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Aus den Verhandlungen des Schweiz, Bundesrates,

· (Vom 19. November 1897.)

Der Bank in Luzern wird auf Grund der nach Art. 12, litt, a, und Art. 13 des Banknotengesetzes geleisteten Hinterlage von Wertschriften die Ermächtigung zur Erhöhung ihrer Notenemission von Fr. 4,000,000 auf Fr. 5,000,000 erteilt.

Der Staatsrat des Kantons Tessin verfügte am 4. September 1897, unter Aufhebung einer seiner Zeit erteilten Bewilligung, daß vom 1. Januar 1898 an in sämtlichen tessinischen Fabriken, ohne Ausnahme, Kinder vor zurückgelegtem 14. Altersjahr unter keinen Umständen beschäftigt werden dürfen, und daß jegliche gegenteilige Bewilligung hinfällig sei. Die Firma Emilia Lucchini, Seidenspinnerei in Lugano, petionierte nun beim Bundesrat um Belassung der seiner Zeit erteilten Erlaubnis, Kinder vom zurückgelegten 12. Jahr an zu beschäftigen, indem sie angiebt, durch deren Aufhebung zur Einstellung des Betriebes gezwungen zu werden ; eventuell wird der Standpunkt vertreten, daß die Seidespinnereien mehr landwirtschaftlichen Charakter haben und nicht unter das Fabrikgesetz gehören.

Der Bundesrat hat diese Petition, gestützt auf folgende Erwägungen, abgewiesen: Art. 16 des Bundesgesetzes betreffend die Arbeit in den Fabriken bestimmt: ,,Kinder, welche das 14. Altersjahr noch nicht zurückgelegt haben, dürfen nicht zur Arbeit in Fabriken verwendet werden." Ausnahmen hiervon sieht das Gesetz nirgends vor; wenn in den Jahren 1880 und 1881 zu gunsten einiger tessinischer Spinnereien trotzdem solche gestattet worden sind, so geschah es nur provisorisch und in der Meinung, daß mit Rücksicht auf die Eigenart der dortigen Verhältnisse eine gewisse Zeit des Überganges zum neuen Regime gelassen werden könne. Da aber das Fabrikgesetz schon mehr als 20 Jahre lang in Kraft ist, muß konstatiert werden, daß jene Zeit sehr reichlich bemessen war, und daß den Fabrikanten eine hinreichende Frist eingeräumt war, um sich nach und nach dem Gesetze anzupassen. Der Bundesrat kann es nicht verantworten, wenn er den gesetzwidrigen Zustand länger duldet, und es muß diesem um so eher ein Eude gemacht werden, als es sich um die einzige jemals zugelassene Abweichung von Art. 16 handelt.

1007 Die Einrede, daß es sich nicht um Fabriken im Sinne des Gesetzes handle, muß ohne weiteres als eine unbegründete bezeichnet werden.

(Vom 23. November 1897.)

Zur Vorberatung des Programms und zur Beurteilung der einlangenden Konkurrenzentwiirfe für das in Bern zu erstellende Postund Telegraphengebäude und für das Post-, Telegraphen- und Telephongebäude in Schaffhausen wird das Preisgericht bestellt aus den Herren Architekt A u er in Bern als Präsident, Architekt G u 11, Stadtbaumeister in Zürich, Architekt B u r n a t in Vevey, Architekt Baurat Ludwig H o f f m an n in Berlin, Stadtbaumeister H i r s c h in Lyon, F l ü k i g e r , eidg. Baudirektor, und L u t z , Oberpostdirektor in Bern.

Das durch die bundesrätliche Verordnung vom 23. Mai 1879 betreffend die Führung der Militärkontrollen und der Dienstbüchlein (A. S. n. F. IV, 143) vorgeschriebene Formular für die Stammkontrollen wird durch ein neues ersetzt.

"Wahlen.

(Vom 10. November 1897.)

Eanzlist:

Internationale Telegraphenverwaltung.

Herr Paul Burger, von Laufen.

(Vom 10./12./19. November 1897.)

Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartement.

(In Vollziehung des Bundesgesetzes betr. Organisation des Departements.)

Handelsabteilung.

Herr Dr. A. Eichmann, bish.

,, Emile Bonjour, von Lignières, bisher Chef der Handelskanzlei.

Kanzleisekretär für die Patenttaxen d. Handelsreisenden: ,, W. Rahm, bish.

Kanzleisekretär für Tarif- und Informationswesen : ,, P. Thomann, bish.

Abteilungschef: Abteilungssekretär:

Bundesblatt. 49. Jahrg. Bd. IV.

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1008 Kanzlisten I. Klasse :

Gehülfe :

Herr Anton Birbaum, von Freiburg, bisher Kanzlist.

,, Hans Maier, von Aarau, bisher Kanzlist.

,, Paul Schmutz, von Vechigen, bisher Kanzlist.

,, C. Schneebli, bisher prov. Gehülfe.

Handelsamtsblatt.

Kanzleisekretär:

Herr Albert Kummer, bisher Hulfsredaktor.

Kanzlist 1. Klasse: ,, Arthur Gloggner, bish. Expedient.

Kanzlist II. Klasse (prov.) : ,, Daniel Lebet.

Abteilung Industrie.

Abteilungschef: Abteilungssekretär: Kanzleisekretär: Übersetzer: Registratur : Kanzlist I. Klasse:

Herr Dr. Franz Kaufmann, bisheriger.

,, Dr. Otto Rieser, bisher SekretärAdjunkt.

,, Hubert Scheuchzer, bisher Registratur.

,, John Copponex, bish.

,, Konrad Köhler, bisher Kanzlist.

,, Karl Müller, bisher Kanzlist.

Amt für Gold- und Silber waren.

Registratur: Kanzlist II. Klasse :

Herr Albert Corthésy, von Dompierre, bish.

,, Adolf Burri, von Krauchthal, bish.

Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Postverwalter in Sitten: Herr August Moret, von Charrat, Postcommis in Lausanne.

Postcommis in Delsberg: ,, Marc Froidevaux, von Saignelégier, Postcommis in Zürich.

Unterbureauchef in Basel: ^ Johannes Schmid, von Bilmpliz, Postcommis iu Basel.

Postcommis in Basel: ,, Otto Brunner, von Oberhelfenswil.

1009 Postcommis in Solothurn: Herr Otto Wirz, von Solothurn, Postcommis in Zürich.

Postcommis in Zürich 6 (Außersihl): ,, Emil Bauen, von Rüschegg.

,, Thomas Braun, von Chur.

Postdienstchef in Romanshorn: ,, Ernst Keller, von Weinfelden, Postcommis in Romanshorn.

Telegraphenverwaltung.

Telegraphist in Zürich :

Herr Erwin Egloff, von Wettingen.

(Vom 23. November 1897.)

Handels-, Industrie- und

Landwirtschaftsdepartement.

Abteilung Landwirtschaft.

Vorstand der Samenkontrollanstalt in Lausanne: Herr Gustav Martinet, von Vuitteboeuf, Direktor der station laitière in Lausanne.

Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Postbureauchef in Chaux-deFonds: Herr Albert Sutter, von Buren a/A., Postcommis in Neuenburg.

Postcommis in Payerne: ,, Paul Druey, von Faoug.

Telegraphenverwaltung.

Telegraphist in Bern: Herr AlfredFurrer,vonHittnau(Zürich), Telegraphist in Lausanne.

Eisenbahnabteilung.

Kontrollingenieure für Bau und Unterhalt: Herr Riva, Gaetano, von Lugano.

,, von Erlach, Rudolf, von Bern.

,, Kohler, Ernst, von Lausanne.

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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrates.

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1897

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48

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24.11.1897

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