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Schweizerisches Bundesblatt.

47. Jahrgang. II.

Nr. 13.

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23. März 1895.

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten fUr das Jahr 189 (I. Serie).

(Vom 19. März 1895.)

Tit.

Wir haben die Ehre, Ihnen folgende Nachtragskreditbegehren zu unterbreiten :

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

D. Bundeskanzlei.

3. Außerordentliche Druckarbeiten

. .

. . .

. Fr. 4600

Es sind dies Kosten für die Volksabstimmung vom 3. Februar 1895 (Bundesgesetz über die Vertretung der Schweiz im Auslande).

Bundesblatt. 47. Jahrg. Bd. II.

Dritter Abschnitt.

Departements.

B. Departement des Innern.

II. Abteilung Bauwesen.

a. Oberbauinspektorat.

IV. Beiträge an Kantone fUr öffentliche Werke . . Fr. 65,000 38. Verbauung und Korrektion des Eichbühl-, Rüti-, Rosen- und Rüfibaches in der Gemeinde Giawyl, Kanton Unterwaiden ob dem Wald, 1. Jahresrate, jährliches Maximum Fr. 25,000 (Bundesbeschluß vom 15. Dezember 1894.)

39. Verbauung des Trübbaches, Gemeinde Wartau, Kanton St. Gallen, 1. Jahresrate, jährliches Maximum ,, 40,000 (Bundesbeschluß vom 17. Dezember 1894.)

Fr. 65,000 Laut Art. 4 der vorerwähnten Beschlüsse sollen die jährlichen Zahlungen in obgenannten Beträgen erstmals im Jahre 1895 stattfinden.

Da diese Beschlüsse jedoch gefaßt worden sind, nachdem das diesjährige Budget aufgestellt und von den hohen eidgenössischen Räten genehmigt worden war, so konnte in demselben fUr keinen der beiden vorgenannten Gegenstände die 1895er Rate aufgenommen werden. Wir ersuchen Sie daher, die zur Auszahlung der fälligen Jahresraten erforderlichen Summen mittelst eines Nachtragskredits bewilligen zu wollen.

b. Direktion der eidgenössischen Bauten.

Im Budget pro 1894 waren unter den Rubriken IV b Umbau- und Erweiterungsarbeiten, IV c Neubauten und V Straßen- und Wasserbauten unter and er m Arbeiten vorgesehen, die im abgelaufenen Jahre entweder nicht vollendet oder deren Abrechnungen aus verschiedenen Gründen nicht frühzeitig genug abgeschlossen oder die gar nicht in Angriff genommen werden konnten.

Wir sehen uns daher genötigt, mit dem Gesuche einzukommen, es möchten die nachverzeichneten Kreditrestanzen vom Jahre 1894 auf das laufende Jahr übertragen werden.

IV. Hochbauten.

b. Umbau- und Erweiterungsarbeiten Kredit.

Fr.

1. Abortanlage bei der Kaserne in Thun . . .

2. Vervollständigung der innern Einrichtungin verschiedenen Kriegsdepotgebäuden 3. Erhöhung des Mittelbaues des Postgebäudes in Bern Total IV b

.

.

. Fr. 29,825

Ausgaben.

Fr.

Restanz.

Fr.

24,000.--

9,308.87

14,691.13

10,000.--

3,507.90

6,492.10

88,500. --

79,858.34

8,641.66

122,500.--

92,675.11

29,824.89

c. Neubauten

Fr. 251,704

1. Centralkleidermagazin in Bern 123,200. -- 107,627. 86 2. Getreide- und Futtermagazine auf dem Galgenfeld bei Bern . . 320,000. -- 265,315.10 3. Zeughaus in Langnau .

70,000. -- 65,539. 37 4. Zeughäuser VII, VIII und IX in Kriens . . 117,000. -- 101,644.41 5. Zeughaus in Wintertbur 157,360. -- 99,838. 71 6. Patronenmagazine . .

28,000.-- 22,353.49 7. Explosivstoffmagazine .

18,971.16 13,212.98 8. Zollgebäude in Basel . 225,676. 90 153,390. 83 9. Zollgebäude in Jüppen .

17,000. -- 15,696. 04 10. Postgebäude in Meiringen 78,000.-- 58,885.36

15,572.14 54,684. 90 4,460. 63 15,355.59 57,521. 29 5,646.51 5,758.18 72,286. 07 1,303. 96 19,114.64

Total IVc 1,155,208.06 903,504.15 251,703.91

V. Straßen- und Wasserbauten.

Erstellung eines Brunnens beim Zollgebäude in Thonex

2,000.--

--

2,000.--

D. Militärdepartement.

Das Militärdepartement ist neuerdings in der Lage, zweierlei Nachtragskreditbegehren verlangen zu müssen. Als wirkliche neue Kredite sind indessen nur 4 Posten in einem Gesamtbeträge von Fr. 19,000 zu betrachten; alle übrigen Posten betreffen Restanzen von Krediten aus dem Jahre 1894, deren Übertragung auf das Rechnungsjahr 1895 anbegehrt wird.

Neue Kredite.

II. Verwaltung.

A. Verwaltungspersonal.

3. W a f f e n c h e f der A r t i l l e r i e , i Bureau aushülfe

Fr. 500

Infolge unserer Verordnung vom 28. Dezember 1894 betreffend die Vollziehung des Bundesgesetzes über die Errichtung von Annéecorps muß ein großer Teil der Corpskontrollen der Artillerie neu erstellt werden. Da das Personal des Artilleriebureaus nicht ausreicht, waren wir genötigt, demselben für die Dauer von 3 Monaten die Anstellung eines Aushülfsarbeiters zu bewilligen.

4. W a f f e n e li e l' des m. B u r e a u a u s h ü l f e

Génies.

Fr. 3000

Die Verordnung vom 28. Dezember 1894 betreffend die Vollziehung des Bundesgesetzes über die Errichtung von Armeeeorps hat. eine vollständige Reorganisation der Einheiten des Genies zur Folge und es müssen demgemäß fast sämtliche Corpskontrollen neu erstellt werden. Die Zahl dieser Kontrollen belauft sich auf 201 und deren Erstellung erfordert eine mehrmonatliche Arbeit. Hierfür bedürfen wir eines Kredites von Fr. 3000.

L, Befestigungen, a. St. Gotthard

Fr. 15,500 //. Bewachung.

P l a t z a r z t in A i r o l o .

Wartgeld

Fr. 2000

Nachdem der bisherige Platzarzt des Forts Airolo, Hauptmann Dr. Spinelli, von der Gemeinde Airolo als Gemeindearzt nicht wiedergewählt wurde und infolgedessen Airolo verläßt, sah unser Militärdepartement sieh genötigt, einen neuen Platzarzt anzustellen, was nur möglich war gegen Zusicherung eines fixen Wartgeldes. Wir eröffneten deshalb dem Militärdepartement einen jährlichen Kredit von Fr. 1500--2000 und beantragen, Sie wollen diesen nachträglich bewilligen.

IV. Bauliche Installationen.

12. S i c h e r u n g d e r S u st in H o s p e n t h a l gegen Peuersgefah r

Fr. 13,500

Zur Sicherung der Sust in Hospenthal als Zeugbaus der Gotthard befestigung gegen Feuerschaden und gegen Handstreich: a. Beitrag an die zu erstellende Trinkwasserleitung der Dorfgemeinde Hospenthal mit gleichzeitiger Erwerbung eines Wasserrechtes Fr. 5,000 b. Erstellung der Röhrenleitung, des Röhrennetzes nebst Zubehör für die Wasserabzweigung in das Sustgebäude ,, 1,800 c. Verbesserung der innern Feuerstellen ,, 1,000 d. Neue Ziegel bedach ung ,, 2,400 e. Anbringung von eisernen Fensterläden und Verstärkung der Parterrefenstergitter ,, 3,300 Fr. 13,500 Die Sust in Hospenthal als Zeughaus der Gotthard befestigung sollte gegen Zerstörung durch Feuer möglichst gesichert werden.

Es muß zu dem Zwecke das Dach mit Ziegeln eingedeckt, die innern Feuerstellen und Öfen verbessert und teilweise erneuert werden.; sodann müssen eiserne Fensterläden angebracht werden.

Eine Wasserleitung ins Innere der Sust würde nicht nur dazu dienen, die Feuersgefahr zu vermindern, sie ist auch notwendig für die Besorgung des Materials und Reinhaltung der Lokale.

Gegenwärtig steht die Dorfgemeinde Hospenthal im Begriff, eine Trinkwasserleitung zu erstellen. Bei dieser Gelegenheit müssen wir uns entscheiden, ob wir Anteil an ihrer Wasserversorgung haben wollen, was wir auch vom finanziellen Standpunkt aus bejahen müssen.

Übertragung von Kreditrestanzen.

II. Verwaltung.

E. Bewaffnung und Ausrüstung.

III. Ausrüstungsgegenstände 1. N e u e P a c k u n g der I n f a n t e r i e . . .

Fr. 95,000 . Fr. 70,000

Von dem im Material budget 1894 bewilligten Kredite wurde der Rekrutenbedarf an Patrontaschen für Infanterie nicht beschafft, da die Versuche mit neuer Packung noch nicht zum Abschlüsse gebracht wurden. Dieses wird nun in nächster Zeit so weit geschehen, daß wenigstens einzelne Teile der Gesamtausrüstung beschafft werden können.

2. P f e r d e e q u i p i er ung der K a v a l l e r i e .

. Fr. 25,000

Von dem Kredite für Kavallerieausrüstung bleiben Fr. 25,000 unverwendet.

Mit der Umänderung von Kavalleriereitzeugen ist man am Ende, angelangt, indem keine beträchtliche Zahl mehr zur Umänderung tauglich ist.

Es sollten so viele Reitzeuge auf Lager gehalten werden, als Pferde in den Depots stehen, d. h, man muß trachten, nach und nach, wie es früher der Fall war, einen Jahresbedarf an Reitzeugen als Vorrat zu beschaffen. Um damit zu beginnen, und weil pro 1895 mehr Rekruten ausgehoben sind, als bei Aufstellung des Materialbudgets vorgesehen waren, beantragen wir, zur Beschaffung von Pferdeequipierung der Kavallerie die Kreditrestanz von Fr. 25,000 auf 1895 zu übertragen.

J. Kriegsmaterial.

2. Neuanschaffungen

Fr. 276,350 B. Infanterie.

Neue Fuhrwerke (Patronenwagen) der Infanterie

Fr. 78,000

Das neue Modell ist von uns erst am 27. November 1894 genehmigt worden, die Fabrikation ist eingeleitet. Rasche Durchführung der Ausrüstung mit neuen Fuhrwerken, wenigstens des Auszuges, ist mit Rucksicht auf Gleichmäßigkeit des Munitionsersatzes ·wünschenswert.

C. Kavallerie.

3 neue F e l d s c h m i e d e n mit B e s c h i r r u n g für die G u i d e n c o m p a g n i e n à Fr. 3350 . . . Fr. 10,050 Um die Betriebsbelastung der Konstruktionswerkstätte auszugleichen und um durch Inangriffnahme von wenigstens 6 Stück Feldschmieden zu gleicher Zeit rationeller vorzugehen, wurde die Erstellung obiger 3 Stück zurückgestellt und soll nun gleichzeitig mit den pro 1895 bewilligten erfolgen.

D. Artillerie.

M u n i t i o n s k a s t e n u m ä n d e r n n g bei der Feldartillerie Fr. 140,000 Es mußte die Frist zur Umänderung der Munitionskasten bis Frühjahr 1895 verlängert werden, um die an die Konstruktionswerkstätte Thun in hohem Grade bereits gestellten außergewöhnlichen Anforderungen nicht noch mehr zu steigern.

Im Betriebsbudget der Konstruktionswerkstätte pro 1895 figuriert obiger Betrag bereits als Einnahmeposten und ersuchen wir Sie daher um Übertragung des Kriegsmaterialkredites der Fr. 140,000 auf das Jahr 1895.

Für die Forts: Versuche zur E i n r i c h t u n g der F e s t u n g s k a n o n e n f ü r Metallhülsen Fr. 4,100 Zur Fortsetzung dieser Versuche ersuchen wir Sie, die Übertragung dieser Ereditrestanz auf dus Jahr 1895 zu gestatten.

E. Qenie

Fr. 28,200

1. Anschaffung von Holzvorräten Fr.

1,100 ' 2 . Bearbeitung vorhandener Holzvorräte . . . . f l 1,100 3. Vervollständigung und Verbesserung des Corpsmaterials ,, 17,000 4. Vermehrung der Vorräte an Schießbaumwolle und Atischaffung von elektrischen Minenzündapparaten ,, 9,000 Total 1^728,200 Ad i. Die Holzvorräte sind bestellt. Es mußte jedoch den Lieferanten Stundung gewährt werden infolge ungünstiger Witterung.

Ad 2. Die Bearbeitung der Holzvorräte wurde der eidgenössischen Konstruktionswerkstätte übergeben. Dieselbe konnte aber bis zum Rechnungsabschluß wegen Überhäufung an Arbeit nicht fertig werden.

Ad 3. Dieser Posten war zur Anschaffung von elektrischen Feldtelegraphenkabeln in Aussicht genommen, in der Meinung, daß die diesbezüglichen Versuche im Laufe des Sommers 1894 ihren Abschluß finden werden. Dies geschah jedoch nicht, wohl aber wird im Frühjahr 1895 ein definitives Modell aufgestellt werden können, worauf die versäumte Anschaffung sofort nachgeholt werden muß, da die Telegraphencompagnien bereits Mangel an feldtüchtigem Kabel haben.

Ad 4. Die schon vor mehr als einem Jahre bestellten Burginsehen Minenzundapparate wurden trotz Mahnung vom Fabrikanten nicht geliefert. Sie sind uns aber in Aussicht gestellt.

Aus der noch über die Kosten für die Minenzündapparate hinaus restierenden Summe sind dann noch die elektrischen Minenzunder zu bezahlen, welche die eidgenössische Munitionsfabrik auf unsere Rechnung anfertigt.

P. Sanität Fr. 16,000 Auf diesem Kredit ist ein unverbrauchter Überschuß von Fr. 17,399. 85 zu verzeichnen, welcher in der Hauptsache daher rührt, daß die für 1894 vorgesehene Beschaffung der neuen Ambulanz-Instrumentarien nur zur Hälfte (30 Stück) durchgeführt worden ist, und zwar im wohlverstandenen Interesse exaktester und sorgfältigster Lieferung und Kontrollierung des bisher Angeschafften.

Für den Rest ist der Betrag von rund Fr. 16,000 notwendig, dessen Übertragung auf 1895 gewünscht wird.

9

Rekapitulation.

B. I n f a n t e r i e .

Neue Fuhrwerke (Patronenwagen) der Infanterie

·. Fr.

C. K a v a l l e r i e .

3 neue Feldschmieden mit Beschirrung für die Guidencompagnien D. A r t i l l e r i e .

Munitionskastenumänderung bei der Feldartillerie .

Versuche zur Einrichtung der Festungskanonen für Metallhülsen .

,,

78,000

10,050

,, 140,000 ,,

4,100

E. G e n i e

,,

28,200

F. S a n i t ä t

,,

16,000

Total Neuanschaffungen 5. Vermehrung der Munition etc

Fr. 276,350 Fr. 489,700

E r s t e l l u n g v o n M i n e n k a m m e r n a n d e r Südfront Fr. 10,000 Von diesem Fr. 43,000 betragenden Nachkredite verbleibt noch unverwendet obige Summe.

Wir beantragen, dieselbe für gleiche Arbeiten auf der Westfront zu benutzen, welche Arbeiten im Prinzip bereits bewilligt sind und für welche die Ausführungspläne vorliegen.

B a s t s ä 11 e l

Fr. 88,700

Die durch Beschluß der Räte vom 29. Januar 1892 bewilligten Bastsättel und Bestandteile der Bastgeschirre sind bestellt und in Arbeit, können aber bis Schluß der Jahresrechnung 1894 nicht mehr erstellt werden.

Um überhaupt die Erstellung der Bastsättel durch die Konstruktionswerkstätte vornehmen zu können, mußte die Ausführung dieser Arbeit auf den Betrieb 1895 verlegt werden.

10

V e r m e h r u n g der I n f a n t e r i e m u n i t i o n . . Fr. 191,000 (Beschluß der eidgenössischen Räte vom 29. Januar 1892.)

Die Kriegspulverfabrik kann das Pulver für die im Budget 1894 eingestellten 71/2 Millionen 7,5 mm. scharfen Gewehrpatronen erst im Laufe 1895 abliefern, es muß daher der Kredit für das Pulver auf das Jahr 1895 übergetragen werden, wozu wir Ihre Genehmigung einholen, nachdem Hülsen, Geschosse und übrige Materialien bereits nach Altdorf abgeliefert sind.

E i n f ü h r u n g r auchsch wachen P u l v e r s bei der Artillerie Fr. 200,000 (Beschluß der eidgenössischen Räte vom 29. Januar 1892.)

Wir beantragen, aus der Restanz des Kredites J. 5. Einführung rauchschwachen Pulvers bei der Artillerie Fr. 200,000 zur Verwendung auf das Jahr 1895 zu übertragen behufs Beschaffung des Restes Zündpatronen und 12 cm.-Patronen für Kanonen und Mörser, deren Fabrikation noch nicht beendigt ist.

Laut dem gleichen Bundesbeschlusse vom 29. Januar 1892 ist dem Bundesrat der nötige Kredit für die V e r m e h r u n g der K o n t i n g e n t s m u n i t i o n d e r A r t i l l e r i e , auf 2 Jahre verteilt, eingeräumt worden. Nach Durchführung dieser Operation ergiebt es sich, daß infolge billiger Materialpreise und Reduktion der Erstellungskosten des rauchschwachen Pulvers eine Minderausgabe von Fr. 550,000 erzielt worden ist.

Dieses außerordentlich günstige Ergebnis hatte der Erwägung gerufen, ob nicht auch hier eine Kreditübertragung auf das Jahr 1895, und zwar für Erstellung von Brisanzgeschossen (Stahlgranaten mit Weißpulverfüllung) der 12 cm.-Geschütze, anbegehrt werden sollte. Wir ziehen es jedoch vor, die Frage der Einführung von Brisanzgeschossen bei der Artillerie in einer besondern Botschaft an die Bundesversammlung zu beleuchten.

Rekapitulation.

Erstellung von Minenkammern an der Sudfront . . Fr. 10,000 Bastsättel ,, 88,700 Vermehrung der Infanteriemunition ,, 191,000 Einführung rauchschwachen Pulvers bei der Artillerie ,, 200,000 Total Vermehrung der Munition etc.

Fr. 489,700

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K, Militäranstalten und Festungswerke

. . Fr. 103,900

I. M i l i t ä r a n s t a l t e n , zur V e r f ü g u n g des Oberkriegskommissariates Fr. 4000 Auf diesem Kreditposten verbleibt auf Ende 1894 eine Restanz von Fr. 4000 bis Fr. 5000.

Von dieser Kreditrestanz ersuchen wir um Übertragung von Fr. 4000 auf das Jahr 1895 zur Beschaffung von 150 eisernen Soldatenbettstellen (Ordonnanz) für die Kaserne Herisau. In dieser Kaserne sind nämlich immer noch eine Anzahl alte hölzerne Bettstellen in Gebrauch, während unsere übrigen Kasernen mit eisernen ausgerüstet sind. Die eisernen Bettstellen sind solider, reinlicher und bedürfen geringerer- Unterhaltungskosten.

II. U n t e r h a l t bestehender Festungswerke zur Verf ü g u n g des G e n i e s Fr. 7400 Wir beantragen, auch diese Kreditrestanz zur Erstellung der Minenkammern an den Straßen der Westfront zu verwenden. Diese und die auf Kredit J. 5. verbleibende zusammen genommen werden nahezu ausreichen, alle auf der Westfront vorgesehenen derartigen Anlagen auszuführen. Dagegen wird die Beschaffung der nötigen Sprengmittel dem Kredite für das Jahr 1895 zur Bezahlung vorbehalten bleiben.

Der Kredit wurde stets zum Teil zur Anlage von Minenkammern, namentlich an internationalen Abschlußlinien, verwendet.

IV. S i c h e r u n g des G o t t h a r d

Fr. 7350

Im Budget pro 1895 ist sub ,,K. Militäranstalten und Festungswerke" für ,,III. Sicherung des Gotthard" eine Kreditrestanz von Fr. 150,000 aufgenommen.

Dabei wurde vorausgesetzt (Budgetbotschaft, pag. 193, Anmerkung ad III), daß im Jahre 1894 von den durch die Räte bewilligten Krediten Fr. 150,000 nicht zur Ausgabe gelangen würden.

Nach Abschluß der Jahresrechnung stellt sich heraus, daß Fr. 157,350 nicht mehr ausgegeben werden konnten, so daß eine fernere Kreditübert ragung von Fr. 7350 eintreten sollte.

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V. M a g a z i n b a u am G o t t h a r d Fr. 13,000 Von dem seiner Zeit für die Magazine in Göschenen ausgesetzten Kredit von Fr. 200,000. -- wurden verwendet ,, 186,968. 57 so daß eine Kreditrestanz verbleibt von . . . Fr. 13,031. 43 Ein Teil der Arbeiten in Göschenen, wie Lawinenschutzbauten, Geleiseverlängerung etc., ist durch das Gotthard-Kommando auszuführen, und war es demselben nicht möglich, alle diesbezüglichen Rechnungen pro 1894 zu erledigen.

Wir ersuchen daher, die Kreditrestanz von rund Fr. 13,000 auf das Jahr 1895 übertragen zu dürfen, um so mehr, als Verstärkungen und Ergänzungen an den Lawinenschutzbauten in Goschenen vorzunehmen und auf Rechnung dieses Kredites auszuführen sind.

VIII. G o t t h a r d v e r t e i d i g u n g .

1. V e r w a l t u n g , U n t e r h a l t und Bewachung Fr. 8650 Von dem Budgetposten K. VIII. 1. Verwaltung, Unterhalt und Bewachung 3. h. für Holz, Kohle und Beleuchtungsvorräte für die Truppen der äußern Verteidigung und für die äußern Werke sind von dem Betreffnis pro 1894 von Fr. 10,000 nur Fr. 1348. 20 zur Verausgabung gelangt. Diese Ausgabe umfaßt namentlich die Versorgung der Werke Hospiz und Furka mit Holz und Kohle.

Die Versuche zur Bestimmung des geeigneten Materials konnten erst in letzter Zeit abgeschlossen werden. Die Lieferung des Brennmaterials ist nun vergeben und es wird so der Rest des Kredites zur Verwendung gelangen. Wir ersuchen somit um Übertragung der Kreditrestanz von Fr. 8650 auf das Jahr 1895.

2. B a u l i c h e I n s t a l l a t i o n e n Fr. 58,000 Von den im Jahre 1893 verlangten Krediten von Fr. 233,700 wurden pro 1893 bewilligt Fr. 163,700. Hiervon gelangten aber nicht zur Verausgabung Fr. 58,700, welche dann auf das Jahr 1894 übergetragen wurden.

Die pro 1894 bewilligten Kredite bestehen aus: 1. Obiger Übertragung Fr. 58,700. -- 2. K. VIII. 2. 1. Magazine ,, 10,000. -- 3.

,, 2. Sud-, West- und Ostfront . ,, 70,000. -- 4.

,, 3. Brunnenanlagen . . . . " 15,000. -- wovon verausgabt wurden

Fr. 153,700. -- " 95,811. 21 Fr.

57,888. 79

13 Die Kreditrestanz sollte im Betrage von rund Fr. 58,000 auf das Jahr 1895 übergetragen werden, um die bestimmten Bauten fertig erstellen zu können.

XI. Vorstudien und Terr a i n a u f n a h m e n für die Bef e s t i g u n g s a n l a g e n v o n L u z i e n s t e i g . . Fr. 5500 Im Budget pro 1895 wurden für diese Vorstudien und Terrainaufnahmen Fr. 6000 als Kreditrestanz angesetzt.

Diese Summe basierte darauf, daß von den pro 1894 disponibeln Fr. 12,000 die Summe von Fr. 6000 zur Ausgabe gelangen würde. Eingetretener Hindernisse wegen konnten die Studien nicht fortgesetzt werden, so daß im Jahre 1894 nur Fr. 500 verausgabt wurden. Zu den bereits im Budget pro 1895 aufgenommenen Fr. 6000 ist daher noch der nicht verwendete Rest von Fr. 5500 überzutragen, so daß der Kreditposten Fr. 11,500 betragen wird.

Rekapitulation.

I. Militäranstalten zur Verfügung des Oberkriegskommissariates Fr.

II. Unterhalt bestehender Festungswerke zur Verfügung des Genies ,, IV. Sicherung des Gotthard " V. Magazinbau am Gotthard ,, VIII. Gotthardverteidigung : 1. Verwaltung, Unterhalt und Bewachung . . ,, 2. Bauliche Installationen ,, XI. Vorstudien und Terrainaufnahmen für die Befestigungsanlagen v o n Luziensteig . . . . . ,, Total Militäranstalten und Festungswerke

4,000 7,400 7,350 13,000 8,650 58,000 5,500

Fr. 103,900

E. Finanz- und Zolldepartement.

II. Finanzkontrolle.

d. Revisionsgehülfen

Fr. 2400

Anläßlich der Beratung der eidgenössischen Staatsrechnung pro 1893 hat die Bundesversammlung postulatsweise den Bundesrat eingeladen, ,,dafür besorgt zu sein, daß künftig alle Specialrechnungen ,,eines Rechnungsjahres -- definitiv revidiert -- nebst den hierauf ,,sich beziehenden Verfügungen der Oberbehörden den Prüfungs"kommissionen der eidgenössischen Räte vorgelegt werden können".

14

Indem der Vertreter des Bundesrates dieses Postulat entgegennahm , hat er sich gleichzeitig dahin ausgesprochen, daß dieser Beschluß wahrscheinlich eine Personalvermehrung bei der Finanzkontrolle zur Folge haben werde. Dies hat sich in der That verwirklicht, namentlich auch deshalb, weil die Finanzkontrolle zwei Beamte besitzt, deren Arbeitskraft infolge ihrer öesundheitsvevhältnisse nur noch auf ein Minimum angeschlagen werden kann.

Da speciell die Revision der Rechnungen der Telegraphenverwaltung fast konstant im Ruckstande war, so hat sich das Finanzdepartement vorläufig damit geholfen, daß es der Finanzkontrolle einen Kontrollbeamten der Telegraphendirektion zuteilen ließ, dessen Versetzung der Bundesrat unterm 18. Januar abhin provisorisch bestätigt hat.

Diese Aushülfe ist für die Zukunft für die Finanzkontrolle unentbehrlich geworden, weshalb wir ersuchen, die Vermehrung der Revisionsgehülfen um einen weitern Beamten zu genehmigen und hierfür pro 1895 einen Nachtragskredit von Fr. 2400 zu bewilligen.

VIII. MUnzverwaltung.

1. V e r w a l t u n g s k o s t e n : a. D i r e k t o r Der Familie des am 22. Februar infolge plötzlich dahingeschiedenen Herrn Platel wurde Art. 6 des Bundesgesetzes vom 2. August 1873 sechsmonatlicher Gehaltsnachgenuß im Betrage willigt.

Fr. 2750 eines Herzschlages in Anwendung von (A. S. XI, 279) ein von Fr. 2750 be-

F. Industrie- und Landwirtschaftsdepartement.

III. Abteilung Forstwesen, Jagd und Fischerei.

V. Beteiligung an der Landesausstellung in Genf . . Fr. 7200 Das Departement beabsichtigt, sich in Genf als Aussteller bei den Gruppen 41, Forstwesen, und 45, Jagd und Fischerei, zu beteiligen, und hat zu diesem Zweck neben graphischen und statistischen Darstellungen aus diesen Gebieten die Ausstellung einer Waldkarte der Schweiz im Maßstabe von l : 100,000, ferner die Anfertigung einer Reproduktion derselben im Maßstab von l : 250,000, die zugleich auch als Lawinenkarte dienen wurde, ins Auge genommen.

15

Dazu kommen . ferner eine Holzartenkarte, Relief und Modell von Lawinen verbauen und Holztransporteinrichtung, Photographie von Bäumen, Waldanlagen und Lawinen verbauen. Schließlich sollen auch die betreffenden gesetzlichen Erlasse und amtlichen Publikationen des Departements ausgestellt werden. Eine vorläufige Berechnung der diesfalls erwachsenden Kosten hat obige Summe von Fr. 7200 ergeben, von welcher allein die Wald- und Lawinenkarte Fr. 4700 beanspruchen wird, wobei allerdings zu bemerken ist, daß eine Anzahl dieser Karten zum Verkauf gebracht werden kann, wodurch wenigstens ein Teil dieser Ausgabe später wieder eingebracht werden dürfte. Da die Vorbereitungen zur Ausstellung im Laufe dieses Jahres getroffen werden müssen, ersuchen wir Sie um Bewilligung oberwähnten Kredites.

Von dem Gesamtbetrag von Fr. 1,349,429 entfallen konform den vorangehenden Ausführungen nur folgende Summen unter die Kategorie von eigentlichen Nachtragskrediten : Bundeskanzlei Fr.

4,600 Inneres ^ 65,000 Militärdepartement ,, 19,000 Finanzdepartement ,, 5,150 Industrie- und Landwirtschaftsdepartement ,, 7,200 zusammen Fr. 100,950 während Fr. 1,248,479 als Kreditrestanzen des Jahres 1894 auf 1895 übergetragen werden sollen.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 19. März

1895.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Zemp.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

16 (Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

Bewilligung von Nachtragskrediten an den Bundesrat für das Jahr 1895 (I. Serie).

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 19. März 1895, beschließt: Es werden dem Bundesrate für das Jahr 1895 folgende Kredite bewilligt :

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verw altung.

D. Bundeskanzlei.

Fr.

3. Außerordentliche Druckarbeiten

4.600. -- Übertrag

4,600. --

17

Übertrag

Fr.

4,600. --

Dritter Abschnitt.

Departemente.

B. Departement des Innern.

II. Abteilung Bauwesen.

a. Oberbauinspektorat.

IV. B e i t r ä g e an öffentliche Werke.

38. Verbauung und KorFr.

Fr.

rektion des Eichbuhl-, Rüti-, Rosen- u. Rüfibaches in der Gemeinde Giswyl . . 25,000.-- 39. Verbauung des Trübbaches , Gemeinde Wartau, KantonSt.

Gallen 40,000.-- 65,000. -- b. Direktion der eidg. Bauten.

IV. H o c h b a u t e n .

6. Umbau- und Erweiterungsarbeiten . . . 29,825. -- c. Neubauten . . . . 251,704. -- V. Straßen- u. Wasserbauten 2,000.-- -- 283,529. -- 348,529. -- D. Militärdepartement.

Neue Kredite.

//. Verwaltung, A. V e r w a l t u n g s p e r s o n a l .

3. Waffenchef der Infanterie: Fr.

». Bureauaushülfe . . . 500. -- 4. Waffenchef des Genies : m. Bureauaushülfe . . 3000.-- 3,500. -- Übertrag Bundesblatt. 47. Jahrg. Bd. II.

3,500. --

353,129. -- 2

18

Fr.

Übertrag

3,500.--

L. B e f e s t i g u n g e n .

a. St. Gotthard

Fr.

353,129.--

15,500.--

Total neue Kredite

19.000. --

Übertragung von Kreditrestanzen.

II. Verwaltung.

E. B e w a f f n u n g und Ausrüstung.

III. AusrüstungsgegenFr.

stände . . . .

95,000 J. K r i e g s m a t e r i a l .

2. Neuanschaffungen .

276,350 5. Vermehrung der Munition etc.

. . .

489,700 K. M i l i t ä r a n s t a l t e n u.

Festungswerke .

103,900 Total Übergetragene Kreditrestanzen

964,950. -- --

983,950. --

E. Finanz- und Zolldepartement.

1. Finanzverwaltung.

II. F i n a n z k o n t r o l l e .

d. Revisionsgehülfen

2,400

VIII. M ü n z v e r w a l t u n g .

1. Verwaltungskosten : a. Direktor

2,750 5,150.--

F. Industrie- und Landwirtschaftsdepartement.

III. Abteilung Forstwesen, Jagd und Fischerei.

V. B e t e i l i g u n g an der Lan d e s a u s s t e l 1 u n g in G e n f

7,200.-- 1,349,429. --

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1895. (I. Serie). (Vom 19. März 1895.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1895

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

13

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

23.03.1895

Date Data Seite

1-18

Page Pagina Ref. No

10 016 972

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