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Bekanntmachung betreffend den zollfreien Veredlungsverkehr.

Es wird hiemit zur Kenntniß gebracht, daß die von der schweizerischen Zollverwaltung bisher ertheilten Freipassbewilligungen für Veredlungsverkehr einer Erneuerung beim Schlüsse des Kalenderjahres nicht bedürfen, sondern so lange fortdauern, als sie nicht inFolgee Verzichts Seitens des Inhabers oder durch Verfügung der Zollverwaltung dahinfallen.

B e r n , den 20. Dezember 1882.

Eidg. Zolldepartement.

Bekanntmachung.

Als Unteragenten wurden entlassen : Von der Auswanderungsagentur M. Goldsmith in Basel : Frits Einstein in Schaffhausen (Bundesblatt 1882, III, 248).

Von der Auswanderungsagentur A. Zwilchenbart in Basel: Emil Günter in Langenthal (Bundesblatt 1881, IV, 30) ; Rudolf Grib Unterseen ( ,, 1881, IV, 30) ; Raphael Danioth Andermatt ( ,, 1882, II, 851) , Jos. M. Pfyl Schwyz ( » 1881, II, 951) ; BenediktSchneider-Urwyler Basel ( ,, 1882, II, 851); Johann Frigg Chur ( ,, 1882, III, 572).

B e r n , den 21. Dezember 1882.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

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Bekanntmachung.

In der Zeit vom Monat Juni bis Ende Oktober 1883 wird von der Münchener Künstlergenossenschaft mit Unterstützung der bayerischen Staatsregierung im G l a s p a l a s t e zu M ü n c h e n eine i n t e r n a t i o n a l e K u n s t a u s s t e l l u n g veranstaltet werden. Pie Ausstellung setzt sich zusammen aus Kollektiv-Ausstellungen einzelner Staaten oder Staatengruppen, und es ist dabei auch für die Schweiz eine besondere Kollektiv-Ausstellung in Aussicht genommen.

Schweizerische Künstler oder Besitzer von Kunstgegenständen, die sich um diese Ausstellung interessiren. wollen sich für den Bezug von Statuten und Ertheilung weiterer Auskunft gefl. an das Geschäftskomite des Schweiz.

Kunstvereins (Herrn Theodor Meyer-Meyer in Zürich) wenden.

B e r n , den 14. Dezember 1882.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Ausschreibung.

Die unterzeichnete Verwaltung eröffnet hiemit Konkurrenz über Lieferung von 480 Paar Kummteisen und 480 englischen Kummten.

Zu letzteren liefert die Verwaltung gratis und franko Ankunftsstation die Kummteisen.

Die Preise sind franko Packung und Transport auf die dem Lieferanten nächstgelegene Eisenbahnstation zu stellen.

D i e Lieferungstermine heginnen m i t 1 . M a i und schliessen m i t 1 5 Muster können auf unserer Verwaltung eingesehen werden.

Die Angebote sind uns verschlossen und mit der Aufschrift ,,Angebote für Kriegsmaterial" franko bis zum 16. Januar 1883 einzusenden.

B e r n , den 22. Dezember 1882.

Eidg. K r i e g s m a t e r i a l v e r w a l t u n g : Technische Abtheilung.

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Bekanntmachung.

Nachfolgende Unteragenten haben ihr Domizil verlegt: Von der Agentur Wirth-Herzog in Aarau : Silvio Pellanda von Maggia nach Cadenazzo (Tessin).

Silvio Patocchi von Intragna nach Maggia (Tessin).

Von der Agentur A. Zwilchenbart in Basel : Rösti } «LocarnnachBasel* *«* August Thiemey von Enge-Züric nach Wallenstadt (St. Gallen).

Conrad Conzett von Chur nach Zürich.

Von der Agentur M. Goldsmith in Basel: Franz Xaver Kehl von Basel nach Binningen (Basel-Landschaft).

Jakob Tschabold-Gammeter, Unteragent der Auswanderungsfirma Joh.

Baumgartner in Basel, hat sein Domizil in Burgdorf.

B e r n , den 22. Dezember 1882.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

Stellen-Ausschreibung.

Die Stellen dreier Kontroi-Ingenieure, von denen einer zur Inspektion des Rollmaterials bestimmt ist und die andern beiden bei der Beaufsichtigung der Bahnanlagen im Allgemeinen Verwendung finden sollen, und für welche je eine Jahresbesoldung bis auf 4500 Franken büdgetirt ist, werden hiemit zu freier Bewerbung ausgeschrieben.

Anmeldungen, denen Zeugnisse über fachliche Befähigung beigelegt werden müssen, sind bis am 18. Januar 1883 dem unterzeichneten Departement einzureichen.

B e r n , den 18. Dezember 1882.

Schweiz. Post- und Eisenbahndepartement: Eisenbahnabtheilung

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Gotthardbahn.

Wir bringen dem Handelsstande hiemit zur Kenntniß, daß zwischen S. Pier d'Arena und Sestri Ponente auf der Linie Genua-Ventimiglia der Eisenbahn-Verkehr bis auf Weiteres eingestellt werden mußte.

Gepäck- und Eilgutsendungen, wenn die einzelnen Colli das Gewicht von 50 kg. nicht übersteigen, werden gegen Erhebung einer Zuschlagstaxe von der Verwaltung der Alta Italia zwischen den zwei genannten Stationen auf der Landstraße transportât. Colli dagegen, deren Gewicht das angegebene Maximum übersteigt, sowie Frachtgutsendungen werden, wenn der Versender durch Vorschrift auf den Begleitpapieren ein bezügliches Verlangen stellt, gegen Bezahlung der Mehrfracht auf Umwegsrouten an Bestimmung befördert.

L u z e r n , den 16. Dezember 1882.

Die Direction.

Schweizerische Nordostbahn.

Auf 1. Januar 1883 tritt für die Beförderung von Steinkohlen, Braunkohlen etc. ab sächsischen nach schweizerischen Stationen ein provisorischer Ausnahmetarif in Kraft. Derselbe kann bei unsern größern Stationen, sowie bei unserm Gütertarifbüreau eingesehen und unentgeltlich bezogen werden.

Z ü r i c h , den 15. Dezember 1882.

Zu den allgemeinen Tarifvorschriften nebst Güterklassifikation vom 1. Juni 1882 tritt mit 1. Januar 1883 ein I. Nachtrag in Kraft. Derselbe enthält, neben einer Bestimmung betreffend Ausdehnung des Gültigkeitsrayons dieser Vorschriften, Aenderungen und Ergänzungen zu den Artikeln 5, 14, 20 und 25 derselben und kann durch unsere Stationen, sowie bei unserm Tarifbüreau unentgeltlich bezogen werden.

Z ü r i c h , den 18. Dezember 1882.

Mit Wirkung vom 15. Dezember au ist im belgisch-schweizerischen Verkehr der Artikel Torf in Wagenladungen von 10,000 kg. der 14. Tarifserie zugetheilt worden.

Z ü r i c h , den 18. Dezember 1882.

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Für die auf Grund des schweizerischen Spezialtarifs Nr. 16 vom 1. September 1880 abzufertigend Transporte von Geld und Edelmetallen im Verkehr zwischen Waldshut und der Ostschweiz wird vom 20. Januar 1883 an von der Badischen Bahn für ihre Strecke Waldshut -Mitte Rhein ein Zuschlag von Fr. l pro 100 kg. zu deu tarifmäßigen Taxen erhoben.

Z ü r i c h , den 20. Dezember 1882.

Die Direction.

Schweizerische Centralbahn.

Mit 1. Januar 1883 treten folgende Tarifnachträge in Kraft, enthaltend direkte Personen- und Gepäcktaxen zwischen Basel, Ölten und A a r a u einer- und der Suisse Occidentale-Station F a o u g anderseits: 1) III. Nachtrag zum Personen- und Gepäcktarif zwischen Basel S. C. B., J. B. L. einer- und der Suisse Occidentale und Simplonbahn, der J. B. L.

etc. anderseits, d. d. 1. Juli, bezw. 1. Oktober 1880.

2) IV. Nachtrag zum Personen- und Gepäcktarif Centralbahn-Suisse Occidentale und Simplonbahn, d. d. 1. August 1880.

Diese Nachträge können bei unsern Dienststellen eingesehen werden.

B a s e l , den 19. Dezember 1882.

Das Directorium.

Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Mit dem 1. Januar 1883 tritt für den direkten Güterverkehr zwischen Delle transit einerseits und Pino transit anderseits ein Tarif in Kraft, wovon Exemplare zum Preise von 20 Cts., soweit Vorrath reicht, durch Vermittlung der diesseitigen Stationen bezogen werden können.

B e r n , den 19. Dezember 1882.

Die Direction.

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Kundmachung.

Damit einerseits die Landwirthe des Pusterthaies Gelegenheit finden, dasjenige Vieh, welches infolge der Ueberschwemmung nothgedrungen zum Verkaufe gelangen muß, noch rechtzeitig veräußern zu können, und andererseits auch den in- und ausländischen Käufern die Möglichkeit geboten werde, in kurzer Zeit mit dem möglichst geringen Kostenauf wände jede beliebige Zahl von Thieren (Pferde, Mast-, Zug- oder Milchvieh, Schafe) anzukaufen, findet sich die k. k. Statthalterei bestimmt, im Pusterthale in den Monaten Dezember und Jänner je vier ausseroedentliche Viehmärkte mit einer der vorherrschenden Export- und gegenwärtig möglichen Eisenbahnrichtung entsprechenden Anreihung abhalten zu lassen. Diese Märkte werden abgehalten : am 15. Dezember und Jänner in Lienz, am 16. Dezember und Jänner in Sillian, am 18. Dezember und Jänner in Bruneck, am 19. Dezember in Brizen, am 19. Jänner in Kiens, und am 20. Jänner in Brisen, und zwar allerorts von 8 Uhr Morgens angefangen, was hiemit zur Kenntniß der Interessenten gebracht wird.

I n n s b r u c k , am 28. November 1882.

Von der k. k. Statthalterei für Tirol und Vorarlberg.

Auf Verordnung des Bundesrathes vom 11. Dezember 1882 im Bundesblatt aufgenommen.

Die Schweiz. Bundeskanzlei

Bekanntmachung.

Hr. Pietro Martignoni in Vira-Gamborogno (Tessin), ist wegen Abreise als Unteragent der Auswanderungsfirma Schneebeli & de. in Basel (Bundesblatt 1882, II, 851) zurückgetreten.

B e r n , den 14. Dezember 1882.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement

Bundesblatt 34. Jahrg.

Bd. IV.

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Ausschreibung.

Für die neue Wasserwerkanlage bei den eidg. Fabrikgebäulichkeiten in Thun sollen zwei Turbinen zu je 40 Pferdekräften sammt Transmissionen erstellt werden.

Das unterzeichnete Departement nimmt bis zum 7. Januar 1883 Offerten für die Lieferung der notwendigen maschinellen Einrichtungen entgegen.

Für nähere Auskunft wolle man sich an das eidg. Oberbauinspektorat in Bern wenden.

B e r n , den 15. Dezember 1882.

Schweiz. D e p a r t e m e n t des I n n e r n : Abtheilung Bauwesen.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r o d und F l e i s c h für die im Laufe des Jahres 1883 auf den Waffenplätzen B e r n , L n z e r n , L i e s t a l , A a r a u , B r u g g , St. G a l l e n , H e r i s a u , F r a u e n f e l d und C hu r abzuhaltenden Militärkurse werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Bewerber hiefür haben ihre Offerten, sowohl für das erste Semester, d. h. bis 31. Juli, als für das ganze Jahr berechnet, schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,, Angebot für B r o d oder F l e i s c h " versehen, bis 80. Dezember nächsthin dem eidg. Ober-Kriegskommissariat in Bern franko einzusenden.

Die Preisofferten sind per Kation, für die Brodlieferung zu 750 Gramm und für die Fleischlieferung zu 320 Gramm zu bestimmen.

In den Angeboten sind die Bürgen zu bezeichnen, und es ist sowohl für die Letztern als für die Bewerber eine gemeinderäthlich Habhaftigkeitsbescheinigung beizubringen. Angebote, welchen diese Requisite fehlen, werden nicht berücksichtigt.

Die Lieferungsbedingungen sind auf dem Bureau des betreffenden Kantons-Kriegskommissariats und bei unterfertigter Amtsstelle aufgelegt.

B e r n , den 2. Dezember 1882.

Das eidg. Ober-Kriegskommissariat.

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Bekanntmachung.

Von der russischen Gesandtschaft in hier ist uns unterm 4. Dezember 1882 die Mittheilung zugekommen,, daß kraft einer neulichen Verfügung nicht mehr erforderlich sei, die von den'kaiserlichen Gesandten oder Konsulaten im Auslande beglaubigten Aktenstücke auch noch auf dem kaiserl. Ministerium des Auswärtigen vidimiren zu lassen.

Die in genannter Weise beglaubigten Aktenstücke können von nun - an ohne weitere Förmlichkeit bei den Gerichten und andern Gouvernemental-Anstalten Rußlands vorgelegt werden, und das kaiserl. Ministerium behält sich bloß für die Fälle, wo über die Authentizität der im Auslande beigesetzten Beglaubigung ein Zweifel entstehen könnte, vor, sie auf Gesuch der Interessirten zu bescheinigen.

B e r n , den 6. Dezember 1882.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Gerichtliche Vorladung.

sei., von Buochs, zur Zeit unbekannt abwesend, wird hiemit aufgefordert, Samstag den 27. Januar 1883, Vormittags 9Ya Uhr, im Gasthof zur Krone in Buochs vor dortigem Vermittlungsgericht entweder selbst zu erscheinen, oder sich durch eine mit schriftlicher und rechtsgültiger Vollmacht versehene Person vertreten zu lassen, um die Scheidungsklage seiner E zu beantworten, ansonst derselben gestattet ist, ihre Ehescheidungsklage beim h. Obergericht den 21. Februar 1883 zu endgültigem Entscheide vorzutragen und, sofern Beklagter zur Verantwortung nicht erscheint, ein Contumazurtheil zu erwirken.

S t a n s, den 1. Dezember 1882. % Für die Gerichtskanzlei von Nidwaiden, Der Präsident:

N. Lussy.

DJer G e r i c h t s s c h r e i b e r : Franz Durrer.

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Bekanntmachung.

Es wird hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Abonnementspreis für das schweizerische Bundesblatt auch für das Jahr 1883 bloß Fr. 4 beträgt, mit Inbegriff der portofreien Zusendung im ganzen Umfange der Schweiz.

Das Bundesblatt wird enthalten: Die zur Veröffentlichung sich eignenden Verhandlungen des Bundesrathes; alle Botschaften und Berichte des Bundesrathes an die Bundesversammlung, sammt Beschluß- und Gesetzentwürfen ; gewisse Beschlüsse der Räthe, und Schlußnahmen des Bundesrathes über Sachen, welche nicht von allgemeiner Bedeutung sind; Auszüge aus den Verhandlungen der Bundesversammlung und Berichte ihrer Kommissionen; die Uebersichten der monatlichen Einnahmen der Zollverwaltung und der Ein-, Aus- und Durchfuhr in der Schweiz im Laufe eines Monats, verglichen mit dem Vorjahre ; ferner das Viehseuchenbülletin ; Ausschreibungen von Stellen und von Lieferungen an eidg. Departemente ; die Uebersicht der Eisenbahnzüge und Verspätungen ; Anzeigen von Eisenbahndirektionen über Tarife, Verpfändungen etc. ; endlich Anzeigen von eidgenössischen und kantonalen Behörden, und nicht selten auch von auswärtigen Staaten.

Dem Bundesblatte werden auch in Zukunft beigegeben: Die neu erscheinenden Bundesgesetze und Verordnungen, die Bundesbeschlüsse, welche die Eisenbahnen nicht betreffen; die mit dem Auslande abgeschlossenen Verträge; die jährliche eidgenössische Staatsrechnung, und die in den drei Landessprachen verfaßte Uebersicht der im Zeitraum eines Jahres in der Schweiz ein-, aus- und durchgeführten zollpflichtigen Waaren; die Uebersicht der Bundesbeiträge an schweizerische Gesellschaften im Auslande, und das Tableau über die Auswanderung von Schweizern nach überseeischen Ländern etc.

Bestellungen auf das Bundesblatt können jederzeit, aher nur fUr ein ganzes Jahr bei allen schweizerischen Postämtern gemacht werden, und es sind diese letztern verpflichtet, die Jahres-Abonnemente anzunehmen, wann 68 sein mag. Die im Laufe des Jahres schon herausgekommenen Nummern werden den Abonnenten immer und beförderlich machgeliefert. Die alten Abonnemente müssen

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aber am Schluße eines Jahres oder gleich im Anfang des neuen Jahres erneuert werden, da das Bundesblatt nur auf bestimmte Bestellung hin versandt wird. Ausgenommen sind Abonnemente, die ausdrücklich nicht bloß auf ein Jahr, sondern fest genommen werden.

Ganze Jahrgänge des Bundesblattes, sowie einzelne Nummern desselben, können stets von der Expedition des Bundesblattes bezogen werden, den Bogen à 20 Rappen ; hingegen hat man sich für geschlossene Gesetzbände an das Sekretariat für'Drucksachen der Bundeskanzlei zu wenden.

Alle Reklamationen in Betreff des Bundesblattes müssen in erster Linie bei den betreffenden Postbllreaux, in zweiter Linie bei der Expedition des Bundesblattes in Bern, und nur ausnahmsweise beim Sekretariat filr Drucksachen der Bundeskanzlei gemacht werden, und zwar haben die Reklamationen am besten sofort, Spätestens aber inner drei Monaten, vom Erscheinen der betreffenden Bundesblattnummer oder des betreffenden Gesetzbogens an gerechnet, zu geschehen. Nach Verfluß von drei Monaten wird per Bogen 20 Rappen verlangt.

B e r n , im Dezember 1882.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Eidgenössisches Polytechnikum in Zürich.

Die durch Todesfall erledigte L e h r s t e l l e für K u n s t g'e s c h i c h t, e und A r c h ä o l o g i e am eidg. Polytechnikum wird hiemit zu freier Bewerbung ausgeschrieben.

Aspiranten auf dieselbe wollen ihre Anmeldungen unter Beilegung von Zeugnissen, Diplomen, allfälligen schriftstellerischen Arbeiten und eines curriculum vitse bis E n d e D e z e m b e r 1882 an den Unterzeichneten einsenden, der über Anstellungs- und Besoldungsverhältnisse nähere Auskunft ertheilen wird.

Z ü r i c h , den 21. November 1882.

Der Präsident des Schweiz. Schnlrathes : Dr. C. Kappeier.

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Verlag der J. Dalp'schenBuchhandlung (K. Schmid) in Bern.

Schweizerisches Obligationenrecht.

Taschenformat-Ausgabe in den drei offiziellen Texten nebst einem Übersichtlichen alphabetischen Sachregister in deutscher, französischer und italienischer Sprache.

Unter der Redaktion von alt Bundesrichter Niggeler und anderen namhaften Juristen.

Vom Bundesrath beglaubigte Ausgabe.

Als Anhang : Das Bundesgesetz über die persönliche Handlungsfähigkeit

in den offiziellen Texten.

Preis: brochir Fr. 5. -- ; gebunden in ganz Leinwand mit Titel Fr. 6. -- ; in Leder Fr. 7. --.

Feinere Einbände auf Bestellung.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Di» Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und portofrei zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren Namen, und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahm der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

].) Büreaudien beim Hauptpostbüreau Genf. Anmeldung bis zum 5. Januar 1883 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Postverwalter in Sitten. Anmeldung bis zum 5. Januar 1883 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

685 3) Postpacker in Burgdorf.

4) Briefträger in Interlaken.

Anmeldung bis zum 5. Januar 1883 bei der Kreispostdirektion in Bern.

4) Posthalter und Briefträger in GouAnmeldung bis zum 5. Januar mois (Bern).

1883 bei der Kreispostdirektion in 5) Postpacker, Büreaudiener und Brief- Neuenburg.

kastenleerer in Chaux-de-Fonds.

6) Postpacker in Basel. Anmeldung bis zum 5. Januar 1883 bei der Kreispostdirektion in Basel.

7) Büreaudiener beim Hauptpostbüreau Anmeldung bis zum 5. Januar Zürich.

1883 bei der Kreispostdirektion in 8) Briefträger in Langnau (Zürich). J Zürich.

9) Adjunkt der Telegrapheninspektion des IV. Kreises in Zürich. Außerhalb der Verwaltung stehende Bewerber haben sich über allgemeine Bildung und technische Befähigung auszuweisen. Anmeldung bis zum 12. Januar 1883 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

10) Telegraphist in Merligen (Bern). Jahresbesoldnng Pr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 3. Januar 1883 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

11) Telegraphist in Valangin (Neuenburg). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 10. Januar 1883 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

12) Telegraphist in Andwyl (St. Gallen). Jahresbesoldung Fr. 2ÜO, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 10. Januar 1883 bei der Telegrapheuinspektion in St. Gallen.

1) Briefträger in Genf.

Anmeldung bis zum 29. Dezember 1882 bei der Kreispostdirek2) Büreaudiener beim Postbureau tion in Genf.

Caronge (Genf).

3) Briefträger in Gully (Waadt). Anmeldung bis zum 29. Dezember 1882 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

4) Büreaudiener, Packer und Briefträgergehülfe in Herzogenbuchsee (Bern).

Anmeldung bis zum 29. Dezember 1882 bei der Kreispostdirektion in Bern.

5) Briefträger in Reinach (Aargau). Anmeldung bis zum 29. Dezember 1882 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

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