BBl 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung
Militärische Plangenehmigung betreffend Gemeinde Schattdorf, Aussenstelle Schattdorf/Rynächt; Gebäudezentralisation und Optimierung auf dem Areal Rynächt vom 11. Mai 2021
Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 31. März 2020 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Gebäudezentralisation und Optimierung auf dem Areal der Aussenstelle Schattdorf/Rynächt unter Auflagen genehmigt.
Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).
19. Mai 2021
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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Militärgesetz (MG; SR 510.10)
2021-1582
BBl 2021 1110
BBl 2021 1110
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