BBl 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung
Vernehmlassungsverfahren
Eidgenössisches Departement des Innern Teilrevision des Transplantationsgesetzes Das im Jahr 2017 revidierte Ausführungsrecht zum Transplantationsgesetz regelt verschiedene Datenbanken sowie ein Überkreuz-Lebendspende-Programm. Nun sollen im Transplantationsgesetz die formell-gesetzlichen Grundlagen für den Betrieb der Datenbanken, für die Bearbeitung besonders schützenswerter Personendaten und für die Kernelemente des Überkreuz-Lebendspende-Programms geschaffen werden. Die Vernehmlassungsvorlage sieht zudem vor, die Sicherheit der Transplantationsmedizin mit einem Vigilanzsystem zu erhöhen und den Vollzug zu stärken. Damit sollen die wissenschaftlichen und regulatorischen Entwicklungen, die seit dem Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes vor mehr als zehn Jahren eingetreten sind, aufgenommen werden.
Datum der Eröffnung: 12. Mai 2021 Vernehmlassungsfrist: 2. September 2021 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Gesundheit, Abteilung Biomedizin, 3003 Bern, www.bag.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sowie weitere Informationen, wie jene zu den Kontaktpersonen, sind elektronisch abrufbar unter: https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2021/17/cons_1
25. Mai 2021
2021-1603
Bundeskanzlei
BBl 2021 1124
BBl 2021 1124
2/2