598

#ST#

Bekanntmachungen von

Departement uni ändern Tenaltungsstellen des Bundes.

Zolleinnahmen im Monat Juli 1897.

I. Hauptsächliche Mehreinnahmen.

Tarif Nr.

Einnahmen.

Bezeichnung der Ware.

441 448 447 449

Tabakblätter, roh, etc. . . .

Zucker in Hüten, Platten, etc. .

Roh- und Krystallzucker, etc. .

Zucker, geschnitten oder fein

109 663 261 096 280

Fensterglas, gewöhnliches . .

Schweine über 60 kg Personenwagen für Normalbahnen Wollgewebe, gebleicht, gefärbt, bedruckt: schwere . . . .

Schienen, Stabeisen, etc.: feine

241 260 429 190

Eiserne Konstruktionen . . .

Fahrräder . . . .

Malz . .

.

. . .

Sohlenleder Transport

(In Franken aufgerundet.)

Plusdifferenz 1897.

1896.

1897.

(In Franken aufgerundet.)

Fr.

Fr.

Fr.

90,857 97,017 181,540

182,339 157,943 237,758

91,482 60,896 56,218

73,515 27,206 16,198

103,208 39,211 27,871 11,160

29,733 12,005 11,673 11,160

91,780

101,954

10,174

32,182 9,770 11,069 29,168 14,585

42,172 19,751 20,925 38,980 22,468

9,990 9,981 9,856 9,812 7,883 330,863

599 Tarif Nr.

Einnahmen.

Bezeichnung der Ware.

Transport 192 Nicht genannte Ledersorten . .

4166 Mehl, Reismehl ausgenommen .

442 Karotten und Stangen zur Schnupftabakfabrikation 140 Bretter, Latten, von Nadelholz .

597 Wollgewebe, gebleicht, gefärbt, bedruckt: leichte . . . .

über 508 Baumwollgewebe, bedruckt, 7 kg. per 100 m 2 . . .

365 Petroleum 349 Hydraulischer Kalk . . . .

710 Töpferwaren, feine 266 Luxusschiffe 115 Glaswaren aus gewöhnlichem farblosem Glas 406 Hafer 250 Nicht genannte Maschinen . ; 239 Dampfkessel 497 Baumwollgarne auf Spulen, etc.

450 Bier in Fässern 245 Spinnerei- u. Zwirnereimaschinen 116 Glaswaren, geschliffene, gravierte, etc 79 Weingeist, Sprit, etc., denaturiert 246 Stickmaschinen 546 Leinengewebe von über 22 Fäden auf 5 mm. im Geviert, etc. .

382 Fische, getrocknet, etc., in Gefäßen bis zu 5 kg 163 Möbel, etc., aus gemeinen Holzarten : poliert 445 Thee . . . . . . .

394 Obst, gedörrtes, etc. . . , . .

415 Graupe, Gries, Grütze, etc. . .

369 Butter, gesotten, gesalzen . .

Transport

(In Franken aufgerundet.)

1896.

1897.

Fr.

Fr.

Plusdifferenz 1897.

(In Franken aufgerundet.)

Fr.

9,298 38,853

16,556 45,635

330,863 7,258 6,782

31,126 52,004

37,783 57,824

6,657 5,820

100,737

105,826

5,089

9,528 34,984 11,931 14,433

14,531 39,444 16,385 18,755 4,128

5,003 4,460 4,454 4,322 4,128

6,794 12,272 16,522 237 6,225 50,764 2,940

10,558 15,962 20,076 3,464 9,322 53,837 5,914

3,764 3,690 3,554 3,227 3,097 3,073 2,974

5,798 3,414 1

8,647 6,221 2,596

2,849 2,807 2,595

8,874

11,333

2,459

2,982

5,431

2,449

3,497 1,563 62 1,961 3,869

5,887 3,832 2,256 4,149 5,929

2,390 2,269 2,194 2,188 2,060 432,475

600 Tarif Nr.

603 287 532 625 luti 444 657 499 353 635 244 515 350 592 338 629 420 514 707 443 426 388 391 413

Einnahmen.

Bezeichnung der Ware.

Transport Bodenteppiche ans Wolle, feine Eisengußwaren, feine . . . .

Linolenmteppiche Kleider, baumwollene . . . .

Firnisse und Lacke Cigarren und Cigaretten . . .

Zuchtstiere Baumwollgewebe, glatt, geköpert: roh, im Gewicht von 86 kg. und darüber per 100 m ....

Cementarbeiten, roh, nicht ornaWollene Wirkwaren

. . . .

Sammetartige und broschierte Baumwollgewebe, gebleicht, buntgewebt, etc.

(la Franken aufgerundet.)

Plusdifferenz 1897.

1896.

1897.

(In Franken aufgerundet.)

Fr.

Fr.

Fr.

3,471 6,241 6,181 6,757 3,755 11,374 13,975

5,507 8,240 8,159 8,683 5,674 13,215 15,700

432,475 2,036 1,999 1,978 1,926 1,919 1,841 1,725

11,894

13,481

1,587

793 4,577 1,655

2,362 6,083 3,157

1,569 1,506 1,502

3,326 12,120

4,S23 13,597

1,497 1,477

4,942 2,459

6,397 3,907

1,455 1,448

492 1,671

1,939 3,083

1,447 1,412

7,277

8,644

1,367

8,192 1,022

9,531 2,311

1,339 1,289

900 4,962

2,175 6,225

1,275 1,263

171

1,425 1,242

1,254 1,242

Wollgarne auf Spulen, in Knäueln, Dachschiefer .Seidene Konfektion, andere als Krawatten Gewürze Banmwollgewebe,gebleicht, buntgewebt, etc.: gemustert . .

Muffenröhren, Kanalisationsbestandteile, grobe Rauch-, Schnupf- und Kautabak Cichorienwurzeln , getrocknete , Wurstwaren aller A r t . . . .

Weintrauben, frische, zum Tafelgenuß Reis, roh Transport

469,828

001 Tarif Nr.

383 468 48 373 288 719 544 145 659 368 385 161 152 562 84

Einnahmen.

Bezeichnung der Ware.

(In Franken aufgerundet.)

1896.

1897.

(In Franken aufgerundet.)

Fr.

Fr.

Fr.

Transport Fleisch, frisch geschlachtetes .

Fette Öle in Fässern, nicht genannte, andere als Speiseöle .

Arsensäure; Bleizucker; Natronsalze, nicht genannte; etc.

Eier Röhren, eiserne, gezogene, gewalzte: rohe .

.

. .

Bureaubedürfnisse, Schreibmaterialien etc Leinengewebe, roh oder gebaucht, von 14--22 Fäden auf 5 mm.

Ebenistenholz, gesägt, Fourniere ausgenommen Rinder, geschaufelt Butter, frisch . . .

. .

Geflügel, lebendes . . .

Möbel, etc., aus gebogenem Holz Holzwaren, vorgearbeitete . .

Seide (Organzin und Trame), roh, gezwirnt Zündhölzer . .

Total der Mehreinnahmen

Plusdifferenz 1897.

"

1,063

11,277

469,828 1,214

843

2,057

1,214

1,018 3,030

2,225 4,220

1,207 1,190

1,527

2,699

1,172

1,542

2,705

1,163

2,245

3,398

1,153

664 324 4,455 3,490 832 1,438

1,805 1,440 5,531 4,552 1,872 2,496

1,141 1,116 1,076 1,062 1,040 1,031

7,233 780

8,263 1,792

1,030 1,012 486,649

602

II. Hauptsächliche Mindereinnahmen.

Tarif Nr.

Einnahmen.

Bezeichnung der Ware. .

396 138 263 630 3«4

Weizen Natnrwein i n Fässern . . . .

Schienen, Stabeisen, Blech: grobe Dimensionen Trockenbeeren zurWeinbereitung Eichene Schnittwaren . . . .

Güterwagen für Normalbahnen Wollkonfektion Fleisch, gesalzenes, geräuchertes,

658 164

Kühe, geschaufelt Möbel, etc., geschnitzt, gepolstert,

286 661 351 703

Eisengußwaren, ganz grobe, rohe Mastkälber über 60 kg.

...

Portlandcement Ofenkacheln und aufgesetzte

293

Eisenwaren, feine, poliert, be-

304

Elektrische Kabel und umsponnene Leituugsdrähte . . . .

Druck-, Schreib- und Postpapier, etc. einfarbig . . .

.

Kupfer, rein oder legiert, gehämmert, gezogen, etc. . . .

Balken, Schwellen, etc., hölzerne, andere a l s eichene . . . .

Honiff Baumwollgewebe, gefärbt, über 7 kg. per 100 m*

4U4 455 279

479 802 141 421 506

628 4036 Gemüse, konserviert, in Gefäßen von 5 kg. oder weniger . .

202 Schuhwaren aus Kautschuk ; .

108 Dachglas und Glasziegel ; Bodenplatten von Glas Transport

(In franken aufgerundet.)

Minusdifferenz 1897.

1896.

1897.

(In Franken aufgerundet.)

Fr.

Fr.

Fr.

116,514 201,654

88,104 182,556

28,410 19,098

38,629 8,386 9,226 6,296 20,123

32,830 2,917 3,916 1,474 15,888

5,799 5,469 5,310 4,822 4,235

11,407 6,606

7,296 2,538

4,111 4,068

8,416 28,809 12,230 8,016

5,271 25,880 9,370 5,248

3,145 2,929 2,860 2,768

4,088

1,634

2,454

5,443

3,062

2,381

6,573

4,268

2,305

6,888

4,645

2.243

6,397

4,170

2,227

4,020 3,546

1,945 1,534

2,075 2,012

13,952 5,885

11,996

3,935

2,621 2,155

283

4,278

2,424

711

1,956 1,950 1,910 1,872 1.854 118.263

603

Tarif Nr.

114 289 291 720 474 296 697 171 640 504 160 112 248 627 414 367 285

Einnahmen.

Bezeichnung der Ware.

Transport Glaswaren aus halbgrünem Glas Schmiedeisenwaren, ganz grobe, rohe Eisenwaren, gemeine, roh, etc.

Spielzen" aller Art Messerschmiedwaren . . . .

Backsteine, Platten, Fliesen, ans Thon: roh Spiegel- und ßilderrahmen, verziert, bemalt, etc Baumwollgewebe , buntgewebt, über 7 kg. per 100 m 2 . . .

Möbel, etc., aus gemeinen Holzarten: roh Flaschen aus gewöhnlichem, schwarzem, braunem, grünem Glas Webstühle, elc. . ' Konfektionswaren ans Leinen, Leibwäsche ausgenommen . .

ßeis in geschälten Körnern . .

Eisendraht, verbleit, verzinnt, etc 212 Bestandteile für musikalische Instrumente 409 Mais 169 Leisten zu Rahmen, verziert, bemalt, etc 3566 Arbeiten aus gemeinen Steinarten, geschliffen oder poliert . . .

191 Zeug- und Biemenleder ; Kalbleder, braun und gewichst 711 Porzellan aller Art Total der Mindereinnahmen

(In Franken aufgerundet.)

Minusdifferenz 1897.

1896.

1897.

(In Franken aufgerundet.)

Fr.

Fr.

Fr.

5,550

3,739

118,263 1,811

11,641 3,853 4,654 2,768 3,490

9,876 2,095 3,001 1,138 1,958

1,765 1,758 1,653 1,640 1,532

3,454

1,928

1,526

2,604 1,899

1,185 523

1,419 1,376

2,122

750

1,372

2,351

1,001

1,350

4,609 1,605

3,317 341

1,292 1,264

2,994 2,917 5,119

1,732 1,686 3,926

1,262 1,231 1,193

1,849

690

1,159

1,258 8,286

100 7,166

1,158 1,120

2,749

1,681

1,068

1,054

6

1,048

2,423 6,281

1,392 5,253

1,031 1,028 149,319 i

604

Rekapitulation.

Mehreinnahmen pro Juli 1897, auf 79 TarifPositionen Mindereinnahmen pro Juli 1897, auf 48 TarifPositionen Plusdjfferenz 1897

Totaleinnahmen pro Juli 1897 ,,

,,

Fr.

406,649. -- 149,319. -- 337,330. --

3,812,281. 92

1896

3,450,321. 17

Faktische Mehreinnahme 1897

361,960. 75

Totaleinnahmen vom 1. Januar bis 31. Juli 1897 25,982,048. 74 ,, ,, ,, 1896 24,992,631. 8l Totalmehreinnahme 1897

989,él6. 9S

Bekanntmachung, Der schweizerische Konsul in Johannesburg, südafrikanische Republik, teilt mit, daß ihm häufig von Sehweizerbürgern Vollmachten zur Einhebung von Nachlässen u. dergl. zugestellt \verden,, die nicht gehörig legalisiert seien. Damit solche Aktenstücke vor den dortigen Behörden zur Geltung gebracht werden können, sei es nötig, daß sie außer mit der Beglaubigung der schweizerischen Behörde (Bundeskanzlei) auch mit derjenigen eines Konsuls der südafrikanischen Republik (in Berlin, im Haag oder in Frankfurt a. M.) versehen seien.

B e r n , den 18. Oktober 1897.

Schweiz. Bundeskanzlei.

Bekanntmachung.

Reproduziert.

Die im Königreich Italien gebornen Söhne von Schweizern, welche seit zehn Jahren in Italien domiziliert waren, als jene geboren wurden (der Aufenthalt als Kaufmann gilt nicht als Domizil), werden hiermit benachrichtigt,

605 daß sie gemäß Artikels des italienischen Civilgesetzbuches von den italienischen Behörden als Italiener angesehen und daher zum Militärdienst in der italienischen Armee einberufen werden müssen, sofern sie nicht im Laufe dea auf die erlangte Volljährigkeit folgenden Jahres, d. h. nach zurückgelegtem 21. Altersjahre, vor dem Civilstandsbeamten ihres Wohnortes, wenn sie in Italien wohnen, oder vor den diplomatischen oder Konsnlar-Agenten des Königreichs Italien, wenn sie außerhalb dieses Königreichs wonnen, eine Erklärung abgeben, daß sie die Eigenschaft als Fremde annehmen und daher die schweizerische Nationalität; beibehalten wollen, -- alles im Sinne von Artikel 5 des erwähnten italienischen Civilgesetzbuches.

Temer werden sie in Kenntnis gesetzt, daß nach Artikel 4 des Niederlassnngs- und Konsularvertrages zwischen der Schweiz und Italien vom 22. Juli 1868 sie nicht in den italienischen Militärdienst berufen werdendürfen, bis sie das Alter der Majorennität gesetzlich erreicht haben.

S o m , im Februar 1879.

Die Schweiz. Gesandtschaft in Italien.

Indem der schweizerische Bundesrat die Veröffentlichung der vorstehenden Bekanntmachung anordnet, glaubt er zugleich die Kantonsregierungen, sowie die Gemeindebehörden darauf aufmerksam machen zu sollen,, daß gemäß der Erklärung zu dem Niederlassungs- und Konsularvertrage mit Italien vom 22. Juli 1868 diejenigen Italiener, welche infolge Verzichtes, oder Erwerbung eines fremden Bürgerrechtes, oder wegen Annahme eines Amtes von einer fremden Regierung ohne Bewilligung ihrer heimatlichen Regierung, die italienische Nationalität verlieren, dennoch vom Militärdienste in der italienischen Armee nicht enthoben sind, noch von den Strafen, welche diejenigen treffen, die gegen ihr Vaterland (Italien) die Waffen tragen (Artikel 11 und 12 des bürgerlichen Gesetzbuches von Italien).

Die Söhne eines Italieners, welche ihm im Auslande geboren worden sind, b e v o r er die italienische Nationalität verloren hat, werden als Italiener betrachtet.

Sie werden selbst dann als Italiener betrachtet, wenn sie geboren sindr n a c h d e m ihr Vater die italienische Nationalität verloren hat, sofern sie im Königreich Italien geboren sind und dort wohnen. In diesem Falle sind sie aber berechtigt, während des Jahres, welches dem Zeitpunkte des Eintrittes ihrer Volljährigkeit folgt, für die neue Nationalität ihres Vaters zu optieren. (Siehe Artikel 5 des citierten Gesetzbuches.)

Die Söhne eines Italieners, welche ihm im Auslande geboren worden sind, n a c h d e m er die italienische Nationalität verloren hat, werden als Fremde betrachtet, es sei denn, daß sie nach den im Artikel 5 des italienischen Civilgesetzbuches vorgeschriebenen Formen für die italienische Nationalität optieren und im Laufe des auf die Option folgenden Jahres im Königreiche Italien den Wohnsitz nehmen.

Sie werden ebenfalls als Italiener betrachtet, wenn sie in Italien ein öffentliches Amt angenommen, oder wenn sie in der Landarmee, oder bei den Seetruppen gedient, oder in anderer Weise im Königreiche der Militärdienstpflicht genügt haben, ohne wegen ihrer Eigenschaft als Fremde Einwendung zu erheben.

B e r n , im Februar 1879.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Bundesblatt

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Jahr

1897

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

45

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

03.11.1897

Date Data Seite

598-605

Page Pagina Ref. No

10 018 066

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