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Bekanntmachung.

Von der russischen Gesandtschaft in Mer ist uns unterm 4. Dezember 1882 die Mittheilung zugekommen, daß kraft einer neulichen Verfügung nicht mehr erforderlich sei, die von den kaiserlichen Gesandten oder Konsulaten im Auslande beglaubigten Aktenstücke auch noch auf dem kaiserl. Ministerium des Auswärtigen vidimiren zu lassen.

Die in genannter Weise beglaubigten Aktenstücke können von nun an ohne weitere Förmlichkeit bei den Gerichten und andern Gouvernemental-Anstalten Rußlands vorgelegt werden, und das kaiserl. Ministerium behält sich bloß für die Fälle, wo über die Authentizität der im Auslande beigesetzten Beglaubigung ein Zweifel entstehen könnte, vor, sie auf Gesuch der Interessirten zu bescheinigen.

B e r n , den 6. Dezember 1882.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r o d und F l e i s c h für die im Laufe des Jahres 1883 auf den Waffenplätzen Bern, Luzern, L i e s t a l , A a r a u , B r u g g , St. G a l l e n , H e r i s a u , Fr a u e n f e l d und C hur abzuhaltenden Militärkurse werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Bewerber hiefür haben ihre Offerten, sowohl für das erste Semester, d. h. bis 31. Juli, als für das ganze Jahr berechnet, schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,, Angebot für B r o d oder F l e i s c h " versehen, bis 80. Dezember nächsthin dem eidg. Ober-Kriegskommissariat in Bern franko einzusenden.

Bundesblatt. 34. Jahrg. Bd. IV.

35

512 Die Preisofferten sind per Ration, für die Brodlieferung zu 750 Gramm und für die Fleischlieferung zu 320 Gramm zu bestimmen.

In den Angeboten sind die Bürgen zu bezeichnen, und es ist sowohl für die Letztern als für die Bewerber eine gemeinderäthliche Habhaftigkeitsbescheinigung beizubringen. Angebote, welchen diese Requisite fehlen, werden nicht berücksichtigt.

Die Lieferungsbedingungen sind auf dem Bureau des betreffenden Kantons-Kriegskommissariats und bei unterfertigter Amtsstelle aufgelegt.

B e r n , den 2. Dezember 1882.

Das eidg. Ober-Kriegskommissariat.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von H e u und S t r o h für die im Laufe des Jahres 1883 auf dem Waffenplatz T h u n abzuhaltenden Militärkurse werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Bewerber hiefür haben ihre Offerten schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Heu oder Stroh" versehen, bis 23. Dezember nächsthin dem eidg. Ober-Kriegskommissariat in Bern franko einzusenden.

In den Angeboten sind (iie Bürgen zu bezeichnen, und es ist sowohl für die Letztern als für die Bewerber eine gemeinderäthliche Habhaftigkeitsbescheinigung beizubringen. Angebote, welchen diese Requisite fehlen, werden nicht berücksichtigt.

Die Lieferungsbedingungen sind auf dem Bureau des eidg. Kriegskommissariats in Thun und bei unterfertigter Amtsstelle aufgelegt.

B e r n , den 5. Dezember 1882.

Das eidg. Ober-Kriegskommissariat,

Oeffentliche Provokation.

Auf Verlangen des Hrn. Fürsprech Alois Schwerzmann in Zug, Namens der Massakuratel im Fallimente Heinrich Brandii, und der HH. Fallissementsgläubiger Andreas Iten und von Gonzenbach-Escher, Provokant, und in An-

513 Wendung von § 132 n. ff. der C. P. 0., wird hiemit Frau Emma LichtenbergStaub, wohnhaft gewesen im ,,Bären" in Uberwil bei Zug, Provokatin, gerichtlich aufgefordert, daß, sofern sie glaube, auf ihre in Zug zurückgelassenen Inventur- und Fahrhabgegenstände und sonstigen Eigentümlichkeiten, beziehungsweise nun auf den daherigen Ganterlös, irgend welche rechtliche Ansprache erheben zu können, sie ihre diesfälligen Prätentionen bis und mit 31. Dezember 1882 durch Einreichung des friedensrichterlichen Weisungsscheines beim Hrn. Vize-Kantonsgerichtspräsidenten von Zug gegenüber dem Provokanten geltend machen solle, ansonst Klagverzicht gefolgert, ihr diesfalls später weder Rede noch Antwort mehr ertheilt uud zur Vertheilung des Ganterlöses an die ansprechenden Kreditoren im Fallimente Brändli geschritten würde.

Z u g , den 7. Dezember 1882. 2i Aus Auftrag des h. Kantonsgerichtes : Die Gerichtskanzlei.

Gotthardbahn.

Für die Beförderung von Rohzucker ab deutschen nach einigen italienischen Stationen via Pino bezw. Chiasso tritt mit sofortiger Gültigkeit ein Ausnahmetarif in Kraft. Derselbe findet Anwendung bis Ende Mai 1883 und kann bei der Drucksachenkontrole der Generaldirektion zu Straßburg bezogen werden.

L u z e r n , den 2. Dezember 1882.

Mit Eröffnung der Linie Cadenazzo-Pino-Luino tritt eine zweite berichtigte Ausgabe des Nachtrages II zum Heft II des schweizerisch-italienischen Gütertarites vom 15. August 1882 in Kraft. Diese Neuausgabe enthält untar Anderm auch eine Instradirungstabell für den schweizerisch-italienischen Güterverkehr. Durch dieselbe -wird die erste Ausgabe des II. Nach trag ss zum genannten Heft II aufgehoben und ersetzt.

Ebenso sind zum II. Nachtrag zu Heft III und zum Heft III a Berichtigungsblätter erschienen.

Diese Imprimate können auf unsern Stationen und dem kommerziellen Büreau eingesehen und bezogen werden.

L u z e r n , den 2. Dezember 1882.

Mit 15. 1. Mts. tritt zum mitteldeutsch-schweizerisch Personen- und Gepäcktarif vom 1. Jnni 1881 ein II. Nachtrag in Kraft, welcher nebst neuen Personen- und Gepäcktaxen für Zürich und Luzern via Schaffhausen-Immendingen-Eberbach-Hanau auch Taxen zur Hin- und Rückfahrt ab Berlin Leipzig and Eisenach nach Chiasso enthält.

L u z e r n , den 5. Dezember 1882.

üie Direction.

514

Schweizerische Nordostbahn.

Die im südösterreichisch-ungarischen-deutschen Gütertarif vom 1. Oktober 1882 enthaltenen Frachtsätze für den Verkehr zwischen Triest, Fiume, Görz und Sagrado, Stationen der Oesterreichischen Südbahn, ferner Pola und Rovigno, Stationen der Istrianer Staatsbahn, einerseits und Basel, Schaffhausen und Singen der Bad. Bahn anderseits gelten von nun an auch für die gleichnamigen Stationen der Schweiz. Nordostbahn. Letztere sowie unser Gütertarifbüreau ertheilen über die bezüglichen Frachten Auskunft.

Z ü r i c h , den 30. November 1882.

Für die Beförderung von Steinkohlen etc. ab sächsischen Stationen nach Italien via Gotthard tritt mit 4. Dezember ein neuer Tarif in Kraft. Durch denselben wird dor bisherige Tarif vom 1. November 1882 ersetzt.

Z ü r i c h , den 1. Dezember 1882.

Die Direction.

Emmenthal-Bahn.

Mit dem 15. Dezember 1882 tritt eine Ausdehnung des Spezialtarifs Nr. 6, für Wein in Fässern ab Chiasso transit und Pino transit nach der Emmenthalbahn, S t a t i o n B u r g d o r f mit folgenden reduzirten Taxen in Kraft: Chiasso transit-Burgdorf Fr. 36. -- per 1000 kg.

Pino transit-Burgdorf 1000 ,, ,, 32. 18 ,, B u r g d o r f , den 5. Dezember 1882.

Mit dem 1. Januar 1883 tritt für den direkten Güterverkehr zwischen den Stationen der Emmenthalbahn und denjenigen der Jura-Bern-Luzern- und Bödelibahn ein neuer nach dem Reformsystem erstellter Tarif in Kraft, welcher vom 12. Dezember an auf unsern Stationen eingesehen und bezogen werden kann.

B u r g d o r f, den 7. Dezember 1882.

Der Director,

515

Verlag der J. Dalp'schen Buchhandlung (K. Schmid) in Bern.

Schweizerisches Obl igationenrecht.

Taschenformat-Ausgabe in den drei offiziellen Texten nebst einem Übersichtlichen alphabetischen Sachregister in deutscher, französischer und italienischer Sprache.

Unter der Redaktion von alt Bundesriohter Ifiggeler und anderen namhaften Juristen.

Vom Bundesrath beglaubigte Ausgabe.

Als Anhang : Das Bundesgesetz über die persönliche Handlungsfähigkeit

in den offiziellen

Texten.

Preis : brochirt Fr. 5. -- ; gebunden in ganz Leinwand mit Titel Fr. 6. -- ; in Leder Fr. 7. --.

Feinere Einbände anf Bestellung.

Bekanntmachung.

Die im Königreich Italien gebornen Söhne von Schweizern, welche seit zehn Jahren in Italien domiziürt waren, als jene geboren wurden (der Aufenthalt als Kaufmann gilt nicht als Domizil), werden hiermit benachrichtigt, daß sie gemäß Artikel 8 des italienischen Civilgesetzbuches von den italienischen Behörden als Italiener angesehen und daher zum Militärdienst in der italienischen Armee einberufen werden müssen, sofern sie nicht im Laufe des auf die erlangte Volljährigkeit folgenden Jahres, d. h. nach zurückgelegtem 21. Altersjahre, vor dem Civilstandsbeamten ihres Wohnortes, wenn sie in Italien wohnen, oder vor den diplomatischen oder Consular-Agenten des Königreichs Italien, wenn sie außerhalb dieses Königreichs wohnen, eine Erklärung abgeben, daß sie die Eigenschaft als Fremde annehmen und daher die schweizerische Nationalität oeibehalten wollen, -- Alles im Sinne von Artikel 5 des erwähnten italienischen Civilgesetzbuches.

516 Ferner werden sie in Kenntniß gesetzt, daß nach Artikel 4 des Niederlassungs- und Konsularvertrages zwischen der Schweiz und Italien vom 22. Juli 1868 sie nicht in den italienischen Militärdienst berufen werden dürfen, bis sie das Alter der Majorennität gesetzlich erreicht haben.

Born, im Februar 1879

Die scliweiz. Gesandtschaft i» Italien.

Indem der schweizerische Bundesrath die Veröffentlichung der vorstehenden Bekanntmachung anordnet, glaubt er zugleich die Kantonsregierungen, sowie die Gemeindebehörden darauf aufmerksam machen zu sollen, daß gemäß der Erklärung zu dem Niederlassungs- und Konsularvertrage mit Italien vom 22. Juli 1868 diejenigen Italiener, welche in Folge Verzichtes, oder Erwerbung eines fremden Bürgerrechtes, oder wegen Annahme eines Amtes von einer fremden Regierung ohne Bewilligung ihrer heimatlichen Regierung, die italienische Nationalität verlieren, dennoch vom Militärdienste in der italienischen Armee nicht enthoben sind, noch von den Strafen, welche diejenigen treffen, die gegen ihr Vaterland (Italien) die "Waffen tragen (Artikel 11 und 12 des bürgerlichen Gesetzbuches von Italien).

Die Söhne eines Italieners, welche ihm im Auslande geboren worden sind, b e v o r er die italienische Nationalität verloren hat, werden als Italiener betrachtet.

Sie werden selbst dann als Italiener betrachtet, wenn sie geboren sind, n a c h d e m ihr Vater die italienische Nationalität verloren hat, sofern sie im Königreich Italien geboren sind und dort wohnen. In diesem Falle sind sie aber berechtigt, während des Jahres, welches dem Zeitpunkte des Eintrittes ihrer Volljährigkeit folgt, für die neue Nationalität ihres Vaters zu optiren. (Siehe Artikel 5 des zitirten Gesetzbuches.)

Die Söhne eines Italieners, welche ihm im Auslande geboren worden sind, n a c h d e m er die italienische Nationalität verloren hat, werden als Fremde betrachtet, es sei denn, daß sie nach den im Artikel 5 des italienischen Civil-Gesetzhuches vorgeschriebenen Formen- für die italienische Nationalität optiren und im Laufe des auf die Option folgenden Jahres im Königreiche Italien den Wohnsitz nehmen.

.Sie werden ebenfalls als Italiener betrachtet, wenn sie in Italien ein öffentliches Amt angenommen, oder wenn sie in der Landarmee, oder bei den Seetrappen gedient, oder in anderer Weise im Königreiche der Militärdienstpflicht genügt haben, ohne wegen ihrer Eigenschaft als Fremde Einwendung zu erheben.

B e r n , im Februar 1879.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Reproduzirt im Dezember 1882.

517

Bekanntmachung, ''^Hf

Es wird hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Abonnernentspreis für das schweizerische Bundesblatt auch für das Jahr 1883 bloß Fr. 4 beträgt, mit Inbegriff -der portofreien Zusendung im ganzen Umfange der Schweiz,.

Das Bundesblatt wird enthalten: Die zur Veröffentlichung sich eignenden Verhandlangen des Bundesrathes; alle Botschaften und Berichte des Bundesrathes an die Bundesversammlung, sammt Beschluß- und Gesetzentwürfen ; gewisse Beschlüsse der Räthe, und irichlußnahmen des Bundesrathes über Sachen, welche nicht von allgemeiner Bedeutung sind; Auszüge aus den Verhandlungen der Bundesversammlung und Berichte ihrer Kommissionen; die Uebersichten der monatlichen Einnahmen der Zollverwaltung und der Ein-, Aus- und Durchfuhr in der Schweiz im Laufe eines Monats, verglichen mit dem Vorjahre; ferner das Viehseuchenbülletin ; Ausschreibungen von Stellen und von Lieferungen an eidg. Departemente; die Uebersicht der Eisenbahnzüge und Verspätungen; Anzeigen von Eisenbahndirektionen über Tarife, Verpfändungen etc. ; endlich Anzeigen von eidgenössischen und kantonalen Behörden, und nicht selten auch von auswärtigen Staaten.

Dem Bundesblatte werden auch in Zukunft beigegeben : Die neu erscheinenden Bundesgesetze und Verordnungen, die Bundesbeschlüsse, welche die Eisenbahnen nicht betreffen; die mit dem Auslande abgeschlossenen Verträge ; die jährliche eidgenössische Staatsrechnung, u n d - d i e in den drei Landessprachen verfaßte Uebersicht der im Zeitraum eines Jahres, in der Schweiz ein-, aus- und durchgeführten zollpflichtigen Waaren; die Uebersicht der Bundesbeiträge an schweizerische Gesellschaften im Auslando, und das Tableau über die Auswanderung von Schweizern nach überseeischen Ländern etc.

Bestellungen auf das Bundesblatt können jederzeit, aher nur fllr ein ganzes Jahr bei allen schweizerischen Postämtern gemacht werden, und es sind diese letztern verpflichtet, die Jahres Abonnemente anzunehmen, wann es sein mag. Die im Laufe des Jahres schon herausgekommenen Nummern werden den Abonnenten immer und beförderlich nachgeliefert. Die alten Abonnemente müssen

518

aber am Schluße eines Jahres oder gleich im Anfang des neuen Jahres erneuert werden, da das Bundesblatt nur auf bestimmte Bestellung hin versandt wird. Ausgenommen sind Abonnemente, die ausdrücklich nicht bloß auf ein Jahr, sondern fest genommen werden.

Ganze Jahrgänge des Bundesblattes, sowie einzelne Nummern desselben, können stets von der Expedition des Bundesblattes bezogen werden, den Bogen à 20 Rappen ; hingegen hat man sich für geschlossene Gesetzbände an das Sekretariat für Drucksachen der Bundeskanzlei zu wenden.

Alle Reklamationen in Betreff des Bundesblattes müssen in erster Linie bei den betreffenden PostbUreaux, in zweiter Linie bei der Expedition des Bundesblattes in Bern, und nur ausnahmsweise beim Sekretariat für Drucksachen der Bundeskanzlei gemacht werden, und zwar haben die Reklamationen am besten sofort, spätestens aber inner drei Monaten, vom Erscheinen der betreffenden Bundesblattnummer oder des betreffenden Gesetzbogens an gerechnet, zu geschehen. Nach Verfluß von drei Monaten wird per Bogen 20 Rappen verlangt.

B e r n , im Dezember 1882.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Eidgenössisches Polytechnikum in Zürich.

Die durch Todesfall erledigte L e h r s t e l l e für K u n s t g e s c h i c h t e u n d A r c h ä o l o g i e am eidg. Pofytechnikum wird hiemit zu freier Bewerbung ausgeschrieben.

·Aspiranten auf dieselbe wollen ihre Anmeldungen unter Beilegung von Zeugnissen, Diplomen, allfälligen schriftstellerischen Arbeiten und eines curriculum vit» bis E n d e D e z e m b e r 1882 an den Unterzeichneten einsenden, der über Anstellungs- und Besoldungsverhältnisse nähere Auskunft ertheilen wird.

Z ü r i c h , den 21. November 1882.

Der Präsident des Schweiz. Schulrathes : Dr. C. Kappeier.

519

Ausschreibung.

Die schweizerische Telegraphenverwaltnng schreibt hiemit die Lieferung nachstehenden Materials, dessen sie für das Jahr 1883 bedarf, zur Konkurrenz aus: A. L i n i e n m a t e r i a l .

1) 4400 mit Kupfervitriol imprägnirte 6.5 m. lange Stangen, im Minimum unten 16, oben 10 cm. dick.

2) 6000 mit Kupfervitriol imprägnirte 8 m. lange Stangen, im Minimum unten 18, oben 10 cm. dick.

3) 10 mit Kupfervitriol imprägnirte 12 m. lange Stangen, im Minimum unten 24, oben 12 cm. dick.

4) 1000 mit Kupfervitriol imprägnirte 6.5 m. lange Stangen, im Minimum unten 11, oben 6 cm. dick.

5) 70 Quadratmeter Zinkblech, % mln- dick, in Tafeln von 2 m. Länge auf l m. Breite.

6) 6000 kleine verzinkte Seitenträger für Holzstangen.

7 2500 große ,, n 8) 1600 große verzinkte Mauerträger.

9) 2000 kleine verzinkte rechtwinklige Mauerträger.

10) 1000 ,, ,, hakenförmige ,, 11) lOOO verzinkte Holzträger.

12) lOOO große Porzellanisolatoren mit Doppelglocken (Nr. 1).

13) 2000 mittlere Porzellanisolatoren mit Doppelglocken (Nr. 2).

14) 22000 einfache Porzellanisolatoren jgrößere Torrn (Nr. 4).

15) 20000 ,, ,, kleinere ,, (Nr. 5).

16) 2000 Porzellanrondellen.

17) 2500 kg. verzinkter ganz weicher Eisendraht von l'/a mm. Durchmesser.

18) 25000 ,, ,, Gußstahldraht bester Qualität von 2 mm. Durchmesser in Packleinwand gehüllt.

19) 20000 kg. verzinkter Eisendraht bester Qualität von 3 mm. Durchmesser.

20) 25000 ,, ,, ,, 5 ,, 21) 5000 m. 7-adriges Telegraphenkabel mit Stahldraht und TheerschnurUmhüllung.

22) 500 m. 50-adriges Kabel.

23) 1000 Linienklemmen für 4 mm. Draht.

24) 500 ,, ,, 5 .

25) 700 Doppellinienklemmen.

26) 1500 verzinkte Stützenschrauben.

27) lOOO Ankerseildoppelschrauben.

28) lOOO große verzinkte Ankerseilsohrauben mit Mutter.

29) 2000 kleine ,, ,, ,, ,, 30) 2000 Circulardämpfer.

31) 1200 Kettendämpfer.

32) 10 Drahthäspel.

33) 100 Paar Hand-Feilkloben mit Bollen und Seil.

34) 20 Paar Steigeisen.

35) 50 lederne Gurten für Steigeisen.

36) 50 Linienzangen mit Stahlbacken.

37) 70 gewöhnliche Linienzangen.

520 38) 39) 40) 41) 42) 43) 44) 45) 46) 47)

10 10 40 400 800 lOOO lOOO 1500 4000 200

Beißzangen.

englische Schlüssel.

Löthlampen.

kg. Löthzinn in dünnen Stäben.

kg. Werg.

Asphaltplatten.

m. starkes 1.10 m. breites Packtuch.

kg. Schlakenwolle.

m. 6 mm. dickes Seil bester Qualität.

Seilrollen.

B. B ü r e a u m a t e r i a l .

Hughes-Apparate.

Hughes-Tische.

Hughes-Stühle.

Wecker mit großer Glocke und kleinem Widerstand.

Wecker für Magnet-Induktorströme, innerer Widerstand 90 Ohms.

,, ,, Batteriestrom, ,, ,, 90 ,, ,, ,, kontinuirlichen Strom.

Halbsekundenpeudeluhren.

Handtelephone.

Doppelscnnüre für Handtelephpne.

Telephonhalter für Centralstationen.

Magnet-Induktoren mit automatischem Umschalter und Glocke für Telephonstationen.

60) 100 automatische Umschalter mit Taster und Glocke.

61) 850 Mikrophone.

62) 650 Wandbretter mit Batteriekästchen.

63) 200 ,, ohne ,, 64) 2000 Buffer von Kautschuk für Mikrophone.

65) 300 Batteriekästchen für Telephonstattonen für 4 Elemente, Nußbaummaser, lakirt.

66) 15 Wechselgestelle à 50 Nummern für Gentralstationen.

67) 20 Kästchen mit einer Nummeruklappe.

68) 50 ,, ,, zwei Nummernklappen u. Switch (5 Zeigerstellungen).

69) 30 ,, ,, ,, ,, ,, ,, (3 ).

70) 10 Boussolen zur Batterieprüfung.

71) 12 Polwechsler.

72) 800 kreisförmige Blitzplatten für Telephonstationen.

73) 40 fünfundzwanziglamellige Blitzplatten für Centralstationen.

74) 2000 Zinkplatten für Batterien.

75) 2000 Zinkcylinder für Callaud-Batterien.

76) 1200 Gläser ,, B 77) 850 Kupferplatten mit Guttaperchadraht für Callaud-Batterien.

78) 3500 vierkantige Gläser für Leclanché-Elemente.

79) 7000 agglomerirte Platten für Leclanché-Elemente.

80) 3600 Kohlenelektromotoren für Leclanché-Elemente.

81) 6000 Elektromotoren aus gezogenem Zink für Leclanché-Elemente.

82) 4000 Holzisolatoren für Leclanché-Elemente.

83) 9.000 Kautschukringe ,, n 84) 2000 Batterieklemmen ,, 85) 150 Flach bürsten aus Parafaser.

86) 100 Cylinderbürsten.

87) 60 Gießkännchen.

48) 49) 50) 51) 52) 53) 54) 55) 56) 57) 58) 59)

6 6 6 6 150 200 20 40 1400 1600 25 750

521 88) 60 Glastrichter.

89) HO Strohflaschen à 15 Liter.

90) 40 große flache Pinsel.

91) 150 kleine runde Pinsel.

92) 20 Käderbürsten.

93) 100 Felle Waschleder.

94) 4000 kg. Papierrollen, 13 mm. breit.

95) 750 Fläschchen blaue Telegraphiefarbe, Inhalt 50 g.

96) 300 ,, schwarze Stempelfarbe, ,, 50 ,, 97) 200 kleine Fläschcheu feinstes, säurefreies Schmieröl, Inhalt 15 g.

98) 80 große ,, ,, ,, ,, ,, 40 ,, 99) 10 Werkzeugetuis.

100) 120 große Schraubenzieher.

101) 50 kleine Schraubenzieher.

102) 60 Winkel Schraubenzieher.

103) 110 kleine Doppelzangen.

104) 30 ,, Rundzänglein.

105) 30 ,, Flachzänglein.

106) 240 Unterlaghölzer tür zweilamellige Blitzplatten.

107) lOOO Apparaten klemmen.

108) 500 Telephon-Aufhängehaken.

109) lOOOO Porzellanknöpfe.

110) 5 kg. große, lakirte Krampen.

111) 20 ,, mittlere ,, ,, 112) 2 ,, kleine ,, 113) 6000 m. 1.3 mm. dicker Kupferdraht von 98 % Leitungsfähigkeit, isolirt mit Guttapercha und getheertem Hanfgeflecht.

114) 50000 m. 1.3 mm. dicker Kupferdraht von 98 °/o Leitungsfähigkeit, mit Baumwolle-Längsfasern und brauner Umspinnung, parat'finirt.

115) 40000 m. l mm. dicker Kupferdraht mit grüner Umspinnung, im Uebrigen wie Nr. 114.

116) 2000 m. l mm. dicker Kupferdraht von 98 °/o Leitungsfähigkeit, isolirt mit G-uttapercha und parat'finirtem grauem Baumwollegeflecht.

117; 1500 m. dreiadriges Kabel mit Bleihülle.

118) 500 m. Kautschukschlauch.

119) 3 kg. Kautschuksatin.

120) 3300 ,, Kupfervitriol.

1-21) 30 ,, gelbes Wachs.

122) 50 ,, Kolophonium.

123) 600 ,, chemisch reines, weißes Salmiaksalz.

124) 50 ,, ünschlitt.

125) 30 Quadratmeter 0.75 mm. dickes Kupferblech.

126) 10 Tafeln für Aufgabebüreaux.

127) 100 deutsche Telegraphenbüreaux-Tafeln.

128) 70 französische ,, ,, 129) 30 Tafeln für Telephon-Sprechstationen.

Diese Gegenstände sind an folgende Bestimmungsorte zu liefern: Nr. l--4 an eine beliebige schweizerische Bahnstation auf der Peripherie oder im Innern der geschlossenen Figur Bern-Luzern-Zürich-Olten-NeucbatelYverdon-Freibnrg-Bern.

Nr. 14 nach Basel; alle übrigen Artikel ins Centralmagazin der Telegraphenverwaltung in B e r n . Die Verpackungs-, Fracht- und Zollspesen fallen

522 dem Lieferanten zur Last. Wenn ein Ausländer die ihm unbekannten, schweizerischen Eingangszollspesen nicht gern in Rechnung bringen will, so ist dies in der Lieferungseingabe ausdrücklich hervorzuheben.

Die Lieferungstermine sind folgende : für die imprägnirten Stangen: zur Hälfte Ende April, zur Hälfte Ende Mai 1883; für die Nr. 8: große Mauerträger, Nr. 31: Kettendämpfer, Nr. 35: lederne Gurten, Nr. 53: Wecker für Batteriestrom, Nr. 56: Handtelephone, Nr. 57: Doppelschnüre, Nr. 59: Magnet-Induktoren, Nr. 61: Mikrophone, Nr. 62: Wandbretter, Nr. 64: Buffer, Nr. 72: kreisförmige Blitzplatten, Nr. 75: Zinkcylinder und Nr. 89: Strohflaschen, in vier Raten von je einem Viertel der Gesammtbestellung, Ende Januar, Ende Februar, Ende März Ende April 1883 ; für alles übrige Material sind ebenfalls vier Lieferungstermine festgestellt, die jedoch um einen Monat weiter hinausgeschoben sind, nämlich auf Ende Februar, März, April und Mai.

Die Lieferungstermine sind so zu verstehen, daß das Material an den betreffenden Tagen in Bern, beziehungsweise den andern Lagerungsstellen eingehen soll.

Vorauslieferungen werden jederzeit angenommen und es können auch mehrere Raten-Lieferungen, zu einer einzigen vereinigt, vor dem festgesetzten Termin ausgeführt werden.

Derjenige Bewerber, dem die Lieferungen eines oder mehrerer Artikel zugesagt ist, yerpflichtet sich stillschweigend, eventuell auch größere Quantitäten, als sie in dieser Ausschreibung ausgesetzt sind, zu dem für die flauptlieferung vereinbarten Preise im Laufe des Jahres 1883 zu liefern, insofern die Verwaltung eine Nachbestellung für nöthig erachtet. Eine solche Nachbestellung darf jedoch die Hälfte der Hauptbestellung nicht übersteigen und muß vor Ende August 1883 gemacht werden.

Um sich gegen verspätete Lieferungen zu sichern, wird die Verwaltung mit den Lieferanten Verträge abschließen, gemäß welchen für verspätete Ablieferung der übernommenen Gegenstände eine bestimmte Entschädigung zu bezahlen ist.

Die Artikel und Waaren, die den aufgestellten Bedingungen entsprechen und bis zur festgesezten Frist abgeliefert sind, werden in dem auf die Lieferung folgenden Monat bezahlt; es gilt dies auch für den Fall der Vorauslieferungen, doch erfolgt keine Bezahlung vor Ende Februar 1883.

Auf dem Bureau der Unterzeichneten liegen Muster sämmtlicher
ausgeschriebener Artikel zur Einsicht auf und können Erkundigungen über die weitern Lieferungsbedingungen eingezogen werden.

Es werden Liefernngsofferten für einen oder mehrere Artikel, sowie auch für einen Theil eines größeren unter einer Nummer zusammengefaßten Bedarfs angenommen.

Dieselben sind versiegelt, frankirt und mit der Aufschrift: ,,LiefemngsAngebot für Telegraphen-Material" versehen, bis zum 25. D e z e m b e r dieses Jahres an die unterzeichnete Direktion einzusenden.

B e r n , den 28. November 1882.

Die Telegraphen-Direktion : Frey.

523

Bekanntmachung.

Laut Mittheilung des schweizerischen Konsulats in Amsterdam beabsichtigt die Direktion der ,, P a n o r a m a - G e s e l l s c h a f t " daselbst im künftigen Jahr in Verbindung mit der internationalen kolonialen Ausstellung eine solche von B i l d h a u e r - A r b e i t e n zu veranstalten. Wir entnehmen dem Programm folgende Angaben : Die Ausstellung soll am 15. Mai 1883 eröffnet werden und bis Ende September dauern.

Die Gesellschaft übernimmt die Kosten für Hin- und Hertransport der auszustellenden Gegenstände, sowie der Versicherung.

Die Gesellschaft beansprucht im Falle des Verkaufs eines Ausstellungsobjektes 10% des Verkaufswerthes des letztern.

Anmeldungen sind bis Ende Jahres an den Sekretär der Gesellschaft) Mr. C. L. van Kesteren, Artiste - Graveur, Plantage Muidergracht, 54 a, Amsterdam, zu richten.

B e r n , den 27. November 1882.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

Bekanntmachung.

Hr Moritz Walter, Notar in Grächen (Wallis), hat als Unteragent der Auswanderungsfirm A. Zwilchenbart in Basel (Bundesblatt 1881, fil, 616) seine Entlassung genommen.

B e r n , den 29. November 1882.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement

Bekanntmachung.

Am 21. Oktober 1881 ist zu Soerabaya (Indien), mit Hinterlassung von fl. 4. 97 h. W., gestorben: F r ü h , J. J., Sohn des Jakob und der Lambara Dram, angeblich aus der Schweiz gebürtig. Die Zuständigkeit des Genannten konnte nicht ermittelt werden.

B e r n , den 20. November 1882.

Die Schweiz. Bandeskanzlei.

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Schweizerische Nordostbahn.

In Folge Anweisung des schweizerischen Eisenbahndepartements sind wir im Falle, die schon früher erfolgte Kündung des schweizerischen Getreidespezialtarifs Nr. 6 im Verkehre unserer Stationen mit denjenigen der S. C. B., J. B. L. B. und S. 0. auf die Getreidetarife mit Bayern, Württemberg, Oesterreich-Ungarn incl. Böhmen, Rumänien, Serbien und Bulgarien, auszudehnen. Die Frachtsätze der genannten Tarife für den Verkehr mit den Stationen der S. C. B. incl. Aarg. Süd bahn, J. B. L. B. und S. 0. treten daher mit 31. Januar 1883 außer Kraft. Die Taxen für die Stationen der N. 0. B. incl. Bötzbergbahn, ferner für Genf transit und Verrières transit (Frankreich) bleiben dagegen in Kraft. Bis die Ersetzung der gekündeten Frachtsätze durch neue möglich sein wird, werden Getreidesendungen aus den genannten Ländern, anderweitige Kartirungsvorschrift im Frachtbrief vorbehalten, vom 1. Februar 1883 an nach Komanshorn zur Weiterkartirung abgefertigt werden.

Z ü r i c h , den 6. Dezember 1882.

Die Direction.

Gotth ardbahn.

Die laut Publikation vom 18. November 1882 verschobene Eröffnung des Betriebes der durchgehenden Linie Cadenazzo-Luinp-Novara ist nunmehr für den gesammten Personen- und Güterverkehr definitiv auf den 4. Dezember nächsthin festgesetzt.

L u z e r n , den 30. November 1882. S2 ( M 3825 Z ) Die Direction.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o frei zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außendem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Einnehmer bei der Nebenzollstätte Höfen (Schaff hausen). Jahresbesoldung Fr. 1500. Anmeldung bis zum 20. Dezember 1882 bei der Zolldirektion in Schaffhausen.

2) Posthalter in Estavayer-le-lac (Freiburg). Anmeldung bis zum 22. Dezember 1882 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

3) Büreaudiener beim Hauptpostbüreau Basel. Anmeldung bis zum 22. Dezember 1882 bei der Kreispostdirektion iu Basel.

4) Briefträger in Davos-Dörfli (Granbünden). Anmeldung bis zum 22. Dezember 1882 bei der Kreispostdirektioii in Chur.

5) Telegraphist in Prato Sornico (Tessini. Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 20. Dezember 18b2 bei der Telegraphen-Inspektion in ßellenz.

6) Telegraphist in Estavayer (Freiburg). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 20 Dezember 1882 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

1) Briefträger in Auberson (Waadt). Anmeldung bis zum 15. Dezember 1882 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

2) Postkommis in Neuenburg. Anmeldung bis zum 15. Dezember 1882 bei der Kreispostdirektion in Nenenburg.

3) Postkommis in Basel. Anmeldung bis zum 15. Derember 1882 bei der Kreispostdirektion in Basel.

4) Postkommis in St. Gallen.

Anmeldung bis zum 15. Dezem5) Paketträger in Rorschach.

ber 1882 bei der Kreispostdirek6) Posthalter undBriefträger in Eschen- tion in St. Gallen.

bach (St. Gallen).

7) Posthalter und Briefträger in Grüningen (Zürich). Anmeldung bis zum 15. Dezember 1882 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

8) Postkommis in Lugano. Anmeldung bis zum 15. Dezember 1882 bei der Kreispostdirektion in Hellinzona.

9) Inspektor des 4. Telegraphenkreises in Zürich. Außerhalb der Verwaltung stehende Bewerber haben sich über alleemeine Bildung und technische Befähigung auszuweisen. Anmeldung ois zum 20. Dezember 1882 bei der Telegraphendirektion in Bern.

Beilage zum Bandesblatt Nr. 57. -- Annexe à la Feuille fédérale N° 67.

-- 9 Décembre 1882. --

Schweiz. Fabrik- und Handels-Marken.

Marques de fabrique et de commerce suisses,

Die nachfolgende Marke ist vom Ei dg. Amt für Fabrik- und Handels-Marken in Bern am 23. November 1882, 5 Uhr Abends, eingetragen worden.

La marque suivante a été enregistrée par le Bureau fédéral des marques de fabrique et de commerce en date du 23 Novembre 1882, à cinq heures du soir.

N° 841.

Ott & Hintermann, Fabrikanten,

Oftringen.

Cigarren und Talbake.

Die nachfolgenden Marken sind vom Eidg. Amt für Fabrik- nnd HandelsMarken in Bern am 24. November 1882, 3 Uhr Nachmittags, eingetragen worden.

Les marques suivantes ont été enregistrées par le Bureau fédéral des marques de fabrique et de commerce en date du 24 Novembre 1882, & trois heures de l'après-midi.

N° 842.

Courvoisier frères, fabricants,

Chaux-de-fonds.

Boîtes, mouvements et étuis de montres.

72

466

Schweizerische Fabrik- und Handels-Marken.

N° 843.

Courvoisier frères, fabricants, Chaux-de-fonds.

Boîtes, mouvements et étuis de montres.

N» 844.

Courvoisier frères, fabricants, Chaux-de-fonds.

Boîtes, mouvements et étuis de montres.

Marques de fabrique et de commerce suisses.

467

N° 845.

Courvoisi frères, fabricants, Chaux-de-fonds.

Etuis de montres.

Die nachfolgenden Marken sind vom Eidg. Amt für Fabrik- und HandelsMarken in Bern am 6. Dezember 1882, Mittags, eingetragen worden.

Les marques suivantes ont été enregistrées par le Bureau fédéral des marques de fabrique et de commerce en date du 6 Décembre 1882, à midi.

"

N° 846.

Audemars, Piguet & Cie., fabricants, Brassus.

Mouvements et boîtes de montres de leur fabrication.

468

Schweizerische Fabrik- und Handels-Marken.

N° 847.

Schwob frères, fabricants, Chaux-de-fonds.

Boîtes et mouvements de montres.

Beilage zum Bnndesblstt Nr. 57. -- Annexe à la. Feuille fédérale N° 57.

-- 9 Décembre 1882. --

Ausländische Fabrik- und Handels-Marken.

Marques de fabrique et de commerce étrangères.

Die nachfolgende Marke ist vom Eidg. Amt für Fabrik- und Handels-Marken in Bern am 24. November 1882, 6 Uhr Abends, eingetragen worden.

La marque suivante a été enregistrée par le Bureau fédéral des marques de fabrique et de commerce en date du 24 Novembre 1882, à six heures du soir.

N« 127.

Wilhelm Teufel, Fabrikant,

Stuttgart.

UniYersal-Leifofomden.

Die nachfolgende Marke ist vom Eidg. Amt für Fabrik- und Handels-Marken in Bern am 27. November 1882, 11 Uhr Vormittags, eingetragen worden.

La marque suivante a été enregistrée par le Bureau fédéral des marques de fabrique et de commerce en date du 27 Novembre 1882, à onze heures du matin.

N° 572.

Ch. Fay & P. Sainte, fabricants,

Paris.

Articles de parfumerie de leur fabrication.

27

Ausländische Fabrik- und Handels-Marken.

Die nachfolgende Marke ist vom Eidg. Amt für .Fabrik- und Handels-Marken in Bern am 6. Dezember 1882, Mittags, eingetragen worden.

La marque suivante a été enregistrée par le Bureau fédéral des marques de fabrique et de commerce en date du 6 Décembre 1882, à midi.

N° 573.

P. Mère, pharmacien-chimiste, Chantilly (Oise).

Produit de sa fabrication.

Marques de fabrique et de commerce étrangères.

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Die nachfolgende Marke ist vom Eidg. Amt für Fabrik- und Handels-Marken in Bern am 28. November 1882, 10 Uhr Vormittags, eingetragen worden.

La marque suivante a été enregistrée par le Bureau fédéral des marques de fabrique et de commerce en date du 28 Novembre 1882, à dix heures du matin.

N" 166.

Maurice Oandy, fabricant, Liverpool.

Courroies en coton.

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Ausländische Fabrik- und Handelsmarken.

N° 167.

La marque ci-dessous, enregistrée par le Bureau fédéral le 15 Décembre 1880 sous le numéro 34, a été transmise par son propriétaire M. William Bragge, commerçant sous la raison sociale: The English Watch Company à la maison: The English Watch Company limited à Lozells, Birmingham.

La marque s'utilise pour:

Produits d'horlogerie.

N° 168.

La marque ci-dessous, enregistrée par le Bureau fédéral le 15 Décembre 1880 sous le numéro 35, a été transmise par son propriétaire M. William Bragge, commerçant sous la raison sociale : The English Watch Company à la maison : The English Watch Company limited à Lozells, Birmingham.

La marque s'utilise pour:

Produits d'horlogerie.

Berne, le 7 Décembre 1882.

Bureau fédéral des marques de fabrique et de commerce.

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Bundesblatt

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Jahr

1882

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

57

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

09.12.1882

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511-526

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10 011 699

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