344

Die im Landsturm Eingeteilten haben auf den Stationen Freifahrtausweise zu lösen, die von den Wehrpflichtigen zu unterzeichnen sind.

Die Begünstigung der Freifahrtausweise gilt nur auf der direkten Route (Route der direkten Billette), und zwar bloss am Einrückungstage selbst oder an dem diesem vorangehenden Tage.

Wenn diese Frist aus dringenden Gründen nachweisbar nicht ausreicht, so wird der Freifahrtausweis auch vorher abgegeben, frühestens aber drei Tage vor dem Einrückungstage.

"Wahlen.

(Vom 5. Oktober

19150

Volkswirtschaftsdepartement.

Gesundheitsamt.

Kauzlist II. Kl. : Wipf, Hermann, von Zürich, zurzeit provisorischer Gehülfe auf dem Schweiz. Zentralpolizeibureau.

# S T #

Bekanntmachungen von

Departementen und ändern Verwaltungsstellen des Bundes.

Zahl der überseeischen Auswanderer aus der Schweiz.

Monat

1915

1914

Zu-oder Abnahme

Januar bis Ende August .

September

1416 190

3221 125

--1805 +65

Januar bis Ende September

1606

3346

--1740

B e r n , den 8.Oktober 1915.

(B.-B. 1915, III, 284.)

Schweiz. Auswanderungsamt.

345

Einnahmen der Zollverwaltung in den Jahren 1914 und 1915.

1915

Monate

1914

Fr.

Januar . . .

Februar . .

März . . .

April . . .

Mai . . . .

Juni . . . .

Juli . . . .

August . . .

September . .

Oktober . .

November . .

Dezember . .

5,845,566.70 6,140,339. 57 7,415,079. 41 6,843,890. 02 6,693,391.05 6,266,739. 60 6,039,321. 23 1,018,109. 59 2,969,665. 55 4,952,281. 90 4,498,273. 44 6,397,752. 90

1915

Fr.

Mehreinnahme

Mindereinnahme

Fr.

Fr.

4,506,867. 96 -- 3,751,877. 13 -- -- 4,929,984. 03 ' -- 4,998,264. 70 4,882,800. 60 -- -- 4,358,135. 32 -- 4,718,695. 35 3,734,442. 66 2,716,333. 07 3,915,668. 04 946,002. 49

Total 65,080,410. 96 Auf Ende Sept. 49,232,102. 72 39,796,735. 79

1,338,698. 74 2,388,462. 44 2,485,095. 38 1,845,625. 32 1,810,590.45 1,908,604. 28 1,320,625. 88 --

Î

--

9,435,366. 93

Bundesbeitrag an die Lebensversicherungen der eidg.

Beamten und Angestellten.

Mit Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesrates vom 17. November 1882 und unsere bezügliche Bekanntmachung vom 16. Oktober 1883 erinnern wir daran, dass unter Umständen auch solche Beamte, Angestellte und ständige Arbeiter der eidg.

Verwaltungszweige, die gar nicht oder mit weniger als Fr. 5000 Versicherungssumme beim Schweiz. Lebensversicherungsverein versichert sind, aber bei einer ändern vom Bundesrat konzessionierten Gesellschaft eine Lebensversicherung auf den Todesfall abgeschlossen haben, an der dem genannten Verein zur Prämienreduktion jährlich bewilligten Bundessubvention Anteil haben können, sofern eine der folgenden Bedingungen zutrifft : a. wenn die zu unterstützende Lebensversicherung schon vor dem 1. Januar 1876 bestand; b. wena die Versicherung vor dem Eintritt in den eidg. Dienst eingegangen wurde ;

346

c. wenn der Versicherte vom Schweiz. Lebensversicherungsverein wegen mangelhafter Gesundheit abgewiesen oder mehr als 6 Monate zurückgestellt werden musste, oder wenn die Versicherungssumme reduziert wurde ; d. wenn der Versicherte eine Abänderung eines beim Schweiz.

Lebensversicherungsverein eingereichten Antrages nicht angenommen hat, sich aber bei einer ändern Gesellschaft nach dem ursprünglich bei obigem Verein eingereichten Antrag versichern konnte.

Die Begünstigung erstreckt sich auf die effektiv bezahlten Prämien bis zu einer Versicherungssumme von Fr. 5000, wobei Versicherungen beim Schweiz. Lebensvorsicherungsverein inbegriffen sind.

Anspruchberechtigte werden hiermit ersucht, sämtliche Prämienquittungen für das Jahr 1915 mit Begleitschreiben und Angabe der Adresse (Name und Vorname) und derzeitige amtliche Stellung längstens bis zum 15. November nächsthin dem Zentralkomitee des Schweiz. Lebensversicherungsvereins in Basel frankiert zuzusenden. Spätere Einsendungen und Ansprüche für frühere Jahre können keine Berücksichtigung finden.

Bei der erstmaligen Anmeldung ist ausserdem die Einsendung der Police und des Ernennungsschreibens, sowie die Angabe des Datums des Eintritts in den eidg. Dienst und des Geburtsdatums erforderlich.

Besitzt der Gesuchsteller auch eine Versicherung beim Schweiz. Lebensversicherungsverein, so ist die Policenummer anzugeben.

Das Zentralkomitee des Schweiz. Lebensversicherungsvereins wird, wie bisher, bei Rücksendung der Belege die Auszahlung der Anteile der Bundessubvention besorgen und auf Anfrage hin direkt jede wünschbare Auskunft erteilen.

B e r n , den 6. Oktober 1915.

(3.)..

Departement des Innern.

Tarifgrundlagen der Schweiz. Eisenbahnen.

Über die den Personen- und Gütertarifen der Haupt- und Nebenbahnen zugrunde liegenden kilo metrischen Einheitstaxen

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Jahr

1915

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

41

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

13.10.1915

Date Data Seite

344-346

Page Pagina Ref. No

10 025 867

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