537

# S T #

Botschaft des

Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1882 (II. Serie).

(Vom 7. Dezember 1882.)

Tit.

Wir haben die Ehre, Ihnen folgende Nachtragskreditbegehren für das laufende Jahr zu unterbreiten.

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

A. Nationalrath.

1) Taggelder und Reise-Entschädigungen an die Mitglieder u n d Kommissionen .

.

.

. F r . 60,000 2) Taggelder und Reise-Entschädigungen an den Uebersetzer .

.

.

.

.

.

.

,, 500 3) Bedienung ,, 1,000 Fr. 61,500 Infolge der in diesem Jahre stattgefundenen zwei außerordentlichen Sitzungen des Nationalrathes sind die diesjährigen Büdgetkredite für genannte Rubriken beinahe erschöpft, so daß wir zur Bestreitung der Ausgaben für den Rest des laufenden Jahres eines Nachkredits von obbezeichnetem Betrage bedürfen.

l

538

B. Ständerath.

1) Taggelder und Reise-Entschädigungen an Kommissionen 3 ) Bedienung

Fr. 4000 ,,400

Fr. 4400 Im Budget für das laufende Jahr wurde für Ziffer l ein Posten von Fr. 4700 aufgenommen, welcher durch die zahlreichen Kommissionssitzungen bereits um Fr. 3670. 65 überschritten ist; ebenso ist die Kreditrestanz für Ziffer 3 nicht mehr hinreichend, um die Ausgaben für den Rest des laufenden Jahres zu decken. Wir bedürfen deßhalb für beide Rubriken eines Nachkredites von Fr. 4400.

0. Bundeskanzlei.

2. M a t e r i a l .

a. Druckkosten und Lithographien .

.

b . Buchbinder-Rechnungen .

.

.

.

d . Schreibmaterialien .

.

.

.

.

k . Verschiedenes .

.

.

.

.

.

3. A u ß e r o r d e n t l i c h e D r u c k a r b e i t e n .

. Fr. 15,000 .

. 5,000 . n 4,000 .

,, 500 . ,, 6,900

Ad 2 a. Druckkosten und Lithographien.

Die bezüglichen Ausgaben betrugen ia den letzten 5 Jahren: 1877 Fr. 130,034. 83; Kredit Fr. 100,000; Nachkredit Fr. 30,000 1878 ,, 129,510. 74; ,, ,, 100,000; ,, ,, 30,000 1879 ,, 112,593. 62; ,, ,, 100,000; ,, ,, 20,000 1880 ,, 119,996. 08; ,, ,, 100,000; ,, ,, 20,000 1881 ,, 119,998. 40: ,, ,, 120,000; ,, Es hat sich aber herausgestellt, daß der im Jahr 1881 bewilligte Ki'edit ungenügend war, was gegenüber den Ergebnissen der Jahre 1877 und 1878 gar nicht befremden kann. Ja es hätte schon letztes Jahr ein Nachkreditbegehreu gestellt werden müssen, wenn für den letzten Monat Ausgaben von der Höhe hätten vorausgesehen werden können, wie sie sich thatsächlich als nöthig erwiesen. Die im Januar 1882 für das Jahr 1881 eingelaufenen Rechnungen beliefen sich nämlich auf.

.

. Fr. 20,976. 55 von welchen aber nur noch .

.

.

. ,, 9,620. 80 angewiesen werden konnten, so daß der Rest mit Fr. 11,355. 75

539 auf neue Rechnung übertragen werden mußte. Dabei muß hervorgehoben werden, daß die Rechnung des letzten Jahres durch die Kosten für Druck des Obligationenrechtes in außerordentlicher Weise belastet wurde. Auch kann die Bundeskanzlei, da die Ausgaben nicht alle von ihr, sondern auch von den Deparlementen gemacht werden, nie zum Voraus genau bestimmen, wie viel Kredit sie bedarf. Die Mehrausgaben dieses Jahres wurden hauptsächlich bedingt durch den Druck einer sehr starken Auflage des umfangreichen Verwaltungsreglementes (12,000 deutsche, 7üOO französische und 2500 italienische Exemplare), sowie der mit Frankreich abgeschlossenen Verträge, lauter Druckarbeiten, welche die entsprechenden Bände des Bundesblattes und der amtlichen Sammlung zu einem ganz ungewöhnlichen Umfange anschwellen ließen. Vom französischen Handelsvertrag wurden nach Ratifikation des Vertrages 3250 deutsche, 2000 französische und 250 italienische Separatabzüge gedruckt.

Die von der Bundesversammlung an die Kanzlei gestellten Anforderungen und die daherigen Ausgaben werden mit jedem Jahre größer. Außerdem sind letztes Jahr zwei umfangreiche Kommissionalberichte vorerst auswärts gedruckt worden. Da dieselben nachher auch noch in's Bundesblatt aufgenommen werden mußten und da die Preise, welche auswärts bezahlt werden, in der Regel höher sind, als der Tarif, zu welchem die Drucker des Buudesblattes arbeiten, so erwuchs hieraus der Bundeskanzlei eine nicht unerhebliche Mehrausgabe.

Ad b. In entsprechendem Maße, wie die Buchdruckerkosten, vermehren sich auch die Kosten für Buchbinderarbeiten (Falzen, Brochiren). Es war daher auch hier schon der letztjährige Kredit nicht genügend und fand aus ähnlichen Gründen wie ad a eine Uebertragung von Fr. 3114 statt.

Ad d. Der bewilligte Büdgetansatz von Fr. 18,000 hat das letzte Jahr nicht genügt und wird dieses Jahr und die folgenden Jahre nicht mehr genügen. Es ist hier darauf zu verweisen, daß die Bundeskanzlei nicht blos sich selbst, sondern auch die Bundesversammlung, das politische Departement, das Innere, das Militär und das Finanzdepartement mit Material zu versehen hat. Das der Bundesversammlung für die 4 Sessionen des letzten Jahres gelieferte Material kostet en gros bezogen allein Fr. 3444. Die drei Sessionen des laufenden Jahres (Januar, April und Juni) erfordern eine Ausgabe von Fr. 2342.

Die Bundeskauzlei hat das von ihr verlangte Material abzugeben, kennt aber die Bedürfnisse der verschiedenen Verwaltungen nicht zum voraus.

540

Ad 3. Da die Kosten für eidg. Referendumsabstimmungen in dem ordentlichen Jahresbüdget für Druckarbeiten jeweilen nicht vorgesehen sind, so müssen auch die Kosten der beiden diesjährigen Abstimmungen, wie bisher, durch Nachtragskredite gedeckt werden.

Dem am 9. Juni (Bundesbl. 1882, III, 148) für diejenige vom 30. Juli begehrten Nachkredit von Fr. 12,800 steht eine wirkliche Ausgabe von Fr. 12,077. 80 gegenüber, so daß von daher noch Fr. 722. 20 zur Verfügung stehen. Die jüngste Abstimmung vom 26. November, betreffend Vollziehung des Art. 27 der Bundesverfassung, hat laut den vorliegenden Rechnungen eine Gesammtausgabe von Fr. 7543. 90 verursacht, weßhalb ein zweiter Nachkredit in der angegebenen Höhe von rund Fr. 6900 erforderlich geworden ist.

III. Abschnitt.

I>epartemeivte und. "Ver-wartungen.

A. Politisches Departement.

4. Gesandtschaft i n R o m .

.

.

. F r . 10,000 Der Familie des verstorbeneu Herrn Pioda wurde in Anwendung des Artikel 6 des Bundesgesetzes vom 2. August 1873 ein Gehaltsnachgeuuß von 3 Monaten im Betrage von Fr. 10,000 bewilligt.

7. K o n s u l a t e Fr. 500 Um keine Unterbrechung im Konsulatsdienst im Bezirke Nizza zu haben, sahen wir uns veranlaßt, nachdem der Inhaber der Stelle seine Demission eingereicht, dem Vicekonsul, welcher nunmehr mit der Geschäftsführung betraut ist, eine jährliche Entschädigung von Fr. 2000 zu bewilligen , so daß für das laufende Quartal Fr. 500 auszurichten sind.

9. E i d g e n ö s s i s c h e R e p r ä s e n t a n t e n und Kommissarien .

.

.

.

.

.

. Fr. 4000 Die im September vorigen Jahres begonnenen Unterhandlungen betreffend den Abschluß eines französisch-schweizerischen Handelsvertrages, Unterhandlungen, welche mit der Unterzeichnung des Vertrages vom 23. Februar endigten, veranlaßten einen Kostenbe'trag von Fr. 13,362. 50 und es übersteigt derselbe den gewöhnlichen Kredit für eidg. Repräsentanten und Kommissarien um Fr. 1362. 50.

541 Die Theilnahme der Schweiz an der internationalen Konferenz, über die technische Einheit im Eisenbahnwesen, sowie unsere Abordnungen zur Eröffnung der Monte-Cenere- und der CadenazzoPino-Novara-Linien erheischten ebenfalls einige außerordentliche Ausgaben, denen noch die Kosten für die Festsetzung des italienischschweizerischen Grenzpunktes bei Chiasso beigefügt werden müssen.

B. Departement des Innern.

I. Kanzlei.

Allgemeine Ausgaben.

4. U n v o r h e r g e s e h e n e s .

.

.

. Fr. 2500 Wie bereits im Geschäftsbericht pro 1881 mitgetheilt, mußte neben der deutschen und französischen Ausgabe des Handbuches für die schweizerischen Civilstandsbeamten auch noch eine italienische Ausgabe jenes Werkes erstellt werden. Wir glaubten hiefür keinen besondern Ansatz ins Budget des laufenden Jahres einstellen zu müssen, sondern die Kosten der nun vollendeten italienischen Ausgabe aus dem Posten ,,Unvorhergesehenes" bestreiten zu können. Der für Unvorhergesehenes gewährte Kredit von Fr. 5000 ist aber durch anderweitige Ausgaben bereits völlig erschöpft, so daß wir zur Deckung jener Kosten des oben bezifferten Nachtragskredites bedürfen.

II. Statistisches BUreau.

1. B e s o l d u n g e n .

d. G e h i l f e n und p r o v i s o r i s c h e H i l f s a r bei ter Fr. 2367 Behufs der Beschleunigung der Volkszählungsarbeiten entstand eine Mehrausgabe für provisorische Hilfsarbeiten im Betrage von Fr. 2367, zu deren Deckung vorläufig ein Nachtragskredit eröffnet wurde. Eine Ueberschreitung des Gesammtkredites des Statistischen Bureau steht indessen hiedurch nicht bevor, da auf andern Rubriken ein annähernd gleich hoher Betrag erspart wird.

III. Bauwesen.

1. B e s o l d u n g e n Fr. 1080 In Anbetracht der guten Leistungen und der 14jährigen Dienstzeit des Hrn. Gottlieb Berger (vom April 1868 bis Oktober 1879 Büreaugehilfe bei der Direktion des eidgenössischen Laboratoriums in Thun und von letzterm Zeitpunkt bis Juni 1882 Kopist des

542 eidgenössischen Baubüreau), welcher gesundheitshalber genöthigt war, seinen Austritt zu nehmen, bewilligten wir demselben, gestützt auf Art. 6 des Besoldungsgesetzes vom 2. August 1873, einen Besoldungsnachgenuß für 6 Monate mit Fr. 1080.

4. M o b i l i a r a n s c h a f f u n g und U n t e r halt Fr. 7000 Der Bedarf an Mobiliar war im laufenden Jahre hauptsächlich infolge Zutheilung von sieben weitern Zimmern an das Handelsund Landwirthschaftsdepartement und von je einem Zimmer an das Justizdepartement und an die Bundeskanzlei, sowie wegen Einrichtung von zwei neuen Konferenzzimmern im Bundesrathhause, ein ausnahmsweise starker. Auch mußten in den neu gemietheten Lokalen der schweizerischen Samenkontrolstation, welche von der Forstabtheilung des Polytechnikums Mobiliar benutzt hatte und solches derselben zurückerstatten mußte, eine größere Anzahl Mobiliargegenstände geliefert werden.

Trotz Beobachtung möglichster Oekonomie hat der durch das ordentliche Budget bewilligte Kredit für die gewöhnlichen und vorgenannten außerordentlichen Bedürfnisse an Mobiliar nicht ausgereicht und wir sind in die Lage versetzt, um Bewilligung eines Nachtragskredites von Fr. 7000 einzukommen.

6. E r w e i t e r u n g s - und U m b a u a r b e i t e n Fr. 2800 In den seit Jahren nicht mehr benutzten Stauungen der Mühlemattscheuer bei Thierachern wurde die Vornahme eingreifender baulicher Arbeiten , sowie die Erstellung zweier neuen großen Jauchegruben nothwendig. Die Vornahme dieser Bauarbeiten erlitt keinen Aufschub, weil die Stallungen schon vor Neujahr mit Viehwaare zum Aufätzen des eingelegten Futters besetzt werden sollen.

Wir ersuchen Sie um Bewilligung eines bezüglichen Nachtragskredits von Fr. 2800.

D. Militärdepartement.

II. Verwaltung.

A. Verwaltungsitersoiitil.

9. O b e r k r i e g s k o m m i s s a r i a t .

b. K r i e g s k o m m i s s a r i a t T h u n .

2 . Kasernenverwalter .

.

.

.

. F r . 1100 Der Wittwe des am 27. Juni verstorbenen Kasernenverwalters Schäfer wurde ein Besoldungsnachgenuß für 6 Monate mit Fr. 1100 bewilligt.

543 15. M u n i t i o n s d e p o t Fr.

e. Transportkosten .

.

. Fr. 400 f. Provision an die Munitionsverkäufer ,, 1250

1650

Fr. 1650 Im ordentlichen Budget wurde ein Verkauf von 9,500,000 Patronen angenommen. Bis Ende Oktober sind aber bereits 9,889,200 Patronen debitirt und wird sich der Verkauf bis Jahresschluß auf circa 110,800

belaufen, was ein Total von 10,000,000 Patronen ausmacht. Hiefür sind gemäß der Verordnung vom 17. Januar 1876 und 26. Januar 1877 nothwendig Transportkosten à 80 Rp. das Tausend und Provision à Fr. 2. 50 das Tausend Patronen.

B. ünstruktionspersoiial.

3. A r t i l l e r i e .

.

.

.

.

. F r . 4250 1. Reiseentschädigungen .

. Fr. 3000 2. Büreaukosten des Oberinstruktors ,, 250 3. Besoldungsnachgenuß .

. ,, 1000 Fr. 4250 Erstercr Kredit war schon Ende Oktober um Fr. 2000 überschritten. Die Reisen können nicht wohl reduzirt worden, soll das Instruktionspersonal auf allen Waffenplätzen und in allen Schulen und Kursen gehörig ausgenützt werden.

In Bezug auf den zweiten Posten ist zu bemerken, daß trotz aller Einschränkung Fr. 500 unmöglich ausreichen, mit Rücksicht namentlich auf die vielen Kopiaturen von Instruktionsplänen , Instruktionen etc.

Wir haben den Hinterlassenen des verstorbenen Trompcteriustruktors Falb einen Nachgenuß der Besoldung für die Dauer eines halben Jahres mit Fr. 1000 bewilligt.

O

o

?

5. S a n i t ä t .

Reiseentschädigungen .

.

.

.

.

. Fr. 820 Der ursprüngliche Kredit von Fr. 1500 mußte um Fr. 813 überschritten werden. Es rührt dies einerseits davon her, daß dio Bundesblatt. 34. Jahrg. Bd. IV.

37

544

Zahl der Instruktoren seit dem Frühjahr komplet ist, ein Umstand, der bei Aufstellung des Budgets übersehen worden war. Anderseits haben die vermehrten Ambulancen-Wiederholungskurse, wovon zwei in dem entlegenen Landquart, und die Benutzung einer größern Anzahl von Waffenplätzen für die Rekrutenschulen die Reisekosten dieses Jahres erheblich vermehrt.

C. Unterricht.

2. R e k r u t e n s c h u l e n , b. K a v a l l e r i e Fr. 20,000 Nachdem das Bundesgesetz vom 16. Juni 1882, betreffend Abänderung des Artikels 107 der Militärorganisation, auf 1. Oktober nächsthin vollziehbar erklärt worden ist, beabsichtigen wir, im Laufe dieses Jahres noch zwei Vorkurse abzuhalten.

Laut Botschaft vom 5. Mai 1882 sind die Kosten eines Winterkurses auf Fr. 10,000 bemessen worden.

D. Bekleidung, Bewaffnung und Ausrüstung.

"""

b._B e_w a f f T n f n g un d A usr ü s t u ng .

. Fr. 810 3. Ausrüstungsgegenstände : 1) Schießböcke .

.

.

. Fr. 720 2) Kontrolstempel .

.

,, 90

Fr. 810 Die französischen Gesetze verlangen, daß alle in Frankreich zum Verkaufe kommenden Schießwaffen eine amtliche Kontrole passiren. Infolge Verhandlung mit den französischen Behörden wurden die französischen Zollämter ermächtigt, Waffen schweizerischen Ursprungs, welche von unsern eidgenössischen Waffenkontroleuren untersucht und abgestempelt sind, anstandslos einführen zu lassen. Um nun unsere Divisionswaffenkontroleure in den Stand zu setzen, die von Privatbüchsenmachern zur Kontrole gebrachten Waffen einschießen zu können, haben wir für jeden Kontroleur die erforderlichen Einrichtungen beschaffen lassen. Ueber die Ausführung der Kontrole gibt eine Verordnung des Militärdepartements vom 29.oMarz.1882 Aufschluß.

III. Regiepferdeanstalt.

1. V e r w a l t u n g s k o s t e n , c. Buchhalter

Fr.

1300

545

Den Hinterlassenen des kürzlich verstorbenen Buchhalters Andres haben wir einen Besoldungsnachgenuß von Fr. 1300 bewilligt.

« 7. Verschiedenes Fr. 1100 Der Unterhalt der Stallungen und der Reitbahn , sowie die Reparaturen an der Pferdeausrüstung, die in Ermanglung eines Sattlers auswärts vorgenommen werden mußten, haben diesen Kredit so stark in Anspruch genommen, daß derselbe nunmehr gänzlich erschöpft ist.

Zur Deckung einer Anzahl Rechnungen ist daher obiger Nachkredit nothwendig.

VI. Waffenfabrik.

3. I n v e n t a r a n s c h a f f u n g e n

.

.

. Fr. 6500

Eine Doppel-Fraismaschine .

,, Schablonenmascbine .

« - ·,, Bohrmaschine .

.

.

.

· .

.

.

· .

. P'r. 2800 . ^ 2200 · ,, 000 .

. 600

.

.

· .

Fr. 6500 Um der Waffenfabrik die Selbstfabrikation : a. der Visire für Repetirgewehre und Stutzer, Modell 1881, b. der verbesserten Stecher, Modell 1881, c. der 7,5 mm. Revolver für Offiziere u n berittener Waffen, Modell 1882, zu ermöglichen, haben wir durch Schlußnahme vom 30. Juni 1882 dieses Etablissement ermächtigt, das Maschineninventar entsprechend zu vermehren und die entstehenden Kosten einerseits durch die im Budget für 1883 für Inventaranschaffungen vorgesehenen Summen, anderseits durch einen Nachkredit von Fr. 6500 zu decken.

4. U n t e r h a l t d e r G e b ä u l i c h k e i t e n . Fr. 2000 Der verlangte Nachkredit ist eine Folge der Verlegung des Dampfkessels und der daherigen baulichen Veränderungen zur Durchführung des neuen BronzirVerfahrens für alle bisher blau angelassenen Waffentheile zu vermehrter Widerstandsfähigkeit gegen deren Oxydation. Diese baulichen Veränderungen bestehen in der Erstellung neuer Dampfleilungskanäle, Abwasserkanäle und Verschalungen, sowie in der Anbringung von Ventilations Vorrichtungen, Pflasterungen und Cemeutböden.

546

E. Finanz- und Zolldepartement.

Abtheilung Finanzen.

VII. Pulververwaltung 3. Reparaturen und U n t e r h a l t der Maschinen und Geräthe Fr. 8550 Dieses Nachtragskreditbegehren ist erforderlich für die U m ä n d e r u n g d e r S t a m p f w e r k e d c r P u l v e r m ü h l e z u Chur r inLäufermühlen und für die E r s t e 11 u n g e i n e s n e u e n L ä u fee r w e r k s z u L a v a u x.

Die erstere Arbeit Wurde zum größten Theile im Jahre 1881 ausgeführt und bezahlt; es konnte aber, da die Vollendung sich verzögerte, erst im laufenden Jahre die Schlußabrechnung gemacht werden. Das Saldoguthaben des Unternehmers, das im dießjährigen Budget nicht vorgesehen ist, beträgt Fr. 2868. 85.

Bei der Erstellung des neuen Läuferwerkes zu Lavaux hielten wir es mit .Rücksicht auf die mit dein bisherigen Materiale gemachten Erfahrungen für geboten, die Läufer und das Bassin versuchsweise , satt aus gewöhnlichem Gußeisen, aus Hartguß von Gruson in Buckau anfertigen zu lassen, wodurch der für dieses Werk büdgetirte Kredit von Fr. 16,000 um Fr. 5681. 15 überschritten wurde.

VIII. Münzverwaltung.

2. Fa b r i k a t io n.

c. M e t a l l b e s c h a f f u n g .

.

.

. Fr. 11,800 Laut dem dießjährigen Budget lag der Münzstätte eine Prägung ob von 1 Million Halbfrankenstücken, 3 Millionen Zehnrappenstücken, 2 " Fünfrappenstücken, l Million Einrappenstücken, 7 Millionen Stücke, welche bereits zu Ende Oktober geprägt und in Verkehr gesetzt waren.

Der Rückzug von Nickelmünzen beträgt im laufenden Jahre circa Fr. 1,300,000, welche theils schon eingeschmolzen sind, theils zur Einschmelzung bereit stehen. Um diesen Abgang so viel als möglich zu ersetzen, haben wir eine weitere Ausmünzung von l Million Fünfrappenslücken beschlossen, wozu 2000 Kilos legirtes Metall zu Fr. 5. 90 per Kilo im Betrage von Fr. 11,800 erforderlich sind.

547 t Abtheilung Zölle.

Vi. Verschiedenes.

l. Z o 1 l r ii c k v e r g ü t u n g e n.

b. Für andere Waaren («1s Eisenbahnschienen)

.

Fr. 7000

Der Büdgetkredit pro 1882 beträgt Fr. 15.000. Bis Ende Oktober stellten sich jedoch die daherigen Ausgaben auf Fr. 18,290 "22, wovon auf letztem Monat allein Fr. 5584. 82 entfallen.

Mit diesem außerordentlich hohen Betrau; au ZollrückverO gütungen hat es folgende Bewandtniß.

Am 30. Juni abhin bestätigte" die Bundesversammlung die vom Bundesrathe in Vollziehung gesetzten Abänderungen am Zolltarif (AAmtl. Samml. u. F., VI, '254), beschloß indessen die provisorische Belassung der,,Eisenwaaren"" bei den früher in Kraft bestandenen Zollansätzen. Obschon nun jener Bundesbeschluß nicht ausdrücklich rückwirkende Kraft in sich schließt, erzeigte es sich «loch als der Billigkeit angemessen, auf diejenigen Zollabfertigungen von Eisenwaaren. welche in die Zeit vom 21. Mai bis 30. Juni d. J. fallen und nach den erhöhten Zollansätzen vorgenommen wurden, zurückzukommen, soweit bezüglicheReklamationen innert der wich allgemeiner Vorschrift für die Zollverwaltung eingeräumten Frist von zwei Monaten geltend gemacht und gehörig belegt worden sind.

Um ferneren, hinlänglich gerechtfertigten Zollrückvergütungsbegehren, die bis Ende dieses Jahres noch vorauszusehen sind, entsprechen zu können . beantragen wir eine nachtragliche Erhöhung des bezüglichen Büdgetkredites um Fr. 7000, d. h. von Fr. 15.000 auf Fr. 22,000, wovon für den Rest des Jahres circa Fr. 3700 verfügbar bliebe.

Das Total des Büdgetkredites für Zollrück Vergütungen, Fr. 45,000.

würde dadurch voraussichtlich nicht überschritten, indem die Ausgaben für Zollvergütungenauf Schienen um circa Fr. 10,000 hinter den hiefür ausgesetzten Fr. 30,000 zurückgeblieben und Rückver gütungsbegehren bis zu jenem Betrage kaum mehr zu gewärtigen sind.

F. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

i. Kanzlei.

b. B ü r e a u b e d ü r f n i s se .

.

.'

. Fr. 1000 Infolge stetigen Anwachsens der Geschäfte in den letzten Jahren und der daherigen erhöhten Ausgaben für Büreaubedürfnisse, Druck-

548 und Lithographiekosten etc. erwies sich der seit 1879 bestehende Kredit von Fr. 6000 schon im verflossenen Jahr als zu klein. Dieß ist im laufenden Jahre wieder der Fall und es ist, um die Mehrausgaben zu decken, ein Nachtragskredit im angegebenen Betrage nöthig.

VIII. Landwirtschaft.

9. M a ß n a h m e n gegen S c h ä d e n , w e l c h e die L a n d w i r t h s c h a f t b e d r o h e n (Phylloxéra) . Fr. 11,104. 62 Wie unserem Geschäftsberichte pro 1881 (Bundesbl. 1882, II, 168) und dem besonderen "Ihnen mitgetheilten Berichte des Handels- und Landwirthschaftsdepartements ,,die Phylloxéra in der Schweiz während des Jahres 1881 zu entnehmen ist, ist die Reblauskrankheit im verflossenen Jahre in den Kantonen Neuenburg und Genf wiederum ausgebrochen. Ueber die Ausdehnung, welche die Krankheit genommen, müssen wir Sie, um Wiederholungen zu vermeiden, auf die bezüglichen beiden Berichte verweisen.

Die Auslagen, welche dem Kauton Neuenburg für Maßnahmen zur Tilgung der Krankheit erwachsen sind, belaufen sich auf Fr. 25,902. 15, diejenigen des Kantons Genf auf Fr. 7411. 70.

Infolge der Bundesbeschlüsse vom 15. Juni 1877 und 21. Februar 1878 kommt diesen beiden Kantonen von Seiten des Bundes eine Entschädigung zu, welche nicht weniger als ein Drittel ihrer Auslagen betragen darf.

Es hat daher der Kanton Neuenburg Anspruch auf einen Bundesbeitrag von Fr. 8,634. 05 Der Kanton Genf auf einen Bundesbeitrag von " 2,470. 57 Wir bedürfen somit, um diesen Ansprüchen gerecht werden zu können, einen Nachtragskredit von

Fr. 11,104. 62

·

11. V i e h s e u c h e n p o l izei .

.

. Fr. 4763. 90 Unter Berufung auf Art. 20 des Bundesgesetzes vom 8. Februar 1872 über polizeiliche Maßregeln gegen Viehseuchen (Amtl. Sammlung X, 1029) stellt die Regierung des Kantons Neuenburg mit Schreiben vom 3./7. Oktober 1. J. bei uns das Gesuch um einen Beitrag an den Schaden, der dem Kantone durch das Auftreten der Lungenseuche im Dezember 1880 und Januar 1881 erwachsen ist, und an die Kosten, welche die Maßregeln zur Tilgung der Seuche ihm verursacht haben.

549

Die thatsächlichen Verhältnisse sind folgende: Die Seuche hatte ihren Ausgangspunkt im Stalle eines Viehhändlers zu Coffrane, wohin sie durch zwei von demselben auf dem Markte zu Delsberg gekaufte Stücke Vieh gebracht worden war. In Folge des lebhaften Handels, den dieser Viehhändler betrieb, verbreitete sich die Seuche nach allen Riehtungen des Kantons.

Im Monat Dezember wurde sie in je einem Stalle der Ortschaften Montmollin, Serrone (Corcelles), Colombier, Coffrane, Bussy (Valangin) und im Monat Januar in je einem Stalle zu Coffrane und Neuenburg und in zwei Ställen zu Valangin konstatirt. Der Bann mußte über 94 Stallungen mit 619 Stück Vieh verhängt werden. Von der Regierung des Kantons Neuenburg wurden alle gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen mit Energie ergriffen, um eine größere Verbreitung der Seuche zu verhindern. 80 Thiere mußten geschlachtet werden. Der amtlich fixirte Schätzungswerth derselben beträgt Fr. 25,390 oder circa Fr. 317 per Stück; die Entschädigung für zerstörtes Futter belief sich auf Fr. 4986 und die Auslagen für Schlächterei, Desinfektion etc. auf Fr. 4286. 30; die Gesammtauslagen betragen sonach Fr. 34,662. 30, welchen indessen eine Einnahme von Fr. r. 20,370. 62 aus dem Erlös für Fleisch (Fr. 14,256. 12), Häute (Fr. 2265. 75) und Futter (Fr. 3848. 75) gegenübersteht. Der effektive Schaden des Kantons beträgt sonach Fr. 14,291. 68.

Art. 20 des zitirten Bundesgesetzes bestimmt: ,,An den Schaden, welchen Maßregeln gegen die Lungenseuche bedingen, leistet der Bund einen Beitrag an die Kantone, wenn von denselben durch größere Ausbreitung der Seuche oder besondere außerordentliche Verhältnisse unverhältnißmäßig große Opfer gefordert werden."

Es ließe sich nun zwar fragen, ob ein Verlust von Fr. 14,291. 68 ein unverhältnißmäßig großes Opfer für den Staat Neuenburg ist; im Interesse aber einer strikten Vollziehung des eidg. Viehseuchengesetzes glauben wir Ihnen eine Entsprechung des Gesuches empfehlen zu sollen. In Bezug auf die Höhe der Subvention schlagen wir Ihnen vor, es sei dieselbe, wie im Jahre 1880 für St. Gallon, auf ein Drittel des effektiven Schadens, somit auf Fr. 4763. 90 anzusetzen.

G. Post- und Eisenbahndepartement.

Telegraphenverwaltung.

II. E x p e r t i s e n und R e i s e k o s t e n .

. Fr. 8000 Wie im Geschäftsberichte für das Jahr 1881 erwähnt wurde, mußte die Vergütung an die außerhalb der Verwaltung stehenden

550

Abgeordneten an den elektrischen Kongreß in Paris, im Gesammtbetragc von Fr. 5330, aus dem Kredite für das Jahr 1882 bestritten werden. Außerdem wurde diese Rubrik in höherem Maße als vorgesehen belastet durch die Kabellegungen in den verschiedenen Tunneln der Gotthardbahn.

Die Gesammtausgabe beläuft sich bis Ende September auf Fr. 20,035. 50, während der bewilligte Kredit nur Fr. 18,000 beträgt.

VII. B ü r e a u g e r ä t h s c h a f t e n.

a . Neue Anschaffungen .

.

.

.

.

. F r . 3500 Die Ausgaben dieser Rubrik betragen bis Ende September Fr. 5416. 99, während im Voranschlag eine Jahresausgabe von nur Fr. 5000 vorgesehen wurde. Diese Differenz und die Nothwendigkeit eines Nachtragskredites rührt theils daher, daß die Einrichtungskosten der Telephon-Centralstationen zu niedrig veranschlagt wurden, theils daher, daß neue derartige Einrichtungen hinzugekommen sind, die zur Zeit der Büdgetirung nicht vorausgesehen werden konnten. Es ist übrigens wohl möglich, daß nicht der ganze verlangte Nachtragskredit zur Verwendung kommt, da dieß davon abhängt, wie weit die begonnenen Telephonarbeiten bis Ende dieses Jahres noch gefördert werden können.

Eisenbahnwesen.

IV. A u s h ü l f e und K o p i a t u r eil .

.

. Fr. 2250 Nachdem die Kontrole über den Gotthardbau mit Ende September d. J. aufgehoben worden ist, sind zwei der daselbst beschäftigt gewesenen Kontroiingenieure zum technischen Inspektorat übergetreten, der eine provisorisch, mit Dauer des Provisoriums bis Ende d. J., der andere definitiv, aber in der Meinung, daß die für ihn bestellt gewesene Vertretung ebenfalls bis Ende 1882 fortdauern werde.

Daraus folgt ein Mehrbedarf für Aushülfe von Fr. 2250.

Bei Ziffer VII, Gotthardinspektion, haben wir "dagegen eine weitaus bedeutendere Minderausgabe zu verzeichnen.

551

Das Total der zu bewilligenden Nachkredite beläuft sich auf Fr. 225,045. 52 Hiezu kommen noch : 1) Der Betrag der in der verflossenen Junisession bewilligten Nachkredite .

. ,, 153,657. 35 2) Die Vertretung der Schweiz in Washington (Bundesbeschluß vom 28. Januar 1882, Amtl. Samml. n. F., 150) . ,, 33,108. -- 3) Die Erweiterung des Exerzirplatzes im Breitlbld bei Herisau (Bundesbeschluß vom 31. Januar 1882, Amtl. Samml. n. F., 138) ,, 540,000. -- 4) Die Besoldung des Adjunkten des Justi/und Polizeidepartements (Bundesbeschluß vom 20./21. April 1882) . ,, 3,334. -- Total Fr. 9o1vÌ44T87 Davon kommen, als das Budget nicht belastend, in Abzug': 1) Der Nachtragskredit für die Münzstätte .

. Fr. 11,800 2) ,, ,, ,, ,, Pferderegieanstalt .

,, 2,400 3) ,, ,, ,, ,, Waffenfalfrik .

,, 8,500 Fr. 22,700 Nachtragskredite für das Jahr 1882 Abzüge

.

.

. Fr. 955,144. 87 ,, 22,700. --

Netto Nachtragskredite zu Lasten des Budgets . Fr. 932,444. 87 Genehmigen Sie, Tit., die erneuerte Versicherung unserer besondern Hochachtung.

B e r n , den 7. Dezember 1882.

ö

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident:

Bavier.

Der Kauzler der Eidgenossenschaft: Rillgier.

552 (Entwurf)

Bimdesbeschluß betreffend

Bewilligung von Nachtragskrediten an den Bundesrath fUr das Jahr 1882 (II. Serie).

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht der Botschaft des Bundesrathes vom 7. Dezember 1882, beschließt: Es werden dem Bundesrathe folgende Nachtragskredite bewilligt :

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

A. N a t i o n a l r a t h : 1. Taggelder und Reiseentschädigungen an . die Mitglieder und Kommissionen .

.

.

.

2. Taggelder und Reiseentschädigungen an den Uebersetzer .

3 . Bedienung .

.

.

.

Fr.

Fr.

60,000 500 1,000 61,500. --

B. S t a n d e rat h : 1. Taggelder und Reiseentschädigungen an Kommissionen .

.

3 . Bedienung .

.

.

.

4,000 400 4,400. -- U ebertrag 65,900. --

553 Fr.

Uebertrag D. B u u d e s*k a u z l e i : 2. M a t e r i a l : a. Druckkosten und Lithographien b. Buchbinderrechnungen .

.

d. Schreibmaterialien .

.

k. Verschiedenes .

.

.

15,000 5,000 4,000 500

3. A u ß e r o r d e n t l i c h e D r u c k arbeiten .

.

.

.

6,900

Fr.

65,900. --

31,400. --

Dritter Abschnitt.

Departemente und Verwaltungen.

A. Politisches Departement.

4. Gesandtschaft in Rom .

.

7 . Konsulate .

.

.

.

9. Eidgenössische Repräsentanten und Kommissarien .

.

.

Fr.

10,000 500

4,000 14,500. --

B. Departement des Innern.

I. Kanzlei.

Allgemeine Ausgaben.

4. Unvorhergesehenes .

.

.

2,500

II. Statistisches Bureau.

1. Besoldungen : d. Gehilfen und provisorische Hilfsarbeiter .

.

.

2,367

III. Bauwesen.

1 . Besoldungen

.

.

.

.

Uebertrag

1,080 5,947 111,800. --

554 Uebcrtrag 4. Mobiliaranschaffung und Unterhalt 6. Erweiterungs- und Umbauarbeiten

Fr.

5,947

Fr.

111,800. --

7,000 2,800 15,747. --

D. Militärdepartemeiit.

9.

15.

3.

5.

2.

b.

lt. Verwaltung.

A. V e r w a l t u n g s p e r s o n a l .

Oberkriegskommissariat: b. Kriegskommissariat in Thun : 2) Kaseruenverwalter .

1,100 Munitionsdepot: e. Transportkosten .

.

.

400 f. Provision an die Munitionsverkäufer .

.

.

.

1,250 B. I n s t r u k t i o n s p er s onal.

Artillerie .

.

.

.

4,250 Sanität 820 C. U n t e r r i c h t .

Rekrutenschulen : b . Kavallerie .

.

.

. 20,000 D. B e k l e i d u n g, B e w a f f n uug und Ausrüstung.

Bewaffnung und Ausrüstung: 3. Ausrüstungsgegenstände .

810

28,630 III. Regiepferdeanstalt.

1. Verwaltungskosten : c. Buchhalter 7. Verschiedenes

.

.

.

.

Fr.

1,300 1,100

2,400 Uebertrag

31,030

127,547. --

555 Fr.

Uebertrag

31,030

Fr.

127,547. --

VI. Waffenfabrik.

3. Inventaranschaffungen . 6,500 4. Unterhalt der Gebäulichkeiten .

.

. 2,000 8,500 39,530. -- E. Finanz- und Zolldepartement.

Abtheüung Finanzen.

VII. F u l v e r ver w a l t u n g.

3. Reparaturen und Unterhalt der Maschinen und Geräthe .

.

8,550 VIII. M ü u z v e r w a 11 u n g.

2. Fabrikation : c. Metallbeschaffung .

. 11,800 Abtheilung Zölle.

VI. V e r s c h i e d e n e s .

1. Zollrückvevgütungen : b. Für andere Waaren Eisenbahnschienen .

als .

7,000 27,350. --

F. Handels- u. landwirthschaftsdepartement.

I. Kanzlei.

b. Büreaubedürfnisse .

.

1,000. -- VIII. Landwirthschaft.

9. Maßnahmen gegen Schäden, welche die Landwirthschaft bedrohen (Phylloxéra) . 11,104. 62 11. Viehseuchenpolizei .

.

4,763. 90 16.868. 52 Uebevtrag

211,295. 52

556

Uebertrag

Fr.

211,295. 52

G. Post- und Eisenbahndepartement.

Telegraphenverwaltung.

Fr.

II. Expertisen und Reisekosten .

8,000 VII. Büreaugeräthschaften : a. Neue Anschaffungen .

.

3,500 Eisenbahnwesen.

IV. Aushilfe und n Kopiaturen.

.

2,250 13,750. -- Total

225,045. 52

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1882 (II. Serie). (Vom 7. Dezember 1882.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1882

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

58

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

16.12.1882

Date Data Seite

537-556

Page Pagina Ref. No

10 011 703

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.