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Bekanntmachung.

Die Kanzlei der Deutschen Gesandtschaft in Bern ersuchte um Veröffentlichung der nachfolgenden N o t i z : ,,Mit dem 1. Januar 1881 war für diejenigen ehemaligen Badener, welche sich am 1. Januar 1871 (mit welchem Tage im Großherzogthum Baden das deutsche Gesez vom 1. Juni 1870 über Erwerb und Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit in Geltung trat), ohne gültige Ausweisschriften und ohne in die Matrikel eines Deutschen Konsulats eingetragen zu sein, in der Schweiz aufgehalten haben, die zehnjährige Frist umlaufen, mit welcher sie in Gemäßheit der Bestimmungen des Art. 21, Abs. l und 2 dieses Gesezes, durch Aufenthalt im Auslande ihr Badisches Staatsbürgerrecht verloren haben. Es können deßhalb ehemaligen Badenern, die sich in dieser Lage befinden, von den Badischen Behörden neue Ausweisschriften nicht ohne Weiteres ertheilt werden. Doch kann den Betreffenden, wie allen jenen, welche durch zehnjährigen Aufenthalt im Auslande das Badische Staatsbürgerrecht verloren haben, dasselbe nach Art.. 21, Absaz 4 des erwänten Gesezes auf Ansuchen wieder verliehen werden, auch ohne daß sie nach Deutschland zurükkehren. Um dies zu erlangen, haben sie an das Bezirksamt des Ortes ihrer früheren Zuständigkeit ein ausdrükliches Gesuch um Wiederverleihung des Badischen Staatsbürgerrechts zu richten und dabei gleichzeitig durch Vorlage eines Zeugnisses der zuständigen Behörde ihres dermaligen Aufenthalts den Nachweis zu erbringen, daß sie daselbst das Staatsbürgerrecht nicht erworben haben. Es empfiehlt sich, mit diesem Gesuche sofort dasjenige um Ertheilung neuer Ausweisschriften zu verbinden.

,,Für die oben erwähnte Wiederaufnahme in den Badischen Staatsverband kommt die Taxe nicht zur Anwendung, welche in anderen Fällen für die Ertheilung des Badischen Staatsbürgerrechts an Nichtdeutsche gesezlich zu entrichten ist."

B e r n , den 17. Februar 1882.

Die Schweiz, Bundeskanzlei.

332

Kunstindustrielle Ausstellung in Paris im Jahr 1882.

Nach einer Mittheilung der. französischen Gesandtschaft in Bern findet vom 1. August bis 15. November 1882 in Paris eine kunstindustrielle Ausstellung statt, welche von der ,,Union Centrale des Arts appliqués à l'industrie" veranstaltet wird, an welcher auch Ausländer sich betheiligen können. Die Ausstellung umfaßt folgende drei Gruppen : 1. Gruppe: Holz (Rohstoff, Werkzeug, Zeichnungen und Modelle, Kunstschreinerei, Holzschnizerei, Möbelfabrikation, Vergoldung etc.) ; 2. Gruppe : Gewebe (Rohmaterialien, Zeichnungen, Tapisserie, gestikte und bedrukte Gewebe, Vorhänge, Handstikereien etc.); 3. Gruppe : Papier (Rohmaterialien, Papiere, Drukerei, Zeichnungen, Buchbinderei, Bilder, Photographie etc.).

Alle Korrespondenzen und Anfragen sind an den ,,Secrétaire général de l'Union centrale, 3, place des Vosges, Paris", zu richten.

B e r n , den 17. Februar 1882.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines Sekretärs des eidg. Amtes für Faibrik- und Handelsmarken wird hiemit zur öffentlichen Bewerbung ausgeschrieben. Die Bewerber haben sich bis zum 4. März beim unterzeichneten Departemente schriftlich anzumelden und sich über ihre Studien und bisherige praktische Bethätigung auszuweisen. Die genaue Kenntniß der deutschen und französischen Sprache ist erforderlich und daneben die Kenntniß der italienischen und englischen Sprache wünschenswerth.

Neben den Geschäften des Amtes für Fabrik- und Handelsmarken können diesem Beamten noch andere Geschäfte des Departements, Abtheilung Handelswesen, übertragen werden.

Die Jahresbesoldung beträgt Fr. 3500 bis Fr. 4500.

B e r n , den 17. Februar 1882.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

333

Bekanntmachung.

Von der Auswanderuugsfirma A. Zwlehenbart in Basel ist dem unterzeichneten Departemente die Mittheilung gemacht worden, daß ihr bisheriger Unteragent Georg Ehrat in Basel sein Domizil in der Schweiz aufgegeben habe. Es ist derselbe demgemäß aus der Liste der TJnteragenten, deren Anstellung der Bundesrath genehmigt hat (siehe Bundesblatt 1881, IV, 577), gestrichen worden.

B e r n , den 17. Februar 1882.

Schweiz. Handels- und Landwirtlischaftsdeparteuieiit.

Schweizerische Nordostbahn.

Mit 15. März treten au Stelle der entsprechenden Taxen im 3. Nachtrag zum südwestdeutsch-schweizerischen Heft VE vom 1. März 1881, gültig seit 1. Januar 1882, folgende Frachtsätze : Zwischen A l t m ü n s t e r o l Station und Grenze pro 100 Kilogramm in Centimes und A.

B.

. C.

1

Zug ·Cham

2

3

4

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2

3

4

243.5 227 -- -- 218.5 202.5 194 -- 234.5 218.5 211 205 212.5 196.5 189 184 Z ü r i c h , den 10. Februar 1882.

1

2

3

-- -- -- 168 163 154

Mit Wirkung vom 1. März wird im belgisch-schweizerischen Güterverkehr der Artikel Bleicherde (Chlorkalk) für Wagenladungen «von 10,000 kg.

aus Serie 8 in Serie 9 versetzt. Zugleich erhält die Position Soda eine veränderte Passung, worüber unsere Stationen Aufschluß ertheilen.

Z ü r i c h , den 13. Februar 1882.

Mit 1. März d. J. tritt eine Neuauflage des I. Nachtrages zum Tarif finden internen Güterverkehr der Schweiz. Nordostbahn .m Kraft. Dieselbe kann bei unsern Stationen unentgeltlich bezogen werden.

Z ü r i c h , den 15. Februar 1882.

Die Direction.

334

Bekanntmachung.

Die Auswanderungsfirma Schneebeli & de. in Basel hat dem unterzeichneten Departemente die Mittheilung gemacht, daß sie Hrn. Carl Burlet, Lehrer in Schwyz (siehe Bundesblatt 1881, II, 951), als Unteragenten entlassen habe.

B e r n , den 11. Februar 1882.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

Bekanntmachung.

Unter dem 6. Februar 1882 wurden Herrn Eugène Clicquot in Reims (Vertreter für die Schweiz: A. Holzhalb, Zürich) die nebenstehenden Marken seiner Champagnerweine registrirt.

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335

Bekanntmachung.

Von dem auf dem Nez der Schweiz. Westbahnen versicherten Anleihen von 28,700,000 Franken, von dem ein Betrag von 24,700,000 Franken in 24,700 Obligationen à Fr. 1000 mit dem Datum vom 1. August 1873, und der Rest in 4000 Titeln, ebenfalls à Fr. 1000 mit dem Datum vom 1. Januar 1876 ausgegeben wurden, und das von der schuldnerischen Gesellschaft auf den 1. Juli 1881 zur Abzahlung gekündigt worden ist, sind die nachbezeichneten 96 Titel bisher nicht zum Inkasso präsentirt worden : Nr. 1595, 1596, 1602, 1603, 1698, 1736, 1737, 1888, 1889, 3869, 3870, 5523--5527, 6752, 7630, 7631, 7650, 7941, 7942, 7944, 7945, 7946, 7947, 7950--7953, 7954, 7969--7971, 8033, 8143--8149,8651,8849,8851, 18,875, 18,876--18,878, 18,879-- 18,884, 19,145, 19,146, 19,817 -- 19,819, 19,829, 19,840, 19,841, 19,842, 19,889, 19,899, 19,952, 20,020, 20,190-20,203, 21,134, 22,371, 22,604, 22,605, 22,613, 22,623-22,625, 26,974, 27,331.

27,375--27,378.

Auf das Gesuch der Direktion der westschweizerischen Bahnen hat der Bundesrath mit Schlußnahme vom 17. Januar 1882 der schuldnerischen Gesellschaft gestattet, den Nominalbetrag der oben genannten 96 Obligationen bei dem eidgenössischen Finanzdepartement zu deponiren, in der Meinung, daß dagegen das dafür bestellte Pfandrecht im Eisenbahnpfandbuch gelöscht werden soll.

Dieser Beschluß wird hiemit bekannt gemacht mit dem Beifügen, daß sowohl die eidgenössische Staatskasse in Bern als auch die Hauptkasse der Gesellschaft der schweizerischen Westbahnen in Lausanne bereit sind, auf Vorweisung und gegen Uebergabe der oben speziell bezeichneten Titel und der noch nicht verfallenen Coupons den Nominalbetrag der ersteren baar auszubezahlen.

B e r n , den 4. Februar 1882. ( 2 2)

Schweizerisches Post- und Eisenbahndeparlenient, Eisenbahnabtheilung.

336

Bekanntmachung.

Von dem Anleihen von 14 Millionen Franken, welches auf der Eisenbahn von Lausanne nach Freiburg und an die Bernergrenze pfandbiichlich versichert worden ist und wofür unterm 18. Juli 1866' 14,000 Titel à Fr. 1000, ausgestellt auf den Staat Freiburg, als damaligen Eigenthümer der genannten Balia, emittirt wurden, sind ungeachtet der von der Gesellschaft der westschweizerischen Eisenbahnen, auf welche in Folge Vertrags vom 7. August 1872 die Schuldnerschaft übergegangen ist, auf den 18. Juli 1881 erlassenen und gehörig publizirten Kündigung die nach bezeichneten 137 Obligationen nicht zur Zahlung präsentirt worden: Nr. 301, 1025, 1305, 1315, 1923, 1924, 1944, 2040, 2041, 2360, 2892, 2991, 3001-3004, 3236, 3422, 3549--3552, 3578, 3682, 3685-3687, 4081, 4711, 5023-5026, 5059, 5108, 5276, 6231-6235, 6248, 6545, 6890, 7054-7073, 7455, 7456, 7610, 7611, 8345, 8414--8416, 8568--8570, 9344--9346, 9591-9593, 9665--9677, 9690,9698, 9803, 9804, 9857,10,199, 10,409, 10,538, 10,738, 10,758, 10,892, 10,929, 11,295, 11,732, 12,071, 12,196, 12,204, 12,719, 12,896-12,898, 12,923, 13,101, 13,158, 13,210, 13,211, 13,250, 13,262, 13,267--13,270, 13,332, 13,396, 13,398, 13,638, 13,639, 13,737, 13,903, 13,948, 13,949, 13,955,' 13,956..

Auf das Gesuch der Direktion der westschweizerischen Bahnen hat der Buudesrath mit Schlußnahme vom 17. Januar 1882 der schuldnerischen Gesellschaft gestattet, den Nominalbetrag der oben genannten 137 Obligationen bei dem eidgenossischen Finanzdepartement zu deponiren, in der Meinung, daß dagegen das dafür bestellte Pfandrecht im Eisenbahnpfandbuch gelöscht werden soll.

Dieser Beschluß wird hiemit bekannt gemacht mit dem Beifügen, daß sowohl die eidgenössische Staatskasse in Bern als auch die Hauptkasse der Gesellschaft der schweizerischen Westbahnen in Lausanne bereit sind, auf Vorweisung und gegen Uebergabe der oben speziell bezeichneten Titel und der noch nicht verfallenen.

Coupons den Nominalbetrag der ersteren baar auszubezahlen.

B e r n , den 4. Februar 1882. ( 2 2 )

Schweizerisches Post- und Eiseubiihiidcpartement, Eisenbahnabtheilung.

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Internationale Ausstellung in Amsterdam im Jahre 1883,

Das Generalkonsulat der Niederlande in der Schweiz theilt das Programm der im Jahre 1883 vom Mai bis Oktober in Amsterdam stattfindenden internationalen Ausstellung mit, welches wir hiemit im Auszug zur Kenntniß bringen.

Die Ausstellung umfaßt fünf Abtheilungen : 1. Kolonial-Ausstellung ; 2. Ausstellung des General-Exports; 3. retrospektive 'Ausstellung der schönen und der auf die Industrie angewendeten Künste; 4. Spezialausstellungen (Vieh, Blumen, Früchte etc.); 5. wissenschaftliche Konferenzen und Kongresse.

Die 1. Abtheilung zerfällt in folgende Gruppen : a. Natur der Kolonien; b. Eingeborne derselben; c. Europäische Niederlassungen daselbst.

Die 2. Abtheilung enthält folgende Gruppen : d. Mobiliar, Ameublements und Zubehörde; e. Kleider, Lingerie und Zubehörde ; f. Nahrungsmittel, chemische Produkte, verschiedene Verpackungsmittel ; g. Mechanik, Instrumente und W erkzeuge, Transportmittel ; h. Ingenieurwesen; Bauwesen; i. Exportartikel, welche speziell für den Gebrauch der Eingeborenen der Kolonien bestimmt sind.

Es werden, mit wenigen Ausnahmen (explodirende und leicht entzündliche Stoffe etc.) alle Kolonial-Produkte und Exportartikel zugelassen.

Alle Korrespondenzen in Bezug auf die Ausstellung, sowie die Anmeldungen zur Theilnahme an derselben sind an den ,,Generalkommissär der Internationalen Ausstellung von 1883 in Amsterdam" zu richten.

Das Exekutivkomite entscheidet in lezter Instanz über die Zulassung der angemeldeten Gegenstände.

Die zar Ausstellung zugelassenen Gegenstände werden bis zum 1. Februar 1883 angenommen.

B e r n , den 6. Februar 1882.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdeparlenient.

338

Bekanntmachung betreffend

die Auswanderung nach. Argentinien.

Zufolge einer Mittheilung des Konsuls der Argentinischen Republik in Lausanne ist von dem Einwanderungs-Kommissär in Buenos-Ayres unterm 17. Dezember 1881 die Verfügung getroffen worden : daß Personen, welche nach Argentinien auszuwandern beabsichtigen, mit einem guten Leumundszeugniß versehen sein müssen. Ein solches Zengniß muß von den Behörden des Wohnortes des Auswanderers ausgestellt und von einem Argentinischen Konsul legalisirt sein.

Die Légalisation erfolgt gratis.

B e r n , den 2. Februar 1882.

Schweiz. Handels- und Landwirtschaftsdepartement.

Publikation.

Ausstellung- in Bordeaux.

Unter Bezugnahme auf unsere Publikation vom 22. September 1881 {Bundesblatt 1881, IV, 13) wird hiemit bekannt gemacht, daß der Termin für Anmeldungen zur Betheiligung an der von der Société philomathique in Bordeaux daselbst organisirten Ausstellung von Erzengnissen der Landwirthschaft, der Industrie und der gewerblichen Künste bis zum 15. Märe nächsthin verlängert worden ist.

B e r n, den 3. Februar 1882.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

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Publikation.

Hans Konrad Hirs von Dielsdorf, geb. 26. März 1842, -welcher seiner Zeit nach Amerika ausgewandert und von welchem seit Herbst 1866 keine sichere Kunde mehr in seine Heimat gelangt ist, sowie allfällige hierorts unbekannte Erben desselben werden hiemit aufgefordert, binnen neun Monaten von heute an in der Kanzlei des unterzeichneten Gerichtes sieh zu melden, .ansonst der Abwesende als verschollen erklärt und die hierorts bekannten Erben berechtigt würden, die Nutznießung des in waisenamtlicher Verwaltung liegenden Vermögens des Abwesenden anzusprechen.

D i e l s d o r f , den 6. Februar 1882. h Im Namen des Bezirksgerichts, Der Gerichtsschreiber:

J. J. Merkli.

Westschweizerische Bahnen und Simplonbahn.

Dem Publikum wird zur Kenntniß gebracht, daß nachgenannte Tarife mit dem 1. Juni 1882 aufgehoben werden : 1) der Tarif (Gr. V.) italo-franco-suisse für den Transport von Fahrpoststüken, Gütern etc., Finanzen und Valoren, gültig vom 15. Mai 1878 an : 2) der Tarif commun de transit (G. V.), Nr. 222, für den Transport von Flockseide, roher, gekochter, gewundener oder gesponnener Seide, gültig vom 15. Mai 1878 an ; 3) der Tarif commun de transit (G. V.), Nr. 221, für den Transport verschiedener Güter, gültig vom 15. Mai 1878 an; 4) der Tarif commun de transit (P. V.), Nr. 441, für Gütertransporte im italienisch-französisch-schweizerischen Verkehr, vom 15. Mai 1878; 5) die Taxen, welche für Chaux-de-Fonds, Biel, Luzern, Basel und Ölten im Tarif für den directen Verkehr von Beisenden, Gepäck und Hunden zwischen der Schweiz und Italien und vice-versa, vom 1. Januar 1880 enthalten sind.

L a u s a n n e , den 1. Februar 1882. % Die Direction der Westschweizerischen Bahnen und der Simplonbahn.

340

Bekanntmachung.

Das schweizerische Handels- und Landwirthschaftsdepartement macht hiemit bekannt, daß an der eidgenössischen polytechnischen Schule in Zürich vom 6. März laufenden Jahres an die Prüfungen für das Diplom eines beeidigten Probirers zur Kontrolirung von Gold- und Silberwaaren abgehalten werden.

Diejenigen, welche sich diesen Prüfungen zu unterziehen wünschen, haben sich vor dem 15. Februar bei dem unterzeichneten Departement anzumelden.

Die Prüfungsgebühr im Betrage von Fr. 25 muß vor dem 5. März an Herrn Professor Dr. L u n g e in Zürich eingezahlt werden, welcher zusammen mit dem beeidigten Probirer Herrn Eugen Tissot mit der Abhaltung der Prüfung beauftragt ist.

Die m ü n d l i c h e P r ü f u n gO umfaßt: Elemente der anorganiO sehen Chemie. Nomenciatur und Formeln. Eigenschaften der wichtigsten Metalloide. Eigenschaften der für die Industrie wichtigsten Metalle und ihrer wichtigsten Verbindungen. Zusammensezung und unterscheidende Merkmale der in der Technik am meisten gebrauchten Legirungen. Prinzipien der qualitativen und quantitativen Analyse der Edelmetall-Legirungen auf trokenem und nassem Wege. Beschreibung der bei den Proben angewendeten chemischen Reagentien und Untersuchung ihrer Reinheit. Darstellung von chemisch reinem Gold und Silber. Anwendung der Wage für genaue Wägungen. Entnahme der Proben. Herstellung der Kapellen. Kenntniß des Bundesgesezes und der Vollziehungsverordnung über Kontrolirung der Gold- und Silberwaaren.

Die Bewerber können je nach ihrem Wunsche in deutscher oder französischer Sprache geprüft werden.

Für die mündliche Prüfung, welche mindestens zwei Stunden dauert, werden sie in Gruppen von höchstens drei Theilnehmern getheilt. Es haben zu derselben Zutritt die Mitglieder des schweizerischen Schulratb.es, die Abgeordneten der Bundesbehörde, der Kantonsregierungen und der lokalen Verwaltungen.

Die p r a k t i s c h e P r ü f u n g umfaßt 15 bis 20 Proben von verschiedenen Legirungen von Gold, Silber und Platin auf nassem

341

und trokenem Wege; ferner die Anwendung des Probirsteins und die Manipulation der Stempelung; die Entnahme der Proben und Herstellung der Kapellen. Bei den Kapellenproben darf die höchste Fehlergrenze nicht 2 Tausendtheile für Gold und 5 Tausendtheile für Silber, bei den nasse» Silberproben nicht l Va Tausendtheile übersteigen.

Das Ergebniß beider Prüfungen (der mündlichen und praktischen) wird durch eine der drei folgenden Noten ausgedrükt werden: g u t , g e n ü g e n d , u n g e n ü g e n d .

Wenn ein Bewerber die Note u n g e n ü g e n d in einer der beiden Prüfungen erhält, so kann er nicht diplomirt werden.

Wenn ein Bewerber bei der Prüfung eine ungenügende Note erhalten hat, so kann er sich noch zweimal spätem Prüfungen unterziehen. Wenn er dreimal die Prüfung nicht bestanden hat, wird er zu weitern nicht mehr zugelassen.

B e r n , den 27. Januar

1882.

Schweizerisches Handels- und Landwirlhschaftsdepartenicnt.

Bekanntmachung.

Die k. belgische Gesandtschaft in Bern hatte die Gefälligkeit, die nachfolgende Bekanntmachung zur Aufnahme ins Bundesblatt mitzutheilen : ,,S. Majestät der König von Belgien hat durch Schlußnahme vom 14. Dezember 1874 einen jährlichen Kredit von 25,000 Franken ausgesezt, welcher zur Förderung wissenschaftlichen und geistigen Strobens bestimmt ist.

,,Für das Jahr 1885 soll die Konkurrenz international werden, und der Preis wird demjenigen Werke zufallen, welches am besten die Mittel nnd Maßnahmen anseinandersezt, welche dazu dienen könnten, das Studium der Geographie zu popularisiren und ihren Unterricht in den Lehranstalten verschiedenen Banges zu entwikeln nnd zu heben.

,,Die Fremden, welche an dieser Preisbewerbung Theil nehmen wollen, haben ihre Werke, gedrukt oder in Manuskript, vor dem 1. J a n u a r 1885 dorn Ministerium des Innern in Brüssel einzusenden.

,,Das VJrtheil wird einer von S. M. des Königs von Belgien ernannten, aus 7 Mitgliedern bestehenden Jury übertragen, von denen 3 Belgier und 4 Fremde verschiedener Nationalität sein müssen.

342 ,,Das M a n u s k r i p t , welches den Preis erhalten wird, soll im Laufe des Jahres 1886 veröffentlicht werden."

B e r n , den 2. Februar 1882.

Die Schweiz. Bimdeskuuzlei.

Ausschreibung von erledigten Stelleu.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und portofrei zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den Heimatort, sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe hei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfanj;nahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Dritter Kevisor bei der Telegraphendirektion. Jahresbesoldung nach Maßgabe des ßundesgesezes vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 7. März 1882 bei der Telegraphendirektion in Bern.

Jahresbesoldung nach Maßgabe 2) Ein Telegraphist in Brieg (Wallis). des Bundesgesezes vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 7. März 3) Zwei Telegraphisten in Genf.

1882 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

4) Zwei Telegraphisten in Bern. Jahresbesoldung nach Maßgabe des Bundesgesezee vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 7 März 1882 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

Jahresbesoldung nach Maßgabe des Bundesgesezes vom 2. August 5) Vier Telegraphisten in Basel.

1873. Anmeldung bis zum 7. März 6) Zwei Telegraphisteu in Luzern.

1882 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

Jahresbesoldung nach Maßgabe 7) Ein Telegraphist in Schaffhausen.

des Bundesgesezes vom 2. August 8) Zwei Telegraphisten in Winterthur. 1873. Anmeldung bis zum 7. März 1882 bei der Telegrapheninspek9) Vier Telegraphisten in Zürich.

tion in Zürich.

10) Ein Telegraphist in St. Gallen. Jahresbesoldung nach Maßgabe des Buudesgesezes vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 7. März 1882 bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

11) Ein Telegraphist in Chur. Jahresbesoldung nach Maßgabe des Bundesesezes vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 7. März 1882 bei der elegrapheninspektion in Chur.

f

343 12) Ein Telegraphist in Küßnacht (Schwyz). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 7. März 1882 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

Anmeldung bis zum 3. März 13) Briefträger in Genf.

1882 bei der Kreispostdirektion 14) Briefträger in Chêne-Bourg (Genf). in Genf.

15) Postablagehalter und Briefträger in Kéclère (Bern). Anmeldung bis zum 3. März 1882 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

16) Postpaketträger in Solothurn. Anmeldung bis zum 3. März 1882 bei der Kreispostdirektion in Basel.

17) Posthalter in Küßnacht (Schwyz). Anmeldung bis zum 3. März 1882 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

18) Postkommis in Zürich. Anmeldung bis zum 3. März 1882 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

1) Einnehmer bei der Nebenzollstätte Pigino (Tessin). Jahresbesoldung^ .Fr. 500, nebst 15°/o Provision auf den Koheinnahmen. Anmeldung bis zum 23. Februar nächsthin bei der Zolldirektion in Lugano.

2) Einnehmer bei der Hauptzollstätte Vallorbes-Straße. Jahresbesoldnng' bis auf Fr. 2400. Anmeldung bis zum 23. Februar 1882 bei der Zoltdirektion in Lausanne.

3) Briefträger in Basel.

Anmeldung bis zum 24. Februar 4) Posthalter und Briefträger in Klein- 1882 bei der Kreispostdirektion in Base).

hüningen (Basel-Stadt).

5) Posthalter und Briefträger in Engstringen (Zürich). Anmeldung bis^ zum 24. Februar 1882 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

6) Briefträger und Paker in Ilanz (Graubünden). Anmeldung bis zum 24. Februar 1882 hei der Kreispostdirektiou in Chur.

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