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Schweizerisches Bundesblatt.

47. Jahrgang. I.

Nr. 9.

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27. Februar 1895,

Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung über

seine Geschäftsführung im Jahre

1894.

Tit.

Nach Vorschrift des Artikels 102, Ziffer 16, der Bundesverfassung haben wir die Ehre, Ihnen den Bericht über unsere Geschäftsführung im Jahre 1894 zu erstatten.

A, Finanz- und Zolldepartement, A. Finanzverwaltung.

1. Finanzbureau.

Personelles.

Schon mit Anfang des Berichtsjahres ist der frühere Registratur, Herr K. Ducard, zum Réviserai der Finanzkontrolle versetzt worden; an seine Stelle wurde der Kanzlist Herr P. Mauderli gewählt, welcher die Registraturarbeiten wegen andauernder Krankheit seines Vorgängers eigentlich schon seit Jahren besorgte. Hinwiederum rückte zum Kanzlisten vor Herr A. Lüthi, welcher bisher aushilfsweise auf dem Finanzbureau beschäftigt war. Im übrigen blieb der Bestand des Personals unverändert.

Bundesblatt. 47. Jahrg. Bd. L 22

302

Gesetzgebung und Postulate.

Banknotenmonopol.

In unserm vorjährigen Geschäftsberichte waren wir im Falle, der hohen Bundesversammlung milzuteilen, daß die Arbeiten zur Ausführung des Art. 39 der Bundesverfassung so weit gefördert . worden, daß das Finanzde]>artement unterm 30. November 1893 dem Bundesrate seine Anträge über die Hauptfrage: Staatsbank oder Privatbank, begleitet von einem weitschichtigen Aktenmaterial und von Thesen nebst Motivenbericht, durch welche das Finanzdepartement dem Bundesrate die Organisation der vorgeschlagenen Staatsbank in allen ihren Hauptpunkten vorzeichnete, vorlegen konnte.

Im Dezember 1893 und Januar 1894 beschäftigte sich der Bundesrat mit der Entscheidung der prinzipiellen Frage, ob der Bund die Ausübung des Notenmonopols einer reinen Staatsbank oder einer auf Aktien gegründeten Centralbank übertragen solle.

Am 24. Januar 1894 erfolgte der Entscheid des Bundesrates zu guusten einer reinen Staatsbank und zugleich der Auftrag an das Finauzdepartement zur Ausarbeitung des Gesetzesentwurfes auf dieser Grundlage.

Am 24. Mai 1894 war das Finauzdepartement im Falle, dem Bundesrate seinen Gesetzesentwurf vorzulegen, dessen Behaudlung und Genehmigung jedoch wegen des Zusammentrittes der Bundesversammlung zur ordentlichen Sommersession bis anfangs Juli sich hinauszog, worauf noch die endgültige Redaktion der Gesetzesparagraphen und die Umarbeitung des Textes der Botschaft zu erfolgen hatte.

Der Entwurf des Bundesgesetzes über die Errichtung der schweizerischen Bundesbank nebst Botschaft und Materialiensammlung, auf welche Aktenstücke wir hiermit verweisen, gelangten in der Dezembersession 1894 zur Austeilung an die Bundesversammlung, bei welcher nunmehr dieser Gegenstand pendent ist.

Volhiehungsverordnung für die

Wertschriftenverwaltung.

Zum Bundesgesetz vom 18. Dezember 1891 betreffend Errichtung einer eidgenössischen Wertschriflenverwaltung wurde eine VolIziehungsVerordnung ausgearbeitet, deren Genehmigung durch den Bundesrat indessen in den Monat Januar 1895 fällt. Dieselbe normiert den Geschäl'tskreis und die Obliegenheiten der genannten Abteilung auf der Basis der seit deren Einrichtung hierüber gemachten Erfahrungen und findet sich enthalten A. 8. n. F. XV, 5, worauf hier verwiesen wird.

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Postulate.

Unterm 23. Dezember 1892 (Sammlung 476) hat die hohe Bundesversammlung, folgendes Postulat aufgestellt: ,,Der Bundesrat wird eingeladen, über den allgemeinen Stand ,,der eidgenössischen Finanzen einen Specialbericht zu erstalten ,,und eventuell die geeigneten Anträge zur Wiederherstellung ,,des gestörten Gleichgewichts den gesetzgebenden Räten vorzu,,legen."

Nachdem schon in der Dezembersession 1893 der hohen Bundesversammlung ein vorläufiger Bericht und das sogenannte Zukunftsbudget haben zugestellt werden können, erfolgte die Übermittlung des definitiven Berichtes unter Beigabe der Special berichte sämtlicher Departemente am 3. Dezember 1894, Damit ist auch diese Angelegenheit bei der Bundesversammlung pendent.

Anleihen von 20 Millionen Franken.

Die Aufnahme des durch Bundesbeschluss vom 22. Dezember 1893 zur Verstärkung derdiponibelna Mittel des Bundes bewilligten Anleihen» von 20 Millionen Franken fiel in das Berichtsjahr.

Mit einem Syndikat von 8 schweizerischen Bankfirmen, welches hinwiederum der Grosszahl der schweizerischen Bankinstitute Unterbeteiligung einräumte, wurde am 22. Februar 1894 ein Vertrag abgeschlossen, aus welchem wir zur näheren Orientierung der Bundesversammlung folgende Bestimmungen hervorheben: 1. Das eidgenössische Finanzdepartement begiebt dem obgenannten Syndikate und dasselbe übernimmt fest einen Teilbetrag von 10 Millionen Franken des neuen 3 1/2%o Anleihens vom 20.Februarr 1894 zum Kurse von100 3/44 °/o mit Zinsgenuß vom 3l. März 1894, d. h. abzüglich oder zuzüglich dei- Zinsen auf 31. März 1894 zum Nominalbeträge, zahlbar nachKonvenienznz des Syndikats zwischen dem 1. März und 30. April 1894.

2. Bezüglich des Restbetrages des Anleihens gewährt das eidgenössische Finanzdepartement dem Syndikat das Rech) der Option, in der Meinung, daß das Syndikat berechtigt sein soll. in dem Zeitpunkte zwischen dem 1. März und 30. Juni 1894 den ganzen Restbetrag von 10 Millionen Franken oder bloß einen Teil desselben auf einmal oder zu verschiedenen Malen, zum gleichen Kur.se von 1003/4 °/o, mit Zinsgenuß vom 31. März 1894, zahlbar nach Konvenienz des Syndikats zwischen dem 1. März und 30. Juni 1894 zu erheben.

304

3. Das eidgenössische Finanza epartement gewährt dem Syndikate eine Entschädigung von zehntausend Franken für Plaoierungskosten des Anleihens. Alle übrigen Spesen, mit Ausnahme der Erstellungskosten der definitiven Titel, sind von dem Syndikate zu tragen.

Durch Anleihensprospekt vom 1. März 1894 eröffnete das Syndikat seinerseits die Subskriptionsbedingungen. Der Subskripüonspveis betrug lOlVa^o mit Verrechnung von Stuckzinsen à SVa °/o auf den 31. März 1894, die Zahlungen durften geleistet werden vom 10. März hinweg bis spätestens den 30. April. Die Aufnahme dieses Anleihens war eine ungemein günstige und die Überzeichnung eine beinahe 17 fa che.

Begünstigt durch die damals herrschende Geldabondanz, vollzogen sich auch die Einzahlungen mit aller Raschheit, so daß schon anfangs April die ganze Anleihenssutnme zu Händen der Staatskasse seitens der Syndikatsbanken einbezahlt war. Die Auslieferung der definitiven Schuldtitel erfolgte vertragsgemäß auf Ende April.

MUnzwesen.

Internationaler Münzvertrag.

In der Junisession 1894 wollte durch eine im Nationalrate gestellte Motion der Bundesrat eingeladen werden, auf die nächste Session einen Entwurf über die Einführung der Goldwährung einzubringen. Wenn auch der Bundesrat dieser beinahe einstimmig verworfenen Motion gegenüber eine ablehnende Haltung einnahm, so geschah dies keineswegs in der Absicht, die Begründetheit der Forderung zu bestreiten, daß die Eidgenossenschaft gerüstet sein müsse, gegebenen Falls den Übergang zu einem neuen Währungssystem rasch bewerkstelligen zu können. Der Bundesrat mußte zugeben, daß die Verhältnisse allmählich auf eine Revision oder selbst Liquidation der lateinischen Münzunion, im Einverständnisse der sämtlichen Unionsstaaten, hindrängen könnten und daß diese Eventualität zur Änderung unseres Währungssystems und zwar im Sinne der Einführung der Goldwährung führen müßte.

Wenn nun auch die lateinische Münzunion im Fall einer Kündigung auf den 31. Dezember eines Jahres noch ein volles Jahr unverändert in Kraft bleibt und weitere 10 Monate für den Rückzug und Austausch der kursierenden Fünffrankenthaler eingeräumt sind, so muß in Anbetracht 'der einzuhaltenden konstitutionellen Vorschriften und der Vorbereitungen für die eventuelle Beschaffung des nötigen Goldbedarfes der Bundearat gleichwohl

305 gerüstet sein, unmittelbar nach eventuell erfolgter Kündigung des Vertrages einen durchberatenen Gesetzesentwurf betreffend das neue Währungssystem der Bundesversammlung vorlegen zu können, wofür alle nötigen Vorarbeiten bereits getroffen sind.

Import deutschen Geldes.

Wie schon zu wiederholten Malen, wurde gegen den Umlauf deutscher Münzen in der Ostschweiz und namentlich in dea Kantonen Thurgau, St. Gallen und Graubünden Beschwerde geführt und auf den Schaden hingewiesen, der dem Publikum aus dieser Cirkulation zu erwachsen drohe.

Unter Hinweisung auf die im bundesrätlichen Bulletin mehrmals publizierten Warnungen erwiderte auf erfolgte Anfrage einer Kantonsregierung das Finanzdepartement, daß es nicht nur keinerlei Einwendung zu erheben habe, wenn bezügliche Kundgebungen von kantonalen Behörden ausgehen, sondern daß es diesen Modus, den speciellen Vorkommnissen an unsern Grenzen angepaßt, für weit wirksamer halte, insbesondere wenn man sich nicht auf bloße im Amtsstil gehaltene Publikationen beschränke, sondern im textlichen Teil der Tages- und der Lokalpresse belehrend auf die Bevölkerung einzuwirken suche.

Münzzählungsbilder.

Eine schweizerische Aktiengesellschaft zur Ausbeutung einer Erfindung stellte die Aufrage, ob wir in der Anfertigung metallener zum Schulunterricht bestimmter Münzbilder, sei es, daß das Bild den Avers oder den Revers der echten Münzen darstellt, eine Verletzung des eidg. Münzregals erblicken, auch wenn an Stelle der Wertbezeichnung, die sich auf den echten Münzen befindet, etwas Unverfängliches, wie z. B. ,,Marke", ,,Kopie" oder dergleichen, gesetzt würde.

Es wurde der Gesellschaft ablehnend folgendes erwidert: ,,Nach Art. 38 der Bundesverfassung steht die Ausübung aller im Münzregal begriffenen Rechte dem Bunde zu; zur Verurkundung derselben bezeichnet er die geeigneten Metalle, sowie die Bilder und Inschriften, mit denen die verschiedenen Münzsorten ausgestattet werden sollen. Der Bund trifft nebstdem die nötigen Einrichtungen und Vorkehren zum Schutz gegen Nachahmungen und Mißbrauche, wie z. B. durch Erstellung besonderer Bauten und Einrichtung mannigfaltiger Kontrollen in allen Stadien der Fabrikation.

,,Da nuu die Bilder der Gesellschaft graviert und sowohl die Vorder- als auch die Rückseite unsern Verkehrsmünzen nachge-

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bildet werden sollten, so erblicken wir hierin einen Eingriff in das Münzregal, selbst mit den uns eventuell in Aussicht gestellten Modifikationen. Zur Anfertigung der Bilder müßten selbstverständlich P r ä g s t e m p e l angefertigt werden, die mit dem amtlichen Münzstempel große Ähnlichkeit hätten und die deshalb der Falschmünzerei wesentlich Vorschub zu leisten vermöchten. Garantie gegen Mißbrauch und Unlerschleif bietet uns die Aktiengesellschaft keine, da sie selbst ihre ganze Fabrikation, einschließlich den Stich der Stempel, der Privatthätigkeit zu überlassen haben wird."

Die betreffende Aktiengesellschaft hat seither den Verzicht auf ihr Vorhaben erklärt.

MUnzkommissariat.

Der Prüfung des Gewichtes und des Peingehaltes unterwarf das Kommissariat im Berichtsjahr 78 Münzwerke, welche folgendes Resultat ergaben: MUnzsorte.

Zwanzigfrankenstücke Fünffrankenstücke .

Zwanzigrappenstücke Zehnrappenbtücke .

Fünfrappenstücke. .

Einrappenstücke . .

Mittlerer Feingehalt.

. 900,166 . 899,588 .

-- . -- .

-- .

--

Mittleres Gewicut.

6,447 24,995 3,997 2,993 1,998 1,496

Abweichungen im Feingehalt im Gewicht mehr, weniger, mehr, weniger.

"/OB «/oo °/oo °/oo

0,166 -- -- -- -- --

-- 0,412 -- -- -- --

-- -- -- -- -- --

0,005 0,005 0,003 0,007 0,U02 0,004

Sämtliche Münzwerke befanden sich sowohl hinsichtlich des Gewichtes als des Feingehaltes in den Schranken der Toleranz. -- Die Metallbeschaffung für sämtliche Prägungen, auch diejenige filr die in Paris angefertigten 3 Millionen Franken Silberscheidemllnzen, geschah wie bisher durch das Finanzdepartemenl Mit der Prägung dieser letztern werden wir uns im Rechnungsberichte besonders befassen.

Die Ausmünzung von Zwanzigfrankenstückea beträgt nunmehr 23 Millionen Franken.

Wir können nicht umhin, an dieser Stelle abermals auf die Unzulänglichkeit unseres Münzgebäudes hinzuweisen, infolge deren wir, wie dies im Berichtsjahr wieder der Fall war, für außerordentliche Münzprägungen an auswärtige Etablissemente gebunden sind.

Das hiesige Gebäude wurde zu Ende des vorigen Jahrhunderts von der bernischen Regierung erstellt und ging dann infolge der

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Bundesverfassung von 1848 als Bestandteil der Leistung des Bundessitzes an die Eidgenossenschaft über, welche, soweit es die vorhandenen Räumlichkeiten gestatteten, erweiterte und vervollkommnete Prägeinrichtungen anordnete. Dieselben erweisen sich nun aber für den dermaligen Münzbedarf unseres Landes nicht mehr als zulänglich, namentlich seitdem der Bund auch Zwanzigfrankenstücke in den Bereich der Ausmünzung gezogen hat.

Es fehlt in der eidgenössischen Münzstätte nicht an Prägmaschinen, wohl aber namentlich an den nötigen Räumlichkeiten zur Erstellung von Schmelzöfen und Walzwerken zur Anfertigung von Gold- und Silberplättchen, für welche erstere gar keine und für letztere nur eine und zwar sehr ungenügende Einrichtung besteht.

Zur Einstellung eines zweiten Dampfkessels ist ebenfalls kein Platz vorhanden, so daß, wenn eine größere Reparatur 'oder in nächster Zeit gar ein Wechsel des Kessels stattfinden müßte, die Münzfabrikation auf kürzere oder längere Dauer zum Stillstand verurteilt würde.

Eine fühlbare Einschränkung der Räumlichkeiten im Münzgebäude entstand durch das vor einer Anzahl von Jahren in dasselbe verlegte Gummieren und Perforieren der Blätter der Postwertzeichenfabrikation. Diese von 145Va Millionen in 1893 auf 148 Millionen Marken im Berichtsjahr gestiegene Arbeit nimmt den großem Teil des nördlichen Flügels in Anspruch, so daß die betreffenden Lokalien, gleichwie diejenigen der Eichstätte, der Münzverwaltung entzogen sind.

Zieht man neben don keineswegs erschöpfend aufgeführten Mängeln und Übelständen im bestehenden Münzgebäuda die noch außerordentlich gesteigerten Anforderungen in Betracht, welche für den Fall der Einführung der Goldwährung oder der Übertragung der Anfertigung von Notenformularen für die zukünftige Bundesbank an eine eidgenössische Münzstätte gestellt werden müßten, so drängt sich ein Neubau der eidg. Münze als zwingende Notwendigkeit heraus und wir dürften uns um so eher zu dieser Ausgabe entschließen, als bei der Zweckbestimmung dieses Gebäudes wohl nichts im Wege stünde, zu beschließen, daß der nunmehr auf über 6 Millionen Franken angestiegene MUnzreservefonds hierfür aufzukommen habe. Wir haben unsere Bautendirektion mit dem Studium eines Münzgebäudes unter Verwertung neuester technischer Fortschritte auf dem Gebiete der Münzprägung beauftragt.

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Waffenplätze.

Thun.

Der Ertrag an Futter war sehr reichlich, aber wiewohl dasselbe größtenteils bei günstiger Witterung eingeheimst werden konnte, entspricht dennoch dasselbe qualitativ den gehegten Erwartungen nicht ganz; es mag dies dem schnellen Wachstum dea Grases zugeschrieben werden.

Sowohl die Getreide- als die Kartoffelernte gestalteten sich günstig; erstere namentlich hinsichtlich des Strohes. Der Körnerbildung schadetet! zwar die bald nach dem Blühen eingetretenen, mit schweren Regengüssen verbundenen Sturmwinde, wodurch daa Getreide zum Fallen gebracht wurde; hierunter litt namentlich der Hafer. Was die Kartoffeln anbelangt, so ist deren Qualität eine vorzügliche, sogar noch bessere als die vorjährige. Dagegen sind die Preise der landwirtschaftlichen Produkte erheblich gesunken.

Über den Allmendbesatz haben wir nur weniges anzubringen, Der Gesundheitszustand der Viehware war während des ganzen Sommers ausgezeichnet. Der Ertrag geht aber von Jahr zu Jahr zurück, hauptsächlich herrührend von den vielen und großen Batteriebauten, Anlagen von Lüuetten und Erdwerken. Nicht weniger trägt das Einfahren und Zureiten der großen Zahl von Regiepferden zur Einschränkung des Allrnendbesatzes bei, da infolge der Übungen selbst die besten Rasenplätze nicht geschont bleiben, auf deren Erhaltung von Seiten des Liegenschaftsvervvalters viele Sorgfalt verwendet wird.

Eine große Kalamität auf dem Waffenplatz Thun bildet der Wassermangel ; die beiden Brunnen auf der Allmend und derjenige zu den Gebäulichkeiten auf der Steghalde sind versiegt und es muß das zu den letztern benötigte tägliche Wasserquantum von cirka 4000 Litern aus einer Entfernung von l Va Kilometern zugeführt werden, was der Verwaltung eine empfindliche Kostenvermehrung verursacht. Wir werden uns genötigt sehen, über diesen Gegenstand eine besondere Vorlage einzubringen, sofern der jetzige unhaltbare Zustand andauern sollte.

Wegen Gefährdung durch die Artillerieschießübungen mußten neuerdings Liegenschaften in der Gemeinde Übeschi erworben werden und weitere Acquisitionen stehen in Sicht.

Herisau-St. Gallen.

Infolge der abermaligen Erweiterung des Waffenplatzes durch Erwerbung von Liegenschaften, welche ihrer Lage und Beschaffenheit nach nur als Weidland zu verwenden sind, mußte auf Erhöhung

309 des Viehbesatzes Bedacht genommen werden, was aber wegen der außerordentlichen Trockenheit des vorhergehenden Jahres und der dadurch eingetretenen allgemeinen Verminderung des Viehstandes mit einigen Schwierigkeiten verbunden war.

Nachdem in den Monaten April und Mai der Waffenplatz beständig durch Kurse und Schießübungen benutzt worden, konnte gegen Mitte Mai der Besatz mit 95 Stücken Großvieh begonnen und successive auf 140 Stücke gebracht werden; derselbe war jedoch in dieser Höhe nicht von langer Dauer, da nach einiger Zeit infolge des Wiederbeginnes der Schulen Reduktion vorgenommen werden mußte.

Von den Besitzungen am Hafnersberg sind neun verpachtet und drei werden wegen mangelnden LoUaleinrichtungen in Regie bewirtschaftet, welche sich aber wegen ihrer Kostspieligkeit nicht als rentabel erweist. Der Liegenschafts Verwalter befürwortet den Bau einer kleinen Scheuer an geeigneter Stelle zur Unterbringung von Vieh, Futter und Früchten, um einerseits zu billigerer Arbeit und andrerseits zu vorteilhafterer Verwertung der Erzeugnisse zu gelangen. Wir werden diesen Gegenstand einer nähern Prüfung unterwerfen.

In betreff der Wohnungen auf dem Breitfeld ist zu berichten, daß dieselben das ganze Jahr hindurch vermietet waren. Sowohl Über die Pächter als über die Mietleute lautet der Bericht sehr befriedigend.

Frauenfeld.

Das Manövrierfeld wurde im Berichtsjahre in bedeutend größerem Maße zu Übungen verwendet, als dies bisher der Fall war.

Bis Mitte August befand sich der Platz in befriedigendem Zustande, dann aber trat andauernd regnerische Witterung ein, während welcher eine Anzahl Infanterie- und Artilleriekurse aufeinanderfolgten , was dann eine bedeutende Verschlechterung des Bodens zur Folge hatte.

Es sind zur Zeit sehr viele, mehr oder weniger große Stellen vorhanden, bei welchen die Grasnarbe gänzlich zerstört ist; dieselben müssen zum Teil angesäet, zum andern Teil überkiest werden.

Auf Veranlassung des Militärdepartementes wurden vom Schießkonimandanten des Waffenplatzes mehrfache Unterhandlungen mit der Gemeinde Pfyn, betreffend Erweiterung des Waffenplatzes durch Errichtung von Servituten und allfälligen Erwerb von gefährdeten Waldungen, gepflogen. Für alles Nähere über diesen Gegenstand wird auf den Bericht des Militärdepartements verwiesen.

Bière.

Dieser Waffenplatz bietet zu keinen Bemerkungen Anlaß.

310

2. Finanzkontrolle.

Personelles.

Im Berichtsjahr sind folgende Änderungen im Personalbestande zu verzeichnen : Der Registralo!' der Departementskanzlei, Herr Ducard, wurde zur Finanzkontrolle als Revisor versetzt. Zur weitem Aushülfe hei der Oberrevision, namentlich der Telegraplienrechnungeu, mußte wegen häufiger Krankheit zweier älterer Beamter gegen Jahresschluß provisorisch ein Kontrollbeamter der Telegraphendirektion beigezogen werden.

Kontrollierung der Budgetkredite.

Die im letztjährigen Geschäftsbericht betonte erheblich verschärfte Methode der Kontrollierung der Budgetkredite kam auch im abgelaufenen Rechnungsjahr zu voller Anwendung und weiterer Ausbildung. Das neue Reglement für die Finanzkontrolle, welches nunmehr auf Grund einer mehrjährigen Erfahrung aufgebaut ist und gegenwärtig vor Bundesrat zur Beratung liegt, wird die Art und Weise der Üherwachung der Zahlungsanweisungen in ihrem Verhältnisse zum Budget einheitlieh und definitiv regeln. ·:,..

, (·"

Kontrollierung des Geschäftsverkehrs der eidgenössischen Staatskasse.

Die Verifikation der Buchungen der eidgenössischen Staatskasse und ihrer Hülfskaasen fand in der bisher gewohnten Art statt.

Auch nach dieser Richtung wird die Revision des Reglements für die Finanzkontrolle präcise und den gegenwärtigen Verhältnissen Angepaßte Vorschriften aufstellen.

Revision der Rechnungen.

Unterm 23. Juni 1894 hat die Bundesversammlung postulatsweise beschlossen : ,,Der Bundesrat wird eingeladen, dafür besorgt zu sein, daß künftig alle Specialrechnungen eines Rechnungsjahres -- definitiv revidiert -- nebst den hierauf sich beziehenden Verfügungen der Oberbehörden den Prüfungskommissionen der eidgenössischen Räte vorgelegt werden können."1 Hieran anschließend berichten wir über den Stand der Revisionsgeschäfte wie folgt.

311

Bis zum Schlüsse des Jahres 1894 gelangten zur Prüfung:

Rechnungen.

1. Allgemeine Verwaltungskosten und Departementalauslagen . . . .

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

10.

11.

Amt für geistiges Eigentum . .

Amt für Gold- und Silberwaren .

Liegenschaftsverwaltüng io Thun .

Liegenschaftsverwaltung in Herisau Münzverwaltung Internationales Postbureau . . .

Internationales Telegraphenbureau Internationales Gewerbebnreau Centralamt für die internationalen Eisenbahntransporte

Vom Monat

Dezember 1893 Dezember Ib9'"ì November 1893 Januar 1894 Oktober 1893 Oktober 1893 Dezember 1893 Dezember 1893 Dezember 1893 Dezember 1893

Dezember 1893 Dezember 1893 13. Pulververwaltung Dezember 1893 1 4 . Konstruktionswerkstätte . . . . Dezember 1893 Dezember 1893 16. Waffenfabrik . . . November 1893 17. Polytechnische Schule Dezember 1893 18. Meteorologische Centralanstalt . . Oktober 1893 19. Anstalt für Prüfung von Baumaterialien .

. .

Oktober 1893 Oktober 1893 21. Landwirtschaftlich-chemische TJnOktober 1893 2 2 . Forstliche Centralanstalt . . . . Oktober 1893 23. Landesmuseum Oktober 1893 24 Militärverwaltung Oktober 1893 2 5 . Militärkomptabilitäten . . . . Oktober 1893 26. Pferderegieanstalt . . . . August 1893 Juli 1893 28. Verwaltung der Gotthardverteidigung Oktober 1893 29. Verwaltung der Befestigungen von St. Maurice Juli 1894 30. Abteilung der Befestigungsbauten d e s Greniebureaus .

. . . . August 1893 3 1 . Topographisches Bureau . . . . Januar 1894 32. Alkoholverwaltung November 1893 33. Zollverwaltung Oktober 1893 34. Postverwaltung August 1893 3 5 . Telegraphenverwaltung . . . . Juni 1893

bis und mit Monat

September August September September September Oktober November November November November Oktober Oktober Oktober Oktober September

September September September November

September September Oktober September Oktober September September August

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Zur Vollendung der Prüfung der noch rückständigen Rechnungen des Budgetjahres 1894 und zur Erledigung der Revisionsbemerkungen bleibt die Zeit von anfangs Januar bis Ende April 1895 übrig.

Bei denjenigen Verwaltungen, welche für die Abwicklung ihres^ Rechnungswesens nur kurzer Termine bedürfen, stoßen wir in Beziehung auf die Erledigungsfrist auf keine Anstände. Anders ist es bei Verwaltungen, welche lange Ablieferungstermine beanspruchen müssen. Um auch hier die Prüfung der Rechnungen rechtzeitig vollenden zu können, haben wir -- im Gegensatze zur frühern Praxis -- angeordnet, daß die Dezemberrechnungen s t ü c k w e i s e zur Revision gelangen müssen. Auf diese Weise hoffen wir, Rückstände verhüten und dem gestellten Postulate nachleben zu können.

Über die Revisionsergebnisse und die Erledigung der Revisionsbemerkungen geben die hierüber aufgestellten und sich bei der Finanzkontrolle in Verwahrung befindenden Protokolle Aufschluß.

Bezugnehmend auf den vorjährigen Geschäftsbericht erwähnen wir, daß nunmehr die Rechnungen der Pulververwaltung, bevor sie an die Finanzkontrolle gelangen, dem Militärdepartement zur Einsichtnahme vorgelegt werden und die Rechnungen der Konstruktionswerkstätte, der Munitionsfabrik und der Waff'enfabrik die erstinstanzliche Revision, dem Bundesbeschluß vom 4. Juni Ib94 gemäß,, bei der technischen Abteilung der Kriegsmaterialverwaltung passieren..

Es bleiben somit nur einer einmaligen Prüfung durch die Finanzkontrolle unterworfen die unter Ziffer l--12 genannten Rechnungen.

Bei der Alkoholverwaltung findet seit Neujahr 1895 die Revision der Ausgaben gleichzeitig mit der Prüfung der Zahlungsmandate statt. Die Einnahmen werden ebenfalls täglich kontrolliert und rubrikenweise gebucht.

Wenn also die Monatsrechnungen zur Revision an die Finanzkontrolle gelangen, so ist der Inhalt derselben schon geprüft und findet nur noch eine Vergleichung mit den Konlrollbüchern statt.

Kassenuntersuchungen.

Kassenuntersuchungen wurden vorgenommen: a. 12 bei der Staatskasse und ihren Hülfskassen, je eine am Ende eines jeden Monats; b. 4 beim Amt für Gold- und Silberwaren; c. je eine bei der Bundeskanzlei, beim Bundesgericht, Amt für geistiges Eigentum, Polytechnikum, Landesmuseum, bei der Verwaltung der Gotthardbefestigungen, bei der Centralpulver-

313 Verwaltung und den Pulverbezirken, Konstruktionswerkstätte, Munitionsfabrik, Waffenfabrik, beim Munitionsdepot, bei den Liegenschaftsverwaltungen Thun und Herisau, bei der Münzstätte, bei den Alkoholdepots in Rornanshorn und Burgdorf und bei sämtlichen Zollgebiets- und Kreispostkassen.

Die Revisionen konstatierten überall die Übereinstimmung des Sollbestandes mit dem Kassenbestande. Nähern Aufschluß geben die bezüglichen, bei der Finanzkontrolle in -Verwahrung liegenden Protokolle.

Kontrollierung der Verzinsung und Tilgung der Staatsanleihen.

Dieser Geschäftszweig förderte keine Mängel zu Tage. Die Ablieferungen eingelöster Obligationen und Coupons seitens der Staatskasse an die Finanzkontrolle geschahen in prompter Weise, so daß letztere ebenfalls mit der Kontrollierung stets à jour war.

Im Berichtsjahre, wurden Einschreibungen und Übertragungen auf eidgenössischen Titeln kontrolliert: Inhaber auf Namen.

Namen auf Inhaber.

Namen auf Namen.

Fr. 5000 Fr. 10,000

Fr. 5000 Fr. 10,000

Fr. 5000 Fr. 10,000 42 19

Anleihen von:

1887 1889 1890

41 62 84

187

33 6 41 80

30 8

22 1

20 58

4 27

-- --

42

-- -- 19

Total 413 Titel.

Verifikation der Inventarbestände an Ort und Stelle.

Zur Kontrollierung der Sollbestände wurden örtliche Inventarrevisionen vorgenommen: 1. bei der Materia l Verwaltung der Bundeskanzlei; 2. beim Centralremontendepot; 3. bei der Münzstätte; 4. beim Inspektorat der schweizerischen Emissionsbanken; 5. bei der Konstruktionswerkstätte.

Bei letzterer Anstalt wurde mit der Kontrollierung eine Neuschätzung des gesamten Inventarbestandes verbunden.

Wir beabsichtigen über die Führung der Inventare detailliertere Vorschriften zu erlassen, wofür bezügliche Vorarbeiten bereits im Gange sind.

314 Beaufsichtigung des Verkehrs beim Inspektorat der schweizerischen Emissionsbanken.

Wie letztes Jahr giebt uns die Kontrollierung der Bestände und Mutationen der unter der Verwaltung des Inspektorats der schweizerischen Emissionsbanken liegenden neuen und defekten Banknoten, des Notenpapiers, der Clichés etc. zu keinen besondera Bemerkungen Anlaß; wohl aber empfindet es die Finanzkontrolle immer als einen Nachteil, daß sie beständig einen ihrer Beamten; auf genanntem Inspektorat detachiert halten muß.

Wechsel.

Es wurden diskontiert und passierten Fr. 6,447,591. 78 zu 952,569. 60 ·n n n 2,155 ,395. 85 ·n 244 ,159. 95 T) n n 2,585,706. 45 ·n 850,436. 10 ·n 77 ,975. -- ·n ·n 128,000. -- ·n ·:1

die hierseitige Kontrolle:

2 2 V*

°/0

·>·>

2 Va ·n 2»/4

3 3V4 3V2 --

n f>

n n

Fr. 13,391,834. 73 Für den letzten Posten von Fr. 128,000 ist die Zinsenverrechnung durch die Wertschriftenverwaltung erfolgt.

Der durchschnittliche auf oben angegebenen Summen berechnete Diskonto beträgt 2,393 °/o.

Der Portefeuillebestand war folgender: Am 1. Februar . . . . Fr. 2,283,815. 05 ,, 1. Marx ,, 2208,815. 05 ,, 1. April ,, 5,947,347. 53 ,, 1. Mai ,, 6,513,792. 63 ,, 1. Juni ,, 4,536,769. 30 ,, 1. Juli ,, 2,920,405. 90 ,, 1. August, . . . .

,, 1,748.295. 70 ,, 1. September . . .

,, 1,771,597. 50 ,, 1. Oktober . . . .

,, 2.061,991. 95 ,, 1. November . . . ,, 2,322,956. 75 ,, 1. Dezember . . .

,, 2,529,103. 25 ,, 31. Dezember . . .

,, 3,625,175. 65

315 Wertschriften, Specialfonds, Depots und Kautionen.

Die Buchführung und Verbalisierung aller Änderungen in sämtlichen Titelbeständen giebt sät besondern Bemerkungen nicht Anlaß und siod auch die fälligen /inse, sowie der Ertrag von ausgelosten und verkauften Titeln prompt eingezogen worden.

Die gegen Jahresschluß vorgenommene Zählung der Titel der Wertschriftenschränke und der zugehöreuden Couponsbogen ergab Übereinstimmung mit den Buchbeständen der Finanzkontrolle.

Réglemente.

An Rechnungsvorschriften wurden aufgestellt: 1. Bundesratsbeschluß betreffend die Taggelder und Reiseentschädigungen der Mitglieder der Lehrerschaft des eidgenössischen Polytechnikums, einschließlich des Personals der beim Polytechnikum betindlichen eidgenössischen Anstallen; 2. Regulativ betreffend das Kassa- und Rechnungswesen der Verwaltung der Befestigungen in St. Maurice.

Ad i. Die Mitglieder der Lehrerschaft des Polytechnikums und seiner Annexanstalten, auf welche die Bestimmungen betreffend Taggelder und Reiseentschädigungen für eidgenössische Beamte nicht ohne weiteres zur Anwendung gebracht werden konnten, sind bis dahin mangels an speciellen Vorschriften ungleichmäßig entschädigt worden. Die neuen einheitlichen Vorschriflen bestehen in der Hauptsache darin, daß die Lehrerschaft für Teilnahme an Sitzungen eidgenössischer Behörden und Kommissionen außerhalb Zürichs wie die Kommissionsmitglieder eptschädigt wird. Bei dienstlichen Reisen im Inlande erhält sie die nämlichen Entschädigungen wie die eidgenössischen Beamten; bei solchen im Auslande Fr. 20--25. Für das Personal der Annexanstalten und der meteorologischen Centralanstalt gelten die gleichen Bestimmungen.

Ad 2. Mit diesem Erlasse wurde bezweckt, dei- durch die Verhältnisse notwendig gewordenen selbständigen Kassaführung bei der Verwaltung der Befestigungen von St. Maurice eine feste Grundlage zu geben.

316

3. Banknotenkontrolle.

Der vorliegende Bericht über das Jahr 1894 umfaßt das zwölfte Kalenderjahr, seitdem das Banknotengesetz und die eidgenössische Kontvolle ia Wirksamkeit getreten sind. Die Kontrolle wird durch das Inspektorat der schweizerischen Emissionsbanken ausgeübt.

In Übereinstimmung mit der letztjährigen Berichterstattung behandelt der Bericht die Ergebnisse des abgelaufenen Jahres und stellt dieselben in Vergleich mit denjenigen des unmittelbar vorhergehenden Jahres.

Banken mit hinfälliger Emission.

Die nachstehend verzeichneten 7 Banken haben vor Inkrafttreten des Banknotengeset7.es auf ihr Emissionsrecht verzichtet und die Verpflichtung übernommen, ihre in Cirkulation befindlichen Noten zurückzuziehen. Nach den erhaltenen Ausweisen beliefen sich die auf Schluß des Vorjahres und auf Schluß des Berichtsjahres noch ausstehenden Noten dieser ßauken auf folgende Beträge: Noten In Cirkulation am 31. Dez. am 31. Dez.

1893.

1894.

Fr.

Fr.

Ancienne banque cantonale neuchâteloise .

66,040 64,370 Eidgenössische Bank 57,450 56,900 Bank ia Glarus 29,740 29,640 Leihkasse Glarua 2,720 . 2,720 Bank für Graubünden 8,050 8,000 Banque populaire de la Broyé . . . .

850 850 Caisse hypothécaire du canton de Fribourg 2,960 2,960 Banken.

Total

167,810

165,440

Es sind somit von den 7 Banken zusammen im Berichtsjahr für Fr. 2,370 Noten aus der Cirkulation zurückgezogen worden gegen Fr. 630 im Vorjahr. In den Wochen- und Monatsausweisen, welche vom Inspektorat der Emissionsbanken regelmäßig veröffentlicht werden und der Berichterstattung zu Grunde liegen, ist die Notencirkulation der Banken mit hinfälliger Emission nicht berücksichtig!.

Der folgende Bericht handelt ausschließlich von den gesetzlich autorisierten und der Bundeskontrolle unterstellten Emissionsbanken.

317

Stand der Emissionsbanken.

Am Schlüsse des Vorjahres, 31. Dezember 1893, bestanden 35 Emissionsbanken mit einem eingezahlten Kapital von Fr. 157,150,000 und einer effektiven Notenemission von Fr. 181,488,750.

Im Laufe des Berichtsjahres hat die Anzahl der Banken und das eingezahlte Kapital eine Abnahme erfahren. Die effektive Notenemission dagegen weist eine Zunahme auf. Im Vorjahr hatten alle drei Positionen eine Zunahme erzeigt.

Die Bank in Zürich, welche im Jahre 1892 auf ihr Emissionsrecht verzichtet hat, ist, nachdem mit 30. Juni 1894 die Rückzugsfrist ihrer Noten abgelaufen und der Gegenwert der noch ausstehenden Noten am 1. Juli 1894 an die eidgenössische Staatskasse eingezahlt war, aus der Zahl der Emissionsbanken ausgeschieden und erscheinen deren Rechnungsausweise nur mehr bis Ende Juni ' in den Publikationen des Inspektorates.

Durch den Austritt der Bank in Zürich aus der Reihe der Emissionsbanken hat die Gesamtsumme des eingezahlten Kapitals dieser letztem, die pro Ende 1893 eine Höhe von Fr. 157,150,000 erreicht hatte, im Laufe des Berichtsjahres eine Verminderung von Fr. 10,000,000 erfahren, der nur eine Kapitalerhöhung seitens der Ersparniskasse Uri im Betrage von Fr. 250,000 gegenüber steht.

Daheriger Stand auf 31. Dezember 1894 Fr. 147,400,000. Eine Ermächtigung zur Erhöhung der Notenemission wurde während des Jahres nur von einer Bank anbegehrt, nämlich von der Ersparniskasse Uri für einen Betrag von Fr. 500,000. Sie wurde ihr erteilt am 10. Juli. Die betreffenden Noten gelangten noch im Laufe des Jahres zur Ausgabe.

Dje beigefügte TabeUe I erzeigt den Stand der Emissionsbanken auf Jahresschluß 1894 mit Angabe der im Sinne des Banknotengesetzes bestehenden Zweiganstalten, des eingezahlten Kapitals, der bewilligten und der effektiven Notenemission, sowie die Form der Garantie für den nicht durch Barschaft gedeckten Teil der Notenemission.

Wie aus der Tabelle ersichtlich, bestanden auf Jahresschluß 1.894 34 Emissionsbanken mit einem eingezahlten Kapital von Fr. 147,400,000, einer autorisierten Notenemission von Fr. 184,400,000 und einer effektiven Notenemission von Fr. 182,900,000.

Im Vergleich zum Vorjahre ergiebt sich somit eine Verminderung von einer Bank und von Fr. 9,750,000 eingezahltem Kapital, dagegen eine Vermehrung von Fr. 1,411,250 effektiver Notenemission.

Bundesblatt. 47. Jahrg. Bd. L

23

Stand

Zu Seite 317.

der

Ordnungs- 11 nummer.

schweizerischen Emissionsbanken auf 31. Dezember 1894.

Eingezahltes Kapital auf Jahresschluß.

Firma.

Fr.

1

2 3 4 5 6 7 8 9

10 11 12 13 14 15 17 18 19 2l 23 24 26 27 28 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39

St. Gallische Kantonalbank .

- S t Gallen Basellandschaftliche Kantonalbank Liestal Kanton al han k von Bern . Bern Zweiganstalten: Thun, Burgdorf, Langenthal, Biel, St. Immer, Pruntrut.

Banca cantonale ticinese .

.

Bellinzona ZweìganstaUen : Locamo, Lugano, Mendrisio.

Bank in tat Gallen St Gallen Crédit agricole et industriel de la Broyé .

.

. Estavayer Thuraauische Kantonalbank Weiofelden Zweiganstalten : Frauenfeld, Romanshorn.

Aargauische Bank .

. . .

. . . Aarau Tosten burirer Bank .

.

.

T.ipJitpnstpio' Zweiganstalten: Rorschach, St. Gallen.

Banca della Svizzera italiana .

. .

.

. . Lucano Zweiganstalten: Locamo, Meadrisio.

Thurgauische Hypothekenbank .

. Frauenfeld Zweiganstalten: Romanshorn, Kreuzungen.

Graubündner Kantonalbank . . . .

. . Chur Luzerner Kantonalbank .

.

. Luzern Zweiganstalten: Willisau, Schupfheim.

Banque du Commerce . .

. .

. Genf Appenzell A.-Rh. Kantonalbank .

. Herisuu Bank in Basel , Basel Bank in Luzern . .

.

Luzern Banque de Genève Genf Zürcher Kuntonalbank . . .

.

. Zürich Zweiganstalten: Winterthur, Affoltern a/A., Ritti, Uster, Andellìngen, Bülach, Borgen, Bauma, Meilen, Dielsdorf.

Bank in Schaffhausen . .

.

.

Schaffhausen Banque cantonale fri bourgeoise Freiburg Banque cantonale vaudoise Lausanne Ersparniskasse des Kantons Uvi .

Altorf Kantonale Spar- und Leihkasse von Nidvvalden . . . . Staus Banque cantonale neuchâteloise . . .

. Neuenbur» Zweiganstalten : La Chaux-de-Fonds, Locle.

Banque commerciale neuchâteloise .

.

Neuenburg Zweiganstalt : La Chaux-de-Fonds.

Schaffhauser Kautonalbank Schaffhausen Glarner Eantonalbank .

Glarus Solothurner Kantonalbank . . . .

Solothurn Zweiganstalten: Ölten, Balsthal.

Obwaldner Kantonalbank . . .

Samen Kantonalbank Schwyz .

. .

Schwyz Credito Ticinese . . . .

.

Locamo Zweiganstalt : Lugano.

Banque d e l'Etat d e Fri bourg . . .

.

Freiburg Zuger Kantonalbank .

Zu<*

Total

Bewilligte Emissionssumme auf Jahresschluß.

Pr.

Effektive Emission auf Jahresschluß.

Deckungsart.

1 (Art. 12 des Banknoten- ; gesetzes.)

Fr.

6,000,000 3,000,000 10,OUO,000

12,000,000 2,000,000 15,000,000

12,000,000 2,000,000 15,000,000

2,000,000

2,000,000

2,000,000

6,750,000 700,000 3,000,000

13,500,000 5 00,000 1,500,000

13,500,000 700,000 1,500,000

6,000,000 3,000,000

4,000,000 1,000,000

4,000,000 1,000,000

ideiti.

Wortschrifttm.

1,000,000

2,000,000

2,000,000

idein,

5,500,000

1,000,000

1,000,000

idem.

2,000,000 2,000,000

4,000,000 4,000,000

4,000,000 3,000,000

12,000,000 2,( 100,000 12,OOO.OUO 4,000,000 2,500,000 12,000,000

24,000,000 3,000,000 20,000,000 4,000,000 5,000,000 24,000,000

24,000,000 3,000,000 20,000,000 4,000,000 5,000,000 24,000,000

Wechsel-Portefeuille.

KantoDSgaraatie.

Weolisel-Portdeuillcs.

Wertschriften.

Wechsel- Portefeuille.

Kiintonsgurantie.

2,500,000 2,400,000 1 2,000,000 750,000 500.000 4,000,000

2,500,000 1,000,000 10,000,000 1,500,000 1,000,000 6,000,000

2,500,000 1,000,000 10,000,000 1,500,1)00 1,000,000 6,000^000

Wertschrifton.

idem.

Kantonsgiiruutie.

irlitm.

idem, idem.

4,000,000

4,200,000

4,200,000

Wechsel-Portefeuille.

1,000,000 1,000,000 5,000,000

1,500,000 1,500,000 4,000,000

1,500,000 1,500,000 4,000,000

Kantonsgimiiitie.

idem, idem.

500,000 1,000,000 1,500,000

1,000.000 2,00()j()00 1,500,000

1,000,000 2,000,000 1,500,000

idem, idem.

Wertsclu'il'tun.

15,000,000 800,000

3,000,000 1,000,000

2,500,000 1,000,000

KiintODKguruutie.

idem.

147,400,000

184,400,000

182,900,000

Kantousg'tirantie.

idem.

idem.

Wertschriften.

Wechsel-Portefeuille.

Wertstshrifleii.

Kantonsgarantii'.

Kuntonsgarantie.

idem.

i

318 Auf Jahresschluß 1894 betrug die Notenemission bei l Bank weniger als l Million, ,, 15 Banken l bis 2 Millionen, ,, 10 ,, 2 bis 5 Millionen, ,, 2 ,, über 5 bis 10 Millionen, ,, 4 ^ über 10 bis 20 Millionen und ,, 2 ,, mehr als 20 Millionen.

Die kleinste effektive Notenemission einer Bank betrugFr. 700,000, die größte Fr. 24,000,000, gleich wie im Vorjahre. Bei 11 Banken hat die effektive Notenemission die Maximalgrenze, d. h. den doppelten Betrag des eingezahlten Kapitals, erreicht.

Durch Ausscheidung der auf Jahresschluß bestehenden 34 Emissionsbanken in die 3 verschiedenen Kategorien der Deckungsart für den nicht durch Barschaft garantierten Teil der Notenemission gelangen wir zu folgender Aufstellung: 1. D e c k u n g d u r c h E a u t o n s g a r a n t i e .

20 Banken mit einem eingezahlten Kapital von zusammen Fr. 87,550,000 und einer Notenemission von Fr. 100,500,000, gleich 60 % resp. 55 °/o des Gesamtbetrages.

2. Deckung d u r c h H i n t e r l a g e von Wertschriften.

9 Banken mit einem eingezahlten Kapital von Fr. 22,600,000 und einer Notenemission von Fr. 15,700,000, gleich 15 °/o resp.

9 °/o des Gesamtbetrages.

3. Deckung d u r c h V e r p f ä n d u n g des Wechselportefeuilles.

5 Banken mit einem eingezahlten Kapital von Fr. 37,250,000 und einer Notenemission von Fr. 66,700,000, gleich 25 °/o resp.

36 °/o des Gesamtbetrages.

Der prozentuale Anteil der drei Kategorien bezifferte sich der Reihenfolge nach im Vorjahre mit: 56 °/o resp. 21 °/o und 23 °/o an dem eingezahlten Kapital, 55 °/o resp. 9 °/o und 36 °/o an der effektiven Notenemission und die Anzahl der Banken mit 20, 10 und 5.

319

Notenemission.

Nach den Notengattungen ausgeschieden stellt sich die Notenemission auf Jahresschluß 1894 insgesamt wie folgt: 13.743 Stück à Fr. 1000 = Fr. 13,743.000 oder 7,5 % 50,644 ,, ,, ,, 500 = ,, 25,322,000 ,, 13,8 ,, 1,009,273 ,, ,, ,, 100 = ,, 100,927,300 ,, 55,2 ,, 858,154 ,, ,, B 50 = ,, 42,907,700 ,, 23,5 ,, 1,931,814 Stück = Fr. 182,900,000 oder 100 % Gegen das Vorjahr haben die Notenabschnitte à Fr. 50 um 5269 Stück abgenommen, dagegen haben zugenommen die Noten à Fr. 1000 um 704 Stück ,, ,, ,, ,, 500 ,, 1623 ,, ,, ,, ,, ,, 100 ,, 1592 ,, Der prozentuale Anteil der großen Abschnitte von Fr. 1000 und Fr. 500 stellt sich dem Wertbetrage nach auf 21,* °/o des Gesamtbetrages gegen 20,7 % im Vorjahre.

Zurückgerufene Noten.

Am 1. Februar 1886, dem Tage, an welchem die Emissionsbanken den Gegenwert der zurückgerufenen, bis dahin nicht eingelösten N o t e n n a c h a l t e m T y p u s an die eidgenössische Staatskasse einzuzahlen hatten, waren an solchen Noten im ganzen ausstehend für Fr. 1,738,990 Im Jahre 1889 wurde infolge Revision des betreffenden Skontro von einer Bank nachträglich eingezahlt ,, 500 so daß der Staatskasse hierfür im ganzen . . . Fr. 1,739,490 eingegangen sind.

Dagegen hat die eidgenössische Staatskasse bis Ende 1893 für Fr. 877,418 und im Berichtsjahre 1894 für ,, 18,060 zusammen in dea 9 Jahren für Fr. 895,478 oder cirka 52 °/o des eingezahlten Betrages eingelöst, so daß mit Jahresschluß 1894 noch für Fr. 844,012 Noten nach altem Typus ausstehend bleiben. Im Vorjahr sind für Fr. 12,135 solcher Noten eingelöst worden.

320 Für die zurückgerufenen N o t e n n a c h n e u e m T y p u s deiin Liquidation getretenen ,,Solothurnischen Bank", sowie derjenigen des ,,Crédit Gruyérien a und der ,,Banque populaire de la Gruyère", beide in Bulle, und für diejenigen der ,,Bank in Zürich"1, Institute, welche auf ihr Emissionsrecht freiwillig verzichtet haben, wurden an die eidgenössische Staatskasse einbezahlt: am 1. Juli 1888 von der Solothurnischen Bank . Fr. 250,000 am 2. Januar 1892 : vom Crédit Gruyérien in Bulle ,, 48,800 von der Banque populaire de la Gruyère in Bulle ,, 52,400 am 1. Juli 1894 von der Bank in Zürich . . . ,, 820,000 zusammen für zurückgerufene Noten neuen Typus

Fr. 1,171,200

Von der eidgenössischen Staatskasse sind bis Schluß des Jahres 1893 eingelöst worden: von den Noten der Solothurnischen Bank für . . Fr. 232,750 ,, ,, ,, d e s Crédit Gruyérien f ü r . . . .

,, 35,550 ,, ,, ,, der Banque populaire de la Gruyère für fl 37,700 Fr. 306,000 und im Berichtsjahre wurden eingelöst: Noten der Solothurnischen Bank für . Fr. 2,900 ,, des Crédit Gruyérien . . . . r 5,150 ,, der Banque populaire delà Gruyère ,, 5,000 ,, der Bank in Zürich ,, 280,700 zusammen im Jahre 1894

,,

293,750

also bis Schluß des Berichtsjahres im ganzen für . Fr. 599,750 Noten neuen Typus, und es bleiben noch ausstehend für ,, 571,450 Von den durch Publikation vom 29. April 1892 zurückgerufenen Noten der Bank in Zürich, wovon am 31. Dezember 1893 noch ein Betrag von Fr. 1,200,000 ausstehend war, wurden im Berichtsjahre bis zum 30. Juni noch von der Bank in Zürich selbst eingeliefert für ,, 380,000 Es blieben somit auf den 1. Juli 1894 nach den mit den Kontrollen des Inspektorates Übereinstimmenden Angaben der Bank noch ausstehend für Fr. 820,000 dieser Noten, deren Gegenwert an diesem Tage von der Bank der eidgenössischen Staatskasse einbezahlt wurde.

Zurückgerufene Noten nach altem und neuem Typus zusammengenommen waren auf Jahresschluß 1894 noch für Fr. 1,415,462

32 ï ausstehend. Von dieser Summe sind dem Invalidenfonds, welchem laut Art. 36 des Banknotengesetzes nach Ablauf von 30 Jahren der Gegenwert der dannzumal noch nicht vorgewiesenen Noten zufällt, schon im Jahre 1886 und 1888 rund Fr. 637,000 abgeliefert worden, in der Meinung, daß, falls der Restbetrag zur Einlösung der Noten nicht hinreichen sollte, das Fehlende aus dem nämlichen Fonds wieder zu entnehmen wäre.

Von dem Tage der Einzahlung des Gegenwertes an die eidgenössische. Staatskasse an erscheinen die zurückgerufenen Noten nicht mehr in den Ausweisen über die Notencirkulation der Emissionsbanken.

Bisherigem Verfahren entsprechend wurden die im Jahre 1893 von der Bundeskasse eingelösten zurückgerufenen Noten im Laufe des Jahres 1894 durch Feuer vernichtet.

Von den zurückgerufenen Noten der ,,Caisse d'amortissement de la dette publique", deren Aktiven und Passiven die ,,Banque de l'État de Pribourg u auf 31. Dezember 1892 übernommen hat, wurden im Jahre 1893 für Fr. 576,650 und im Berichtsjahre 1894 für ,, 400,550 zusammen für .

Fr. 977,200 abgeliefert. Da die ursprüngliche Emissionssumtne Fr. 1,500,000 betrug, so bleiben noch ausstehend Fr. 522,800.

In Anbetracht dieses relativ großen Betrages noch ausstehender Noten hat die Banque de l'État de Fribourg das Gesuch gestellt, es möchte der Termin zur Einlösung der Noten der Caisse d'amortissement bis zum 31. Dezember 1895 verlängert werden. Durch Bundesratsbeschluß vom 23. November 1894 wurde eine Verlängerungsfrist bis zum 30. Juni 1895 bewilligt.

Die zurückgezogenen Noten werden als eingelieferte defekte Noten behandelt und sind in der ausgewiesenen Anzahl der vernichteten defekten Noten inbegriffen.

Anfertigung von Banknoten.

Von frühern Bestellungen der Banken waren auf Jahresschluß 1893 noch auszuführen : 3000 Stück Notenformulare à Fr. 50 3000 ,, ,, ,,,, 100 Im Laufe des Berichtsjahres wurden von den Banken weitere Bestellungen erteilt über :

322

81,000 Stück Notenformulare à Fr. 50 122,500 ,, ,, ,, ,, 100 4,700 ,, ,, 500 150 ,, ,, 1000 die sämtlich ausgeführt und den Banken aufgegeben wurden.

Das noch im Jahre 1893 der Firma T. H. Saunders & Cie.

in London bestellte Papier zu Noten à Fr. 500 ist anfangs des Berichtsjahres zur Ablieferung gelangt.

Von den noch im Vorjahre in Auftrag gegebenen Notendruckarbeiten wurden im Berichtsjahre ausgeführt und dem Inspektorat abgeliefert : von Herren. Benziger & Cie. in Einsiedeln der Kupferdruck von 266,476 Notenblanketten à Fr. 100, von Herrn G. Keller-Kehr in Bern der Kupferdruck von 16,276 Notenblanketten à Fr. 500 und ferner von Herren Stämpfli
Im Monat Oktober wurde schließlich dem Herrn G. Keller-Kehr in Bern der Kupferdruck zu 10,000 Stück Notenblanketten à Fr. 1000 in Auftrag gegeben. Ein Teil dieses Auftrages wurde noch im Berichtsjahre abgeliefert; die Übernahme und Verrechnung fällt jedoch ganz in das Jahr 1895.

Der Textdruck und die Numerierung der N o t e n f o r m u l a r e , welche, wie von Anfang an, von der Druckerei der Herren Stämpfli & Cie. in Bern ausgeführt wurden, erstreckten sich im Berichtsjahre auf 84,000 Stück Noten à Fr. 50 125,500 ,, ,, ,, ,, 100 4,700 ,, ,, ,, ,, 500 150 ,, ,, ,, ,, 1000 214,350 Stück Notenformulare im ganzen, gegen 280,600 im Vorjahre.

Der Vorrat an verifizierten und angenommenen, zum Textdruck fertigen N o t e n b l a n k e t t e n bestand auf Jahresschluß 1894 aus: 83,780 Stück zu Noten von Fr. 50, 182,592 ,, ,, ,, ,, ,, 100, 2,690 ,, ,, ,, ,, ,, 500, 1,828 ,, ,, ,, ,, ,, 1000, 270,890 Stück im ganzen gegen 220,202 Stück im Vorjahre.

323 Die N o t e n f o r m u l a r r e s e r v e der Banken bestand auf Jahresschluß 1894 aus 90,851 Stück Formularen à Fr. 50, 106,603 ,, ,, ,, 100, 8,508 ,, ,, ,, 500, 3,494 ,, ,, ,, 1000, 209,456 Stück im ganzen gegen 247,878 Stück im Vorjahre.

Falsche Banknoten.

Es ist auch im Berichtsjahre wie letztes Jahr über Fälschungen von schweizerischen Noten nichts zur Kenntnis der Behörde gelangt.

Defekte Noten.

Defekte Noten zum Austausch gegen neue Notenformulare oder Noten zur Verminderung der Emissionen sind dem Inspektorate seitens der Banken im Laufe des Jahres in 386 einzelnen Partien : 118,227 Stück à Fr. 50, 122,665 ,, ,, ,, 100, 5,440 ,, ,, ,, 500, 1,582 ,, ,, ,, 1000, zusammen 247,914 Stück im Nominalwerte von Fr. 22,479,850 zur Vernichtung eingesandt worden, gegen 230,357 Stück in 403 einzelnen Sendungen und im Nominalwerte von Fr. 22,024,900 im Vorjahre.

Seit Inkrafttreten des Banknotengesetzes vom 8. März 1881 und bis Ende des Jahres 1894 sind dem Inspektorate an Noten neuen Typus teils zum Austausch gegen neue Notenformulare, teils behufs Verminderung der Emissionen von den Banken im ganzen eingeliefert worden zur amtlichen Vernichtung: 798,282 Stück à Fr. 50, 733,527 ,, ,, ,, 100, 41,097 ,, ,, ,, 500, 14,398 ,, ,, ,, 1000, total 1,587,304 Stück im Gesamtnominalwert von Fr. 148,213,300.

Die eidgenössische Staatskasse und die Hauptzoll- und Kreispostkassen haben die ihnen eingehenden defekten Noten auch im Berichtsjahr, wie bisanhin, den Emissionsbanken zum Austausch gegen neue Noten oder in Ermanglung solcher zur Einlösung gegen

324

Barschaft vorgewiesen und den Banken damit Gelegenheit gegeben, ihre Notenemission zu erneuern. Der Gesamtbetrag der solchermaßen vorgewiesenen defekten Noten beziffert sich auf Fr. 12,819,250 gegen Fr. 17,259,150 im Vorjahre.

Den gesetzlichen und reglementarischen Vorschriften gemäß wurden vom Inspektorat unter Aufsicht der Finanzkontrolle und im Beisein eines beeidigten Notars im Laufe des Berichtsjahres in vier Malen an Noten neuen Typus durch Feuer vernichtet : 118,227 Stuck à Fr. 50, 122,665 ,, ,, ,, 100, 5,440 ,, ,, ,, 500, 1.582 ,, ,, ,, 1000, zusammen 247,914 Stück im Nominalwerte von Fr. 22,479,850 und darüber 386 Einzelprotokolle 'aufgenommen, gegen 230,782 Stück im Nominalwerte von Fr. 22,054,900 und 403 Protokollen im Vorjahr, so daß mit Jahresschluß sich keine defekten Noten mehr im Verwahrsam des Inspektorates befanden.

Bankausweise und wirtschaftliche Erscheinungen.

Die Ausweise, welche die Emissionsbanken dem Inspektorat regelmäßig einzureichen haben, sind folgende: a. Die Wochensituationen, welche den Ausweis über die Notencirkulation und die Kassabestände enthalten und denen eine Speciflkation über den Bestand der Noten anderer Banken beigefügt ist.

Die Banken mit beschränktem Geschäftsbetrieb haben außerdem wöchentlich einen Specialausweis über den Bestand des Wechselportefeuilles und denjenigen der kurzf'älligen Schulden und Guthaben einzureichen.

b. Die detaillierten Monatsbilanzen nebst einer Specifikation des Notenaustausches mit den andern Emissionsbanken während des Monats.

c. Die Jahresschlußbilanzeu und die Gewinn- und Verlustrechnungen samt Specialausweisen über die Notencirkulation, die kurzfälligen Schulden, den Wertschriftenbestand, die eventuellen Verbindlichkeiten und die Verteilung des Reingewinnes.

Die Ausweise der Banken werden vom Inspektorat geprüft, zusammengestellt, statistisch verarbeitet und periodisch im schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht. Die Banken erhalten Separatabzüge von allen auf das Banknotenwesen bezüglichen Veröffentlichungen.

325

Dem Inspektorat werden ferner die Ausweise der eidgenössischen Hauptkassen über die von denselben bei den Emissionsbanken vorgewiesenen defekten Noten regelmäßig zugesandt und von ihm zusammengestellt. Desgleichen erhält das Inspektorat die Wochenbilanz,en einer Anzahl für die Schweiz besonderes Interesse bietender größerer Notenbanken des Auslandes und veröffentlicht im Handelsamtsblatt Auszüge aus denselben.

Die im Anhange als Tabelle H beigefügte Generalsituation erzeigt die Totalbeträge der auf Ende jeder Woche des Jahres auf Grund der eingesandt erhaltenen Wochenausweise zusammengestellten Positionen der 34 Emissionsbanken nebst dem jeweilen daraus resultierenden Bardeekungsverhältnis, sowie dem einheitlichen Diskontosatz schweizerischer Emissionsbanken.

Den am Fuße der Tabelle rekapitulierten Generaldurchschnitts-, Maximal- und Minimalpositionen sind die entsprechenden Zahlenangaben des Vorjahres zum Vergleiche beigegeben.

Einzelne der Haupt Positionen des nähern ins Auge fassend, ist zunächst bei der e f f e k t i v e n No t e n c i r k u l a t i o n , d. h. den außerhalb der Banken in Händen des Publikums befindlichen Noten, zu erwähnen, daß dieselbe mit Fr. 158,720,000 im Durchschnitt gegenüber dem Vorjahre eine Steigerung von cirka 4 2 /s Millionen aufweist und somit die Zunahme von 1892 auf 1893 von cirka 4Va Millionen noch um etwas übersteigt.

Der G e s a m t b a r v o r r a t ist ebenfalls in beständiger Zunahme begriffen. Der Durchschnitt übersteigt um cirka 3 Millionen denjenigen des Vorjahres, das Maximum erreicht einen Betrag von Fr. 99,755,000 gegen Fr. 95,343,000 im Jahre 1893 und auch die Minimalposition erzeigt einen Vorsprung von mehr als 4 Millionen gegenüber dem letzten Jahre.

M ü n z m e t a l l . Die Zusammensetzung des Barvorrates in Hinsicht des Metalls war im Berichtsjahre im Durchschnitt folgende : Fr. 77,190,000 oder 83,5 °/o in Gold und ,, 15,302,000 ,, 16,6 °/o in Silber gegen Fr. 70,465,000 oder 78,s °/o in Gold und ,, 18,948,000 ,, 21,2 °/o in Silber im Vorjahre.

Es erhellt aus diesen Zahlen, daß sich die G o l d b e s t ä n d e i m V e r h ä l t n i s zum S i l b e r , wenn vielleicht auch nur vor-

Banknotenkontrolle.

Tabelle II.

General-Situation

Zu Seite 325.

der

schweizerischen Emissionsbanken auf Ende jeder Woche des Jahres 1894.

- -·

18O4.

Aus-

Emission*

Effektive Cirkulation.

Cirkulation.

OCWifiSGIIB

NotenReserve.

Ungedeckte Cirkulation.

Gesetzliche Bardeckung Verfügbare (40% der Barschaft.

Zirkulation).

Total Barvorrat.

Noten anderer', Emissionsbanken.

Verhältnis Offizieller des Bar- Diskontosatz Übrige Kassavorrats zu Schweiz.

bestände. der effektiven EmissionsCirkulation.

banken.

,1'romonte.

Zahlen iix Tausenden Franken.

6. Januar

13.

20.

27.

,, ,, ,,

3. Februar

10.

,,

17.

,, 24.

,, 3. März 10. ,, 17. ,, 24. ,, 3l. ,, 7. April 14. ,, 21. ,, 28. ,, 5. Mai

12. ,, 19. w 26. ,, 2. Juni - » 16. l 23. ,, 30. ,, 7. Juli «· « 21. ,, 28. -,, 4. August 11» 18.

,, 25.

,, 1. September 815* 22.

,, 29.

6. Oktober 13.

,, 20.

,, 27,, 3. November 10.

9

n.

24.

1. Dezember 8 15.

l 22.

,, 29.

,,

Durchschnitt Maxima Minima 1803.

Durchschnitt Maxima Minima

181,590 181,580 181,379 181,390 181,766 181,533 181,448 181,387 181,430 180,588 180,438 180,516 180,474 180,464 180,218 180,292 179,898 180,575 180,554 180,386 180,428 180,2(54 180,264 180,003 179.771 179,462 179,182 179,320 179,100 179,155 179,385 179,250 179,350 179,256 179,006 179,125 179,117 178.838 178,853 178,892 179,160 179,'/60 180,861 182.900 182,893 182,900 182,891 182,890 182,858 182,858 182,476 182,470

176,551 175,035 171,926 170,308 170,639 168,975 168,459 164,746 166,887 165,950 166,792 167,117 170,022 170,244 169,367 169,289 173,131 174,428 173,706 170,614 169,651 171,376 169,610 167,490 165,775 170,637 170,065 169,381 169,005 169,030 168,728 167,820 167,106 165,435 167,996 167,173 167,501 167,890 171,848 172,613 172,589 174.855 176,636 179,706 180,271 179,477 178,278 176,947 176,785 175,554 176,205 179,224

180,585

171,285 180,271 164,746

182,900 178,838

;

165,372 160,983 155,532 154,112 156,795 153,272 149.Ü22 147,687 149,673 155,439 153,725 151,743 158,239 158,405 156,612 156,250 162,581 164,439 160,218 156,934 154,364 156,095 154,127 151,692 152,095 159,550 157,413 157,837 155,626 157,511 156,963 154,682 151,714 150,888 154,260 153,763 154,239 154,499 164,096 164,575 165,371 166,072 166,774 172,488 175.111 169,615 165,041 165,977 163,202 161,594 165,335 173,823

16,218 20,597 25.847 27,278 24,971 28,261 32,426 33.700 31,757 25,149 26,713 28,773 22,235 22,059 23,606 24,042 17,317 16,136 20,336 23,452 26,064 24,169 26,137 28,311 27.676 19,912 21,769 21,483 23,564 21,644 22,422 24,568 27,636 28,368 24,746 25,362 24.878 24,339 14,757 14,317 13,789 13,188 14,087 10,412 7,782 13,285 17,850 16,913 19,656 21,264 17,141 8,647

72,827 67,661 61,322 59.883 63,065 59,521 55,741 55,156 57,973 62,700 61,003 59,711 67,152 67,775 66,554 66,278 73,267 74,987 70,230 66,549 63,531 65,250 62,656 60,371 61,062 69,651 67,185 67,459 64,767 67,022 66,255 63,744 60,231 59,240 62,687 61.815 62.088 62,410 72,210 73,398 74,746 74,667 73,185 80,729 81.048 70,876 65,286 66,421 63,909 63,536 67,728 79,310

70,620 70,014 68,770 68,123 68,256 67,590 67.384 65.898 66,755 66,380 66,717 66,847 68,009 68,097 67,747 67,715 69,252 69,771 69,483 68,246 67,861 68,551 67,844 66,996 66,310 68,255 68,026 67,752 67,602 67,612 67,491 67,128 66,842 66,174 67.198 66,869 67,000 67,156 68,739 69,045 69,036 69.942 70,655 71,883 72,108 71,791 71,311 70,779 70,714 70,222 70,482 71,690

21,925 23,308 25,440 26,106 25,474 26,161 25,897 26,633 24.945 26,359 26,005 25,185 23,078 22,533 22,311 22,257 20.062 19,681 20,505 22,139 22,972 22,294 23,627 24,325 24,723 21,644 22.202 22,626 23,257 22,877 23,217 23,810 24,641 25,474 24,375 25,079 25,151 24,933 23,147 22,132 21,589 21,463 22,934 19,876 21,955 26,948 28,444 28,777 28,579 27,836 !

27,125 22,823

158,719 175,111 147,687

21,866 33,700 7,782

66,227

68,51e 72,108 65,898

23,978 28,777 19,681

81,048 55,156

1»Ö4.

4

56,0 58,0 60,6 61,1 59,8 61,2 62,6 62,7 61,3 5!l,7 60,3 60,6 57,6 57,2 57,5 i 57,6 54,9 54,4 56,2 57,6 58,8 58,2 59,3 60,2 59,9 56,3 57,3 57,3 58,4 57,4 57,8 58,8 60,3 60,7 59,4 59,8 59,7 59,6 5(5,0 55,4 54,8 55,0 5(5,1

4,00 3,50 3,50 3,50 3,50 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 300 3,00 3,00 3,00 3.00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 .

3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,50 4,00 4,00 4,00 4,00 3,50 3,50 3,50 3,00 3,00 3,00

92,545 93,322 94,210 94,229 93,730 93,751 93.281 92.531 91,700 92,739 92,722 92,032 91,087 90,630 90,058 89,972 89,314 89,452 89,988 90,385 90,833 90,845 91,471 91,321 91,033 89,899 90.228 90,378 90,859 90,489 90,708 90,938 91,483 91,648 91.573 91^948 92,151 92,089 91,886 91,177 90,625 91,405 93,589 91,759 94,063 98,739 99,755 99,556 99,293 98.058 97,607 94,513

1974 11,179 14,052 2265 16,394 2038 1785 16,196 1846 13,844 1934 15,703 1439 19,437 17,059 1261 17,214 1813 1804 10,511 1615 13,067 15,374 1773 2<>43 11,783 1584 11,839 12,755 i IMO 13,03!)

1476 1678 10,550 1729 9,989 1597 13,488 i 13,(Ì8() i 1826 15,287 !

1289 1750 15,281 1681 15,483 15,798 ! 18H5 13,(i«0 j 19(Ì5 11,087 1 2802 12,652 | '21)65 11,544 , 1905 1606 13,379 11,519 1743 1741 11,765 13,138 1365 1779 15,392 14,547 1625 2208 13,736 2130 13,410 13,262 2647 1897 13,391 1994 7,752 8,038 2016 1604 7,218 2197 8,783 9,862 1708 7,218 1580 1841 5,160 9,862 1816 13,237 2281 10,970 2210 1928 13,583 13,960 2941 10,870 1756 5,401 2825

92,492

12,566 19,e37 5,160

1889 2941 1261

58,3

62,7 53,2

3,17 . 4,00 3,00

13,312

1988 3266 1357

58,0 65,5 61,9

3,37 4.50 2,60

99,755 89,314

53,2 53.7 58,2 60,4 60,0 (50,8 60,7 59,0 54,4

6. Januar.

13.

20.

27.

,, ,, ,,

3. Februar.

10.

,, 17.

,, 24.

,, 3. Marx.

10. ,, 17. ,, 24. ,,

31.

,,

7. April.

14. ,, 21. ,, 28. ,, 5. Mai.

12. ,, 19. ,, 2ß. ,, 2. Juni.

i). ,, 1«. ,, 23. ,, 30. ,, 7. Juli.

14. ,, 2l. ,, 28. ,, 4. August 11.

,,

18.

25.

,, ,,

1. September.

B.

15.

22.

29.

(5. Oktober.

13.

20.

27.

,, ,, ,,

8. November.

10.

17.

24.

1. Dezember.

B.

15.

22.

2».

Durchschnitt.

Maxima.

Minima.

IR»:*.

176,685 181,489 174,130

167,369 177,846 159,954

154,056 172,923

22,629 32,698

142,905

8,127

* 1894 Gold Fr. 77,190 = 83,5 °/o. Silber Fr. 15,302 = 16,5 o/t.

64,6e3 83,149 49,360

66,947 71,139 63,981

22,e65 29,440 17,673

1 89,413 95,343 85,154

18,949 e,923

f 1893 Gold Fr. 70,465 = 78,8 °/o. Silber Fr. 18,948 = 21,2 °/o.

Durchschnitt.

Maxima.

Minima.

4

m II M 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1

M M II II II 1 II II II 1 1 1

326

übergehend, in sehr fühlbarem Maße gehoben haben. Es mag dieser bei den obwaltenden Münzverhältnissen erfreuliche Umstand seine Erklärung einerseits darin finden, daß mehrere der größern Emissionsbanken sich anläßlich zeitweilig eingetretener Momente gesteigerten Geldbedarfs und sich daher bemerkbar machenden Notenmangels zum Bezüge größerer Beträge Gold aus dem Auslande veranlaßt sahen und daher denn auch in der Lage waren, bisweilen wieder größere Zahlungen in Gold an Stelle von Noten effektuieren zu können, eine Erscheinung, die seit geraumer Zeit zu den Seltenheiten gehört.

Anderseits rührt diese Zunahme zweifellos zum guten Teile auch daher, daß infolge Rückzugs der italienischen Silberscheidemünzea und die zur Hälfte stattgefundene Auswechslung derselben gegen Gold dem Lande den ansehnlichen Betrag von 8 Millionen Franken dieses Metalls zuführte, der, nebst 2,4 Millionen eigener Prägung, der Cirkulation übergeben werden konnte und diese daher mit diesem Metall in ziemlichem Maße bereicherte.

Es wird uns auch von allen Seiten bestätigt, daß der Umlauf ·des Goldes gegen früher fühlbar zugenommen hat.

Aus einer vom Inspektovat aufgestellten graphischen Tabelle sind die Fluktuationen und der Stand der Gold- und Silbervorräte, sowie der nicht durch Barschaft gedeckten effektiven Notencirkulation auf Ende jeder Woche des Jahres ersichtlich.

Was das B a r d e c k u n g s v e r h ä l t n i s anbelangt, d. h. das prozentuale Verhältnis zwischen dem Totalbetrag der vorhandenen Barschaft und der effektiven Notencirkulation, so stellt sich der Durchschnitt im Berichtsjahre auf 58,s °/o und damit um 0,s °/o höher als der Durchschnittssatz vom Vorjahre.

Dementsprechend hat im Berichtsjahre die v e r f ü g b a r e Bars c h a f t , d. h. derjenige Teil des Gesamtbarvorrates, welcher nicht als gesetzliche Notendeckung von 40 °/o der Cirkulation gebunden ist, eine Zunahme von cirka \lk Millionen aufzuweisen, und hat dieselbe somit mit der zunehmenden Notencirkulalion annähernd proportioneil Schritt gehalten.

Die u n g e d e c k t e N o t e n c i r k u l a t i o n , d. h. der nicht durch Barschaft gedeckte Teil der effektiven Notencirkulation, hat sich im ungefähren Verhältnis zu den-übrigen Positionen um cirka 1,6 Millionen gegenüber dem Vorjahre erhöht.

Die No t e u r e s e r ve, d. h. der Betrag der
in den Kassen verbliebenen eigenen und die Noten anderer Banken, weist im Jahr 1894 eine durchschnittliche Abnahme von cirka 6U Millionen aus.

Das Minimum von 7,s Millionen trifft für alle Banken mit der Martiniepoche zusammen.

327

Der von schweizerischen Emissionsbanken wöchentlich einmal veröffentlichte einheitliche D i s k o n t o s a t z erreichte im Berichtsjahre eine Durchschnittsrate von 3,17 °/o, die gegen den vorjährigen Durchschnitt um 0,2o °/o zurücksteht.

Die während des größern Teils des Jahres andauernde Geldabundanz hat dem Diskontosatz eine bisanhin ungewohnte Stabilität verliehen; so ist derselbe vom 10. Februar bis zum 20. Oktober unverändert auf 3 % verblieben, um sich nur im November zur Zeit der größten Geldbedürfnisse auf 4 °/o zu erheben und nachher gegen Jahresschluß wieder auf 3 % zurückzugehen.

Die vom größern Teile der Emissionsbanken eingeführte Neuerung eines einheitlichen schweizerischen Diskontosatzes hat sich im allgemeinen bewährt, wenn schon die beteiligten Institute angesichts der auf dem Markte ihnen begegnenden enormen Konkurrenz sich veranlaßt gesehen haben, neben dem offiziellen Diskontosatze einen Privatdiskonto aufzustellen, der für die beteiligten Banken als Minimaldiskonto bindend war, indem sie sich verpflichteten, unter diesem Satze nicht zu diskontieren.

Durch dieses Zusammengehen konnte der Diskontosatz der Bankwechsel auf die Schweiz auf einer wenn auch geringen Höhe erhalten bleiben, was ohne diese Maßregel zweifellos nicht der Fall gewesen wäre.

Aus nachstehender, die letzten 8 Jahre umfassenden Aufstellung der Durchschnitts-Diskon t o s ä t z e der für unsern Geld verkehr hauptsächlich in Betracht kommenden Länder, Frankreich, Deutschland, Belgien und England, ergiebt sich im Vergleich mit der Schweiz, daß nach einer allmählichen Steigerung, welche im Jahre 1890 ihren Höhepunkt gefunden hatte, seither wieder ein allmählicher Rückgang der Durchschnittssätze eingetreten ist, der im letzten Jahre 1894 seinen niedrigsten Stand erreichte.

England ging dabei auf den bisher niemals erreichten Satz von 2,12 °/o, Deutschland auf 8,12 °/o im Jahresdurchschnitt zurück, während die Schweiz mit 8,17 °/o die relativ höchste Stelle behauptete.

Was speciell das Berichtsjahr 1894 anbelangt, so wird die ziemlich allgemein als gedrückt empfundene Geschäftslage und die dadurch hervorgerufene Geldabundanz den Diskontosatz ungünstig beeinflußt haben. Frankreich hält seit cirka drei Jahren seinen Diskontosatz unverändert auf annähernd 2 ] /a °/0, während Deutschland, das noch anfangs 1894
mit 5 °/o den höchsten Satz behauptet hatte, rasch auf 4 °/o überging, um schon mit Beginn Februars auf 3 °/o anzukommen und um dann gleich Belgien und der Schweiz mit diesem Satze das Jahr zu beschließen.

328 J a h r e s d u r c h s c h n i t t der Diskontosätze.

Belgien.

England.

2.91 °/0

3,00 °/0

3,40 °/0

3,06 °/0

3,38 °/0

3,i8 ,, 3,70 ,,

3,10 ,, 3,io ,,

3,88 ,,

3,27

,,

3,80 ,,

3,68

,,

3,54

,,

3,88 ,,

3,00 ,,

4,62

,,

3 >66 -n 4,BB ,,

Schweiz.

Im Jahr

Ib87 1888 1889 1890 1891 1892 1893 1894

Frankreich. Deutschland.

3,92

,,

3,00 ,,

3,76

,,

3,ao ,, 3,oo ,,

3,09

,,

2,69 ,,

3,20

,,

2,70 ,,

3,87

,,

2,60

,,

4,07

,,

2,88

3,17

,,

2,50 ,,

3,12

,,

3,00 ,,

,,

3,88

,,

2,B8

B

3,OB

,,

2,1« *

Hier anschließend folgt wie üblich eine Aufstellung der Geldkurse für kurzfällige Wechsel auf Prankreich , London, Deutschland und Italien an den Börsen vou Bafel, Genf und Zürich, welche sich dieses Jahr auf den Zeitabschnitt 1889 bis 1894 erstreckt.

G e l d k u r s für k u r z f ä l l i g e Wechsel.

Auf

Im Jahr

1889 1890 1891 Frankreich . . . · 1892 1893 1894 1889 1890 1891 London . . . . 1892 1893 1894 1889 1890 1891 Deutschland 1892 1893 1894 1889 1890 1891 Italien . . . . Ib92 1893 1894

Durchschnitt.

100,14

Minimum.

99,90

Maximum.

100,32

100

100,32

100 99,8B 99,90

100.4B

100,04

99,89

100,26

25,25

25.89

25,16

25,i7 25,i4 25,i9 25,io 25,07 25,08

123,69

123,! 2

124,27

123,93

123,40 123,80 123,30 123 iB 123,i8 97,Bo

124,75

100,16 100,22

100,10 100,18

25,27 25,29

25,18 25,2i

124,25 123,54 123.68 123,88 99,26 98,89 98,49 96,85 92.58 89.69

100,81 100,89

25,42 25,43 25,27 25.88 25,26

124,65

124,05 124,25

123.,e6 99J97

98

99,5B

96 94.60 85,70 86,08

99,50 97,60 96,25 93,77

329 Diese Aufstellung ergiebt für die drei Hauptdevisen Frankreich, London und Deutschland einen seit dem Jahr 1891 Jahr für Jahr sich steigernden Kursrückgang, welcher anderseits einer Besserung der schweizerischen Valuta- entspricht, die sich in der Zeit um ebensoviel gehoben hat.

Im Gegensatz zu den übrigen Devisen und deren Haltung in den vorhergehenden Jahren hat sich die Devise Italien im Berichtsjahr 1894 zusehends, und zwar so weit gehoben, daß sie über 93 % notierte, währenddem sie im Minimum des Jahres noch 86 °/o notiert hatte.

Wie alljährlich bringt Tabelle III den J a h r e s d u r c h s c h n i t t der m o n a t l i c h e n G e n e r a l b i l a n z e n der Emissionsbanken.

Es umfaßt die diesjährige Zusammenstellung die letzten neun Jahre 1886 bis und mit 1894. Der Vergleich der Zahlenergebnisse erzeigt, daß die k u r z f ä l l i g e n S c h u l d e n der Banken, d. h. die in Händen dritter befindlichen Noten und die übrigen kurzfälligen Schulden zusammengenommen, im Berichtsjahr eine weitere Steigerung, und zwar von cirka 13 Millionen, erfahren haben.

Nach Maßgabe der bei Aufstellung der fünf letzten Jahres* Schlußbilanzen vorgenommenen Ausscheidung ist von den unter ,,Schulden auf Zeittt eingestellten Sparkassaeinlagen eine Quote von 27 bis 29 °/o durchschnittlich 28,4 °/o als kurzfäJlig zu betrachten.

Danach würden sich die kurzfälligen Schulden um cirka 37,?

Millionen erhöhen, so daß sich der durchschnittliche Gesamtbetrag derselben im Jahre 1894 auf cirka 314V2 Millionen gegenüber cirka 315 Millionen im Vorjahr stellen würde.

Die S c h u l d e n auf Z e i t sind irn Berichtsjahre gleichzeitig um cirka 35 Millionen, wovon cirka Fr. 600,000 auf die Wechselschulden, cirka Fr. 800,000 auf die Kontokorrent-Kreditoren, cirka 19 Millionen auf die Sparkassaeinlagen und cirka 15 Millionen auf Obligationen und andere Schuldscheine entfallen, gestiegen ; dagegen haben die festen Anleihen und Diverse eine Abnahme von cirka Fr. 400,000 erfahren.

Geringere Variationen erzeigen gegenüber dem Vorjahre die W e c h s e l f o r d e r u n g e n . Von den einzelnen Kategorien ist der Bestand der Diskonto-Schvveizerwechsel und der Faustpfand Wechsel annähernd gleich geblieben. Der Ausfall von cirka 3,9 Millionen rührt leider fast ausschließlich von den Wechseln auf das Ausland Iher.

Wie dies
im Vorjahre der Fall war, entfällt auch im Berichtsjahr die Zunahme der Aktiven zum weitaus größten Teile, und zwar mit cirka 43 Millionen, auf die a n d e r n F o r d e r u n g e n auf Zeit.

^Q

Banknotenkontrolle.

Tabelle III.

Schweizerische Emissionsbanken.

Zu Seite 329.

Jahresdurchschnitt der General-Monats-Bilanzen von 1886 bis und mit 1894.

Ermittelt und zusammengestellt vom Inspektorat der Emissionsbanken, nach den Publikationen im Handelsamtsblatt.

1886: 33 Banken. 1887, 1888 und 1889: 34 Banken. 1890: 35 Banken. 1891: 36 Banken. 1892: 34 Banken. 1893: 35 Banken. 1894; 34 Banken.

Jr* a s s i v © n.

.A. k t i v e n.

1

1SS6.

1887.

188S.

1889.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

51,225.384 15,438.414 S).914!540 9,106.740 2,014,428

54,540,585 21,486,236 5,954,538 11,093,263 1,953,418

56,553,152 18,066,183 9,1 64,1 63 12.259,083 2,131,828

87,699,506

95,028,040

98,174,409

:

1890.

1891.

1892.

1893.

1894.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

58,708,387 17,880,222 6,852,479 10,639,662 1,843,476

61,833,950 19,4bO,'244 7,517,233 10,746,370 1,762,088

66,464,167 19,052,708 16,118,821 14,560,817 1,390,234

65,947,277 22,890,646 11,987,017 12,539,650 1,775,231

64,298,657 25,190,191 8,039,429 11,942,458 1,618,420

69,024.890 23,610,289 8,148,871 11,328,037 1,551,434

95,924,226

101,339,885

117,586,747

115,139,821

111,089,155

113,663,621

i

1,551.241 24,466,898 1,813,940

3,398,112 20,685,729 2,023,684

3,594,792 19,627,767 2,114,833

2,698,687 23,653,017 2,062,421

2,677,507 22,846,991 1,985,475

2,979,621 24,686,181 2,401,228

3,386,832 25,009,261 2,311,024

3,219,923 24,718,036 2,3i3,0b9

2,123,840 29,487,266 2,256,264

27,832,079

26,107,525

25,337,392

28,414,125

27,509,973

30,067,030

30,707,117

30,251,048

33,867,370

: 150,053,014

148,308,499

145,526,301» 143,350,386

141,171,024

149,548,761

141,789,788

150,700,399

150,333,289

. 37,847,330 35,160.857

33,484,393 36,813,354

1

223,061,201

26,985,841 39,664,235

21,957,999 43,327,158

17,366,503 44,197,085

14,667,101 48,669,324

16,913,887 47,759,408

22,850,565 42,737,394

19,188,998 42,796,569

218,606,246;- 212,176,377

208,635,543

202,734,612

212,885,186

206,463,083

216,288,358

212,318,856

. 68,060,366 60,507.210 253,101.377 · 83,583.557 2,802,924

71,037,892 59,772,857 257,753.368 92,219,801 2,978,742

73,606,682 63,062,384 263,325,682 111,519,678 4,023,528

82,489,731 67,593,151 210,41 4,818 112,359,255 1,719,859

91,530,649 74,014,986 279,315,947 116,240,174 2,255,775

93,648,110 81,162,337 297,672,476 119,267,689 1,887,508

96,666,341 81,660,938 315.991,449 122.595,758 2,589,097

105,570,430 85,056,454 346,859,195 137,151,080 3,603,690

112,771,710 91,931,622 377,315,276 136,513,508 2,666,330

; 168,055.434

483,762,660

515,537,954

534,576,814

563,357,531

593,638,120

619,503,583

678,240,849

721,198,446

Kassa.

Noten in Cirkulation (in Händen Dritter) . .

Gesetzliche Bardeckung der Notencirkulatiou.

Eigene und andere Schweizernoten in Kassa .

Verfügbare Barschaft.

Eigene Noteo.

Noten anderer schweizerischer Emissionsbanken. ; Andere Kassabestände.

· Kurzfällige Schulden.

Kurzfällige Guthaben.

Emissionsbanken und Zweiganstalten (kompensiert).

Korrespondenten-Debitoren.

Diverse.

10,180,347 1,735,696

9,592,807 1.397,337

9,287,786 ' 1,963,141 |

11838.461

11,916,043

10,990,144

i 11,250,927 J

15,292,667

13,876,000

13,845,367

13,418,333 i

833,779 348

849,296,514.: 876,061,643

Bern, Jan uar 1895.

892,219,968

!

'

'

:

8,886,453 4,239,682 ' 13,126,135

8,855,066 4,898,282

8,601,939 4,141,270

8,595,950 3,732,369

8,196,351 3,876,690

13,753,348

12,743,209

12,328,319 11,550,000

12,073,041 11,550,000

996,106,813 ! 1,059,747,729

1,104,671,234

12,098,714

11,516,579

920,166,850

979,447,010

11,550,000

1 !

Kurzsichtige Schuldscheine aller A r t . . . .

Andere Forderungen auf Zeit.

Kontokorren t- Debitoren.

Schuldscheine ohne Wechselverbindlichkeit.

Hypothekaranlagen aller Art.

Effekten (öffentliche Wertpapiere).

Liquidationen, Restanzen und Diverse.

Mobilieo und Immobilien.

Kornmanditen und Beteiligungen Gesellschafts-Conti (kompensiert).

'Ausstehendes Kapital.

1893.

1892.

1891.

1890.

1889.

1888.

1887.

1886.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

161,234,188 19,476,908

156,843,613 19,981,887

152,328,542 24,526,667

151,599,600 30,679,638

143,838,505 18,263,603

136,131,305 17,492,141

129,123,796 21,423,246

125,258,199 17,047,801

118,956,720 19,021,280

180,711,096

176,825,500

176,855,209

182,279,238

162,102,108

163,623,446

150,547,042

142,306,000

137,978,000 1

19,819,674 5,457,949 7,031,284 82,933,770 363,689

19,742,136 4,473,031 8,007,136 75,266,072 434,147

19,844,196 3,691,7ßO 5,444,467 69,OJ8,577 487,286

22.278,741 3,322,798 9,0^8,517 66,395,867 472,883

21,353,230 3,H94 Oi)5 8,217,505 66,604,472 526,166

21,500,460 4,631,912 6,817,523 71,877,471 621,731

20,934,551 4,486,618 7,49I,4HO 74,649,838 457,777

20,435,235 4,645,169 5,949.206 64,387,701 541,562

19,286,508 | 5,073,076 10,438,0111 57,058,185 549,558

115,606,366

107,922,522

98,516,286

101,498,806

100,695,378

105,449,097

108,020,244

95,958,873

92,405,418

2,541,800 12,298,277

1,699,312 12.547,728

2,320,794 10,237,970

4,465,482 11,899,837

2,290,408 9,881,720

2,125,496 9,613,333

1,356,782 9,750,454

1,638,718 9,724,113

1,452,273 " 8,756,041

14,810,077

14,247,040

12,558,764

16,365,319

12,172,128

11,738,829

11,107,236

11,362,831

33,044,303 203,213,829 358,576,825 5,551,107 698,749

32,208,880 184,413,605 343,559,753 5,912,333 763,685

30,044,903 169,631,132 321,315,618 5,671,333 783,550

29,858,516 163,450,368 301,120,494 5,737,667 898,534

25,708,143 156,635,848 284,673,408 7,131,709 861,202

23,821,379 154,693,264 270,551,088 8,949,792 853,772

22,179,166 147,382,615 266,897,200 '9,377,786 914,995

18,593,765 142.944,584 265.561,434 12 959,493 1,008,087

19,574,114 140,917,607 260,818,320 14,646,042 1,108,833

601,084,813

566,858,256

527,446,536

501,065,579

475,010,310

458,869.295

446,751,762

441,067,363

437,064,916

2,165,168 26,417,881 152,295.833

2,110,462 26,058,949 154,175,000

1,981,204 25,598,814 141,600,000

2,827,238 25,260,830 138,633,421

3,522,866 25,805,726 128,759,620

1,800,303 24,588,998 122,731,667

755,608 22,729,751 122,304,633

1,059,995 21.391,452 122,274,000

1,054,722 20,I67,H7S ' 119,607,333 ,

180,878,882 j

182,344,411

169,180,018

144,725,447

11,550,000

12,098,714

149,120,968 13,418,333

145,789,992

11,550,000

166,721,489 11,516,579

158,088,212

11.550,000 !

13,S45:367

13,876,000

140.830033 15,292,667

1,104,671,234 i 1,059,747,729

996,106,813

979,447,010

920,166,850

892,219,968

876,061,643

849,296,514

833,779,348

Emissionsbanken und Zweiganstalten (kompensiert)

Wechselforderungen.

Diskonto-Schweizer-Wechsel (inklusive Wechsel zum Inkasso).

Wechsel aufs Ausland.

Wechsel mit Faustpfand, Warrants und Gantrödel.

Feste Anlagen und Gesellschafts-Conti.

10,101.876 1,736,585

Notenemission.

1894.

Wechselschulden.

Tratten und Acceptationen

10,208,314 !

Andere Schulden auf Zeit.

Kontokorrent-Kreditoren Sparkassa-Einlagen Obligationen und andere Schuldscheine .

Feste Anleihen Diverse Gesellschafts-Conti und eigene Gelder.

Gesellschafts-Conti (kompensiert) Ordentlicher und außerordentlicher Reservefonds Eingezahltes Kapital

Ausstehendes Kapital

330

Das Verhältnis der eigenen Gelder zu den fremden Geldern stellt sich mit 20,s °/o im Berichtsjahr gegen 21,6 °/o im Vorjahr um 1,8% ungünstiger.

Schließlich mag hier noch erwähnt werden, daß die Bilanzsumme trotz der Kompensation der Emissionsbankenconti und Gesellschaftsconti die Milliarde um cirka 104 Millionen überschritten hat.

Gesetzgebung Über das Banknotenwesen.

Nachdem der Bundesrat sich in der Angelegenheit der Ausführung von Art. 39 der Bundesverfassung (Banknotenmonopol) in seiner Sitzung vom 24. Januar 1891 grundsätzlich zu gunsten der reinen Staatsbank ausgesprochen hatte, wurde das Finanzdepartement eingeladen, auf dieser Grundlage einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten. Es ist letzteres dieser Einladung durch Vorlegung eines Entwurfes mit Antrag vom 24. Mai 1894 nachgekommen.

Der Entwurf wurde seitens des Bundesrates in seiner Sitzung vom 5. Juli 1894 behandelt und angenommen und ist alsdann im Dezember von dieser Behörde mit Botschaft vom 23. Oktober und in Begleitung von Materialien zur Entscheidung der Frage, ob Staatsbank oder Privatbank, an die Bundesversammlung weiter geleitet worden.

Inspektionen.

Beziehungen zu den Banken.

grundsätzliche Entscheide.

Rekurse und

Bisheriger Gepflogenheit gemäß bringt die am Schlüsse folgende Tabelle IV eine Übersicht über die im Laufe des Berichtsjahres bei den Emissionsbanken und den Depositenämtern vorgenommenen Inspektionen und deren Ergebnisse.

Es darf an dieser Stelle erwähnt werden, daß im verflossenen Jahre die Beziehungen zwischen dem Inspektorate und den Banken im allgemeinen angenehme und normale waren. Wenn auch hin und wieder kleinere Verspätungen in der Einsendung von Wochensituationen oder andern Rechnungsausweisen zu verzeichnen waren, so konnten dieselben in keinem der Fälle auf Nachlässigkeit oder ungenügend guten Willen seitens der Banken zurückgeführt werden.

Mit Ausnahme von vereinzelten unbedeutenden formellen Aussetzungen, zu denen sich das Finanzdepartement oder das Inspektorat veranlaßt sahen, sind im Verlaufe des Jahres keine Rekurse, Besehwerden oder Reklamationen zu registrieren.

Banknotenkontrolle.

Resultat der Inspektionen bei den Emissionsbanken und den kantonalen Depositenämtern im Jahre 1894.

l

Deckung von 60 °/o der Emission. (Art. 12 des Gesetzes.)

Bardeckung : 40 °/o der Cirkulati in.

Datum Emission.

der

Banken.

Banca della Svizzera italiana Bank io Schnff hausen .

Thuvgauische Kantonalbank i Thuro'auische Hypothekenbank

. . . .

Crédit agricole et industriel de la Broye . .

Banque de l'Etat de Fribourg St Gallische Kantonalbank Appenzell A - R h Kantonulbank . . .

Xoocrenbuilorei' Bank* . . .

. . . .

Luzerner Kantonalbîink Kantonale Spar- und Leihkasse von Nidwaiden Obwaldner Kantonalbank Zuo'er KantODalbaok Zürcher Kantonalbank Banque du commerce 1

: i i ; 1 !

Banque cantonale neuchâteloise Banque comnierciale neuehâteloise . . . .

Solothurner Kaotonalbank Basellaudschaftliche Kantonalbank . . . .

Bank in Basel Schaffhauser Kantonalbank Bank in St. Gallen To^genbur^er Bank Graubiindner Kantonalbank Glarner Kantonalbank Aar^auische Bank Bank i n Luzern .

. . .

. . .

Kantonalbank Schwyz . . . .

. . .

Ersparniskasse U r i . . . .

. .

Banca cantonale ticinese . . .

. . .

Credito ticinese Kantonalbank von Bern

24./2S. April 26. , 27. ,, 15. Mai 16. ,, 17. ,, 12. Juni 13. ,, 14. ,, 15. ,, 20. ,, 21. ,, 22. ,, 23. Juli 24. ,, 25. ,, 26. ,, 27./2S. ,, 7./8. August 9./10.

,, 15. ,, 16./17. ,, 18. September 19.

20./21.

,, 2. Oktober 4./5.

,, 6,, 17.

,, 18.

,, 19.

,, 23.

B 25.

,, 26.

,, .

6./7. November 8.

19. Dezember

* Die Inspektion betraf nicht den Bestand der Notendeckung.

\Verlscliriftenhinterlage.

Wechselportcfeuille.

i

Inspektionen.

i

(.Art. 10 des Gesetzes.)

Cirkulation.

Zu Seite 330.

Gold.

Silber.

Centralstelle.

Total

DiskontoSchweizerWechsel.

"Wechsel auf das Ausland.

Wechsel mit Faustpfand.

Total.

Nominalwert.

Bundesrätl.

Schätzungswert.

Fr.

Fr.

Fr.

Pr.

Fr.

Pr.

Fr.

Fr.

Fr.

1,644,500 1,168,500 1,910,000 1,806,600

1,201,105 900,020 1,200,460 1,500,325

657,000

600,350

678,000 490,000

608,200 420,860

661,500

600,960

Fr.

Fr.

Fr.

2,000,000 1,500,000 2,ODO,OÜO 2,490,000 1,500,000 1,000,000 10,000,000 1,000,000 700,000 2,500,000 11,500,000 3,000,000 1,»IO().000 3,000,000 1,000,000 1,000.000 1.000,000 22^900,000 22,600,000 5,000,000 6,000,000 4,200,000 4,000,000 2,000,000 20,000,000 1,500,000 13,500,000 1,000,000 4,000,000 1,500,000 4,000,000 4,000,000 1,989,000 1,500,000 2,000,000 1,500,000 15,000,000

1,989,100 1,492,200 1,996,700 2,485,700 1,484,950 990,000 9,427,750 955,500 693,150 2,434,300 11,296,900 2,961,150 955,150 2,965,000 985,300 983,000 997,250 18,838,500 20,664,500 4,618,600 5,919,750 3,945,950 3,979,450 1,988,400 17,806,000 1,475,950 13,431,850 980,900 3,960,450 1,498,750 3,928,550 3,961.000 1,985^200 1,485,800 1,997,300 1,491,750 14,791,500

800,000 565,000 800,000 810,000 600,000 400,000 4,000,000 40D,OUO 280 000 1,000,000 4,100,000 1,050,000

800,000 600,000 800,000 1,021,252 600,000 400,000 4 000,000 400,000 280,000 1 000,000 4 600,000 1 200,000

35,000 211,252

500,000 150,000

&

1,000,000 320,000 400,000 230,000 9,600,000 8,200,000 1,900,000 2,400,000 1,425,000 1,500,000 800,000 7,500,000 600,000 4,900,000 400,000 1,600,000 600,000 1,600,000 1,500,000 550,000 600,000 800,000 565,000 6,000,000

·

200,000 80,000 170,000 500,000 100,000 130,000 100,000

152,440

500,000 500;000

100,000 250,000 35,000

:

1 200,000 400,000 400,000 400,00l) 9 600,000 8 700,000 2 000,000 2 400,000 1707,440 1600,000 800,000 8 000,000 ?

600,000 5»400,000 400,000 1,600,000 , 600,000 li 600,000 600,000 *' 300,000 500,000 300,000 300,000 6,(300,000

8,679,616 9,674,063

79,500 98,509

4,645,500 1,185,070

T)

[Kantonsgarantie.

Weehselportefeuille.

Kantonsgarantie.

414,150

4,868,342

4,097,030

1,502,105

9,722,050

15,321,185

6,116,300

252,723

3,067,810 i

9,436,833

K)

T)

661,500

--

i i

i

i

·n ·n Kantonsgarantie.

Wertschriften.

Kantonsgarantie.

Wertschriften.

·n Kantonsgarantie.

·n ·n Wertschriften.

Kantonsgarantie.

·n n ·n

Wechselportefeuille.

22,484

i

Wertschriften.

·n

13,404,616 10,y57,642

4,431,708

--

Kantonsgarantie.

600.960

2,655,000 | 2,403,897 1,644,500 1,201,105 1,138,500 i 901,870

Wechselportefeuille.

Kantonsgarantie.

Wechselportefeuille.

Wertschriften.

Kantonsgarantie.

fl ·n Wertschriften.

Kantonsgarantie.

D

Wertschriften.

T)

Kantonsgarantie.

Bern grkung. Die ob igen Zahlen enl halten nur di 3 Bestände dei Hauptbank o ine Herbeizie mng derjenige n der Zweigaiistalten.

Kantonale De positenämt sr.

Die Untersuchungen wurden vorgenomm en: Am 25. April un d 9. November beim tessiilischen Depc sitenamt, ani 16. Mai be i c etn thurg auischen , ani 16. Juni bei dem freib urgischen, ar i 3. Oklobet bei dem schaffhausischen, am o. Oktober bei dem st. gallischen und am 2<1. Oktober bei dem \ uzernischen.

Central stelle der Konkordats ba nken.

Die am 29. Juli vorgenommene Inspekti DU ergab die genaue Jbereinstimm mg der Buch saldi mit dein Effektiv be stand.

Der Eff ektivbesta nd war zusa mmengesetzl aus: Fr. 3,100,000 in ( Fr. 3,360,0 000.

260,000 in Si } T«.

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i

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:

331 Auch im Berichtsjahre mußten noch, wie bisher alljährlich, anläßlich der Prüfung der Jahresrecbnungen Aufschlußbegehren an einen Teil der Banken gestellt und Weisungen erteilt werden; es r'ird dies indessen trotz jeweilen genau erlassener Instruktionen auch in Zukunft, der verschiedenartigen Geschäftsbehandlung seitens der Banken wegen, kaum je ganz unterlassen werden können.

Personelles.

Infolge andauernder Krankheit hat sieh Herr F. F. Schweizer veranlaßt gesehen, auf 31. März 1894 um seine Demission als Inspektor der Emissionsbanken nachzusuchen. Dieselbe wurde ihm vom Bundesrate unter bester Verdankung der langjährigen, treuen, gewissenhaften und fachkundigen Pflichterfüllung erteilt.

An seine Stelle wurde vom Bundesrate gewählt Herr Albert Sandoz von Locle, bisheriger Adjunkt der Abteilung.

Die Adjunktenstelle wurde seit der Zeit unbesetzt gelassen und für den Fall von Abwesenheit oder Verhinderung dea Inspektors der Revisor, Herr Fried. Hiltbold, mit der Unterschrift des Inspektorats betraut.

Anläßlich der allgemeinen Erneuerungswahlen im März wurde der dannzumalige III. Kanzlist, Herr Adolf Rubin, zum II. Kanzlisten befördert.

Der Kanzleigehiilfe, Herr Hans Kempf, wurde durch Bundesratsbeschluß vom 11. Juni 1894 zum III. Kanzlisten ernannt.

Durch letztere Wahl wurde die Anstellung eines jungen Mannes, des Herrn Ernst Graf von Hilterfingen (Bern), als Ausläufer und Expedient notwendig. Es erfolgte dieselbe mit 1. Juni provisorisch und ist durch bundesrätliche Wahl vom 27. November definitiv geworden.

4. Staatskasse.

Personelles.

Die Zahl der Beamten und Angestellten der Staatskasse ist die nämliche geblieben ; es ist nur zu bemerken, daß der bisherige Expedient, Herr Albert Richard von Wynau, zum dritten Gehulfen ernannt und dessen Stelle im Berichtsjahre nicht wieder besetzt worden ist.

332

Kassaverkehr.

An dieser Stelle haben wir in den bisherigen Geschäftsberichten über den Gesamtumsatz der eidgenössischen Staatskasse in Einnahmen und Ausgaben Bericht erstattet. Da jedoch diese Ziffern vom Rechnungsabschlüsse abhängig sind, so war damit eine unliebsame Verspätung der Drucklegung unseres Berichtes verbunden.

Um diesen Übelstand zu beseitigen, gedenken wir auch für die folgenden Jahre die Darstellung des Gesamtumsatzes der eidgenössischen Staatskasse hier zu unterlassen und in unserem Berichte zur eidgenössischen Staatsreehnung unterzubringen.

Die Vorschüsse an die Postverwaltung für den Mandatverkehr betrugen Fr. 43,848,000, somit Fr. 1,940,550 mehr als im Vorjahre, was unsere im letztjährigen Berichte gemachte Bemerkung betreffend die notwendige Erhöhung des Barbestandes bestätigt.

Die Staatskasse allein erhielt während des Berichtsjahres 16,600 Postmandate (gegenüber 17,789 im Vorjahre) und versandte 28,560 (28,065 im Vorjahre). Die Verminderung der von der Kasse erhaltenen Mandate ist auf die Verminderung der Einnahmen der Alkoholverwaltung zurückzuführen.

RUckschub der italienischen Silberscheidemlinzen. 3 In unserm letztjährigen Geschäftsberichte waren wir noch im Falle, die Bestimmungen des internationalen Münzabkommens vom 15. November 1893 mitzuteilen, durch welches Italien sich verpflichtete, seine sämtlichen Silberscheidemünzen aus der Cirkulation der 4 übrigen Vertragsstaaten zurückzuziehen.

Der ursprünglich auf den 30. Januar 1894 in Aussicht genommene Austausch der Ratifikationen mußte infolge von Hindernissen, welche der Schweiz nicht zur Last fielen, zweimal hinausgeschoben werden; erst am 24. März trat das Abkommen in Kraft, d. h. erst mit diesem Tage begann die viermonatliche Rückzugsperiode.

Wir glauben nach glücklich durchgeführter Operation davon Umgang nehmen zu dürfen, alle hierauf bezüglichen Bekanntmachungen, Kreisschreiben und der Presse sonst noch zur Abklärung der Sachlage zugestellten Communiqués aufzuzählen -- es genügt wohl, über den ganzen Verlauf dieses Münzenabschubes noch das Wesentlichste herauszuheben.

Um einerseits der immer noch ihr Unwesen treibenden Spekulation wirksam entgegenzutreten, und anderseits unsere Einwohnerschaft nicht durch die Möglichkeit einer beliebigen, bis zum 24. August

333

andauernden Auswechslung sorglos und gleichgültig zu machen, schlössen wir in der ersten Periode die einfache A u s w e c h s l u n g gänzlich aus; die öffentlichen Kassen hatten die italienischen SilberScheidemünzen nur an Z a h l u n g s s t a t t mit Begrenzung auf 100 Franken auf jede einzelne Zahlung anzunehmen.

Als solche Kassen funktionierten neben der Staatskasse, den Hauptzoll- und Kreispostkassen, der eidgenössischen Pulververwaltung, den Grenzzoll-, Post- und Telegraphenbureaux eine große Anzahl von den betreffenden Kantonsregierungen bezeichnete kantonale Kassen; damit war Gelegenheit geboten, die italienischen Silberscheidemünzen nicht nur im Verkehre mit Zoll- und Postbehörden, sondern auch zur Bezahlung kantonaler Steuern und Gebühren abzustoßen.

Eine große Erleichterung und die Vermeidung unzähliger lästiger Anstände und Verlegenheiten fttr das reisende Publikum war es, daß auf unser Ansuchen hin die sämtlichen schweizerischen Eisenbahngesellschaften und Dampfbootunternehmungen sich einverstanden erklärten, während der ganzen Rückzugsperiode, vom 24. März bis 24. Juli, an ihren Billetschaltern die italienischen Silberscheidemünzen an Zahlungsstatt anzunehmen und nicht wieder auszugeben. Die den Eisenbahnkassen derart eingegangenen Beträge konnten täglich an die Staatskasse abgeliefert werden; für die gänzliche Abrechnung wurde den Gesellschaften Frist bis zum 31. August eingeräumt.

Für gehörige Publikation aller dieser Vorschriften und deiTermine sorgten über 20,000 Plakate, welche in allen Gemeinden, in sämtlichen Zoll- und Postbureaux, in allen Bahnhöfen zum Anschlag kamen, und nicht zum mindesten die gesamte schweizerische Presse, welche in verdankenswertester.Weise unsere Einwohnerschaft über die Situation und die Nachteile aufklärte, welche bei Nichtbefolgung der amtlichen Publikationen den Einzelnen treffen könnten.

Unterm 24. Mai wurde eine weitere Erleichterung für die .Besitzer italienischer Silberscheidemünzen dadurch eingeräumt, daß die sämtlichen Post- und Telegraphenbureaux bis auf weiteres verpflichtet wurden, solche Münzen bis zu 10 Franken auf die einzelne Person zur A u s w e c h s l u n g anzunehmen.

Nachdem gegen Ende Juni eine ganz bedeutende Abnahme des Zuflusses an die Staatskasse und insbesondere auch im Kanton Tessin eine Rückkehr zu normalen Verkehrsziffern
zu konstatieren war, hielt der Bundesrat den Moment für gekommen, nun auch noch einen allgemeinen Auswechslungsdienst zu organisieren.

Bundesblatt. 47. Jahrg. Bd. I.

24

334

Dabei wurde die Auswechslungspflicht für die einzelne Zahlung beschränkt: bei den Post- und Telegraphenbureaux auf 100 Franken, bei den Hauptzoll- und Kreispostkassen auf 1000 Franken, bei der eidgenössischen Staatskasse für Beträge über 1000 Franken.

Dabei beobachteten wir allerdings noch die Vorsicht, alle Häuser und Kaesenstellen im Kanton Tessin, welche sich früher durch einen anormalen Verkehr bemerkbar gemacht hatten, einzuladen, ihren allfälligen ganzen Vorrat umgehend einzuliefern, unter Androhung der Verweigerung der Auswechslung, wenn nachher wieder spekulationsverdächtige Summen präsentiert werden wollten.

Dank allen diesen Anordnungen vollzog sich die ganze Operation in durchaus normaler und ruhiger Weise. In den ersten drei Monaten war der Zufluß an die eidgenössische Staatskasse ein sehr regelmäßiger, niemals stoßweiser, so daß wir das durch eine besondere Bestimmung des Pariserabkommens und weitere Verständigung mit der italienischen Regierung uns vorzugsweise eingeräumte Maximum von 4 Millionen per Monat regelmäßig abliefern konnten. Im letzten Monat trat eine progressive Abnahme der Auswechslungen ein und in den letzten Tagen der Rückzugsperiode war der Zufluß an die öffentlichen Kassen beinahe gleich Null.

Der weitaus größte Teil der abgeschobenen Silberscheidem Unzen ist der Staatskasse durch die eidgenössischen Hauptzoll- und Kreispostkassen zugeflossen, auf die am Auswechsluugsdienste bethätigten kantonalen Kassen und Transportanstalten fiel ein Betrag von rund 2,330,000 Franken.

Nach allen uns eingegangenen Berichten war die Säuberung des Landes von diesen bei uns nunmehr außer Kurs gesetzten Münzen eine sozusagen vollkommene. Einzelne, namentlich durch Fremde importierte Stücke, mögen immerhin da und dort noch vorkommen, dieselben können indessen auf dem Handelswege ohne irgend welche erhebliche Einbuße wieder abgeschoben werden. Hie und da auftretende Gerüchte über neuerdings vermehrtes Auftreten solcher Münzen haben sich, nach jeweilen angehobener Untersuchung, als gänzlich grundlos erwiesen.

Ebensowenig halte der Bundesrat Veranlassung, von der ihm durch Bundesbeschluß vom 2S./29. Juni 1894 erteilten Vollmacht, die Einfuhr von italienischen Silberscheidemünzen bei Strafe der Konfiskation zu verbieten, Gebrauch zu machet), nachdem die genaueste Überwachung unserer italienischen und französischen Grenze absolut keine Anhaltspunkte auch nur für einen Versuch derartiger Einfuhren ergeben hatte.

335

Über den Umfang des Münzenabschubes nach Italien im Jahre 1894 haben wir folgendes zu berichten : Im ganzen sind Fr. 17,518,579. 90 Silberscheidemünzen nach Italien abgeschoben worden. Davon entfallen Fr. 4,500,000. -- in die Zeit vom 1. Januar bis 24. März auf Rechnung des frühern freiwilligen Übereinkommens zwischen der Schweiz und Italien, ,, 13,018,579. 90 auf Grundlage des internationalen Abkommens vom 15. November 1893.

Um die hieraus erwachsende beträchtliche und in einem verhältnismäßig kurzen Zeitraum auszuführende Arbeit zu bewältigen, mußten außerordentliche Münzzähler angestellt werden, deren Zahl bis auf 18 stieg und die nachher wieder allmählich entlassen worden sind.

Die Deckung erfolgte seitens Italiens promptesterweise folgendermaßen: Fr. 5,944,290. -- in Gold, ,, 145,000. -- in Schweizermünzen, ,, 8,000,000. -- in Checke auf Paris, ,, 829,289. 90 in Checks auf die Schweiz, ,, 2,600,000. -- in Delegationen der Staatskasse auf das allgemeine Schatzamt in Rom za gunsten der Postverwaltung für den Mandatverkehr.

Dieser letztere Betrag von Fr. 2,600,000 muß ebenfalls der Goldzahlung gleichgestellt werden, da wir verpflichtet gewesen wären, die Saldi aus dem internationalen Postverkehr in Gold zu begleichen.

Die Münzauswechslung mit Italien im Jahre 1894 hat somit der schweizerischen Münzcirkulation effektiv 8*/2 Millionen in Gold zugeführt.

Dagegen muß die gegenwärtige Cirkulation von Silberscheidemlinzen in der Schweiz als eine allzu beschränkte bezeichnet werden.

Wohl durfte man annehmen, daß die Schweiz mit italienischen Münzen übersättigt gewesen sei, und sich der Hoffnung hingeben, daß mit Zuhtllfenahme der Neuprägung von 3 Millionen Franken schweizerischer Silberscheidemünzen der Abgang der italienischen Münzen keine empfindlichen Lücken zurücklassen werde. Diese Voraussetzung schien sich auch noch zu bestätigen während der ganzen Rückzugsperiode vom 24. März bis 24. August, indem allen Gesuchen um Zuwendung von Silberscheidemünzen bei der Auswechslung prompt entsprochen werden konnte. Allein bald nachher genügten die Vorräte der Staatskasse nicht mehr, um den stetig

336

sich mehrenden Gesuchen um Zusendung von Silberscheidemünzen Tag für Tag zu entsprechen, und wenn auch angenommen werden durfte, daß der rasche Rückzug der italienischen Silberscheidemünzen momentan eine kleine Panik verursacht hätte, welche in Verbindung mit der Liebhaberei einzelner Leute, durchaus neue Münzen besitzen zu wollen, zur Folge hatte, daß das Publikum vielfach Vorräte sammelte, welche den gewöhnlichen Bedarf überstiegen, so waren wir doch durch die andauernde Ebbe in der Staatskasse genötigt, Anstrengungen zu machen, um aus den Unionsstaaten schweizerische Silberscheidemünzen und, als auch diese Quelle versiegte, einen Posten belgische Münzen durch Vermittlung von Paris zu beziehen.

Ohne diese Bezüge, welche den Betrag von 2Va Millionen Franken überschritten haben, wären wir in die Unmöglichkeit versetzt gewesen, allen eingegangenen Begehren zu entsprechen.

Einen ungünstigen Einfluß auf unsere Umlaufsverhältnisse mit Bezug auf die Silberscheidemünzen übt auch der Umstand aua, daß in Frankreich ein ähnlicher Mangel sich fühlbar macht. Während früher in unserm Grenzverkehr mit Frankreich ein Überwiegen der Importation französischer Münzen nach der Schweiz zu beobachten war, scheint gegenwärtig der umgekehrte Fall, d. h. ein Abfließen schweizerischer Silberscheidemünzen nach Frankreich, eingetreten zu sein, denn nur damit können wir uns die Thatsache erklären, daß die Kantone Waadt, Neuenburg und Genf 38 °/o der seit dem 24. Juli 1894 in Umlauf gesetzten Münzen absorbiert haben, obschon deren Einwohner nur einen Sechstel der Gesamtbevölkerung der Schweiz ausmachen.

Heute ist die Situation eine weniger gespannte, immerhin ist es uns bis Schluß des Berichtsjahres nicht gelungen, den früher gewohnten und geradezu unentbehrlichen Stock von Silbersuheidemünzen in unserm Gewölbe anzulegen. Sollte das auch bis zum Frühjahr 1895, zu welcher Jahreszeit die Begehren nach Silberscheidemünzen wieder eher wachsen, nicht möglich sein, so wären wir allerdings genötigt, der Frage näher zu treten, bei unsern Münzverbündeten betreffend eine Erhöhung unseres Kontingentes anzuklopfen.

Rückzug und Auswechslung von Münzen.

Die Auswechslung von Silberscheide- und Billonmünzen weist im Eingang und Ausgang einen Umsatz von Fr. 10,631,192 in 3776 Posten auf, mithin eine Vermehrung von Fr. 8,146,624. 40
gegenüber dem Vorjahre. In dieser Summe sind nicht Inbegriffen die Auswechslungen am Schalter der Kasse, welche ebenfalls beträchtlich zugenommen haben und deren durchschnittlicher täglicher Betrag auf BV. 1200 geschätzt werden kann.

337

Die Staatskasse erhielt aus dem Auslande folgende Münzen : Fr. 450,000 schweizerische Münzen vom französischen Schatzamte, ,, 1,269,000 schweizerische Münzen von der Bank von Frankreich, ,, 600,000 belgische Münzen von der Bank von Frankreich, ,, 545,000 schweizerische Münzen von Belgien, ,, 215,000 schweizerische Münzen von Italien.

(Siehe die bezüglichen Ausführungen im vorangehenden Abschnitt.)

Die Deckung erfolgte durch Rücksendung von : Fr. 450,000 französische Münzen an das französische Schatzamt, ,, 1,869,000 in Checks auf Paris an die Bank von Frankreich, ,, 545,000 in Gold an Belgien, ,, 70,000 in Gold an Italien, ,, 145,000 italienische Münzen an Italien.

Es ist für die nächste Zeit wenig Aussicht auf die Belebung dieses früher lebhaften Auswechslungsverkehrs, insbesondere mit Frankreich, vorhanden, da beide Länder bei der vorhandenen Knappheit in der Cirkulation von Silberscheidemünzen einstweilen darauf verzichtet haben, die Ausscheidung der fremden Provenienzen fortzusetzen.

Kassastand auf Ende des Jahres.

Laufende Kasse : . Fr. 2,396,885. 93 In dieser Summe sind Inbegriffen Franken 578,552. 50 eingelöste, erst im Januar verrechnete Coupons.

R e s e r v e k a s s e (Gewölbe): 1. Gold Fr. 1,400,000 2. Schweizerische, zur Umprägung bestimmte Fünffrankenstücke . . . . ,, 210,000 3. Umgeprägte Fünffrankenstücke ,, 236,000 4. Nickel- und Kupfermünzen (worunter für Fr. 19,000 alte, zur Einschmelzung bestimmte Nickelmünzen) .,, 367,000 ,, 2,213,000.-- D e p o t k a s s e (Schweizergold) ,, 10,000,000. -- Fr. 14,609,885. 93

338

6. Wertschriftenverwaltung.

Personelles.

Im Bestände dea Personals sind während des Berichtsjahres keine Veränderungen vorgekommen.

Neuanlagen.

Das von den Räten unterm 22. Dezember 1893 bewilligte 20 Millionen-Anleihen, über dessen Ausgabe an anderer Stelle berichtet wird, hatte bekanntlich die ausdrückliche Bestimmung, die verfügbaren Mittel des Bundes zu vermehren. Die Einzahlungen auf dasselbe sind bei der eidgenössischen Staatskasse in der Zeit vom 10. März bis 5. April eingegangen, obwohl die letzte Ablieferungsfrist sich vertraglich bis Ende April hätte erstrecken dürfen. Für die prompte und abträgliche Wiederanlage der Anleihensgelder hatte unser Finanzdepartement durch frühzeitig eingeleitete und successive fortgeführte Ankäufe von Wertpapieren, namentlich ausländischen, in der Weise Vorsorge getroffen, daß nach Abgabe eines Betrages von drei Millionen Franken als Bankdepositen mit der Volleinzahlung auch schon annähernd über die ganze Summe verfügt war. Nur ein verhältnismäßig kleiaer Betrag mußte vorübergehend im Diskontogesehäft verwendet werden; die Umwandlung desselben in feste Anlagen wurde indessen ebenfalls thunlichst befördert und war im dritten Quartal abgeschlossen.

Die während dem ganzen Jahre anhaltende Geldabondanz und die durch dieselbe bedingte fortgesetzte Kurssteigerung aller erstklassigen Wertpapiere, die für Ankäufe für das eidgenössische Wertschrifteninventar in Betracht kommen konnten, machten es nicht leicht, die Neuanlagen derart zu bewerkstelligen, daß dieselben prozentual die Verzinsung für das emittierte Anleihen wieder einbringen, wie wir solches in unserer Botschaft zum letztern glaubten voraussetzen zu dürfen. Trotz der ungünstigen Verhältnisse ist es dennoch gelungen, diese Voraussetzungen zu erfüllen. Das Inventar der allgemeinen Wertschriften, auf welches wir speciell zu verweisen uns gestatten (vide Rechnungsbericht), ergiebt in seinem gegenwärtigen Bestände eine Verzinsung des Anlagekapitals, die dem für das Anleihen ausgeworfenen Satze von 3Va °/o ziemlich gleichkommt.

Wertschriftenverkehr und -Verwaltung.

Der Wertschriftenverkehr wurde nicht allein bedingt durch die Wiederanlage der Anleihensgelder, sondern auch durch die

339 Umwandlung eines Teiles des Barbestandes der Eisenbahnfondsrechnung in feste Anlagen und den Umtausch von Titeln, die der letztem und andern Specialfonds im Vorjahre vorübergehend zugeteilt werden mußten.

Wie sehr das durch längere Krankheit des Abteilungschefs reduzierte Beamtenpersonal dieser Abteilung durch diesen außerordentlichen Verkehr in Anspruch genommen wurde, erhellt am besten aus folgenden Zahlen. Es verzeigen in runden Tausend des Nominalbetrages Im Eingang Im Ausgang

Fr.

Conto der allgemeinen Wertschriften . 32,250,000 Conti der Specialfonds (inklusive Eisenbahnfonds) 11,800,000

Fr.

12,200,000

44,050,000

22,150,000

9,950,000

im Ein- und Ausgang zusammen also über 66 Millionen Franken.

Dazu kommt noch, daß die Abnahme, Verifikation und Expedition der Titel des 20 Millionen-Anleihens ebenfalls von der Wertschriftenverwaltung besorgt wurde.

Es ist oben gesagt worden, daß der mittlere Ertrag der im eidgenössischen Wertschrifteninventar angelegten Kapitalien gegenwärtig nahezu 3 Va °/o beträgt, und es kann hier beigefügt werden, daß sich in dieser Hinsicht die meisten Specialfonds wesentlich günstiger stellen aus dem Grunde, weil für deren Anlagen, wie übrigens selbstverständlich, andere Gesichtspunkte maßgebend sind, als für diejenigen der Wertschriften des Bundes. Die Konversionsoperationen, mit welchen, veranlaßt durch den anhaltend günstigen Oeldstand, Staaten und Korporationen einander folgen, werden jedoch diese Quote zu ungunsten des Ertrages verändern, sobald davon ein wesentlicher Betrag der hierseitigen Bestände berührt wird.

Von im verflossenen Jahre stattgehabten großen Konversionen, die einen derartigen Einfluß auf die Erträgnisse ausübten, sind namentlich zu erwähnen diejenige der 4Vs °/o Französischen Rente und des 4 °/o Gotthardbahnanleihens, beide Werte zu SVs °/o Verzinsung konvertiert; sodann eines 4 °/o Anleihens der Neuenburger Kantonalbank, konvertiert in 3,6 °/o. Man berichtet ferner von Konversionsprojekten für die Staatsanleihen von Belgien und Holland, während Dänemark die Umwandlung seiner 3Va °/o Renten in 3 °/o für das Jahr 1897 vorgesehen hat. Von andern Staaten, die auf diesem Wege nachfolgen dürften, könnte wohl zunächst das Deutsche Reich und damit auch dessen Bundesstaaten in Frage kommen;

340

einstweilen werden jedoch einer solchen Operation noch gewichtige volkswirtschaftliche Bedenken entgegengestellt. Es soll nicht unerwähnt bleiben, daß bei Aufstellung der Inventarien über die eidgenössischen Wertschriften und die Specialfonds auf die Eventualität demnächstiger Ausführung von Konversionen bereits thunlichst Rücksieht genommen worden ist.

Die Kontrolle der Auslosungen erstreckte sich auf 42 verschiedene Titelgattungen und giebt zu besondern Bemerkungen keine Veranlassung.

Unter dem Titel ,,Notleidende Coupons" sind im letztjährigen Berichte über Wertschriflen der Gottfried Kellerstiftung Verhältnisse berührt betreuend die Zinszahlung für die äußere Schuld des Staates Portugal und für den .,,Agro Veronese". Diese Verhältnisse haben sieh nur insoweit geändert, als Portugal mit dem diesjährigen Oktobercoupon eine Nach Vergütung von Fr. --. 85 per Titel von Fr. 500 leistete, indessen man beim ,,Agro Veronesea über Vorschläge noch nicht hinausgekommen ist. Der Inkasso aller übrigen Coupons hat sich in geordneter Weise vollzogen.

Der geordnete Eingang von Zinsen- und Amortisationszahlungen auf den Hypothekartiteln machte auch dieses Jahr besondere Vorkehren für dieselben nicht notwendig. Mit Rücksicht darauf, daß die Verzinsung solcher Titel bei aller Sicherheit durchwegs etwas besser ist, als diejenige von Staats- oder Eisenbahnobligationen, erwirbt die Finanzverwaltung solche gelegentlieh und in größern Posten nicht ungern für Rechnung von Specialfonds, und es wurden dementsprechend auch wieder einige derartige Anlagen gemacht.

Auf den Titeln aus der Liquidation der Walliserbank wurden im Berichtsjahre abbezahlt Fr. 2952. 50, Inbegriffen frühere Abschreibungen in der Höhe von Fr. 1476. 25.

Accreditierte Banken.

Das Finanzdepartement hat zu Anfang des Jahres mit den mit Genehmigung des Bundesrates bei der eidgeoöasischen Staatskasse accreditierten schweizerischen Banken neue Bedingungen vereinbart, die gegenüber früher in dem wesentlichen Punkte abweichen, daß.

der Zinsfuß für die Depositen durch den offiziellen Diskontosata normiert wird und bis auf weiteres l °/o unter dem letztern beträgt.

Die auf Ende 1893 Fr. 1,756,000 betragenden Bankdepositen mußten in den Monaten Januar und Februar des Berichtsjahressämtliche zurückgezogen werden zur Befriedigung der an die Bundeskasse gestellten Anforderungen, und es konnten neue solche An-

341 lagen erst mit dem Eingang der Anleihensgelder wieder gemacht werden. Bei einem eingeräumten Kredit von Fr. 14,750,000 schuldeten dreißig Bankinstitute, inbegriffen ein ausländisches, der Bundeskasse auf Jahresschluß im gesamten die Summe von Fr. 4,606,000.

Prüfung der Anlagewerte.

Gemäß Art. 8, Alinea 3, des Bundesgesetzes betreffend die Anlage der eidgenössischen Staatsgelder und der Specialfonds, vom 10. April 1891, hat der Bundesrat alljährlich den Bestand der Anlagewerte und deren Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften zu prüfen. Mit Rücksicht auf die im verflossenen Jahre stattgehabte bedeutende Vermehrung unserer Wertschriftenbestände haben wir die vorsehriftsgemäße Prüfung derselben diesmal auf Grund des Gutachtens einer fachmännischen Expertenkommission vorgenommen. Diese Expertenkommission, bestehend aus den Herren Bankdirektoren Spühler von Zürich, Turrettini von Genf und Bensheim von Basel, hat sich über ihren Befund in einem schriftlichen Berichte vom 30. Januar 1895 wie folgt ausgesprochen: 1. Sämtliche Wertpapiere der eidgenössischen Wertschriften und der Specialfonds entsprechen den Vorschriften des Bundesgesetzea vom 10. April 1891.

2. Die Qualität der Titel kann als eine durchwegs gute bezeichnet werden.

3. Die Verteilung der Anlagen auf Staatsobligationen der verschiedenen Länder und auf Kantons-, Bank- und Eisenbahnobligationen ist eine durchaus zweckmäßige.

4. Die meisten Wertpapiere, namentlich die ausländischen, sind so inventarisiert, daß sieh im Falle einer Realisierung zu den heutigen Tagespreisen ein bedeutender Mehrwert ergeben würde.

Die auf kurze Zeit verfügbaren Anlagen im Diskontogeschäft und als Bankdepositen geben zu Bemerkungen nicht Anlaß.

Winkelriedstiftung.

Von der Regierung des Kantons Zürich, welche weiter die Liquidation der Erträgnisse aus den verschiedenen Verlagsrechten von Schriften Gottfried Kellers besorgt, wurde hieraus zu gunsten der Winkelriedstiftung wiederum abgeliefert ein Betrag von Fr. 7,978. 22 Übertrag

Fr.

7,978. 22

342 Übertrag Fr.

Die Stiftung erhielt ferner folgende Zuwen-, düngen: Von Herrn H. Gimpert in Zürich ,, Von Herrn E. Gomarin in Genf ,, Von Herrn R. Rudolf in Winterthur . . . . ,, Von der Unfall Versicherungsgesellschaft ,,Zürich" ,, Von der Unfallversicherungsgenossenschaft schweizerischer Schützenvereine ^ Von verschiedenen Privaten ,, Von verschiedenen Militärkursen _ Total

7,978. 22

2,000. -- 1,000. -- 200. -- 1,000. -- 100. -- 115. -- 334. 85

Fr. 12,728. 07

Schulfonds.

Die Herren Gebrüder Schnorf in Ütikon am Zürichsee ließen dem schweizerischen Schulrate eine Summe von Fr. 10,000 zukommen zum Andenken au ihren im Jahre 1894 verstorbenen Vater und als Legat desselben. Diese Zuwendung gilt der chemischtechnischen Abteilung des eidgenössischen Polytechnikums mit der besondern Bestimmung, daß die Zinsen derselben verwendet werden sollen zur Unterstützung dürftiger, würdiger Studierender dieser Richtung, und wird als ,,Legat Schnorf"- mit gesonderter Verwaltung dem Schulfonds zugewiesen.

Chatelainfonds.

Dieser Fonds hat seitens des Herrn Dr. Karl Fiedler sei., gew.

ersten Assistenten des zoologischen Laboratoriums in Zürich, eine Schenkung; "o von Fr. 300 erhalten.

Wolfstiftung fllr die Sternwarte des eidgenössischen Polytechnikums.

Der am 6. Dezember 1893 verstorbene Herr Dr. Rud. Wolf, gew. Professor am eidgenössischen Polytechnikum, hat durch letzte Willensverordnung die eidgenössische Sternwarte in Zürich zum Haupterben eingesetzt. Der Testator hat das Kapitalvermögen, das nach vorgenommener Schätzung Fr. 65,382. 72 beträgt, als unantastbar erklärt und bezüglich Verwendung der Zinsen verschiedene Bestimmungen aufgestellt, deren Ausführung dem schweizerischen Schulrate obliegt.

343

Herzogstiftung.

Dem Herrn General Herzog sei. wurde bei Anlaß seines fünfzigjährigen Dienstjubiläums am 6. Juli 1889 von den schweizerischen Artillerieoffizieren die Summe von Fr. 12,000 als ,,Herzogstiftung a übergeben, über deren Zweckbestimmung sich die Stiftungsurkuode dahin ausspricht, daß die Zinsen des genannten Kapitals ,,der freiwilligen Arbeit des Artillerieoffizierscorps an der Hebung seines Könnens in Theorie und Praxis zu gute kommen sollen". Das Nähere über die Ausführung dieser Idee wurde dem durch die Stiftung geehrten Jubilar anheimgestellt, welcher indessen von diesem Verf'ügungsrecht keinen Gebrauch gemacht hat, so daß die Stiftung mit den aufgelaufenen Zinsen auffinde 1894 Fr. 13,706. 25 beträgt.

Eine weitere Schenkung im Betrage von Fr. 3230 hat die Herzogstiftung im November 1894 von einem ungenannt sein wollenden Artillerieoffizier erhalten.

Nach dem Hinscheide des Herrn General Herzog wurde die Stiftung von seiner Familie dem Bundesrat zur Verfügung gestellt im Sinne der Bestimmungen der Stiftungsurkunde, für deren Ausführung wir nunmehr eine aus drei höhern Oflizieren der Artillerie bestehende Kommission für die Dauer von drei Jahren ernannt haben.

Kautionen.

Auch in den Beständen der bei der Wertschriftenverwaltung deponierten Kautionen weist das Berichtsjahr einen lebhaften Verkehr auf, welcher sich nicht sowohl auf die Auswechslungen in den einzelnen bisherigen, als auch auf Aushingabe von solchen und Entgegennahme neuer Hinterlagen erstreckte.

Die daherigen Inventare verzeigen auf Jahresschluß : Zahl.

Summe.

66 11 85 39

Fr.

885,000 1,085,150 4,851,500 570,315

201 . . . . 201

7,391,965 6,983,700

Amtskautionen Kautionen der A u s w a n d e r u n g s a g e n t u r e n . . .

Kautionen der Versicherungsgesellschaften . .

Diverse Kautionen Gegenüber dem Vorjahre mit ergiebt sich eine Vermehrung von

. . . .

--

408,265

344

Depots.

Bei der Emission des eidgenössischen Anleihens von 20 Millionen hat eine französische Lebensversicherungsgesellschaft von demselben einen Betrag von 5 Millionen Franken fest übernommen und dabei den Wunsch ausgedrückt, die Titel nebst Couponsbogen bis auf weiteres im eidgenössischen Wertschriftenarchiv gegen Ausstellung von Namenscertifikaten im Depot belassen zu können. Wir haben diesem Wunsche ausnahmsweise entsprochen.

Die Abteilung Depots weist auf Ende Jahres folgende Bestände auf: Schweizerischer Lebensversicherungsverein . Fr. 2,516,900. -- Internationales Gewerbebureau ,, 114,500. -- Jutzstiftung ,, 90,000. -- Reservekasse für Unfallentschädigungen des Postpersonals ,, 40,000. -- Versicherungspolicen der internationalen Bureaux ,, 457,685. -- 3 °/oige eidgenössische Eisenbahnrententitel . ,, 5,050,000. -- 3 Va °/oiges eidgenössisches Anleihen von 1894 ,, 5,000,000. -- Auf Ende 1893 betrugen dieselben.

.

. .

Somit Vermehrung

Fr. 13,269,085. -- ,, 7,609,753. 20 Fr.

5,659,331. 80

Abtrennen der Coupons und Titelverifikation.

Mit dem Abtrennen der im künftigen Jahre fälligen Coupons wurde, wie üblich, eine Nachzählung sämtlicher Bestände in den Wertschriftenschränken durch die Finanzkontrolle vorgenommen; über das Resultat dieser Operation ist bei genannter Abteilung bereits berichtet worden.

Schrankverhandlungen.

Das von der Finanzkontrolle geführte Protokoll weist 44 Verhandlungen an den Wertschriftenschränken auf und bildet einen Band von 128 Seilen.

345 6. Münzverwaltimg.

Personelles.

Im Bestände des Personals der Münzstätte sind im Berichtsjahr keine Veränderungen eingetreten. Am Schluß des Jahres waren 13 männliche und 5 weibliche Personen beschäftigt, wovon 9 Arbeiter auf die Münzfabrikation und 4 Arbeiter und 5 Arbeiterinnen auf die Wertzeichenfabrikation entfallen.

Münzprägung.

Im Budget waren veranschlagt und es wurden geprägt: 120,ßOO Zwanzigfrankenstücke, 1,000,000 Zwanzigrappenstücke, 1,000,000 Zehnrappenstücke, 2^000,000 Fünfrappenstücke, 1,000,000 Binrappenstücke.

Infolge Bundesbeschlusses vom 14. Dezember 1893 kamen noch hinzu: 700,000 Zweifrankenstücke, 1,200,000 Einfrankenstücke, 800,000 HalbfrankenstUcke.

Umgeprägt wurden 34,000 Fünffrankenstücke, deren Zahl nunmehr auf 929,000 angewachsen ist und ungefähr die Hälfte der im Umlauf befindlichen Stücke dieser Münzsorte mit schweizerischem Gepräge bilden wird.

Mit der Anfertigung der Goldplättchen betrauten wir abermals, zu den bisherigen Bedingungen, die Goldscheideanstalt in Genf, welche sich dieses Auftrages, wie bisher, mit Sorgfalt entledigte.

Der Preis per Plättchen stellte sich auf Fr. 20. 109/io oder um einen Rappen höher als im Vorjahr.

In gleicher Verarbeitung verschafften wir uns das Metall zur Prägung der Nickel münzen; das Kilo reiner Nickel für Zwanzigrappenstlicke kostete fracht- und zollfrei Bern Fr. 6. 80 und für die beiden andern Gattungen Fr. 3. 60.

Zwanzig fr ankenstücke.

Ankauf von Gold /io fein Von der Staatskasse in alten Münzen Vorrat von 1893 9

kg. 777,80*9 ,, 0,os5i ,, 1,2882 kg. 779,1782

346

Gewicht der abgelieferten Stücke Abgang, zu Proben verwendet etc., 4/10 °/oo .

Vorrat laut Inventar

kg. 777,6890 .

.

,,

1,2649

kg. 779,1782 Zwanzigrappenstücke.

Vorrat an Zwanzigrappenplättchen Ankauf von Plättchen

kg.

,, 3987,400 kg. 4035,477

Gewicht der abgelieferten Stücke Vorrat an Plättchen

kg. 3996,968 ,, 88,519 kg. 4035,477

Fünf- und Zehnrappenstücke.

Vorrat an Fünf- und Zehnrappenplättchen Ankauf von Fünfrappenplättchen Ankauf von Zehnrappenplättehen

.

.

. kg. 309,766 ,, 3994,760 ,, 2730,8*0 kg. 7034,886

Abgelieferte Fünfrappenstücke Abgelieferte Zehnrappenstücke Vorrat an Fünf- und Zehnrappenplättehen

kg. 3995,067 ,, 2992,948 . . . ,, 46,821 kg. 7034,886

Einrappenstücke.

Kupfer, eingeschmolzen Zinn, eingeschmolzen Zink, eingeschmolzen Rappenmetall, eingeschmolzen

kg. 1429,760 60,200 ,, 15,050 ,, 188,340 kg. 1693,840

Abgelieferte Einrappenslücke Fabrikationsabgang 3 1/10 °/o Vorrat an Rappenmetall

kg. 1495,911 52,410io ,, 145,019 kg. 1693,840

347

Die alljährlich wiederkehrenden Reparaturen an Glüh- und Schmelzöfen, Dampfmaschine etc. fanden am Ende des Jahres statt.

Auch mußte die von der Inselgasse her in die Münzstätte führende Wasserleitung vollständig neu erstellt werden.

Wertzeichenfabrikation.

In dieser seit dem Jahre 1883 in der Münzstätte eingeführten Fabrikation, bestehend in Gummieren, Schneiden und Perforieren der Postmavken, trat auch im Berichtsjahre wieder eine kleine Zunahme ein. Es wurden 148 Millionen Postmarken abgeliefert, gegenüber 1456/io Millionen im Vorjahre. Die höchst unzulänglichen Räumlichkeiten, in denen diese Fabrikation untergebracht ist, gestatten weder eine Ausdehnung noch eine Verbesserung der Einrichtungen.

Die vorschriftsgemäß seitens der Postverwaltung und der Finanzkontrolle vorgenommenen Verifikationen der Papiervorräte geben zu keinen Bemerkungen Anlaß.

Nebenarbeiten.

Größere Nebenarbeiten kamen im Berichtsjahre keine vor ; die zur Ausführung gelangten Bestellungen beschränkten sich auf kleinere Prägungen von Medaillen und Kontrollmarken, sowie auf die Anfertigung von Siegeln und Farbstempeln für die Bundeskanzlei und die Zollverwaltung.

Falsche MUnzen.

Zur Kenntnis der Direktion gelangten einige Fälle von Münzfälschung, bei denen Silber zur Verwendung gekommen ist. Diese sehr gut nachgeahmten Falsifikate, obgleich nur gegossen, waren ziemlich schwierig zu erkennen und mußten deshalb als gefährlich bezeichnet werden. Fernere Fälschungen betrafen aus Zinnlegierungen gegossene Nachahmungen unserer Silbermünzen, denen keine Wichtigkeit beizulegen ist.

348

B. Zollverwaltung.

I. Allgemeine Bemerkungen und Gesamtergebnisse.

Der Abschnitt über die Geschäftsführung der Zollverwaltung muß sich in diesem Berichte auf das rein Administrative beschränken, indem bei der kurz zugemessenen Zeit für dessen Vorlage die Zusammenstellung der Verkehrsziffern nicht möglich ist.

Wir erlauben uns daher, hinsichtlich der letztern auf den später erscheinenden Jahresband der schweizerischen Warenstatistik, sowie auf den dazu gehörenden Jahresbericht zu verweisen, beides Publikationen des Zolldepartements, von denen die erstere das Zahlendetail der Warenbewegungen, die letztere die daran sich knüpfenden Folgerungen in wirtschaftlicher Hinsicht enthält.

Das Nämliche gilt bezuglich der bisherigen Abschnitte III, Lagerverkehr, und IV, Freipaßverkehr, die fortan aus dem Geschäftsberichte wegfallen.

Die G e s a m t r o h e i n n a h m e n der Zoll Verwaltung erreichten im Jahre 1894 den Totalbetrag von . . . Fr. 41,200,681.47 die höchste Einnahme, welche seit Anfang des eidgenössischen Zollwesens erzielt wurde.

Im Vorjahre bezifferten sich die Totaleinnahmen auf ,, 38,378,517. 06 mithin eine Mehreinnahme pro 1894 von . . Fr. 2,822,164. 41 oder 7,86 °/o mehr als im Jahr 1893.

Diesen Einnahmen steht eine G e s a m t a u s g a b e von . , Fr. 3,651,125.14 gegenüber.

Budgetiert waren inklusive Nachtragskredite ,, 3,927,300.-- Budgetkredit Fr. 3,848,300. -- Nachtragskredite ,, 79,000. -- A u s g a b e n e r s p a r n i s Fr.

herrührend hauptsächlich von der Kreditrestanz für Zollrückvergütung auf Futtermitteln.

Übertrag

Fr.

276,174.86

276,114.86

349

Übertrag Die Roheinnahmen von

Fr.

276,174.86 ,, 41,200,681.47

hinzugerechnet, ergiebt sich somit eine Gesamtsumme von Fr. 41,476,856.33 Im Voranschlage fUr das Jahr 1894 war als Erträgnis der Zölle eine Summe von . . ,, 37,000,000.-- vorgesehen, also mehr als budgetiert

. . . Fr. 4,476,856.33

Für nähere Einzelheiten verweisen wir auf den Teil ,,III. Zolle i n n ah m en a hiernach, sowie auf unsern Rechnungsbericht pro 1894.

II. Gesetze, Verordnungen, Verträge.

A. Zollwesen.

Wenn auch im Laufe des Berichtsjahres immer noch Reklamationen wegen angeblich unrichtiger Anwendung des Tarifgesetzes erhoben worden sind, so darf doch konstatiert werden, daß der neue Zolltarif von 1891 sich allmählich sowohl beim Zollpersonal als bei den Zollpflichtigen gehörig eingelebt hat.

Mit Rücksicht darauf, daß viele Zollpflichtige sich beim ersten Entscheid der Behörde nicht beruhigen, sondern den für Rekurse vorgeschriebenen Instanzengang antreten, hat die Zollverwaltung es sich nunmehr zur Regel gemacht, bei allen Reklamationen, wo hinsichtlich des anzuwendenden Zollansatzes irgend welche Zweifel bestehen können, ohne weiteres eine fachmännische Untersuchung anzuordnen und erst nach Abschluß derselben die Anstände zu erledigen. Dieses Verfahren hat sich bewährt, besonders in Hinsicht einer raschern Erledigung der Reklamationen, indem weitaus die meisten Zollpflichtigen sich dem auf Grund einer Fachexpertise getroffenen Entscheide jeweilen zu fügen pflegen, und eine Weiterziehung, der Reklamationen somit unterbleiben kann.

Mit dem 31. Dezember 1893 ist das Zollgesetz vom 27. August 1851 außer Kraft getreten und mit dem 1. Januar 1894 begann die Wirksamkeit des neuen B u n d e s g e s e t z e s O b e r das Z o l l w e s e n vom 28. J u n i 1893, sowie der mit vorläufiger Gültigkeitsdauer auf l Jahr unterm 19. Dezember 1893 erlassenen Vollziehungsverordnung zu demselben (A. S. n. F. Xu!, 925).

Bandesblatt. 47. Jahrg. Bd. I.

25

350 Vom Nationalrat ist unterm 19. März 1894 in Zustimmung zum Beschlüsse des Ständerates vom 15. Dezember 1893 beschlossen worden, auf den mit Botschaft vom 26. Mai 1893 vorgelegten Beschlussesentwurf betreffend die fernere Gewährung eines Z u c k err ü c k z o l l e s beim Export kondensierter Milch nicht einzutreten.

L a n d w i r t s c h a f t l i c h e r G r e n z v e r k e h r . Nach Art. 3, litt. M, des Zollgesetzes sind die rohen Bodenerzeugnisse von denjenigen auf ausländischem Gebiete innerhalb der Grenzzone von 10 km. gelegenen Grundstücken, welche Bewohner der Schweiz als Besitzer, Nutznießer oder Pacht erselbst bebauen oder auf eigene Rechnung durch Drittpersonen bebauen lassen, zollfrei. Wer von dieser Vergünstigung Gebrauch machen will, hat nach Vorschrift der Vollziehungsverordnung zum Zollgesetz im Frühjahr eine schriftliche Anmeldung nach besonderem Formular an die zuständige Zollgebietsdirektion zu richten, von welcher dann nach Prüfung der bezüglichen Ausweise über die zollfreie Zulassung der angemeldeten Erzeugnisse entschieden wird.

Am bedeutendsten ist der zollfreie landwirtschaftliche Grenzverkehr im Kanton Genf, am häufigsten sind aber hier auch die Versuche, diese Vergünstigung auf unrechtmäßige Weise, namentlich durch fiktive Niederlassung, zu erlangen. Wir verweisen diesbezüglich auf den iin letztjährigen Geschäftsberichte namhaft gemachten Straffall.

Um ähnlichen Betrügereien entgegenzutreten, haben wir den Staatsrat des Kantons Genf ersucht, das Volkszählungsbureau (bureau de recensement) zu ermächtigen, den dortigen Zollbehörden auf Verlangen darüber Aufschluß zu erteilen, ob Personen, die um Bewilligung freier Einfuhr von landwirtschaftlichen Produkten aus der französischen Grenzzone nachsuchen, thatsächlich auf dem Gebiete des Kantons Genf festen Wohnsitz haben.

Bei 1427 im Jahre 1894 eingelaufenen Gesuchen hat dann die Zolldirektion in Genf in 38 zweifelhaften Fällen nähere Informationen in angedeutetem Sinne eingezogen, was den Entzug des landwirtschaftlichen Freipasses in 14 Fällen zur Folge hatte. Dieselben bezogen sich sämtlich auf die Einfuhr von Wein mit einem Gesamtbetreffnis von 959 hl., entsprechead einem Zollbetrage von Fr. 23,975, nach Differentialtarif berechnet.

Von jenen 1427 Gesuchen mußten im ganzen 88 als unberechtigt abgewiesen werden.

351 Um den V e r e d l u n g s v e r k e h r nach Maßgabe der Bestimmungen des neuen Zollgesetzes (Art. 5) zu regeln, hat sich unser Zolldepartement schon zu Ende des Jahres 1893 mit dem Vorort des schweizerischen Handels- und Industrievereins über das daherige Vorgehen ins Einvernehmen gesetzt und sofort, nachdem das Gesetz in Kraft getreten, eine Bekanntmachung erlassen, durch welche alle diejenigen in der Schweiz etablierten Geschäftshäuser, welche Waren zur Veredlung und mit der Bestimmung zur nachherigen Wiederausfuhr einführen, eingeladen wurden, allfällige Gesuche um Gewährung von Zollerleichterungen im Sinne des Art. 5 des Zollgesetzes geltend zu machen, indem zugleich mitgeteilt wurde, daß die bisherigen Freipaßbewilligungen in der Folge erlöschen werden.

Die in sehr großer Zahl eingelangten Gesuche, meistens die Textilbranche (Färberei, Druckerei, Stickerei etc.) betreffend, wurden dann in einer Konferenz, zu welcher außer den Delegationen des Zolldepartements, der Handelsabteilung des Departements des Auswärtigen und des Vororts des schweizerischen Handels- und Industrievereins Vertreter der hierbei interessierten Industriekreise beigezogen waren, einläßlich erörtert, um eine Verständigung zwischen den thatsächlich oder auch bloß vermeintlich sich widerstreitenden Interessen herbeizuführen.

Wenn auch nach mancher Richtung eine Verständigung erzielt wurde, so gelang es doch nicht, auf kontradiktorischem Wege alle Differenzen zu versöhnen. Dagegen boten die daherigen Verhandlungen in Verbindung mit einem sehr einläßlichen sachlichen Gutachten des Vorortes des schweizerischen Handels- und Industrievereins eine geeignete Basis zur Aufstellung der im 2. Alinea des Art. 5 des Zollgesetzes vorgesehenen Specialbestimmuogen über den Veredlungsverkehr, bei welcher Arbeit der Vorort wiederum in hervorragender Weise sich bethätigt hat.

Unterm 6. Dezember wurde hierauf ein Regulativ Über den Veredlungsverkehr erlassen und auf Grund desselben haben alsdann die eingelangten Gesuche um Zollerleichterung ihre Erledigung gefunden.

Ohne auf den Wortlaut des im Bundesblatt (1894, Bd. IV, 565) und im Handelsamtsblatt publizierten Regulativs hier näher einzutreten, glauben wir doch hervorheben zu sollen, daß für alle darin vorgesehenen Arten des Veredlungsverkehrs Zollbefreiung eingeräumt wird, indem
dabei keine Verkehrsarten in Frage kommen, die nur eine Ermäßigung des Zolles würden gerechtfertigt haben.

Durch die vorbehaltene jährliche Überprüfung der erteilten ;Bewilligungen ist übrigens alle Gewähr geboten, damit entgegenstehende Interessen im Auge behalten werden.

352

Z o l l ä m t e r im I n n e r n . Zu den bereits im Jahre 1893 eingelangten, im letztjährigen Geschäftsberichte erwähnten Bewerbungen der Städte Bern, Luzern und Solothurn um Errichtung eines Zollamts (Art. 16 des Zollgesetees) sind im Berichtsjahre noch die Gesuche von Zürich und St. Gallen hinzugekommen, wo bereits eidgenössische Niederlagshäuser bestehen.

Die Verhandlungen mit S o l o t h u r n haben noch zu keinem bestimmten Resultat geführt, weil die Centralbahn im bestehenden Güterschuppen der Station Alt-Solothurn, der kaum für die Bedürfnisse des Bahndienstes ausreicht, keine Zollräumlichkeiten erstellen kann und die Frage eines eventuellen Neubaues noch nicht spruchreif ist.

Betreffend L u z e r n hat unsere Zollverwaltung noch vor Ausarbeitung der Pläne für die neue Bahnhofanlage daselbst mit der Direktion der schweizerischen Centralbahn die nöligen Vereinbarungen getroffen, damit auf die Erstellung geeigneter Lokalitäten Bedacht genommen wird.

Vor Fertigstellung der neuen Bahnhofanlage ist die Errichtuog eines Hauptzollamtes im Bahnhof Luzern nicht möglich.

Mit der schweizerischen Nordostbahn hahen betreffend die Errichtung eines Hauptzollamtes im Bahnhof Z ü r i c h ebenfalls Unterhandlungen stattgefunden, zu welchen auch Vertreter der kantonalen und städtischen Behörden von Zürich, der Verkehrskommission und der kaufmännischen Gesellschaft beigezogen waren. Man kam überein, daß vor allem die zollamtliche Abfertigung von Reisendengepäck im Bahnhof Zürich zu ermöglichen sei und daß die weitere Frage der Beschaffung der erforderlichen Lokalitäten für die Zollbehandlung von Eil- und Frachtgütern vorei'st einer gründlichen Prüfung bedürfe, zu welcher die Direktion der Nordostbahn sich bereit finden ließ.

Nachdem dann mit der Nordostbaho wegen mietweiser Überlassung eines geeigneten Lokales im Personenbahnhof eine Vereinbarung zu stände gekommen, haben wir unterm 21. Dezember die vorläufige Errichtung einer dem eidgenössischen Niederlagshaus unterstellten Zollabfertigungsstelle für Reisendengepäck im Bahnhof Zürich beschlossen, welche auf 2. Januar 1895 eröffnet wurde.

Über die Frage der Lokalbeschaffung für Güterabfertigung wurden von der Direktion der Nordostbahn im Berichtsjahre keine weiteren Mitteilungen gemacht.

In St. G a l l e n bot die Lokalbeschaffung keine Schwierigkeiten, da das dem kaufmännischen Direktorium daselbst gehörende,

353

von der Zollverwaltung in Miete genommene Niederlagshaus genügend Raum enthält, um ein Hauptzollamt aufnehmen zu können.

Die Bedeutung eines Zollamtes im Innern hatte das Niederlagshaus St Gallen schon vorher, indem der weitaus größte Teil -- cirka 90 °/o -- der nach demselben instradierten Waren nicht zur Einlagerung, sondern zur unmittelbaren Zollbehandlung, sei es durch Verzollung zur Einfuhr oder durch Abfertigung mit Freipaß, bestimmt war. So hat z. B. in letzter Zeit die vormerkliche Behandlung des Stickereiverkehrs zwischen der Ostschweiz und England ausschließlich im Niederlagshaus St. Gallen und nicht mehr an der Grenze stattgefunden, was sowohl für die Interessenten wie für die Verwaltung von eminentem Vorteil war. Da indessen diesem Institut der Charakter eines Niederlagshauses anhaftete, so mußten für die daselbst zur direkten Zollbehandlung gelangten Waren die reglementarischen Lagerspesen für einen Monat entrichtet werden, welche sich jährlich auf mehrere Tausend Franken bezifferten.

Da die Lokalfrage gelöst war, konnte das Gesuch der Regierung von St. Gallen um Errichtung eines Zollamtes in sofortige Behandlung gezogen werden, und unterm 24. Juli wurde von uns ein bezüglicher Beschluß gefaßt. Die Eröffnung des Zollamtes konnte indessen erst auf Beginn des Jahres 1895 in Aussicht genommen werden, weil verschiedene bauliche Veränderungen nötig waren und eine größere Anzahl Untermieten gekündet werden mußten.

Der Wichtigkeit des Platzes St. Gallen für den ostschweizerischen Verkehr Rechnung tragend, hahen wir dem dortigen Zollamt die Befugnisse eines Hauptgrenzzollamtes eingeräumt, und es siud durch das Zolldepartement noch einige weitere provisorische Maßnahmen zur Erleichterung des Verkehrs getroffen worden, wie z. B. die provisorische Installation eines das Zollamt im mündlichen und schriftlichen Verkehr gegen außen vertretenden und den gesamten innern Dienst leitenden Zollamtsvorstandes und ferner die Anordnung, daß das Zollamt, soweit es den Veredlungsverkehr betrifft, mit der Oberzolldirektion direkt, d. h. mit Umgehung der Gebietsdirektion, verkehren darf.

Die definitive Organisation des Zollamtes und die Reglierung der Kompetenzverhältnisae desselben bleibt dem kommenden Jahr vorbehalten. Die Befugnis zur zollfreien Lagerung von Gütern hat keine Änderung erfahren.

In B e
r n haben die bisherigen Verhandlungen zwischen den Vertretern der Zollverwaltung, der Centralbahn und der städtischen Behörde betreffend die Abfertigung von Eil' und Frachtgut zu

354 keinem Endresultat geführt, da bei der gegenwärtigen Bahnanlage die Beschaffung der nötigen Räume schwierig ist. Dagegen konnte eine Einigung erzielt werden mit Bezug auf die vorläufige Errichtung einer Zollabfertigungsstelle für Reisendengepäck, welche mit Rücksicht auf den Fremdenverker vor allem aus verlangt worden ist.

Eine solche wurde von uns unterm 19. Juli 1894 beschlossen und es ist dieselbe auf 1. November eröffnet worden.

Vom Handelsstand in B e l l i n z o n a , unterstützt durch die Gemeindebehörde und den tessinischen Staatsrat, ist ein Gesuch um Errichtung eines eidgenössischen Niederlagshauses daselbst eingereicht worden; die daherigen Unterhandlungen können jedoch erst fortgesetzt werden, wenn einmal die Situations- und Baupläne vorliegen.

T a r a z u s c h l a g . In unserm Geschäftsbericht pro 1893 (Bundesbl. 1894, I, 576) bemerkten wir, daß eine Revision der V e r o r d n u n g v o r n 2 8 . J u n i 1892 ü b e r d i e A b f e r t i g u n g derjenigen Warensendungen, welche ihrer äußern Verpackung entledigt zur Verzollung angemeldet w e r d e n , stattfinden werde, sobald die fortgesetzten Untersuchungen über die Taraverhältnisse zum Abschluß gelangt seien. Wir wollten auch während der Zeit der provisorischen Gültigkeit der eitierten Verordnung das allfällige Eintreffen von Reklamationen, und Begehren gewärtigen, um dieselben bei Anlaß des Übergangs zum Definitivum eventuell mitberilcksichtigen zu können. Die an allen Punkten der Grenze angeordneten Abwägungen von Waren in Verpackungen jeder Art sind im Berichtsjahr zu Ende geführt worden. Nach dem Resultat dieser Untersuchungen wurde von uns unterm 23. Oktober 1894 eine neue Verordnung über den Tarazuschlag definitiv erlassen, mit Inkrafttreten auf 1. Januar 1895.

(A. S. n. F. XIV, 443.)

Eine Abänderung der bisherigen Taraansätze weist die neue Verordnung einzig bei zwei Positionen auf, nämlich bei den musikalischen Instrumenten und bei feiner Quincaillerie, wo die Ansätze, gestützt auf die Resultate zahlreicher Abwägungen, von 25 auf 30, beziehungsweise 40 %, erhöht worden sind. Im übrigen erwiesen sich die Ansätze der Verordnung vom 28. Juni 1892 als dem Durchschnitt der Tara entsprechend, dieselben wurden daher unverändert belassen. Bei Aufstellung der neuen Verordnung handelte es sich aber namentlich auch darum,
dieselbe durch die Aufnahme neuer Tarifpositionen zu ergänzen, welche die erste Verordnung nicht enthielt. Gemäß Bestimmung von Art. 3, Lemma l, der Verordnung vom 28. Juni 1892 (unverändert in die neue Ver-

355 Ordnung aufgenommen) ist dem Zolldepartement die Befugnis eingeräumt, nicht genannte Artikel nach Analogie einzureihen. Es sollte aber unseres Erachtens dieser Fall als Ausnahme gelten, indem es wünschbar erscheint, daß in der Verordnung wenn möglich alle diejenigen Positionen figurieren, welche ihrer Natur und handelsüblichen Verpackungsart gemäß in Frage kommen können.

Die von den Zollämtern gestellten Anfragen betreffend den auf solche Positionen anzuwendenden Tarazuschlag, die nicht in der Verordnung aufgeführt sind, beschlagen ca. 40 verschiedene Tarifpositionen, welche wir in die neue Verordnung aufgenommen haben.

Die Tarazuschläge für dieselben wurden positionsweise nach dem durchschnittlichen Ergebnis der vorgenommenen Abwägungen festgestellt. Die von uns vorgesehenen Ansätze blieben fast in allen Fällen unter diesem Durchschnitt.

Bei diesem Anlasse können wir mit Genugthuung konstatieren, daß seit dem Erlaß der Verordnung vom 28. Juni 1892 über den Tarazuschlag die früher häufig aufgetretenen Klagen betreffend ungleiche Zollbehandlung auf verschiedenen Grenzpunkten mit seltenen Ausnahmen, welche einzelne wenige Artikel betreffen, zur Ruhe gekommen sind.

V e r z o l l u n g von P o s t s e n d u n g e n . In unserem Geschäftsberichte pro 1890 (Bundesbl. 1891, II, 57) und 1891 (Bundesbl. 1892, II, 212) haben wir schon mitgeteilt, daß die Zollabfertigung der Fahrpoststücke, welche früher dem Postpersonal oblag, nunmehr von Beamten und Bediensteten der Zollverwaltungbesorgt wird. Es konnte indessen dieses neue Verfahren erst im Laufe des Berichtsjahres überall ein- und durchgeführt werden, mit einziger Ausnahme des Bureaus Basel-Transit im badischen Bahnhof.

Hier wird zwar die Verzollung und Revision der Poststücke vom Zollpersonal vorgenommen; da es jedoch zur Unterbringung eines vermehrten Personals an Raum gebricht, mußte das dortige PostAuswechslungsbureau bisher die Numerierung der Zolldeklarationen und die Führung der Kassakontroll bogen besorgen. Es ist nunmehr Aussicht verbanden, daß für die Zollverwaltung im Laufe des Jahres 1895 genügend große Abfertigungslokale erhältlich werden. Tritt dieser Fall wirklich ein, so kann sodann unserem Zollpersonal sämtliche die Postverzollung betreffende Arbeit übertragen und das Postpersonal entsprechend entlastet werden.

Wir bemerken
hierbei, daß dieser Postzolldienst sich für unser Personal als eine vorzügliche Schule bewährt hat. Unsere Beamten haben hierbei Gelegenheit, ihre Warenkenntnis zu bereichern, sie gewöhnen sich an rasches und sicheres Arbeiten, und es wird

356 durch periodischen Personenwechsel dafür gesorgt, daß nach und nach die befähigteren Elemente unter dem Gehülfenpersonal zu diesem Dienst herangezogen werden; wir können daher das seit einigen Jahren eingeführte System als ein zweckmäßiges bezeichnen.

Aber auch die Zollpflichtigen ziehen von diesem neuen Verfahren Vorteil, indem die Zollbeamten angewiesen sind, von der Befugnis des Art. 13 des Zollgesetzes vom 28. Juni 1893 (Verzollung nach dem höchsten Ansätze, den die Gattung der Ware xuläßt) nur mäßig Gebrauch zu machen, vielmehr Kolli mit allgemein gehaltener Warenbenennung, soviel es die Zeit erlaubt, zu revidieren und nach Mitgabe ihres wirklichen Inhaltes abzufertigen.

Die wichtigsten Postzollbureaux sind: a. im I. Zollgebiet: Basel-Badische Bahn, Pruntrut und BaselCentralbahn; b. im II. Zollgebiet: Romanshorn und Zürich; c. im III. Zollgebiet: St. Gallen, Buchs-Bahnhof und Rorschach; d. im IV. Zollgebiet: Chiasso und Luino; e. im V. Zollgebiet: Pontarlier (Verrières) und Locle; f. im VI. Zollgebiet: Genf-Hahnhof G. V. und Genf am See.

Wir behalten uns vor, nähere Angaben über Einnahmen und Ausgaben der Posfzollbureaux in unserem Berichte zur Staatsrechnung pro 1894 zu bringen.

Alphabetisches Verzeichnis zum Zolltarif. Auf 1. Juni des Berichtsjahres konnte eine neue bereinigte deutsche Ausgabe des Zolltarifs mit alphabetischem Verzeichnis herausgegeben werden. Mit Rücksicht auf die veränderte Anlage des neuen Zolltarifs, auf die in demselben gegenüber den frühern Tarifen enthaltenen zahlreichen Positionen mit neuer Fassuug, sowie namentlich im Hinblick auf die dadurch bedingte vollständige Umarbeitung sämtlicher Tarifentscheidungen mußte das alphabetische Register zum Zolltarif von Grund aus neu bearbeitet werden.

Dasselbe unterscheidet sich von den früheren alphabetischen Verzeichnissen in folgenden Hauptpunkten : 1. Während im frühern Tarife z w e i Verzeichnisse existierten, wovon das eine für den Tariftext, das andere für die Tarifentscheidungen diente, wurde das neue Verzeichnis e i n h e i t l i c h gestaltet.

2. Die früheren Verzeichnisse gaben den Zolltarifsatz an, während das neue Verzeichnis lediglich auf die Nummern des Zolltarifs, beziehungsweise der Tarifentscheidungen hinweist.

357

Die erstere Innovation hat sich bisher gut bewährt, indem es einfacher ist, nicht in zwei verschiedenen Imprimaten nachschlagen zu müssen. Damit man beim Suchen einer Position im Verzeichnis leicht unterscheiden könne, ob es sich um eine Tarifbestimmung oder aber um eine Erläuterung handelt, sind sämtliche Positionen des Tarifs durch gewöhnliche Antiqua-Schrift kenntlich gemacht, während die Handelsvertragsstipulationen, die Zusätze für statistische Zwecke und sämtliche Tarifentscheidungen im Texte kursiv gedruckt sind.

Was den zweiten Punkt anbelangt, so haben wir zu bemerken, daß diese Neuerung deswegen eingeführt worden ist, weil es erfahrungsgemäß, und zwar zur Vermeidung von irrtümlicher Auffassung der einzelnen Tarifpositionen, in den meisten Fällen unerläßlich ist, die Tarifbestimmungen in ihrem Zusammenhange und unter Berücksichtigung allfälliger Tariferläuterungen -M lesen.

Das alphabetische Register in französischer Sprache liegt zur Zeit unserer Berichterstattung irn Manuskripte fertig zum Drucke vor, so daß die französische Auflage des Tarifs im Laufe des Jahres 1895 wird ergänzt werden können.

Ob es möglich sein wird, auch das italienische Warenverzeichnis im Jahre 1895 fertigzustellen, läßt sich zur Zeit nicht voraussehen.

F u t t e r n o t . Unter Bezugnahme auf den Bundesbeschluß vom 22. Dezember 1893 betreffend Maßnahmen des Bundes gegen die Futternot (A. 8. n. F. XIII, 1018), wonach Zollrückvergütung nur für solche Futtermittelbezüge bewilligt werden soll, die bis spätestens Ende März 1894 zur Einfuhrverzollung gelangt sind und während der Dürrfutterperiode verwendet werden, hat das Zolldepartement durch eine unterm 14. Mai 1894 (Bundesbl. 1894, II, 674) erlassene Bekanntmachung den Endtermin für Einreichung von Rückvergütungsbegehren auf Ende Mai festgesetzt. Die von uns unterm 18. Juni genehmigte Schlußrechnung erzeigt an Zollrückerstattungen 1893 und 1894 ein Total von Fr. 386,749. 71, wovon Fr. 118,048. 45 ffir Rohmais, Fr. 267,215. 49 für Futtermehl und Fr. 1485. 77 für Roggen. Von dieser Summe konnten Fr. 152,899. 42, weil bloß hinterlegt, ohne Belastung des Budgets direkt zurückvergütet werden, während Fr. 233,050. 29 auf Budgetrubrik VI, l, a, Zollrückvergütungen, verausgabt wurden.

Näheres ist aus dem Rechnungsberiehte ersichtlich.

Z o l l v e r s c h l u ß . Wie im letztjährigen Geschäftsberichte erwähnt worden, hat die Zollverwaltung, veranlaßt durch die Ent-

358

deckung einer raffinierten Warensubstitution bei zollamtlich verbleiten Sendungen, auf die Einführung eines neuen, die nötigen Garantien bietenden Verbleiungsverfahrens Bedacht genommen.

Im Berichtsjahre fand nun eine] vorläufige Prüfung der verschiedenen auf bezügliche Ausschreibung hin eingelangten Modelle statt; die daherigen Versuche haben jedoch noch nicht zum Abschluß gebracht werden können und werden wohl längere Zeit in Anspruch nehmen.

Infolge des neuen Zollgesetzes mit neuer Einteilung der Zollgebiete ist die Herausgabe einer neuen Auflage der 1887 erstmals erschienenen Z o l l k a r t e der Schweiz im Maßstabe l : 500,000 notwendig geworden. Nebst der neuen Gebietseinteilung enthält dieselbe sämtliche Haupt- und Nebenzollämter, Zollbezugsposten und Niederlagshäuser mit Specialkarten der Kantone Baselstadt, Tessin und Genf, im Maßstabe l : 250,000.

Die Vollziehung der am 1. Januar 1894 in Wirksamkeit getretenen Handelsübereinkunft mit S p a n i e n giebt zu besondern Bemerkungen nicht Anlaß. Dagegen sah sich der Bundesrat genötigt, mit Bezug auf den Import spanischer Weine besondere Maßregeln zu treffen.

Durch ein unterm 14. Juni 1894 erlassenes Gesetz hat die spanische Regierung die Errichtung von zollfreien Specialdepots in spanischen Seehäfen für solche französische Weine gestattet, welche zum Coupieren spanischer Exportweine bestimmt sind, um dieselben exportfähiger zu machen.

Mit Rücksicht auf die Eventualität der Einfuhr solcher französisch-spanischen Verschnittweine nach der Schweiz mußten daher Maßnahmen ergriffen werden, um zu verhüten, daß dergleichen Weine als Weine spanischen Ursprungs zum Ansatz des Konventionaltarifs, also mit Umgehung des Differentialzolles für den französischen Wein, zur Einfuhr gelangen.

Da die Erkennung der Coupage auf analytischem Wege äußerst schwierig und das Mittel der Degustation nicht zuverlässig genug ist, um mit Sicherheit die Vermischung mit französischem Wein feststellen zu können, so haben wir ein besonderes Deklarationsformular für Weinsendungen aus Spanien eingeführt, nach welchem bescheinigt wird, daß die betreffenden Sendungen aus spanischem Naturwein bestehen, ohne Beimischung von Wein anderer Herkunft, und daß der Wein nicht in einem Specialdepot gelagert habe, wo die zollfreie Lagerung französischer Weine zum Verschneiden amtlich gestattet ist. Diese Zeugnisse unterliegen überdies der Be-

359

glaubigung durch das schweizerische Konsulat in Barcelona, welches am ehesten in der Lage ist, die Richtigkeit derselben zu prüfen.

Die definitive Erledigung dieser Angelegenheit fällt in das Jahr 1895.

Die Vollziehung des am 1. August 1894 in Kraft getretenen schweizerisch-norwegischen Handels- und Niederl a s s u n g s v e r t r a g e s vom 22. März 1894 giebt zolldienstlich zu Bemerkungen nicht Anlaß.

Für die im August 1894 eröffnete A u s s t e l l u n g b e l g i s c h e r P r o d u k t e in- Genf wurde ein besonderer Zollabfertigungsdienst im Ausstellungsgebäude eingerichtet, gleich wie bei der Specialausstellung italienischer Produkte in Zürich, wo sich dieses Verfahren bewährt hat.

B. Alkoholgesetz.

Im Besitz einer Bewilligung zur relativen Denaturierung von Sprit befanden sich am Ende des Geschäftsjahres 149 Firmen (18 für Essigfabrikation, 58 für Lackfabrikation, 23 für Farben, 50 für verschiedene chemische und pharmaceutische Produkte).

Die von der Zollverwaltung bezogenen Gebühren auf alkoholhaltigen Getränken und Fabrikaten beziffern sich 1894 auf Pranken 683,669. 78 (ohne Wermutwein) gegenüber Fr. 613,775. 87 im Vorjahre.

C. Viehseuchenpolizei, Jagd und Vogelschutz, Fischerei, Reblaus, Maß und Gewicht etc.

Die von den Zollämtern erhobenen Viehuntersuchungsgebühren beziffern sieh auf Fr. 263,777. 13 gegenüber Fr. 119,148. 88 im Vorjahre.

Dem Landwirtschaftsdepartement wurden 61 (1893: 25) von Zollämtern aufgenommene Strafprotokolle wegen Übertretung der Vorschriften betreffend die Viehseuchen zur weitern Behandlung überwiesen.

Unmittelbar vor Inkrafttreten des Art. 25bi> der Bundesverfassung wurde in einer Eingabe an den Herrn Bundespräsideaten das Ansuchen gestellt, es möchte den Israeliten in der Schweiz, welche nunmehr genötigt seien, ihren Fleischbedarf aus dem Auslande zu beziehen, beziehungsweise das Schlachten der Tiere nach jüdischem Ritus auf ausländischem Boden besorgen zu lassen, ge-

360

stattet werden, schweizerisches Vieh auf fremdes Gebiet auszuführen und, nachdem dasselbe geschachtet worden, die getöteten (jedoch nicht ausgeweideten) Tiere gegen Entrichtung des Zolles für lebendes Vieh, anstatt des Fleischzolles, wieder auf schweizerisches Gebiet zurückzubringen.

Auf dieses Gesuch konnte, von allen andern Gründen abgesehen, schon deshalb nicht eingetreten werden, weil die Wiedereinfuhr des Tierkadavers mit Haut und Eingeweiden den ausdrücklichen Vorschriften des Bundesratsbeschlusses vom 1. Dezember 1893 betreffend die sanitätspolizeiliche Behandlung von Fleisch widersprechen würde und überdies ein getötetes, aber nicht geöffnetes Tier durch den Grenztierarzt nicht sanitarisch ausreichend untersucht werden kann.

Eiü Ansuchen der Metzger in Dießenhofen um zollvormerkliche Behandlung von schweizerischem Schlachtvieh, das auf badisches Gebiet gebracht, dort nach jüdischem Ritus geschlachtet und dessen Fleisch nachher wieder nach Dießenhofen eingeführt wird, sowie um Gebührenerlaß für die grenztierärztliche Untersuchung, mußte ebenfalls ablehnend beschieden werden, weil das Zollgesetz für eine besondere Begünstigung dieses Verkehrs keinen Anhaltspunkt bietet und der Erlaß der grenztierärztlichen Gebühren gemäß dem Bundesratsbeschluß betreffend sanitätspolizeiliche Behandlung von Fleisch etc. vom 1. Dezember 1893 (Bundesbl. y, 369) nur für Fleisch und Fleischpräparate von nicht über 4 kg., für die Grenzbewohner bestimmt und nicht zu Handelszwecken dienend, zulässig ist.

Auch im Berichtsjahre hat das Verbot der Einfuhr von Nutzvieh aus Italien fortbestanden, während Schlachtvieh zur Ein- und Durchfuhr zugelassen war. Die zeitweilige Bewilligung der Einfuhr von Arbeitsochsen nach dem Kanton Tessia mußte wegen Mißbrauch zurückgezogen werden.

Mit der Vollziehung des ßundesgesetzes über J a g d und V o g e l s c h u t z scheint es irn Kanton Tessin noch immer nicht ernst genommen zu werden. In dea Grenzgegendeti, die von den Zollorganen begangen sind, werden die Zustände als leidlich bezeichnet, in denjenigen Gegenden jedoch, wo die Grenzwächter gar nicht oder nur ausnahmsweise hinkommen, soll es in dieser Hinsicht schlimm bestellt soin. So wird berichtet, daß die Voralpen mit Vorrichtungen für den Fang von kleinen Vögeln förmlich übersäet seien, und daß in den abgelegenen Thälern der Vogelmord ganz unbehindert betrieben werden könne.

361

In Ausübung der F i s c h e r e i p o l i z e i ist von der Grenzwache ein Straffall betreffend Einfuhr von Fischen, deren Fang und Verkauf verboten, zur Anzeige gebracht worden.

Ferner verzeigte das Zollpersonal 7 Verletzungen des P u l v e r r e g a l s und 7 Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz betreffend Maß und G e w i c h t (Glaswaren mit ungesetzlichen Eichzeichen).

Im Berichtsjahr wurden im Sinne von Artikel l des Bundesratsbeschlusses vom 20. Oktober 1885 betreffend den Verkehr mit Pflanzen zwischen der Schweiz und dem Großherzogtum Baden die schweizerischen Zollämter Schleitheim, Rafz, Rheinau, Durstgraben und die Zollbezügerei Osterfingen für die Einfuhr im Grenzverkehr aller Vegetabilien außer der Rebe geöffnet.

III.

Zolleinnahmen.

A. Verteilung der Zolleinnahmen nach Budgetrubriken.

1894.

1893.

Fr.

40,752,543.17 Einfuhrzölle 108,532.91 Ausfuhrzölle Statistische Gebühren . .

114,454.15 Niederlags- u. Waggebühren 31,728. -- Bußenanteile nnd Ordnungsbußen 28,248.49 30,092.86 Untermieten Verschiedenes : 1. Erlös aus dem Verkauf von Imprimaten, Ver85,081.89 gütungen etc 2. Beitrag der Alkoholverwaltung an die Kosten des Zolldienstes . . .

50,000. --

Fr.

37,927,974.11 116,943.21 120,266.33 30,492.02

Gesamttotal 41,200,681.47

38,378,517.06

+ -- -- +

Differenz 1894.

Fr.

2,824,569.06 8,410.30 5,812.18 1,235.98

19,458. 99 27,835.79

+ +

8,789.50 2,257.07

85,546.61

--

464. 72

50,000. -- +2,822,164.41

362 B. Verteilung der Zolleinnahmen nach den einzelnen Zollgebieten.

1894.

1893.

Differenz In Prozenten 1894.

aus- drückt.

Fr.

Fr.

Fr.

J. Zollgebiet Basel (Direktionssitz) 13,737,414.18 14,589,956.23 -- 852,542.05 -- 5.84 II. Zollgebiet (Schaffhausen). 10,171,790.02 8,369,307.47 +1,802,482.55 +21.5» III. Zollgebiet (Chur) . . . 3,986,973.05 3,464,454.93 + 522,518.12 +15.08 IV. Zollgebiet (Lugano) . . . . 4,260,353.33 3,562,118.86 + 698,234.47 +19.60 V. Zollgebiet(Lausanne). . . . 2,611,424.90 2,413,571.74 + 197,853.16 + 8.19 VI. Zollgebiet (Genf). . . . 6,268,271.84 5,808,841.50 + 459,430.34 + 7.90

Total 41,036,227.32 38,208,250.73 +2,827,976.59 + 7.40 Hierzu kommen noch die bei der Oberzolldirektion verrechneten Einnahmen für statistische Gebühren und Beitrag der Alkoholverwal- .

tung 164,454.15 170,266.33 -- 5,812.38 -- 3.« Total 41,200,681.47 38,378,517.06 +2,822,164.41 +

IM

Zur Zeit unserer Berichterstattung fehlen uns noch die näheren statistischen Aufzeichnungen, an Hand welcher es sich halte nachweisen lassen, welche hauptsächlichen Konsumartikel die Mehreinnahme herbeigeführt haben. Wir müssen diesfalls einesteils auf unseren Bericht zur eidgenössischen Staatsrechnung pro 1893, andernteils auf die handelsstatistischen Publikationen verweisen, welche im Laufe des Jahres 1895 erscheinen werden.

363 IV. Personalbestand der Zollverwaltung.

Bestand auf den 31. Dezember 1894.

1893.

Beamte,

Oberzolldirektion, I.--III. Abteilung 36 Bei 6 Gebietsdirektionen . .

54 Bei 263 Zollämtern . . . . 426 Bei 38 Zollbezugsposten (überdies 20 Grenzwächter und 5 Landjäger, siehe unten) .

-- Eidgenössische Grenzwachtchefs und zugeteilte Grenzwachtoffiziere 10 Chef der kantonalen Landjägermannschaft für den eidgenössischen Grenzwachtdienst im bernischen Jura -- Eidg. Grenzwächter (von diesen verwendet : 55 gleichzeitig als Einnehmer und 20 gleichzeitig an Zollbezugsposten) . . .

-- Kantonale Landjäger im eidgenössischen Dienst (von diesen verwendet: 14 gleichzeitig als Einnehmer und 5 an Zollbezugsposten , l als Bureauaushülfe) -- 526

Angestellte.

Beamte.

Angestellte.

l 9 218

36 55 415

4 9 192

13

--

13

--

7

--

--

l

--

693

--

627

36

--

63

970

514

908

1496 1422 Vermehrung im Jahre 1894: 74 Mann, wovon 39 für den Grenzschutz.

Im Jahre 1894 sind 114 Mann ausgetreten, und zwar: 22 infolge Todesfall (worunter 6 Grenz wach ter); 51 infolge Demission (worunter 34 Grenzwächter); 41 infolge Wegweisung (worunter 38 Grenzwächter).

Wir müssen neuerdings hervorheben, daß infolge Einberufung zum Militärdienst der Personalbestand während des größten Teiles des Jahres ein reduzierter ist und daß es namentlich während der

364

Brigade-, Divisions- und Armeecorpsmanöver unmöglich wird, die entstehenden Lücken auch nur einigermaßen auszufüllen.

Wenn wir auch im Hinblick auf die früheren Beschlüsse der Bundesversammlung die Enthebung des Zollpersonals von der Wehrpflicht nicht mehr in Anregung bringen, so müssen wir dennoch dieser Thataache Erwähnung thun, weil durch die bestehenden Verhältnisse die Interessen des Fiskus bedenklich beeinträchtigt werden.

T. Oberzolldirektion.

Der Geschäftsumfang der Oberzolldirektion an laufenden Geschäften ist im Berichtsjahre annähernd dem'Vorjahre gleich geblieben.

Zu besondern Bemerkungen giebt dieser Abschnitt diesmal nicht Anlaß.

Tl. Zollgebietsdirektionen und Zollämter.

Infolge der fortwährenden starken Geschäftszunahme bei den Gehietsdirektionen hat weitere Personalvermehrung stattfinden müssen und es ist auch, nachdem nunmehr pro 1895 die nötigen Kredite bewilligt worden sind, auf sofortige Besetzung der Direktionssekretärstellen in denjenigen Zollgebieten, wo diese Stelle bisher mit derjenigen des Gebietskassiers verbunden war, Bedacht genommen.

Durch die Wahrnehmung, daß die Besorgung von kleinern Nebenzollämtern durch Civileinnehmer, die nebenbei ihrem bürgerlichen Beruf obliegen, manchenorts zu wünschen übrig läßt, wurde die Verwaltung genötigt, den Zollbezug an den betreffenden Orten Grenz Wächtern zu übertragen, eine Maßregel, die sich bisher als zweckmäßig bewährt hat.

Im Berichtsjahre wurden folgende Neubauten fertig erstellt und von der Zollverwaltung bezogen : Das Zolldirektionsgebäude in Basel und die Zollhäuser Burgfelden (Umbau), Höfen (Schaffhausen), Münster (Graubünden), La Rasse (Neuenburg), das Revisionslokal im Hafen von Ouchy. Das neue Zollhaus in Joppen (Aargau) wurde gegen Ende des Jahres kollaudiert, kann aber erst im Frühjahr 1895 bezogen werden.

Versehohen werden mußte die Errichtung der Zollhäuser in Hörn bei Basel, Chavannes und Auberson, sowie der Grenzwächterkaserne in Kreuzungen. Die Arbeiten für Erstellung des Zollgebäudes in Colovrex wurden 1894 begonnen, konnten jedoch vor Jahresschluß nicht mehr beendigt werden.

365

Gestützt auf Art. 17 des Zollgesetzes, wonach die für den Zolldienst auf den Grenzstationen der schweizerischen Eisenbahnlinien benötigten Lokalitäten nach den Anforderungen des Bundesrates von den betreffenden Eisenbahnverwaltungen unentgeltlich einzuräumen sind, wurden vorläufig zuständigen Ortes folgende Begehren gestellt: Bahnhof Pruntrut: Erweiterung der Bureaulokale; Bahnhof Schaffhausen: Erstellung eines Revisionslokals für Personenabfertigung oder -- nach Wahl der beteiligten Bahnverwaltungen -- eines Revisionslokals in Thaingen, wohin die Personenabfertigung der via Singen eingehenden Züge eventuell verlegt würde ; Bahnhof Romanshorn : Vergrößerung des gänzlich unzulänglichen Revisionslokals in der Güterhalle der Nordostbahn; Bahnhof Rorschach : Erweiterung und Verbesserung der. Zolllokale; Bahnhof Chiasso: Erweiterung der Zollbureaux infolge der vom Bundesrate behufs besserer Organisation des Zolldienstes beschlossenen Trennung des dortigen Bahnzollamts in zwei selbständige Zollämter, das eine für Personen-, Eilgut- und Postverkehr, das andere für gewöhnliches Gut; Bahnhof Verrières: neue Zolllokale an Stelle der bisherigen, die seit Jahren in jeder Beziehung mangelhaft und ungenügend gewesen sind.

Die im letztjährigen Geschäftsberichte erwähnten Unterhandlungen mit den bernischen Behörden betreffend die Erwerbung des Zollhauses in Boncourt haben zu Anfang des Berichtsjahres zum Abschluß eines Kaufvertrages geführt, welcher jedoch infolge eingetretener Verzögerung der vorbehaltenen Genehmigung durch den Großen Rat des Kantons Bern erst gegen Ende des Jahres perfekt geworden ist.

Der im Jahre 1888 mit der schweizerischen Centralbahn abgeschlossene Mietvertrag betreffend das eidgenössische Niederlagshaus im Centralbahnhof in Basel, welcher im Berichtsjahre kündbar geworden, konnte unter günstigeren Bedingungen als bisher erneuert werden, dank einerseits den Bemühungen der Basler Handelskammer und andrerseits dem Entgegenkommen der Vermieterin.

In Anwendung von Art. 15 des Zollgesetzes haben wir mit Rücksicht auf die territoriale Lage die Ortschaft Biaufonds im bernischen Jura durch Beschluß vom 14. August 1894 dem V. Zollgebiet zugeteilt, mit Umwandlung des dortigen Nebenzollamtes in einen dem Nebenzollamte La Rasse (Neuenburg) unterstellten Zollßundesblatt. 47. Jahrg. Bd. I.

26

366

bezugsposten. Diese Schlußnahme wurde, nachdem in Ihrer letzten Dezembersession die gesetzlich vorbehaltene Zustimmung der eidgenössischen Räte erfolgt war, auf "L. Januar 1895 in Vollzug gesetzt.

Von den Konzessionären des seit 1884 bestehenden eidgenössischen Niederlagshauses für Weine in Luzern ist der bezügliche Vertrag auf 31. März 1895 gekündigt worden. Dieses Niederlagshaus wird daher auf genannten Zeitpunkt eingehen.

Auf 1. September wurde das Nebenzollamt La Forclaz (Wallis) nach Trient verlegt.

Gegen die Errichtung eines Revisionslokales im Hafen von Ouchy sah sich die Gemeindebehörde von Lausanne veranlaßt, Einsprache zu erheben. Die Zollverwaltung konnte sich indessen von ihrem Vorgehen nicht abdrängen lassen, da die Beseitigung der bisherigen Übelstände bei Abfertigung der ankommenden Schiffe zur dringenden Notwendigkeit geworden war.

Auch die seither im Publikum erhobenen Bemängelungen halten wir als ungerechtfertigt, nachdem die Zollverwaltung den Wünschen der Gemeindebehörden betreffend das Emplacement des Revisionslokals und durch gefälligen Stil der Baute gerecht geworden ist.

Im September 1894 ist das bisherige eidgenössische Niederlagshaus am Landungsplatze in Vivis in das von der dortigen Gemeinde in der Nähe des Bahnhofes errichtete und mit dem letztern duri h ein Schienengeleise verbundene neue Gebäude verlegt worden. Diese Verlegung hat zur Folge, daß fortan nicht bloß Stückgüter, sondern auch ganze Eisenbahnwagenladungen unter Zollverschluß im Transit nach Vivis instradiert werden können, um daselbst zollamtlich behandelt zu werden.

Eine Zollabfertigungsstelle mit den Befugnissen eines Nebenzollamtes bleibt am Schiffslandungsplatze fortbestehen.

Das mit dem eidgenössischen Kontrollbureau für Gold- und Silberwaren in La Chaux-de-Fonds in Verbindung stehende Zollamt für Uhren und Uhrenbestandteile hat sich auch im Berichtsjahre als sehr nutzlich bewährt. Abgefertigt wurden daselbst 35,558 Kolli zur Einfuhr, und 85,072 Uhrwerke wurden im passiven Veredlungsverkehr zollvormerklich behandelt. Hierbei sind konstatiert worden i 90 Zollübertretungen, 94 Übertretungen des Gesetzes betreffend die Kontrolle der Goldund Silberwaren.

126 Übertretungen des Postregalgesetzes.

367

Ganz besonders zu erwähnen ist die Mitwirkung des Specialkommissärs für die Kontrolle der Gold- und Silberwaren, durch dessen Entgegenkommen dem Zollamt die Aufgabe wesentlich erleichtert wird.

Im Hinblick auf das dringende Bedürfnis einer Erweiterung der Zoll- und Grenz wach tlokale im eidgenössischen Niederlagshaus Rive in Genf wurde mit dem kantonalen Handels- und Industriedépartement ein bezügliches Projekt vereinbart.

Im fernem ist gestützt auf den mit der Paris-Lyon-Méditerranée, bezw. ihrer Rechtsvorgängerin im Jahre 1858 abgeschlossenen Vertrag über die Einrichtung des Zolldienstes im Bahnhof Genf, sowie auf den Art. 17 des Zollgesetzes eine Erweiterung der infolge der fortwährenden Verkehrszunahme und daherigen beträchtlichen Vermehrung des Zollpersonals zu klein gewordenen Lokalitäten der dortigen Bahnzollämter verlangt worden und es konnte den daherigen Plänen noch vor Jahresschluß die hierseitige Genehmigung erteilt werden.

368

VII. Grenzschutz.

Effektivbestand des Grenzwaehtcorps.

Bestand 31. Dezember 1894.

Vermehrung oder Verminderung.

II.

,,

m.

,,

IV.

V.

,,

VI.

,,

.

27 -- 36

-- --

-- 27 --

627

693 + 66

63

111

55 il-

ISS £0T-<

M

Vermehrung oder Verminderung.

64 18 65 171 198

138 + 27 73 + 9 18 -- 65 -- 199 + 28 200 4- 2

Bestand 1. Januar 1894.

I. Zollgebiet

Kantonale Landjäger.

Bestand 1. Januar 1894.

Eidgen. Grenzwächter.

-- -- --

36

-- --

-- -- --

-- --

36

-- 27

Total Ende 1894: 729 Mann (eidgenössische und kantonale) gegenüber 690 Mann (eidgenössische und kantonale) Ende 1893.

» Von den 36 kantonalen Landjägern entfallen 25 auf den Kanton Graubunden und 11 auf den Kanton St. Gallen; von den letztern funktionieren 10 als Einnehmer an den Rheinzollämtern.

Die Zollverwaltung hat es sich auch im Berichtsjahre sehr angelegen sein lassen, die begonnene Reorganisation des Grenzbewachungsdienstes weiterzuführen und aus den seit 1851 successive an Stelle der kantonalen Polizeiorgane getretenen eidgenössischen Grenzwachtmannschaften ein einheitliches, für den speciellen Zweck gutgeschultes Corps zu schaffen.

Ihr Hauptaugenmerk ist namentlich auch darauf gerichtet, kräftige und intelligente Mannschaft mit ordentlicher Schulbildung zu rekrutieren und durch Handhabung strenger Disciplin das Ansehen des Corps zu heben.

369

Das vom Zolldepartemente erlassene provisorische Grenz wach tregletnent hat sich bewährt und wird mit wenigen Abänderungen demnächst als definitives Reglement angenommen werden können.

Die Bekleidungsfrage, über die wir im letztjährigen Geschäftsberichte nähere Mitteilungen gemacht haben, ist nun im Jahre 1894 zum vorläufigen Abschluß gelangt, indem die Lieferung der Uniformen nach erfolgter Ausschreibung zollgebietsweise vergeben wurde. Durch die nach Maßgabe der daherigen Vertragsbestimmungen und der erlassenen Vorschriften betreffend die Konfektion ausgeübte fachmännische Kontrolle sowohl der zur Verarbeitung gelangenden Tücher, wie auch der einzelnen fertig erstellten Uniformstücke, ist es nun möglich geworden, den Grenzwächtern eine vorzügliche Uniformierung zu mäßigen Preisen zu beschaffen.

Die Frage, ob nicht späterhin die Grenzwächteruniformen auf Kosten der Verwaltung zu liefern seien, wird einstweilen offen behalten.

Die postenweise Kasernierung der Mannschaft hat im Berichtsjahre ihren Fortgang genommen, so daß auch in dieser Hinsicht das erstrebte Ziel einheitlicher Unterkunftsverhältnisse in Bälde erreicht sein wird. Die Beschaffung des nötigen Postenmaterials erfolgt successive nach den aufgestellten Normalien.

Desgleichen wurde die Revolverbewaffnung fortgesetzt und derart gefördert, daß bis zum Frühjahr 1895 sämtliche Mannschaft mit dem Ordonnanzrevolver versehen sein wird. Da diese Waffe nur als persönliche Schutzwaffe zu dienen hat, für welchen Zweck sie vorzüglich geeignet ist, so bestand für die Zollverwaltung keine Veranlassung, das Resultat der Versuche der eidgenössischen Militärverwaltung betreffend die allfällige Einführung einer MagazinPistole für Armeezwecke abzuwarten.

Die in den letzten Jahren eingetretene Vermehrung des Grenzwach tpersonals hat auch eine entsprechende Verstärkung der Cadres notwendig gemacht. Neben der Leitung und Administration liegt denselben vorzugsweise ob, die Ausführung der Dienstbefehle bei Tage und bei Nacht zu kontrollieren, indem die Ausübung einer strengen Kontrolle unerläßlich ist. Da die Grenzwachtchefs bei den verstärkten Mannschaftsbeständen ihrer Aufgabe unmöglich mehr nachkommen konnten, so mußten denselben in einzelnen Gebieten Offiziere oder höhere Unteroffiziere zugeteilt werden.

Seit dem 1. Juli 1894 wird der Grenzschutz im
Gemischen Jura durch eidgenössische Grenzwächter ausgeübt, nachdem die mit demselben betraute bernische Landjägermannschaft bis Ende Juni successive zurückgezogen worden ist.

370

Wegen Bedrohung der Grenzwächter in Viano ob Campocologno durch dortige Bewohner haben wir die Regierung des Kantons Graubünden eingeladen, die betreffenden Individuen den zuständigen Gerichtsbehörden zur strafrechtlichen Verfolgung zu überweisen, die Einwohnerschaft von Viano vor den Folgen der Widersetzlichkeit gegen die Organe der öffentlichen Gewalt nachdrücklich warnen und sie auf die Bestimmungen des Zollgeselzes, denen sie sich wie die übrige Grenzbewohnerschaft zu fügen hat, aufmerksam machen zu lassen.

Infolge erlangter Gewißheit, daß während der Sommermonate Schmuggel mit Vieh, und insbesondere mit Schweinen, nach dem Misox getrieben wird, sollen in Zukunft, solange die Greuzübergänge passierbar sind, einige Grenzwächter daselbst stationiert werden.

Ebenso hat sich eine wirksamere Überwachung einzelner Grenzpunkte im Tessin als notwendig erwiesen, indem wiederholte Beschlagnahmen von Waren auf gewerbsmäßigen Schmuggel schließen lassen.

Auch im Berichtsjahre sind wiederholt Grenzverletzungen im Tessin durch italienische Zollwächter vorgekommen, bezüglich welcher auf den Bericht des Departements des Auswärtigen verwiesen wird. Wir erinnern speciell an den durch die Presse weiterhin bekannt gewordenen Vorfall bei Ponte Tresa, welcher die schweizerische Bevölkerung der dortigen Ortschaft in Aufregung gebracht hat. Ein italienischer Zollwächter gab auf eine zur Nachtzeit in der Tresa fahrende Schmugglerbarke mehrere Schüsse ab, welche einen Insassen töteten. Bei Grenzgewässern hat bisher überall die Anschauung gegolten, daß erst beim Versuch der Landung von den Grenzaufsichtsorganen soll eingeschritten werden.

Die Art und Weise, wie die diesseitigen Zollreklamationen bei der italienischen Regierung aufgenommen zu werden pflegen, könnte uns zu unserm Bedauern nötigen, geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

An der Grenze zwischen dem Kanton Wallis und Hochsavoyen war der Schmuggel derait irn Zunehmen begriffen, daß eine kontinuierliche Bewachung der dortigen Übergänge angeordnet und die Grenzwachtmannschaft entsprechend verstärkt werden mußte.

Wie im letztjährigen Geschäftsbericht erwähnt, ist die Erstellung eines Weges für die Begehung der Grenze längs des Foron zwischen Moillesulaz und Thonex (Genf) neuerdings in Erwägung gezogen und es sind zu diesem ßehufe zwei Projekte ausgearbeitet worden. Die daherigen Unterhandlungen mit dem Staatsrate des

371

Kantons Genf und mit der französischen Regierung, deren Zustimmung wegen Erstellung einer Stützmauer auf französischem Grund und Boden nötig ist (die Landesgrenze zieht sich nicht der Mitte des Flusses entlang, sondern wird durch das diesseitige Ufer gebildet), haben jedoch diese Angelegenheit derart in die Länge gezogen, daß sie im Berichtsjahre noch nicht zum Abschluß gebracht werden konnte.

VIII. Straffalle.

Zollübertretungen.

Auf Ende 1893 waren unerledigt geblieben .

54 Straffälle, neu hinzugekommen sind 1509 ,, Total 1894 im Vorjahr 1893

1563 Straffälle, 1505 ,,

Vermehrung pro 1894

58 Straffälle.

Diese Zollübertretungen fanden ihre Erledigung wie folgt: pro 1894.

a. durch Verzicht auf die Verfolgung 31 b. durch erfolgte freiwillige und unbedingte Unterziehung seitens der Straffälligen 1451 c. durch gerichtlichen Spruch : 1. zu gunsten der Verwaltung . 2 5 2. zu ungunsten der Verwaltung.

l

Total Am Schlüsse des Jahres waren noch unerledigt : 1. vor Gericht anhängig . . . .

2. bei der Verwaltung pendent. .

Total

1508 12 43 1563

pro 1893.

37 1408

Differenz.

--

6

+ 43

4 2

-j- 21 -- l

1451

+ 57

18 -- 6 3 6 + 7 1505

+ 58

372

Straffälle wegen Zollübertretung.

Zahl der Straffälle 1894.

Zollgebiete.

Pendent Neu hinzugekommen vom Vorjahre.

1894.

Bußenanteil der

Total.

Betrag des umgangenen Zolles.

Fr.

n

Pr.

Zollverwaltung.

Kantone.

Fr.

Fr.

.

15

375

390

3,441. 78

4,550. 08

1,517. 32

1,516. 38

Schaffhausen

2

355

357

2,744. 37

9,931. 73

3,374. 62

3,308. 35

1

93

94

1,230. 78

4,458. 95

1,494. 51

1,482. 33

I. Zollgeb. Basel .

H.

Eingegangene Bußbeträge.

III.

,,

Chur

IV.

,,

Lugano

2

121

123

1,539. 28

3,877. 43

1,292. 64

1,292. 37

V.

,,

Lausanne .

6

284

290

2,618. 52

10,555. 40

3,518. 88

3,517.90

VI.

,,

Genf

. .

28

281

309

6,802. 39

37,460. 15 12,487. 82 12,486. 18

Total 1894

54

1509

1563

18,377. 12

70,833. 74 23,685. 79 23,603. 51 '

1893

47

1458

1505

22,510. 11

48,062. 24

Differenz

+7

+ 51

+ 58 --4,132. 99 -{-22,771. 50 +7,864. 02 +7,921. 78 j i

,,

. .

15,821.77

15,681.73l

Straffälle wegen Übertretung des Alkoholgesetzes.

Zahl der Straffälle -1894.

Zollgebiete.

Betrag der umgangenen Pendent Neu hinzuMonopolgekommen Total.

vom gebllhren.

1894.

Vorjahre.

Bußenanteile der

Eingegangene Bußen.

Fr.

Fr.

I. Zollgebiet Basel . .

11.

,, Schaffhausen III.

,, Chur. . .

IV.

V.

VI.

,, ,, ,,

6

7

--

5

5

--

2

2

--

8

--

8 5

6

23

29

Total 1894 ,, 1893

7

49

56

0

47

50

Differenz

+4

+2

+6

1

Lugano . .

Lausanne .

Genf. . .

* Beträge noch ausstehend.

5

11.73 52.08 1082. 21 290. 61 30.20 480. 84 1947. 67 954. 36

39.16 129. 35

ZollKantone.

verwaltung.

Fr.

Fr.

Fr.

13.04 43.11 -- 172.42

517. 27 102.81 1561.15

13.07 43.12 -- 172. 43 34.27 520. 44

-- 172.42 34.27 520. 38

34.27 520. 33

2349. 74 1296. 84

783. 33 432. 37

783. 24 . 408. 26

783. 17 408. 22

*

13.05 43.12

Verleider.

-|- 993. 31 +1052. 90 + 350. 96 + 374. 98-{- 374. 95

374

Das neue Zollgesetz räumt in Art. 57 dem Personal der Zollverwaltung die Befugnis ein, solche Zollübertreter, welche keinen festen Wohnsitz im Inland haben und für die Bezahlung der verwirkten Buße weder Hinterlage noch genügende Burgschaft leisten können, zu verhaften und bis zu weiterem Entscheide der zuständigen kantonalen Behörde in Personalhaft zu übergeben. Um nun in Fällen, wo die Verhaftung eines Schmugglers erfolgt, auf keine Schwierigkeiten seitens der kantonalen Polizeiorgane zu stoßen, haben wir es für geboten erachtet, durch ein Kreisschreiben an die Regierungen der Grenzkantone das einzuhaltende Verfahren zu ordnen. Dasselbe bestimmt, daß Schmuggler, welche das Grenzwachtpersonal zu verhaften in den Fall kommt, dem nächstgelegenen Polizeiposten zuzuführen sind und daß mit den Arrestanten gleichzeitig ein Protokoll über die Personalien des Verhafteten, sowie über die Veranlassung, Zeit und Ort der Verhaftung zu übergeben ist. Der betreffende kantonale Polizeiposten sorgt, wenn er nicht über ein Haftlokal verfugt, für die weitere Überführung in das nächste kantonale Gefängnis.

Über die Entlassung aus der Haft verfügt einzig die Zollverwaltung. Sie findet sofort statt, wenn der Verhaftete für die mutmaßliche oder bereits erkannte Strafe genügende Sicherheit leistet; andernfalls dauert die Haft fort, bis nach erfolgter administrativer oder gerichtlicher Erledigung des Straffalles.

Die Grenzwachtorgane haben von dem Rechte der Verhaftung von Schmugglern schon wiederholt Gebrauch gemacht und es ist nicht zu verkennen, daß der Zollverwaltung durch diese Bestimmung des neuen Zollgesetzes ein wirksames Hülfsmittel in die Hand gegeben worden ist.

Von den im Berichtsjahre zur Anzeige gelangten Straffällen mögen folgende hier Erwähnung finden : l. Ein Speditionshaus in Genf ließ eine daselbst aus Paris eingegangene Kiste, als deren Inhalt ,,Chaussures en boisa angegeben wurde, unter zollamtlicher Verbleiung mit Geleitschein abfertigen und meldete diese Kiste nach kurzer Zeit beim Z'ollamt Moillesulaz zur Durchfuhr nach Hochsavoyen an. Da der Vertreter der Speditionsfirma, die ohnehin wegen Zollubertretung schon mehrfach gebüßt worden war, sioh durch sein Benehmen verdächtig machte, ließ das Zollamt die Kiste öffnen und fand als Inhalt zwei unter Heu versteckte, mit Hafer gefüllte Säcke vor.
Da nicht angenommen werden konnte, daß von Paris Hafer und Heu in Kisten Verpackung versandt worden sei, so ergab sich die Wahrscheinlichkeit, daß die Speditionsfirma, nachdem sie die

375

mit zollamtlicher Verbleiung versehene Kiste vom Zollamt bezogen hatte, dieselbe geöffnet, des Inhalts entleert und mit Hafer und Heu im nämlichen Gewicht wieder gefüllt hatte. In der That zeigte auch die genaue Untersuchung der Zollblei, daß mit denselben Manipulationen vorgenommen worden waren.

Es erfolgte hierauf die Einleitung des Strafverfahrens, wobei als umgangener Zoll der Betrag des anläßlich der Geleitscheinabfertigung sichergestellten Zolles von Fr. 1158 angenommen wurde.

Das Zolldepartement verfällte die straffällige Firma in eine Buße vom 40fachen Betrag dieses Zolles, wobei erschwerend in Betracht fiel, daß die Zolldefraudation unter Verletzung amtlicher Siegel begangen worden war und daß die Thäterschaft sich in wiederholtem Rückfalle befand.

Letztere weigerte sich indes, sich diesem Strafentscheid zu unterziehen, indem sie bestritt, die ihr zur Last gelegte Zollübertretung begangen zu haben, worauf die Angelegenheit gestutzt auf Art. 125 1. 3 und Art. 227 Schlußsatz des Bundesgesetzes über die Organisation der Buudesrechtspflege vom 22. März 1893 dem schweizerischen Bundesstrafgericht zur Aburteilung überwiesen wurde.

Zur Verhandlung vor Bundesgericht ist es der Zollverwaltung gelungen, den Schuhhändler in Genf zu ermitteln, für welchen die betreffende Kiste bestimmt war und welcher bezeugte, daß der aus Schuhwaren bestehende Inhalt der fraglichen Kiste von der Speditionsfirma ihm richtig zugestellt worden war.

Es erfolgte denn auch die VerurteilungO der beiden Teilhaber O der Speditionsfirma zu einer Buße von je dem fünfuudzwanzigfachen Betrag des umgangenen Zolles, als welcher, nachdem der Inhalt bekannt geworden war, entsprechend dem höchsten Zollausatz für Schuhwaren von Fr. 150 per q., der Betrag von Fr. 289. 50 angenommen wurde, so daß die Buße für jeden Fr. 7237. 50 beträgt.

2. Einer unter ganz analogen Umständen wie im vorerwähnten Fall begangenen Zollübertretung machte sich ein Handelsrepräsentant in Genf schuldig, welcher Ende des Jahres 1893 beim Nebeuzollamt; in Chavannes eine Kiste mit Parfumerie zur Geleitscheinabfertigung nach Genf anmeldete. Unverantwortlicherweise unterließ es der Einnehmer am genannten Nebenzollamt, die Kiste zu plombieren oder andernfalls dieselbe einer einläßlichen Revision zu unterwerfen.

Als die Kiste in Genf zur Einlagerung ins Entrepôt
angemeldet und daselbst revidiert wurde, fand sicli als Inhalt ein Quantum Eau de Cologne, daneben aber eine große Zahl leere Fläschchen, ferner Seife u. s. w. vor. Nun konnte aber konstatiert werden, daß die betreffende Kiste vor der Einfuhr in die Schweiz von der franzö-

376

sischen Douane in Divenne mit Beschlag belegt und der Eigentümer wegen einer begangenen Verletzung der französischen Zollvorschriften daselbst in eine Buße von Fr. 200 verfällt worden war. Die franzö- · sische Douane, welche die Kiste einer genauen Revision unterstellt hatte, gab die Erklärung ab, daß die fragliche Kiste 558 Fläschchen Eau de Cologne und nichts anderes enthalten und daß dieselbe nach Bezahlung der Buße unter zollamtlicher Begleitung an die Schweizergrenze geführt worden sei, wo dann die vorschriftswidrige Abfertigung durch das Zollamt Chavannes stattgefunden hat.

Damit war nun unzweifelhaft dargethan, daß die Kiste bei ihrer Einfuhr in die Schweiz ausschließlich mit Eau de Cologne in kleinen Fläschchen gefüllt war und daß auf Schweizergebiet ein Teil dieser Fläschchen durch andere weniger hoch verzollbare Waren ersetzt worden war.

Der durch diese fraudulose Manipulation für den Fiskus entstandene Schaden betrug an Zollgebühren Fr. 258, an Alkoholmonopolgebühren Fr. 137. 80.

Da sich der Fehlbare dem administrativen Strafentscheid nicht unterzogen hat, ist die Angelegenheit den Gerichten zur Aburteilung überwiesen worden. Jn erster Instanz wurde vom Polizeigericht in Genf ein freisprechendes Urteil gefällt, gegen welches von der Zollverwaltung Appellation ergriffen wurde. Das Urteil der zweiten Instanz ist im Laufe des Berichtsjahres nicht mehr erfolgt.

Da dieser Straffall hauptsächlich dem unkorrekten Verhalten des Einnehmers in Chavannes zuzuschreiben ist, so haben wir für Ersetzung dieses seinem Amte nicht mehr vollkommen gewachsenen Beamten gesorgt.

3. Einer andern Speditionsfirma in Genf war es gelungen, eine größere Sendung Gewebe f r a n z ö s i s c h e r Provenienz zum Ansatz des Konventionaltarifs einzubringen, indem sie die Ware als solche deutscher Herkunft deklariert und dem Zollamt ein falsches beziehungsweise gefälschtes Ursprungszeugnis vorgewiesen hatte. Die französische Provenienz der Sendung konnte aber nachträglich ermittelt werden, worauf gegen die straffällige Firma das Strafverfahren eingeleitet wurde. Die Zolldifferenx betrug Fr. 387. 80. Die fehlbare Firma unterzog sich dem administrativen Strafentscheid, welcher auf eine Buße vom ISfachen Betrag des umgangenen Zolles mit Nachlaß eines Dritteiis mit Rücksicht auf die abgegebene Unterziehungserklärung lautete.
4. Im Laufe des Berichtsjahres ist zur Entdeckung gelangt, daß ein Speditionsgeschäft in Chiasso seit dem Jahre 1892 sich fortgesetzter Zollübertretung schuldig gemacht hat, indem es gezwirnte

377

rohe Seide, verzollbar zu Fr. 6, als ungezwirnte rohe Seide zur Einfuhr deklarierte. Diese unrichtige Deklaration konnte so lange unentdeckt bleiben, weil das betreffende Geschäft die Einfuhr meistens an Sonntagen bewerkstelligte, wo, wie ihm wohlbekannt war, nur ein Teil des Zollpersonals anwesend war, und ferner, weil es die Vorsicht gebrauchte, in den Ballen äußerlich ungezwirnte rohe Seide zu verpacken.

DasSpeditionsgeschäft konnte nur für diejenigenZollurngehungen, welche innert Jahresfrist vor dem Zeitpunkt der Entdeckung begangen worden waren, zur Verantwortung gezogen werden, indem nach Art. 20 des Bundesgesetzes betreö'end das Verfahren bei Übertretungen fiskalischer und polizeilicher Bundesgesetze vom 30. Juni 1849 das strafrechtliche Verfahren wegen Zollübertretung nach Ablauf von einem Jahr seit der Begehung verjährt, wenn die Übertretung nicht entdeckt worden ist. Die einläßliche Untersuchung des Falles ergab, daß innert Jahresfrist 4750 kg. Seide unter unrichtiger Deklaration eingeführt und daß mithin die Zollverwaltung um den Betrag von Fr. 213. 75 geschädigt worden war. Dem Fehlbaren wurde eine Buße vom ISfachen Betrag des umgangenen Zolles auferlegt, mit Nachlaß eines Dritteiis, weil derselbe sich dem Strafentscheide vorbehaltlos unterzogen hatte, so daß die Buße Fr. 2137. 50 betrug, wozu er noch den einfachen Zoll zu entrichten hatte.

5. Die hohen dem französischen Generaltavif gleichgestellten Differentialzölle für Taschenuhren und Bestandteile zu solchen haben einen starken Schmuggel in diesen Artikeln zur Folge, der namentlich an der Grenze des neuen burgischen und bernischen Jura sehr stark betrieben und dem um so schwerer beizukommen ist, als die betreffenden Waren meist in den Kleidern versteckt eingebracht werden können.

Um so strenger muß die Zollverwaltung einschreiten, wenn es gelingt, eines Schmugglers habhaft zu werden, was dank den getroffenen Vorkehren in einigen Fällen gelungen ist.

So konnte eine Handelsfirma in Chaux-de-Fonds zur Bestrafung gezogen werden, welche eine Anzahl goldener Uhren eingeschmuggelt hatte. Die Buße wurde, da es sich um einen Fall gewerbsmäßigen Schmuggels handelte, der mit äußerster Strenge bestraft zu werden verdient, im 20fachen Betrage des umgangenen Zolles von Fr. 42, unter Nachlaß eines Dritteils wegen der abgegebenen Unterziehuugserklärung,
auf Fr. 560 festgesetzt.

Ein Arbeiter einer französischen Uhrenfabrik wurde in Pruntrut betroffen, als er ein größeres-Quantum Uhrenwerke einzuschmuggeln versuchte. Der Fehlbare, der sich schon früher verdächtig gemacht

378

hatte und jedenfalls im Auftrag seines Arbeitgebers handelte, erhielt eine Buße von Fr. 504, wozu er noch den umgangenen einfachen Zoll von Fr. 63 zu bezahlen hatte.

6. Beim Zollamt Castasegna wurden von einem daselbst wohnhaften Branntweinbrenner 3 Pässer angebliche Weinhefe zur Verzollung angemeldet, von welcher das Zollamt Muster erhob und zur Untersuchung einsandte. Diese ergab, daß die Weinhefe einen durchschnittlichen Alkoholgehalt von 50, 46, und 34 Vol. % hatte, daß derselben somit Alkohol beigesetzt worden war, in der Absicht, denselben auf diese Weise zum Zolle für Weinhefe à 20 Cts. per q.

einbringen zu können. Der umgangene Zoll betrug Fr. 120. 71, die Monopolgebühr Fr. 1078. 21, die dem Felilbaren zuerkannte Buße Fr. 3996. 41.

7. An einzelnen Strecken der bernisch-französischen Grenze ist die Überwachung und Verhinderung des Viehschmuggels mit ganz besondern Schwierigkeiten verbunden, da mancherorts die Weiden auf schweizerischem und französischem Gebiet zusammenstoßen und auch hie und da über die Landesgrenze reichen. Zudem sind die Pächter der schweizerischen sowohl als auch der anstoßenden französischen Weiden oft dieselben Personen. Es kommt nun mitunter vor, daß das Vieh bei irgend einer Öffnung der Zäune oder Mauern anscheinend ganz zufälligerweise von der französischen Weide über die Grenze auf die schweizerische Weide durchgelassen wird. Hat dies, ohne von den Grenzwachtorganen bemerkt zu werden, geschehen können, so ist der Schmuggel geglückt und das betreffende Vieh wird auf den Markt gebracht.

Hat der Grenzwächter den Vorgang beobachtet und will derselbe einschreiten, so wird das Vieh als ,,ausgebrochena bezeichnet und zurückgeholt.

Auf diese Weise hat ein Landwirt in Combe, Frankreich, der Besitzer von Weiden diesseits und jenseits der Grenze ist, zwei Rinder eingeschmuggelt. Um demselben beikommen zu können, warteten die Greuzwächter, nachdem sie das Vorhandensein der Rinder auf schweizerischem Boden konstatiert hatten, zwei Tage lang ab, um zu sehen, ob das Vieh allfällig wieder nach Frankreich zurückgenommen werde, und als dies nicht geschah, leiteten sie das Strafverfahren ein. Wie zu erwarten stand, wollte sich der Landwirt damit ausreden, die Rinder seien von der Weide ab französischem Gebiet weggelaufen.

Die Zollverwaltung konnte dieser Behauptung indes nicht
Glauben schenken und ließ den Fehlbaren, der sich dem administrativen Entscheid zu unterziehen verweigerte, den zuständigen Gerichten zur Aburteilung überweisen. Das Urteil ist im Laufe des Berichtsjahres nicht mehr ergangen.

379

IX. Zollabfertigungen.

Die Zahl der Abfertigungen beträgt: Gattung der Abfertigung.

pro 1894.

Einfuhr 2,078,715 Ausfuhr 729,206 Geleitscheine . . . .

347,796 Durchfuhr 234,085 Freipässe 236,848 Niederlagsscheine . .

23,889

pro 1893.

Differenz pro 1894.

1,925,001 754,685 336,355 214,535 209,533 21,412

H-

Total 3,650,539 Hierzu kommen die stati459,045 stischen Coupons .

3,461,521

+ 189,018

Gesamttotal

3,897,014

4,109,584

435,493

153,714 - 25,479 p- 11,441 - 19,550 - 27,315 2,477

+

23,552

-f- 212,570

Auf die einzelnen Zollgebiete verteilen sich die Abfertigungen wie folgt : Differenz pro 1894.

Pro 1894.

Pro 1893.

I. Zollgebiet Basel . . . 1,242,024 ,, Schaffhausen 782,590 391,521 Chur . . .

IV.

,, 351,086 Lugano .

Lausanne 264,288 v. * 618,230 VI.

,, Genf . . .

1,274,961 669,344 377,429 339,779 215,507 584,501

-- -j - L---

3,461,521

-f 189,018

n.

III. ,,

Total

3,650,539

32,937 113,246 14,092 12,107 48,781 33,729

X. Handelsstatistik.

Jahresband und Bericht 1893 sind in deutscher Ausgabe am 25. September, in französischer Sprache am 12. Oktober 1894 erschienen.

Ein Verkehrsrückgang hat anno 1893 nur gegenüber Frankreich stattgefunden. Der Verkehr mit den übrigen Ländern hat zugenommen. Es betrug in Franken:

380 1892.

Die Einfuhr ,, ,, » » Ländern Die Ausfuhr » ,, ,, ,, Ländern

überhaupt . . . 869,410,000 aus Frankreich . 179,256,000 * den übrigen 690,154,000 überhaupt . . . 657,649,000 nach Frankreich . 102,546,000 ,, d e n übrigen 555,103,000

1893.

827,522,000 111,559,000

Differenz.

-- 41,888,000 -- 67,697,000

715,963,000 646,451,000 74,253,000

+ 25,809,000 -- 11,198,000 -- 28,293,000

572,198,000

+17,095,000

Die Ziffern für 1894 sind schweizerischerseits noch nicht abgeschlossen. Doch beweist die provisorische Publikation der französischen Handelsstatistik, daß der französische. Absatz nach der Schweiz immer mehr zurückgeht, während die schweizerische Ausfuhr nach Frankreich seit Februar 1892 auffallend konstant geblieben ist. Dagegen wird unser Absatz nach den Vereinigten Staaten laut der amerikanischen Konsularstatistik anno 1894 eine Abnahme von 80 auf 70 Millionen Franken aufweisen.

Im allgemeinen hat sich die schweizerische Einfuhr von Lebensrnitteln und Rohstoffen im Jahre 1894 bedeutend gehoben, was jedoch durch den tiefen Preisstand der meisten Waren großenteils verdeckt werden wird. Nur Schlachtvieh weist neben nie dagewesenen Mengen auch hohe Preise auf, als Ruckschlag zu der JVlindereinfuhr und Preisbaisse der vorjährigen Futternot. Für genauere Angaben muß auf den später erscheinenden Jahreaband der Handelsstatistik verwiesen werden.

Neben einer Anzahl weniger umfassender Reformen wurde, nach fünfjähriger Probe mit einigen Hauptexportindustrien, auf den 1. Januar 1895 die Ausfuhrdeklaration" durch den Exporteur anstatt durch den Spediteur allgemein durchgeführt.

Immer wieder mußte die Wahrnehmung gemacht werden, daß manche Speditionshäuser bei der Deklaration der ihnen übergebenen Sendungen sehr leichtfertig verfuhren und namentlich als Bestimmungsland für überseeischen Export in zahllosen Fällen fälschlich dasjenige Grenzland angaben, durch welches die Ware zunächst transitierte. Dagegen haben die seit fünf Jahren mit großen Exportkreisen der Ost- und der Westschweiz angestellten Frohen authentischer Deklaration durch die Exportfirma so gute Resultate ergeben, daß die Verallgemeinerung dieses Deklarationsverfahrens immer unabweisbarer wurde. Über den guten Erfolg dieser Maßregel hoffen wir nächstes Jahr berichten zu können.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1894.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1895

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

09

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

27.02.1895

Date Data Seite

301-380

Page Pagina Ref. No

10 016 935

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