nächtlichen Überfalles auf einen Grenzwächterrekrutön bei Ponte Tresa und Mißhandlung desselben wurde bei den tessinischen Behörden Klage erhoben und in der Folge ein in dringendem Verdachte stehendes Individuum" italienischer Nationalität in Haft genommen. Nach durchgeführter Untersuchung ließ jedoch die tessinische Staatsanwaltschaft das Strafverfahren fallen, da es dem Inhaftierten gelungen war, sein Alibi nachzuweisen.

Im Hinblick auf Art. 6 und 7 der Militärstrafgerichtsordnung vom 28. Juni 1889 (A. S. n. F. XI, 273) und im Einverständnis mit dem Militärdepartement ist anläßlich eines Speeialfalles mit Bezug auf diejenigen Vergehen von Grenzwächtern, welche im Militärstrafgesetz nicht vorgesehen sind, aber durch das bürgerIcihe Strafgesetz des Ortes, wo sie stattgefunden, mit Strafe bedroht werden, die Verfügung getroffen worden, daß für die strafgerichtliche Verfolgung von Grenzwächtem durch die bürgerlichen Gerichtsbehörden die Bewilligung des eidgenössischen Militärdepartements erforderlich sei. Die Gerichtsstelle hat daher von angelegten Übertretungsfällen der dem Beklagten vorgesetzten Zollbehörde Kenntnis zu geben, behufs dienstmäßiger Weiterleitung an das Militärdepartement in obigem Sinne.

Im Geschäftsberichte des Jahres 1893 haben wir mitgeteilt, daß das im Jahre 1884 fallen gelassene Projekt der Erstellung eines Weges für die Begehung der Grenze längs des Foron zwischen Moillesulaz und Thonex im Kanton Genf infolge des überhandnehmenden Schmuggels wieder aufgenommen worden sei, und im folgenden Jahre wurde berichtet, daß die daherigen Unterhandlungen mit dem Staatsrat von Genf und mit der französischen Regierung, deren Zustimmung wegen Erstellung einer Stützmauer auf dein diesseitigen, die Landesgrenze bildenden Ufer des Flüßchons nötig sei, sich in die Länge ziehen. Im Berichtsjahre ist nun ein Einvernehmen mit der französischen Regierung zu stände gekommen, indem letztere sieh mit dem vorgelegten Projekte einverstanden erklärt hat. Die Angelegenheit wird im kommenden Jahre weiter geführt werden.

332

VIII. Straffalle.

ZollUbertretungen.

Auf Ende 1895 waren unerledigt geblieben neu hinzugekommen sind

29 Straffälle 1219

Total 1896 im Vorjahr 1895

1248 Straffalle 1328

Verminderung pro 1896

80 Straffälle

Diese Zollübertretungen fanden ihre Erledigung wie folgt: a. durch Verzicht auf die Verfolgung 3(i b. durch erfolgte freiwillige und unbedingte Unterziehung seitens der Straffälligen 1174 c. durch gerichtlichen Spruch : zu gunsten der Verwaltung 8 zu ungunsten d e r Verwaltung . . .

. . .

2 Total Am Schlüsse des Jahres waren unerledigt : vor Gericht anhängig bei der Verwaltung pendent

1220 8 20

Total

1248

Straffälle wegen Zollübertretung.

1

Zahl der Straffalle 1896.

Pendent

Zollgebiete.

vom

Neu hinzugekommen

Vorjahre.

1896.

Bußenanteil der

Total.

Betrag des umgangenen Zolles.

Fr.

L Basel II. Schaffhausen 1 III. Chur

Fr.

Fr.

397

405

3,988. 38

6,165.10

2,074. 51

2,045. 25

2

299

301

1,524.27

4,111.80

1,373. 74

1,373.81

88

88

1,042. 65

2,316. 25

755. 18

740. 56

6

134

140

1,021. 47

1,784. 99

595. 32

594. 89

V . Lausanne . . . .

3

125

128

583. 24

3,293. 58

1,097.90

1,097. 67

10

176

186

2,059.31

8,208. 10

2,736. 48

2,735. 80 J

Total 1896

29

1219

1248

10,219. 32

25,879. 82

8,633. 13

8,587. 98

1895

51

1271

1328

14,496. 96

44,743. 23 14,929. 21

14,906.59

Differenz

-28

,,

|

Kantone.

8

. . . .

VI. Genf i

Fr.

Zollverwaltung.

. . . .

I V . Lugano j

. .

Eingegangene Bußbeträge.

- 52 i - 80 -4,277. 64 -18,863. 41 -6,296. 08 -6,318. 61

Straffälle wegen Übertretung des Alkoholgesetzes.

co *-

Zahl der Straffälle 1896.

Zollgebiete.

Pendent Neu hinzuvom gekommen Total Vorjahre. 1896.

I V . Lugano . . . .

--

V. Lausanne . . .

V I . Genf . . . .

--

7 4 3 6 4

8

13

3 6 4 2l

Total 1896

8

45 46 -1

I . Basel . . . .

U. Schaffhausen .

III. Chur

. . . .

-- -- --

1895

5

37 41

Differenz

+3

-4

,,

Bußenanteile der

Betrag der umgangenen Monopolgebühren.

Eingegangene Bußen pro 1896.

Zollverwaltung.

Kantone.

Verleider.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

56.54

56. 51

56.52

53. 25 , 4.26 26.09 37.16; 151.77

53.26

53.24

4.28 26. 11 37.14 151.83

4.26

33.10 448. 22

169. 57 159. 75 12.80 78.30 111.42 455. 37

26. 10 37. 12 151.77

597. 52 560. 48

987. 21 4773. 67

329. 16 1591. 29

1591.18

1

45.36

4

44.60

7.20 19.04

329. --

329. 05 1591.20

+ 37. 04 - 3786. 46 -- 1262.13 -1262-18 -1262.15

335 Wir haben in unserem letztjährigen Bericht auf eine soit dein Jahre 1891 bei den Walliser Gerichten anhängige Klage wegen Zollübertretung hingewiesen, die trotz mehrmaliger Intervention des Bundesrates bei der Walliser Regierung innert fünf Jahren nicht zur Aburteilung gelangen konnte. Nachdem die Angelegenheit auch im Berichtsjahre wieder von Termin zu Termin verschoben worden war, erfolgte endlich ani 1. Oktober 1896 das Urteil des Bezirksgerichts, wodurch die Angeschuldigten freigesprochen worden sind, jedoch unter Auferlegung der immerhin nicht unbeträchtlichen Kosten des Verfahrens. Die gleiche Gerichtsbehörde hatte vor Jahresfrist ein appellationsgerichtlich wegen Formfehlers wieder aufgehobenes Urteil abgegeben, durch welches die Angeschuldigten verurteilt worden waren. Wie aus den Motiven des Urteils hervorgeht, ist die Freisprechung aus dem Grunde erfolgt, weil das Gericht dem Strafprotokoll die Beweiskraft mit Bezug auf die darin angeschuldigten Personen nicht zuerkennen zu können glaubte, indem das verzeigende Zollpersonal die Urheberschaft nicht aus eigener Wahrnehmung gekannt, sondern dieselbe nur auf Grund der Angabe eines Dritten bezeichnet habe. Infolgedessen hätte die Zollverwaltung den Nachweis zu leisten gehabt, daß die Thäterschaft wirklich in den drei Angeschuldigten zu suchen sei, wofür indes die Zeugeneinvernahme kein hinreichendes Beweismaterial ergeben habe.

Die Zollverwaltung verzichtete darauf, die Angelegenheit weiter zu ziehen, insbesondere auch mit Rücksicht auf den in unserem letztjährigen Bericht erwähnten Umstand, daß der erstbestellte Anwalt, dem später die Prozeßführung entzogen wurde, unbegreiüicherweise nicht das summarische Prozeßverfahren nach Art. 17 des Fiskalstrafgesetzes beantragt hatte, welcher Fehler nicht mehr gut zu machen war.

Immerhin mag beigefügt werden, daß die Angeschuldigten wegen Übertretung des Viehseuchengesetzes im Jahre 1891 vom Staatsrat des Kantons Wallis in eine Buße verfällt worden sind und diese Behörde somit die begangene Übertretung als erwiesen betrachtet hat.

Ein weiterer Fall, der in unserm letztjährigen Berieht unter Ziffer 6 erwähnt ist und in das Berichtsjahr hinübergezogen worden mußte, betrifft einen Bäckermeister in Genf, der geschmuggelte Waren in Empfang genommen und damit sich der Gehülfenschaft beim Schmuggel
schuldig gemacht hatte. Da er sich dem administrativen Strafentscheid nicht unterzogen hatte, wurde er dem Gerichte überwiesen, welches ihn in erster und zweiter Instanz

336

zur Bezahlung einer Buße von Fr. 696 nebst Fr. 139. 20 umgangenem Zolle verurteilte. Die Vollziehung dieses Urteils ergab jedoch weitere Schwierigkeiten, indem der Verurteilte durch seinen Anwalt forderte, daß von dorn von ihm geschuldeten Botrag der Erlös aus den bei ihm beschlagnahmten, geschmuggelten Waren in Abzug zu bringen sei.

Nun hat aber der Betreffende von jeher seine Beteiligung am Schmuggel bestritten und daher auch einen Eigentunisanspruch auf die geschmuggelte Ware im Sinne von Art. 27 des Fiskalstrafgesetzes nicht geltend gemacht. Derselbe hat daher kein Rocht an den Waren und kann nicht beanspruchen, daß die ihm auferlegte Buße aus fremdem (lut getilgt werde. Da der eigentliche Urheber des Schmuggels unbekannt geblieben ist, so hatte der Erlös aus der beschlagnahmten Ware vielmehr zur Bezahlung der diesem Hauptbeteiligten auferlegten Buße, sowie der umgangenen Zollund Monopolgebuhren zur Verwendung zu kommen, und da diese Buße durch den fraglichen Erlös lange nicht gedeckt ist, so haben die andern Beteiligten von letzterem nichts zu beanspruchen.

Dagegen wurde ihm die nochmalige Bezahlung der umgangenen Gebühren erlassen, da diese nur einmal bezahlt worden müssen und aus dem Erlös bestritten wurden.

Da der Straffällige nichtsdestoweniger die Bezahlung der Buße beharrlieh verweigerte, so wurde ihm in Anwendung von Art. 21 des Fiskalstrafgesetzes die Umwandlung der Buße in Gefangenschaft angedroht, worauf er schließlich bezahlte. Nachträglich jedoch hat er seine Forderung, daß ihm der Erlös aus den beschlagnahmten Gegenständen zuerkannt werde, gerichtlich geltend gemacht, so daß diese Frage zur gerichtlichen Entscheidung gelangt, die indessen im Berichtsjahr nicht erfolgt ist.

Durch kassationsgerichtliches Urteil ist ein vom Polizeigericht des Kantons Baselstadt gefälltes freisprechendes Urteil gegen ein Baugeschäft in Basel, welches einen Wagen und Pferde unverzollt eingeführt hatte, aufgehoben und die Angelegenheit zu nochmaliger Aburteilung dem Obergerichtspräsidentenverhör des Kantons Baselland überwiesen worden. Dieses letztere erkannte das Baugeschäft schuldig und verfällte dasselbe in eine Buße von Fr. 114, die bezahlt wurde.

Da nach Art. Hü des Zollgesetzes ein Dritteil der bezogenen Bussen demjenigen Kanton zuzuweisen ist, in dessen Gebiet die Übertretung stattfand u n d die Untersuchung waltete, so ist die Frage entstanden, weichern der beiden Kantone -- Baselstadt oder

337

Baselland -- der fragliche Bußendritteil auszubezahlen sei, da im vorliegenden Falle die Übertretung auf baselstädtischem Gebiet, die endgültige Untersuchung und Aburteilung jedoch im Gebiete des Kantons Baselland stattgefunden habe.

Da die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen für diesen Fall keine Wegleitung geben, so hat der Bundesrat die Frage in dem Sinne entschieden, daß in Zollstraffällen, welche infolge Kassation des durch die Gerichte des Thatortes gefällten Urteils dem Gerichte eines andern Kantons zugewiesen und von denselben abgeurteilt worden sind, der Bußendritteil jeweilen unter die beiden in Betracht fallenden Kantone gleichmäßig zu vorteilen seien.

Von neuen im Jahre 1896 zur Anzeige gelangten Zollübertretungen mögen folgende besondere Erwähnung finden : 1. In der Nacht vom 12./13. Juni bemerkten zwei Grenzwächter vom Posten in Mategnin, Kanton Genf, welche die Straße von Ferney nach Genf bewachten, daß ein von zwei Männern begleiteter, mit einem Pferde bespannter Karren aus einem Gehölze querfeldein auf schweizerisches Gebiet gebracht wurde. Als die Grenzwächter aus ihrem Versteck hervortraten, um die Ladung anzuhalten, ergriff einer der Begleiter, den die Grenzwächter als einen gewerbsmäßigen Schmuggler von Ferney erkannt hatten, die Flucht und auch der zweite Begleiter, ein Knecht dos erstgenannten, suchte mit dem Fuhrwerk rasch die Grenze wieder m gewinnen.

Die Grenzwächter holten ihn ein, worauf der Knecht einen Revolverschuß, glücklicherweise ohne zu treffen, gegen sie abfeuerte, dann aber unter Zurücklassung des Fuhrwerkes ebenfalls das Weite suchte. Die Ladung, die nebst Pferd und Wagen beschlagnahmt wurde, bestand aus 5 Korbflaschen sog. Amer Picon und einem Faß Absinth; der umgangene Zoll betrug Fr. 47. 70 und die umgangene Monopolgebühr Fr. 127. '20. Den beiden Angeschuldigten wurde eine Buße vom zwanzigfachen Rotrag der umgangenen Gebühren auferlegt, die durch Kontumazurteil des zuständigen Gerichts in Genf bestätigt wurde. Leider war es jedoch nicht möglich dieses Urteil an den Schmugglern y,u vollstrecken, da dieselben im Ausland wohnhaft sind. Es blieb der Verwaltung somit nur Regreß auf die beschlagnahmten Gegenstände, welche versteigert, und deren Erlös an die Buße verrechnet wurde.

Der Knecht, welcher auf die beiden Grenzwächter einen Revolverschuß abgegeben
hat, hatte sich wegen dieses Deliktes vor den französischen Gerichten zu verantworten, indem die französische Regierung auf erfolgte diplomatische Intervention hin die Unter-

338

suchung und Aburteilung der Angelegenheit an die Hand genommen hatte. Derselbe wurde von den zuständigen französischen Gerichten in erster vfnd zweiter Instanz freigesprochen.

Es liegt die Vermutung vor, daß diesem Schmuggel ein schweizerisches Absinthfabrikationsgeschäf't nicht ferne gestanden hat, um sich mittelst des unter Abschnitt II hier vor näher bezeichneten Verfahrens die mehrmalige widerrechtliche Rückvergütung des Monopolgewinnes für ein und dasselbe Alkoholfahrikat zuzuwenden. Da indes hinlänglicher Beweis hierfür nicht erbracht werden konnte, so mußte ein Vorgehen gegen die verdächtige Firma unterbleiben. Im übrigen ist durch die Forderung des Visums der französischen Douane auf deii daherigen Ausfuhrdeklarationen nunmehr dafür gesorgt, daß solche frauduloso Manipulationen nicht mehr stattfinden können.

2. Beim Zollamt in Champéry (Wallis) wurde ein dortiger Grenzbewohner denunziert, sechs Ziegen aus Frankreich eingeschmuggelt zu haben. Der Angeschuldigte bestritt die Richtigkeit dieser Anschuldigung und gab an, er habe die fraglichen Ziegen im Oberwallis gekauft, ohne indes hiefür den Nachweis erbringen zu können. Auch seine Angabe, daß der Viehinspektor seines Ortes die G-esundheitsschoine für die Ziegen besitze, erwies sich als nicht zutreffend, indem der Viehinspektor solche G-esundheitsscheine nicht erhalten zu haben erklärte, worauf das Strafverfahren wegen Zollübertretung eingeleitet wurde. Im Verlaufe des Verfahrens widerrief aber der Viohinspektor seine Erklärung und wies sechs Gesundheitsscheine vor, die ihm vom Angeschuldigten für die fraglichen Ziegen zugestellt worden seien. Es wurde jedoch amtlich festgestellt, daß wenigstens vier dieser Gesundheitsschoine nicht auf die in Frage stehenden Ziegen paßten.

Es konnte daher die Anschuldigung als erwiesen gelton, infolge dessen die Angelegenheit dem zuständigen Gerichte zur Aburteilung überwiesen wurde, da der Angeschuldigte sich dem administrativen Strafentseheid nicht unterzogen hatte. Das Gericht erkannte indessen auf Freisprechung, namentlich aus dem Grunde, weil das aufgenommene Protokoll sich nicht auf die eigenen Wahrnehmungen der Zollbeamten stützt und der Denunziant sich nicht als vertrauenswürdige Person qualifiziert. Immerhin wurde dem Angeschuldigten ein Teil der Gerichtskoston auferlegt, wogegen derselbe jedoch
Appellation ergriffen hat. Die Angelegenheit ist zweitinstanzlich noch nicht entschieden.

Als Illustration zu dem erfolgten freisprechenden Urteil mag erwähnt werden, daß der Angeschuldigte in der gleichen Ange-

339 legenheit vom Staatsrat des Kantons Wàllis wegen Übertretung der Vorschriften über polizeiliche Maßregeln gegen Viehseuchen in eine Buße von Fr. 30 verfällt worden ist, und daß somit die kantonale Behörde den Angeschuldigten des ihm zur Last gelegten Vergehens ebenfalls als überführt betrachtet hat.

3. Bei Campocologno wurden zu Anfang des Jahres bei Nachtzeit von patrouillierenden Grenzwächtern drei Schmuggler überrascht, als sie gerade ein größeres Quantum Waren, bestehend aus Leinengeweben, Hüten, Decken und Teppichen^ über die Grenze eingebracht hatten. Leider gelang es nicht, der Schmuggler habhaft zu werden, da dieselben sich sofort flüchteten und die Dunkelheit eine Verfolgung nicht gestattete. Dagegen konnten die geschmuggelten Waren beschlagnahmt werden, welche' von den Schmugglern weggeworfen worden waren.

Die Waren wurden, da die Thäterschaft nicht ermittelt werden konnte, versteigert, wobei sich ein Nettoerlös von Fr. 717. 83 ergab, welcher an die Buße verrechnet wurde.

4. Infolge der Wahrnehmung, daß unter der .Deklaration als Olivenöl in Blechgefäßen von 10 1. und darüber, verzollbar zu Fr, l per q., vielfach andere zu Fr. 20 verzollbare Speiseöle eingeführt werden, ist den Zollorganen besondere Wachsamkeit mit Bezug auf diese Sendungen anempfohlen werden. Diese Maßregel erwies sich nicht als überflüssig, denn es wurden in kurzer Zeit eine große Anzahl Sendungen zollamtlich beanstandet, welche unter der unrichtigen Flagge als Olivenöl zum niedrigeren Zolle einzuführen versucht worden waren.

Die Zollbehörde hat diese Zollübertretungen nicht nur mit angemessener Buße geahndet, sondern auch die kantonalen Behörden avisiert, um diese in die Lage zu setzen, zu verhindern, daß diese Surrogate als Olivenöl in den Konsum gelangen konnten.

Diese Maßnahmen hatten bald so guten Erfolg, daß seither eine unrichtige Deklaration von Speiseöl als Olivenöl nur höchst selten konstatiert worden ist.

5. Den Zollorganen in Genf ist es gelungen, zwei Genfer Firmen, die sich bei der Benützung der Entrepôts daselbst durch Warensubstitution betrügerische Manipulationen zu Schulden kommen ließen, zu entlarven. Die Zollumgehung wurde in der Weise praktiziert, daß die im Entrepôt lagernden Waren zur Ausfuhr nach Frankreich angemeldet, jedoch vor der Ausfuhr ins Domizil bezogen und daselbst durch andere Waren ersetzt wurden, auf welche Weise sie die aus dem Entrepôt kommenden Waren unverzollt

340

erhalten konnten. Nachdem das Zollpersonal Verdacht geschöpft hatte, wurde der Verkehr genau überwacht, und es konnten dann die Fehlbaren überführt werden.

Eine der beiden Firmen hat sich dem administrativen Strafentscheid unterzogen und die ihr auferlegte Buße im Betrage von Fr. 1017. 75 bezahlt, während gegen die andere straffällige Firma das gerichtliehe Verfahren anhängig gemacht worden ist.

Die Zollverwaltung hat dafür gesorgt, daß derartige Mißbräuche sich nicht wiederholen können.

IX. Zollabfertigungen.

Die Zahl der Abfertigungen beträgt : /._....,, .

.... ,.

Gattung der Abfert.gung.

Einfuhr Ausfuhr Geleitscheine Durchfuhr Freipässe Niederlagsscheine

Anzahl der Abfertigungen ^ 18g6

Differenz 1896

2,535,843 882,093 346,433 235,940 280,905 25,927

2,257,372 807,120 343,140 238,072 267,319 24,322

-j-278,471 -f 74,973 -j- 3,293 -- 2,132 -f- 13,586 -f1,605

Total 4,307,141 Hierzu kommen die statistischen Coupons . . .

505,650

3,937,345

+369,796

.

.

.

Gesamttotal

4,812,791

487,860*) -f

17,790

4,425,205*) +387,586

Auf die einzelnen Zollgebiete verteilen sich die Abfertigungen wie folgt : D

;^z

1896.

1895.

J. Zollgebiet Basel .

Schaffhausen II. ,, m. ;i Chur . . .

IV.

Lugano .

v) v. ·n Lausanne

. .

1,493 ,825 907 ,783 442 ,578 426 ,325 284 ,956 751,674

1,354,561 852,903 423,703 369,706 264,088 672,384

+ 139 ,264 + 54 ,880 -f 18,875 + 56 ,619 + 20 ,868 + 79,290

Total

4,307,141

3,937,345

-[-369,796

VI.

Genf .

*) Berichtigte Zahl gegenüber den Angaben des Geschäftsberichtes pro 1895.

341

X. Handelsstatistik.

Jahresband und Jahresbericht 1895 sind am 14. Oktober, beziehungsweise in französischer Ausgabe am 26. Oktober 189(!

erschienen.

Die Vollendung der vergleichenden Publikation über die ersten 11 Jahre der schweizerischen Handelsstatistik (1885--1895), deren Vorbereitung im letzten Jahresbericht angezeigt war, wurde durch mannigfache, unvorhergesehene Störungen verzögert, so daß das Werk erst auf einen spätem Zeitpunkt, als bei seiner Inangriffnahme in Aussicht genommen war, fertiggestellt werden konnte.

Die handelsstatistischen Resultate pro 1896 sind zur Zeit noch nicht abgeschlossen und es muß hierfür auf den später erscheinenden Jahresbericht verwiesen werden. Doch geht aus der provisorischen Publikation der französischen Handelsstatistik hervor, daß unsere Einfuhr aus Frankreich wieder um cirka 20 Millionen Franken, die Ausfuhr dagegen nach diesem Lande um rund 8l/a Millionen, also um eine weit größere Summe als 1895 gestiegen ist; der Verkehr mit Frankreich hätte sich somit nach der französischen Statistik gegenüber dem Vorjahre für die Schweiz in günstiger Weise entwickelt. Im Absatz schweizerischer Erzeugnisse nach den Vereinigten Staaten ist zufolge der amerikanischen Konsularstatistik auf die außergewöhnliche Steigung des Vorjahres (-)- 19 Millionen Franken) ein ebenso ungewohnter Rückgang (-- 17 lfa Millionen Franken) gefolgt, welcher außer dem Käse alle unsere Exportprodukte, am meisten aber die Seidenwaren (-- 101/2 Millionen Franken) betrifft.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1896.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1897

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

07

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

17.02.1897

Date Data Seite

265-341

Page Pagina Ref. No

10 017 746

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