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Kreisschreiben des

Bundesrathes an sämmtliche eidgenössische Stände, betreffend die am 30. Juli d. J. stattfindende Volksabstimmung über das Epidemiengesetz und den Bundesbeschluß betreffend den Schutz der Erfindungen.

(Vom 27. Mai 1882.)

Getreue, liebe Eidgenossen!

Die Telegraphenverwaltung ist auch dießmal angewiesen worden, die Mittheilung der Ergebnisse der Volksabstimmung vom 30. Juli nächsthin zum Behufe der beförderlichen. Feststellung des Resultats so rasch als möglich zu besorgen. Wir ersuchen Sie daher, die Gemeinde-, Kreis- und Bezirksbehörden oder andere von den Kantonen hiefür bezeichnete Amtstellen zu beauftragen, die Stimmenzahlen sofort durch Vermittlung des nächstgelegenen Telegraphenbüreaus an die kantonale Staatskanzlei oder eine andere hiefür bestimmte Behörde einzuberichten, welch letztere die Gesammtzahl der Bundeskanzlei telegraphisch bekannt zu geben hätte.

Diese amtlichen Meldungen, sowohl von den untern Behörden an die Kantonalbehörden, als von diesen an die Bundeskanzlei, sind taxfrei.

Indem wir Sie ersuchen, Ihre betreffenden Amtstellen hienach verständigen und dieselben anweisen zu wollen, zum erwähnten Zwecke mitzuwirken, benutzen wir diesen Anlaß, um Sie, getreue, liebe Eidgenossen, nebst uns in Gottes Schutz zu empfehlen.

B e r n , den 27. Mai 1882.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Bavier.

Der Stellvertreter des Kanzlers der Eidgenossenschaft: Schatzmann.

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Kreisschreiben des Bundesrathes an sämmtliche eidgenössische Stände, betreffend die am 30. Juli d. J. stattfindende Volksabstimmung über das Epidemiengesetz und den Bundesbeschluß betreffend den Schutz der Erfindungen. (Vom 27. Mai 1882.)

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Bundesblatt

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Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1882

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

28

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

31.05.1882

Date Data Seite

950-950

Page Pagina Ref. No

10 011 513

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