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Bekanntmachungen der Departemente und Abteilungen

Ermächtigung zum Betrieb einer Versicherung Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat mit Verfügung vom 21.Dezember 1978 die PHENIX, Lebensversicherungsgesellschaft, Avenue d'Ouchy 14, in Lausanne 13, zum Betrieb der Lebensversicherung und der damit verbundenen Zusatzversicherungen ermächtigt.

22. Dezember 1978

Eidgenössisches Versicherungsamt

Notifikation (Art. 64 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsstrafrecht [VStrR])

zurzeit unbekannten Aufenthaltes : Die Eidgenössische Oberzolldirektion in Bern verurteilte Sie am 24. November 1978 aufgrund des am 14. März 1978 gegen Sie aufgenommenen Schlussprotokolls wegen Hinterziehung der Warenumsatzsteuer in Anwendung von Artikel 87 des Zollgesetzes sowie der Artikel 52 und 53 des Bundesratsbeschlusses über die Warenumsatzsteuer zu einer Busse von 660 Franken, unter Auferlegung einer Spruchgebühr von 50 Franken.

Dieser Strafbescheid wird Ihnen hiermit eröffnet. Gegen den Strafbescheid kann innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung der vorliegenden Notifikation bei der Eidgenössischen Obcrzolldircktion in Bern Einsprache erhoben werden. Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und hat einen bestimmten Antrag sowie die zur Begründung dienenden Tatsachen zu enthalten; die Beweismittel sind zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen (Art. 68 VStrR).

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Nach unbenutztem Ablauf der Einsprachefrist wird der Strafbescheid rechtskräftig und vollstreckbar (Art. 67 VStrR).

Sie werden hiermit aufgefordert, den geschuldeten Gesamtbetrag von 710 Franken innert 14 Tagen nach Eintritt der Rechtskraft des Strafbescheides an die Zollkreisdirektion Basel, Postscheckkonto 40-531, zu zahlen. Eine nicht bezahlte Busse kann in Haft umgewandelt werden (Art. 10 VStrR).

9. Januar 1979

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Eidgenössische Oberzolldirektion

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Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1979

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

01

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

09.01.1979

Date Data Seite

17-18

Page Pagina Ref. No

10 047 589

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