#ST#

Schweizerisches Bundesblatt.

47. Jahrgang. III.

Nr. 42.

25. September 1895.

Jahresabonnement (portofrei in der ganzen Schweiz) : 6 Franken.

Einrücklingsgebühr per Zeile oder deren Baum 15 Kp. -- Inserate franko an die Expedition.

Druck und Expedition der Buchdruckerei Stämpfli & die. in Bern.

# S T #

Aus den Verhandlungen des Schweiz, Bundesrates, (Vom 17. September 1895.)

An die zu Fr. 8500 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Desinfektionsanstalt in Solothurn werden folgende Bundesbeiträge zugesichert : a. Für den Bau (Fr. 4500) 25 %, im Maximum . Fr. 1125 b. Für die Kosten der Anschaffung des Desinfektionsapparates und der sonstigen Einrichtungen der Desinfektionsanstalt (Fr. 4000) 50%, im Maximum ,, 2000 Total

Fr. 3125

(Tom 24. September 1895.)

Über das Telephonwesen wird eine neue Verordnung erlassen, die am 1. Januar 1896 in Kraft tritt.

Für die Bewältigung des Herbstverkehres werden folgende Ausnahmen von dem gesetzlichen Verbot der Besorgung des Frachtgutdienstes an Sonntagen bewilligt: 1. Während der Zeit vom 22. September bis Ende Oktober 1895 wird den Verwaltungen des schweizerischen Wagen Verbandes gestattet : a. am Sonntag Vormittag den Entlad von Obst, neuem Wein (Sauser), Kartoffeln und andern landwirtschaftlichen Erzeugnissen, soweit dies unumgänglich notwendig ist, durch die Bahnarbeiter vornehmen zu lassen ; Bundesblatt.

47. Jahrg. Bd. III.

63

902 b. zur Beförderung der obenerwähnten Artikel, sowie zur Verteilung von Leermaterial auf jeder Linie und in jeder Richtung, soweit ein unabweisbares Bedürfnis vorhanden ist, am Sonntag je einen fakultativenGüterzug zur Ausführung Zu bringen.

2. Die weitergehenden Begehren der Verwaltungen werden abgelehnt.

An diese Bewilligung werden folgende Bedingungen geknüpft : 1. Die Annahme und Ablieferung von Gutern am Sonntag ist nicht gestattet, und sind die Güterschuppen und die Ladeplätze fUr das Publikum geschlossen zu halten.

2. Die Beförderung von Frachtgütern und leeren Wagen mit fahrplanmäßigen Zügen (Personenzüge mit Güterbeförderung und Güterzüge mit Personenbeförderung) ist au den Sonntagen nicht gestattet.

3. Durch die Besorgung des Güterdienstes an den Sonntagen darf eine Überschreitung der gesetzlichen Maximalarbeitszeit oder eine Verkürzung der gesetzlichen Nachtruhe nicht eintreten. Soweit ausnahmsweise eine Unterdrückung der Freisonntage eintreten muß, sind dem Personal die entzogenen Freisonntage vor Ende Jahres wieder durch Freisonntage zu ersetzen.

4. Die Verwaltungen sind eingeladen, bis 15. November 1895 dem Eisenbahndepartement einläßlichen Bericht zu erstatten: a. über den Gebrauch, den sie von der Bewilligung sub l gemacht haben, und sich dabei detailliert sowohl über -den Umfang des stattgehabten Guterentlades als auch über die ausgeführten Güterzüge auszusprechen ; ö. über die entzogenen Freisonntage unter Angabe des vorgesehenen oder bereits stattgehabten Ersatzes derselben.

Wahlen.

(Vom 20. September 1895.)

Departement dès Innern.

Polytechnikum.

Professor der Rechtslehre: HerrDr. jur.Hans Rolli, von Altbüron, zur Zeit Chef der III. Abteilung des eidgenössischen Versicherungsamtes, in Bern.

903 Militär département.

Stellvertreter des Waffencontroleurs der V. Division : Herr Infanterielieutenant Franz Bünzli in Solothurn.

Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Postcommis in Genf: Herr Georg Janin, von Genf.

Posthalter in Aubonne: ^ Edgard Rochat, von l'Abbaye.

Postcommis in Aarau: ,, Wilhelm Hemmeier, von Aarau.

Hans Rüthy, von Schönenwerd.

fl Postcommis in Baden: ,, Samuel Horlacher, von Umiken.

Postcommis in Zürich : ,, Heinrich Blattmann, von Wädensweil.

,, Louis Genilloud, von Bulle.

,, Paul Kilchenmana, von Herzogenbuchsee.

,, Josua Oberhänsli, von Neuwilen.

Posthalter und Briefträger in Unterstammheim : Arnold Frey, von Unterstammheim.

n Postcommis in Herisau: ,, Hermann Niederer, von Trogen.

Postcommis in Davos-Platz: ^ Paul Eggenschwyler, von Matzendorf.

Postcommis in Bellinzona: fl Jean Molo, von Bellinzona.

T, Dominik Gianetta, von Gnosca.

Postcommis in Chiasso : ,, Karl Blau, von Bern.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrates.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1895

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

42

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

25.09.1895

Date Data Seite

901-903

Page Pagina Ref. No

10 017 177

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.