728

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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarisch Anzeigen.

Ausschreibung von Abbrucharbeiten.

Der Abbruch der Gebäude auf dem Bauplatz für das neue Postgebäude in Freiburg wird hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Die Bedingungen sind im Bureau des Herrn E. Bielmann, Advokat in Freiburg, zur Einsichtnahme aufgelegt.

Offerten sind frankiert und geschlossen unter der Aufschrift: ,,Offerte für Postgebäude Freiburg" bis und mit 17. April nächsthin der unterzeichneten Verwaltung einzureichen.

B e r n , den 27. März 1897.

Direktion der eidg. Bauten.

Lieferung von Eisenbalken.

Über die Lieferung der Eisenträger für das Hochparterre und den 1. Stock des Bundeshauses Mittelbau wird hiermit Konkurrenz eröffnet.

Vorausmaße und Bedingungen sind im Bureau der Bauleitung, Bärenplatz 35, zur Einsicht aufgelegt.

"Übernahmsofferten sind der unterzeichneten Verwaltung verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Bundeshaus Mittelbau" bis und mit dem 10. April nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 29. März 1897.

Direktion der eidg. Bauten.

729

Konkurrenz-Eröffnung.

Die Einrichtung der elektrischen Beleuchtung für das neue Postgebäude In Zürich wird hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind im Bureau des banleitenden Architekten, Herrn Schmid-Kerez, Bahnhofstraße 14, Zürich, zur Einsicht aufgelegt. Übernahmsofferten sind verschlossen und unter der Aufschrift: ,,Angebot für Postgebände Zürich" der unterzeichneten Verwaltung bis und mit dem 10. April nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 16. März 1897.

Direktion der eidg. Bauten.

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines Kopisten beim eidg. Oberbauinspektorate wird anmi zur Neubesetzung ausgeschrieben.

Bisherige Besoldung Fr. 1800--2200.

Bewerber um diese Stelle haben sich über Kenntnis der deutschen und französischen Sprache auszuweisen und dem Anmeldungsschreiben Proben ihrer Handschrift, sowie die erforderlichen Zeugnisse beizulegen.

Anmeldungen sind bis zum 24. April nächsthin dem unterzeichneten Departement einzureichen.

B e r n , den 31. März 1897.

Eidg. Departement des Innern.

Stelle-Ausschreibung.

Infolge Demission ist die Stelle des Abteilungschefs fUr Gesetzgebung und Rechtspflege bei dem eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement mit Amtsantritt auf anfangs.Mai d. J. neu zu besetzen. Die jährliche Besoldung beträgt Fr. 6000--8000.

Anmeldungen sind bis zum 10. April nächsthin dem unterzeichneten Departement schriftlich einzureichen.

B e r n , den 29. März 1897.

Eidg. Justiz- und Polizeidepartement.

730

Stelle-Ausschreibung.

Infolge Todesfall wird an mi t die erledigte Stelle eines Instruktionsoffiziers H. Klasse der Infanterie zar Wiederbesetzung ausgeschrieben.

Besoldung nach Gesetz.

Bewerber um diese Stelle haben ihre Anmeldungen dem unterzeichneten Departement bis zum 15. April nächsthin schriftlich einzureichen.

B e r n , den 31. März 1897.

Schweiz. Militärdepartement.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem "Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Postbureaudiener in Carouge. Anmeldung bis zum 20. April 1897 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Posthalter in Romainmôtier l ,, ,.

,, (Waadt).

l Anmeldung bis zum 20. April , ,, > 1897 bei der Kreispostdirektion in 3) Postablagehalter und Briefträger Lausanne in Turtmann (Wallis).

J 4) Briefträger beim Hauptpostburean Bern. Anmeldung bis zum 20. April 1897 bei der Kreispostdirektion in Bern.

5) Postpacker in Pruntrut.

6) Bureaudiener, Packer und Briefkastenleerer in Chaux-de-Fonds.

Anmeldung bis zum 20. April 1897 bei der Kreispostdirektion in.

7) Postablagehalter, Briefträger nnd Neuenburg Bote in Crosettes (Neuenburg).

8) Posthalter, Briefträger und Bote in Twann.

9) Postcommis beim Hauptpostbureau Basel. Anmeldung bis znm 20. April 1897 bei der Kreispostdirektion in Basel.

10) Postcommis beim Hauptpostbnreau Aarau. Anmeldung bis zum 20. April 1897 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

11) Postcommis in Schwyz Anmeldung bis zum 20. April 1897 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

731 12) Postcommis beim Hauptpostbureau Zürich.

Anmeldung bis zum 20. April 13) Postcommis in Zürich 7 (Enge).

1897 bei der Kreispostdirektion in.

Zürich.

14) Briefträger in Adliswil (Zürich).

15) Posthalter in Hirzel (Zürich).

16) Briefträger in Bernhardzell (St. Gallen). Anmeldung bis zum 20. April 1897 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

17) Packer beim Hauptpostbureau Chur Anmeldung bis zum 20. April 1897 bei der Kreispostdirektion in Chnr.

18) Zwei Telephongehülfen in Bern. Die Besoldung wird bei der Wahl festgesetzt. Anmeldung bis zum 17. April 1897 beim Telephonchef in Bern.

19) Telegraphist in Lengnau (Aargau). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 17. April 1897 bei der Telegrapheninspektiou in Ölten.

20) Telegraphist in Hirzel (Zürich). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung his zum 17. April 1897 bei der TelegraphenInspektion in Zürich.

21) Telegraphist in Foren (Zürich). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung his zum 17. April 1897 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

1) Bureaudiener beim HauptpostAnmeldung bis zum 13. April bureau Genf.

1897 hei der Kreispostdirektion in 2) Briefträger in Chêne-Bourg.

J Genf3) Briefträger in Salvan (Wallis). Anmeldung bis zum 13. April 1897 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

4) Postablagehalter nnd Briefträger in Höfen (Bern). Anmeldung bis zum 13. April 1897 bei der Kreispostdirektion in Bern.

5) Zwei Postcommis in Biel. Anmeldung bis znm 13. April 1897 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg 6) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Bärschwil (Solothurn). Anmeldung bis zum 13. April 1897 bei der Kreispostdirektion in Basel.

7) Zwei Postcommis in Zürich.

. . ,, , ,,, Q. ,, , 8) Postcommis in Schaffhausen.

Anmeldung bis znm 13. April } 1897 bei der Kreispostdirektion in l Zürich

9) Postcommis in St. Gallen.

. . ,,, 10) Zwei Postcommis in Glarus.

Ì Anmeldung bis zum 13. April > 1897 bei der Kreispostdirektion in l St. Gallen

11) Telegraphist und Telephonist in Thaingen (Schaffhausen). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision für den Telegraphendienst and Fr. 260 für den Telephondienst. Anmeldung bis zum 10. April 1897 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

732 12) Telegraphist in Erstfeld (Uri). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 10. April 1897 bei der TelegraphenInspektion in Zürich.

Verschollenerklärung.

Andreas Alois H ü s l e r , Bürger von Steinhausen, Kanton Zug, geboren den 18. Dezember 1829, Sohn des Wendolin Hüsler and der Barbara ffinriter, welcher den 10. November 1865 nach Amerika verreiste, von dessen Leben seit seinem letzten Briefe vom Mai 1866 keine Kunde mehr eingegangen, sowie allfällige hierorts unbekannte Oescen deuten desselben werden hiermit aufgefordert, sich innerhalb 6 Monaten von heute an beim Tit. Bürgerrate Steinhausen anzumelden, ansonst nach Verfluß dieser Frist zar Todeserklärung geschritten und infolgedessen über seine allfällige Verlassenschaft zu gunsten seiner hierorts bekannten Erben würde verfügt werden.

Z u g , den 27. Januar 1897.

{*/>]

Namens des Kantonsgerichtes: Karl Stadier, Gerichtsschreiber.

Beilage zu Nr. 14 des Bundesblattes, Jahrg. 1897.

Zusammenstellung der im Monat Februar 1897 auf den schweizerischen Eisenbahnen beförderten Züge und deren Verspätungen.

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Bezeichnung der Eisenbahnen

Kilometer

Total der zurückgelegten

im Fahrplan vorgesehenen regelmäßigen

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An den Endpunkten der Fahrt trafen ein:

Total der beförderten Durchschnittliche Davon Länge der doppelim Betrieb spurig befindlichen Linien

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Fakultativ- und Extra-

Güterzüge Güterzüge mit mit Personenreinen Personenreinen PersonenPersonenzüge Güterzüge Güterzüge zfige befördebeförderung rung

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Kilometer

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Prozente

Ursache der Verspätungen

Auf die regelmäßigen Personenzüge und Gfiterzüge mit Personenbeförderung entfa] len :

Personenzüge Güterzüge mit PersonenVon den mit 10 und mehr Minuten beförderung mit 15 und Auf der eigenen Linie AchsVerspätung mehr Minuten Verspätung Dnrch kilometern Verkommen DurchDurchinfolge dnrch infolge anfl Kiloschnitt- Größte schnitt- Größte spätung von den der liche Verliche Vervon meter StationsVer- spätung Anschloß- Unfällen KollBahnläage Anzahl Ver- spätung Anzahl spätung Total spätung tuid anstalten nnd atmos- materialphärischen Fahrdefekten Einflüssen dienst Mi onten Zngskilometer Minuten

der gemäß Kolonnen Anzahl 22 nnd 23 im der Total verspäteten gleichen versäumten Züge im Monat im Anschlüsse gleichen Verhältnis des Monat zur Vorjahres des Gesamtzahl Vorjahres der Züge

1. Normalspurbahnen.

Ceutralbahn 8)

.

.

.

.

.

Tößthalbahn

985 766 394 310 267 50 50 43 40 40 40 15 4

105 118 129 9 122

6016 7286

3 718 2152 1176 896 476 336 476 372 280 336 616

2112

1 192 1 472 791 700 236

2527

1 734 343 891 96 144 120 96 96

56 112 168 48 224

96 48

6 15 17 8 17 6 2

15

2

5 8

785 757 473 149 284 61 14 69 13 26 33 42 6

526 542 471 604 249 326 153 046 153 901

12520024

16038 17685 12454 18589 14527 10586 5548

11 153 540 7 480 087 3 599 914 6 114 235 156 462 161 172 193 339 209 557 151 942 140 910 51 844

2614

5228

23 794 11 288

121066

5208 4856

49192

8911

105 060 24700

18

3600 3639

2

5166 4851

2619

61884 40824 23204 31760 43380 90382 77966 14238

2320

11200

12711 14561

390 896 354 834 169 577

18985

129364

11613

125 448

22900

15408 14924 9632 16072 12740 10024

3130

5328 2402

3224 4497 5239

3 799

34 21 17 9 6 4 5 2 5 2

24 24 15 48 14 13 14 21 29 41

133 42 32 186 27 16 2829 90 63

2

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18

13

14

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142

3

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3 2 7

29 22 76

58 26 298

10 5 15

10

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3523 3457

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27 16 4 16

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0,33 0,94

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3 14 31 1

0.11 1,6,

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0,31

1 2

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2. Schmalspurbahnen.

Rliätische Bahn BrUuio-bahn (J -S ) .

. . , .

Visp-Zermatt ( J - S ) . . .

Bière-Apples-Morges und Apples-L'Isle (J.-S.) .

Appenzellerbahn (Winkeln-Appenzell)

Frauenfetd-Wyl ! Ponts-Sagne-Chaux-de-Fonds (J.-N.)

.

. .

. . . .

Appenzeller Straßenbahn (St. Gallen-Gaia) . .

Birsigthalbahn Neuchâtel-Cortaillod-Boudry (J.-N.)

. . . .

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92 43* 0*

392 448

30 27 26 25 24 24 18 17 14 14 13 11 9 5

336 120 624 144 252 232 280 280 224 272 740 1 280 280 464

112

1

72

4 1

56 56

1

2

56

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4760 3924 3808

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48 2 11

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16

8270

272 246

31156

31159

23744 9632

2816

5208 4752 88SO 3600 3360

1039 1822 4041 988 1 299

5136

2579

4844 4760 3920 3808 7884

1 701 1 365

1

2949

8216

2269 3099 6953 7088

2520 2320

2240

2

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1

32

1

2 5

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10 66

10 104

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20 18

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0,22

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3396

483

30504

5279

8375

153

18

2749

1 757 690

42 967 671

1 359 233

12653

127

26

186

13

54

298

46

30

18

46

94

Im Monat Februar 1896

3339

405

29355

5904

8009

185

4

2630

1 780915

41262510

1 333 621

12 358

131

16

83

13

21

30

55

11

25

a

89

* Die Strecke G swil-Meirin fen war ni ht im Betrieb, ] 3,205 km.

** Di« Linie Vis] -Zermatt w ar nicht im Betrieb, 36 km.

2

--

3

Totale und Durchschnittszahlen

') Inkl. Bnlle-Romont, Régional Val-de-Travers, Thu aerseebahn u nd Bödeli jahn.

'1 ,, Bötzbergbahn mit Koblenz-Stein.

3 ) ,, Aarg. Südbahn, Wobleo-Bremgarten und Bas er Verbindu Qgsbabn.

·) ,, Wald-Rüti und Toggenburgerbahn.

0,45

2

09

0,2 ä

54 37

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz; Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Einsenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

No 14.

Bern, den 7. April 1897.

III, Personen- und Gepäckverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

283. (14/97) Distanzenzeiger N 0 B, VSB und R H B -- J S, BR, RVT, VZ, YSteC, JN, E B, LEB, H W B, TSB, B B, BOB, Brünigbahn, Thuner- und Brienzersee und Beatenbergbahn, vom i. Mai 1892 Nachtrag III.

Mit 15.. April 1897 tritt zu obigem Distanzenzeiger ein Nachtrag III, verschiedene Änderungen und Ergänzungen enthaltend, in Kraft.

Zürich, den 5. April 1897.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

284. (14/97)Distanzenzeigerr zur Taxberechnung bei der Beförderung von Gesellschaften, Schulen und Kranken, sowie für die Miete besonderer Personenwagen und für die Abfertigung von Leichen, von Reisegepäck und von Expreßgut im direkten Verkehr zwischen der S C B einerseits und der N 0 B, VSB, T TB, S 0 B, AB, R H B, Eh B, Fr Wil B und A Str B anderseits.

Mit dem 1. Mai 1897 tritt der obgenannte Distanzenzeiger in Kraft.

Diejenigen Distanzenzeiger, beziehungsweise Distanzen, Gepäcktaxe und Bestimmungen, die durch die gegenwärtige Ausgabe aufgehoben und ersetzt werden, sind unter Ziffer 6, litt, a--g, der Bemerkungen derselben aufgeführt.

Basel, den 6. April 1897.

Direktorium der Schweiz, Centralbahn,

119

285. (14/97) Tarif für den Personen-, Gepäck- Und Güterverkehr der Kriens-Luzern-Bahn. Neuausgabe.

Mit dem Tage der Betriebseröffnung des neuen Gütergeleises im Bahnhofe Luzern tritt unter Aufhebung des Tarifs vom 25. Oktober 1886 und dessen Nachträgen ein neuer Tarif für den Personen-, Gepäck- und Güterverkehr in Kraft.

Kriens, den 1. April 1897.

Direktion der Kriens-Luzeru-Bahn.

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

286. (14/97) Tarif für Personen, Reisegepäck, Hunde, Expreßgut?

Leichen, lebende Tiere, Fahrzeugee und Güter der schmalspurigen Eisenbahn vonLützelburgg nachPfalzburg..

Neuausgabe.

Der Tarif für die Beförderung von Personen, Reisegepäck, Hunden, Expreßgut, Leichen, lebenden Tieren, Fahrzeugen und Gütern auf der schmalspurigen Eisenbahn von Lützelburg nach Pfalz bürg, vom 1. Mai 1895, gelangt am 1. April 1897 zur Neuausgabe.

Durch dieselbe werden lediglich Prachtermäßigungen eingeführt.

Die in den neuen Tarif autgenommenen zusätzlichen Bestimmungen zur Verkehrsordung sind gemäß den Vorschriften unter I2 derselben genehmigt worden.

Nähere Auskunft erteilt unser Tarif bureau.

Der Tarif kann zum Preise von 0,20 M. von unserer Drucksachenkontrolle bezogen werden.

Straßburg, den 24. März 1897.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

287. (14/9?) Tarif für Personen, Reisegepäck, Hunde, Expreßgut, Leichen, lebende Tiere, Fahrzeuge und Güter der schmalspurigen Eisenbahn von Colmar nach Markolsheim.

Neuausgabe.

An die Stelle des Tarifs für die Beförderung von Personen, Reisegepäck, Hunden, Expreßgut, Leichen, lebenden Tieren, Fahrzeugen und Gütern auf der schmalspurigen Eisenbahn von Colmar nach Markolsheim vom 1. Januar 1893, nebst Nachträgen tritt mit Gültigkeit vom 1. April 1897 ab ein neuer Tarif.

Durch denselben werden lediglich Ermäßigungen zur Einführung gebracht.

Die in den Tarif aufgenommenen besonderen Bestimmungen zur Verkehrsordnnng sind gemäß den Vorschriften unter I derselben genehmigt worden.

Nähere Auskunft erteilt unser Tarifbureau.

120

Der neue Tarif für die schmalspurige Eisenbahn von Colmar nach Markolsheim kann zum Preise von 0,50 M. durch unsere Drucksachenkontrolle bezogen werden.

Straßburg, den 24. März 1897.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

IV. Güterverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

288. (14/97) Specialtarif Nr. i für Bier und Specialtarif Nr. 2 für Seife der Genfer Schmalspurbahnen.

Mit 15. April 1897 treten folgende Ausnahmetarife für Bier und Seife in Kraft: Tarif l für Biertransport zwischen Corsier und Genf, mit unentgeltlichem Rücktransport der leeren Fässer, bei Ladungen von 5000 kg. im Minimum.

Tarif 2 für Seifentransport zwischen Chancy und Genf, mit Anwendung der Taxe der II. Klasse anstatt der I. Klasse, bei Ladungen von 5000 kg.

im Minimum.

Genf, den 31. März 1897.

Direktion der Genfer Schmalspurbahnen.

B. Verkehr mit dem Auslande.

14

289. ( /97) Frachtsätze für Maschinenteile Töß-Pelsdorf

(Böhmen).

An Stelle der im Publikationsorgan Nr. 12, vom 24. März 1897, bekannt gegebenen Frachtsätze für eiserne Maschinenteile von Töß nach Pelsdorf (Böhmen) treten mit 16. April 1897 nachstehende Taxen: Töß-Pelsdorf.

Cts. pro 100 kg.

für Einzelsendangen 748 ,, Wagenladungen von 5000 kg. ...

543 ,, 100001g. . . .

437 Die Taxen für Halbstadt bleiben unverändert.

.Zürich, den 6. April 1897.

Namens der Verbandsverwaltungen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

121

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

14/97)

290. (

Beschränkung derAbfertigungsbefugnissee der Station Heidelberg Karlsthor.

Die Abfertigungsbefugnis der Station Heidelberg Karlsthor wird bezüglich der Eilstückgüter mit Genehmigung des Großh. Ministeriums des Großh.

Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten vom 15. Mai 1897 an auf Sendungen im Einzelgewicht von nicht über 100 kg. beschränkt.

Karlsruhe, den 26. März 1897.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

291. (14/97) Badisch-württembergischer Gütertarif.

Nachtrag 0.

Am 1. April 1897 tritt zum badisch-württembergischen Gütertarif ein Nachtrag 9 in Kraft. Durch denselben wird die Station Ringsheim in den direkten Verkehr mit Württemberg einbezogen. Außerdem enthält derselbe u. a. ermäßigte Frachtsätze für Steinkohlen, Coaks u. s. w. Soweit durch die Aufhebung der in dem bisherigen Ausnahmetarif Nr. 3 für Steinkohlen etc. für einzelne badisch-württembergische Übergangsstationen vorgesehenen Transitfrachtsätze Frachterhöhungen eintreten, bleiben die seitherigen Sätze noch bis 15. Mai 1897 fortbestehen.

Die in den Nachtrag aufgenommenen Zusatzbestimmungen zur Verkehrsordnung sind gemäß den Vorschriften unter genehmigt worden.

Exemplare des Nachtrags können durch unsere Güterstellen unentgeltlich bezogen werden.

Karlsruhe, den 25. März 1897.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

292. (14/97) Mitteldeutscher Verbandsgütertarif -und Berlin-südwestdeutscher Gütertarif, Aufhebung.

Ost-mittel-südwestdeutscher Verbandsgütertarif. Neuausgabe.

Am 1. Mai 1897 tritt an Stelle des mitteldeutschen Verbandsgütertarifs vom 1. Jannar 1893 und des Berlin-südwestdeutschen Gütertarifs vom 1. Juli 1892 der ost-mittel-südwestdeutsche Verbandsgütertarif mit Teil II, die besonderen Bestimmungen und Tarifvorschriften enthaltend, und dem zugehörigen Tarif heft 4 in Kraft. Letzteres enthält dio direkten Entfernungen und Frachtsätze im Verkehr von Stationen der badischen Staatseisenbahnen, der Bregthalbahn und der Kaiserstuhlbahn nach Stationen des nördlich des Mains liegenden Verbandsgebiets.

Die in den Tarif aufgenommenen zusätzlichen Bestimmungen zur Verkehrsordnung sind gemäß den Vorschriften unter P der Verkehrsordnung von der Aufsichtsbehörde genehmigt worden.

122

Neu aufgenommen für den vollen Verkehr wurden die badischen Stationen Haltingen, Heidelsheim, Maisch b/Rheinfelden, Stockach und Überlingen; ausgeschieden wurden die badischen Stationen Seckach und Untereggingen.

Der Ausnahmetarif Nr. 7 für Korkstöpsel und Weberdisteln gelangt ohne Ersatz zur Aufhebung.

Soweit durch Ausscheidung von Stationen und Aufhebung des Ausnahmetarifs Nr. 7 Frachterhöhungen eintreten, bleiben die Frachtsätze des bisherigen mitteldeutschen Gütertarifs bis zum 15. Juni 1897 bestehen.

Nähere Auskunft erteilen die Verbandsstationen.

Karlsruhe, den 29. März 1897.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

293. ( 14 /97) Heft Nr. 8 des südwestdeutschen Gütertarifes (badisclipfälzischer Verkehr). Nachtrag 111.

Zum Gütertarif Nr. 8, badisch-pfälzischer Verkehr, ist mit Gültigkeit vom 1. April 1897 der Nachtrag III ausgegeben worden.

Derselbe enthält Entfernungen und Frachtsätze für die neu aufgenommene Station Bingsheim der badischen Staatsbahnen, einen neuen Ausnahmetarif für die Beförderung von Kohlen u. s. w., sowie Ergänzungen verschiedener anderer Ausnahmetarife und der Bestimmungen, die Abfertigung von Gütersendungen im Verkehr mit Stationen der badischen Nebenhannen betreffend.

Die auf Seite 6 vorgesehene Ergänzung des Ausnahmetarifs Nr. 19 bezüglich des Artikels Holzkohlen und Holzkohlenbriquetts tritt vorerst nicht in Kraft.

Ferner treten am 1. Anril 1897 im Main-Neckar-Bahn -- badischen Güterverkehr, Tarif heft Nr. 6, folgende Änderungen ein : 1. Der Ansnahmetarif Nr. 3 (Rohstofftarif) wird für die ini Tarifheft ,,Teil II" des südwestdeutschen Verbandes, unter Ziffer l bis 6, aufgeführten Artikel auf den Verkehr zwischen Basel bad. Bahn einerseits und den sämtlichen Stationen der Main-Neckar-Bahn, mit Ausnahme der Station Friedrichsfeld, sowie der großherzoglich hessischen Nebenbahnen anderseits ausgedehnt; 2. für die Artikel Gascoaks, wenn von Gasanstalten versandt, sowie Torf und Torfkohle, auch gepreßt, finden im Verkehr zwischen sämtlichen Stationen der hadischen Staatseisenbahnen und der süddeutschen Nebenhahnen einerseits und den Stationen der Maiu-Neckar-Bahn, sowie der großherzoglieh hessischen Nebenbahnen anderseits die Bestimmungen und Frachtsätze des Ausnahmetarifes Nr. 3 (Rohstofftarif ) Anwendung.

Nähere Auskunft erteilen unsere Güterabfertigungsstellen, sowie unser Gütertarif bureau.

Karlsruhe, den 30. März 1897.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen, als geschäftsführende Verwaltung.

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294. (14/9T) Teil H, Hefte -l, S, 3, 4, 5 und 7, des südwestdeutschen Verbandsgütertarif es. Nachträge und Tarifänderungen.

Am 1. April 1897 gelangen folgende Nachträge zu dem Verbandsgütertarif vom 1. Mai 1895 zur Einführung: Nachtrag I zum Teil II, Änderungen und Ergänzungen des Haupttarifs ·enthaltend, wodurch auch gewisse Brennstoffe des Specialtarifs IH und Holz des Specialtarifs III in den Ansnahmetarif 3 (Rohstofftarif) aufgenommen werden.

Nachtrag III zum Tarifheft 2 (Verkehr Reichsbahn -- St. JohannSaarbrücken), enthaltend u. a. erleichternde Bestimmungen für die Beförderung von Milch und abgeänderte Bestimmungen für die Beförderung von Milch im Abonnement, sowie eine Änderung der allgemeinen KilometerTariftabelle, durch welche für die Specialtarit'klassen auf Entfernungen bis zu 50 km. allgemeine Ermäßigung eintritt. Für feuchte Stärke ist ein neuer Ansnahmetarif aufgenommen worden.

Nachtrag III zum Tarifheft 4 (Verkehr Reichsbahn -- Main-NeckarBahn), durch den u. a. der in den Eohstofftarif ( Ausnahmetarif 3) übergehende Ausnahmetarif 12 für Düngemittel aufgehoben wird.

Außerdem treten, ebenfalls vom l April 1897 ab gültig, folgende Tarifänderungen ein: Tarifheft l (Verkehr Reichsbahn -- Pfalzbahn). Die Prachtsätze des Ausnahmetarifs Nr. 12 für Düngemittel gelten in dem gleichen Gebietsumfange auch für Gascoaks, wenn von Gasanstalten versandt, sowie für Torf nnd Torfkohle unter Beachtung der Anwendungsbestimmungen zum Ausnahmetarif 3.

Die Frachtsätze des Ausnahmetarifs Nr. 29 für Schwefelkiesabbrände u. s. w.

im Verkehr von Mülhausen Nord werden außer Kraft gesetzt. Im Verkehr mit den Stationen Bliesbrücken, Folpersweiler nnd St. Ingbert treten auf Entfernungen bis zu 50 km. Ermäßigungen in den Prachtsätzen sämtlicher Specialtarifklassen ein.

Tarif lieft 3 (Verkehr Reichsbahn -- Direktionsbezirk Mainz). Der Ausnahmetarif Nr. 3 (Rohstofftarif) ist auf gewisse Brennstoffe des Specialtarifs III nnd Holz des Specialtarifs III ausgedehnt und der Geltungsbereich erweitert worden.

Tarifheft 5 (Verkehr Reichsbahn -- badische Bahn). Pur die Artikel Gascoaks, wenn von Gasanstalten versandt, sowie Torfvmd. Torfkohle kommen die Frachtsätze und Bestimmungen des Ausnahmetarifs 3 (Rohstofftarif) zur Anwendung. Die Prachtsätze des Ausnahmetarifs Nr. 29 (Schwefelkiesabbrände ·Q. s. w.) sind für
den Verkehr von Mülhausen Nord aufgehoben worden.

Tariflieft 7 (Verkehr badisehe Bahn -- St. Johann-Saarbrücken). Für Gascoaks, Torf nnd Torfkohle werden allgemein die Prachtsätze des Ausnahmetarifs Nr. 3 gewährt.

Nähere Auskunft erteilen die Güterabfertigungsstellen der Verbandsstationen.

Straßlwrg, den 26. März 1897.

Oeneraldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

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295.

(14/97) Teil U des

südwestdeutschenVerbandsgütertarifes.* Nachtrag I.

Zum Gütertarif ,,Teil II" für den südwestdeutschen Verband ist mit Gültigkeit vom 1. April 1897 der Nachtrag I, Änderungen und Ergänzungen der Ausnahmetarife enthaltend, ausgegeben worden.

Karlsruhe, den 2. April 1897.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

(14/97) Teil II des rheinisch - westfälisch -südwestdeutschenn Gütertarifes. Nachtrag III.

Im rheinisch-westfälisch-südwestdeutschen Verbände ist Nachtrag III zum Gütertarif, Teil II (Besondere Bestimmungen und Tarifsätze für den Güterverkehr), mit Gültigkeit vom 1. April 1897 ab, ausgegeben. Gratis.

Strassburg den 31. März 1897.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

Karlsruhe, den 1. April 1897.

Generaldirektion der grogsherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

296.

( 14 /97) Rheinisch - westfälisch - südwestdeutscher Gütertarif.

Abteilung G (Verkehr mit Basel). Anhang.

Zu dem rheinisch-westfälisch-südwestdeutschen Gütertarif der Abteilung G (Verkehr mit Basel), vom 1. November 1896, ist ein Anhang, gültig vom 1. April 1897, ausgegeben, welcher Ausnahmefrachtsätze für Steinkohlen und Coaks enthält. Gratis.

Straßburg, den 31. März 1897.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

297.

( 14 /97) Hefte 2, 3, 4, 5 und 6 des rheinisch-westfälischbadischen Gütertarifes.

Rheinisch-westfälisch-Basler Gütertarif.

Anhänge.

Zu den rheinisch-westfälisch-badischen Gütertarif heften 2, 3, 4, 5 und 6,.

vom 1. November 1896, sowie zum rheinisch-westfälisch-Baseler Gütertarif, vom 1. November 1896, ist mit Gültigkeit vom 1. April 1897 ein Anhang, den Ausnahmetarif Nr. 6 für die Beförderung von Steinkohlen enthaltend,, ausgegeben worden.

Karlsruhe, den 31. März 1897.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

298.

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299. ( 14 /97) Reichsbahn-Strassenbahnen-Gütertarif, Neuausgabe.

Teil II.

An die Stelle des Reichsbahn- Straßenbahn -Gütertarifs, Teil II, vom 1. September 1892, nebst Nachtrag tritt mit Gültigkeit vom 1. April 1897 ein neuer Tarif.

Durch denselben gelangen lediglich Frachtermäßigungen zur Einführung.

Die in den Tarif aufgenommenen zusätzlichen Bestimmungen zur Verkehrsordnung sind gemäß den Vorschriften unter I2 genehmigt worden.

Nähere Auskunft erteilt unser Tarifbureau.

Der neue Reichsbahn-Straßenbahn-Gütertarif kann durch unsere Drucksachenkontrolle zum Preise von 0,25 M. bezogen werden.

Straßburg, den 23. März 1897.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

Ausnahmetaxen.

300. ( /97) Ausnahmefrachtsätze für Steinkohlen etc. ab Lauterburg Hafen und Straßburg nach sämtlichen Binnenstationen der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen.

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Für die Beförderung von Steinkohlen, Steinkohlenasche, Steinkohlencoak mit Ausnahme von Gascoaks, Steinkohlencoaksasche, sowie Steinkohlenbriquetts, Braunkohlen, auch pulverisiert, Braunkohlencoaks, wenn unverpackt ((-frudecoaks), Braunkohlenbriquetts (auch Naßpreßsteine.) kommen vom 1. April 1897 ab Ausnahmefrachtsätze von Lauterburg Hafen und Straßburg nach sämtlichen für den Wagenladungsverkehr eröffneten Stationen unseres Binnenverkehrs zur Einführung. Die Ausnahmefrachtsätze sind nach den Sätzen des Ausnahmetarif 2 (Rohstofftarif) berechnet. Ferner treten am 1. April 1897 für die Beförderung der gleichen Artikel Ausnahmefrachtsätze nach Basel Reichsbahn von Mannheim, Station der badischen Bahn, mit 0,64 M., von Ludwigshafen mit 0,64 M., von Maximiliansau mit 0,54 M. und von Speyer Hafen mit 0,63 M. für 100 kg. in Kraft.

Straßburg, den 29. März 1897.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 29, März 1897: Nachtrag III zum Distanzenzeiger zur Taxberechnung hei Beförderung von Gesellschaften, Schulen und Kranken, sowie für die Miete besonderer Personenwagen und für die Abfertigung von Leichen, Reisegepäck und Expreßgut im direkten Verkehr zwischen der schweizerischen Nordostbahn, 126

der Vereinigten Schweizerbahnen nnd der RorschachHeiden-Bergbahn einerseits und der Jura-Simplon-Bahn, der Bulle-Romont-Bahn, der Traversthalbahn, der Visp-Zermatt-Bahn, der Yverdon-Ste. Croix-Bahn, der Neuenburger Jurabahn, der Emmenthalbahn, der Langenthal-Huttwil-Bahn, der HuttwilWolhusen-Bahn, der Thauerseebahn, der Bödelibahn. der Berner Oberlandbahnen, der Brünigbahn, der Dampfschiffahrt für den Thuner- nnd Brienzersee und der Beatenbergbabn anderseits, enthaltend verschiedene Änderungen.

Genehmigt am 6. April 1897 : 1. Nachtrag I zum Tarif für die direkte Beförderung von Personen nnd Gepäck im Verkehr zwischen Stationen der Berner Oberlandbahnen (inkl.

Schynige Plattebahn) einerseits nnd solchen der Jura-Simplon-Bahn (Brünigbahn inbegriffen), Neuenburger Jurabahn, schweizerische Centralbahn, schweizerische Nordostbahn, Emmenthalbahn, Bödelibahn, Thunerseebahn, sowie des Vierwaldstätter-, Thuner- und Brienzersees anderseits, enthaltend Änderungen zum Haupttarif.

2. Tarif für die Beförderung von Personen, Gepäck und Expreßgut im internen Verkehr der Spiez-Erlenbach-Bahn.

3. Distanzenzeiger zur Taxberechnung bei der Beförderung von Gesellschaften, Schulen, Kranken, sowie für die Miete besonderer Personenwagen und für die Abfertigung von Leichen, Reisegepäck nnd Expreßgut im direkten Verkehr zwischen der schweizerischen Centralbahn einerseits nnd der schweizerischen Nordostbahn, der Vereinigten Schweizerhahnen, der Tößthalbahn, der schweizerischen Südostbahn, der Appenzellerbahn, der Rorschach-HeidenBergbahn, der ßhätischen Bahn, der Straßenbahn Frauenfeld-Wil nnd der Appenzeller Straßenbahn anderseits.

4. Heft VI der Tarife für den direkten Güterverkehr der Stationen der Emmenthalbahn mit den Stationen der übrigen schweizerischen Bahnen, enthaltend Taxen für den Verkehr mit der schweizerischen Nordostbahn, den Vereinigten Schweizerbahnen (einschließlich der Toggenburgerbah und der Wald-Rüti-Bahn), sowie der Korschach-Heiden-Bergbahn.

5. Tarif für den direkten Personen- und Gepäckverkehr zwischen schweizerischen Stationen einerseits und ungarischen und rumänischen Stationen anderseits via Arlberg-Wien.

6. Berichtigte Frachtsätze für den Transport von Maschinenteilen und zerlegten eisernen Maschinen in Einzelsendungen und Wagenladungen ab Töß nach Pelsdorf (Böhmen).

2. Sonstige Mitteilungen.

1. Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 2. April 1897 die Eröffnung des Betriebes für den Personen- und Gepäckverkehr der 12 km.

langen elektrischen Straßenbahn Altstätten-Berneck auf den 6. April 1897 gestattet.

2 Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 6. April 1897 dem Entwurf zu einem Nachtrag II zu Teil I, reglementarische Bestimmungen für den niederländisch-italienischen Güterverkehr über den Gotthard und Brenner, vom l, Januar 1893, die Genehmigung zur Einführung für den Verkehr via Gotthard erteilt.

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14

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07.04.1897

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