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Bericht der

ständerätlichen Kommission, betreffend die hauswirtschaftliche und berufliche Ausbildung des weiblichen Geschlechts.

(Vom 5. April 1895.)

Tit.

Die Eidgenossenschaft nimmt sich in den letzten Jahren mehr und mehr des verfassungsgemäßen Bundeszweckes, ,,der Sorge um die gemeinsame Wohlfahrt", an.

Es ist ja selbstverständlich, daß der eidgenössische Gedanke zunächst zum Ausdruck gelangen muß in der Verteidigung des Vaterlandes und in Wahrung der politischen und individuellen Rechte aller Eidgenossen.

Aber mit und neben dem Sonnenlichte der Freiheit ist das Schweizerland nur dadurch und in d e m Maße die glückliche Heimat aller Eidgenossen und wächst es a l l e n seinen Kindern recht tief und treu ins Herz hinein, als möglichst der Not gesteuert wird und a l l e n ein m e n s c h e n w ü r d i g e s Dasein zugesichert ist.

Die Armenpflege im engern Sinne ist Sache der engern Kreise, zunächst der Gemeinde als der erweiterten Familie. Hierbei ist allerdings eine scharfe Kontrolle Pflicht eines christlichen und humanen Staates.

Die Volksschule ist Sache der Kantone, sonst hätte die Kantonalsouveränität keinen ethischen Gehalt und keinen rechten Wert mehr. Wir dürfen nicht alles uniformieren und verflachen, wir müssen dem Volke seine ausgeprägten, charakterfesten Typen wahren.

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Die Eidgenossenschaft muß aber auf dem vielverzweigten, eigentlichen Felde der Arbeit die Erwerbskraft der Nation vertiefen, vergeistigen und vermehren. Dadurch wirkt sie auch n a t i o n a l bildend und erziehend.

Durch die Handels- und Gewerbefreiheit, dieses sociale Erbteil der großen Revolution, entfesselten die modernen Staaten im Guten und im Schlimmen alle Kräfte. Es entstund ein an- und aufregender, rast- und ruheloser Wettbewerb im Kampfe aller gegen alle, und in diesem u n g l e i c h e n Kampfe m ü s s e n die wirtschaftlich schwächern Existenzen, welche recht eigentlich die breiten Schichten des Volkes bilden, mit beruflich tüchtigen Waffen ausgerüstet werden.

D a s ist, auf dem Gebiete der Volksarbeit, der volkspädagogische Beruf der Eidgenossenschaft. Sie muß überall da fördernd und systematisierend eintreten, wo die kantonalen, korporativen und individuellen Kräfte zu zersplittert und zu schwach sind.

Sie hat diesbezüglich in wenigen Jahren Großes geleistet auf dem Gebiete der Landwirtschaft und der Gewerbe. Viele Volkskreise wachsen dadurch aus dem Schlendrian und aus dem deprimierenden Gefühl hülfloser und unbeholfener Vereinzelung heraus.

Wichtiger als das Bundesgeld ist der Ansporn zu beruflich tüchtiger und darum fruchtbringender Arbeit, der in der Bundesunterstützung und Bundeskontrolle liegt.

Der rationelle Betrieb der Landwirtschaft hat sich verallgemeinert, die Brtragbarkeit des Bodens hat sich zu Thal und Berg gehoben, und es zeigt sich, gerade bei den jetzigen Preisverhältnissen, welch enormer Wert in der Verbesserung der Viehzucht liegt.

Auf gewerblichem Gebiete popularisiert sich der Kunst- und Schönheitssinn. Der geist- und gemütlose Kasernenstil oder vielmehr die philisterhafte Stillosigkeit mußte wieder frischen und lebendigen Charaktertypen weichen, und dieser wärmere, edlere Ton, der in den öffentlichen Bauten, in den Häuserfronten, sowie in der nicht überladenen, aber sinnvollen Ausstattung des Hauses täglich und stündlich vor das Auge tritt, wirkt veredelnd auf Verstand und Herz, Aber für die Hauptsache hat die Eidgenossenschaft bisan noch wenig oder nichts gethan, für die Wohlfahrt des Hauses.

Was fruchtet aller Erwerb, wenn er nicht gut benützt, wenn nicht gespart wird? Die Sparsamkeit, diese edle Tugend weiser Selbstbeschränkung, entartet aber zu blödem, unfruchtbarem Geiz, wenn nicht Sinn und Befähigung vorhanden ist für eine thunlichst verständige und darum wahrhaft haushälterische Befriedigung der

Haushfiltungsbedürfnisse. Nicht nur politisch, sondern auch volkswirtschaftlich liegt ein tiefer Sinn im Worte des praktischen Briten: ,,Des Bürgers Haus ist seine Burg". Wenn Schiller dem Teil mit allem Rechte das stolze Wort mannhafter Selbsthülfe in den Mund legt: ,,Die Axt im Haus erspart den Zimmermann u , so ist ein noch viel größerer, weil permanent notwendiger Fonds der Ersparnis und damit der autonomen Festigung des Hauses die Nadel und der Kochherd. Wo es da gut steht, da ist für einen Not- und Ehrenpfennig stets gesorgt. Wenn da rohe, unerl'ahrene Hände sinnlos walten, dann geht aller Verdienst des Mannes und auch das ererbte Kapital in einem Danaidensieb verloren. Die einzig ausgiebige Volkssparkasse ist der gut geführte Haushalt. Hier werden jene kleinern und größern Kapitalien gegründet, ohne welche der erleuchtende und erwärmende Christbaum der nationalen Liebesthätigkeit undenkbar ist.

Wenn es an einem verständigen Volkshaushalt gebricht-- und darunter verstehe ich im logischen, keineswegs feindseligen Gegensatze zum Staatshaushalt die Summe aller individuellen Haushaltungen -- dann geht uns der Mittelstand verloren. Das Volksvermögen wird, wegen der Ohnmacht der Widerstandskraft, durch die zwei Riesenarme der Maschine und der kapitalistischen Association zusammengerafft in die Hand von wenigen, und die Masse sinkt zum Pauperismus und zum Proletariat hinunter. Der Mittelstand ist nber gleichbedeutend mit der ethischen und politischen Kraft des Volkes, mit der nationalen Freiheit, Kraft und Ehre. Der Bauer und der Bürger haben das Vaterland gegründet, im Bürger und im Bauern wurzelt zunächst der schweizerische Volksgeist. Für das freie Volksleben ist das solide Haus das notwendige konservative Fundament.

Man klagt viel über Unfriede und Verlotterung im Familienleben. Die Unzufriedenheit entstammt der Hoffnungslosigkeit und die Hoffnungslosigkeit entstammt dem Mangel an Anstelligkeit und verständiger Berechnung. Nur durch den Pfennig führt der Weg zum Gulden, und der Pfennig ist unvergleichlich rascher verausgabt als erspart.

Man klagt über Zunahme des Wirtshauslebens, und das ordinäre VVirtshausleben ist der Feind der Häuslichkeit, aber auch der geistigen Sammlung und Erhebung. Das Wirtshausgesprädi wirkt gar oft mehr aufregend als anregend, es fördert oft mehr die sociale und
politische Verbitterung, als gereifte, nüchterne Reformen. Das Zerrbild politischer Regsamkeit und bürgerlicher Tüchtigkeit, die oberflächliche, gehässige Kannegießerei entstammt gar oft dem Mangel an Sinn für Häuslichkeit und für verständige Genügsamkeit.

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Der Socialismus macht bei jenem Arbeitervolke Propaganda, welchem der warme Herd, das heimelige Heim fehlt. Vor der Dekadenz und der Verkommenheit bewahrt hoch wie niedrig nur ein mannhaftes Gefühl der Selbständigkeit und innerer Zufriedenheit, nur ein festes Kapital geistiger und moralischer Konzentration.

Wem es ernst mit der Bekämpfung des Alkoholismus ist, der wird diesen Kampf zunächst allerdings durch wissenschaftliche und volkstümliche Belehrung führen, der wird aber auch dem Volke thunlichst für ein schaffensfreudiges Leben, für ein gemütliches Heim und für eine währschafte Kost und Kleidung sorgen. Ein fried- und freudeloses Leben, ein verbittertes G-emüt, die Verzweiflung an einem glücklichen, ehrenhaften Fortkommen führen auf den Abweg.

In der Schweiz giebt es fünfmal mehr Ehescheidungen als in England. Wie verführerisch wirkt dies auf den Leichtsinn ! Wie unheilvoll muß dies auf die Jugend wirken ! Es ist dies allerdings großenteils eine Folge der diesbezüglich viel zu leichtsinnigen Gesetzgebung, und vor allem sollte man den christlich-sittlichen Lebensernst ins Herz der Jugend pflanzen. Aber auch der ökonomische Ruin geht in tausend Fällen Hand in Hand mit der moralischen Korruption, und wie nur über einem braven Leben Gottes Segen waltet, so schützt die wirtschaftliche Tüchtigkeit und die intelligente Arbeit gar oft vor sittlichem Verderben.

Es wird heutzutage das mögliche gethan für die Ausbildung des männlichen Geschlechtes ; bezüglich der Berufsbildung wird aber staatlich vernachlässigt die frömmere, zartere und schönere Hälfte der Menschheit. Das Arbeits- und Erwerbsgebiet des weiblichen Geschlechtes ist intensiv äußerst wichtig, aber extensiv in hohem Maße beschränkt. Darum sollte es in diesem engern, häuslichen Rahmen mit möglichster Schaffenstüchtigkeit ausgerüstet werden.

Unvergleichlich häufiger als beim jungen Manne geht beim Mädchen die Arbeit vom Dienste anderer, d. h. vom mehr gewerblichen Berufe, in die rein häusliche Arbeit über. Das Dienstmädchen und die Fabrikarbeiterin wird Hausfrau, und darum lassen sich auch die verschiedenen Unterrichtsgebiete logisch und inhaltlich nicht scharf auseinander halten.

Die Hauptsache aber ist, daß der praktische Zweck vorwiegt, daß man die Bedürfnisse des Mittelstandes und der armem Klassen stets im Auge hält. Alles Großartige,
Übertriebene, Unwesentliche muß ferngehalten werden. Man soll nach keiner Richtung den Luxus und die Verschwendung, sondern die Sparsamkeit und Häuslichkeit zu fördern suchen.

Bundesblatt. 47. Jahrg. Bd. III.

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90 Man muß diese Kurse möglichst zugänglich machen. Darum dürfen sie nicht zu lange dauern. Darum sollen sie an möglichst vielen Orten stattfinden. Darum sollen Eintrittsgelder und überhaupt alle erschwerenden Bedingungen bei Zuerkennung der eidgenössischen Subsidien thunlichst untersagt werden.

Nach der Arbeit von Dietrich bestunden im Jahre 1892 für die weibliche Berufsbildung 72 Schulen und 91 Kurse in der Schweiz.

Merkwürdig ist, daß fast ausnahmslos diese Schulen und Kurse von Vereinen und Gemeinden ins Leben gerufen wurden. Es bestund nur e i n e kantonale Anstalt. Daraus geht hervor, daß noch sehr viel Systems- und Planlosigkeit in der Sache waltet, daß man fast alles der nur sporadisch wirkenden Privatinitiative überläßt und daß die Kantone keineswegs die notwendige Schwungkraft in die Sache bringen. In v i e l e n Landesgegenden geschieht noch g a r n i c h t s . Einzig durch den Bund werden diese Schulen und Kurse in rationeller Weise über das ganz Land verbreitet.

Die Haushaltungskurse sind auch zu Stadt und Land viel notwendiger als früher, weil das sociale Leben und die Arbeit des weiblichen Geschlechts viel weniger innert dem häuslichen Rahmen sich bewegt. Früher pflanzten sich die alten, schlichten, geheiligten Traditionen von einem Geschlecht fort auf das andere, und innert den vier heimischen Wänden spielten sich für das Hausmütterleiu die Geschicke seines Lebens von der Wiege bis zum Sterbestündleiu ab. Das Großmütterlein war vielfach die liebevolle Lehrmeisterin des jungen Mädchens. Jetzt macht der gewaltige Kontrast zwischen Haus- und Fabrikarbeit sich geltend, und die Hausfrau muß verdienen , bis sie aus dem verdienten Lohn notdurftig die Kinder nähren kann. Darum muß sie ängstlich Geld und Zeit zusammenhalten, und doch sollte sie an gewissenhafte Reinlichkeit gewöhnt sein, sie sollte die Gesetze der praktischen Hygienie kennen und anwenden und mit möglichst bescheidenem Kostenaufwand eine möglichst gesunde Kost bereiten, denn für jeden Menschen und insbesondere für die Arbeiterfamilie ist neben einem guten Gewissen die Gesundheit das beste Kapital.

Auch sollte die arme Arbeiterfrau während ihres kurzen Aufenthaltes in ihrem schmucklos engen Heim möglichst bildend und erziehend wirken, und diese ernste, schwere Kunst des Herzens und Charakters lehrt sich auch nicht in den
kahlen Sälen der Fabrikarbeit.

Haushaltungskurse für das arme Volk der Arbeit sollten darum auch vor allem beseelt und geadelt sein durch veredelnde pädagogische Einwirkung auf das Gemüt und den Charakter. Das ist aber nur möglich bei hingebungsvollen, musterhaften Lehrkräften,

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und solche müssen eben in mustergültigen Fachschulen herangebildet werden, solche lassen sich nur gewinnen durch die Gewähr für ein angemessenes Thätigkeitsgebiet und für eine würdige sociale Lebensstellung, und d i e s e Gewähr, als gerechtes Äquivalent allseitiger Berufstuchtigkeit und notwendiger Schaffens- und Entwicklungsfreudigkeit, kann nur mit Hülfe der Eidgenossenschaft geboten werden.

In die eigentliche Volksschule soll die Bundesthätigkeit ftlr die berufliche Ausbildung des weiblichen Geschlechtes nicht hinuntersteigen. Das Gleiche ziemt sich keineswegs für reich und arm, für Stadt und Land. Die direkte Intervention auf dem Gebiete der Volksschule liegt ü b e r h a u p t außer dem Kompetenzenkreise der Eidgenossenschaft, und es wäre eine verhängnisvolle Gefahr für die naturgemäße Mission der Volksschule, wenn man sie mit allerlei Fächern überladen wollte. Der Knabe und das Mädchen müssen zunächst den gleichen Elementarunterricht erhalten.

Dann aber kommt die Zeit, wo sie auseinandergehen, bis sie zu innigstem Verbände sich vereinen. In den gleichen Lebensjahren, wo der Knabe seine professionelle Ausbildung erhält, sollte eine thunlichst praktische Fortbildungsschule, und zwar wenn möglich auf dem Wege des kantonalen Obligatoriums, das Mädchen in Ergänzung des Elternhauses für s e i n e n Lebensberuf befähigen.

Unvergleichlich wichtiger und richtiger als eine halbgelehrto ,,BlaustrumpP-Bildung und als unverdautes Eintrichtern mannigfachen Gedächtniskrams ist für das Mädchen überhaupt und zumal für das Mädchen der Arbeiterfamilie und des Landvolkes die praktisch gediegene Einführung in die verschiedenen Gebiete einer schlichten, bürgerlichen Hauswirtschaft. Durch die Verzweigung über das ganze Land und durch die möglichste Anpassung an die eigentlichen Volksbedürfnisse könnten solch berufsmäßige Mädchenfortbildungsschulen ungemein viel Gutes stiften. Dadurch und einzig dadurch würde eine tüchtige weibliche Berufsbildung in alle Schichten der Bevölkerung getragen, und weil es sich hierbei um eine möglichst intensive und extensive Förderung der eigentlichen Volksinteressen handelt, so ist diese Anregung des Herrn Kollegen B l u mer von G l a r u s ein ebenso demokratischer als patriotischer Gedanke. Alles andere kann vielen Segen stiften, aber es wirkt immerhin sporadisch. D a s wäre eine
allumfassende V o l k s t hat.

Und das wäre keine autoritäre Intervention des Bundes auf dem Gebiete der Volksschule, denn die Initiative läge ja voll und ganz in der Hand der einzelnen Kantone. Und es handelt sich nicht um die Volksschule, sondern l e d i g l i c h um die b e r u f l i c h e Ausbildung des weiblichen Geschlechtes.

92 D a s aber wird im Auftrage der Kommission betont, daß auch d i e s e Lösung des uns vorgesteckten Zieles im Rahmen unseres Entwurfes liegt, und daß nach Ausbildung praktischer Lehrkräfte auf d i e s e m Wege der v o l k s f r e u n d l i c l i e Zweck unserer Aufgabe in den weitesten Kreisen popularisiert würde. Das Vorgehen einzelner Kantone dürfte nach Zusicherung der Bundeshülfe verhältnismäßig rasch Bahn brechen.

Wir verdanken die Enquete, die das Frauenkomitee von Bern bei 1400 Frauen- und Töchtervereinen in 16 Kantonen aufgenommen hat. Dasselbe betont mit allem Fug, daß mau diese Schulen und Kurse thunlichst popularisieren und daß man zumal auch die Interessen der landwirtschaftlichen Bevölkerung hierbei ins Auge fassen soll. Es ist zweifellos für die Mädchen auf dem Lande unvergleichlich vorteilhafter, wenn sie in Ergänzung der häuslichen Routine in einem praktischen und einfachen Kurse einem größern hauswirtschaftlichen Betriebe umsichtig und sparsam vorzustehen lernen, als wenn sie in einer Pension oder auf einem Hotel einen gewissen äußern Schliff sich aneignen, aber von den Bedürfnissen und den Arbeiten des häuslichen Lebens sich entwöhnen. Aber man kann nie genug betonen, dali man bei Veranstaltung solcher Schulen und Kurse nicht die Lebensweise der sogenannten Herren-Bauern, sondern die eigentlichen Bedürfnisse der landwirtschaftlichen Bevölkerung auf möglichst einfachem und praktischem Boden im Auge haben soll.

Daß aber diesbezüglich noch gar vieles im argen liegt, zeigt der riesige Import von Lebensrnitteln, welche die schweizerische Landwirtschaft selbst erzeugen könnte. Was könnte in den zahlreichen günstigen Lagen für eine schmackhafte und gesunde Nahrung durch den Gemüsebau geschehen ! Und ist es denn notwendig, daß wir für Butter annähernd 4 Millionen, für frisches und geräuchertes Fleisch über 3 Millionen, für Eier und Geflügel über 11 Millionen alljährlich ins Ausland wandern lassen? Wie naturwahr schildert Jeremias Gotthelf auch für einen stolzen, behäbigen Bauernhof den Wert solch kleiner, aber ständig wiederkehrender Nebenverdienste durch die Hausfrau ! Wie mancher Not, die an die Thüre pocht, kann dadurch gesteuert werden ! Es ist eine zweifelhafte Ehre für unsern fortgeschrittenen Volksstaat, daß wir uns in der rationellen Pflege der bäuerlichen und bürgerlichen
Hauswirtschaft durch gesetzliche Vorkehren monarchischer Staaten überflügeln ließen.

Über Mangel an guten D i e n s t b o t e n wird zu Stadt und Land geklagt. Und die Dienstboten sind nicht nur in ökonomischer Beziehung von der höchsten Wichtigkeit, sie haben auch einen unberechenbaren Einfluß auf die Kinder. Aus den Dienstboten rekrutieren

93 sich großenteils die Arbeiterfamilien, sowie zahlreiche Familien des ärmern Mittelstandes. Aus schlechten Mägden giebt es niemals gute Mütter. Schlechte Dienstboten werden nie lange in braven Familien geduldet, und schlechte Dienstherrschaften bieten für sie die größten sittlichen Gefahren. Gute Dienstboten wachsen bei duu heutigen, künstlich gesteigerten Ansprüchen schon darum nicht aus dem Boden, weil es ihnen an der notwendigen Anleitung gebricht. Zu Hause können sie das nicht erlernen, und beim Dienstantritte sollten sie die vielfache Arbeit und die Diseiplin schon kennen. Sie sollten überhaupt öfter als früher die haushälterischen Kenntnisse der in höhern Sphären schwebenden Dame des Hauses zu ersetzen wissen.

Darum haben wir zu viel Auswanderung, darum haben wir, zu ihrer hohen Gefahr, zu viel arbeitslose junge Mädchen, darum haben wir eine Legion fremder Dienstboten, zumal in der Nord- und Ostschweiz aus dem Schwabenlande.

In der Kommission wurde einläßlich darüber diskutiert, ob man Specialkurse für Dienstboten unterstützen solle. Es wurde einerseits betont, daß die Ausbildung für den Dienstbotenberuf als ein integrierender Bestandteil der hauswirtschaftlichen Ausbildung betrachtet werden müsse, und daß es nicht Sache des Bundes sei, Dienstboten für die höhern Stände auszubilden. Auf der andern Seite aber \vurde bemerkt, es handle sich um eine b e r u f l i c h e , Ausbildung, man könne einzig dadurch vielen Mädchen aus den ärmern Klassen eine gesicherte und ehrenhafte Existenz gewähren, es handle sich gerade hier um eine intellektuelle und praktische Förderung jener Mädchen nus dem Volke, die vielleicht, zeitlebens auf das harte Los des Dieneus angewiesen seien und die nur durch allseitige Zuverlässigkeit sich in brave Familien hineinleben. Darum müssen gerade d i e s e Schulen und Kurse auch herz- und charakterbildend wirken, sie müssen aber auch eminent praktisch, leicht zugänglich und deshalb viel einfacher eingerichtet sein als allumfassende Unterrichtsanstalten für die Hauswirtschaft.

Nicht am wenigsten mit Rücksicht auf d i e s e Frage gaben wir unserni Beschlussesantrage eine a l l g e m e i n e Fassung, und ich bin beauftragt, 0 zu betonen, daß damit die bereits wiederholt erfolgte eidgenössische Subventionierung specieller Dienstbotenkurse in keiner Weise ausgeschlossen ist.
Auch mit Rücksicht auf die e i n f a c h s t e weibliche Handarbeit bietet in der ärmern Familie der häusliche Unterricht oft blutwenig oder gar nichts. Und gerade in den ärmern Gemeinden und Landesteilen wäre diesbezüglich noch unendlich viel zu thun.

Es fehlt flir die elementarste Arbeitsschule oft an gar nichts als an allem, es fehlt an Arbeitsstoff, an der Lehrmethode, an der

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Kontrolle und an der tüchtigen Lehrkraft. Vom Standpunkte der Reinlichkeit, der Sparsamkeit und der praktischen Intelligenz liegt noch ein enormes Kapital der Volks Wohlfahrt begraben.

Die Ausbildung t ü c h t i g e r L e h r k r ä f t e ist überhaupt das dringendste Bedürfnis. All diese Kurse und Schulen sollen eben volkspädagogisch, d. h. charakterbildend, veredelnd und erziehend wirken. Darum braucht es Fachlehrerinnen mit musterhaftem Beispiel, mit klarem Kopf und warmem Herzen, die durch unpraktisches Verständnis Bahn brechen und die mit anregender Liebe und Opferwilligkeit sich ihrer Arbeit widmen.

Selbstverständlich kann nicht alles auf einmal geschehen, aber das Bedürfnis, daß für die praktische Ausbildung des weiblichen Geschlechts, d. h. für die Wohlfahrt des Schweizorhauses etwas G r ü n d l i c h e s und U m f a s s e n d es geleistet werden sollte, macht sich in immer weitem Kreisen geltend. Man wartet nur auf die eidgenössische Initiative und Organisation und es wird sich, laut Zuschriften kompetentester Kreise, gar manchen (Mes ein frischer, freudiger Aufschwung geltend machen.

Der Bundesrat glaubte nun, es bedürfe keines speciellen Bundesbeschlusses, sondern es solle der Bundesbeschluß vom 27. Juni 1884 betreffend die gewerbliche und industrielle Berufsbildung auf die Anstalten für die Ausbildung des weiblichen Geschlechtes interpretative Anwendung erhalten. Aber es handelt sich hier in erster Linie keineswegs um Industrie und Gewerbe, sondern um das Haus und die Familie. Man legt sonach in den Bundesbeschluß von 1884 etwas hinein, was einer andern Lebens- und Interessensphäre angehört, und sodann ist es durch die beständige Observanz in der Entwickelung des Bundesrechtes ausgeschlossen, daß man Gesetze und Dekrete auf dem Wege der authentischen Interpretation erweitert. Der Bundesbeschluß betreffend die gewerbliche und industrielle Ausbildung ist im Grunde ein G e s e t z , und er ist mit der Referendumsklausel ausgestattet. Was wir heute beantragen, das ist auch bleibender, a l l g e m e i n v e r b i n d l i c h e r Natur, und darum darf es, der staatsrechtlichen Konsequenzen wegen, dem fakultativen Referendum nicht entzogen werden.

0 Sodann darf der in Art. 8 des bestehenden Bundesbesehlusses vorgesehene Kredit nicht auf dem Wege einer bloßen Interpretation anderweitigen
Zwecken zugewendet werden. Durch einen Specialbeschluß wird auch zum vornherein der vorwürfigen Aufgabe eine erhöhte Bedeutung und Wichtigkeit verliehen, und es kann derselbe dann viel besser auf dem Wege einer jeweiligen Vollziehungsverordnung sich all jenen Specialaufgaben anpassen, die sich erst auf ·dem Wege der praktischen Erfahrung krystallisieren und herausgestalten werden.

95 Wir beantragen Ihnen darum auch, in unserm Beschlüsse alles Detail zu vermeiden, damit man durch keine unvollständige Kasuistik verhindert wird, a l l e n e i g e n t l i c h e n Bedürfnissen zu genügen.

Es kann und soll dann in der A u s f ü h r u n g der Blick auf speci elle Aufgaben, auf das K o n k r e t e , das E i n z e l n e gerichtet werden.

Unsere redaktionelle Fassung ist übrigens in keiner Weise elastischer als diejenige des Bundesbeschlusses für die männliche Berufsbildung. Und wir lehnen uns, nach notwendiger Schaffung der legislatorischen Unterlage, an diesen Beschluß an, weil derselbe für die artikelweise Ausführung die notwendigen Analogien bietet, und weil darin zumal auch die Ausbildung der Lehrkräfte, die Erteilung von Stipendien, sowie jene Bundeskontrolle vorgesehen ist, die vermöge ihres systematischen Weitblicks und ihrer Erfahrung auch auf andern Gebieten manchmal mehr wirkt als das Bundesgeld.

Diese logische Anlehnung an den Bundesbeschluß betreffend die männliche Berufsbildung ist übrigens kein Novuni, sondern es wurde bezüglich der Subventionierung des kommerziellen Unterrichtes ein ähnliches Verfahren eingeschlagen.

Wir nehmen auch von einer Feststellung des Kredites Umgang.

Man hat hierfür zum vornherein zu wenig positive Anhaltspunkte.

Maßgebend ist diesbezüglich eben, was draußen im Lande gethan wird, und was nützt es, wie in Art. 8 des Bundesbeschlusses vom 27. Juni 1884, einen Kredit v o r l ä u f i g festzusetzen, der dann doch, gemäß dem Wortlaut des betreffenden Artikels, beliebig überschritten werden kann? Statt der dort zunächst vorgesehenen Fr. 150,000 werden ja jetzt schon für die gewerbliche Ausbildung des männlichen Geschlechtes jährlich über Fr. 800,000 ausgegeben.

Für unsero Zweck dürfte allerdings, nach thuulichst zuverlässigen Berechnungen, ein Budgetposten von höchstens Fr. 60,000 auf geraume Zeit genügen.

Dagegen, daß die Bäume nicht in den Himmel wachsen, wird erstens durch die auch für den vorwürftgen Beschlussesentwurf normgebende Bestimmung des Bundesbeschlusses von 1884 vorgesorgt, daß der Kredit nach der jeweiligen finanziellen Lage des Bundes sich zu richten habe, und vor allem dadurch, daß der Bund nur höchstens den dritten Teil der Gesamtkosten, d. h. die Hälfte der Summe zahlt, die von anderer Seite geleistet wird. Hierin liegt
auch die beste materielle Gewähr gegen unpraktische Geldverschleuderung und unüberlegte Pröbeleien. Auch darf ausdrucklich infolge der Bundesunterstützung die Leistung von anderer Seite nie vermindert werden.

Der Bundesrat wird, an Hand des maßgebenden Bundesbeschlusses, nur mit den Kantonen und nicht mit Vereinen oder Privat-

96 personen direkt unterhandeln. Hierdurch wird die Vereinsthätigkeit und die Privatinitiative durchaus nicht ausgeschlossen. Aber das notwendige staatsrechtliche Medium bilden die Kantone, ihre permanenten Regierungen sind dem Bunde v e r a n t w o r t l i c h . Das entspricht dem föderativen Charakter der Eidgenossenschaft. Die Vereine sind beim Mangel einer staatsrechtlichen Unterlage im Personalbestand ihrer Komitees und in ihren Statuten für eine dauernde Verantwortlichkeit viel zu fluktuierend. Die V e r e i n e k ö n n e n in n o t w e n d i g e r u n d h e i l s a m s t e r W e i s e die Thätigkeit in den Kantonen anspornen und organisieren. Der Bund muß sich aber naturnotwendig an B e h ö r d e n wenden können, welche s e i n e Weisungen nicht nur mit frommen Wünschen, sondern mit autoritativen Beschlüssen in Vollziehung setzen können.

Wir betonen dies bei a l l e r Sympathie und Hochachtung für die ebenso opferwillige als segensreiche Thatkraft der Vereine. -- Ihr Berichterstatter beantragte in seiner Motion auch die Unterstützung von K r a n k e n w ä r t er k ü r se n.

Das eidgenössische Militärdepartement hat für ein diesbezügliches Vorgehen in d e r Richtung sich ausgesprochen, daß ein zweckentsprechender und ausreichender Unterricht in Spitalanstalten erteilt werde, und daß das ausgebildete Personal im Kriegsfall der Leitung des militärischen Spitaldienstes sich direkt oder indirekt (z. B. in Anstalten des roten Kreuzes) zur Verfügung stellen müsse.

Das Militärdepartement betont den sehr fühlbaren Mangel an ausgebildetem Wärterpersonal, und das eidgenössische Gesundheitsamt erstellte den statistischen Nachweis, daß auch in e p i d e m i e n f r e i e n Zeiten sich v i e l z u w e n i g g eb il de te Krankenwärter vorfinden.

Der Bundesrat will indessen zuwarten bis nach Einführung der obligatorischen Unfall- und Krankenversicherung. Er sagt nämlich, daß jetzt für eine tüchtige Ausbildung zu wenig Gelegenheit geboten sei.

Wir konstatieren zwar in a u s d r ü c k l i c h e r Übereinstimmung mit demDepartement, daß der vorwürfige B u n d e s b e s c h l u ß , s o w i e der B u n des b e s c h l u ß vom 2 7 . J u n i 1884 f ü r d i e e i d g e n ö s s i s c h e U n t e r s t ü t z u n g der Ausbildung von Krankenwärtern beiderlei Geschlechtes die notwendige K o m p e t e n z gewähren. Es
handelt sich eben auch hier um eine b e r u f l i c h e Bildung.

Aber es wird ganz entschieden zu wenig gethan, wenn der Bund nur passiv im Hintergrunde steht und alle Initiative andern überläßt. Es geschieht dann eben nichts. Mit Rücksicht auf die vaterländische Wehrkraft, mit Rücksicht auf die bevorstehende eidgenössische Kranken- und Unfallversicherung und mit Rücksicht auf

97 die hehren Pflichten der Humanität sollte ganz notwendig die Initiative und die Organisation großenteils von der Eidgenossenschaft ausgehen. Wir müssen darum den Bundesrat dringend ersuchen, die Präge ganz ernst im Auge zu behalten und nicht ad Calendas Graecas zu vertagen. Es macht sich, zumal auf dem Lande, f a s t ü b e r a l l ein äußerst fühlbarer Mangel an Krankenwärtern geltend.

Was nützt der beste Arzt, wenn es dem Kranken an der verständigen Pflege fehlt? Man verurteilt die Kurpfuscherei, aber in der Krankenpflege steht diese heillose Kurpfuscherei in vollster Blüte.

Gute Krankenwärter machen eine höchst notwendige Propaganda für die Hygieine. Gute Krankenwärter sind auf dem Lande äußerst schwer erhältlich ohne Wartegelder, und auch hierzu sollte die Eidgenossenschaft den Ansporn geben. Welch schreckliche Folgen hätte es, wenn im Kriegsfall oder bei einer stark verbreiteten Epidemie der Mangel an gebildeten Krankenwärtern höchst frappant zu Tage treten würde!

Die Boten der christlichen Menschenliebe, die barmherzigen Schwestern und die Diakonissinnen, erfüllen zumeist ihren Engelsberuf in den Spitälern. Draußen auf dem Lande aber und in den städtischen Schlupfwinkeln der Armut liegen Tausende von Kranken ohne jede rationelle Pflege auf dem Schmerzenlager. Bei Einführung der obligatorischen Krankenversicherung dürfte sich dieser Übelatand auch geschäftlich in fatalstem Lichte zeigen. Es ist mir Herzenssache, dem entschiedenen Wunsche Ausdruck zu verleihen, daß auch auf diesem Gebiete die Eidgenossenschaft den Beruf edler und notwendiger Humanität erfüllen möge. Herz und Seele dieses Berufes ist allerdings der Geist des Opfers und der Liebe, der einzig auf dem Goldgrund des Christentums beruht. -- Tit. Gestatten Sie mir zum Schlüsse noch zwei kurze Erwägungen. Das Kind wird heute vom Staate dem Elternhaus entzogen und manches Jahr hindurch in der Schule mit den notwendigen Elementarkenntnissen ausgestattet. Es ist dies eine edle Pflicht des Volks- und Kulturstaates. Aber es ist dies immerhin ein empfindsamer Eingriff in die Sphäre der Familie. Der Knabe und das Mädchen gewinnen dadurch die Grundlage zu einem weitem und freiem geistigen Horizonte. Wir sagen : ,,Volksbildung ist Volksbefreiung", und darum rüsten wir die vaterländische Jugend für alle Stufen des socialen Lebens mit g e
i s t i g e n Waffen aus zum harten Kampf des Lebens. Aber mit einem gewissen Maß f o r m a l e r Kenntnisse ist es noch k e i n e s w e g s gethan. Darum bietet das Vaterland dem jungen Manne alle denkbaren Mittel und Wege zur Ausbildung für tüchtige, selbständige Berufsarbeit. Der Kulturstaat soll aber auch dem H a u s e geben, was des H a u s e s

98 ist, und was er durch die Schule ihm entfremdet, d. h. er soll, wie dies in monarchischen Staaten weit mehr als in der Schweiz geschieht, auch in den armem Klassen für eine sparsame und umsichtige Führung des Hauswesens das praktische Verständnis fördern.

Es giebt e i n Moment, das uns hinaushebt über alle politischen und socialen Gegensätze, und wo wir uns als e i n e Familie und als ein Volk fühlen. Es ist die Linderung der Not, es ist die Förderung der armem Klassen, es ist der Ausbau des Schweizerhauses durch ernste, tüchtige, solide Arbeit. Der heutige Beschluß spielt äußerlich eine durchaus bescheidene Rolle in der eidgenössischen Gesetzgebung, aber wir legen damit den Grund zu einer geordneten Schaffensfreudigkeit und zu Institutionen, die geräuschlos und friedlich, in langsamem aber stetigem organischem Wachstum mit Gottes Hülfe ihren Segen über das Land ausbreiten werden.

B e r n , den 5. April 1895.

Im Namen der ständerätlichen Kommission, Der Berichterstatter:

Theodor Wirz.

Die ständerätliche Kommission bestand aus den Herren B l u m e r (Glarus), K e i s e r , L e u m a n n , Dr. S t ö ß e l und dem Berichterstatter. Die Kommission war einmütig.

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Antrag der Kommission (unterm 5. April 1895 vom Ständerat zum Beschluß erhoben).

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 23. November 1894, beschließt: Art. 1. Zur Förderung der hauswirtschaftlichen und beruflichen Bildung des weiblichen Geschlechtes leistet der Bund, in Ausdehnung des Bundesbeschlusses vom 27. Juni 1884 betreffend die gewerbliche und industrielle Bildung, Beiträge aus der Bundeskasse an diejenigen Unternehmungen · und Anstalten, welche zum Zwecke jener Bildung bestehen oder zur Verwirklichung gelangen. Es finden die Bestimmungen jenes Beschlusses auf dieselben analoge Anwendung.

Art. 2. In das Budget des Bundes wird alljährlich ein angemessener Kredit für die Unterstützung dieser Bildung aufgenommen.

Art. 3. Der Bundesrat wird beauftragt, auf Grundlage der Bestimmungen des Buudesgesetzes vom 17. Juni 1874, betreffend die Volksabstimmung über Bundesgesetze und BundesbeschlUsse, die Bekanntmachung dieses Beschlusses zu veranstalten und den Beginn der Wirksamkeit desselben festzusetzen.

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Bericht der ständerätlichen Kommission, betreffend die hauswirtschaftliche und berufliche Ausbildung des weiblichen Geschlechts. (Vom 5. April 1895.)

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