chweizeris ches b w § E 1

# S T #

.**tyftM*1tâ'tr*i eri

ch e&***

s

MTM- & Samstag, den 18. Juni 1853.

Man abonniti ausschließlich beim nachstgelegenen Postamt. Preis für bös Sahr 1853 im ganzen Umfange der Schweiz p or 10fr ei Srfn. 4. 40 Sentimen, Inserate sind s t a , n f i r t an die Expedition einzusenden, ©ebuhr 15 (Sentimeli im Bei!« oder dereB Sîauni.

#ST#

Gesetzentwurf, betreffend

die Besoldungen der bleibenden eidgenössischen Beamtungen.

(Vom Bundesrathe durchberathen am 16. Hornung 1853.)

...Oie Bundesverfammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Anleitung des Artikels 74, Ziffer 2 der Bundes»erfassung,

in der Absicht, die eidgenöfsischen Beamtungen zu bea zeichnen und deren Besoldungen festzustellen, so weit dießfalls nicht durch besondere Geseze das Nöthige bereitä vorgesehen ist; nach Einsicht eines Vorschlages des Bundesrathes,

beschließt: ...Die in nachstehenden Artikeln als bleibend erklärten ..Bundesblatt. Jahrg. V. Bd. II.

42

522 eidgenössischen Beamtungen beziehen folgenden Jahres-

geholt: 1. Allgemeine .-Verwaltung.

Artikel 1.

$htud!.0l.aii3let.

a. Der Stellvertreter des eidgen. Kanzlers, nebst freier

Wohnung

Fr. 3500

b. Ein Sllrchivar c. Ein Registrator d. Zwei Kanzleisekretäre, jeder

.

,, 290O ,, 2900 . ,, 2500

j>e.partemeiitijlf£kr£ta're.

a. Ein Sekretär des politischen Departe-

mento Fr. 2500 h. Ein Sekretär des Departements des Jnnern ,, 2500 c. Ein Sekretär des Justiz- und Poliseidépartements " 250O d. Ein Sekretär des Post- und Baudepar-

tements

. . . . . . . 2500

Äanalei òsa I.t.ltütäriif)jort£nt.:nt9.

a. Erster Sekretär (Büreauchef) . . ,, 3600 b. Zwei Sekretäre, Registratur Inbegriffen

Fr. 1800 bis 2500

OErdjnisdjcs jMrtau.

Verwalter des Materiellen

. ,, 36OO

..föruflsKommtlfttriat.

a. Oberkriegskommissär, Chef der Militär- .

administration in Bern ,, 4000 b. Verifikator und Buchführer . . ,, 2500

c. Kriegskommissär in Thun

.

,, 2400

523

/maujDermaltunjj.

Staatskasse.

·a. Staatskassier . . . .

. Fr. 4500

Ì).

.

AdjUnkt

«. Gehilse

.

.

.

.

.

,,

2500

. . . . . . , , 1200 Finanzbüreau.

&. Chef des Rechnungswesens, zugleich Sekretär d e s Departements . . . " 4000 i>. Adjunkt, zugleich Registrator .

. ,, 2500 c. Zwei Rechnungsreviforen, jeder .

. " 2400

4. Ein Gehilfe

.

.

.

.

.

" 1200

11. (Spezielle ..8 e r tu» a Ï tu n g en.

Artikel 2.

Pulver- und JJnniikap|rlt>£rinaUuu8.

a. Ein Pulververwalter .

.

.

. F r . 3500 T). Ein Adjunkt .

.

.

.

. ,, 2200 c. Vier Pulvermagazinverwalter, je . ,, 100O nebst 1% Provision vom Pnlververkanf.

Denjenigen Pulvermagazinverwaltern, Welche zugleich eidgenössische Salpeterrasfinerien besorgen, ist der Bundesrath ermächtigt, eine

oehaltserhöhung von Fr. 200 jährlich zu dekretiren.

Artikel 3.

,5flUvernialtun0.

1) Z e n t r a l z o l l d i r e k t i o n , ©n Oberzolldirektor .

.

.

. F r . 5000

524 a. Direktionskanzlei.

Oberzollsekretär, Büreauches, zugleich Sekretär des Departements Ein Registrator .

.

Ein zweiter Sekretär .

.

.

.

.

. . .

. F r . 3600; . ,, 2800 , , 2000

.

, .

b. Rechnungsbüreau.

E i n Oberzollrevifor % Erster Gehilfe.

."

Zweiter Gehilfe

.

.

.

.

.

.

, 3200 " 2400 " 2000

23 Z o l l g e b i e t s d i r e k t i o n e n .

a. Zolldirektoren von .

. Fr. 2500 bis 4000 b. Zolldirektionsfekretäre von « " 1800 " 2500 c. Reviforen .

.

.

.

" 1500 " 2200 d. Einnehmer an den Zollstätten " 100 ,, 2500 Wo befondere größere Kassenverwaltungen mit einer Einnehmerstelle verbunden sind, kann der Bundesrath,, mit Rüksicht hierauf, Zulagen bis auf den Betrag von Fr. 1000 bewilligen. Derartige ausnahmsweife bewil-

ligte Zulagen müssen jedoch im jeweiligen Jahresbudget speziell aufgeführt werden.

Bei Besoldungen von nnr Fr. 100 erhält der Einnehmer üherdieß .

.

.15 % der Roheinnahme.

bei solchen von Fr.

150 . 10 % ,, ,,

,, ,,

,, ,,

,,

,,

,,

" 3-400

.

4 0/,,

,,

,,

,,

,,

.

3%

,,

.,,

200 500

. so/o ,,

e. Ein Kontroleur auf jeder Hauptzollstätte von Fr. 700

bis Fr. 2400.

f. Die erforderliche Zahl von Gehilfen von Fr. 800

bis Fr. 2200.

An Orten, für welche keine befondern Zolleinnehmer aufgestellt sind, sondern der BoflNug .Personen mitüber-

525 ·îragen wird, welche bafelbst andere eidgenössische oder Cantonale 33eam.nngen oder Bedienstnngen befleiben, fann der Bundesrath als ©ehalt eine Anzahl von Prozenten îoer Roheinnahjne bewilligen.

Artikel 4.

|30fiofrraaltung.

1) Generalpostdirektion.

in Generalpostdireftor

.

.

.

. F r . 5000

:Dberpofisrfretär (Büreauchef) .

Registrator . ' .

.

.

Ein Sefretär .

.

.

.

.

.

.

. ,, 3600 . ,, 2800 . ,, , 24OO

b. Kontrolebüreau.

Dberpostfomroïeur (Büreauchef) Zwei Rechnungsrevisoren, je .

.

»

. ,, 36O0 ,, 24OO

c. Kursbürea«.

Kursinspektor CBüreauchef)

.

.. Fr. 360O

a. Direftionsfanzlei.

.

Adjunff

" 3000

Erster Sekretär . . . . . , , 2280 Zweiter ©ekretcir . . , . > . ,, 2280 Dr« weitere Sekretäre von Fr. Î2OO Ws Fr. 180O Drei Traininspektoren, je.

«

.

.

,, 240O

2) K r e i s p o j i d i r e f t i o n e n .

Eilf Kreispostbireftoren .

. Fr. 2400 bis 360O üilf Kontroïeure ,, 2OO0 " 2700

&i1 Adjuiiften ©ehilfen .

.



.

,, 900 " 1800 ,, 70O ,,

526 3) B e a m t e der P o s t b ü r e a u x .

Die Büreauchefs auf einem Hauptbüreau .

.

. F r . 1200 Fr. 24OO Die Koinmis auf einem Hauptbüreau .

.

.

,, 600 ,, 180O Expeditoren und Gehilfen bis auf .

.

" 24ÖO

Artikel 5.

Die Besoldungen der Kopisten und anderen nothwendigen Angestellten der eidgenössischen Verwaltung, außer den in den vier vorstehenden Artikeln benannten, fo wie die Gehalte der Weibeî und Abwarte werden, nach Maßgäbe des jährlichen Vorasifchlages, durch den Bundes« rath bestimmt.

SIrtifel 6, Beamtungra, die mit fixem Gehalte auf eine be° stimmte Amtsbauer ausgeschrieben und besezt worden sind,, sollen durch dieses Gesez an ihrem Gehalte während derlanfenden Amtsdauer nicht verkürzt werden.

Artikel 7.

Sollte die Gesezgebung in Zufunff mit Rufsicht auf Beamtungcn oder deren Besoldung Veränderungen ..reffet,, so werden dadurch die betroffenen Beamten zu feiner Entschädigungsfordming irgend welcher Art berechtigt Artikel 8, Gegenwärtiges Gesez tritt mit dem erstell Jänner 1854 in Kraft.

Der Bundeerath ist mit der ..Bekanntmachung iswfc Vollziehung deejelben beauftragt Alfo vom Bundesrathe den gesezgebendra ..Käthen »ore ·julegett beschlossen, B e r n , den 16. Hornung 1853.

Im Namen des fchwciz. Bundesrathe.!..

(Folgen die Unterschriften )

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Gesetzentwurf, betreffend die Besoldungen der bleibenden eidgenössischen Beamtungen.

(Vom Bundesrathe durchberathen am 16. Hornung 1853.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1853

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

28

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

18.06.1853

Date Data Seite

521-526

Page Pagina Ref. No

10 001 169

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.