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Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Waffenplatz Frauenfeld; Gesamtsanierung Kaserne Auenfeld, 2. Etappe Mitwirkung und Anhörung vom 1. September 2021 Gemeinde:
Frauenfeld
Gesuchstellerin:
armasuisse Immobilien, Baumanagement Ost
Gesuchsunterlagen:
Projektdossier inkl. Planbeilagen Diverse Konzepte (Entwässerungskonzept, Bodenschutzkonzept, Stabilisierungskonzept, Energiekonzept, Brandschutzkonzept etc.)
Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) Ergänzungsbericht zum UVB
Gegenstand:
Die 2. Etappe umfasst Neubauten für ein Engineering-, Testund Ausbildungsgebäude in den Bereichen Telekommunikation der Armee und Führungsnetz Schweiz, eine neue Halle für die Fahrtrainingsanlage, einen Werkhof und ein Retablierungsgebäude mit Werkstätten, die Ergänzung der Ausbildungshalle AD (Bestandteil der 1. Etappe), zwei Technikzentralen sowie die Verlegung eines Ausbildungsplatzes, die Anpassung der Zufahrt auf den Waffenplatz und die Sanierung der Tankstelle.
Verfahren:
Das Verfahren richtet sich nach dem Militärgesetz (Art. 126 ff. MG; SR 510.10), der militärischen Plangenehmigungsverordnung (MPV; SR 510.51) und subsidiär nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711). Das Generalsekretariat VBS ist Genehmigungsbehörde und leitet das Verfahren.
Mitwirkungs- und Nach Artikel 126 und 126d MG in Verbindung mit Anhörungsverfahren: Artikel 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG, SR 172.010) sind die betroffenen Kantone, Gemeinden und Fachbehörden des Bundes anzuhören, bevor die Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Genehmigungsbehörde schriftliche Anregungen einzureichen.
UVP:
2021-2902
Das Projekt unterliegt der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäss Artikel 10a des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01).
BBl 2021 2047
BBl 2021 2047
Öffentliche Auflage:
Die Gesuchsunterlagen können vom 13. September bis 13. Oktober 2021 während der ordentlichen Öffnungszeiten an folgender Stelle eingesehen werden: Departement für Bau und Verkehr, Schlossmühlestrasse 7, 8501 Frauenfeld (Erdgeschoss)
Aussteckung / Profilierung:
Während der öffentlichen Auflage sind die Veränderungen, welche die geplanten Bauten und Anlagen im Gelände bewirken, sichtbar zu machen und auszustecken; bei Hochbauten sind Profile aufzustellen.
Einsprachen:
Einsprache kann erheben, wer nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG; SR 172.021) oder EntG Partei ist. Einsprachen müssen schriftlich innert der Auflagefrist beim Generalsekretariat VBS, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern erhoben werden.
Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (vgl. Art. 126f Abs. 1 MG und 14 MPV).
Innerhalb der Auflagefrist sind sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 3941 EntG sind bei der Genehmigungsbehörde einzureichen (Art. 126f Abs. 2 MG).
Einwände gegen die Aussteckung oder die Aufstellung von Profilen sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist bei der Genehmigungsbehörde vorzubringen (Art. 126c Abs. 3 MG).
8. September 2021
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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport