212

# S T #

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Schmiedearbeiten Schlaudern Steinklammern etc.) für das neue Postgebäude in ZUrlch werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Bedingungen und Angebotformulare sind im Bureau des bauleitenden Architekten, Herrn Schmied-Kerez, Bahnhofstrasse 14, in Zürich, zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen und unter der Aufschrift ,,Angebot für Postgebäude Zürich" der unterzeichneten Verwaltung bis und mit dem 13. Juni nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 4. Juni 1895.

Die Direktion der eidg. Bauten.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Erd-, Maurer-, Steinhauer-, Zimmer-, Spengler-, HolzcementbedachnungsSchreiner-, Glaser-, Schlosser-, Parkett-, Maler- und Pflästererarbeiten, sowie die Lieferung gußeiserner Säulen und eiserner Träger für ein Laboriergebäude und einen Kistenschopf im Schächenwald bei Altdorf werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind im Wächtergebäude im Schächenwald zur Einsicht aufgelegt. Den 31. Mai und 1. uud 6. Juni wird überdies ein Beamter der unterzeichneten Direktion daselbst anwesend sein, um den Konkurrenten allfällig gewünschte weitere Auskunft zu erteilen.

Übernahmsofferten sind der Direktion der eidg. Bauten verschlossen unter der Aufschrift: Angebot für Bauten in Altdorf bis und mit dem 9. Juni nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 28. Mai 1895.

Die Direktion der eidg. Bauten.

213

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Erd-, Kanalisations-, Maurer- und Steinhauerarbeiten für das Schweiz.

Archiv- und Landesbibliothekgebäude in Bern werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind bei der unterzeichneten Verwaltung (Bundeshaus Westbau, Zimmer Nr. 105) zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind der Direktion der eidg. Bauten verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Archivbaute in Bern" bis und mit dem 10. Juni nächsthin franko, einzureichen.

B e r n , den 28. Mai 1895.

·Die Direktion der eidg. Bauten.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Erd-, Maurer-, Steinhauer-, Verputz- und Zimmerarbeiten, sowie die Lieferung der eisernen Träger und gußeisernen Säulen für ein neues Munitionskontrollgebäude in Thun werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Pläne, Bedingungeu und Angebotformnlare sind im eidgenöspischen Baubureau in Thun zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen und unter der Aufschrift ,,Angebot für Munitionskontrolle Thun" der unterzeichneten Verwaltung bis und mit dem 8. Juni näohsthin franko einzureichen.

B e r n , den 28. Mai 1895.

Die Direktion der eidg. Bauten.

Schweizerisches Bundesgericht.

Ausschreibung.

Die durch den Tod des bisherigen Inhabers erledigte Stelle eines Weibels beim Bundesgericht wird hiermit zur Wiederbesetzung ausgeschrieben. Bewerber müssen der deutschen und französischen Sprache mächtig sein.

Mit der Stelle ist eine Jahresbesoldung von VT. 2500, nebst Zulage von Fr. 1000 für die Dienste als Hauswart, sowie freie Wohnung im Bundesgeriehtsgebäude verbunden.

Die Wahl erfolgt für die Zeit bis 31. Dezember 1896.

Anmeldungen sind bis spätestens den 16. Juni 1895 dem Präsidenten des Bundesgerichts einzureichen.

L a u s a n n e , den 25. Mai 1895.

Namens des schweizerischen Bundesgerichts, Der Präsident: OT. Broyé.

214

Stellen-Ausschreibung.

Die im Laufe dieses Jahres in Erledigung kommenden oder allfällig neu zu kreierenden GehUlfenstellen bei der eidgenössischen Zollverwaltung werden hiermit zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Verlangt wird tüchtige allgemeine Bildung, geläufige schöne Handschrift, Gewandtheit im Rechnen, Kenntnis mindestens zweier schweizerischer Landessprachen, handlungsfähiges Alter, körperliche Tauglichkeit und guter Leumund.

Den Vorzug erhalten solche Bewerber, welche höhere Mittelschulen (Gymnasien, Industrieschulen etc.) absolviert haben, oder deren bisherige Bethätignng auf merkantilen Gebieten sie für den Zolldienst als besonders geeignet erscheinen läßt.

Jeder Bewerber hat seine Anmeldung in wenigstens zwei Sprachen abefaßt einzureichen und auf Verlangen der Verwaltung eine Prüfung zu estehen, um sich über den geforderten Bildungsgrad auszuweisen.

Die Besetzung vakant gewordener GehUlfenstellen erfolgt vorerst probeweise auf 6 Monate mit Fr. 125 monatlicher Besoldung. Nach Absolvierung der Probezeit kann definitive Wahl durch den ßundesrat erfolgen, vorausgesetzt, daß Leistungen und Verhalten in jeder Hinsicht befriedigt haben und daß nicht sonstige Gründe der Wahl entgegenstehen. Die Verwaltung behält sich jedoch ausdrücklich vor, probeweise angestellte Bewerber während oder nach Ablauf der Probezeit zu entlassen, wenn aus irgend einem Grunde die Eignung für den Zolldienst als nicht vorhanden erachtet wird.

Der für definitive tìehiilfenstellen ausgesetzte Jahresgehalt beträgt Fr. 1800 bis Fr. 3000 (gesetzliches Maximum).

Anmeldungen von Schweizerbürgern in Besleit der nötigen Fähigkeitsausweise, eines Leumunds- und eines ärztlichen Gesundheitszeugnisses worden bis 22. Juni nächsthin von der unterzeichneten Stelle entgegengenommen.

f

B e r n , den 1. Juni 1895.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Stelle-Ausschreibung.

Infolge Rücktrittes des bisherigen Inhabers ist die Stelle eines Obermechanikers in den Befestigungen von St. Maurice neu zu besetzen.

Bewerber um diese im Minimum mit Fr. 1800 besoldete Stelle haben ihre Anmeldungen bis zum 15. Juni nächsthin dem unterzeichneten Departement schriftlich einzureichen.

B e r n , den 24. Mai 1895. .

Schweiz. Militärdepartemeut.

215

Stelle-Ausschreibung.

Infolge Übertrittes des bisherigen Inhabers in eine andere Beamtung ist die Stelle eines Revisors des Oberkriegskommissariates mit einer Minimalbesoldung von Fr. 3500 neu zu besetzen.

Bewerber um diese Stelle haben ihre Anmeldungen dem unterzeichneten Departement bis zum 8. Juni schriftlich einzureichen.

B e r n , den 15. Mai 1895.

Schweiz. Militärdepartement.

Ausschreibung von eriedigten Steilen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h nnd p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie mren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angehen.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangcahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Contrôleur heim Niederlagshaus Eive in Genf. Anmeldung bis zum 15. Juni 1895 bei der Zolldirektion in Genf.

2) Postcommis in Genf. Anmeldung his zum 18. Juni 1895 bei der Kreispostdirektion in Genf.

3) Postablagehalter und Briefträger in Vuippens (Waadt). Anmeldung bis zum 18. Juni 1895 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

4) Briefträger in Bern.

Ì Anmeldung bis zum 18. Juni , T, . », ..

. c, , , ,, ., ,T> N } 1895 bei der Kreispostdirektion in r 5)N Briefträger m Schloßwü (Bern). J Bern 6) Posthalter in Grellingen (Bern). Ì Anmeldung bis zum 18. Juni _._....

. ,, , ,,, , ,, . ( 1895 bei der Kreispostdirektion in 7) Briefträger m Grenchen (Solothurn). J jjasej 8) Bureauchef beim Hauptpostbureau ~| Luzern.

l Anmeldung bis znm 18. Juni 9) Briefträger in Altbüron (Luzern). j J895 bei der Kreispostdirektion in 10) 11) im 12)

Briefträger in Kerns (Obwalden).

Postcommis in Zürich.

u · «i ·· j Bote o i m · Kemptthal TT üt i Briefträger und (Zunoh)18) Briefträger in Kilchberg (Zürich).

j "J bis zum 18. Juni ll 18% Anmeldung b ï dßr KfeÌBpostdirektion in j Zürich.

)

216 14) Telegraphist in Bern. Jahresgehalt gemäß Bandesgesetz vom 2. Augast 1873. Anmeldung bis zum 15. Juni 1895 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

15) Telegraphist in Biel. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 15. Juni 1895 hei der Telegrapheninspektion in Bern.

16) Fünf Telegraphisten in Basel. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 15. Juni 1095 bei der Telegrapheuinspektion in Ölten.

17) Telegraphist in Zürich. Jahresgehalt gemäß Bnndesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 15. Juni 1895 bei der Telegraphen Inspektion in Zürich.

18) Ausläufer auf dem Telegraphenbureau Bellinzona. Jahresgehalt Fr. 1200.

Anmeldung bis zum 15. Juni 1895 bei der Telegrapheninspektion in Bellinzona.

1) Drei Briefträger in Genf. Anmeldung bis zum 11. Juni 1895 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Postablagehalter und Bote in Eplatures (Neuchâtel). Anmeldung bis zum 11. Juni 1895 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

3) 4) 5) ,,.

6)

Postcommis in Zürich.

Briefträger in Arbon (Thurgau).

Bureaudiener beim Postbureau Korschach.

_ .

. r Briefträger in Lachen-Vonwil (St. Gallen).

Ì J.

l ) > l J

AJTMe!duDg bis zum }L Jnni 1895 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

.

,, ..

^·, T · e dui l J^ ] $ ^ TJ" h10 1896 bei der Kreispostdirektion" 111 gt (Jailen

Bcdcuteode Preiscrmässigirog,

VoIRsffirtsiMs-Ti f miknii ier cclieiz.

(Vrprodnbtiou, Handel, Industrie, Verbehr etc.)

Herausgegeben und redigiert von A. Furrer, unter Mitwirkung von Fachkundigen in und ausser der Bundeavörwaltung.

3 Bände (156 Bogen gr.-8°) statt Fr. 62 broschiert in 3 soliden Glanzleinwandbänden zu Fr. 25, in feinen Halblederbänden statt Fr. 70 Fr. 30.

Verlag von Schmid, I'rancke & Co. in Bern.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft, Herausgegeben vom Schweiz. Eiaenbahudepartement.

Beilage zum Schweiz. Bnndesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

JVs 23.

Bern, den 5. Juni 4895.

III, Personen- und Gepäokverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

379. ( 23 /9B) PlaJcatverzeichnis der Lust- und Rundfahrtbillete Gotthardbahn, vom 15. Juni 1894. Neuausgabe.

der

Am 15. Juni 1895 wird ein neues Verzeichnis der zur Ausgabe gelangenden Rundreise-, Sonn- und Festtagsbillete aufgelegt, welches bei unsern sämtlichen Stationen eingesehen werden kann.

Lusern, den 5. Juni 1895.

Direktion der Gotthardbahu.

380. (28/95) Personen- und Gepäcktarif S OB -- GB, vom 8. August 1891. Nachtrag II.

Mit dem 1. Juli 1895 tritt ein Nachtrag II zum direkten Personen- und Gepäcktarif zwischen der Schweiz. Südostbahn und der Gotthardbahn in Kraft.

Wädensweil, den 31. Mai 1895.

Direktionskommissioii der Schweiz. Siidostbahu.

·175

IV. Güterverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

( /o6) Gütertarife Basel S C B, sowie badischc Bahn -- Ostschweiz. Änderungen.

23

381.

Mit 1. Oktober 1895 treten für den Güterverkehr zwischen Basel S C B, sowie Basel badische Bahn und den Stationen der Sihlthalbahn neue, teilweise erhöhte Taxen in Kraft. Das Erscheinen bezüglicher Nachträge zu den entsprechenden Tarifen wird seiner Zeit hesonders bekannt gemacht, Züric7t, den 31. Mai 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

382. ( /yr>) Reexpeditionstarif ab Romanshorn nacli schweizerischen Stationen für den Güterverkehr mit Triest.

2a

Auf 1. Juli 1895 tritt ein neuer Reexpeditionstarif ab und nach Komanshorn transit für den Güterverkehr zwischen Triest Freihafen k. k. St. 13., Triest Freihafen Südbahn, Triest Südbahn, Triest Stadt k. k. St. B., TriestAndrea, S. Sabba, Fiume, Fiume ipartelep, Görz, Monfalcone, Sagrado, Pola und Eovigno einerseits und Stationen der Schweiz. Nordostbahn, Bötzbergbahn, Vereinigten Schweizerbahnen, Tüßthalbahn, Schweiz. Centralbahn, Aarg. Südbahn und Bmmenthalbahn anderseits in Kraft. Durch denselben wird der bisherige Reexpeditionstarif vom 1. August 1889 nebst dem dazu erschienenen Nachtrag I aufgehoben. Soweit jedoch durch den neuen Tarif Taxerhöhungen eintreten, bleiben die seitherigen Taxen noch bis 1. Oktober 1895 in Kraft.

Zürich, den 1. Juni 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

383.

(23/9B) Heft II und IV der belgisch-schweizerischen Gütertarife, vom i. September Ì802. Aufhebung.

Die Hefte II und IV der belgisch-schweizerischen Gütertarife, vom 1. September 1892, werden auf 30. September 1895 aufgehoben. Das Erscheinen des an deren Stelle tretenden neuen Tarifs wird besonders bekannt gemacht.

Zürich, den 1. Juni 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

38e. (23/9B) Teil II, Heft III A, III D, III E und HI F der südwestdeutsch-schweizerischen Gütertarife. Diverse Nachträge.

Mit 15. Juni 1895 treten nachbezeichnete Nachträge zu den südwestdentsch-schweizerischen Gütertarifen in Kraft: 176

Nachtrag IV zum Heft III A, vom 1. Januar 1892, ,, VII ,, ,, III D, vom 1. Dezember 1884, II ,, III E, vom 1. Oktober 1893, n VIII B ,, III F, vom 1. August 1885.

St. Gallen, den 27. Mai 1895.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

Ausnahmetaxen.

385.

28

C /95) Transporte von Fensterglas ab Jemappes nach Genf.

Mit sofortiger Gültigkeit tritt für den Transport von Fensterglas in Wagenladungen von 10000 kg. ab Jemappes nach Genf rücksichtlich der Strecke Basel 'S C B bezw. Delle transit -- Genf eine ermäßigte Taxe von Fr. 7. 93 pro Tonne im Kartierungswege in Kraft.

Bern, den 4. Juni 1895.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

C. Transitverkehr.

Rückvergütungen.

386. (23/9s) Frachtsätze für Mineralwassertransporte Romanshorn transit (Budapest) -- Verrières transit (St. Horre).

Für Mmeralwassertransporte in Wagenladungen von 10000 kg. ab Budapest nach St. Yorre, Station der P L M^ wird mit sofortiger Gültigkeit für die Strecke Romanshorn transit -- Verrières transit ein Frachtsatz von Fr. 1.13 pro 100 kg. im Rückvergütungswege herechnet.

Zürich, den 4. Juni 1895.

Namens der Verbandsverwaltungen : Direktion der Schweiz. Nordostbulin.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

23

387. ( /95) Teil Hl, Tarifheft Nr. 3, und Teil U, Tarifheft Nr. 7, der süddeutsch-österreichisch-ungarischen Gütertarife.

Diverse Nachträge.

Mit Gültigkeit vom 1. Juni 1895 ist im süddeutsch-österreichisch-ungarischen Verband a. der Nachtrag I zum Ausnahmetarif für Getreide, Teil III, Tarifheft Nr. 3, vom 1. Dezember 1894, b. je der Nachtrag II zum Gütertarif, Teil II, Heft 7, vom 1. Oktober 1894, sowie zum zugehörenden Anhang erschienen.

Die Drucksachen enthalten Änderungen und Ergänzungen der Haupttavife.

177

Nähere Auskauft erteilen die Verbandsstatioueu und unser Gütertarifbureau.

Karlsruhe, den 28. Mai 1895.

Wenemldlroktioii der grossherzoglich badisclion Stiiatsoiseubuliiion.

388. (23/»s) Sächsisch-südwestdeutscher Vcrbandsgütertarif Teil U, Heft 3. Nachtrag VI.

Am 1. Juni 1895 tritt zum sächsisch-südwestdeutsclien Verbandsgülertarif Teil 11, Heft Nr. 8, der Nachtrag VI in Kraft, wodurch unter auderin die Stationen Obertsroth und Öflingen iu den direkten Verkelir cinbenogen worden sind.

Auskunft erteilen die Verbandstationen und das Gütertarifbureau.

Karlsruhe, den 27. Mai 1895.

Ueneraldircktion der grossher/oglich badischen Stmitsciseubaluien.

389. (38/95) Notstandstarif für Düngemittel, vom 7. April Ì8U5.

AufJicbung und Ersetzung desselben.

An Stelle des vom 1. April 1895 gültigen Notstaudstarifs für Düngeniittel ist mit Wirkung vom 20. Mai 1895 ein neuer Tarif zur Einführung gekommen, welcher unter anderai erleichterte Anwendungsbedingungeu für Chilesalpeter, die Aufnahme des Artikels Haus- und Straßenkehricht, sowio Bestimmungen über Gewährung der Frachtennäßigung für die vom 1. März 1890 beförderten Düngemittelsendungen enthält.

Auskunft erteilen die Güterabfertigungsstellen und das Gütertarifbureau.

Karlsruhe, deu 25. Mai 1895.

Ueneraldircktion der grossherzoglich badischen Stiiatseiscubuhnen.

390. (23/»5) Heft fi des sächsisch-südwestdeittschen Vei'bandsiji'iti'rtarifes. Nachtrag VI.

Nachtrag VI zu dem Heft 4 des sächsiBch-siidwestdeutsclien Vei-baudsgiitertarifs kommt am 1. Jnni 1895 zur Einführung. Derselbe enthält Ändu-rungen des Tarifvorwortes, der Vorbemerkungen zum Kilometerzeiger, doi Ansuahmetarife und Ergänzungen letzterer, sowie Entfernungen für neu in den Tarif aufgenommene sächsische Stationen. Die Abgabe des Nachtrags erfolgt von. den beteiligten Stationen kostenfrei.

Straßburg, den 21. Mai 1895.

tJenernldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

178

391. (23/95) Rlieinisch-westfälisch-südwestdeutscher Verband, Heft I der Abteilungen B, sowie G.

Nachdem am 1. Mai 1895 durch0 Tarifheft Nr. 2 des siidwestdeutschen Verbandes direkte Frachtsätze für den Güterverkehr zwischen Stationen der Strecken Lissendorf-Karthaus, Perl-Güls, Trier-Hermeskeil, Bleialf-Gerolstein und Mayen-Andernach (exkl.) des Eisenbahn-Direktionsbezirkes St. JohannSaarbrücken einerseits und Stationen der Reichseisenbahnen anderseits zur Einführung gelangt sind, treten die für dieselben Verkehrsbeziehungen in den Heften I der Abteilungen B, sowie G des rheinisch-westfälisch-süuwestdeutschen Gütertarifes vorgesehenen Prachtsätze mit Gültigkeit vom 1. Juni 1895 außer Kraft. Soweit indessen das südwestdeutsche Tarifheft 2 Frachterhöhungen gegenüber den Sätzen dos rheinisch-westfälisch-südwestdeutschcn Gütertarifs aufweist, bleihen die niedrigeren Frachtsätze des letztern Tarifs noch bis zum 15. Juli 1895 in Geltung.

Die in den oben genannten Tarifheften des rheinisch-westfälisch-siidwestdeutschen Verbandes für die bezeichneten Verkehrsbeziehungen enthaltenen Entfernungen bleiben bezüglich der auf Grund des Tarifs für die Beförderung von Leichen, lebenden Tieren und Fahrzeugen zur Abfertigung gelangenden Transporte auch fernerhin in Kraft.

Straßburg, den 28. Mai 1895.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothriiigen.

392. (23/'js) Rumänisch-süddeutscher Eisenbalmverband, Teil II, Heft 1; Teil l, Abteilung B. Nachtrag III zu Teil I vom i. April 1890; Nachtrag l zum Ausnahmetarif für Getreide.

Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 27. März 1895 wird mitgeteilt, daß für den direkten Güterverkehr zwischen Stationen der rumänischen Staatseisenbahnen einerseits und Stationen der diesseitigen Halmen, sowie der übrigen süddeutschen Bahnen anderseits der angekündigte neue Verbandsgütertarif. Teil II, Heft l, mit Gültigkeit vom 1. Juni 1895 zur Einführung gelangt. Derselbe enthält außer den Frachtsätzen für den allgemeinen Eil-Stückgut- und Wagenladungsverkehr eine Anzahl auf besonders ermäßigter Taxgrundlage beruhende Ausnahmetarife für verschiedene Artikel zur Ausfuhr nach Rumänien. In den Tarif sind neu einbezogen worden : die Stationen Durlach, Neckarau, Säckingen, Schaffhausen und Villingen für den allgemeinen Güterverkehr und die Station Haagen mir in den Ausnahmetarif für Baumwollwaren und Garne.

Ferner sind mit Gültigkeit vom 1. Juni 1895 ausgegeben worden : 1. Teil I, Abteilung B, enthaltend allgemeine Bestimmungen und Güterklassifikation ; 2. Nachtrag III zum Teil I, vom 1. April 1890, enthaltend die Aufhebung der bisherigen allgemeinen Bestimmungen, und 3. Nachtrag I zum Ausnahmetarif für Getreide etc., vom 1. November 1894, enthaltend die Einbeziehung des Artikels Ölsaaten, neue Reexpeditionsbestimmungen u. s. w.

179

Weitere Auskunft orteilen das diesseitige Gütertarifbureau und dio Verbundstationen, durch welche auch Exemplare der genannten Drucksachen zu den hierfür festgesetzten Preisen bezogen werden können.

Karlsruhe, den 28. Mai 1895.

ticnernldircktion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahneii.

393. (23/95) Deutsch-russischer Gütertarif, Deckblatt zu Teil l; Nachtrag II zu Teil H und Nachtrag l zu Teil III A und III B.

Mit Gültigkeit vom 1. Juni 1895 ist zum deutsch-russischen Gütertarif Teil I ein Deckblatt, zum Teil II der zweite Nachtrag und BU dea Teilen III A und 111 B je der erste Nachtrag eingeführt worden.

Nähere Auskunft erteilen die Verbandstationen und das Gütertarifbureau.

Karlsruhe, den 27. Mai 1895.

üeneraldirektion der grossherzoglich badischen Stnatselsoiibalmeii.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 30. Mai 1895: Ausnahmotarif für die Beförderung von Cernent ab Heidelberg badische Staatsbahn nach Stationen der Nordostbabn, Südostbahn, Tößthalbahu, Sihlthalbahn und Vereinigten Schweizerbahnen.

Genehmigt am 31. Mai 1895: Aufhebung der Position 485 (deutsch) der schweizerischen Güterklassifa'katton vom 1. Januar 1895 und Ersetzung derselben wie folgt: ,,Salz (Chlornatriuni), als: Steinsalz iu Stücken oder gemahlen, Siedesalz (Quellsalz und Soolsalz)." Specialtarif 1.

,,Salz (Chlornatrinm), als: Pfannenstein, Abfallsalze und denaturierte Salze, sämtliche zu Speisezwecken nicht verwendbar." Specialtarif III.

Genehmigt am 1. Juni 1895 : Ermäßigte Frachtsätze für die Transitstrecken Buchs, beziehungsweise Ilomanshorn -- tìenf für den Transport von Spiritus in Reservoirwagcn à 10000 kg. ab böhmischen Stationen nach Marseille.

Genehmigt am 4. Juni 1895: 1. Ermäßigter Frachtsatz für die Transitstrecke Ilomanshorn -- Verrières tur don Transport von Mineralwasser in Wagenladungen von 10000 kg. ab Budapest nach St. Yorre, Station der P L M.

2. Nachtrag II zu Teil II, besondere Bestimmungen und Tarifsätze, für den direkten Tirol-vorarlbergisch-schweizerisch-südbadischen Güterverkehr, 180

enthaltend : Aufhebung der Prachtsätze für Eilgut, des Ansnahmetarifes Nr. 22 (Holz), des Ausnahmetarifes für Getreide und Einführung eines Ausnahmefrachtsatzes für Pflastersteine.

3. Taxordnung der Dolderbahnaktiengesellschaft in Zürich.

4. Direkter Frachtsatz für den Transport zerlegter Maschinen in Wagenladungen von 5000 und 10000 kg. ab der Nordostbahnstation Töß nach Halbstadt, Station der priv. österreichisch-ungarischen Staatseisenbahngesellschaft.

5. Ermäßigter Frachtsatz für Transporte von Fensterglas in 10000kg.Ladungen ab Jetnappes nach Gent' riicksichtlich der Strecke Basel S C ß, beziehungsweise Delle transit -- Genf.

6. Nachtrag III zn Teil I, Abteilung B, der belgisch-deutschen Eisenbahngütertarife, enthaltend : I. Änderungen der allgemeinen Tarifvorschriften nebst Qüterklassiflkation ; II. Berichtigung des Nachtrages II.

7. Plakattarif der Gotthardbahn für Lust- und Rundfahrtbilloto zu ermäßigten Preisen.

2. Sonstige Mitteilungen.

1. Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 4. Juni 1895 den Nachtrag IV zu Teil I, Abteilung A, der belgisch-deutschen Eisenbahngütertarife, enthaltend Änderungen und Ergänzungen der zusätzlichen Bestimmungen zum Reglement, genehmigt.

2. Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 4. Juni 1895 folgenden Beschluß betreffend Verlängerung der Gültigkeitsdauer der ßetourbillete (vergi, aneli Pablikationsorgan Nr. 30/1894 und 52/1894) gefaßt: 1. Die in § 9, Absatz 4, litt, b, des Transportreglemcntes vorgesehene Gültigkeitsdauer der Ketourbillete wird allgemein um je einen Tag erhöht.

2. Derselbe § 9 erhält folgendes neue Alinea 6 : a. Die Retonrbillete und die Rnndreisebillete sind nnr für diejenigen Personen, welche mit denselben die Reise angetreten haben, zur Rückreise, bezw, Weiterreise gültig.

6. Der Kauf und Verkauf von teilweise benutzten Retour- und Rundreisebilleten ist verboten. Insbesondere unterliegt der gewerbsmäßige Handel mit solchen Billeten, sowie die Vermittlung dieses Handels den Strafbestimmungen des Bundesgesetzes betreffend Handhabnng der Bahnpolizei (Art. 6--10), sofern nicht anf Grund der Strafgesetze Bestrafung eintritt.

3. Dieser Beschluß, wodurch derjenige vom 10. Juli 1894 aufgehoben und ersetzt wird, tritt mit 1. Januar 1896 für sämtliche schweizerische Transportanstalten, soweit sie dem Transportreglement unterstellt sind, in allgemein verbindlicher Weise in Kraft und ist auf den angegebenen Zeitpunkt mittelst eines Nachtrages zum Transportreglement zur Durchführung zn bringen.

181

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Inserate und litterarische Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1895

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

24

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

05.06.1895

Date Data Seite

212-216

Page Pagina Ref. No

10 017 072

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.