662

# S T #

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Es werden folgende Arbeiten zur Konkurrenz ausgeschrieben: 1. die Erd-, Maurer-, Steinhauer-, Zimmer-, Schieferbedachungs-, Spengler-, Schreiner-, Glaser, Schlosser-, Pflasterer- und Malerarbeiten, sowie die Lieferung von gußeisernen Säulen für die Metalldreherei der eidg.

Munitionsfabrik in Thun; 2. die Zimmer-, Bauschmiede-, Spengler- und Schieferbedachungsarbeiten für das Hauptgebäude der eidg. Konstruktionswerkstätte in Thun.

Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind im eidg. Baubureau in Thun zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind der unterzeichneten Stelle verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Bauarbeiten Thun" bis und mit dem 17. Juni nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 7. Jnni 1897.

Direktion der eidg. Bauten.

Lieferung von Brennholz.

Die Lieferung von a. cirka 300 Ster buchenem Spältenholz nnd 6. cirka 90 Ster tannenem Spältenholz, Ia Qualität, für die Gebäude der eidgenössischen Centralverwaltung wird hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Offerten, denen beizufügen ist, wo das Holz besichtigt werden kann, sind der unterzeichneten Verwaltung bis nnd mit dem 11. Juni nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 31. Mai 1897.

Direktion der eidg. Bauten.

663

jn verkaufen.

Das Postgebäude an der Museumsstraße in Winterthur wird hiermit auf Anfang des Jahres 1899 zum Verkaufe ausgeschrieben. Für Besichtigung wollen sich Kanfsliebhaber an Herrn Postverwalter Wipf wenden.

Offerten nimmt die unterzeichnete Verwaltung, bis Ende Juni entgegen.

B e r n , den 3. Juni 1897.

Direktion der eidg. Bauten.

Ausschreibung von Druckarbeiten.

Das eidg. statistische Bureau eröffnet hiermit Konkurrenz für den Druck der Publikation : ,,Pädagogische Prüfung bei der Rekrutierung Im Herbste 1896."

Die Arbeit erscheint in 4°-Format, in deutscher und französischer Sprache getrennt, und nmfaßt bei einem Umfange von cirka 3 Bogen 21 Seiten Tabellensatz. Die Auflage in deutscher Sprache beträgt 950 Exemplare, diejenige in französischer Sprache 450 Exemplare.

Bedingungen.

1. Für die Erstellung des Satzes sind gleiche Schrift- und Zahlentypen zu verwenden wie bei den früheren Ausgaben dieser Publikation.

2. Sämtliche drei Bogen müssen einige Zeit und gleichzeitig im Satze stehen bleiben. Nach erfolgtem Drucke der deutschen Auflage sind die Tabellenköpfe, Bemerkungen und das Vorwort in französischer Sprache umzusetzen und die Herausgabe der französischen Ausgabe nach Möglichkeit zu beschleunigen.

3. Für den Satz, der in scharfen, nicht abgenützten Ziffern und Lettern zu erstellen ist, werden per Bogen 10 Tage Frist eingeräumt.

4. Die Eingaben haben in folgender Weise zu geschehen : Per Bogen für die deutsche und französische Ausgabe zusammengefaßt (1400 Exemplare) mit Einschluß des Umschlages, und zwar : a. für einen einmaligen Druck der Publikation; 6. unter Annahme, daß der Druckerei die Erstellung dieser jährlichen Publikation 5 Jahre hindurch übertragen würde. (Bei dieser Eingabe darf der Preis für die erste Publikation nicht höher gestellt werden als für die folgenden 4 Jahrgänge.)

Das statistische Bureau erklärt sich gerne bereit, auf Verlangen die bezügliche Publikation vom Jahre 1895 den konkurrierenden Druckereien zur Orientierung zuzustellen.

Die Angebote sind bis zum 18. Juni 1897, verschlossen, mit der Aufschrift : ,,Angebot für den Druck der Pädagogischen Prüfung", dem eidg. statistischen Bureau franko einzusenden. Der Zuschlag der Arbeit erfolgt am Schlüsse der Woche des Eingabetermins.

B e r n , den 31. Mai 1897.

Eidg. statistisches Bureau.

Btmdesblatt. 49. Jahrg. Bd. III.

43

664

Ausschreibung.

Die Lieferung des Bedarfes der eidg. Zollverwaltung an Plomben wird hiermit znr freien Konkurrenz ausgeschrieben. Hierauf reflektierende inländische Firmen wollen sich an die schweizerische Oberzolldirektion in Bern wenden, welche ihnen die näheren Bestimmungen betreffend die Lieferung, nebst Mustern des betreffenden Plombenmaterials, zukommen lassen wird.

Der jährliche Bedarf beträgt cirka 3000--3500 kg., welche je nach Bestellung in gewöhnlicher .Fracht den Zollgebietsdirektionen in Basel, Schaffhausen, Chur, Lugano, Lausanne und Genf frankiert zu übermitteln sind.

Das Angebot ist für die Lieferungen der nächsten vier Jahre, 1897 bis 1901, zu stellen. Die gebrauchten Bleisiegel sind vom Lieferanten zu dem vertraglich festzusetzenden Preise zurückzunehmen.

Die Angebote haben daher zu enthalten: 1. Lieferung des vierjährigen Bedarfes nach obigen Angaben : Preisofferte per 100 kg. netto, Frachtkosten in begriffen ; 2. Preisofferte für die gebrauchten Bleisiegel per 100 kg.

Bezügliche Offerten, nebst Beilage von cirka 50 Plombenmustern nach Modell, sind bis zum 1. Juli 1897 in verschlossenem, mit der Überschrift ,,Eingabe für die Lieferung von Plomben für die eidg. Zollverwaltung" versehenem Paket an die Oberzolldirektion in Bern zu richten.

B e r n , den 2. Juni 1897.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Stelle-Ausschreibung.

Infolge Demission des bisherigen Inhabers ist die Stelle des Offiziers des Materiellen der Gotthardbefestigung neu zu besetzen.

Besoldung nach Gesetz.

Bewerber um diese Stelle, welche neben entsprechender militärischer Schulung sich auch über technische Bildung auszuweisen haben, haben ihre Anmeldungen, mit den nötigen Zeugnissen begleitet, dem unterzeichneten Departement bis zum 15. Juni nächsthin einzureichen.

B e r n , den 1. Juni 1897.

Schweiz. Militärdepartement.

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Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Gehülfe (Beamter) auf der Kanzlei der Telegraphendirektion. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 19. Jnm 1897 bei der Telegraphendirektion in Bern.

2) Bureaudiener mit Fahrdienst in Anmeldung bis zum 22. Juni Genf.

1897 bei der Kreispostdirektion in Genf.

3) Briefträger in Acacias (Genf).

4) Fünf Bureaudiener beim HanptAnmeldung bis zum 22. Juni postburean Basel.

1897 bei der Kreispostdirektion in 5) Posthalter, Briefträger und Bote Basel.

in Eeerkinsren (SolothurnV 6) Postcommis in Wühlen (Aargan). Anmeldung bis zum 22. Juni 1897 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

7) Zwei Postcommis beim Hanptpostburean Zürich.

8) Zwei Packer beim Hauptpostbureau Zürich.

9) Zwei Postcommis in Winterthur.

Anmeldung bis zum 22. Juni 1897 bei der Kreispostdirektion in 10) Postcommis in Zürich 7 (Enge).

Zürich.

11) Paketträger in Zürich 7 (Enge).

12) Packer in Zürich 7 (Enge).

13) Bureaudiener mit Fahrdienst in Romanskorn.

Anmeldung bis zum 22. Juni 14) Postcommis in Wil (St. Gallen).

1897 hei der Kreigpostdirektion in 15) Briefträger in Thal (St. Gallen).

St. Gallen.

16) Telegraphist in Biel. Jahresgehalt gemäß Bandesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 19. Jnni 1897 hei der Telegrapheninspektion in Bern.

17) Telegraphist in Basel. Jahresgehalt gemäß Bnndesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 19. Juni 1897 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

18) Telegraphist in St. Gallen. Jahresgehalt gemäß Bnndesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 19. Juni 1897 bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

Publikationsorgan für das

n s port Tra 11 anspor t-

u n ifdl und

Ta ri fwes en T ar IIW esen

der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. i.

,ifs 23-

Bern, den 0. Juni 1897.

II. Reglemente und Tarifvorschriften.

0, Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

( 23 /87) Teil I, Abteilung B, der belgisch-deutschen Verbandsgütertarife.

Aenderung.

Die Bestimmungen über die Tarifierung von altem abgängigem Papier und alter abgängiger Pappe im Verbandsgütertarif (Teil 1) für die belgischdeutschen Eisenbahnverbände, Abteilung B, vom 1. September 1896, werden mit Geltung vom 1. Juni 1897 dahin abgeändert, daß dieses Altmaterial (ausgenommen Fabrikaasschußpapier in geordneten Lagen oder Rollen) ohne Unterschied nach Ausnahmetarif 4 tarifiert.

Straßburg, den 25. Mai 1897.

Generaldirektion der Eisenbahnern in Elsass-Lothringen.

616.

III. Personen- und Gepäckverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

517.

23

( /97j Distanzeneiger zur Taxberechnung bei der Beförderung von Gesellschaften, Schulen, Kranken, Gepäck etc. im Verkehr Bötzbergbahn -- S C B.

Mit 1. Juli 1897 tritt der obgenannte Distanzenzeiger in Kraft, wodurch die Distanzen für den Verkehr mit der Schweiz. Centralbahn im Distanzen215

zeiger Bötzbergbahn -- S G B, L H B, E B, J N, J S etc., vom 1. September 1892 aufgehoben und ersetzt werden.

Zürich, den 9. Juni 1897.

Direktion der Schweiz. Nordostbaku.

518. t23.'»?) Distanzenseiger N 0 B, Bötsbergbalm, VSB etc. -- J S etc., JN, E B, L H B, H W B, T S B etc., vom l Juni 1897.

Mit 1. Juli 1897 tritt der obgenannte Distanzenzeiger in Kraft, wodurch der Distanzenzeiger N 0 B, V S B und K H B -- J S, JN etc., vom 1. Mai 1892, und der Distanzenzeiger Bötzbergbahn -- S C B, J S, J N etc., vom 1. September 1892, mit Ausnahme des Verkehrs mit der Schweiz. Centralbahn aufgshoben und ersetzt werden.

Zürich, den 9. Juni 1897.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

519.

23

( /9T) Württembergisch-scJiweizerischer Personen- und Gepäcktarif, vom i. Januar 1889.

Provisorischer Nachtrag.

Mit sofortiger Gültigkeit tritt zum obigen Tarif ein provisorischer Nachtrag iu Kraft, in welchen die gemäß Publikationsorgan Nr. 21 eingeführten neuen Taxen für den württembergisch-schweizerischen Personen- una Gepäckverkehr einbezogen sind.

Zürich, den 8. Juni 1897.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

( 23 /97) Rheinisch-schweizerischer Personen- und Gepäcktarif, vom i. Juni Ì891. Ergänzung.

Mit sofortiger Gültigkeitsdauer treten folgende direkte Personen- und Gepäcktaxen in Kraft: von | Emmerich nach

via

Entfernung

520.

Einfache Fahrt Für alle Züge

pro 10 kg.

11

ohne mit Frei- Freigepäck gepUclî

I

Em.

M.

M.

' Zürich H. B. Basel oder Waldshut oder Schaffhansen 723 65.50 47.40

III M.

Gepäcktaxe

M.

M.

,

1.93 1.54

In Zürich Hauptbahnhof werden diese Billete erst im Bedarfsfalle aufgelegt.

Zürich, den 8. Juni 1897.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

216

521. ( 2 3 /97) Pfälzisch-schweizerischer Personen- und Gepäcktarif, vom i. August 1896. Neuausgabe, Mit Gültigkeit vom 1. Juli 1897 tritt ein neuer Tarif für den im Titel genannten Verkehr in Kraft, wodurch der bisherige Tarif vom 1. August 1886 samt Nachtrag aufgehoben und ersetzt wird.

Basel, den 9. Juni 1897.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn,

IV, Güterverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

522. ( 28 /97) Ausnahmetarif für den Getreide-, Mehl- und Kleietransport zwischen Serrières N C B und den Stationen der Neuenburger Jurabahn, vom 7. Oktober 4896. Aufhebung.

Obgenannter Tarif tritt mit dem 7. Oktober 1897 außer Kraft.

Neuenburg, den 3. Juni 1897.

Direktion der Neuenburger Jurabahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

23

523. ( /97) Bayerisch-schweizerischer Güterverkehr. Taxe Lehrberg-Wolhusen für Güter des Specialtarifs III b.

Mit 24. Juni 1897 tritt für den Transport von Gütern des Specialtarifs III ö ja Wagenladungen von 10000 kg. im Verkehr zwischen Lehrberg, Station der kgl. bayerischen Staatseisenbahnen, und Wolhusen, Station der JuraSimplon-Bahn, ein direkter Frachtsatz von 171 Cts. für 100 kg. in Kraft.

Zürich, den 8. Juni 1897.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

524. ( 23 /o7) Gütertarif Genf transit, Verrières transit, Bouveret transit, Vallorbes transit und Lode transit -- Central- und Westschweiz, vom 4. September 4894. Nachtrag VI.

Am 1. Juli 1897 tritt zum obgenannten Gütertarif der Nachtrag VI in Kraft.

Derselbe enthält Taxen für die Station Mett-Bözingen..(S C B) und für die Stationen der Spiez-Erlenbach-Bahn, sowie eine Anzahl Änderungen und Ergänzungen.

Bern, den 9. Juni 1897.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

217

Rückvergütungen.

525. ( 23 /97) Schweizerisch-italienischer Güterverkehr. Taxermäßigung für Metallwarensendungen bei Umkartierung in Zug.

Auf Metallwarentransporten der Specialtarife I, II und III ab ostwchweizerischen Stationen nach Italien via Gotthard, welche in Zug zur Umkartierung gelangen, bewilligen wir für unsere Strecken bis Zug auf dem Ruckvergütungswege, gegen Vorlage der Originalfrachtbriefe bis Zug, unsere Anteile aus dem Ausnahmetarif Nr. l für Metalle des auf 1. Juni 1897 in Kraft getretenen Teiles II, Abteilung A, Heft l, des schweizerisch-italienischen Gütertarifs, zuzüglich 50 Cts. Expeditionsgebühr pro Tonne für die mit der Umkartierung in Zug verbundenen Manipulationen.

Die früher für Rothkreuz getroffene gleiche Maßnahme (Publikationsorgan Nr. 4, vom 25. Januar 1890) lallt dabin.

Zürich, den 8. Juni 1897.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements» 1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 8. Juni 1897 : 1. Tarif für die Beförderung von Eilgut, Stückgut und Wagenladungen, sowie Kleinvieh im internen Verkehr der Arth-Rigi Bahn.

2. Tarif für die Beförderung von Personen, Gepäck und Expreßgut im internen Verkehr der Arth-Rigi-Bahn.

Genehmigt am 9. Juni 1897: 1. Tarif für den direkten Personen- und Gepäckverkehr zwischen Stationen der pfälzischen Bahnen einerseits und solchen der schweizerischen Bahnen anderseits.

2. Tarif und Distanzenzeiger zur Taxberechnung von Gesellschaften und Schulen und für die Abfertigung von Leichen, Reisegepäck und Expreßgut im gegenseitigen direkten Verkehr der Thunerseebahn, Berner Oberlandbahnen, Brünigbahn, Brienz-Rothhorn-Bahn, Bergbahn-Lauterbrunnen-Mürren, Wengernalpbahn, Drahtseilbahn-Thunersee-St. Beatenberg und Gießbach (See)Gießbach (Hotel), Vitznau-Rigi-Bahn, Rigikaltbad-Scheidegg-Bahn und Dampfschiffgesellschaften für den Thuner-, Brienzer- und Vierwaldstättersee.

3. Nachtrag VI zum Tarif für den direkten Güterverkehr zwischen Genf transit, Verrières transit, Bouveret transit, Vallorbes transit und Locle transit einerseits und den Stationen der Jura-Simplon-Bahn, der Bulle-Romont-Bahn, der Traversthalbahn, der Neuenburger Jurabahn, der Schweiz. Centralbahn, der aarg. Südbahn, der Bödelibahn, der Thunerseebahn, der Spiez-Erlenbach218

Bahn, der Emmenthalbahn, der Langenthal-Huttwil-Bahn, der Huttwil-Wolhusen-Bahn und der Schweiz. Seethalbahn anderseits, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

4. Nachtrag I zum Heft IV der Tarife für den direkten Güterverkehr der Stationen der Neuenburger Jurabahn einerseits mit denjenigen der übrigen Schweiz. Eisenbahnen (Verkehr mit der Schweiz. Nordostbahn [einschließlich der Bötzbergbahn und der Linie Stein-Koblenz], der Sihlthalbahn, der Vereinigten Schweizer bahnen [einschließlich der Toggenburger- und Wald-RütiBahn], der Tößthalbahn, der Schweiz.. Südostbahn nnd der Rorschach-HeidenBergbahn), enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

5. Distanzenzeiger zur Taxberechnung bei Beförderung von Gesellschaften, Schulen und Kranken, sowie für die Miete besonderer Personenwagen und für die Abfertigung von Leichen, Reisegepäck und Expreßgut im direkten Verkehr der Bötzbergbahn, einschließlich der Linie Koblenz-Stein einerseits nnd der Schweiz. Centralbahn anderseits.

6. Distanzenzenzeiger zur Taxberechnung bei Beförderung von Gesellschaften, Schulen und Kranken, sowie für die Miete besonderer .Personenwagen und für die Abfertigung von Leichen, Gepäck- und Expreßgut im direkten Verkehr zwischen der Schweiz. Nordostbahn, der Bötzbergbahn, den Vereinigten Schweizerbahnen, der Tößthalbahn, der Schweiz. Südostbahn, der RorschachHeiden-Bergbahn, der Appenzellerbahn, der rhätischen Bahn, der Appenzeller Straßenbahn und der Straßenbahn-Frauenfeld-Wyl einerseits und der JuraSimplon-Bahn, der Bulle-Romont-Bahn, der Regionalbahn des Traversthaies, der Visp-Zermatt-Bahn, der Yverdon-Ste. Croix-Bahn, der Neuenburger Jurabahn, der Emmenthalbahn, der Langenthal-Huttwil-Bahn, der Huttwil-Wolhusen-Bahn, der Thunerseebahn, der Bödelibahn, der Berner Oberlandbahnen, der Brünigbahn, der Bergbahn Lauterbrunnen-Murren, der Wengernalpbahn, der Drahtseilbahn Thunersee-St. Beatenberg und Gießbach-Gießbach Hotel, sowie der Dampfschiffgesellschaft für den Thuner- und Brienzersee anderseits.

7. Taxermäßigung für Metallwarentransporte der Specialtarife I, II und III ab ostschweizerischen Stationen nach Italien via Gotthard im Falle der Umkartierung in Zug.

8. Provisorischer Nachtrag zum Tarif für die Beförderung von Personen und Gepäck im württembergisch - schweizerischen Verkehr, enthaltend verschiedene
Änderungen und Ergänzungen.

9. Direkte Personen- und Gepäcktaxen für den Verkehr zwischen Emmerich, Station des preußischen Direktionsbezirkes Essen, und Zürich Hauptbahnhof via Basel oder Waldshut oder Schaffhausen.

10. Direkte Taxen des Specialtarifes III 6 für die Relation Lehrberg (Station der bayerischen Staatsbahnen) -- "Wolhusen.

2. Sonstige Mitteilungen.

1. Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 1. Juni 1897 der Schweiz. Seethalbahn für Frachtgüter, welche durch die Unterbrechung der Linie bei Birrwil aufgehalten wurden, eine Zuschlagsfrist gleich der Dauer der Unterbrechung, also eine solche von 3 Tagen bewilligt, für Eilgüter und Viehsendungen die Zuschlagsfrist aber auf 12 Stunden beschränkt.

219

2. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat beschlossen, die folgenden Tage als kantonale Feiertage zu bezeichnen, welche gemäss §§ 55 und 74 des Transportreglements rücksichtlich der Annahme und Abgabe der Güter und der Besorgung des Güterdienstas auf den Stationen wie Sonntage behandelt werden sollen: Ostermontag, Pfingstmontag und Stephanstag (26. Dezember), letzterer aber nur insoweit dadurch nicht drei aufeinanderfolgende Festtage geschaffen werden.

220

666 19) Telegraphist in Arogno (Tessin). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschemprovision. Anmeldung bis zum 19. Jnni 1897 bei der Telegrapheninspektion in Chnr.

1) Posthalter in Begnins (Waadt). Anmeldung bis znm 15. Juni 1897 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Postablagehalter nnd Briefträger Anmeldung bis zum 15. Juni in Fontaney s. Aigle (Waadt).

1897 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

3) Briefträger in Lncens (Waadt).

4) Postcommis in Burgdorf. Anmeldung bis zum 15. Juni 1897 bei der Kreispostdirektion in Bern.

5) Postpacker in Wohlen (Aargau).

Anmeldung bis zum 15. Juni 1897 bei der Kreispostdirektion in 6) Paketträger, Bureaudienar nnd Aaraa.

Packer in Zofingen.

7) Briefträger in Weggis (Lazern). Anmeldung bis zum 15. Juni 1897 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

8) Briefträger in Thalwil (Zürich).

9) Postpacker in Thalwil (Zürich).

10) Briefträger in Baar (Zug).

Anmeldung bis zum 15. Juni 11) Paketträger in Zug.

1897 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

12) Zwei Briefträger nnd Packer in Rothkrenz (Zng).

13) Briefträger in Zürich.

14) Zwei Postcommis in Zürich.

15) Dienstchef beim Postbureau Anmeldung bis zum 15. Juni in Chiasso.

1897 bei der Kreispostdirektion in ßeliinzona.

16) Postcommis in Chiasso.

17) Telegraphist in Mollis ((Harns). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis znm 12. Jnni 1897 bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

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