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# S T #

Inserate.

Stellen-Ausschreibung.

Zufolge Ablaufs der Amtsdauer auf 31. März nächsthin werden die Stellen der sämmtlichen Beamten des eidg. Departements des Innern andurch zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die bisherigen Inhaber der betreifenden Stellen werden ohne weitere Eingabe als angemeldet betrachtet. Andere Bewerber haben ihre Anmeldung schriftlich und mit den nöthigen Befähigungsausweisen begleitet bis zum 1. Februar nächsthin dem unterzeichneten Departement einzureichen.

B e r n , den 7. Januar 1882.

Eidg. Departement des Innern.

Ausschreibung.

In Folge Ablaufs der Amtsdauer auf den 31. März 1882 werden d i e sämmtlichen B e a m t e n s t e l l e n der Telegraphenverwaltung zur freien Bewerbung ausgeschrieben. Die gegenwärtigen Inhaber der Stellen werden als angemeldet betrachtet. Andere Bewerber haben ihre Anmeldungen schriftlich und portofrei, unter genauer Angabe des Namens, des Alters und des Heimatortes, so wie unter Anschluß der nöthigen Befähigungszeugnisse, spätestens bis den 15. Februar 1882 einzureichen, und zwar: a. für die Stelle des Telegraphendirektors: dem Post- und Eisenbahndepartement; b. für die übrigen Stellen der Zentral Verwaltung, sowie für die Stellen der Kreisinspektionen: der T e l e g r a p h e n d i r e k t i o n ; c. für die Stellen der Telegraphenbüreaux: der b e t r e f f e n d e n K r e i s Telegrapheninspektion.

69 Die genannten Amtsstellen werden auf Verlangen die nöthige Auskunft über die Obliegenheiten und Besoldung der ausgeschriebenen Stellen ertheilen.

B e r n , den 12. Januar 1882.

Schweiz. Post- und E i s e n b a h n d e p a r t e m e n t : Welti.

Publ i k a t i on betreffend

Eröffnung eines Abonnements auf die schweizerischen Konsulatsberichte.

Um den Jahresberichten der schweizerischen Konsuln größtmögliche Verbreitung zu verschaffen, hat der Bundesrath unterm 6. Januar 1882 die schweizerische Bundeskanzlei angewiesen, für die Schweiz. Konsulatsberichte ein separates Abonnement à Fr. 2 per Jahr zu eröffnen, unter der Voraussezung, daß die Abonnenten des Bundesblattes, wie bisher, die Konsulatsberichte ohne Preiserhöhung als Supplement zum erstem erhalten.

Die Berichte werden in ihrer Originalsprache (deutsch oder französisch) veröffentlicht.

Abonnemente werden entgegengenommen von der Stämpfli'sehen Suchdrukerei, sowie von allen Schweiz. Postbureaux.

B e r n , den 12. Januar 1882.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Bekanntmachung.

Das königl. bayerische Staatsministerium des Innern hat unterm 2. dies zur Verhütung einer Einschleppung der Rinderpest die Ein- und Durchfuhr lebenden Rindviehes, sowie frischen Fleisches von Rindvieh, Schafen und

70 Ziegen aus Oesterreich-Ungarn nach Bayern verboten. Zur Sicherung des Vollzugs dieser Maßregel ist die Einfuhr von Rindvieh ans der Schweiz nach Bayern nur dann gestattet, wenn durch amtliches Zeugniß der mindestens 30tägige Aufenthalt der einzuführenden Thiere an einem seuchenfreien Orte der Schweiz nachgewiesen wird.

B e r n , den 9. Januar 1882.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement, (Abiheilung Landwirthschaft.)

Bekanntmachung.

Die Auswanderungsagentur von Ph. Rommel & Comp. in Basel hat unterm 7. dies dem unterzeichneten Departement die Mitheilung gemacht, daß in Folge Hinscheides ihres Unteragenten Vincenz Hohler in Baden (siehe Bundesblatt 1881, II, 952) dessen Agentur eingegangen sei.

B e r n , den 10. Januar 1882.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

Ausschreibung.

Die Direktion des eidg. Laboratoriums in Thun eröffnet hiemit Konkurrenz über die Lieferung folgender Gegenstände : 200 Kies Papier zum Einwikeln von Infanteriepatronen.

9,000 Kilo Umschlagpapier.

10,000 Kilo Carton.

3,000 Meter rohes, leichtes Baumwolltuch.

. 12,000 Kilo Schwefelsäure (66 ° Beaumé).

Vorschriften, beziehungsweise Muster über erforderliche Qualität der betreffenden.Materialien können von der Direktion des Laboratoriums be.zogen werden.

Die Waare muß franko auf die dem Versender nächstgelegene Bahn-station geliefert werden.

71 Lieferungsangebote sind bis Ende laufenden Monats franko an die unterzeichnete Stelle einzusenden.

T h n n, den 6. Januar 1882.

Eidg. Laboratorium.

Ausschreibung.

Es wird hiemit der Druk und das Broschiren des Nachtrages zum Kataloge der eidgenössischen Mitärbibliothek in einer Auflage von 1000 Exemplaren zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Lieferungsangebote sind franko, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Eingäbe für den Druk, resp. das Brochiren von Katalogen" bis zum /. Februar nächsthin bei der unterzeichneten Abtheilung einzureichen, woselbst auch die Muster zur Einsicht aufliegen.

B e r n , den 9. Januar 1882.

Eidg. Stabsbüreau, Generalstabs-Abtheilung, alte Kavallerie-Kaserne.

Ausschreibung.

Die Lieferung von Brod für die im Laufe des Jahres 1882 auf den Waffenpläzen Frauenfeld, Luzern und Herisau abzuhaltenden Militärkurse wird hiemit zur freien Konkurrenz nochmals ausgeschrieben.

Bewerber hiefür haben ihre Offerten, sowohl für das erste Semester, d. h.

bis 31. Juli, als für das ganze Jahr 1882 formulirt, schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Brodlieferung" versehen, bis 28. Januar nach st hin dem eidgenössischen Oberkriegskommissariat in Bern franko einzusenden.

In den Angeboten sind gleichzeitig die Bürgen zu bezeichnen und ist sowohl für die Letztem als für die Bewerber eine gemeinderäthliche Habhaftigkeitsbescheinigung beizubringen. Angebote, welchen diese Requisite fehlen, werden nicht berüksichtigt.

72 Die Lieferungsbedingungen sind auf den betreffenden Bureaux der Kantonskriegskommissariate in Frauenfeld, Luzern und Herisau und bei unterfertigter Amtssteile aufgelegt.

B e r n , den 9. Januar 1882.

Das eidg. Oberkriegskommissariat,

Schweizerische Nordostbahn.

Mit 1. Januar 1882 sind für die Beförderung von Gütern zwischen Mannheim und Ludwigshafen einerseits und den Bodenseeuferstationen Friedrichshafen, Lindau und Bregenz anderseits direkte Tarife in Kraft getreten, deren Sätze für Bregenz auch über die Route Konstanz-St. Margrethen Anwendung finden. Diese Tarife können auf unserm Tarifbüreau eingesehen werden.

Zürich, den 6. Januar 1882.

Am 10. Januar tritt ein ,,Reexpeditionstarif B" ab Basel S. C. B. nach der Nordostbahn für Ruhrkohlen in Kraft, welcher für eine Anzahl Stationen die im Reexpeditionstarife vom 1. November 1881 enthaltenen Frachtsätze ermäßigt und noch andere Stationen in diesen Reexpeditionsverkehr einbezieht. Exemplare desselben können bei unsern größern Güterexpeditionen unentgeltlich bezogen werden.

Z ü r i c h , den 6. Januar 1882.

Für einen bis Ende Februar zu bewerkstelligenden Steintransport in Wagenladungen von 10,000 kg. ab Mägenwyl nach Thalweil haben wir unter der Bedingung, daß mindestens 25 Wagen à 10 Tonnen zur Aufgabe gebracht werden, eine ermäßigte Taxe von 29 Cts. per 100 kg. im Rückvergütungswege zugestanden.

Z ü r i c h , den 9. Januar 1882.

Für den direkten Güterverkehr zwischen Lenzburg einerseits und den Stationen der Vereinigten Schweizerbahnen anderseits tritt mit dem 15. Januar ein Interimstarif in Kraft, von welchem Exemplare bei der Station Lenzburg unentgeltlich bezogen werden können.

Z ü r i c h , den 10. Januar 1882.

Die Direction.

73

Schweizerische Centralbahn.

Mit Gültigkeit vom 10. d. Mts. an tritt zum Personen- und Gepäcktarif Aargauische Südbahn und Bremgarten-Bötzbergbahn, d. d. 1. Dezember 1881, ein Berichtigungsblatt in Kraft, enthaltend neue Taxen für die Stationen Lenzburg, Hendschikon und Dottikon via Kuppersweil-Brugg, welches auf den benannten Stationen eingesehen werden kann.

B a s e l , den 7. Januar 1882.

Das Directorium.

Bekanntmachung.

Der schweizerische Konsul in C h i c a g o (Nordamerika), Herr Louis B o r l i n, hat mit Schreiben vom 8. Dezember v. J. dem Bundesrathe folgende Anzeige gemacht: ,,Am 1. Dezember d. J. erhielt ich von Adolph B. Mason, Register of Probate (Hinterlassenschafts-Aktuar) in Grand Rapids, Kent Co., Michigan, Mittheilnng, daß daselbst gestorben sei: Maximilian Kaiser, aus der Schweiz ebürtig, und daß dessen Vater noch irgendwo in der Schweiz lebe. Derselbe interließ eine Wittwe, Rosa Kaiser, aber keine Kinder, und außerdem einen Bauplaz mit Haus darauf im Schätzungswerth von etwa 7UO Dollars, worauf 200 Dollars Hypothek haften. Ferner ha£ die Wittwe einen Anspruch von zwischen 300 und 400 Dollars außer ihrem gesetzlichen Wittwentheil.

,,Nach den Gesetzen des Staates Michigan ist in diesem Falle der Vater des Verstorbenen der nächste gesetzliche Erbe des Gruudeigenthums, oder so viel davon, als nach Befriedigung obiger Schulden, Ansprüche und Wittwentheil übrig bleibt, und es hat mir H. A. B. Mason obige Mittheilung gemacht, um den Vorschriften des Staates Michigan zu genügen.

,,Auf meine Anfrage, mir eine genauere Adresse des Vaters Johann Kaiser anzugeben, erklärt obiger Beamte, nicht im Stande zu sein, solche zu liefern, da die Wittwe nichts von dessen Aufenthaltsort wisse und auch die Freunde des Verstorbenen in dieser Hinsicht ganz unwissend seien."

"Wer daher den obgenannten Johann Kaiser, Vater des in Amerika verstorbenen Maximilian Kaiser, kennen sollte, wird hiemit ersucht, demselben den Inhalt des obstehenden, wörtlich aufgenommenen Schreibens unsers Konsuls in Chicago zur Kenntniß bringen zu wollen, damit derselbe wegen der Hinterlassenschaft seines Sohnes die geeigneten Schritte thun kann.

B e r n , den 5. Januar 1882.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

f

74

Publikation.

Die Auswandernngsagentur Wirth-Herzog in Aarau hat unterm 30. dies dem unterzeichneten Departemente mitgetheilt, daß sie Hrn. Heinrich Hänsler in Bern (siehe Bundesblatt 1881, Bd. III, S. 616) als ihren Unteragenten entlassen habe.

B e r n , den 31. Dezember 1881.

Schweiz. Handels- und Landwirtlischaftsdcparlemcnt.

Stellen-Ausschreibung.

Infolge Ablaufes der Amtsdauer auf 31. März nächsthin werden dio Stellen der särnmtlichen Beamten der schweizerischen Militärverwaltung zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die bisherigen Beamten werden ohne weitere Eingabe als angemeldet betrachtet. Andere Bewerber haben ihre Anmeldung schriftlich und in Begleit der nöthigen Ausweise über Befähigung bis längstens den 1. Februar nächsthin dem unterzeichneten Departement einzureichen.

B e r n , den 5. Januar 1882.

9

Schweiz. Militärdepartement.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von Brod und Ochsenfleisch für .die im Laufe des Jahres 1882 auf dem Waffenplaze Chur abzuhaltenden Militärkurse werden hiem^t zur freien Konkurrenz nochmals ausgeschrieben.

Bewerber hiefiir haben ihre Offerten, sowohl für das erste Semester, d. h.

bis 31. Juli, als für das ganze Jahr 1882 fonnulirt, schriftlich, verriegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Brod oder Fleischlieferung" versehen, bis 21. Januar ilächsthin dem eidgenössischen Oberkriegskommissariat in B e r n franko einzusenden.

75 Bei den Eingaben für die Fleischlieferung ist die Kation sowohl von 312'/2 g. als auch von 320 g. zu berechnen.

In den Angeboten sind die Bürgen zu bezeichnen, und es ist sowohl für die Leztern als für die Bewerber eine gemeinderäthliche Habhaftigkeitsbesjheiniung beizubringen. Angebote, welchen diese Requisite fehlen, werden nicht erüksichtigt.

Die Lieferungsbedingungen sind auf dem Bureau des Kantons-Kriegskommissariats in Chur und bei unterfertigter Amtsstelle aufgelegt.

B e r n , den 6. Januar 1882.

f

Das eidg. Oberkriegskommissariat.

Ausschreibung von Wolldeken.

Die unterzeichnete Verwaltung eröffnet hiemit Konkurrenz über die Lieferung von zirka 6000 Stük braun-melirter wollener Seit- beziehungsweise Bivouakdeken und 250 Stük Bettdeken für Lazarethe.

Länge der Deken 210 cm., Breite der Bivouakdeken 140 cm, der Lazarethdeken 150 cm.; Mittelgewicht der Bivouakdeken 2 kg., tolerirtes Minimalgewicht für höchstens 8°/o der Lieferung l.s kg. Die. Lazarethdeken sollen nicht unter 2 kg. Gewicht haben.

Die Deken sind auf 16 cm. von den Enden mit 9 cm. breiten krapprothen Streifen mit weißem eidg. Kreuz in der Mitte (Balkenlänge 6 cm.)

zu versehen, überdies mit eingestikter Fabrikmarke und Jahreszahl.

Zu den Deken darf nur lange, kräftige und gesunde Wolle Verwendung finden; das Gewebe muß durchaus fehlerlos und gleichmäßig sein.

Von der Kontrole ansgeschossene Deken werden in einem der Kreuze mit 10 mm. großem Stempel durchgebrannt.

Die Minimalzahl, welche an einen Lieferanten zur Hingabe gelangt, beträgt 1000 Stük.

Die Trausportkosten übernimmt von der dem Lieferanten zunächst gelegenen schweizerischen Eisenbahnstation an die Verwaltung, welche den Lieferanten die erforderlichen Trausportgutscheine zustellt. -- Das Verpakungsmaterial und der JRüktransport von Ausschußstüken fällt zu Lasten des Lieferanten.

Liefertermin : 5 Monate nach Vertragsabschluß. Offerten sind bis zum 31. Januar 1882, begleitet mit Qualitätsmustern, der unterzeichneten Verwaltung franko zuzustellen.

Muster können auf unserer Verwaltung eingesehen werden.

B e r n , den 28. Dezember 1881.

Eidg. K r i e g s m a t e r i a l v e r w a l t u n g : Technische Abtheilung.

76

Bekanntmachung betreffend

das Abonniren auf das schweizerische" Bundesblatt und den Bezug der eidg. Gesezsammhmg.

A. Bundesblatt.

Inhalt des Bundesblattes.

ßundesräthliche Botschaften, Berichte, Beschlüsse; ßeschluss- und Gesezentwürfe ; Verhandlungen des Bundesrathes und der Bundesversammlung, Kommissionalberichte aus dem Nationalrathe und dem Ständerathe, Uebersichten des Zollwesens (Ein-, Aus- und Durchfuhr in der Schweiz, und Zolleinnahmen), das Viehseuchenbülletin ; Ausschreibungen von Stellen, von Lieferungen, Eisenbannanzeigen betreffend Tarife, Verpfändungen, Uebersicht der Eisenbahnzüge und Verspätungen, Fabrikund Handelsmarken u. s. w.

Gratis-Beilagen zum Bnndesblatt.

Diese sind gegenwärtig folgende : Die laufende GesezSammlung mit den Staatsverträgen; die eidgenössische Staatsrechnung, die in den drei Landessprachen erscheinende jährliche Uebersicht der Ein-, Aus- und Durchfuhr in der Schweiz; die Jahresberichte der schweizerischen Konsulate, einen starken Band bildend; die Uebersicht der Bundesbeiträge an schweizerische Gesellschaften im Auslande, das Tableau über die Auswanderung von Schweizern nach überseeischen Ländern etc.

77

Preis und Bezngsmodus des Buudesblattes.

Der Abonnementspreis für das Schweiz. Bundesblatt beträgt für ein Jahr vier Franken, mit Inbegriff der portofreien Zusendung im ganzen Umfange der Schweiz.

Es kann jederzeit auf das Bundesblatt abonnirt werden, jedoch nur auf einen ganzen Jahrgang (gerechnet vom Januar bis Dezember), und zwar bei der Post oder bei der Expedition des Bundesblattes in Bern. Die alten Abonnemente müssen aber am Schluß eines Jahres oder gleich im Anfang des neuen Jahres erneuert werden, da das Bundesblatt nur auf bestimmte Bestellung hin versandt wird. Ausgenommen sind Abonnemente, die ausdrüklich nicht bloss auf ein Jahr, sondern fest genommen werden.

Ganze Jahrgänge des Bundesblattes, sowie einzelne Nummern desselben, können von der Expedition des Bundesblattes bezogen werden, den Bogen à 20 Rappen; hingegen hat man sich für geschlossene Gesezbände an das Sekretariat für Druksachen der Bundeskanzlei zu wenden.

Reklamationen in Betreff des Bundesblattes und der Gesezsammlung sind in erster Linie bei den betreffenden Postbureaux, in zweiter Linie bei der Expedition des Bundesblattes in Bern, und nur ausnahmsweise beim Sekretariat für Druksachen der Bundeskanzlei anzubringen, und zwar haben die Reklamationen am besten sofort, spätestens aber inner drei Monaten, vom Erscheinen der betreffenden Bundesblattnummer oder des betreffenden Gesezbogens an gerechnet, zu geschehen. Nach Verfluß von drei Monaten wird per Bogen 20 Rappen verlangt, soweit der Vorrath reicht.

78

B. Gesezsammlung.

Die eidg. Gesezsammlung bildet, wie gesagt, eine Gratisbeilage des Bundesblattes.

Wer auf das Bundesblatt abonnirt, erhält ohne weiters auch die einzeln erscheinenden, dem Bundesblatte beigegebenen Gesezbogen.

Nach dem Schlüsse eines Gesezbandes kann derselbe (broschirt) auf besondere Bestellung beim Sekretariat für Druksachen der Bundeskanzlei gegen Nachnahme von Fr. 3 bezogen werden.

Sobald ein Band der Gesezsammlung geschlossen ist,, wird dies im Bundesblatt bekannt gemacht.

B e r n , im Dezember 1881.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Bekanntmachung.

Da Drukschriften, welche zur Vertheilung an die Mitglieder der Bundesversammlung bestimmt sind, meistens in ungenügender Anzahl eingesandt werden, indem Nachforderungen, sowie der Bedarf des Archivs etc. unberüksichtigt gelaasen werden, so wird wiederholt daran erinnert, daß für solcbo Schriften eine Auflage von mindestens 250 Exemplaren erforderlich (wo der deutsche und französische Text existirt, 260 deutsche und 150 französische), und daß bei direkter Vertheilung, d. h. ohne die Vermittlung des eidg.

Sekretariats für Druksachen, ein entsprechender Reservevorrath an lezteres eingesandt werden muß. Besser ist jedoch Vermittlung durch genanntes Sekretariat.

B e r n , den 22. Dezember 1881.

Die Schweiz. Bundeskanzler

79

Anzeige.

Bei der Unterzeichneten ist erschienen und kann gegen Nachnahme oder IPrankoeinsendung des Betrages in d e u t s c h e r oder f r a n z ö s i s c h e r Ausgahe bezogen werden :

Handbuch für die schweizerischen Civilstandsbeamten.

Herausgegeben vom Schweiz. Departement des Innern.

Preis broschirt: Fr. 4. -- Solid gebunden: Fr. 5.

Dieses unter Mitwirkung von M i t g l i e d e r n des B u n d e s g e r i c h t s ausgearbeitete Werk, welches auf 385 Oktavseiten die auf das Civilstandswesen bezuglichen gesetzgeberischen Erlasse, die zur Verwendung kommenden Formulare sammt einer erschöpfenden Beispielsammlung, eine sorgfältige, die Gesetzgebung aller Kantone mitberiicksichtigende Anleitung für die Führung der Civilstandsregister und endlich ein genaues alphabetisches Sachregister enthält, kommt einem längst gefühlten Bedürfniß entgegen und darf als vorzüglicher R a t h g e b e r nicht nur den Civilstandsbeamten, sondern allen kantonalen Amtsstellen, den Advokatur- und Geschäfts-Büreaus aufs Beste empfohlen werden.

Stämpfli'sche Buchdruckerei in Bern.

Bekanntmachung.

Nach einer Depesche des schweizerischen Konsuls in B e s a n ç o n vom 10. dieses Monats sucht der Direktor des Arsenals in gedachter Stadt S c h l o s s e r , J u s t i r e r (ajusteurs), M e c h a n i k e r u n d K u p f e r s c h m i e d e .

Die Arbeiten für das erwähnte Arsenal werden im Akkord vergeben und gut bezahlt.

Man verlangt von den sich meldenden Arbeitern gehörige Ausweisschriften, und von den Schweizern, welche noch nicht 30 Jahre alt sind, daß sie ihr Militärdienstbüchlein vorweisen. Diejenigen, welche jugendhalber noch kein solches Büchlein besizen, haben dafür die Ermächtigung ihrer Eltern der ihres Vormundes vorzuweisen.

B e r n , den 17. Dezember 1881.

Die Schweiz. Bnndeskauzlei.

80

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und portof r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

Ausläufer des Telegraphenbüreau in Zürich. Jahresbesoldung Fr. 480, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 1. Februar 1882 bei dem Chef des Telegraphenbüreau in Zürich.

Anmeldung bis zum 20. Januar 1) Briefträger in Bière (Waadt).

1882 bei der Kreispostdirektion 2) Briefträger in St. Maurice (Wallis). in Lausanne.

3) Briefträger beim Hauptpostbüreau Zürich. Anmeldung bis zum 20. Ja« nuar 1882 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

41 Telegraphist in Albeuve (Freiburg). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 24. Januar 1882 bei der Telegraphen-Inspektion in Lausanne.

Beilage zum Bundesblatt Nr. 2. -- Annexe à la Feuille fédérale N° 2 -- 14 Janvier 1882. --

Schweiz. Fabrik- und Handels-Marken.

Marques de fabrique et de commerce suisses,

Die nachfolgende Marke ist .vom Eidg. Amt für Fabrik- und Handels-Marken in Bern am 30. Dezember 1881, 11 Uhr Vormittags, eingetragen worden.

La marque suivante a été enregistrée par le Bureau fédéral des marques de fabrique et de commerce en date du 30 Décembre 1881, à onze heures du matin.

N° 654.

Economy Soap Cie. (Forster & Taylor), Fabrikanten, Zürich.

LSeife.

ECONOMY SOAP C° TRADE

-MARK

ZÜRICH 45

338

Schweizerische Fabrik- und Handels-Marken.

Die nachfolgende Marke ist vom Eidg. Amt für Fabrik- und Handels-Marken in Bern am 31. Dezember 1881, 10 Uhr Vormittags, eingetragen worden.

La marque suivante a été enregistrée par le Bureau fédéral des marques de fabrique et de commerce en date du 31 Décembre 1881, à dix heures du matin.

N° 655.

Rudolf Trueb, Fabrikant, Basel.

Carotten, Rollen, Rauch- und Schnupftabake und Cigarren.

Die nachfolgenden Marken sind vom Eidg. Amt für Fabrik- und HandelsMarken in Bern am 6. Januar 1882, 10 Uhr Vormittags, eingetragen worden.

Les marques suivantes ont été enregistrées par le Bureau fédéral des marques de fabrique et de commerce en date du 6 Janvier 1882, à dix heures du matin.

N» 656.

Ernest Tschantre, fabricant, Bienne.

Boutons en métal.

Marques de fabrique et de commerce suisses.

339

N° 657.

Gebr. Schüpfer, Fabrikanten, Rickenbach (Ctn. Luzern).

Cigarren und Tabak.

N° 658.

Louis Gerson-Aubert, fabricant, Bienne.

Mouvements et boîtes de montres.

N° 659.

Gaulschi & Hauri, Fabrikanten, Eeinach.

Cigarren und Tabak.

340

Schweizerische Fabrik- und Handels-Marken.

N0 660.

Bod. Lindt fils, fabricant, Berne.

Chocolats fins, fondants à la crème, à la noisette et aux pralines et cacaos en poudre.

N° 661.

Bod. Lindt fils, fabricant, Berne.

Chocolats en tablettes et en poudre et cacaos en poudre.

Marques de fabrique et de commerce suisses.

341

Die nachfolgende Marke ist vom Eidg. Amt für Fabrik- und HandelsMarken in Bern am 6. Januar 1882, 5 Uhr-Abends, eingetragen worden.

La marque suivante a été enregistrée par le Bureau fédéral des marques de fabrique et de commerce en date du 6 Janvier 1882, à- cinq heures du soir.

N° 662.

Schärer & Cie., Fabrikanten, Koppigen (Ctn. Bern).

Tabak.

342

Schweizerische Fabrik- und Handels-Marken.

Die nachfolgende Marke ist vom Eidg. Amt für Fabrik- und Handels-Marken in Bern am 7. Januar 1882, 10 Uhr Vormittags, eingetragen worden.

La marque suivante a été enregistrée par le Bureau fédéral des marques de fabrique et de commerce en date du 7 Janvier 1882, à dix heures du matin.

N° 663.

Math. Salaihe, Fabrikant, Rheinfelden.

Ziindwaaren.

Die nachfolgenden Marken sind vom Eidg. Amt für Fabrik- und HandelsMarken in Bern am 7. Januar 1882, 4 'Ohr Nachmittags, eingetragen worden.

Les marques suivantes ont été enregistrées par le Bureau fédéral des marques de fabrique et de commerce en date du 7 Janvier 1882, à quatre heures du soir.

N° 664.

J. U. Zünd, Fabrikant, Stäfa.

Hanfschläuche.

Marques de fabrique et de commerce suisses.

343

N° 665.

Spadino & Balmer, négociants, St-Imier.

Thé de Chine.

Die nachfolgenden Marken sind vom Eidg. Amt für Fabrik- und HandelsMarken in Bern am 11. Januar 1882, 2 Uhr Nachmittags, eingetragen worden.

Les marques suivantes ont été enregistrées par le Bureau fédéral des marques de fabrique et de commerce en date du 11 Janvier 1882, à deux heures après-midi.

N° 666.

Orell, Füssli & Cie., artistische Anstalt, Zürich.

Kunstdrucke und andere Drucke auf Papier, Pergament, Leder, Seide, Leinwand, Gelatine und Glas.

344

Schweizerische Fabrik- und Handes-Marken.

N» 667.

Orell, Füssli & Cie., artistische Anstalt, Zürich.

Kunstdrucke und andere Drucke auf Papier, Pergament, Leder, Seide, Leinwand, Gelatine und Glas.

Die nachfolgende Marke ist vom Eidg. Amt für Fabrik- und Handels-Marken in Bern am 13. Januar 1882, 10 Uhr Vormittags, eingetragen worden.

La marque suivante a été enregistrée par le Bureau fédéral des marques de fabrique et de commerce en date du 13 Janvier 1882, à dix heures du matin.

N° 668.

Seiler -Waiser, Fabrikant, St. Gallen.

Mech. Stickereien und andere Weisswaaren.

Zur Nr. 2 des Bandesblattes.

Nachweisung der im Monat November 1881 auf den schweizerischen Eisenbahnen beförderten Zöge und deren Verspätungen.

Zusammengestellt vom schweizerischen Post- und Eisenbahndepartement.

1.

2.

3:

4.

·o | J

-c

|§ J|

* l

Bezeichnung der Eisenbahnen.

5.

1

Total der beförderten

!

Schweizerische Nordostbahn } Tössthalbahn

.

.

.

.

Schweizerische Centralbahn3)

·§ .

«

Jf_!_!_if__j:

Zolometer.

Zöge.

Zöge.

312

8

1,718 630

--

l

715

90

4,114 1,950

720

5

125

40

--

210

90

--

--

--

360

96

2,003

810

486

10

l

--

--

--

Emmenthalbahn

.

45

-

240

300

--

4

4

.

341

10

1,590 6,54 300

l

118

Snisse Occidentale n. Simplon )

708

60

1,800 1,448 570



!__:

Kilometer.

Kilometer.

Kilometer.

254,018 6,804,705 222,900 5,433,700

44

1,012 7,650

47

17

17

2

26

30

2

21

-

-

23

21

9

_

--

5

123 7,375

22

14

8

26

32

--

--

-

--

--

3

122,864

19

228 2,753

13

14

2

30

36

l

20

--

--

20

16

99,261 2,110,297

44

940

7,762

36

14

12

32

113

12

22

l

31

31

1,487 8,624

27

13

16

41

132

37

--

_

1

-

l

29

29

--

--

--

--

--

_

_

--

--

_

--

--

_

111,876 2,646,961

4

--

--

--

12,575 7,308 2,136 31

347

879,677 22,480,375 790,398 18,334,365

295

870,191 22,932,563 774,048 18,214,909

Totale und Durchschnittszahlen

2,670

264

2,628

264 12,103 7,128 2,385

') Incl. Wald-Rüti, Toggenburgerbahn und Rapperswyl-Pfaffikon.

) ,, Bötzbeigbahn, Sulgen-Goßau und Efiretikon-Hinweil.

i ,, Aarg. Sudbahn und Wohlen-Bremgarten.

4 ) ,, Bulle-Romont.

21

2

1,049 10,829

--

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Jahr

1882

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

02

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

14.01.1882

Date Data Seite

68-80

Page Pagina Ref. No

10 011 349

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