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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen te Bundes.

Abgabe der Formulare für Zolldeklarationen.

Es wird hiermit zu öffentlicher Kenntnis gebracht, dass nur mit dem Stempel der Zollverwaltung versehene Zolldeklarationen von den Zollstellen angenommen werden dürfen.

Der Nachdruck der Deklarationen ist unter Androhung der gesetzlichen Folgen verboten. Es betrifft dies die nachstehend verzeichneten in drei Sprachen erstellten Zolldeklarationen : Nr. 2. Einfuhr auf weissem Papier; ,, 7. Geleitscheinabfertigung ,, gelbem ,, ,, 12. Durchfuhr ,, hellblauem " ,, 12a. Direkte Durchfuhr im Bahnverkehr ,, hellblauem ,, ,, 12b. Kontrollgeleitschein ,, gelbem ,.

,, 13. Einlagerung ' ,, grauem Ti " 19. Ausfuhr ,, hellrosarotem ,, ,, 20. Ausfuhr per Post ,, hellrosarotem ,, ,, 22. Provisorische Ausfuhr ,, geraniumrotem ,, " 24. Freipassabfertigung ,, ziegelrotem 51 ., 25. Freipassabfertigung (Stickereiverkehr) ,, ziegelrotem ,, ,, 30. Freipasslöschung ,, grünem ,, ,, 30a. Freipass im Enklavenverkehr ,, hellgrünem ,, A 5. Ausfuhr von Enzianwurzeln ,, blauem ., Der Preis obiger Deklarationsgattungen beträgt vom 1. April 1915 an: per 1000 Stück Fr. 10. -- -,, 100 ,, ,, 1.,, 10 " ,, -.10 5 ,, und weniger . . fl -- .05 n

986 Für die nachstehend verzeichneten Spezialformulare : Nr. 26 c.

Freipassabfertigung im aktiven oder passiven Veredlungsverkehr, mitTalonauf gelbem Papier.

bogen D. II. Nr. 20. Für den Niederlagsverkehr, mit Ersatztalonbogen chamois Nr. 48.

Deklaration zur Erwirkung der Zollbefreiung für Waren schweizerischer Herkunft, die wegen Annahmeverweigerung oder wegen Unverkäuflichkeit zurückkehren ., weissem --.

Bescheinigungen und Ursprungszeugnisse für Gewebe und Garne im passiven Veredlungsverkehr ,, weissern ^ wird der Verkaufspreis wie folgt festgesetzt: per 100 Stück Fr. 2. -- ,, 5 .n und weniger ., --.10 Für Formular A. 3, Deklaration für die Ausfuhr von Alkoholfabrikaten, auf graumeliertem Papier, beträgt der Verkaufspreis per 100 Stück Fr. 4. -- * 10 , ,, --40 · * 2 ,, ,, -. 10 Bestellungen nehmen entgegen : 1. die Oberzolldirektion in Bern für mindestens 5000 Stück, .2. die Zollkreisdirektionen, Basel, Schaffhausen, Chur, Lugano, Lausanne und Genf, für Quantitäten von mindestens 100 Stück, 3. sämtliche Zollämter.

Die Postbureaux liefern wie bis anhin die Deklarationen Nr. 20 Ausfuhr per Post, auf hellrosarotem Papier.

B e r n , den 31. März

1915.

(2..)

Schweiz. Oberzolldirektion.

987

i^innalim.
Zollverwaltung in den Jahren 1914 und 1915.

1915 1014

Monate

fr.

Jauuar .

Februar März .

April .

Mai. .

Juni . .

Juli . .

August .

September Oktober November Dezember

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1»15

Fr.

5,845,566. 70 4.506,867. 96 6,140,339. 57 3,751,877. 13 7,415,079.41 4,929,984. 03 6,843,890. 02 6,693,391.05 6,266,739. 60 6,039,321.23 1,018,109.59 2,969,665. 55 4,952,281. 90 4.498,273. 44 6,397,752. 90

Total 65,080,410. 96 Auf E ode März 19,400,985. 68 13,188,729. 12

Mehreinnahme

Mindereinnahme

Fr.

Fr.

-- -- --

1,338,698. 74 2,388,462. 44 2,485,095. 38

--

6,212.256. 56

Verpfändung einer Eisenbahn.

Die Direktion der elektrischen Zahnradbahn Montreux-Glion (direkte Linie) stellt das Gesuch, es möchte ihr bewilligt werden, die 2,152 krn lange elektrische Zahnradbahn von Montreux nach Glion samt Zugehör und Betriebsmaterial im Sinne des Art. 9 des Bundesgesetzes vorn 24. Juni 1874 über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahnen im dritten Range zur Sicherstellung einer durch Vergleich anerkannten Summe von Fr. 180,000 zu verpfänden.

Die Linie'ist im I. Rang für Fr. 2,000,000 und im II. Rang für Fr. 400,000 verpfändet.

Gesetzlicher Vorschrift gemäss wird dieses Verpfändungsbegehren öffentlich bekanntgemacht, unter gleichzeitiger Ansetzuug einer mit dem 28. April 1915 ablaufenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung dem schweizerischen Post- und Eisenbahndepartement (Eisenbahnabteilung) einzureichen sind.

B e r n , den 9. April 1915.

(2.).

Sekretariat des Schweiz. Eisenbahndepartements.

988

Schweizerisches Strafgesetzbuch.

Vom

Protokoll der zweiten Expertenkommission sind erschienen : Band IH, 430 Seiten, umfassend : die Vorlage der Redaktionskommission März 1913 (Art. 64 bis 117), die Beratungen der zweiten Lesung der Art. 64 bis 117 und der ersten Lesung der Art. 118 bis 159 des Vorentwurfes 1908, das Ergebnis der Beratungen April 1913 (Art. 118 bis 159), Inhaltsverzeichnis, deutsches und französisches Sachregister.

Band IV, 486 Seiten, umfassend : die Vorlage der Redaktionskommission September 1913 (Art. 118 bis 159), die Beratungen der zweiten Lesung der Art. 118 bis 159, der dritten Lesung der Art. 89, 98 bis 104 (Anhang zur Vorlage der Redaktionskommission) und der ersten Lesung der Art. 160 bis 199 und 205 des Vorentwurfes 1908, das Ergebnis der Beratungen Oktober/November 1913 (Art. 160 bis 199), Inhaltsverzeichnis, deutsches und französisches Sachregister.

Jeder Band ist dem Buchhandel in einer Auflage von 500 Exemplaren übergeben worden. Den Kommissionsverlag hat das Art. Institut Orell Füssli in Zürich. Der Preis jedes Bandes beträgt Fr. 5.

B e r n , den 23. März 1915.

(3...)

Schweiz. Justiz- und Poüzeidepariement Verschoüenheitsruf.

Das Bezirksgericht Tablât hat am 9. November 1914 die Einleitung des Verschollenheitsverfahrens über Josef Anton Staub, bürgerlich von Gossau und Oberbüren, geb. 18. November 1840, im August 1868 nach Amerika ausgewandert, nun unbekannten Aufenthaltes, beschlossen.

Der Genannte und alle, die über dessen Verbleib Nachricht geben können, werden aufgefordert, sich binnen Jahresfrist nach der erstmaligen Auskündung (bis 27. November 1915) beim Bezirksgerichtspräsidium Tablât zu melden, andernfalls die Verschollenheitserklärung ausgesprochen würde und die aus seinem Tode abgeleiteten Rechte geltend gemacht werden könnten.

St. F i d e n , den 1. April 1915.

(1.)

Bezirksgerichtskanzlei Tablât.

989 Der schweizerische Staatskalender für 1915 kann, solange Vorrat, gegen Einsendung von Fr. 2 per Postmandat (nicht in Marken) bezogen werden beim Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.

Öffentlicher Erbenaufruf.

Laut Entscheid des Kantonsgerichtes Zug vom 2. August 1913 wurden mit Wirkung vom 1. Januar 1874 an als verschollen erklärt M. Josefa Iten, geb. 27. November 1835, Maria Iten, geb. 20. Januar 1837 und Paul Iten, geb. 24. Juli 1840, Bürger von Oberägeri, Kanton Zug, Kinder des Christian Iteo (Geissweiders) und der M. Josefa Rubina aus Yorka, Provinz Katalonia, Spanien.

Auf Verlangen der tit. Erbteilungskommission Oberägeri, unter Hinweis auf Art. 555 des Zivilgesetzbuches, werden anmit alle diejenigen Drittpersonen, welche ausser den hierorts bekannten Erben, von welchen ein Verzeichnis auf der Gerichtskanzlei Zugaufliegt, auf die Erbschaft der obgenannten Erblasser Anspruch, erheben wollen, gerichtlich aufgefordert, unter Beilegung eines zivilstandsamtlichen Erbenausweises bis und mit 1. Mai 1916 bei der Gerichtskanzlei'Zug vermittelst schriftlicher und mit Stempel versehener Eingabe zum Erbgange sich anzumelden, und zwar unter Androhung, dass erst später gemachte Erbansprüche als verspätet zurückgewiesen und nicht mehr berücksichtigt würden.

Z u g , den 7. April 1915.

(3.)..

Auftrags des Kantonsgerichtes : Die Gerichtskanzlei.

I. IVachtragzum Verzeichnis der Waren, deren Ausfuhr verboten ist.

Die durch die Bundesratsbeschlüsse vom 16. März und 6. April 1915 erweiterten Ausfuhrverbote sind in einem auf 7. April bereinigten Nachtrag zum Verzeichnis vom 6. März zusammengestellt worden, welcher bei der unterzeichneten Amtsstelle, sowie bei den Zollkreisdirektionen in Basel, Schaffhausen, Chur, Lugano, Lausanne und Genf gratis erhoben werden kann. Für Postsendungen sind als Portogebühren 5 Cts. einzusenden.

Der Preis des Verzeichnisses beträgt 30 Cts.

B e r n , den 9. April 1915.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Bundesblatt. 67. Jahrg. Bd. I.

07

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

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Jahr

1915

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

15

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

14.04.1915

Date Data Seite

985-989

Page Pagina Ref. No

10 025 709

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