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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1897 (II. Serie).

(Vom 1. Juni 1897.)

Tit.

Wir haben die Ehre, Ihnen folgende Nachtragskreditbegehren für das laufende Jahr (II. Serie) zu unterbreiten.

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

E. Bundesgericht.

III. Allgemeine Ausgaben e. Armenrechtliche Auslagen

Fr. 6000 Fr. 2500

Die Ausgaben in dieser Budgetrubrik hängen alle Jahre von Zufälligkeiten ab, in erster Linie von der Zahl und der Bedeutung der betreffenden Armenrechtsprozesse Dieses Jahr nahmen zwei direkte Prozesse gegen die Eidgenossenschaft, für die den Klägern das Armenrecht gewährt werden mußte, allein einen Betrag von über Fr. 1000 in Anspruch. Vom Budgetkredit von Fr. 2000 sind bisher ungefähr Fr. 1400 ausgegeben worden, so daß der verlangte Nachkredit von Fr. 1000 unter keinen Umständen zu hoch erscheint.

511 f. Betreibungsstatistik

; . . Fr. 3500

Die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des Bundesgerichts beabsichtigt, wie bereits in der Begründung zu dem Nachtragskreditbegehren vom 19. Februar 1897 ausgeführt wurde, die im Jahre 1893 begonnene, aber nicht durchgeführte Betreibungsstatistik auf etwas veränderter (einfacherer) Grundlage fortzuführen. Die Formulare und eine zudienende Instruktion sind entworfen, so daß die neue Statistik mit dem Jahre 1897 wird beginnen können. Obschon nun aber die betreffenden Angaben in der Mehrzahl erst Anfang 1898 einlangen werden, und obschon deshalb auch erst dann die Honorierung derselben erfolgen wird, bedarf die Schuldbetreibungsund Konkurskammer doch schon für dieses Jahr eines Kredites zur Bestreituog der Kosten der weitern Vorarbeiten, nämlich des Drucks der Verordnung und der neuen Formulare und ihrer Versendung, sowie unter Umständen auch zur Bezahlung von bereits im Jahre 1897 einlangenden statistischen Angaben. Ohne einen solchen Kredit würde es nicht möglich sein, die Statistik zweckmäßig vorzubereiten, da den mit der Aufnahme betrauten Beamten nicht schon zuvor die nötigen Formulare nebst Instruktion augestellt werden könnten, und da deshalb die erste Aufnahme jedenfalls verzögert und wahrscheinlich auch in ihrem Resultat beeinträchtigt würde. Wir schätzen den für die Erstelfung der nötigen Formulare und der Instruktion erforderlichen Betrag auf Fr. 2500, die übrigen noch auf das Jahr 1897 fallenden Ausgaben auf Fr. 1000 und glauben bei dieser approximativen Schätzung eher üu tief gegriffen zu haben.

Dritter Abschnitt.

Departeinente.

A. Politisches Departement.

I. Politische Abteilung.

15. R e p r ä s e n t a t i o n s k o s tea

Fr. 8000

Von dem im Budget bewilligten Kredit von Fr. 8000 bleiben nur noch etwa Fr. 2000 übrig. Diese Summe wird zur Deckung der noch in Aussicht stehenden Kosten bei weitem nicht ausreichen, so daß wir uns genötigt sehen, Sie um Gewährung eines Nachtragskredites von Fr. 8000 zu ersuchen.

512 Wir haben hier mit Ausgaben zu thun, die auch nicht annähernd im voraus bestimmt werden können, weil sie von zufälligen Umständen (Gesandtenwechsel, Empfang fremder Souveräne etc.)

B. Departement des Innern.

I. Kanzlei.

4. Kanzlist

Fr. 3000

Der Kanzlist der Abteilung Inneres, der in seinem 86. Lebensjahre geht, mußte im Juni 1895 wegen eines Augenleidens beurlaubt werden und hat, da seither keine erhebliche Besserung eingetreten ist, bis jetzt seine Arbeit nicht wieder aufnehmen können. Da die Abteilung nur einen Kanzlisten hat, sah das Departement sich genötigt, zu Anfang des Jahres eine provisorische Aushülfe einzustellen; um dieselbe, die mit Fr. 250 monatlich entschädigt wird, bis auf weiteres beibehalten zu können, wird um obigen Zuschußkredit nachgesucht.

TU. Beiträge an Anstalten

Fr. 23,200

1. Polytechnische Schule

Fr. 20,000

Im Juli verflossenen Jahres wurde auf den Antrag des schweizerischen Schulrates in der Person des Herrn Dr. Richard Loreoz, Privatdozent an der Universität Göttingen, ein besonderer Lehrer für das junge und aufstrebende Lehrfach der Elektro - Chemie an das eidgenössische Polytechnikum berufen, der seine Thätigkeit mit Anfang des Wintersemesters 1896/97 begann. Da dieses Lehrfach gleich dem ihm verwandten der analytischen Chemie zum rationellen Unterricht auch der Übungen im Laboratorium bedarf, wurden vorläufig zwei kleine, beim chemisch-technischen Laboratorium verfügbare Räume zu einem elektro-chemischen Laboratorium mit acht Arbeitsplätzen eingerichtet. Dasselbe erwies sich jedoch schon im Wintersemester als gänzlich unzureichend ; überdies steht bei der Tüchtigkeit des berufenen Lehrers und der Wichtigkeit des neuen Lehrfaches für die Zukunft ein bedeutender und anhaltender Zudrang zum Unterricht in sicherer Aussicht. Diesem zu genügen muß ohne Zögern auf die Vermehrung der Laborierplätze Bedacht genommen werden. Der Schulrat hat daher durch den Vorstand der chemisch-technischen Abteilung, Herrn Professor Dr. Lunge, und den Dozenten des neuen Faches, Herrn Professor Dr. Lorenz, ein Projekt für Einrichtung eines größern elektro-chemischen Laboratoriums entwerfen lassen und uns vorgelegt.

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Dasselbe sieht die Umwandlung des Schmelzraumes 36è des chemisch - technischen Laboratoriums in ein Laborierlokal mit 40 Arbeitsplätzen für die Elektro-Chemie vor. Die Einrichtung dieses nach Lage und Größe sehr geeigneten Raumes zieht nicht belangreiche Bauarbeiten nach sich, sondern beschränkt sich auf folgendes: 1. Die Anschaffung von 40 Arbeitstischen samt der zu jedem gehörenden Ausrüstung mit elektrischen Apparaten, berechnet per Tisch und Ausrüstung zu Fr. 280, zusammen Fr. 11,200 2. Die Anschaffung von Apparaten und Instrumenten für allgemeinen Gebrauch, nebst 20 Accumulatoren zu 200 Ampères Strornkapazilät ,, 5,600 3. Allgemeine Einrichtung (Leitungen etc.) und Unvorhergesehenes ,, 3,200 Zusammen Fr. 20,000 Nach dem Berichte des Schulrates ergiebt die Ausführung dieses Projektes freilich noch keine vollständige regelrechte Anlage, die als definitives elektro-chemisches Laboratorium gelten könnte, wohl aber ein den dringendsten Bedurfnissen wenigstens auf eioige Jahre genügendes Übungs- und Arbeitslokal, wie ein solches sich dermal rasch, mit geringen Kosten und ohne Erweiterungsbauten im bestehenden Chemiegebäude einrichten läßt. Im Hinblick auf die Dringlichkeit der Sache haben wir dem Schulrat vorläufig eine Summe von Fr. 6400 zur sofortigen Beschaffung und Ausrüstung von 20 Arbeitstischen zur Verfügung gestellt und ersuchen nun um Gewährung des oben'ausgesetzten, für die vollständige Einrichtung nötigen Kredites.

4. Anstalt für Prüfung von Baumaterialien

. . . Fr. 2500

Unser Post- und Eisenbahndepartement hat sich im Interesse der Sicherheit des öffentlichen Verkehrs nach einer Stelle für periodische Prüfung von Transportgefäßen verdichteter oder verflüssigter Gase umsehen müssen, und ist, da in der Schweiz keine solche Anstalt zu finden war, mit dem Departement des Innern behufs Errichtung einer solchen am eidgenössischen Polytechnikum in Verhandlungen getreten. Diese führten dazu, daß uns im Dezember abbin ein Vorschlag zur Einrichtung einer derartigen Prüfungsstelle in Verbindung mit der Materialprüf.ungsanstalt unterbreitet und zu dem Ende um Gewährung eines Kredites von Fr. 2500 nachgesucht wurde. Wir haben diesem Vorschlage der beiden Departemente zugestimmt und den gewünschten Kredit vorläufig bewilligt. Da derselbe dem ordentlichen Budget der Materialprüfungsanstalt nicht

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entnommen werden kann, sind wir genötigt, um Deckung durch einen Extrakredit nachzusuchen. (Vergi, über die Aufgabe und die Arbeiten dieser Kontrollstelle das am 7. Dezember 1896 erlassene Regulativ; Bundesbl. 1896, IV, 1158.)

11. Schweizerische Landesbibliothek

Fr. 700

Der Bundesbeschluß vom 28. Juni 1894, betreffend die Errichtung einer schweizerischen Landesbibliothek (A. S. n. F. XIV, 435), verlangt in Art. 5 die Anlage und Führung eines Nachweiskataloges über die in den öffentlichen Bibliotheken des Inlandes vorhandenen, die Zeit vor 1848 beschlagenden Helvetica und stellt in Art. 9 für die hieraus erwachsenden Ausgaben die Bewilligung specieller Kredite in Aussicht. Die Arbeiten für diesen Katalog sind sowohl von der schweizerischen Landesbibliothek in Bern, als der Bürgerbibliothek in Luzern in Angriff genommen und schreiten in der wünschbaren Weise vorwärts. Letztere hat im verflossenen Jahre eine Summe von Fr. 324. 10 für diese Arbeiten verausgabt und sucht nun um deren Deckung nach ; gleichzeitig berechnet sie die im laufenden Jahre für den nämlichen Gegenstand zu machende Ausgabe auf Fr. 300--400. Gestützt auf den citierten Bundesbeschluß erlauben wir uns, um Bewilligung oben ausgesetzten Betrages zu Deckung dieser Extraausgaben der Bürgerbibliothek in Luzern zu bitten.

IX. Oberbaninspektorat.

4. Beiträge an Kantone für öffentliche Werke

.

-

47. K o r r e k t i o n der A a r e von B ö t t s t e i n R h e i n (Nachsubvention).

(Bundesbeschluß vom 23. Mävz 1897.)

1. Jahresrate, jährliches Maximum 48. A u s b a u des L i n t h w e r k e s .

(Bundesbeschluß vom 25. März 1897.)

1. Jahresrate, jährliches Maximum

Fr. 74,500 bis

zum

Fr. 60,000 Fr. 14,500

Laut Artikel 3 obgenannter Bundesbeschlüsse hat die Auszahlung der 1. Jahresrate für diese beiden Werke im Jahre 1897 zu erfolgen.

Da die betreffenden Beträge im eidgenössischen Budget nicht aufgenommen sind, bitten wir Sie, uns dieselben auf diesem Wege nachträglich bewilligen zu wollen.

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X. Direktion der eidgenössischen Bauten.

IV. Hochbauten, b. Umbau- und Erweiterungsarbeiten

. . . Fr. 43,900

1. In Nyon besteht ein Hauptzollamt, das von einem Eintiehmer besorgt wird, sowie ein Grenzwachtposten von 7 Mann.

Es wäre längst zu wünschen gewesen, daß der Zollverwaltung daselbst eine eigene Gebäulichkeit zur Unterbringung dieses Personals zur Verfügung gestanden hätte, um von dem Übelstande enthoben zu sein, von Zeit zu Zeit immer wieder neue Unterkuoftslokale für das Zoll bureau oder die Grenzwachtmannschaft suchen zu müssen, was mit um so größerer Mühe verbunden ist, als geignete Lokalitäten in passender Lage und zu annehmbaren Mietbedingungen kaum mehr zu finden sind.

Nun ist jüngst in Nyon das den Erben Périllard gehörende Haus zum Verkaufe ausgeboten worden, welches ganz nahe am Dampfschifflandungssteg und wie kein anderes, das in Nyoü käuflich wäre, für den Zolldienst günstig gelegen ist.

Wir haben daher unter Vorbehalt Ihrer Genehmigung einen Kauf zum Preise von Fr. 40,000 abgeschlossen. Das Gebäude ist zu Fr. 36,000 gegen Brandschaden versichert. Der gegenwärtige Verkehrswert ist auf Fr. 38,300 geschätzt worden. Die Kosten der notwendigen baulichen Äaderungen, sowie die Instandstellungsarbeiten im ganzen Hause sind approximativ auf Fr. 20,000 veranschlagt. Da diese Arbeiten erst im nächsten Jahre zur Ausführung gelangen werden und der nötige Betrag für die Baukosten daher in das nächstjährige Budget eingestellt werden kann, so nehmen wir hier nur den Kaufpreis auf mit Fr. 40,000 nebst ,, 1,400 für Handänderungs- und Stipulationsgebühren, zusammen Fr. 41,400 2. Der bei Erstellung des Postgebäudes in Luzern eingerichtete Aufzug, welcher die Briefaufgabe im Brdgeschoß mit dem Briefträgerzimmer im ersten Stockwerke verbindet, genügte nicht mehr, da dessen Tragkraft von 25 kg. bei den gegenwärtigen Verkehrsverhältnissen zu gering ist. Auf Wunsch der Postverwaltung wurde ein hydraulischer Aufzug mit einer Tragkraft von 100 kg. erstellt ,, 1,500 3. Die Postverwaltung verlangte, es möchte im Postgebäude St. Gallen, um dem Packerpersonal den Transport der schweren Stücke zu erleichtern, vom Übertrag

Fr. 42,900

516 Übertrag Fr. 42,900 Dekartierungsbüreau im Erdgeschoß in das Materialbüreau im ersten Stock ein Aufzug erstellt werden . ,, 1,000 Summa Umbau- und Erweiterungsarbeiten Fr. 43,900 c. Neubauten

Fr. 551,400

1. Für die Erstellung eines Gebäudes für die mechanisch-technische Abteilung der polytechnischen Schule in Zürich nehmen wir den in Ihrem Beschlüsse vom 20. März 1897 für dieses Jahr festgesetzten Betrag auf mit Fr. 150,000 2. In der letzten Märzsession bewilligten Sie für die Erstellung von zwei Kasernen, eines Verwaltungsund eines Wohngebäudes, sowie den Ankauf der nötigen Bau- und Exerzierplätze in Andermatt einen Kredit von Fr. 2,430,000.

Wir haben nun verfügt, daß die Friedenskaserne, sowie das Verwaltungs- und Wohngebäude mit einem Kredite von Fr. 825,000 durch die Direktion der eidgenössischen Bauten auszuführen, dagegen die Landerwerbungen für Exerzier- und Bauplätze, die Erstellung der Kehlkaserne, sowie Beschaffung des Kasernen- und Bureau-Inventars von der Militärverwaltung zu besorgen seien. Auf Rechnung des genannten Kredites von Fr. 825,000 nehmen wir pro 1897 auf ,, 250,000 3. Während der Erstellung des Zollgebäudes in Schaffhausen Rheinhalde wurde von der Zollverwaltung das Gesuch eingereicht, es möchte in Abänderung des ursprünglichen Projektes auch der Dachstock zu einer Wohnung ausgebaut werden. Infolgedessen besteht ein Mangel ao Dependenzen. Diesem Übelstande kann teilweise dadurch abgeholfen werden, daß zwei im Dachraume zur Aufbewahrung von Brennmaterialien benützte Räume den Wohnungen zugeteilt werden, was jedoch die Erstellung eines Holzhauses notwendig macht ,, 1,400 4. Eür die Erstellung eines Postgebäudes in Freiburg, wofür Sie unterm 25. März abbin Fr. 564,000 bewilligten, sehen wir für das laufende Jahr vor . ,, 100,000 5. Für das Postgebäude in Schaffhausen, für dessen Ausführung Sie den 26. März 1897 einen Kredit von Fr. 402,000 bewilligten, stellen wir pro 1897 eine Summe ein von ,, 50,000 Total Neubauten

Fr. 551,400

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IX. Mietzinse fllr die Centralverwaltung und Verschiedenes Fr. 750 Für die Landesbibliothek mußten auf 1. Mai dieses Jahres wieder weitere Lokale gemietet werden. Dieselbe verfügt nun über vier Stockwerke im Hause Nr. 7 an der Christoffelgasse. Der pro 1897 zu entrichtende Mehrbetrag beläuft sich auf Fr. 750.

XI. Forstwesen, Jagd und Fischerei.

III. Fischerei.

2. Beiträge an Fischereiaufsicht, Fischereikurse etc. Fr. 5000 Bereits für das Jahr 1396 reichte der Budgetbetrag von Fr. 30,000 für Beiträge an Fischereiaufsicht, Fischereikurse etc. nicht aus und fand eine Kreditüberschreitung von Fr. 1826. 87 statt, obschon in diesem Jahre keine Kurse für Fischereiaufseher abgehalten wurden. Da dies im laufenden Jahr der Fall sein wird, ferner die Zahl der Fischereiaufseher sich voraussichtlich noch um einige vermehren wird und dementsprechend auch der Betrag der Besoldungen derselben, an welche der Bund einen Beitrag von 50 °/o leistet, so sehen wir uns veranlaßt, um Bewilligung obigen Nachtragskredites einzukommen.

D. Militärdepartement.

II. Verwaltung.

A. Verwaltungspersonal

Fr. 625

i. Infanterie.

c. Sekretär

Fr.

75

Wir haben das Besoldungsmaxinmm dieses Beamten innerhalb der Grenzen des Gesetzes von Fr. 5000 auf Fr. 5500 erhöht. Die Jahresbesoldung beträgt deshalb Fr. 5100 statt der budgetierten Fr. 5000, was vom 1. April an für 1897 eine Mehrausgabe von Fr. 75 bedingt.

4. Genie.

d. Elektrotechniker Fr. 100 Irrtümlich ist im Beamten Verzeichnis die Besoldung des im Jahre 1896 neu eingetretenen Elektrotechnikers mit dem Minimum von Fr. 3500 eingetragen worden, während derselbe mit Rücksicht auf seine frühere Besoldung bei einer anderen Dienstabteilung des Militärdepartements (Befestigungsbureau) bereits im Jahre 1896

518 Fr. 3600 bezog. Infolge des Irrtums im Beamtenverzeichnis wurde diese Besoldung im Budget pro 1897, mit Einschluß der Besoldungserhöhung, mit nur Fr. 3725 statt mit Fr. 3825 eingestellt, weshalb wir eines Nachkredites von Fr. 100 bedürfen.

44. Munitionsicontrotte.

b. Contmleure

Fr. 450

Gestützt auf den Bundesbeschluß vom 19. Dezember 1895 haben wir mit 1. April bei der eidgenössischen Munitionskontrolle in Thun die Stelle eines Adjunkten, durch Beförderung eines Contrôleurs, besetzt. Für die daherige Besoldungsdifferenz der Monate April bis Dezember suchen wir hiermit um den entsprechenden Kredit nach.

B. Instruktionspersonal

Fr. 281

4. Genie, g. Bildung von Instruktoren Fr. 281 Am 10. April wurde von unserem Militärdepartement ein Instruktionsaspirant mit einer Jahresbesoldung von Fr. 2400 und ein Hillfsinstruktionsaspirant mit einer solchen von Fr. 1800 ernannt, beide mit Amtsantritt auf 1. April. Die Besoldung dieser definitiven Instruktionsaspiraaten beträgt zusammen für 9 Monate Fr. 3150 Außerdem leisteten dieselben bereits im Monat März während 9 Tagen Dienst. Die bezüglichen Kompetenzen wurden nach Art. 10 des Bundesratsbeschlusses vom 24. Dezember 1896 ausgerichtet mit ,, 131 Total Fr. 328Ï d. h. Fr. 281 mehr, als auf dem zu diesem Zwecke im Budget eingestellten Posten vorgesehen ist.

D. Bekleidung /. Entschädigung für Rekrutenausrüstung.

1. Infanterie

Fr. 4850 Fr. 4050

Für die Infanterieausrüstung, Modell 1896, wurde das Waffenfett, als nicht dahin gehörend, aus dem Mannsputzzeug entfernt.

Im abgeänderten Tarif für die Infanterierekruten, vom 17. Dezember 1896, ist die Entschädigung für dasselbe nicht Inbegriffen, und muß dieselbe daher den Kantonen besonders vergütet werden. Für die benötigten cirka 27,000 Büchschen Waffenfett à 15 Cts. sind wir im Falle, einen Nachtragskredit von Fr. 4050 zu verlangen.

519 X. Modelle etc

Fr. 800

Für die Anschaffung verschiedener, mit der neuen Packung im Zusammenhang stehender Versuchsgegenstände, insbesondere Drilchhosen, bedürfen wir eines Nachkredites in der Höhe des angesetzten Betrages.

H. Unterstützung freiwilliger Schiess- und Militärvereine Fr. 40,000 a. Unterstützung freiwilliger Schieß-, Pontonier- und Sanitätsvereine Fr. 40,000 Die Thätigkeit der freiwilligen Schieß vereine hat in den letzten Jahren einen erfreulichen Aufschwung genommen, und die Zahl der zum Bundesbeitrag berechtigten Mitglieder ist von Jahr zu Jahr bedeutend angewachsen. Es hatte dies zur B'olge, daß der bezügliche Kredit im Jahre 1895 um Fr. 58,015 und im Jahre 1896 um Fr. 52,021 überschritten wurde, da bei der Aufstellung des Budgets die Erhöhung des Kredites nicht gleichen Schritt hielt mit der Mehrbeteiligung der Schützen. In der Annahme, daß im laufenden Jahre das freiwillige Schießwesen einen gleichen Aufschwung nehmen werde, wie 1896, ersuchen wir, um einer Kreditüberschreitung voraubeugen, einen Nachtragskredit in obigem Betrage nach.

J. Kriegsmaterial

- - Fr. 180,000

7. Möblierung der Kaserne Brugg

. . . . Fr. 80,000

Mit Beschluß vom 23. März 1896 haben Sie für die Möblierung der neuen Kaserne in Brugg Fr. 80,000 (400 Mann à Fr. 200) bereits bewilligt. Da der Bau im laufenden Jahre soweit gefördert wird, daß derselbe im Frühjahr 1898 bezogen werden kann, so muß nunmehr auch mit der Beschaffung der innern Ausrüstung (Betteo, Mobiliar, Zimmer-, Küchen- und Stallgeräte) begonnen werden, weshalb wir die obige Summe hier einstellen.

8. Versuche für Neubewaffnung

der Artillerie

Fr. 100,000

Zur Begründung dieses Postens wird aut die bezüglichen Akten verwiesen.

Bnndesblatt. 49. Jahrg. Bd. III.

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L. Befestigungen

Fr. 54,930

a. St. Gotthard

Fr. 49,530 IV. Bauliche Installationen.

9. Werk auf dem Stöckli

Fr. 32,250

Für die Ausführung des Stöckliwerkes war ursprünglich aus dem Kredit für Sicherung des Gotthards eine Summe von Fr. 180,000 bestimmt worden. Basiert auf diese wurden die Ausführungspläne angefertigt und der Bau des'Werkes begonnen. Während der Ausführung wurden, veranlaßt durch einen Antrag der allgemeinen Befestigungskommission, von oben genanntem Betrage Fr. 20,000 für den Bau einer Caponnière auf dem Bätzberg verwendet, so daß für das Stöekliwerk nur mehr Fr. 160,000 verblieben, trotzdem am Bauprogramm für letzteres nichts mehr reduziert werden konnte.

Die Fr. 160,000 sind nun vollständig verausgabt, und zudem bleiben noch Fr. 32,250 an den Unternehmer zu zahlen übrig.

Somit ist nach Abzug der genannten Fr, 20,000 der ursprungliche Kredit um Fr. 12,250 überschritten worden. Alle Hohlbauten sind aber zur Zeit nur im Rohbau vollendet.

Die Mehrausgabe rührt hauptsächlich von den bedeutenden Fundierungsarbeiten her, deren Ausdehnung nicht vorausgesehen werden konnte, da die obere Schicht des Berggipfels auf einen bessern Baugrund schließen ließ. Unter den großen Felsblöcken fanden sich aber große Löcher vor, die mit Mauerwerk ausgefüllt werden mußten, um den Fundamenten die für die bedeutende Belastung erforderliche Widerstandsfähigkeit zu geben. Zudem war das anliegende, steil abfallende Terrain an verschiedenen Stellen durch Stützmauern za konsolidieren.

10. Wasserversorgung des Stöckliwerkes . . . Fr. 16,280 Im Budget pro 1894 unter Tu. VIII. 2./3. wurden für Latrinenund Brunnenanlagen beim Barackenlager ,,im Loch* am Oberalpsee und auf der Furka Fr. 15,000 bewilligt. Mit der Wasserversorgung ,,im Loch" wurde dann diejenige ,,im Stöckli" verbunden, indem eine Wassersäulenmaschine in die Zuleitung eingeschaltet wurde.

Diese Pumpe soll das Wasser nach dem 170 Meter höher gelegenen ^Stöckli"1 hinaufbringen.

Die Ausführung dieser Wasserversorgung war nun mit großen Schwierigkeiten verbunden, indem die Leitungen behufs Schutz gegen Artilleriefeuer ziemlich tief durch steinigen und felsigen Boden hin-

521 durch geführt werden mußten. Länge der Leitung cirka 2,7 Kilometer. Es kam daher die ganze Anlage für ,,im Loch" und ,,Stöckli" auf Fr. 28,202. 40 (Ausgabe im Jahre 1894 Fr. 11,925. 25) zu stehen, von welcher Summe Fr. 16,277. 15 noch zu bezahlen sind.

Man glaubte ursprünglich, diese Leitung nach dem Stöckliwerk noch aus dem für letzteres bestimmten Kredit bestreiten zu können, welche Annahme sich jedoch als nicht zutreffend erwies. Wir sind deshalb genötigt, für die Wasserversorgung um einen Nachtragskredit von Fr. 16,280 einzukommen.

11. Einrichtung des Sustgebäudes in Hospenthal . Fr. 1000 Im Herbst 1895 wurde zwischen dem Festungsbureau und einem Schlossermeister in Gösehenen ein Vertrag abgeschlossen, laut welchem letzterer die Erstellung von verteidigungsfähigen eisernen Thoren und Fensterladen am Sustgebäude in Hospenthal zum Gesamtpreise von Fr. 3500 übernahm. Da der Lieferant für diese Arbeiten nicht gut eingerichtet war, das benötigte Stahlblech etwas verspätet anlangte und das ursprüngliche Programm zudem eine kleine Erweiterung erfuhr, so verzögerte sich die Vollendung der Arbeiten bis in den Spätherbst 1896, und der Lieferant kam in Schaden. Derselbe hat aber erst jetzt seine Mehrforderung in einer Eingabe motiviert.

Der Offizier des Materiellen der Befestigungen am Gotthard kommt nach Prüfung dieser Eingabe zum Schluß, daß eine Nachtragszahlung von Fr. 1000 gerechtfertigt wäre. Wir stellen daher das Gesuch, uns zur Bestreitung dieser Zahlung, zu welcher wir vertraglich allerdings nicht genötigt sind, einen Nachkredit von Fr. 1000 bewilligen zu wollen.

b. St. Maurice

Fr. 5400 III. Unterhalt.

1. Unterhalt der Bauten, Straßen, Wege, des Materials und Inventars, Versicherungen, Transporte etc. . . Fr. 5400 Von der Felswand oberhalb des Eingangs zu den Lebensmittelmagazinen des Forts Savatan lösen sich fortwählend größere Steinblöcke, was den Zutritt zu den Magazinen sehr gefährlich macht.

Wir schlagen deshalb vor, diesen Eingang einzudecken, wodurch die Magazine selbst auch gegen das feindliche Feuer geschützt werden. Im fernem verursacht die Instandstellung der durch die Feuchtigkeit angegriffenen Munition unvorhergesehene Transportauslagen.

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E. Finanz- und Zolldepartement.

I. Pinanzverwaltung.

VII. Liegenschaften.

C. U n t e r h a l t des W a f f e n p l a t z e s F r a u e n f e l d

Fr. 1400

Die Begründung zu diesem Nachtragskreditbegehren liegt in der Anstellung eines Bannwartes, welche infolge der Expropriation von 54 ha. Wald zur Erweiterung des dortigen Artillerieschießplatzes notwendig geworden ist. Die daherigen Mehrkosten werden sich nach der Berechnung des mit der Verwaltung dei Allmend und des Waldes betrauten Herrn Oberstlieutenant Stückelberger auf jährlich annähernd Fr. 1400 belaufen.

H. A n k ä u f e von L i e g e n s c h a f t e n

Fr. 81,803

1. Landerwerb zum Waffenplatz Thun . . . . Fr.

389

Zu den in der Märzsession dieses Jahres bereits bewilligten Fr. 47,800 für den Ankauf der in der gefährdeten Zone des Waffenplatzes Thun gelegenen Besitzung der Witwe Wenger im Seebühl (Gemeinde Höfen) kommt noch, wie wir damals bereits andeuteten, das seither ermittelte Betrefihis für marchzähligen Zins, betragend Fr. 388. 25, um deren Bewilligung hiermit nachgesucht wird.

2. Waldexpropriationen (Frauenfeld)

in der Gemeinde Pfyn Fr. _81,414

Schon seit Jahren, besonders aber seit der Einführung der neuen Shrapnels und der Erweiterung des Scheibenfeldes auf der Frauenfelder Allmend und nachdem häufig von der Infanterie mit dem neuen Gewehre (Modell 1889) geschossen wurde, vermehrten sich die Klagen der Waldbesitzer des obenangeführten Gebietes derart, daß es notweadig wurde, die Frage der Erwerbung dieser Waldungen des Näheren zu prüfen.

Auf Grund eines Berichtes des Schießplatzkommandos von Frauenfeld im Jahre 1893 beauftragte unser Militärdepartement dasselbe, mit den Waldbesitzern in Unterhandlungen über den freien Ankauf zu treten.

Diese Unterhandlungen waren sehr langwierige und zogen sich bis in das Jahr 1895 hinaus ohne zu einem Ziele zu führen.

Durch Schlußuahme vom 15. August 1895 ermächtigten wir unser Militärdepartement, die durch die Schießübungen auf dem Waffenplatz Prauenfeld gefährdeten Waldungen nach Maßgabe des

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Bundesgesetzes betreffend die Verbindlichkeit zur Abtretung von Privatrechten vom Ì. Mai 1850 für den Bund zu erwerben, in der Meinung, daß seiner Zeit den eidgenössischen Räten ein diesbezügliches Nachtragskreditbegehren eingebracht werde.

Die eidgenössische Expropriationskommission hat, wie aus dem bezüglichen Protokoll zu ersehen war, den Wert der zu expropriierenden Grundstücke auf Fr. 67,046. 85 und den Antritt der Abtretungsprqjekte, somit auch den Beginn der Verzinsung gemäß einer zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung auf 1. Januar 1896 festgesetzt.

Gegen diese Schätzung rekurrierten mehrere Expropriaten an das Bundesgericht. Die mit der Behandlung der Rekurse beauftragte Instruktionskommission erhöhte auf Grund eines Gutachtens der von ihr angeordneten Oberexpertise die erstmalige Schatzungssumme um Fr. 9789, und haben wir nach eingeholtem Gutachten des bevollmächtigten Anwaltes, Herrn Fürsprech Häberlin, die Urteilsanträge acceptiert, und ist auch seitens der Rekurrenten keine Einsprache erhoben worden.

Es sind nun sowohl die Urteilsanträge, als auch die Beschlüsse der Expropriationskommission, soweit solche unbeanstandet geblieben waren, in Rechtskraft erwachsen, und hat somit die Expropriantin eine Summe von Fr. 76,835. 85 nebst Zins à 4 °/o seit 1. Januar 1896 bis 1. Mai 1897 mit ,, 4,097. 45 somit zu bezahlen; hierzu kommen noch die Kosten der Gemeindekanzlei Pfyn für die Unterpfandslöschungen und übrigen Vakationen

Fr. 80,933. 30 ,,

480. --

Total Fr. 81,413. 30 Wir suchen hiermit um die Bewilligung des d bezüglichen Kredites nach.

VIII. Mlinzverwaltung.

2. F a b r i k a t i o n : c. Metallbeschaffung

Fr. 5200

1250 kg. = 500,000 Stück Kupfermünzplättchen für Zweirappenstücke.

750 ,, = 500,000 Stück Kupfermünzplättchen für Einrappenstücke.

2000 kg. per kg. à Fr. 2. 60 = Fr. 5200.

524 Die unerwartet zahlreichen Bezüge von Ein- und Zweirappenstücken haben die Vorräte der eidgenössischen Staatskasse in diesen zwei Münzsorten derart erschöpft, daß eine Nachprägung von je einer halben Million Stücke zur Notwendigkeit geworden ist, um fernerhin dem Bedarf genügen zu können.

Eine belangreichere Stückzahl kann nicht in Frage kommen, weil der Münzstätte budgetgemäß schon 400,000 Zwanzigfrankenstücke und je eine halbe Million Zwanzig-, Zehn- und Fünfrappenstücke zu prägen obliegen. Es ist selbstverständlich die erste Münzsorte, welche viel mehr Zeit und Arbeit in Anspruch nimmt als dies bei allen andern Geldsorten der Fall ist.

G. Post- und Eisenbahndepartement.

II. Postverwaltung.

IV. Dienstkleidung 1. Anschaffung von Tüchern, Leinwand, Blusen, Dienstmützen und Ausrüstungsgegenständen .

2. Anfertigungskosten 3. Fracht, Reparaturen etc 4. Barentschädigung an weibliche Angestellte für nicht gelieferte Dienstkleidung Die Gesamtausgabe wird sich im Jahre 1897 "o" somit voraussichtlich belaufen auf Budgetiert sind

Fr.

51,700

Fr. 250,000 ,, 98,000 ,, 2,000 ,,

2,800

Fr. 352,800 ,, 301,100

Der Fehlbetrag stellt sich somit auf . . . . Fr. 51,700 Bei Vorlage des Budgets für das Jahr 1897 hatten wir Ihnen, in Erledigung einer namens von Postbediensteten in einigen großem Städten und wichtigern Verkehrsorten vom Verein schweizerischer Post-, Telegraphen- und Zollbediensteter eingereichten Petition, beantragt, den Postbediensteten der Bekleidungsklassen III, IV und V, mithin den Kondukteuren und den Paketträgern, Mandatträgern, Briefträgern, Bureaudienern und Packern bei den Postbureaux L und II. Klasse, sowie einigen wichtigern Bureaux IH. Klasse, Hosen und Gilets gratis zu verabfolgen.

Dieser Antrag wurde angenommen, jedoch mit der Erweiterung, daß Sie uns ermächtigten, schon im Jahre 1897 a l l e n Bediensteten der Postbureaux III. Klasse, also nicht nur denjenigen bei den wichtigern dieser Dienststellen, Hosen und Gilets gratis abzugeben.

525

Diese Ermächtigung enthielt in der Form, wie sie erteilt worden ist, einen Auftrag, weshalb die Postverwaltung die erforderliche nAnordnungen zum Vollzug derselben ungesäumt getroffen hat.

Die Erhebungen haben dargethan, daß im Jahre 1897 annähernd 4000 Stücke Hosen und Gilets werden abgegeben werden müssen; hierbei ist die im Budgetjahr eintretende Personalvermehrung berücksichtigt. Es erfordert dies eine Ausgabe von rund Fr. 110,000. Wir müssen daher ersuchen, die ursprünglichen Budgetansätze 1. für Anschaffung von Tüchern etc. von Fr. 233,000 auf Fr. 250,000, 2. für Anfertigungskosten von Fr. 64,000 auf Fr. 98,000 und 3. für Fracht, Reparaturen etc. von Fr. 1300 auf Fr. 2000 zu erhöhen und damit den Gesamtkredit von Fr. 301,100 auf Fr. 352,800 zu setzen.

Die Ausdehnung der Gratisabgabe von Hosen und Gilets an die Bediensteten aller Postbureaux III. Klasse wird es notwendig machen, die nämliche Maßnahme auch auszudehnen auf die Bediensteten bei den Postablagen, denn die Verhältnisse der letztem Dienststellen sind nicht wesentlich verschieden von denjenigen einer großen Zahl von Postbureaux III. Klasse. Es würde unbillig sein, den Bediensteten bei den Postbureaux auf dem Lande Hosen und Gilets gratis zu liefern, dagegen denjenigen bei den Postablagen nicht. Wir werden uns daher gestatten, bei Vorlage des Budgets für das Jahr 1898 den Antrag 'M stellen, es sei uns der erforderliche Kredit einzuräumen, daß auch die Bediensteten bei den Postablagen gratis mit den mehrgenannten Kleidungsstücken ausgestattet werden können. Im laufenden Jahre könnte eine solche Maßregel der notwendigen Vorarbeiten wegen nicht mehr rechtzeitig durchgeführt werden.

VIII. Transportkosten

Fr. 300,000

Das Nachtragskreditbegehren betrifft nur die Unterrubrik Vili e, ,,Vergütung für den Transport der Fahrpoststücke über 5 kg.tt.

Für diese Unterrubrik sind im Budget Fr. 775,000 vorgesehen.

Bei Erstellung des Voranschlages waren die den Eisenbahnen pro 1896 zu leistenden Vergütungen noch nicht bekannt. Man hatte daher lediglich Anhaltspunkte an den Ausgaben der Vorjahre. Den großen Hauptbahnen, die bei diesen Vergütungen hauptsächlich in Betracht fallen, wurden bezahlt: 1893 rund Fr. 646,000, 1894 fl ,, 636,000, 1895 ,, ,, 679,000.

526

Gestützt hierauf sind pro 1897 für die Hauptbahnen Fr. 690,000 berechnet und, unter Hinzurechnung eines den bisherigen Ausgaben ungefähr entsprechenden Betrages für die vielen kleinern Bahnen, im ganzen Fr. 775,000 in das Budget aufgenommen worden. Nun haben aber die Rechnungen für 1896 einen Betrag von rund Fr. 882,000 herausgestellt, wovon für die Hauptbahnen allein ein Betrag von Fr. 808,000 entfällt. Angenommen, daß die Ergebnisse im Jahr 1897 ungefähr die nämlichen sein werden, wie im Jahre 1896, so erzeigt es sich, daß der Budgetansatz um wenigstens Fr. 120,000 zu nieder ist. Dazu kommt aber noch ein ebenso hoher Betrag, Fr. 120,000, der für 1896 fehlte und daher bereits auf Rechnung von 1897 verausgabt werden mußte.

Die Zunahme im Jahre 1896 darf indessen nicht auffallen, indem laut der Statistik im Jahre 1896 rund 1,150,000 Fahrpoststücke mehr befördert worden sind, als im Jahre 1895, so daß die Mehrausgabe durch eine Mehreinnahme jedenfalls kompensiert wird.

Da es höchst wahrscheinlich ist, daß die Ausgaben pro 1897 diejenigen von 1896 übersteigen werden, zumal die neuen im Jahre 1897 zu eröffnenden Linien der Nordost- und der Gotthardbahn bisher noch nicht in Berechnung gezogen werden konnten, so erscheint es notwendig, den Nachtragskredit für 1897 nicht nur auf die erwähnten zweimal Fr. 120,000 zu beschränken, sondern denselben auf Fr. 300,000 anzusetzen.

III. Telegraphenverwaltung.

V. Bau und Unterhalt der Linien.

a. Material und Werkzeug

Fr. 323,000

In dem Budgetkredit dieser Unterrubrik von Fr. 2,683,250 ist eine Summe von Fr. 320,000 für A n s c h a f f u n g von S t a n g e n enthalten, wovon Fr. 100,000 auf die Auswechslung alter Stangen entfallen. Es bleiben somit für Neubau und Umbau Fr. 220,000, welche Summe einer Zahl von cirka 22,000 Stangen entspricht.

Diese Zahl, welche erheblich unter dem Verbrauch des letzten Jahres steht, kann dem gesteigerten Bedürfnisse des laufenden Jahres bei weitem nicht genügen, besonders weil mehrere wichtige Linienstrecken, wie Bern-Zürich, mit Doppelgestänge versehen werden müssen. Wir nehmen daher einen Mehrverbrauch von 8000 Stangen an und demgemäß eine Mehrausgabe von Fr. 80,000.

Damit ist nun aber der wirkliche Bedarf noch nicht gedeckt.

Da die Imprägnierung der Stangen im Winter nicht vorgenommen werden kann, so muß der Bedarf für die ersten 4--5 Monate des

527 folgenden Jahres aus den vorhandenen Vorräten gedeckt werden.

Diese Vorräte sind infolge des außerordentlich starken Bedarfes im letzten Jahre vollständig erschöpft und müssen ergänzt werden. Sie ermöglichen, die Stangen einige Zeit zu lagern, so daß sie nicht ganz frisch und grün gestellt werden müssen, was von bedeutendem Vorteil ist. Für eine Reserve von 12,000 Stangen zu einem Durchschnittspreise von Fr. 10 gelangen wir zu einer Ausgabe von Fr. 120,000, was mit Hinzunahme obiger Fr. 80,000 eine Gesamtausgabe für Stangen von Fr. 200,000 ergiebt.

Ferner enthält das Budget in der gleichen Unterrubrik einen Posten von Fr. 100,000 für K a b e l l e g u n g e n in k l e i n e r n N e t z e n (Lausanne, Montreux, Neuenburg, St. Gallen etc. [Budgetbericht Posten 38]). Von dieser Summe sind bis jetzt verbraucht worden für Kabelanschaffungen: Lausanne 260 km. Fr. 26,000 Luzern 48 ,, ,, 5,000 Schaffhausen 60 ,, ,, 6,000 Chur 30 ,, ,, 3,000 Im ganzen Fr. 40,000 Voraussichtlich sind im laufenden Jahre noch folgende Ausgaben für Kabel in kleinern Netzen zu machen: Montreux 1000 km. Fr. 100,000 Neuenburg 230 ,, ,, 23,000 Vivis 300 ,, ,, 30,000 Davos 100 ,, ,, 10,000 Aarau 200 ,, ,, 20,000 Zusammen Ab noch vorhandener Kredit . . .

Fr. 183,000 ,, 60,000

Noch erforderlicher Kredit . . . . F r . 123,000 Es wäre indessen möglich, daß dieser Kredit nicht ganz auf gebraucht würde, weil einzelne der vorgesehenen Kabellegungen im laufenden Jahre noch nicht in der angegebenen Ausdehnung zur Ausführung gelangen. Überhaupt läßt sich die Ausgabe für Kabellegungen in kleinern Netzen nicht leicht auch nur annähernd genau zum voraus bestimmen, da sich die Bedurfnisse gewöhnlich erst im Laufe des Jahres zeigen und von nicht vorauszusehenden Umständen abhängen.

Der verlangte Nachtragskredit setzt sich also zusammen wie folgt: Für Stangen Fr. 200,000 Für Kabel in kleinern Netzen . . . ,, 123,000 Fr. 323,000

528

Ob und inwieweit diese Mehrausgabe durch Mehreinnahmen kompensiert wird, läßt sich zur Zeit nicht bestimmen, dagegen werden die vorgesehenen Anschaffungen einesteils dem Budget des nächsten Jahres zu gute kommen und andernteils eine wesentliche Verbesserung in den Telephonanlagen der oben aufgeführten Ortschaften ermöglichen.

Unter Hinweis auf die Gesamtsumme dieser Nachtragskredite II. Serie, Pr. 1,754,339, gestatten wir uns, darauf aufmerksam zu machen, daß ein beträchtlicher Teil der verlangten Kredite die Folge von Beschlüssen ist, welche die Bundesversammlung erst im Laufe der Dezembersession 1896 oder der Märzsession 1897 gefaßt hat und welche somit im Hauptbudget pro 1897 nicht haben berücksichtigt werden können.

Dazu gehören insbesondere: Korrektion der Aare von Böttstein bis zum Rhein . Fr. 60,000 Ausbau des Linthwerkes ,, 14,500 Gebäude für die mechanisch-technische Abteilung der polytechnischen Schule ,, 150,000 Kaserne in Andermatt ,, 250,000 Postgebäude in Freiburg ,, 100,000 Postgebäude in Schaffhausen ,, 50,000 Unentgeltliche Abgabe der Postuniformeu . . . . ,, 51,700 ~Fr. 676,200 Die beiden Nachtragskredite der Postverwaltung für Transportkosten . . . . Fr. 300,000 der Telegraphenverwaltung für Bau und Unterhalt der Linien ,, 323,000 zusammen Pr. t>23,UUO sind durch die jetzt schon über die Grundlagen des Budgets hinaus konstatierte Vermehrung des Verkehrs verursacht worden, und es ist zu hoffen, daß diese Ausgaben ihr Äquivalent in einer entsprechenden Mehreinnahme finden werden.

Genehmigen Sie, Tit., die erneuerte Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 1. Juni 1897.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Deucher.

Der I. Vizekanzler:

Schatzmann.

529

(Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

Bewilligung von Nachtragskrediten an den Bundesrat filr das Jahr 1897 (II. Serie).

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 1. Juni 1897,

beschließt: Es werden dem Bundesrate für das Jahr 1897 folgende Nachtragskredite bewilligt :

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung, E. Bandesgericht.

III. Allgemeine Ausgaben.

e. Armenrechtliche Auslagen f. Betreibungsstatistik .'

Er.

Fr.

2500 3500 6,000

Übertrag

6,000

530

Übertrag

Er.

6,000

Dritter Abschnitt.

Departemente.

A. Politisches Departement.

I. Politische Abteilung.

15. Repräsentationskosten

8,000

B. Departement des Innern.

L Kanzlei.

Fr.

3,000

4. Kanzlist VII. Beiträge an Anstalten. Fr.

1. Polytechnische Schule . . . 20,000 4. Anstalt zur Prüfung von Baumaterialien 2,500 11. Schweizerische Landesbibliothek 700 r

23,200

IX. Oberbauinspektorat.

4. Beiträge an Kantone für öffentliche Werke.

47. Korrektion der Aare von BöttFr.

stein bis zum Rhein . . . . 60,000 48. Ausbau des Linthwerkes. . . 14,500 74,500 X. Direktion der eidgenössischen Bauten.

IV. Hochbauten.

b. Umbau- und Erweiterungs!"*· arbeiten 43,900 c. Neubauten 551,400 595,300 XI. Mietzinse für die Centralverwaltung und Verschiedenes .

750

596,050

Übertrag 696,750

14,000

531 Fr.

Übertrag 696,750

Fr.

14,000

XI. Forstwesen, Jagd und Fischerei.

III. Fischerei.

"2. Beiträge an Fischereiaufsicht und Fischereikurse etc

5,000 701,750

D. Militärdepartement.

II. Verwaltung.

Fr.

A. Verwaltungspersonal.

1. I n f a n t e r i e : ï"r.

c. Sekretär 75 ,4. G e n i e : d. Elektrotechniker 100 14. M u n i t i o n s k o n t r o l l e : b. Controleure 450 625

B.

Instruktionspersonal.

4. G e n i e

281

D. Bekleidung.

I. E n t s c h ä d i g u n g f ü r R e k r m t e n a u s r tl s t u n g.

J?r.

1. Infanterie 4050 X. Modelle und Verschiedenes . . 800 4,850 H. Unterstützung freiwilliger Schieß- und Militärvereine

40,000

J. Kriegsmaterial.

Fr.

7. Möblierung der Kaserne Brugg 80,000 8. Versuche zur Neubewaffnung der Artillerie 100,000 180,000 Übertrag 225,756

715,750

532 Fr.

Übertrag 225,756

L. Befestigungen.

a. St. Gotthard b. St. Maurice

Fr.

715,750

Fr.

49,530 5,400 54,930 280,686

£. Finanz- und Zolldepartement.

I. Finanzverwaltung.

VII. Liegenschaften.

G. Unterhalt des Waffenplatzes Frauenfeld .

H. Ankäufe von Liegenschaften: Landerwerb zum WafFenplatz Fr.

Thun .

389 Expropriationen in der Gemeinde Pfjn bei Frauenfeld . . . 81,414

Fr.

1,400

oljOÜö

83,203 VIII. MUnzverwaltung.

2. M ü n z f a b r i k a t i o n : c. Metallbeschaffung

Fr.

5200

0. Post- and Eisenbahndepartement.

II. Postverwaltung. Fr.

IV. Dienstkleidung 51,700 Vin. Transportkosten 300,000 III. Telegraphenverwaltung.

V. Bau- und Unterhalt der Linien: a. Material und Werkzeug

Fr.

351,700

323,000 674,700 Fr.

VIII. Münzverwaltung

5200

1,754,339

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1897 (II. Serie). (Vom 1. Juni 1897.)

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