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# S T #

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und literarische Anzeigen.

Ausschreibung von Schreiner- und Glaserarbeiten.

Die Schreiner- und Glaserarbeiten für das neue Postgebäude in ZUrich werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind im Bureau des bauleitenden Architekten, Herrn Schmid-Kerez, Bahnhofstraße 14, Zürich, zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen und unter der Aufschrift: ,,Angebot für Postgebäude Zürich" der unterzeichneten Verwaltung bis und mit dem 1. März nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 16. Februar 1897.

Die Direktion der eidg. Bauten.

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle des Adjunkten der eidg. Konstruktionswerkstätte In Thun wird hiermit zur Bewerbung ausgeschrieben. Besoldung nach Gesetz.

Schweizerische Offiziere, die sich über mechanisch-technische Ausbildung und Kenntnis der deutschen und französischen Sprache ausweisen können und die sich um diese Stelle zu bewerben wünschen, haben ihre Anmeldungen bis den 15. März nächsthin dem unterzeichneten Departement schriftlich einzureichen.

B e r n , den 23. Februar 1897.

Schweiz. Militärdepartement.

541

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines Adjunkten der eidg. Waffenfabrik in Bern wird hiermit zur Bewerbung ausgeschrieben. Besoldung nach Gesetz.

Theoretisch und praktisch gebildete Techniker, der deutschen und französischen Sprache mächtig, vorzugsweise Offiziere, die sich um diese Stelle bewerben wollen, haben ihre Anmeldungen, begleitet mit Ausweisen über ihre Studien und bisherige Beschäftigung, bis zum 15. März nächsthin dem unterzeichneten Departement schriftlich einzureichen.

B e r n , den 23. Februar 1897.

Schweiz. Militärdepartement.

Stellen-Ausschreibung.

Infolge Ablebens der bisherigen Inhaber werden hiermit die Stellen der Grenztierärzte a. beim Zollamt St. Antönien (Granbünden), 6. bei den Zollämtern Crassier und Nyon (Hafen) zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.

Diese Zollämter sind wie folgt für die Einfuhr von Vieh geöffnet: St. Antönien : Vom 1. April bis 31. Oktober jeden Donnerstag von 10 bis 12 Uhr vormittags, sowie an denjenigen Tagen ebenfalls von 10 bis 12 Uhr, an welchen im benachbarten Tirol Vienmärkte abgehalten werden.

Grassier : Jeden Montag und Donnerstag und zwar vom 1. April bis 30. September von 8 bis 10 Uhr vormittags und vom 1. Oktober bis 31. März von 9 bis 11 Uhr vormittags; an denjenigen Tagen, an welchen in Nyon Viehmarkt abgehalten wird, jeweilen eine Stunde früher, d. h. von 7 bis 9 Uhr im Sommer und von 8 bis 10 Uhr im Winter ; an den Viehmarkttagen in Gex und Divonne jeweilen von 2 bis 4 Ohr nachmittags.

Nyon (Hafen): Jeden Freitag von 8 bis 10 Uhr vormittags.

Der Dienst in St. Antönien wurde bisanhin von Davos aus besorgt (jährliche Entschädigung Fr. 900), derjenige in Grassier und Nyon von Nyon aus (jährliche Entschädigung Fr. 1200).

Patentierte Tierärzte, welche auf eine der beiden Stellen reflektieren wollen ihre Anmeldungen bis Ende Februar an das unterzeichnete Departement in Bern gelangen lassen.

B e r n , den 8. Februar 1897.

Schweiz. Landwirtschaftsdepartem ent.

542

Stelle-Ausschreibung.

Infolge Todesfall wird hiermit die Stelle des Grenztierarztes beim Zollamt Thayngen zur Wiederbesetzung ausgeschrieben. .Dieses Zollamt ist für die Einfuhr von Vieh geöffnet: jeden Mittwoch, Donnerstag und Freitag vom 1. April bis 31. Oktober von 3 bis 6 Uhr und vom 1. November bis 31. März von 2 bis 5 Uhr nachmittags.

Unter Voraussetzung der Dienstbesorgung von Thayngen aus beträgt die jährliche Entschädigung Fr. 600.

Patentierte Tierärzte, welche auf die Stelle reflektieren, wollen ihre Anmeldung bis Ende Februar an das schweizerische Landwirtschaftsdepartement in Bern gelangen lassen.

B e r n , den 10. Februar 1897.

Schweiz. Landwirtschaftsdepartement.

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle des Einnehmers am Hauptzollamt Loclo-Bahnhof wird hiermit ausgeschrieben. Anmeldungen sind bis 1. März nächsthin der Zolldirektion in Lausanne einzureichen.

B e r n , den 16. Februar 1897.

Eid g. Oberzolldirektion.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das ( G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahm e der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Postcommis in Freiburg.

2) Briefträger in Bressonnaz(Waadt).

3) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Buchillon (Waadt).

Anmeldung bis zum 9. März 1897 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

543 4) Zwei Postcommis in Bern.

, . ,, , , . , · r, 3. ., ,-D \ 5) Posthalter m Gondiswil (Bern).

Ì Anmeldung bis zum 9. März ( 1897 bei der Kreispostdirektion in r l gern

6) Postcommis in Basel. Anmeldung bis zum 9. März 1897 bei der Kreispostdirektion in Basel.

7) Briefträger in Wettingen-Kloster (Aargau). Anmeldung bis zum 9. März 1897 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

8) Postcommis in Altdorf. Anmeldung bis zum 9. März 1897 bei der Kreispostdivektion in Luzern.

9) Vier Postcommis in Zürich.

10) Postcommis in Horgen.

Anmeldung bis zum 9. März 1897 bei der Kreispostdirektion in 11) Zwei Postcommis in Schaffhausen.

12) Posthalter in Fischenthal (Zürich). Zürich.

13) Briefträger in Wila (Zürich).

14) Postcommis in Borschach.

Anmeldung bis zum 9. März 15) Postcommis in Buchs-Bahnhof 1897 bei der Kreispostdirektion in (St. Gallen).

St. Gallen.

16) Posthalter in Lömmenswil (St. Gallen).

17) Postcommis in Davos-Platz.

Anmeldung bis zum 9. März bei der Kreispostdirektion in 18) Kondukteur für den Postkreis Chur 1897 Chnr.

(Domizil in Samaden).

19) Briefträger und Bote in Ginbiasco (Tessin). Anmeldung bis zum 9. März 1897 bei der Kreispostdirektion in Bellinzona.

20) Zwei Telegraphisten in Genf. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 6. März 1897 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

1) Postcommis in Genf.

bis zum 2. März 2) Paketträger beim Hanptpostbureau 1897Anmeldung bei der Kreispostdirektion in Genf.

Genf.

3) Briefträger in Vandceuvres (Genf).

4) Briefträger in Interlaken. Anmeldung bis zum 2. März 1897 bei der Kreispostdirektion in Bern.

5) Posthalter und Briefträger in Goffrane (Neuenburg).

Anmeldung bis zum 2. März 6) Briefträger in Locle.

1897 bei der Kreispostdirektion in 7) Mandatträger in Locle.

Neuenbnrg.

8) Postbureaudiener und Briefkastenleerer in Locle.

544 9) Posthalter und Briefträger in Anmeldung bis znm 2. März Niederlenz (Aargan).

1897 bei der Kreispostdirektion in 10) Postablagehalter, Briefträger und Aaran.

Bote in Walterswil (Aargau).

11) Postcommis in Luzern. Anmeldung bis zum 2. März 1897 hei der Kreispostdirektion in Luzern.

12) Zwei Posteommis in Zürich.

Anmeldung bis zum 2. März 13) Briefträger in Emmishofen (Thur1897 bei der Kreispostdirektion in gan).

Zürich.

14) Kondukteur für den Postkreis Zürich.

15) Posteommis in Thusis. Anmeldung bis zum 2. März 1897 bei der Kreispostdirektion in Chur.

Jahresgehalt gemäß Bundes16) Telegraphist in Lausanne.

gesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 27. Februar 1897 17) Telegraphist in Morges.

bei der Telegrapheninspektion in 18) Telegraphist in Nyon.

Lausanne.

J ahresgehalt gemäß Bundes19) Zwei Telegraphisten in Bern.

gesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 27. Februar 1897 20) Telegraphist in Freiburg.

bei der Telegrapheninspektion in 21) Telegraphist in Locle.

Bern.

22) Telegraphist in Luzern. Jahresgehalt gemäß ßundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 27. Februar 1897 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 27. Februar 1897 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. An25) Telegraphist in Ragaz.

meldung bis zum 27. Februar 1897 26) Telegraphist in St. Gallen.

bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

27) Telegraphist in Chur. Jahresgehalt gemäß Bnndesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 27. Februar 1897 bei der Telegrapheninspektion in Chur.

28) Ausläufer auf dem Telegraphenbureau St/Gallen. Jahresgehalt Fr. 1200.

Anmeldung bis zum 27. Februar 1897 beim Chef des Telegraphenbureaus in St. Gallen.

I I

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahnddepartement Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

As 8.

Bern, den 24. Februar 1897.

I, Allgemeines.

8/97

144. (

Umrechnung der österreichischen Gulden- in Frankenwährung.

Laut Mitteilung der Verwaltung der Vereinigten Schweizerbahnen ist das Wertverhältnis der österreichischen Guldenwährung zur Frankenwährung für die österreichisch-schweizerischen Grenzstationen vom 16. Februar 1897 an bis auf weiteres festgesetzt worden zu : l fl. österr. W. = 2,1039 Franken.

III. Personen- nnd Gepäokverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

145. (8/97) Reglement betreffend Fahrbegünstigungen für Krankenschwestern von Diakonissenanstalten, vom i. September 1894.

Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 1. April 1897 an wird der ,,Verein Bethesda für allgemeine Krankenpflege" in Mühlhausen i. Elsaß in das obenerwähnte .Reglement aufgenommen.

Basel, den 17. Februar 1897.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn, als Präsidialverwaltung des Schweiz. Eisenbahnverbandes.

61

146. (8/97) Interner Personen- und Gepäcktarif der N 0 B, vom i. Februar 1896. Kündigung.

Der obgenannte Tarif samt Nachtrag wird auf 1. Juni 1897 gekündigt.

Über die Neuausgabe desselben wird seiner Zeit eine besondere Publikation erfolgen.

Zürich, den 19. Februar 1897.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

147. (8/97) Personen- und Gepäcktarif VSB 15. Juni 4892.

Kündigung.

-- S 0B, vom

Der genannte Tarif wird hiermit auf 1. Juni 1897 gekündigt.

Bezüglich dessen Ersetzung wird seiner Zeit besondere Publikation erfolgen.

St. Gallen, den 22. Februar 1897.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

148. (8/97) Personen- und Gepäcktarif S 0 B -- N 0 B und Bötzbergbahn, vom 8. August 1891, nebst Nachträgen I--V.

Kündigung.

Der Tarif für den direkten Personen- und Gepäckverkehr S 0 B -- N 0 B und Bötzbergbahn, vom 8. August 1891, nebst Nachträgen I--V, tritt auf den Zeitpunkt der Eröffnung der neuen Linien Thalweil-Zug und EglisauSchaffhausen (voraussichtlich 1. Juni 1897) außer Kraft.

Bezüglich des an seine Stelle tretenden neuen Tarifes wird seiner Zeit besondere Publikation erlassen.

Zürich, den 19. Februar 1897.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

149. (8/97) Plakattarif der Schwele. Nordostbahn für Lust- und Rundfahrtbillete, vom 1. Juni 1896. Kündigung.

Der obige Tarif wird auf 1. Juni 1897 gekündigt. Über die Neuausgabe wird seiner Zeit eine besondere Bekanntmachung erfolgen.

Zürich, den 19. Februar 1897.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

62

(8/97) Tarife für den Personen- und Gepäckverkehr der Schweiz. Südostbahn, Arth - Rigibahn, Rigi-Scheideggbahn, Gotthardbahn und der Dampfbootgesellschaft Wädensweil.

Kündigung.

Nachbezeichnete Tarife werden hiermit auf den 31. Mai 1897 gekündigt : 1. Der interne Personen- und Gepäcktarif der Schweiz. Südostbahn, vom 8. August 1891, samt Nachtrag I; 2. der Personen- und Gepäcktarif S 0 B -- GB, vom 8. August 1891, samt den Nachträgen I und II; 3. der Tarif für Sonn- und Festtagsbillete im direkten Verkehr S 0 B -- G B, vom 8. August 1891 ; 4. der direkte Personen- und Gepäcktarif S 0 B -- A B B, vom 8. August 1891 ; 5. der direkte Personen- und Gepäcktarif S 0 B -- T T B, vom 15. August 1892; 6. der direkte Personen- und Gepäcktarif D G W -- S 0 B, AEB und Rigi-Scheideggbahn, vom 1. Juni 1895, und 7. der Plakattarif der Schweiz. Südostbahn für Sonntags-, Lust- und Bundreisebillete, vom 15. Mai 1896.

Wädensweil, den 15. Februar 1897.

Direktionskommission der Schweiz. Südostbahn.

150.

161. (8/97) Personen- und Gepäcktarif S 0 B -- 8 T B, vom 15. Oktober 1891. Kündigung.

Der oben bezeichnete Tarif wird hiermit auf 31. Mai 1897 gekündet.

Über die Ausgabe eines neuen Tarifs wird seiner Zeit besondere Publikation erfolgen.

Hochdorf, den 19. Februar 1897.

Direktion der Schweiz. Seethalbahn.

152. ( 8 /97) Personentarif SCB und AS B -- S 0 B. Provisorischer Distanzenzeiger für Gesellschaften und Schulen etc.

SCB und A S B -- S 0 B, vom i. Juni 1896. Kündigung.

Der obgenannte Tarif nebst provisorischem Distanzenzeiger wird auf 31. Mai 1897 gekündet. Bezüglich des an seine Stelle tretenden neuen Tarifes nnd Distanzenzeigers erfolgen seiner Zeit besondere Publikationen.

Basel, den 21. Februar 1897.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

63

163.

(8/97) Personen- und Gepäcktarif E B -- GB, vom 1. April 4892. Kündigung desselben.

Dieser Tarif wird hiermit auf den 3l. Mai 1897 gekündigt. Wegen dessen Ersetzung durch eine Neuausgabe wird später besondere Publikation erfolgen.

Burgdorf, den 16. Februar 1897.

Direktion der Emmenthalbahn.

154.

(8/97) Personen- und Gepäcktarif Basel S C B und Ölten -- Arth-Rigibahn, vom i. Juni 4882. Kündigung.

Der obgenannte Tarif wird auf 31. Mai 1897 gekündigt. Bezüglich des an seine Stelle tretenden neuen Tarifs erfolgt seiner Zeit besondere Publikation.

Basel, den 22. Februar 1897.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

155.

(8/97) Personen- und Gepäcktarif schweig. Eisenbahnen -- Monte Generosobahn, vom i. März 4891. Kündigung.

Der genannte Tarif wird hiermit aaf den Tag der Betriebseröffnung unserer beiden Zufahrtslinien Immensee-Luzern und Zug-Arth/Goldau (voraussichtlich am 1. Juni 1897) gekündigt.

Bezüglich der an dessen Stelle tretenden Neuausgabe wird seiner Zeit besondere Publikation erfolgen.

Luzern, den 22. Februar 1897.

Direktion der Gotthardbahn.

156. (8/07) Personen- und Gepäcktarif zwischen Bern (Station der J S) einerseits und Stationen der Dampfschiffgesellschaft des Vierwaldstättersees, sowie der Rigibahnen anderseits, vom 45. Juni 4894. Kündung.

Der obgenannte Tarif wird hiermit auf den 31. Mai 1897 gekündet.

Über die Einführung eines neuen Tarifs wird besondere Publikation erfolgen.

Bern, den 16. Februar 1897.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

64

157. (8/97) Personen-, Gepäck- und Expreßguttarif B B, T S B, Thuner- und Brienzersee, St. Beatenberg und Gießbach (Hotel) -- Schweiz, vom i. August 1896. Kündigung und Aufhebung von Taxen.

Die in obgenanntem Tarif enthaltenen Personen- und Gepäcktaxen im Verkehr via Brünig-Luzern werden hiermit auf den 31. Mai 1897 gekündet.

Bezüglich der Einführung neuer Taxen wird seiner Zeit besondere Publikation erfolgen.

Die Gepäcktaxen im Verkehr mit S C B und A S B via Brünig-Luzern treten bereits mit 1. April 1897 außer Kraft und die Abfertigungen in den betreffenden Relationen haben auf Grund des Distanzenzeigers zur Taxberechnung für die Beförderung von Gesellschaften, Schulen, Reisegepäck und Expreßgut etc. im direkten Verkehr der Stationen der Central- und Westschweiz einerseits und derjenigen der Transportanstalten des Berner Oberlandes anderseits, vom 1. Januar 1897, stattzufinden.

Die in letzterem enthaltene Bestimmung unter Ziffer 12 wird gleichzeitig als auf diesen Gepäckverkehr nicht mehr anwendbar erklärt.

Bern, den 16. Februar 1897.

Direktion der Jnra-Simplon-Bahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

8

158. ( /97) Tarif für den bayerisch-schweizerischen Personen- und Gepäcicverkehr, vom 'L September 4890. Kündigung.

Der obgenannte Tarif tritt mit 3l. Mai 1897 außer Kraft. Über seine Ersetzung durch eine Neuausgabe erfolgt seiner Zeit besondere Publikation.

Zürich, den 18. Februar 1897.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

159. (8/97) Tarif für den bayerisch - schweizerischen Rundreiseverkehr, vom i. September 1893. Kündigung.

Auf 31. Mai 1897 tritt der obgenannte Tarif außer Kraft. Über dessen Ersetzung wird seiner Zeit besondere Publikation erfolgen.

Zürich, den 18. Februar 1897.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

65

160. (8/97) Personen- und Gepäcktarif Württemberg -- Schweiz, vom i. Januar 1889. Kündigung.

Der obige Tarif samt Nachträgen wird hiermit auf 1. Juni 1897 gekündigt.

Über die Neuansgabe wird eine besondere Publikation erfolgen.

Zürich, den 19. Februar 1897.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

161. (8/97) Personen- und Gepäcktarif GB -- Langensee, vom 1. September 1891. Kündigung.

Obiger Tarif wird hiermit auf den Tag der Eröffnung unserer beiden Zufahrtslinien Immensee-Luzern und Zng-Arth/Goldau (voraussichtlich am 1. Juni 1897) gekündigt.

Der an dessen Stelle tretende neue Tarif wird seiner Zeit besonders bekannt gemacht.

Luzern, den 22. Februar 1897.

Direktion der Gotthardbahn.

162. (8/97) Personen- und Gepäcktarif zwischen Stationen Schweiz.

Eisenbahnen und Stationen des Comersees, sowie Chiavenna, vom 1. August 1893. Kündigung.

Der genannte Tarif wird hiermit auf den Tag der Eröffnung unserer beiden Zufahrtslinien Luzern-Immensee und Zug-Arth/Goldau (voraussichtlich am 1. Juni 1897) gekündigt.

Der an dessen Stelle tretende neue Tarif wird seiner Zeit besonders publiziert.

Luzern, den 22. Februar 1897.

Direktion der Gotthardbahn

163. (8/97) Personen- und Gepäcktarif Schweiz -- Italien via Gotthard, vom 15. April 1893. Kündigung.

Auf den Zeitpunkt der Betriebseröffnung der beiden Znfahrtslinien LuzernImmensee und Zug-Arth/Goldau (voraussichtlich am 1. Juni 1897) wird der obgenannte Tarif samt Nachträgen gekündigt.

Bezüglich des an seine Stelle tretenden neuen Tarifs erfolgt seiner Zeit besondere Bekanntmachung.

Luzern, den 22. Februar 1897.

Direktion der Gotthardbahn.

66

( 8 /97) Personen- und Gepäcktarif großherzoglich badische Bahn -- Schweiz. Südostbahn, vom 15. Juni 1892.

Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Retourbillete.

Die Gültigkeitsdauer der Retourbillete im Verkehr zwischen Einsiedeln und den im obgenannten Tarif enthaltenen badischen Stationen (exkl. Waldshut) wird mit Wirkung vom 1. März 1897 an allgemein um l Tag verlängert.

Wädensweil, den 17. Februar 1897.

Direktionskommiission der Schweiz. Südostbahn.

164.

(8/97) Preußisch - sächsisch - schweizerischer Personen- und Gepäcktarif, vom i. November 1891. Kündigung.

Der obige Tarif nebst Nachträgen wird auf 1. Juni 1897 gekündigt.

Über die Ersetzung desselben erfolgt späterhin eine besondere Publikation.

Zürich, den 18. Februar 1897.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

165.

166.

(8/97) Belgisch-schweizerischer Rundreisetarif, vom 1. Juni 1894.

Kündigung.

Der obige Tarif wird hiermit auf 1. Juni 1897 gekündigt.

Zürich, den 18. Februar 1897.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

167. (8/97) Internationaler Rundreisetarif Italien -- Deutschland, Oesterreich-Ungarn, Frankreich, Belgien, Niederlande, Schweig, vom i. April 1891. Kündigung.

Der obige Tarif samt Nachträgen l--III wird auf den Zeitpunkt der Eröffnung unserer beiden Zufahrtslinien Luzern-Immensee und Zug-Arth/ Goldau (voraussichtlich am 1. Juni 1897) gekündigt. Über dessen Ersatz wird seiner Zeit besondere Publikation erlassen.

Luzern, den 22. Februar 1897.

Direktion der Gotthardbahn.

C. Transitverkehr.

168. ( 8 /97) Personen- und Gepäcktarif Deutschland -- Italien über die Gotthardbahn, vom i. September 1894. Kündigung.

Der obgenannte Tarif samt Nachtrag wird hiermit auf den Zeitpunkt der Betriebseröffnung der beiden Zufahrtslinien Luzern-Immensee und ZugArth/Goldau (voraussichtlich am 1. Juni 1897) gekündigt.

67

Bezüglich des an seine Stelle tretenden neuen Tarifs wird seiner Zeit besondere Bekanntmachung erlassen.

Luzern, den 22. Februar 1897.

Direktion der Gotthardbahn.

169. ( 8 /97) Internationaler Personen- und Gepäcktarif Niederlande und London -- Italien über die Rheinrouie, vom 15. April Ì889. Kündigung.

Der vorgenannte Tarif wird auf den Zeitpunkt der Betriebseröffnung der beiden Zufahrtslinien Luzern-Immensee und Zug-Arth/Goldau (voraussichtlich am 1. Jnni 1897) gekündigt.

Bezüglich des an seine Stelle tretenden neuen Tarifs erfolgt seiner Zeit besondere Bekanntmachung.

Lugern, den 22. Februar 1897.

Direktion der Gotthardbahn.

170. ( 8 /9?) Internationaler Personen- und Gepäcktarif Belgien, Niederlande und England -- Italien via Sterpenich-Gotthard, vom 1. Februar 1887. Kündigung.

Obiger Tarif samt Nachtrag wird hiermit auf den Zeitpunkt der Eröffnung unserer neuen Zufahrtslinien Luzern-Immensee und Zug-Arth/Goldau (voraussichtlich am 1. Juni 1897) gekündigt.

Der an seine Stelle tretende neue Tarif wird seiner Zeit besonders publiziert werden.

Luzern, den 22, Februar 1897.

Direktion der Gotthardbahn.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

171. (8/9?) Badisch-elsäßischer Personen- und Neuausgabe.

Gepäcktarif.

Auf 1. April 1897 wird der badisch-elsäßische Personen- und Gepäcktarif neu ausgegeben.

Eine Anzahl wenig gangbarer Fahrkartensorten gelangt zum EinzugDie Taxe für Militärfahrkarten wird bei einzelnen Verbindungen um 10, teilweise um 20 Pf. erhöht: im Verkehr mit einzelnen badischen Stationen erhöht sich der Gepäckfrachtsatz für 10 kg. um l Pf.

Nähere Auskunft erteilt unser Personentarifbnreau.

Karlsruhe, den 1. Februar 1897.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

68

172. ( 8 /9î) Expreßguttarif großherzoglich badische Staatseisenbahnen -- badische Lokal- und Nebenbahnen. Neuausgabe.

Auf 20. Februar 1897 gelangt der Expreßguttarif badische Staatsbahnen -- badische Lokal- und Nebenbahnen zur Ausgabe, der zum Preis von 80 Pf.

von den Stationsämtern bezogen werden kann. Die in den Tarif aufgenommenen Zusatzbestimnmngen zur Verkehrsorduung sind gemäß den Vorschriften unter !(*) genehmigt worden.

Karlsruhe, den 13. Februar 1897.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

IV, Güterverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

173. C8/»0 Gütertarif S C B -- N 0 B, V SB und R H B, vom i. Oktober 4894. Kündigung ven Taxen.

Mit Eröffnung der Linien Eglisau-Schaffhausen und Thalweil-Zug (voraussichtlich 1. Juni 1897) treten in dem via Luzern hezw. Kothkreuz instradierenden Verkehr zwischen den Stationen der Linie Ebikon-Zug-KnonauAltstetten-Dietikon und einer Anzahl Stationen der Schweiz. Centralbahn etwas erhöhte Taxen in Kraft, durch welche die entsprechenden bisherigen Taxen aufgehoben werden. Diese, sowie die durch die nouen Linien bedingten Änderungen werden mittelst Nachtrags zu obgenanntein Tarif, welcher seiner Zeit noch besonders publiziert werden wird, zur Durchführung gelangen.

Zürich, den 19. Februar 1897.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

( 8 /97) Gütertarif S C B -- N 0 B, V S B und R H B, vom i. Oktober 1804.

Aenderung.

Mit Gültigkeit vom 1. März 1897 an treten in obgenanntein Tarif folgende geänderte Distanzen und Taxen in Kraft: EotMreuz Stückgut . ß I II III Ej| Km> nach u n d v o n E"güt l 2 A t ì a 6 a ò a ? > 17*.

Taxen pro 100 Kilogramm in Centimes.

92 Inkwyl . . . 347 175 145 139 128 110 96 97 83 84 55 99 Wynigen . . 370 186 154 148 137 117 102 103 88 89 58 Zürich, den 20. Februar 1897.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

69

175. (8/97) Gütertarif STB-- Oskchweiz, vom 1. April Ì893.

Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 1. März 1897 an wird der obgenann'te Tarif durch Aufnahme nachfolgender Distanzen und Taxen für die Relation Emmenbrücke-Othmarsingen ergänzt: Km.

,,,., , Stückgut AA BD I II III Effekt. Tarif EllSut l *2 a & a b a b Taxen pro 100 Kilogramm in Centimes.

48 47 191 97 82 79 73 62 54 55 48 48 34 Zürich, den 20. Februar 1897.

Direktion der Schireiz. Nordostbahn.

176. (8/97) Gütertarif S C B, ASB etc. -- GB, vom i. Juni Ì890.

Kündigung.

Der obgenannte Gütertarif nebst den Nachträgen I--V tritt mit dem 31. Mai 1897 außer Kraft.

Bezüglich des an seine Stelle tretenden neuen Tarifes wird seiner Zeit besondere Publikation erlassen.

Basel, den 2l. Februar 1897.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

177. (8/97) Gütertarif L H B und H W B -- Ostschweiz, vom Ì. Dezember 1895. Aenderung.

Mit Gültigkeit vom 1. März 1897 an werden die in obgenanntem Tarif verzeichneten Distanzen und Taxen für Langenthal-Bothkreue wie folgt geändert: ,, .,., .

Stückgut .

T, I II III Km. Jlilgut j «2 A * b a b a b a Taxen pro 100 Kilogramm in Centimes.

8l

309 156 130 124 114 98 85 86 74 75 49 Zürich, den 20. Februar 1897.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

178. (8/97) Gütertarif STB-- Ostschweiz, vom i. April 1893.

Gütertarif L H B und H W B -- Oftschweiz, vom i. Dezember 1895.

Gütertarif TSB und Bödelibahn -- Ostschweiz, vom 1. Oktober 1893.

Kündigung.

Obgenannte Tarife treten mit Eröffnung der Linien Eglisau-Schaffhansen und Thalweil-Zug (voraussichtlich 1. Juni 1897) außer Kraft.

70

Die an deren Stelle tretenden neuen Tarife werden seiner Zeit noch besonders publiziert werden.

Zürich, den 19. Februar 1897.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

179. ( 8 /9î) Ausnahmetarif für Steinkohlen etc. Basel 8 C B -- Central- und WeslSchweiz, vom 1. Oktober Ì88Ì (Neuauflage vom i. Januar Ì896). Ergänzung.

Mit sofortiger Gültigkeit wird die Station Mett-Bözingen mit einer Taxe von Fr. 5 pro 1000 kg. in den obgenannten Ausnahmetarif aufgenommen.

Basel, den 23. Februar 1897.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

( 8 /9f) Ausnahmeiarif für Steine etc. Central- und Westschweiz -- G B, vom i. September Ì891. Kündigung.

Mit 31. Mai 1897 tritt der obgenannte Ausnahmetarif nebst seinen Nachträgen I--IV außer Kraft.

Bezüglich des an seine Stelle tretenden neuen Tarifes wird seiner Zeit besondere Publikation erlassen.

Basel, den 22. Februar 1897.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

180.

181. ( 8 /9ï) Gütertarif Brünigbahn -- Central- und Westschweia, vom i. Juni 1892.

Gütertarif Berner Oberlandbahnen -- Central- und Westschweiz, vom i. Juni '1892.

Gütertarif Brünigbahn -- Bödelibahn und Berner Oberlandbahnen, vom i. Juli 1892.

Gütertarif Brünigbahn -- Nordostbahn, vom i. September

1892.

Gütertarif Berner Oberlandbahnen -- Nordostbahn, vom 1. September 1892.

Zündung.

Die obgenannten Gütertarife treten am 31. Mai 1897 außer Kraft.

Über die an deren Stelle zur Einführung gelangenden Tarife wird seiner Zeit besondere Publikation erlassen.

Bern, den 20. Februar 1897.

Direktion der Jnra-Simplon-Bahn.

71

182. (8/97) Gütertarif J S, B R und R V T -- übrige schweizerische Bahnen: Heft XII.

Verkehr mit der Schweiz. Südostbahn, vom 1. Januar 1893. Kündigung.

Der obgenannte Tarif wird hiermit auf 31. Mai 1897 gekündigt.

Der an dessen Stelle tretende neue Tarif wird seiner Zeit durch besondere Publikation angezeigt werden.

Bern, den 20. Februar 1897.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

183. ( 8 /97) Gütertarif J S, B R und R VT -- übrige schweizerische Bahnen; Heft IX. Verkehr mit der schweizerischen Nordostbahn, vom i. Februar 1892. Kündigung.

Der obgenannte Tarif samt Nachträgen I--VI tritt auf Ende Mai 1897 außer Kraft.

Über dessen Ersatz wird seiner Zeit besondere Publikation erfolgen.

Bern, den 20. Februar 1897.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

( 8 /97) Gütertarif Basel S C B -- Central- und Westschweiz, sowie Gotthardbahn, vom 15. Juni 1895.

Kündigung von Taxen.

Mit dem 31. Mai 1897 treten die Taxen für den Verkehr mit der Gotthardbahn im obgenannten Gütertarif außer Kraft.

Bezüglich der an ihre Stelle tretenden neuen Taxen wird seiner Zeit besondere Publikation erfolgen.

Basel, den 21. Februar 1897.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

184.

Ausnahmetaxen, 8

185. ( /97) Ausnahmetaxen für Milchtransporte im internen Verkehr der Sihlthalbahn. Aufhebung.

Die vom 14. Mai 1895 an gewährte Frachtermäßigung für Milchtransporte im Abonnement bei Auflieferung von mindestens 500 Liter täglich im internen Verkehr der Sihlthalbahn wird auf den Zeitpunkt der Inbetriebsetzung der Teilstrecke Sihlwald-Sihlbrugg (voraussichtlich 1. Juni 1897) aufgehoben.

Zürich, den 18. Februar 1897.

Direktion der Sihlthalbahn.

72

B. Verkehr mit dem Auslande.

186.

8

( /97) Frachtsätze für Holzgeist, Holzkalk, leere Fässer und leere Säcke im Verkehr «wischen Ungvàr und .Konstang.

Unter Bezugnahme auf die Kundmachung Nr. 834 im Publikationsorgan Nr. 51 vom 16. Dezember 18% bringen wir zur Kenntnis, daß mit Gültigkeit vom 16. März 1897 zwischen Ungvàr und Konstanz folgende direkte Prachtsätze in Kraft treten:

Pro 100 kg.

für Holzgeist (Methylalkohol) in Ladungen von 5000 kg. . . 617 Pfg.

für Holzgeist (Methylalkohol) in Ladungen von 10 000 kg. . . 522 n für Holzkalk, unreiner, essigsaurer, in Ladungen von 5000 kg. 617 ,, für Holzkalk, unreiner, essigsaurer, in Ladungen von 10000 kg. 449 ,, für die leer zurückgehenden Fässer in jedem Gewichte . . . 543 ,, für leere, gebrauchte Säcke in jedem Gewichte 518 ,, Zürich, den 23. Februar 1897.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

187.

( 8 /97) Teil II, Heft 2, der bayerisch-schweigerischen Gütertarife (Verkehr mit V S B) nebst Anhang für die Werrabahn, vom i. Äugst 1895. Kündigung.

Genannter Tarif samt Nachtrag I, vom 1. Juni 1896, und dem Anbang für die Werrabahn, vom 1. August 1895, werden hiermit auf den 31. Mai 1897 gekündet.

Über die an deren Stelle tretenden neuen Tarife erfolgt besondere Publikation.

St. Gallen, den 21. Februar 1897.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

188.

(8/9?) Bayerisch-schweizerischer Güterverkehr. Kündigung der Taxen im Verkehr mit N 0 B und B ötzb ergbahn.

Teil II, Heft l, der bayerisch-schweizerischen Gütertarife vom 1. September 1891 nebst Nachträgen I und U, sowie alle im Verkehr Bayern -- N 0 B und Bötzbergbahn zur Zeit bestehenden besondern Taxen, mit Einschluß der im bayerisch-schweizerischen Holztarif vom 1. April 1884 nebst Nachträgen I--III enthaltenen Frachtsätze nach Stationen der N 0 B und Bötzbergbahn, treten mit 1. Juni 1897 außer Kraft.

Bezüglich deren Ersetzung erfolgt seiner Zeit besondere Publikation.

Zürich, den 18. Februar 1897.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

73

(8/97) Hefte H und IV der belgisch-schweizerischen Gütertarife, vom 1. September 1892.

Aufhebung.

Die Hefte II und IV der belgisch-schweizerischen Gütertarife vom i. September 1892 werden auf 31. Mai 1897 aufgehoben. Das Erscheinen des an deren Stelle tretenden neuen Tarifes wird besonders bekannt gemacht Zürich, den 22. Februar 1897.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

189.

(8/97) Teil II, Heft i, der belgisch-Basler Gütertarife, vom i. Januar 1893.

Eine Abteilung der dieses Jahr in Brüssel stattfindenden internationalen Ausstellung wird im Park von Tervueren untergebracht werden. Zu deren Bedienung ist dort eine Haltestelle mit der Bezeichnung Tervueren (Parc) errichtet und bezüglich der anzuwendenden Taxen mit Brüssel (Midi) gleichgestellt worden.

Bern, den 17. Februar 1897.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

190.

Ausnahmetaxen.

(8/97) Exporttaxe für Gips Etzgen -- Basel SCB transit.

Für die Beförderung von Gips aller Art in Wagenladungen von 10000 kg.

ab Etzgen nach Mülhausen und weiter gelegenen elsässischen Stationen tritt mit Gültigkeit vom 10. März 1897 an eine ermäßigte Taxe Etzgen -- Basel SCB von 23 Cts. pro 100 kg. in Kraft.

Zürich, den 23. Februar 1897.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

191.

C. Transitverkehr.

192.

8

( /97) Teil II der italienisch-deutschen Gütertarife.

Aenderungen im Ausnahmetarif Nr. 11bis für Wein etc. auf den italienischen Strecken.

Die Gültigkeit der Serie A des obigen Ausnahmetarifes, welche tarifgemäß am 14. Februar 1897 erloschen ist, wird von diesem Tage an bis zum 14. Februar 1899 verlängert.

Die Serie B desselben, enthaltend Rückvergütungstaxen, ist auf den 15. Februar 1897 neu aufgelegt worden; Auskunft über die Neuauflage erteilt bis zu deren Einführung mittelst Tarifnachtrages das Abrechnungsbureau der elsaß-lothringischen Bahnen in Straßburg.

Luzern, den 19. Februar 1897.

Direktion der Gotthardbahn.

74

193. ( 8 /97) Tarif commun spécial d'exportation (P. V.J Nr. 484 für Eisen und Stahl etc. ab Pompey, Mont-St-M artin und Pont-à-Mousson nach Chiasso transit und Pino transit.

Der obgenannte Tarif tritt auf Ende Mai 1897 außer Kraft.

Über dessen Ersatz wird besondere Publikation erfolgen.

Bern, den 22. Februar 1897.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

( 8 /97) Teil 11 des Binnengütertarifes der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen. Nachtrag H.

Mit Gültigkeit vom 1. April 1897 tritt der Nachtrag II zu unserem Binnengütertarif, Teil II vom 1. Juni 1895, in Kraft.

Derselbe enthält neben Ergänzungen und Änderungen der ,,Besonderen Tarif Vorschriften" und der ,,Besonderen Bestimmungen zum Nebengebührentarif'' bedeutende Ergänzungen und unwesentliche Einschränkungen der Ausnahmetarife.

Gleichzeitig treten die Frachtsätze des Ausnahmetarifs Nr. 29 für Schwefelkiesabbrände und metallhaltige Abfälle der Anilinfarbenfabrikation in den südwestdeutschen Tarifheften l und 5 im Verkehr von Mülhausen Nord nach Ludwigshafen, Speyer Hafen und Mannheim außer Geltung.

Nähere Auskunft erteilen die Güterabfertigungsstellen und unser Tarifbureau.

Abgabe des Nachtrags kostenfrei.

Straßburg, den 15. Februar 1897.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

191.

(8/97) Notstandstarif für Düngemittel. Ausdehnung des Gültigkeitsgebietes.

Mit Gültigkeit vom 4. Februar 1897 werden in dem Notstandstarif für Düngemittel, vom 15. Juni 1896, die Lokalbahnen Krozingen-Staufen-Sulzburg und Haltingen-Kandern, sowie die Betriebsabteilung Karlsruhe der Gesellschaft mit beschränkter Haftung Lenz & Co. hinsichtlich der Bruchsal-Odenheim-Menzingener- und der Bühlerthal-Bahn unter diejenigen Bahnen aufgenommen, welche in ihrem Binnenverkehr und im direkten Verkehr unter einander die Frachtermässigungen des Notstandstarifes gewähren.

Straßburg, den 16. Februar 1897.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

195.

75

196. C 8 / 97 ) Heft i des südwestdeutschen Verbandsgütertarif es.

Nachtrag IV.

Mit dem 1. März 1897 kommt der Nachtrag IV zum Heft l des südwestdeutschen Verbandsgütertarifs zur Einführung. Darin ist u. a. ein Ausnahmetarif für Getreide, Hülsenfruchte, .Raps- und Rübsaat, sowie für Mühlenerzeugnisse von pfälzischen Stationen nach Basel (Reichsbahn) transit zur Ausfuhr nach der Schweiz und ferner ein Ausnahmetarif für feuchte Stärke (auch feuchte Schlammstärke) vorgesehen.

Nähere Auskunft erteilen die Guterabfertigungsstellen, Straßburg, den 13. Februar 1897.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringeu.

197. (8/97) Seehafen-Ausnahmetarif des norddeutsch-hessisch-südwestdeutschen Verbandes. Ergänzung.

In dem Seehafen-Ansnahmetarif des norddeutsch-hes.sisch-südwestdentschen (früheren westdeutschen) Verbandes sind die Frachtsätze für rohe Baumwolle vom 20. Februar 1897 ab auch für Baumwollabfälle gültig.

Straßburg, den 17. Februar 1897.

tteneraldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 23. Februar 1897: 1. Anhang zu Heft lia des Teiles II der belgisch - südwestdeutschen Verbandsgütertarife, enthaltend Erläuterungen über die Vornahme der Frachtberechnung bei Abfertigung von Sammelladungen im Verkehr mit bestimmten westschweizerischen Stationen.

2. Direkte Frachtsätze für den Transport von Holzgeist (Methylalkohol) und Holzkalk, unreinem, essigsaurem, in Wagenladungen, sowie von leer zurückgehenden Fässern und Säcken zwischen Ungvar, Station der ungarischen Staatsbahnen, und Konstanz.

3. Aufnahme der Sektion Mett-Bözingen in den Ausnahmetarif für die Beförderung von Steinkohlen, Coaks, Agglomérés und Anthracit ab Basel S C ß nach Stationen der Eisenbahnen der Central- und Westschweiz.

4. Ermäßigte Taxe für den Transport von Gips aller Art in Wagenladungen von 10 000 kg. ab Etzgen nach Basel S C B transit mit Bestimmung nach Mulhausen und weiter gelegenen elsäßischen Stationen.

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