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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Übernahme des Betriebes der Drahtseilbahn von der Station nach dem Städtchen Cossonay durch die Gesellschaft der Jura-Simplon-Bahn.

(Vom 1. Juni 1897.)

Tit.

Die Direktion der Jura-Simplon-Bahn in Bern hat mit Schreiben vom 25. Februar 1897 den zwischen der Gesellschaft der Drahtseilbahn von der Station nach dem Städtchen Cossonay, mit Sitz in Cossonay, und der Gesellschaft der Jura-Simplon-Bahn, mit Sitz in Bern, unterm 28. Januar 1897 abgeschlossenen Vertrag betreffend die Übernahme des Betriebs der Seilbahn durch die letztere, vorgelegt und um Genehmigung im Sinne des Art. 10 des Bundesgesetzes vom 23. Dezember 1872 über den Bau und Betrieb der Eisenbahnen auf dem Gebiete der schweizerischen Eidgenossenschaft nachgesucht.

Die Jura-Simplon-Bahn übernimmt die Besorgung des gesamten Betriebsdienstes und die Verwaltung der Seilbahn in Cossonay zu den in der Konzession und durch die Bundesgesetze und Verordnungen festgesetzten Bedingungen auf Rechnung und Gefahr der Eigentümerin. Als Entschädigung für die hieraus erwachsenden Lasten sind der Jura-Simplon-Bahn die gemachten Auslagen, vermehrt um 10 % für allgemeine Verwaltungskosten zu erstatten, ferner ist derselben eine Aversalsumme von Fr. 450 per Jahr für Übernahme der Folgen von Beschädigungen und Verlust von Gütern, von

553 Brandfällen, von Unfällen bei Personen etc. zu bezahlen. Die Auslagen für Vollendungs- und Erweiterungsbauten, für Vermehrung des Rollmaterials, der Gerätschaften und des Mobiliars sind der Gesellschaft der Jura-Simplon-Bahn unter Zuschlag von 8 % für allgemeine Verwaltung, für Studien und Bauleitung zurückzuerstatten.

Dieser Zuschlag von 8 °/o ist bei Ankauf von Rollmaterial nicht in Anrechnung zu bringen.

Der Betriebsvertrag ist abgeschlossen auf die ganze Dauer der Konzession der Seilbahn in Cossonay, d. h. bis 26. Juni 1971. Die Jura-Simplon-Bahn behält sich aber das Recht vor, den Vertrag jederzeit auf ein Jahr zu künden; dasselbe Kündigungsrecht steht der Gesellschaft der Seilbahn nur zu, nachdem sie ihr Hypothekaranleihen von Fr. 200,000 vollständig zurückgezahlt hat.

In Übereinstimmung mit dem Staatsrat des Kantons Waadt, dem in üblicher Weise Gelegenheit gegeben worden war, sich über den Vertrag auszusprechen, empfehlen wir Ihnen, dem genannten Betriebsvertrag die gesetzliche Genehmigung zu erteilen und beantragen Ihnen, den nachstehenden Beschlußentwurf, der nur die üblichen Vorbehalte enthält, gutzuheißen.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 1. Juni 1897.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, · Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Dencher.

Der I. Vizekanzler:

Schatzmann.

554 (Entwurf.)

BuEdesfoeschluß .betreffend

die Übernahme des Betriebes der Drahtseilbahn von der Station nach dem Städtchen Cossonay durch die Gesellschaft der Jura-Simplon-Bahn.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1. eines Schreibens der Direktion der Jura-Simplon-Baho, vom 25. Februar 1897, nebst zugehörigem Vertrag; 2. einer Botschaft des Bundesrates vom 1. Juni 1897, beschließ t: 1. Dem unterm 28. Januar 1897 abgeschlossenen Vertrag betreffend die Übernahme des Betriebes der Drahtseilbahn von der Station nach dem Städtchen Cossonay durch die Verwaltung der Jura-Simplon-Bahn wird unter der Bedingung die Genehmigung erteilt, daß für die Erfüllung der von der Betriebsgesellschaft übernommenen gesetzlichen und konzessionsmäßigen Pflichten im Sinne des Art. 28 des Bundesgesetzes vom 23. Dezember 1872 über den Bau und Betrieb der Eisenbahnen auf dem Gebiete der schweizerischen Eidgenossenschaft auch die Gesellschaft der Drahtseilbahn von der Station nach dem Städtchen Cossonay haftet.

2. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Übernahme des Betriebes der Drahtseilbahn von der Station nach dem Städtchen Cossonay durch die Gesellschaft der Jura-Simplon-Bahn. (Vom 1. Juni 1897.)

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Jahr

1897

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22

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02.06.1897

Date Data Seite

552-554

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