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# S T #

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

. Inserate und literarische Anzeigen.

Konkurrenz-Eröffnung.

Die Einrichtung der elektrischen Beleuchtung für das neue Postgebäude In Zürich wird hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind im Bureau des bauleitenden Architekten, Herrn Schmid-Kerez, Bahnhofstraße 14, Zürich, zur Einsicht aufgelegt. Übernahmsofferten sind verschlossen und unter der Aufschrift: ,,Angebot für Postgebäude Zürich" der unterzeichneten Verwaltung bis und mit dem 10. April nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 16. März 1897.

Die Direktion der eidg. Bauten.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Zimmer-, Spengler- und Holzcementbedachungsarbeiten für das Postgebäude in Frauenfeld werden hiermit zar Konkurrenz ausgeschrieben.

Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind im Baubureau des Postgehäudes in Frauenfeld zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind der Direktion der eidg. Bauten verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Postgebäude Frauenfeld" bis und mit dem 3. April nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 17. März 1897.

Direktion der eidg. Bauten.

198

Stellen-Ausschreibung.

In der schweizerischen Zollverwaltung sind folgende Stellen zu besetzen: 1. Einnehmer beim Hauptzollamt in Waldshut, 2. Contrôleur B ,, ,, Schaffhausen-Bahnhof, 3.

,, ,, ,, ,, Chiasso-Straße, 4.

,, ,, ,, ,, Genf-Bahnhof P. V., 5.

,, ,, ,, ,, G. V.

Anmeldungen von Bewerbern, welche im Zolldienst erfahren sein müssen, werden bis 27. März entgegengenommen: Ad l und 2 von der Zolldirektion in Schaffhansen, Ad 3 von der Zolldirektion in Lugano, Ad 4 und 5 von der Zolldirektion in Genf.

B e r n , den 12. März 1897.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Stelle-Ausschreibung.

Infolge Resignation ist die Stelle eines Kontrollingenieurs für Bahnbau und Bahnunterhalt bei der Eisenbahnabteilung des eidg. Post- und Eisenbahndepartements, mit Sitz in St. Gallen, nen zu besetzen.

Anmeldungen, von einem curriculum vitae nnd Zeugnissen über Studien, bisherige Praxis etc. begleitet, sind dem unterzeichneten Departement bis 5. April schriftlich einzureichen.

Daselbst ist auch das Nähere über die Anstellungsbedingungen zu. vernehmen.

B e r n , den 19. März 1897.

Eidg. Post- nnd Eisenbahndepartement, Eiseribahnabteilung.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h nnd p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , nnd außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

199 1) Briefkastenleerer- in Lausanne. Anmeldung bis zum 6. April 1897 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

2) Postcommis in Neuenburg.

Anmeldung bis zum 6. April 3) Briefträger in Boudry (Neuenburg).

1897 bei der Kreispostdirektion in 4) Kondukteur für den Postkreis Neuen bürg.

Neuenburg (mit Domizil in Biel).

5) Posthalter und Briefträger in Anmeldung bis zum 6. April Matzendorf (Solothurn).

1897 bei der Kreispostdirektion in 6) Postablagehalter, Briefträger und Basel.

Bote in Uiepflingen (Baselland).0 7) Briefträger und Packer in Boniswil (Aargau). Anmeldung bis zum 6. April 1897 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

8) Posthalter in Weggis (Luzern).

l Anmeldung bis zum 6. April 9) Briefträger in Büron (Luzern).

l 1897 bei der Kreispostdirektion in 10) Paketträger beim Hauptpostbureau Luzern.

Luzern.

j 11) Briefkastenleerer in Zürich.

12) Postcommis in Schaffhausen.

13) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Wilen (Thurgau).

Anmeldung bis zum 6. April 14) Briefträger und Bote in Hörn 1897 bei der Kreispostdirektion in (Thurgau).

Zürich.

15) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Duterhünenberg (Zug).

16) Postcommis in Zürich.

17) Zwei Postpacker in Winterthur.

18) Briefträger in Rorschach.

Anmeldung bis zum 6. April 19) Drei Postcommis in Buchs-Bahn1897 bei der Kreispostdirektion in hof (St. Gallen).

St. Gallen.

20) Bnreaudiener beim Postbureau Buchs-Bahnhof (St. Gallen).

21) Telegraphist in Asch (Baselland). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 3. April 1897 hei der Telegrapheninspektion in Ölten.

22) Telegraphist und Telephonist in Unterhalten (Schaffhausen). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision für den Telegraphendienst und Fr. 520 für den Telephondienst. Anmeldung bis zum 3. April 1897 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

23) Telephongehülfe in Winterthur. Besoldung wird bei der Wahl festgesetzt. Anmeldung bis zum 3. April 1897 hei dem Telephonchef in Winterthur.

1) Briefträger in Genf.

2) Drei Briefkastenleerer in Genf.

Anmeldung bis zum 30. März 1897 bei der Kreispostdirektion in Genf.

200 3) Posthalter in Cbltean-d'Oex (Waadt).

4) Zwei Postcommis in Bulle.

5) Zwei Postcommis in Morges.

Anmeldung bis zum 30. März 6) Postcommis in Montreux.

1897 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

7) Postcommis in Payerne.

8) Postcommis in Sion.

9) Postcommis in Yverdon.

10) Briefträger und Packer in Vevey.

11) Posthalter in Laupen (Bern). Anmeldung bis zum 30. März 1897 bei der Kreispostdirektion in Bern.

12) Postverwalter in Delsberg.

Anmeldung bis zum 30. März 13) Postablagehalter, Briefträger und 1897 bei der Kreispostdirektion in Bote in Vaumarcus (Neuenburg).

Neuenbnrg.

14) Postpacker in Glovelier (Bern).

15) Posthalter und Bote in Asch (Baselland). Anmeldung bis zum 30. März 1897 bei der Kreispostdirektion in Basel.

16) Posthalter und Bote in Erstfeld Anmeldung bis zum 30. März (Uri).

1897 bei der Kreispostdirektion in 17) Posthalter in Schüpfheim (Luzern). Luzern.

18) Zwei Unterbureauchefs beim Hauptpostbureau Zürich.

Anmeldung bis zum 30. März 19) Zwei Postcommis in Zürich.

1897 bei der Kreispostdirektion in 20) Postpacker in Zürich 6 (Außersihl). Zürich.

21) Briefträger in Altstetten (Zürich).

22) Briefträger und Bote in Schiudellegi (Schwyz). Anmeldung his zum 30. März 1897 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

23) Posthalter und Briefträger in Bonaduz (Graubünden). Anmeldung bis zum 30. März 1897 bei der Kreispostdirektion in Chnr.

24) -Télégraphiât und Telephonist in Neuenstadt. Jahresgehalt Fr. 360, nebst Depeschenprovision für den Telegraphendienst und Fr. 600 für den Telephondienst. Anmeldung bis zum 27. März 1897 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft, Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. l.

JV» 12.

Bern, den 24. März 1897.

H. Keglemente und Tarifvorschriften.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

( 12 /97) Deutscher Eisenbahn-Personen- und Gepäcktarif, Teil 1. Nachtrag II.

Zum deutschen Eisenbahn-Personen- und Gepäcktarif, Teil l, ist mit Gültigkeit vom 1. April 1897 der Nachtrag II erschienen. Derselbe wird an Besitzer des Haupttarifes durch Vermittlung unserer Stationen unentgeltlich abgegeben.

Karlsruhe, den 18. März 1897.

Generaldirektion der grossherzoglich badîschen Staatseisenbahnen.

250.

251. (12/97) Deutscher Eisenbahntarif, Teil I, für die Beförderung von Leichen, lebenden Tieren und Fahrzeugen.

Nachtrag II.

Zum deutschen Eisenbahntarif, Teil I, für die Beförderung von Leichen, lebenden Tieren und Fahrzeugen wird mit Gültigkeit vom 1. April 1897 der Nachtrag II ausgegeben. Derselbe enthält Änderungen der allgemeinen Tarif Vorschriften, durch welche Prachtermäßigungen für die Beförderung von Zuchtpferden in Wagenladungen herbeigeführt werden.

Karlsruhe, den 18. März 1897.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

103

III, Personen- und Gepäckverkehr A. Schweizerischer Verkehr.

252. (12/97) Verzeichnis der schweizerischen kombinierbaren Rundreisebillete, vom i. Mai 1896 Neuausgabe.

Die Neuausgabe des obgenannten Verzeichnisses tritt dieses Jahr ausnahmsweise erst mit dem Tage der Betriebseröffnung der neuen Linien Eglisau-Schaffhausen, Thalweil-Zug-Arth/Goldau und Luzern-Immensee (voraussichtlich 1. Juni 1897) in Kraft.

Zürich, den 23. März 1897.

Namens der beteiligten Verwaltungen:, Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

253.

(12/97) Interner Distanzenzeiger der Rhätischen Bahn, vom i. Januar 1892.

Neuauflage.

Mit 1. April 1897 tritt eine Neuauflage des internen Distanzenzeigers in effektiven Metern und Kilometern der Rhätischen Bahn, vom 1. Januar 1892, in Kraft.

Chur, den 15. März 1897.

Direktion der Rhätischen Bahn.

IV, Güterverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

254. (12/97) Taxbegünstigung für die für die Geflügelausstellung in Konstanz bestimmten Ausstellungsgegenstände.

Für eine vom 27.--30. März 1897 in Konstanz stattfindende Geflügel ausstellung ist von den Verwaltungen des schweizerischen Eisenbahnverbandes die Anwendung des Reglements über Taxermäßigungen für Ausstellungsgegenstände, vom 1. August 1895, bewilligt worden.

Zürich, den 22. März 1897.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

255. (12/97) Ausnahmetarif Nr. l für den Transport von Schiefertafeln und Griffeln im internen und direkten Verkehr der sämtlichen Bahnen des schweizerischen Eisenbahnverbandes, d. d. i. März 1886. Aufhebung.

Infolge Aufnahme der Artikel ,,Schiefertafeln und Schiefergriffel (Schieferstifte)" in den Specialtarif II der mit 1. April 1897 in Kraft tretenden Neu104

ausgäbe der schweizerischen. Güterklassifikation nahmetarif Nr. 7 aufgehoben.

Basel, den 16. März 1897.

wird der obgenannte Aus-

Direktorium der Schweiz. Centralbahn, als Präsidialverwaltung des Schweiz. Eisenbahnverbandes.

256.

(12/97) Gütertarif Bötzbergbahn -- A S B und WohlenBremgarten, S C B und E B, vom i. Oktober 4884.

Nachtrag V.

Mit 1. April 1897 tritt zum obgenannten Gütertarif ein Nachtrag V in Kraft, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen zum Haupttarif.

Basel, den 15. März 1897.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

257. ( /97) Oesterreichisch-ungarisch-schweizerischer Eisenbahnverband. Frachtsätze für Bier und leer zurückgehende Bierfässer.

12

Mit Gültigkeit vom 1. April 1897 gelangen für die Beförderung in gewöhnlicher Fracht von Bier in Fässern, sowie von retourgehenden leeren Bierfässern zwischen ßudweis und St. Gallen folgende Frachtsätze zur Anwendung : Bier in Fässern Leer retourgehende in Wagenladungen Bierfässer von 5000 kg.

a 6 pro 100 Kilogramm in Centimes.

Budweis -- St. Gallen . . .

399 304 202 Die für leer retonrgehende Bierfasser aufgeführten Taxen gelten: Diejenigen unter a bei Aufgabe in jeder beliebigen Quantität, mindestens muss jedoch die Fracht für ein Gewicht von 20 kg. bezahlt werden.

Diejenigen unter 6 bei Aufgabe von mindestens 1000 kg. oder dafür zahlend, sofern die Sendungen in für den Biertransport besonders eingerichteten Wagen, welche nach der Bestimmungsstation der leeren Fässer zurückgehen verladen sind.

St. Gallen, den 23. März 1897.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

258. ( 12 /97) Frachtsätze für Maschinenteile und zerlegte eiserne Maschinen Töß -- Halbstadt und Pelsdorf.

Mit 16. April 1897 treten für die Beförderung von eisernen Maschinen· teilen und zerlegten Maschinen von Töss nach Halbstadt und Pelsdorf (Böhmen) folgende Ausnahmetaxe in .Kraft:

105

Von Töss nach

Halbstadt

Pelsdorf

Cts. pro 100 kg.

für Einzelsendungen für Wagenladungen von 5000 kg. . .

für Wagenladungen von 10 000 kg.. .

Zürich, den 23. März 1897.

764 567 454

762 563 454

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

259. (12/97) Südösterreichisch-ungarisch-deutscher Gütertarif, vom i. Dezember 1888. Nachtrag VIII hierzu.

Zu obigem Tarif tritt auf 1. April 1897 ein Nachtrag VIII in Kraft, enthaltend Änderungen und Ergänzungen der allgemeinen Tarifvorschriften, der Warenklassifikation und einiger Ausnahmetaxen. Der Verkaufspreis beträgt 15 Cts. pro Exemplar.

Zürich, den 23. März 1897.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

260. (12/97) Nachtrag I zum Getreidetarif Bayern -- N 0 B, vom i. April 4896. Berichtigung.

In dem seit 1. Februar 1897 gültigen Nachtrag I zum Getreidetarif Bayern -- N 0 B (Teil III, Heft l, der bayerisch-schweizerischen Gütertarife), vom 1. April 1896, sind auf Seite 3 die Taxberichtigungen für Neuulm -- Feldbach-Hombrechtikon, Richtersweil und Wädensweil zu streichen.

Zürich, den 19. März 1897.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

261. (12/97) Württembergisch-schweizerischer Güterverkehr. Ausnahmetarif für Getreide mit der N 0 B und Bötzbergbahn.

Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 8. April 1897 an treten für die Beförderung von Malz in Wagenladungen von 10 000 kg. nachstehende direkte Taxen in Kraft : Biberach -- Zürich-Hauptbahnhof . . 135 Cts. pro 100 kg.

Schnssenried -- ,, ,, . . 122 ,, ,, ' ,, ,, Ulm ,, ,, . . 152 ,, ,, ,, ,, Zürich, den 23. März 1897.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

106

262. (12/97) Teil II, Hefte II A, 111 A, II D und II G der südwestdeutsch-schweizerischen Gütertarife. Frachtermässigung für Kohlen.

Für die Beförderung von Steinkohlen, Braunkohlen, Coaks und Briquets in Wagenladungen von mindestens 10000 kg. oder hierfür zahlend, welche ab Mannheim, Ludwigshafen, Stationen des Heftes II G, Eggenstein, Gengenbach Karlsruhe (Hauptbahnhof), Karlsruhe (Rangierbahnhof), Karlsruhe (Westbahnhof), Maxau, Offenburg und Rheinau Stationen der Hefte II A und III A, sowie Speyer (Hafen), Station des Heftes II D, nach Stationen der Ostschweiz zur Aufgabe gelangen, werden mit Gültigkeit vom 1. April 1897 die Taxen des Speeialtarifs III b der obgenannten Tarifhefte um je 6 Cts. pro 100 kg. gekürzt.

Werden Wagen mit einem Ladegewicht von 15000 kg. und darüber gestellt, so muß die Fracht mindestens für das am Wagen angeschriebene ,,Ladegewicht" bezahlt werden, wenn nicht etwa die Berechnung für das -wirkliche Gewicht der Sendung nach den ungekürzten Taxen des Speeialtarifs III sich billiger stellt.

Zürich, den 23. März 1897.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

263. (12/97) Saarkohlentarif Nr. 12.

Neuausgabe.

Auf 1. April 1897 gelangt ein neuer Saarkohlentarif Nr. 12 zur Ausgabe, durch welchen der seitherige Tarif vom 1. Mai 1895 aufgehoben und ersetzt wird. Die Taxen des neuen Tarifs sind gegenüber den derzeitigen Frachtsätzen um 6--8 Cts. per 100 kg. ermäßigt.

Sodann wird auf den Zeitpunkt der Eröffnung unserer Neubaustrecken Eglisau-Schaffhausen und Thalweil-Zug (voraussichtlich 1. Juni 1897) eine weitere Neuausgabe des Saarkohlentarifs Nr. 12 erscheinen, welche gegenüber der Ausgabe vom 1. April 1897 neben den durch diese neuen Linien bedingten Ermäßigungen auch einige wenige Taxerhöhungen enthalten wird.

Die Ausgabe vom 1. April 1897 kann vom 25. März an bei unseren Stationen zum Preise von 50 Cts. bezogen werden.

Zürich, den 23. März 1897.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

264. ( 12 /9?) .Ausnahmetarif für Steinkohlen etc. "badische Bahn, E L B etc. -- Mittel- und Westschweig, vom i. Juli 1888 Taxermäßigungen.

Mit Gültigkeit vom 1. April 1897 sind die in diesem Tarif vorgesehenen Schnittfrachtsätze für die nachgenannten Stationen auf die beigesetzten Beträge zu ermäßigen: Mannheim badische Bahn . . von Fr. 8. 50 auf Fr. 7. 90 6. 60 7. 40 Maxau 7. 60 Eggenstein . . .

8. 20 4. 50 Gengenbach . . , 5. 10 8. 50 7. 90 Ludwigshafen a/Rh.

6. 60 Maximiliansau. .

7. 40 7. 70 Speyer Hafen . . .

8. 30

107

Bei der Verwendung von Wagen mit einem Ladegewicht von 15 000 kg.

nnd darüber muß die Fracht nach den vorstehenden Sätzen mindestens für das Ladegewicht der verwendeten Wagen bezahlt werden, sofern sich nicht bei der Berechnung für das wirkliche Gewicht zu den Sätzen des Spécialtarifs III 6 oder bei der Umkartiernng der Sendungen in Basel eine billigere Fracht ergiebt.

Basel, den 23. März 1897.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

265. (12/97) Badischer Gütertarif.

Nachtrag

III.

Zum badischen Gütertarif ist mit Gültigkeit vom 1. Açril 1897 der Nachtrag III erschienen. Derselbe enthält Entfernungen für die am 1. April 1897 für den gesamten Güterverkehr zu eröffnende Station Ringsheim, sowie für die voraussichtlich auf 1. Mai 1897 für den Güterverkehr in Wagenladungen zu eröffnende Station Welschingen, ferner ermäßigte Prachtsätze für Steinkohlen und Braunkohlen wie in der allgemeinen Göterklassifikation unter Specialtarif III genannt, Torf und Torfkohlen, sowie für Baumpfähle, Bebpfähle (Rebsteclen) nnd Bohnenstecken über 2,5 m. lang, außerdem die früher schon bekannt gegebenen Ändernngen und Ergänzungen des Haupttarifs. Durch die Erhöhung der Stationsentfernung Gundelsheim-Weizen von 263 km. auf 265 km. wird eine Frachterhöhung Herbeigeführt, die erst am 1. Mai 1897 in Kraft tritt.

Der Nachtrag kann durch Vermittlung unserer Güterstationen unentgeltlich hezogen werden.

Karlsruhe, den 14. März 1897.

Generaldirektion der grogsherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

266. (12/97) Saarkohlentarif Nr. 9. Nachtrag II.

Zu dem Saarkohlentarif Nr. 9, vom 1. Mai 1895, kommt am 1. April 1897 der Nachtrag II mit ermäßigten Frachtsätzen zur Einführung. Derselbe ist bei unseren Stationen erhältlich.

Straßburg, den 16. März 1897.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothriiigen.

108

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 23. März 1897: 1. Nachtrag V zu Heft III der Tarife für den Güterverkehr der Stationen der Bötzberghahn mit den Stationen der übrigen schweizerischen Eisenbahnen (Verkehr mit der aarg. Südbahn, der Linie Wohlen-Bremgarten, der Schweiz. Centralbahn und der Emmenthalbahn), enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

2. Nachtrag VIII zu den reglementarischen Bestimmungen und Tarifen für den direkten Güterverkehr zwischen Triest, S. Sabba, Fiume Cormons, Görz, Monfalcone, Sagrado, Pola und Kovigno einerseits und Deutschland, sowie den badisch-schweizerischen Stationen Basel, Konstanz, Schaffhansen und Singen anderseits, enthaltend verschiedene Änderungen nnd Ergänzungen.

3. Änderung von Prachtsätzen sowie von Bestimmungen betreffend die Frachtberechnung für Wagen mit einem Ladegewicht von 15 000 kg. im Ansnahmetarif für die Beförderung von Steinkohlen nnd Coaks von Stationen der bad. Staatsbahnen, der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen, der k. preuß. Eisenbahndirektion Prankfurt a/M., der Main-Neekar-Bahn, der pfälzischen Eisenbahnen, der hessischen Ludwigsbahn nnd der k. preuß. Eisenbahndirektion Köln nach Stationen der Eisenbahnen der Central- nnd Westschweiz.

4. Ermäßigung der Taxen des Specialtarifes Ili der Hefte II A, III A, II D nnd II G des Teiles II der südwestdeutsch-schweizerischen Gütertarife für die Beförderung von Steinkohlen, Braunkohlen, Coaks und Briquets ab Mannheim, Ludwigshafen, Eggenstein, Gengenbach, Karlsruhe Hauptbahnhof, Karlsruhe Rangierbahnhof, Karlsruhe Westbahnhof, Maxau, Offenburg und Rheinau, sowie Speyer Hafen, nach Stationen der Ostschweiz, sowie Änderung der Bestimmungen betreffend Frachtherechnung für Wagen mit einem Ladegewicht von 15000 kg.

5. Direkte Frachtsätze für den Transport von Maschinenteilen nnd zerlegten eisernen Maschinen in Einzelsendungen und Wagenladungen ab Töß nach Halbstadt und Pelsdorf (Böhmen).

6. Direkte Frachtsätze für den Transport von Bier in Ladungen von 5 Tonnen, sowie für leer retourgehende Fässer zwischen Budweis, Station der 'k. k. österr. Staatsbahnen, einerseits und St. Gallen anderseits.

7. Direkte Frachtsätze für den Transport von Hanf und Werg in Wagenladungen von 10000 kg. ah Zombor, Station der k. nng. Staatseisenbahnen,
nach Eeuerthalen, Station der Schweiz. Nordostbahn.

8. Direkte Frachtsätze für die Befördernng von Malz in Wagenladungen von 10 Tonnen ah den württembergischen Stationen Biberach, Schussenried nnd Ulm nach Zürich Hauptbahnhof.

9. Ansnahmetarif für den Transport von Garn und für die leer zurückgehenden Garnkisten in Einzelsendungen zwischen Heiden, Station der Eorschach-Heiden-Berghahn einerseits und Stationen der Vereinigten Schweizerhahnen (einschließlich der Toggenburgerhahn), der Schweiz. Centralhahn, der Sihlthalhahn und der Tößthalbahn anderseits.

109

10. Nachtrag II zum Heft IV der Tarife für den direkten Güterverkehr der Stationen der Schweiz. Nordosthahn mit den ostschweizerischen Eisenhahnen, enthaltend einen Ansnahmetarif für Garn und leer zurückgehende Garnkisten im Verkehr mit der Station Heiden.

11. Anstoßtaxen der Sihlthalbahn für den direkten Personenverkehr.

12. Distanzenzeiger der Sihlthalbahn für den Personenverkehr.

13. Personenabonnementstarif der Dampfschiffahrtgesellschaft für den Greifensee.

14. Ansnahmetarif Nr. 12 für die Beförderung von Steinkohlen, Steinkohlenasche, Steinkohlencoaks, Steinkohlencoaksasche und Steinkohlenbriquets von Stationen des preuß. Eisenhahndirektionsbezirkes St. Johann-Saarbrücken, der Eeichseisenhahnen in .Elsaß-Lothringen und der pfälzischen Bahnen nach Stationen der Schweiz. Nordostbahn, (einschließlich ßötzbergbahn) der Tößthalbahn, der Sihlthalbahn, der Schweiz. Südostbahn, der Vereinigten Schweizerbahnen (einschließlich Toggenburgerbahn und Wald-Rüti-Bahn) und der Rorschach-Heiden-ßergbahn.

15. Tarif für die Beförderung von Personen und Gepäck im internen Verkehr der Schweiz. Südostbahn.

110

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