628

# S T #

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines Kanzlisten der schweizerischen Gesandtschaft in Buenos Aires (Argentinische Republik) wird hiermit zur Besetzung ausgeschrieben.

Bewerber haben ihre Anmeldungen nebst Studienzeugnissen an das politische Departement zu richten. Die Kenntnis der deutschen und der französischen Sprache ist erforderlich, die des Spanischen erwünscht.

Die Besoldung ist auf Fr. 4000 festgesetzt.

Die Reisekosten werden dem Gewählten vergütet werden, falls er sich dazu verpflichtet, 3--4 Jahre auf seinem Posten zu bleiben.

Die Anmeldungsfrist läuft am 25. November ab.

Bern, den 10. November 1897.

Politisches Departement.

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines Gehülfen des Buchhalters der eidgenössischen Pferderegieanstalt in Thun wird anmit zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Verlangt wird gründliche Kenntnis der Buchhaltung, sowie der deutschen und französischen Sprache in Wort und Schrift.

Die Stelle ist vorläufig eine provisorische mit einem Anfangsgehalt von mindestens Fr. 2400.

Schriftliche Anmeldungen sind dem unterzeichneten Departement bis 20. November 1897 einzureichen. Amtsantritt sofort oder spätestens 15. Dezember.

B e r n , den 6. November 1897.

Schweiz. Militär département.

629

Ausschreibung.

Das eidg. Oberkriegskommissariat beabsichtigt, inländischen Ausstichweizen, eventuell auch Korn (Dinkel), sowie inländischen Hafer bester Qualität diesjähriger Ernte anzukaufen. Die Interessenten sind ersucht, bezügliche Offerten unter Beilage von Warenmustern bis zum 20. November der unterzeichneten Amtsstelle, wo auch die Pflichtonhefte erhoben werden können, verschlossen und frankiert mit der Aufschrift ,,Getreideofferte" einzureichen.

B e r n , den 27. Oktober 1897.

Eidg. Oberkriegskoinmissariat.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Bauschmiedearbeiten für das Gebäude des mechanisch-technischen Laboratoriums der eidg. Schulanstalten In ZUrlch werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Bedingungen und Angebotformulare sind im Bureau des Bauführers, Clansiusstraße, nächst dem Polytechnikum, zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind der unterzeichneten Verwaltung verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für mechanisch-technisches Laboratorium in Zürich" bis nnd mit dem 18. November nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 9. November 1897.

Direktion der eidg. Bauten.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Über die Lieferung von Hartsteinarbeiten Im Innern des Bundeshauses Mittelbau wird hiermit Konkurrenz eröffnet.

Zeichnungen, Bedingungen und Angebotformulare sind im Bureau der Bauleitung, Bärenplatz 35, zur Einsicht aufgelegt. Übernahmsofferten sind der unterzeichneten Verwaltung verschlossen unter der Aufschrift : ,,Angebot für Bundeshaus Mittelbau" bis und mit dem 13. November näcbsthin franko «inzureichen.

B e r n , den 14. Oktober 1897.

Direktion der eidg. Bauten.

630

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Schieferdecker-, Holzcementbedachungs- und Spenglerarbeiten und die Erstellung der Blitzableitungen für das Schweiz. Archiv- und Landesbibllothekgebäude in Bern werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind bei der unterzeichneten Verwaltung, Bundeshaus Westbau, Zimmer Nr. 105, zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind der Direktion der eidg. Bauten verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Archivbaute in Bern" bis und mit dem 15. NoTCinber nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 2. November 1897.

Die Direktion der eidg. Bauten.

Konkurrenz-Ausschreibung.

Die Erstellung der eisernen Decken- und Dachkonstruktionen Über den beiden Sitzungssälen des Bundeshauses Mittelbau in Bern wird hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Zeichnungen, Bedingungen und Angebotformulare sind im Bureau der Bauleitung, Bärenplatz 35, zur Einsicht aufgelegt. Übernahmsofferten sind der unterzeichneten Verwaltung verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Bundeshaus Mittelbau" bis und mit dem 8. Jannar 1898 franko einzureichen.

B e r n , den 11. Oktober 1897.

Direktion der eidg. Bauten.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und portof r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein ; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Posthalter in Erlen (Thurgan). Anmeldung bis zum 16. November 1897 bei der Kreispostdirektion Zürich.

2) Briefträger in Bern. Anmeldung bis zum 23. November 1897 bei der Kreispostdirektion in Bern.

631 Anmeldung bis zum 23. Nov.

1897 bei der Kreispostdirektion in Basel.

3) Drei Postcommis in Basel.

4) Briefträger in Sissach.

5) Bureandiener und Lampenbesorger beim Hauptpostbnrean Zürich.

bis zum 23. Nov.

6) Zwei Briefkastenleerer und Packer 1897Anmeldung bei der Kreispostdirektion in in Zürich 12 (Neumünster).

Zürich.

7) Postablagehalter, Briefträger und Botein Rutsch wil-Dägerlen (Zürich).

8) Briefträger in Weesen (St. Gallen). Anmeldung bis zum 23. November 1897 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

9) Chef des Telegraphenbureaus Luzern. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. Angnst 1873. Anmeldung bis zum 23. November 1897 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

1) Briefträger in Cologny (Genf). Anmeldung bis zum 16. November 1897 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Posthalter in Belfaux (Freiburg). Anmeldung bis zum 16. November 1897 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

3) Posthalter und Briefträger in Melchnau (Bern). Anmeldung bis zum 16. November 1897 bei der Kreispostdirektion in Bern.

4) Postpacker, Bureaudiener und HriAt' b-nRton Ip.ArAi* in llAlghAro Briefkastenleerer in Delsberg.

Anmeldung bis zum 16. Nov.

5) Bureaudiener und Packer beim 1897 bei der Kreispostdirektion in Hauptpostbureau Neuenburg.

Neuen bürg.

6) Briefträger und Bote in Reconvillier (Bern).

Anmeldung bis zum 16. Nov.

7) Postcommis in Basel.

1897 bei der Kreispostdirektion in 8) Zwei Postcommis in Ölten.

Basel.

9) Briefträger und Packer in Stein Anmeldung bis zum 16. Nov.

(Aargau).

1897 bei der Kreispostdirektion in 10) Postablagehalter, Briefträger und Aaran.

Bote in Böttstein (Aargau).

11) Packer beim Hauptpostbnreau Anmeldung bis zum 16. Nov.

Luzern.

1897 bei der Kreispostdirektion in 12) Briefträger und Bote in Perlen Luzern.

(Luzern).

13) Briefträger (Landbriefträger) beim Postbnreau Schaffhausen.

14) Postablagehalter, Briefträger und Anmeldung bis zum 16. Nov.

Bote in Buchthalen (Schaffhausen). 1897 bei der Kreispostdirektion in 15) Briefträger in Zürich 16 (Wiedikon). Zürich.

16) Briefträger und Packer in Zürich 16 (Wiedikon).

1

632 17) Briefträger in Niederbüren (St. Gallen).

18) Postcommis in Buchs-Bahnhof.

Anmeldung bis zum 16. Nov.

1897 bei der Kreispostdirektion in 19) Bureaudiener beim Postbureau St. Gallen.

Buchs-Bahnhof.

20) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Braunwald (Glarus).

21) Zwei Briefträger und Packer in Landquart. Anmeldung his zum 16. Novemher 1897 bei der Kreispostdirektion in Chur.

22) Telegraphist in Melchnau (Bern). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 13. November 1897 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

23) Telegraphist in Lugano. Jahresgehalt gemäß Bnndesgesetz vom 2. Angnst 1873. Anmeldung bis zum 13. November 1897 bei der Telegrapheninspektion in Bellinzona.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

NO 45.

Bern, den ÌO. November Ì897.

u. Réglemente and Tarifvorschriften, D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

843. (45/97) Deutscher Eisenbahngütertarif Teil I. Ergänzung.

Mit Geltung vom 1. November 1897 erhält die auf Seite 54 des Nachtrags V zum deutschen Eisenbahngütertarif, Teil I, enthaltene Position ,,Teerwasser (Teer- oder Kiengalle)" des Specialtarifs II den Zusatz : ,,unmittelbares Roherzeugnis der Kienteerschwelerei".

Straßburg, den 29. Oktober 1897.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

III, Personen- und Gepäckverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

841. (45/97) Personen- und Gepäcktarif V SB -- STB, vom i. Juli 1892. Neuausgabe.

Mit 1. Dezember 1897 tritt eine Neuausgabe des obgenannten Tarifes in Kraft, wodurch die bisherige Ausgabe aufgehoben und ersetzt wird.

8t. Gallen, den 5. November 1897.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

377

B. Verkehr mit dem Auslands.

8é5. ( 45 /97) Personen- und Gepäcktarif zwischen Stationen der grossh. badischen Staatsbahnen einerseits und solchen der S C B, A S B, J B L {J Bödelibahn, J N, westschweizerische Bahnen (J S) und Rigibahnen anderseits, vom 1. Mai 1889.

Ergänzung.

Auf Grund der im obigen Tarif enthaltenen Distanzen für den Verkehr mit Waldshut via Koblenz werden mit sofortiger Gültigkeit Gesellschaften und Schulen nach Maßgabe der Bestimmungen und Taxen des schweizerischen Gesellschaftstarifs direkt abgefertigt.

Basel, den 9. November 1897.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

ÏV, Güterverkehr, A, Schweizerischer Verkehr.

45

8e6. ( /97) Gütertarif Neuenburger Jurabahn -- Gotthardbahn, vom i. Dezember 1891. Neuausgabe.

Am I.Dezember 1897 tritt eine Neuauflage des obigen Tarifes in Kraft, durch welche die Ausgabe vom 1. Dezember 1891 aufgehoben und ersetzt wird.

Der neue Tarif kann direkt bei unserem kommerziellen Bureau oder durch die Stationen zum Preise von 75 Cts. pro Exemplar bezogen werden.

Luzern, den 8. November 1897.

Direktion der Gotthardbahn.

847.

( 45 /97) Nachtrag I zum Gütertarif J S, B R und R V T -- TOB, SEE und Bödelibahn, vom 1. Mai 1896.

Berichtigungsblatt.

Am 1. Dezember 1897 erscheint zum obgenannten Nachtrag ein Berichtigungsblatt, enthaltend geänderte Distanzen für den Verkehr Leissigen und Därligen-Fräschels und Luzern.

Bern, den 4. November 1897.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

378

Rückvergütungen.

45

8é8. ( /97~) Transporte von Höh nur Herstellung von Cellulose oder Holzstoff ab Stationen des Berner Oberlandes nach Luterbach.

Auf dem Transport von Holz, zur Herstellung von Cellulose oder Holzstoff bestimmt, in Ladungen von 10000 kg. pro Wagen oder für dieses Gewicht im Minimum pro Wagen zahlend, werden mit sofortiger Gültigkeit auf dem Wege der Rückerstattung gegen Vorlage der Originalfrachtbriefe die nachfolgenden ermäßigten Frachtsätze gewährt: Taxen pro 100 kg. in Cts.

von » ,, ,, ,, ,,

Bönigen nach Luterbach 55 Spiez ,, ,, 43 Wimmis ,, 46 Oey-Diemtigen ,, ,, 49 Erlenbach ,, · ,, 50 Scherzligen ,, ,, .

38 Basel, den 9. November 1897.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

6. Verkehr mit dem Auslande.

45

8e9. ( /97) Teil 11, Heft II A, der südwestdeutsch-schweizerischen Gütertarife. Ergänzung.

Mit 20. November 1897 treten in Ergänzung des südwestdeutsch-schweizerischen Heftes II A, vom 1. Februar 1891, direkte Taxen für den Transport von Gütern zwischen den badischen Stationen Gottmadingen bis Wildlingen und Thalmühle einerseits und den Stationen Neuhausen bis Rafz der Schweiz.

Nordostbahn anderseits in Kraft.

Zürich, den 29. Oktober 1897.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

850. (*6/97) Reexpeditionstarif Basel S C B transit und Delle transit (Belgien und Holland) -- Westschweiz, vom i. September 1896, Umschlag in Straßburg.

Vom 1. Dezember 1897 an werden die im obgenannten Reexpeditionstarif in der Abteilung ,,B. Allgemeiner Tarif" enthaltenen Taxen unter den für Sendungen mit Umschlag in Mannheim und Ludwigsbafen a/Rh. festgesetzten Bedingungen auch auf Sendungen mit Umschlag in Straßburg gewährt.

Bern, den 9. November 1897.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

379

851. ( 45 /oi) Réexpédition starif Basel S C B transit und Delle transit (Belgien und Holland) -- Westschweiz, vom 4. September 896.

Wir bringen hiermit bezüglich des Auf- und Ablades derjenigen Wagenladungsgüter, welche auf Grund der im obgenannten Tarif und dessen Nachträgen enthaltenen Ausnahmetaxen befördert werden, folgendes zur Kenntnis : Werden die Sendungen auf Grund der Ausnahmetaxen einer Klasse befördert, deren Güter laut den allgemeinen Tarifvorschriften für den schweizerischen Güterverkehr den Klassen A und B zugewiesen sind, so geschieht der Auf- und Ablad auf Kosten der Eisenhahn und durch dieselbe.

Bezüglich der Sendungen, für welche die Taxen derjenigen Klassen erhoben werden, deren Artikel in der allgemeinen Güterklassifikation enthalten sind, wird bemerkt, daß der Auf- und Ablad seitens der Versender, bezw.

Empfänger zu besorgen ist, sofern nicht die Eisenbahn diese Leistungen gegen Bezahlung der hierfür festgesetzten Gebühren übernimmt.

Bern, den 5. November 1897.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

Ausnahmetaxen.

852. ( /97) Ausnahmetaxen für Spiritustransporte ab LembergPodmamcze nach der Schwein.

45

Mit 1. Dezember 1897 treten für die Beförderung von Spiritus in Wagenladungen von 10 000 kg. ab Lemberg-Podzamcze in Galizien nach der Schweiz nachstehende Frachtsätze in Kraft: Cts. pro 100 kg.

Lemberg-Podzamcze -- Romanshorn ,, -- Aarau » -- Basel ,, -- Burgdorf ,, -- Delsberg Zürich, den 9. November 1897.

552 652 610 725 674

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

853. (46/97) Gütertarif Genf transit, Verrières transit, Bouveret transit, Vallorbes transit und Lode transit -- Central- und Westschweiz vom i. September 4891. Ermäßigte Taxen für den Export von Holzstoff etc.

Mit sofortiger Gültigkeit werden die Taxen des Ausnahmetarifs Nr. 37 auf Seite 20 des Nachtrages II zum obgenannten Gütertarif aufgehoben und durch die nachstehenden ersetzt: 380

Des gares ci-dessous aux points, ci-contre

Genève (Genf) transit

Verrières transit

Lode transit

Von untenstehenden Stationen Wagons de lOOOO kg. -- Wagenladungen von 10000 kg.

nach nebenstehenden Punkten Taxée par 100 kg. en Cts. -- Taxen pro 100 kg. in Cta.

Eeuchenette

i \ l

66 59** 54 f 83 69** 68 f , gg \ 59** l 59 f f 73 \ 68 ** l 65 f f 78 ,{73** l '70 f f 74 l 69 ** l 66f ( 76 { 71 ** l 68f

{ St. Sulpice Luterbach Önsingen Biberist Utzenstorf

,,R 2?..

29

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41

27

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45

42

50

47'

46

43

48

45

Bern, den 9. November 1897.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

85e. (4B/97) Gütertarif Delle transit -- Central- und Westschweis, vom i. August 1891, Ermäßigte Taxen für den Export von Holzstoff etc.

Mit sofortiger Gültigkeit werden die Taxen des Ausnahmetarifs Nr. 14 auf Seite 5 des Nachtrages I zum obgenannten Tarif aufgehoben und durch die nachstehenden ersetzt: I e r cts a? J TSr* - P« 10° ksRenchenette a--d 40 Soyhières-Bellerive a--d 26 St. Sulpice a--d 71 Lnterbach a--d 52 Önsingen a--d 57 Biberist a--d 53 Utzenstorf a--d 55 Hern, den 9. November 1897.

Direktion der Jnra-Simplon-Babn.

381

C. Transitverkehr.

Rückvergütungen.

855.

45 97

C / ) Ausnahmetaxen für Sämereientransporte in Ladungen von 10 000 kg. Südfrankreich -- Wien.

Mit Wirkung vom 24. November 1897 an tritt für Esparsette-, Klee- und Luzernesamen in Ladungen von 10000 kg. pro Wagen ans Südfrankreich nach Wien folgende Ausnahmetaxe auf demRückvergütungswege in Kraft: Fr. per 1000 kg.

Genf transit -- Buchs transit < .

18. 60 Die auf Grund dieses Prachtsatzes sich ergebende Gesamtfracht wird auch bei Leitung via Romanshorn eingehalten.

St. Gallen, den 9. November 1897.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

856.

(*5/97) Ausnahmetaxe Verrières -- Romanshorn für Nüsse ab Perigueux nach Wien.

Die in der Zusammenstellung der Rückvergütungen und Ausnahmefrachtsätze der schweizerischen Eisenbahnen (Ausgabe vom Januar 1895) auf Seite 22, unter Nr. l, verzeichnete Taxe Verrières transit -- Romanshorn transit von 162 Cts. pro 100 kg. für Wein, Branntwein und Nüsse ab Bordeaux nach Wien wird auch für Nüssetransporte mit Herkunft von Perigueux und westlich hiervon in der Richtung nach Bordeaux gewährt.

Zürich, den 9. November 1897.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

0. Verkehr ausländisch Bahnen auf Schweizergebiet.

857. ( 4B /97) Badischer Gütertarif. Nachtrag IV.

Mit Wirkung vom 15. November 1897 tritt zum badischen Gütertarif Nachtrag IV in Kraft. Derselbe outhält die seit Erscheinen des Nachtrags III bekanntgegebenen Änderungen und Ergänzungen, sowie ermäßigte Frachtsätze für rohe Kalksteine zwischen Eschelbronn, Steinsfurth und Zuzenhausen einerseits und Neckarau anderseits. Ferner wird die Station Ringsheim in den Ausnahmetarif Nr. 10 für Petroleum aufgenommen und das Warenverzeichnis des Ausnahmetarifs Nr. l 6 durch die Aufnahme von Gerüststangen und jenes des Ausnahmetarifs Nr. 17 durch die Aufnahme von Torfstreu und Torfmull ergänzt. Außerdem werden durch den Nachtrag folgende Ausnahmetarife eingeführt: Nr. 29 für Holzstoff und Holzzellstoff, Nr. 30 für Steinkohlen deutscher Herkunft und Nr. 31 für Kartoffelstärkefabrikate.

382

Es wird besonders darauf hingewiesen, daß Ausnahmetarif Nr. 30 für Steinkohlen erst am 1. Januar 1898 in Kraft tritt.

Karlsruhe, den 5. November 1897.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

858. ( 4B /97) Abteilung G der rheinisch-westfälisch-südwestdeutschen Verbandsgütertarife.

Ergänzung.

Vom 1. November 1897 ab treten im rh,einisch-westfälisch-südwestdeutschen Verbände, Abteilung G, folgende Frachtsätze in Kraft: Rheinhausen nach Basel Ausnahtnetarif 9 (Eisen) für Klasse II 1,80 M., Ausnahmetarif 9 & {Eisenbahnschienen) 1,59 M. für 100 kg.

Straßburg, den 30. Oktober 1897.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringeu.

859.

( 45 /97~) Teil II des Gütertarifes für den Verkehr von Stationen süddeutscher Bahnen nach den deutsch-österreichischen Übergangsstationen sur Ausfuhr nach den untern Donauländern. Nachtrag I.

Mit Gültigkeit vom 15. November 1897 ist zum Gütertarif, Teil II, vom 1. Mai 1897, für den Verkehr von Stationen süddeutscher Bahnen nach den deutsch-österreichischen Übergangsstationen zur Ausfuhr nach den unteren Donauländern (Rumänien, Serbien, Bulgarien) und weiter, der Nachtrag I erschienen.

Derselbe enthält Änderungen und Ergänzungen des Haupttarifes. Nähere Auskunft erteilen die Verbandsstationen.

Karlsruhe, den 4. November 1897.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

860. ( 4B /97) Teil II des deutsch-russischen Gütertarifes und deutsch- Warschauer Gütertarif. Neuausgabe.

Mit Gültigkeit vom 1. November 1897 ist ein neuer Teil II zum deutschrussischen Gütertarif und ein dentsch-Warschauer Gütertarif ausgegeben worden. Der erstgenannte Tarif enthält gegenüber den bisherigen, berichtiungen und Erweiterungen der allgemeinen Tarifyorschriften und der Güterlassifikation. Der deutsch-Warschauer Gütertarif enthält direkte Frachtsätze für die Beförderung von Gütern zwischen deutschen Stationen und Stationen des Warschauer Bezirks.

f

383

Nähere Auskunft erteilen die Verbandstation und das diesseitige Gütertarifbureau.

Karlsruhe, den 2. November 1897.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

Ausnahmetaxen.

4B

861. i( /97) Ausnahmefrachtsätze für den Transport von Holzstoff, Holzzellstoff und Kartoffelstärkefabrikaten ab Rheinund Mainhafenstationen, sowie ab Waldhof und Gernsheim nach den badisch-schweizerischen Übergangsstationen.

Ausnahmetarif für Petroleum und Ausnahmetarif Nr. i b (Stammholz). Ergänzungen.

Mit Wirkung vom 15. November 1897 werden für die Beförderung von a. Holzstoff und Holzzellstoff, 6. Kartoffelstärkefabrikaten (Trockenstärke, Stärkezucker, Stärkesyrup, Dextrin, Zuckerkoleur, Kartoffelmehl) in Wagenladungen von kg. 10,000 oder bei Frachtzahlung für dieses Gewicht auf jeden beladenen Wagen zur Ausfuhr nach der Schweiz oder darüber hinaus von den Rhein- und Mainhafenstationen Frankfurt a/M., Gustavsburg, Ludwigshafen a. Rhein und Mainz, sowie für die unter a genannten Artikel von Station Waldhof und für Kartoffelstärkefabrikate von Station Gernsheim nach den badisch-schweizerischen Übergangsstationen neue Ausnahmefrachtsätze eingeführt. Ferner wird die badische Station Ringsheim mit den für Basel loco bestehenden Frachtsätzen in den Ausnahmetarif für Petroleum einbezogen und das Warenverzeichnis des Ausnahmetarifes Nr. l 6 (Stammholz) im Verkehr mit Ludwigshafen a. Rhein durch Aufnahme des Artikels ,,Gerüststangen" ergänzt.

Karlsruhe, den 15. November 1897.

Namens der beteiligten Verwaltungen:

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements, 1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 6. November 1897: Ausnahmetarif für den Transport von Steinen, Kies, Sand, Mergel und Lehm im gegenseitigen direkten Verkehr zwischen der Schweiz. Centralbahn (inklusive aarg. Südbahn und Wohlen-Bremgarten), der Schweiz. Seethalbahn, der Langenthal-Huttwil-Bahn, der Huttwil-Wolhusen-Bahn, der Emmen384

thalbahn, der Jura-Simplon-Bahn, der Bulle-Romont-Bahn, der Regionalbahn des Traversthaies, der Thunerseebahn, der Spiez-Erlenbach-Bahn, der Bödeltbahn und der Neuenburger Jurabahn einerseits und der Gotthardbahn anderseits.

Genehmigt am 8. November 1897 : 1. Tarif für die Beförderung von Personen und Reisegepäck zwischen Dover und belgischen Stationen einerseits und österreichischen, ungarischen, rumänischen und orientalischen Stationen anderseits über Luxemburg-Straßburg-Appenweyer-Karlsruhe-Stuttgart-München und über Luxemburg-Straßburg-Arlberg (Teil II, Heft D).

2. Neue Schülerabonnemente der Neuenburger Tramways.

3. Nachtrag l zum Heft 2« des Teiles II der belgisch-südwestdeutschen Verbandsgütertarife, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

4. Distanzenzeiger zur Taxberechnung bei direkter Beförderung von Gesellschaften, Schulen, Kranken und Leichen, sowie für die Miete besonderer Personenwagen und für die direkte Abfertigung von Reisegepäck und Expreßgut im Verkehr zwischen der Gotthardbahn einerseits und der Jura-SimplonSahn (einschließlich der Brünigbahn, der Bödelibahn, der Thunerseebahn, der Spiez-Erlenbach-Bahn, der Bulle-Romont-Bahn, der Regionalbahn des Traversthaies und der Visp-Zermatt-Bahn), der Yverdon-Ste. Croix-Bahn, der Emmenthalbahn, den Berner Oberlandbahnen, der Bergbahn LauterbrunnenMürren, der Wengernalpbahn, der Drahtseilbahnen Thunersee-St. Beatenberg und Gießbach (See)-Gießbach (Hotel), sowie der Dampfschiffgesellschaft des Thuner- und Brienzersees anderseits.

5. Übertragung der auf Seite 22, Position l, der Zusammenstellung der Rückvergütungen und Ausnahmefrachtsätze der Schweiz. Eisenbahnen vom Januar 1895 enthaltenen Taxe Verrières transit -- Romanshorn transit für Transporte von Wein, Branntwein und Nüssen ab Bordeaux nach Wien auf Nüssetransporte mit Herkunft von Perigueux nnd westlich in der Richtung nach Bordeaux gelegenen Stationen.

Genehmigt am 9. November 1897: 1. Anwendbarkeit der in Abteilung ,,B. Allgemeiner Tarif des Reexpeditionstarifes Basel S C B transit nnd Delle transit (Belgien und Holland) -- Central- und Westschweiz enthaltenen Taxen unter den für Sendungen mit Umschlag in Mannheim und Ludwigshafen a/Rh. festgesetzten Bedingungen auf Sendungen mit Umschlag in Straßburg.

2. Taxermäßigung für den Transport von Holz zur Cellulose-
und Holzstofffabrikation in Wagenladungen von 10000 kg. ab Bönigen, Spiez, Wimmis, Oey-Diemtigen, Erlenbach und Scherzligen nach Luterbach.

3. Gemeinsamer Specialtarif für den Export Nr. 300 für den Transport von gewissen Artikeln zwischen Basel einerseits und den Stationen der französischen Nordbahn Tourcoing, Aniche, Fresnes, Jeumont und Somain.

4. Ausnahmetaxen für den Transport von Spiritus in Wagenladungen von 10 000 kg. ab Lemberg-Podzamcze in Galizien nach Romanshorn, Aarau, Basel, Burgdorf und Delsberg.

5. Anwendbarkeit der Distanzen des Personen- und Gepäcktarifes für den Verkehr zwischen Stationen der badischen Staatseisenbahnen einerseits 385

und solchen der S C B, A S B, J B L ( J S ) , Bödelibahn, JN, westschweiz.

Bahnen (J S) und Rigibahnen anderseits, sowie der Taxen und Bestimmungen des allgemeinen Schweiz. Gesellschafts- und Schultarifes für die Beförderung von Gesellschaften und Schulen im Verkehr mit Waldshut via Koblenz.

6. Ausnahmetaxen für den Transport von Holzstoff (geschliffener), Holzzellstoff (Cellulose), Strohstoff nnd Strohzellstoff in Wagenladungen von 10 000 kg. ab Reuchenette, Soyhieres-Bellerive, St. Sulpice, Luterbach, Önsingen, Biberist und Utzenstorf nach Genf transit, Verrières transit, Lode transit und Delle transit zum Export nach Prankreich.

7. Nachtrag I zum Heft V der Tarife für den direkten Güterverkehr zwischen den Stationen der Jura-Simplon-Bahn, der Bulle-Romont-Bahn und der Traversthalbahn einerseits und denjenigen der übrigen schweizerischen Eisenbahnen anderseits (Verkehr mit der Langenthal-Huttwil-Bahn und der Huttwil-Wolhusen-Bahn), enthaltend: Änderungen der Bemerkungen, Änderungen und Ergänzungen des allgemeinen Tarifes und Änderungen von Stationsnamen.

8. Ausnahmetaxen für den Transport von Esparsette-, Klee- und Luzernesamen in Wagenladungen von 10000 kg. ab Genf transit mit Herkunft von Südfrankreich nach Buchs transit, bezw. Romanshorn transit, mit Bestimmung nach Wien.

386

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10.11.1897

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