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Sdjweizerifches

Buudesblatt.

Jahrgang V. Band I.

Nro. 5.

Mittwoch, den 2. Hornung 1853.

Man abonnirt ausschließlich beim nächstgelegenen Postami. Preis sür Das Jahr 1853 (m ganzen Umfange der Schweiz p o r t o f r e i grfn. 4. 40 Sentimen, Inserate sind f r a n k i rt an die Expedition einzusenden. Gebühr 15 Eentimen pex Zeiic oder deren Raum.

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Botschaft des

schweizerischen Bundesrathes an die beiden gesez» gebenden Räthe der Eidgenossenschaft, betrefsend größere Truppenzusammenzüge.

(Vom 24. Januar 1853.)

Tit.

Mittels Schlußnahme vom 9. Iuli 1852 hat uns die hohe Bundesversammlung eingeladen, ihr in der künftigen Sizung Bericht und Anträge darüber zu hinterbringen : ,,Wie in der Zukunft größere Zufammenzüge der ,,Truppen, vorzüglich zu praktischen Uebungen im ,,Felddienste, wie es für die Kriegsführung erfor-5 ,,derlich ist, stattfinden sollen."

Wir haben nicht ermangelt, dieser Einladung ein Genüge zu leisten und unser Militärdcpartement zu beauftragen , die angeregte -Frage einer sortjfältigen Unterfuchung zu unterwerfen. Zu dem ßnie hat dasselbe aus der Zahl der bewährtesten ..Dberosfizicre des eidge-3 Bundesblatt Jahrg. Y. Bd, I.

15

166 nosfischen Gcntralfiabes eine Kommispon von fünf Mit* gliedern einberufen.

In dieser Kommission, bie vom Chef unsere!... Wlilv tärdepartements präfidirt wurde, fanden aîïe bekannt gewordenen verschiedenen Ansichten über die Art und Weise ber Vollziehung des Art, 75 des Gesezes über die eidgen. Militärorganisatlon vom 8. Mai 1850 ihre Vertretung. Obgleich dieselben anfänglich, wie vorauszusehen war, weit auseinander gingen, se fand doch julezt eine gegenseitige Annäherung in der Weife statt, daß sich hoffen läßt, es werde diefe Frage ihre endliche Sosung im militärischen Interesse finden.

Indessen liegen immerhin noch brei verschiedene Hauiptanfichtm vor, nämlich eine folchc be? Mehrheit, .jefiehnid aus dein Gräftbenten und d.rd Mitgliedern der Komrnisfion, un.3 zwei Ansichten wte Minderheit,, tee* »on je eine von «wem ...Diitgliebe ds.ï Äommiffiön w* .treten ist.

Der Vorschlag ber Mehrheit desr Kommission geht dahin: Ils Norm für die Abhaltung größerer Truppen pfßmmeni-lüge, gemäß Art. 75 des Gesezes über die «idgenoffische Militärorcsanifation vom 8. Mai 1850, wirb .Die Veranstaltung von U e B u n g s f a g e r n beibe* haltes.

In der Anordnung derselben treten folgende Modififationen ein: 1) Der Bestand des Sagerkorps wird um ein Insan* ierieftataillon vermehrt. Die 9 Bataillone bilden 3 ©ri# gaben .Jede zu 3 Bataillonen; 2) der Bestand der Spezialwassen bleibt unverän-5 bert, jedoch sott die verhältnifmäfige Anzahl ©uiden

167 3) in das Sager sollen nur effektive taktische Korper (Bataillone, Kompagnien) aufgenommen und keine eigens hiefür zusammengesezte Korps zugelassen werden ; 4) die Anzahl der einzuberufenden Offiziere des eidgenössischen Stabes ist im Verhältniß der Brigaden ·ju vermehren;

5) die Dauer des Uebungslagers beträgt drei Wochen ; * 6) dem Bundesrathe ist überlassen zu bestimmen: a. Db, wie bisher, die Cadres und die Mannschaft vereint auf die ganze Dauer von drei Wochen ein* rufen sollen, oder ob ìì, die Cadres eine Vorinstruktion von acht Tagen (eine Meinung wünscht vierzehn Tage) bestehen, und die übrige Mannschaft hierauf bloß für die lezten vierzehn Tage einrüken sollen; 7) die Offiziere des eidgenössischen Stabes haben vor Beginn der dreiwöchigen Lagerzeit eine Vorinflruktion von acht Tagen zu bestehen ; 8) außerdem rufen der Sagerkommandant, der Chef des Stabes, der Generaladjutant, die Brigadekommanten, behufs der Vorarbeiten/ einige ..Tage vor Beginn des Sagers ein.

...Dagegen schlägt die erste Minderheitsmeinung vor, was folgt:

Die Abhaltung großem Truppenzusammenzüge, ge.1 maß Art. 75 des Gesezes über die eidgenössische Militärorganifation vom 8. Mai 1850, findet statt: 1) Entweder durch Veranstaltung von Uebnngslagern nach dem Antrage der Mehrheit der Kommiffion, oder 2) durch Veranstaltung von gelbmanövern mit einer größern Anzahl von Truppen nach folgenden nähern Be* flimmungen :

168 a. Zu einem solchen größern 3usumm«8«S von .-trup-3 pen werden zunächst die Kontingente der naheliegen« den Kantone in Anspruch genommen, z. B. vor-3 ausgesezt, die Uebung hätte im Kanton Xhurgau ·pattjufinden, so hätten zu stellen: Infanterie.

St. Gallen. .

.

Appenzell Außer-Rhoden Ippenzell Inner Rhoden Schaffhausen .

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.

Shurgau .

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Aßrgau

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..Bataillone, 2 l . . , ' / . > .

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l .

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l .

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Zug ©iarns .

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.

.

Bataillone; îu 700 Mann durchschnittlich = Mann .

8.4OO 6s könnte demnach bei einem Feldmanöver gutfindenden Falls mit 24 halben ··Bataillonen operirt werden.

Artillerie.

Zürich, l Batterie 12-M Kanonen 138 Aargau, l ,, 6 ,, 175 St. Gallen, l ,, 6 ,, 175 3~

488

Kavallerie.

Zürich, l Kompagni,. Dragoner ..£{)urgau, l ,, ,, Sh Gallen, l ,, ,, .3chwc.i, V.? Kum-pagnie Guiden ·3'/2 circa.

77 77 77 32

263 Transport: Mann 9,151

169

Transport: Mann 9,151 Scharsschüzen.

Zürich, Aargau, St. Gallen,

2 Kompagnien à 100 1 ,, 1 ,,

Graubünden oder £hurgau 1 .T

,,

200 10o 100 100

'*'

5OO

Genie.

Aargau, Zürich,

l Sappeurkompagnie 1/2 Pontonnierfompagnie cirea

T/T

100 49

149 Susammen: Mann 9,800

Dazu käme noch das erforderliche oder wünfchbare Personal des ddgenösjt'schen Stabes.

Fände aber die Ucbnng im obern Theile von St.

Gallen statt, so würde Graubünden mehr, Aargau weniger dabei betheiligt, und so überall je nach Umständen.

b. Die Kantone bennjen den gewöhnlichen Wiederholnngsnnterricht oder die dafür anberaumte Unterrichtszcit, um ihre an dem größtrn Zufrnnmenzug Antheil nehmenden Korps an die Kantoasgränze, nach der Richtung, wohin man marscln'ren soll, vorzuschieben.

· c. Die kantonalen Verhältnisse gehen für die Tntppe mit dem Tag zu Ende, wo dieselbe die Kantonsgränze überschreitet (oder, wenn die Uebung im Kanton selbst stattfindet, mit dem Tage der Konzentrirung) bis und mit dem Tage ihrer Rückkehr an den entlassungsort der Korps.

d. pr die gleiche Zeit stehen diese Korps im eidgen.

Sold und Verpflegung, Inbegriffen den Tag der Besammlung und den ..tag der Entlassung (Art. 88 der eidg, Militärorganisation).

e. Das Personal des eidg. Stabes hat fich 3 Tage vor Beginn der Uebung ,,n Ort und Stelle ein* zufinden, um Rekognoszirungen vorzunehmen und die nothigen Anordnungen zu treffen.

f. Mit dem Einrüken der Truppen beginnt der dabei v o r a u s g e s e z t e K r i e g s z u s t a n d , daher Unter« bringung der Truppen in Scheunen, oder Bivoua* kiren, Naturalverpflegung und Sicherheitsvorkehren.

g. Gleich am Tage nach der Konzentrirung, Ausstellung vor dem Feinde und Operirrn nach der nur in allgemeinen Zügen zu gebenden Suppofition; am zweiten Tage Fortsezung ; am dritten Tage große Revue und Manövriren mit dem Ganzen ; Nachmittags Abmarsch und so weit möglich wieder gewohnliche Einquar.irung.

h. Die Hebung findet im AugMfî oder September statt, zur Zeit, wo man am wenigsten in der sreira Bewegung de... Manosa, behindert ist.

Endlich geht der Vorschlag der zweiten Minderheits-

anficht dahin :

1) In Ausführung der Art. 6l bis 69 der Militärorganisation feien die Rekruten, bevor fie zum eigentlichen Rckrutennnterricht zugezogen werden (Art. 62 und 69) bis auf einen gewissen Grad, im Marschieren, in den Richtungen und in den Handgriffen einzuüben.

2) Bei dem eigentlichen Rekrutenunterricht der Infanterie sollten die Cadres eine mehr als vollzählige Vertretung finden, damit auch diese Instruktionsgelegen* heit von möglichst Vielen benuzt werden kann und um

171 diefelben in den betreffenden Dienstverrichtungen um so fester zu machen.

3) Die Kreisinspektoren haben darüber zu wachen, daß ein vollständiger, dem Zustand der Truppen angemessener Instruktionsplan befolgt, daß ine Instruktions-

ertheilung selbst eine zwekmäßige und die Zeit möglichst

benuzende sei, damit es möglich werde, in den 28, resp.

35 Tagen eine vollständige Durchbildung des Soldaten sowohl, als der graduirten Theilnehmer an diesem Unterrichte, so weit es die Clementartaktif betrifft, zu erzielen.

4) Bevor dieses Ziel erreicht ist, soll keine Cinthei* lung in eine taktische Einheit erfolgen und der Bundesrath ermächtigt werden, das Verfäumte in einer von ihm zu bestimmenden grist nachholen zu lassen.

5) In Ausführung des Art. 73 der eibgen. Militär* organifation sei vorzuschreiben, daß jahrlich ungefähr der vierte Theil des Bundesauszuges zum gelddienst gezogen werde, und zwar an vier verschiedenen Orten der Schweiz in Abthcilungen von 3-8 -..Bataillonen, bei welchen je nach Umständen auch Spezialwaffen vertreten sein können und sollen.

6) In größern Kantonen kann der Truppenkorper von einem und demselben Kantone gestellt, oder auch in Verbindung mit angränzenden Kantonen, je nach der Oertlichkeit gebildet werden. Kleinere angränzende Kan* tone vereinigen.ihre Kontingente zu diesem Zweke. ' 7) Die Dauer folcher Zufammenzüge sei wenigstens auf drei Tage (ohne Hin- und Hermarsch) festzufezen.

Unmittelbar vorher hätten aber die betreffenden Kantone den Wicderholungsunterricht abzuhalten.

8) Unmittelbar vor diesen Wiederholnngsfurfen ist die erforderliche Anzahl von eidgenössischen Offizieren,

172 ferner die im Art. 73 der SSiKtärorganisation vorgesehenen Offiziere der betreffenden taftischen Einheiten, nebst den erforderlichen Cadres, in einen dreiwöchentlichen Militärunterricht nach Thun zu ziehen und gehörig vorzubereiten.

9) -SBähreni? der Dauer des kantonalen Wiederholungsfurfes sollen feie zur Leitung des Felddienstes bezeichneten Offiziere des cidgen. Stabes alle Vorbereiiungen zum Felddienste so treffen, daß ohne weitern Verzug schon der Ausmarsch aus dem Instruktion.?quartier in den Plan des gelbdienfies eingreift.

10) Je bas zweite Jahr wäre ein Uebungslager von circa 4400 SWann auf höchstens zwei Wochen ohne Marschtage, und 11) Je bas vierte Jahr, abwechselnd in verschiedenen Gegenden der Schweiz und im Herbste, eine ..Diöifion von 8 bis 10,000 Mann p Feldraanosern auf fechs Tage zusammen zu ziehen, 12) In den oben unter 10 und 11 genannten Fällen [ollen die cidgen. Stabsoffiziere, die im Art. 73 bezeichneten Offiziere und Cadres den unter Nr. 8 erwähnten SSorunterricht erhalten.

Die Kosten werden »le folgt angegeben: 1) Für ein Lager nach bent Antrag der Majorität

auf gr. 270,000:,

2) für einen Truppenzwfammenzug, nach dem Antrage ber ersten Mittderhnt, auf eirea Fr. 150,000 und 3) nach dem Antrag der zweiten Minderheit, mit , Inbegriff eines vorhergehenden Cadresunterrichts von drei Wochen, auf gr. 250,000.

Aus den Anträgen der Minderheit der Kommission ergibt fich, daß über den Umfang der zu löfenden Frage verschiedene Anfichten herrschen und daß es deßhalb noth»endig ist, denselben näher zu begränzen. Zu dem

173 Ende glauben wir auf den Wortlaut îoer an uns gerichteten Einladung vom 9. Iuli vorigen Iahres hinweisen zu sollen, wonach wir nur Bericht und Anträge darüber zu hinterbringen haben: ,,wie in der Zukunft größere Zusammenzüge der

"Truppen vorzüglich zu praktischen Urbungen im

,,gdddicnft, wie es für die Kriegsführung erfor,,derlich ist, stattfinden follen," Von unserer Untersuchung und Berichterstattung kann also alles das scrn bleiben, was sich nicht auf die Voll-

ziehung des Art. 75 des Gesezes über die eidgen. Militärorgamfation bezieht.

Dahin gehört namentlich die Frage, ob und welchen Unterricht die Refruîen v o r dem Beginn des eigentlichen Reknttenunterrichts erhalten follen, in welcher Zahl die Cadresmannschaft dem Rekrutenunterricht beizuziehen fei; wie der.Instruktionsplan eingerichtet und dessen Vollziehung durch die Instruktorra überwacht werden solle ; ob die nicht hinlänglich instruirten Rekruten in ihre Korps eingctheilt werden dürfen oder vorher noch einen Nachunterricht zu bestehen haben, und endlich wie der Art. 73 der Militärorganisation zu vollziehen sei. Wir glauben diese leztere Frage um so weniger einläßlich berühren zu follen, als die Anficht, es werde durch einen Unterricht der Cadresmannschaft beabsichtigt, die größern Truppenzufammenzüge zu ersezen, sich als irrig erwiesen hat, -- und wir zudem beabfichtigen, über die Art und Weise der Vollziehung desselben der hohen Bundesversammlung in einer besondern Botschaft Bericht zu erstatten und Anträge vorzulegen.

Hätten wir aber obige Fragen wirklich zu untersuchen, so würden wir zunächst darauf hinweisen, daß der Art. 136 der Militärorganisation die no'thigen Be#

174

Kimmungen in Betreff der Vernachläßigung des Unterrichts enthält; daß wenigstens für die Rekruten der Spezialwaffen im Art. 69 der Militärorganifation eitt Vorunterricht vorgesehen ist, und daß auch die Art. 83 und 117 der .üMitärorganisation.und die §§. 2 und 3, 8 und 9, 11 bis und mit 28 der Instruktion für die Inspektoren der Infanterie und Scharffchüzen vom 14.

Juni 1850 alles Erforderliche über die Abfassung der Instruktionspläne und die Ueberwachung des MilitärUnterrichts der Kantone vorschreiben.

In Betreff der übrigen Fragen sehen wir uns um sc weniger bernogen, den Erlaß von Vorschriften bei der hohen Bundesversammlung zu beantragen, als wir dasür halten, es dürfe, so lange nicht eine vollständige Zentralifation des Unterrichts der Infanterie und Scharffchüzen eingetreten ist, die freie Xhätigkeit und die Kon# venienz der Kantone nicht zu sehr befchränft werden, »enn ihr Eifer für die militärischen Interessen rege erhalten und nicht »ollfiändig gelähmt »erden foli.

·Wir erbliken übrigens das militärische Heil um fu weniger vorzugsweise in neuen Organisationen und ®inilheilungen, als die Erfahrung aller Zeiten lehrt, daß feie Kriegswissenschast ihre »olle Anwendung und Wirkfamkeit unter den verschiedenste.! äußern gorinen gefunben hat. Deßhalb glauben wir auch, es liege vorzugs* »eise in unserer Stellung, uns ber der Lösung der uns gewordenen Aufgabe genau innerhalb der Schranken der Militärorganisation zu bewegen, und es fei auch weder an der Zeit, eine Revision desselben zu veranlassen, noch labe die Erfahrung das Bedürfniß einer solchen nachgewiesen.

Nachdem wir den Umfang der uns gewordenen Aufgabe begränzt und den Standpunît festgestellt haben.

175 den wir glauben einnehmen zu sollen, kehren wir zu den Anträgen der Kommission zurük.

Vor Allem verdient hervorgehoben zu werden, daß

die Kommission die Nüzlichkeit und Notwendigkeit größerer 2:ruppenzusammenzüge einstimmig anerkannt hat, und daß darüber auch außerhalb ihrer Mitte unseres Wissens

bei Sachkundigen nicht der leiseste Zweisel obzuwalten scheint. Diese allseitige Uebereinstimmung enthebt uns um so mehr, in einen nähern Beweis einzutreten, als wir hierüber das etwa Erforderliche fchon in unferer Botschaft vom 20. März vorigen Iahres zu bemerken die Ehre hatten und die hohe Bundesverfammlung durch den uns ertheilten Auftrag deutlich genug zu verstehen gegeben hat, daß sie unbedingt an der Bestimmung des Art. 75 der Militärorganifation festhalte.

Wir haben daher nur noch zu untersuchen, welches, vom militärischen, wie finanziellen Gesichtspunkte aus betrachtet, die beste Art und Weise sei, den Art. 75 zu vollziehen? ' Auch in dieser Hinsicht verdient vorzüglich hervorgehoben zu werden, daß die Kommission, einige Modifikationen abgerechnet, einstimmig sür diejenigen größern Trnppenzusammenzüge sich ausfpricht, die bisher unter dem Namen der L a g e r bekannt waren. Dagegen find die Ansichten darüber getheilt, ob diese Zusammenzüge je das zweite Iahr ausschließlich stattfinden sollen, oder ob es, wie die beiden Minderheiten es beantrcgejt, nicht eben so zwekrnäßig und nüzlich wäre, je das v i e r t e Iahr, statt eines solchen Lagers, eine

176 größere Truppenmasse auf kürzere Zeit p Feldmanovern zusammen zu ziehen?

Wir glauben unter biesen Umständen in eine nähere Begründung der Lager nicht speziell eintreten, fondern sofort zur Prüfung der oben angeregten Frage übergehen zu [ollen.

Diefe läßt sich grundsäzlich in folgende Fragen auf* lösen : 1) Siegt es im militärischen Interesse, bie größere« Truppenzufammenzüge nur drei oder fechs Tage an# dauern zu lassen, statt 2l Tage und fern Ausfall der Zeit durch eine größere Truppenzahl zu etsczcn?

2) Sind namentlich Truppenzusammenzüge »on 8 bis 10,000 Mann geeignet, den erwähnten Ausfall an Infiruktionstagen auszugleichen?

3) Sind die Leistungen überhaupt im Verhältnis zu ben Kosten?

I.

lieber die erste Frage bemerken wir Folgendes: Nach §. 57 des Verwaltungsreglements., hat jedes Korps, sobald es in den eidgen. Dienst eintritt, eine Kommissariatsmusterttng zu bestehen, d. h, es'muß die persönliche Gegenwart der auf dem Etat nominell aufgezeichneten Mannschaft konstatirt werden, um bie ©oïfeund Verpflegungsverhältnisse zu reguliren ; serner rnu§ eine sanitarifche Untersuchung durch die eidgraijsfischea Aerzte und eine Inspektion der Truppen durch ben Kornînandûnten erfolgen, und endlich muß auch eine Unterfuchung und Einschazung der 3)ienstpferbe stattfinden, um eine sichere Bafis zu allfälligen Abschazungen §u er* langen. Hinwieder ist dieser îeztere Prozeß wiederholt

177 und überdieß die Abrechnung mit den ..Truppen, so wie jede weiter erforderliche Vorbereitung auch v o r dem Austritt der Korps aus dem eidgen. Dienst vorzunehmen.

Zu diefem leztern Gefchäft ist wenigstens % Tag er-2 forderlich, und eben fo viel Zeit zur oben erwähnten Kommissariatsmusterung u. s. w., oder zusammen ein Tag. Es dürfte vielleicht die Anficht geltend gemacht werden, daß die sanitarifche Infpekticn unterbleiben könnte. Bedenkt man aber, daß nach dem neuesten PenItonirungsgesez, Pensionen Verlangende auch für den Inftruktionsdienst bezahlt werden, fo dürfte eine solche Unterlassung weit führen. Daraus folgt, daß bei jeder Art der vorgeschlagenen größern Truppenzufammenzüge die wirklichen Unterrichtstage sich je um einen vermin* dern, so daß sich dieselben von 3 auf 2, von 6 auf 5 und von 21 auf 20 Tage reduziren.

Wir wollen nun zur Beantwortung der Frage, wie sich der in 20 Tagen zu ertheilende Unterricht der Truppen quantitativ und qualitativ zu dem verhalte, der in zwei oder in fünf Tagen ertheilt werden kann, -- nicht unter* suchen, was in den Sagern theoretifch und praktisch mit Nuzen gelehrt werden k ö n n t e , fondern was wirklich gelehrt wurde. Dabei müssen wir uns aber zum Voraus verwahren, als fuchten wir dadurch die Ansicht auszu* drüken, es fei eine zwekmäßigere Anordnung und ein besserer Unterricht nicht auch hier möglich; wir find im Gegentheil davon vollkommen überzeugt. Wenn wir dessen ungeachtet dieses Verfahren einschlagen, fo wollen wir vielmehr andeuten, daß schon das bisher Geleistete vollkommen genügt, um den Beweis, den wir zu führen beabsichtigen, auch vollkommen herzustellen.

Es wurden nämlich im lezten eidgenössischen Sager in Thun die ...truppen in Folgendem unterrichtet :

178

1) t h e o r e t i s c h , in der angewandten Taktik, im Sicherheitsdienst im Felde und in kleinen Lokalgefechten.

in der Kriegsverwaltung und in den dienstlichen Verhältnissen der Kriegsverwaltung; 2) p r a k t i s c h , in der Pelotons- und Bataillonsschule, in so weit dieser Unterricht von den Kantonen nicht vollständig ertheilt worden war, im Wachtdienst, im Sicherheitsdienst sowohl in ruhender fils bewegender Stellung; in der Brigadeschule; in der angewandten Taktik, namentlich im Angriff und in der Vertheidigung von Ebenen, Anhöhen, Wäldern, Einzelhofen, Dörfern, Engnissen aller Art; in .Jeldmanovern, vorerst mit Zujiehung nur einer andern Waffe., und sodann in Verbindung mit allen Wassenarten.

Es versteht fich wohl von selbst, daß eine Zeit von 20 Tagen nicht gestattete, im theoretischen Unterricht um?

fassendere und einläßlichere Vorträge zu halten, fondern daß derselbe nur auf allgemeine Grundzüge und haupts fächlich auf das beschränkt werden mußte, was etwa erforderlich war,., um die Ausführung der -praktischen Hebungen vorzubereiten und zu erleichtern.

Wir glauben nun,, es fei über jeden Zweifel erlaben, daß weder zwei Tage, noch fünf Xa&t «u&* reichen, gröfjern Truppenmassen jenen theoretischen und .praktischen Unterricht gehörig p «theilen. Daraus folgt, daß in demselben eine sehr nahmhafte und umfassende Reduktion eintreten muß. Damit scheint auch die Min-» derheit der Kommiffion vollkommen einverstanden zu sein, da fie den Unterricht auf Feldmanöver beschränk« will.

Abgesehen aber davon, daß diese Ausmerzung so vieler wesentlicher Unterrichtszweige îaum als ein Sorlschritt in der Befähigung der Armee bezeichnet 'werden darf, legen wir denn auch bedeutende Zweifel über «inen aiinfli*

179 gen Erfolg im übrig bleibenden einzigen Unterrichts-

zweige. Wir konnten uns nämlich ein günstiges Resultat nur versprechen, wenn die Infanteriebataillone in den Kantonen denjenigen Unterricht empfangen hätten, der ihnen in ihrer Gliederung und als taktische Einheit zukommen soll; ferner, wenn die Glieder der größten Truppenkörper (die Brigaden und Divisionen) denjeniV gen stufenmäßigen Unterricht genossen hätten, der als f>auptgrundlage zu größern Uebungen im Felde erfordere lich ist, -- und endlich wenn auch der eidgenössische

Stab diejenige theoretische und praktische Bildung erhalten hätte, die unumgänglich voransgefezt werden muß.

Alles dieses ist leider nicht der Fall. Wie die Erfah.* rung lehrt, werden die taktischen Einheiten in den Kau.* tonen in der Regel nicht gehörig unterrichtet. An einen stufenweise« höhern taktifchen Unterricht in den Kantonen ist in der Regel nicht zu denken, theils weil sie dazu nicht »erpflichtet sind, theils weil sie die erforderliche Truppenzahl nicht befizen, und es sind auch die eid"

genöffifchen Stabsoffiziere in der Regel nicht in den

Stand gesezt worden, sich im Kommando und in der Leitung größerer Truppenkörper zu befähigen.

Würde man in lezterer Beziehung einwenden, daß nur die fähigsten und bewährtesten eidgenössischen Osfi* ziere zum Kommando und zur Leitung solcher größerer Truppenkörper verwendet werden sollen, so antwor.» .Jen wir darauf : Desto schlimmer ; denn diese bedür* sen keiner Instruktion und sollten dennoch denjenigen den Plaz versperren, die noch keine solche genossen haben.

Wir sehen nns überdieß auch noch veranlaßt, speziell hervorzuheben, daß zufolge des ersten Minderheitsan* ïrags die Bataillone nicht einmal gehalten find, vor dem (Sinrüfen zu den geldmanövern den geseelich vor*

180 gesehenen Siederholungsunterricht oder eine andere Vor* bereitung zu bestehen, und daß die Kantone sogar er* mächtigt werden sollen, jenen ganz zu unterlassen und die drei Tage, die darauf zu verwenden gewesen wären, für den Marsch zu den geldmanövern zu benuzen. Also würde auch noch der ohnehin viel zu kurze ordentliche Wiederholungsunterricht beeinträchtigt werden.

Dieser Einwurf scheint zwar den zweiten Minder* hettsantrag nicht zu treffen, »eil derselbe sowohl den SBiederholungsunterricht unmittelbar vor dem Beginne der Feldmanöoer, als auch nach einem 21tägige» Vor* unterricht der Cadres und der zu .jetwendendeB Stabs* Offiziere verficht. Allein solches ist dennoch der gall. Die Kantone können nämlich nicht g e z w u n g e n werden, den Wiederholungsunterricht während einer bestimmten Srifi gleichzeitig zu ertheilen; es ijt ihnen vielmehr überlassen, denselben im Interesse ihrer Finanzen wie der Mannschaft nach ihrer Konvenienz abzuhalten. Es bliebe daher nur noch der Vorunterricht der Cadres und der Stabsoffiziere übrig; allein auch auf diesen konnte, wenigstens bei denjenigen Kantonen nicht mit Sicherheit gezählt werden, deren Wiederholungsunterricht nicht mit dem Vorbereitungsunterricht auf die gleiche Zeit fiele.

Es versteht fich nämlich von felbft, daß die gleiche Mannschaft nicht gleichzeitig an zwei verschiedenen Orten fein kann.

Wir bekennen indessen ossen, daß, wäre die .-.Sache durchführbar, der zweite Minderheitsantrag einen nicht unwichtigen Vorzug vor dem ersten hätte.

Werfen wir schließlich noch einen Blik auf die Fr.

fahrung, so spricht auch fie gegen die kürzer..; Daue...

des Unterrichts. Anfänglich war nämlich dieselbe fur eidgenosfische größere .Srnp.penzufanimenjüge auf acht .-Eage

181 sestgesezt; später wurde sie auf 14 Tage verlängert und, als auch diese Dauer fich nicht bewährte, fand eine nochmalige Verlängerung bis auf 2I .£age statt. Einzig diefer Zeitraum erwies sich als genügend.

Ans allen diesen Gründen stehen wir nicht an, uns dahin auszusprechen, daß nach unserm Dafürhalten ein zweitägiger oder ein fünftägiger Unterricht einen 20tägigen weder in quantitativer, noch in qualitativer Hinsicht auch nur annähernd zu erfezen vermag, und daß es überdieß fehr zweifelhaft ist, ob die auf ein einziges .Jach -- die geldmanöver -- reduzirte Instruîtion ein günstiges Resultat gewähren würde.

II.

Ueber die zweite Frage, ob namentlich die größern ...truppenzusammenzüge von 8 bis 10,000 Mann geeignet wären, den erwähnten Ausfall an Instruktionstaren auszugleichen, bemerken-wir Folgende.... : Wenn es genügen würde, daß ein Militär einem größern Truppenzufammenznge anwohnen und von der Bestätigung seiner militärischen Ausbildung ganz abgesehen werden dürfte, so ließe sich nicht verkennen, daß die zirka 3200 bis 5200 Mann mehr ein bedentendes Gewicht zu Gunsten der Minderheitsanträge in die Wagschale legen würden. Allein wir sezen voraus, solches sei nicht der Fall und es müsse immerhin das Hauptgewicht auf seine B e f ä h i g u n g und die gähig* keit gelegt werden. Wir haben indessen fchon oben gezeigt, daß diese sich eben so gering als zweifelhaft er* weifen dürfte.

Zieht man aber zu dem noch in Betracht, daß die Schwierigkeit der Ertheilung eines Unterrichts mit der .Vermehrung der Zahl der Truppen zunimmt; daß dieses BundesblftU. Iahra. V. Bd.'I.

.

16

182

nämlich bei einer Masse von 8 bis 10,000 fîann gegenüber son nur 4800 Mann in hohem Maße der SaU ist; daß fich kaum ein SEerrcin in der Schweiz finden dürfte, das eine direkte Leitung und Ueberwachung einer solchen Masse zuliefe, so müssen wir finden, daß die genannte Zahl nicht nur nicht geeignet ist, irgend einen Ausfall an Zeit zu defen, sondern weit eher den etwaigen geringern Erfoîg noch zu schwächen.

III.

Wir glauben auch, in Beantwortung der dritten .Jrage, die Leistungen der grofern Xruppenzufammenjüge auf kürzere Dauer seien in keinem Verhältniß zu den Kosten,, die fie mit fich Bringen. Nach der Berechnung de..,, eidgen.

Dberfriegskommissariats würden nämlich die zweitägigen a u f circa .

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.

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gr. 159,000 und die fünftägigen, sammt einem Vorunterricht der Cadresmannfchaft und der Staabsosfiziere »on 3 Wochen auf gr. 250,000 ju stehen kommen. Stellt man nun diefa Gewißheit die geringe Wahrscheinlichkeit eines günstigen Erfolges gegenüber, fo scheint obige Ansicht gerechtfertigt zu fein.

UKoch greller zeigt fich das MißverhaUniß, wenn man die auf .

.

.

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.

gr. 270,000 sich belaufenden Kosten für Unterrichtstage der 8ager und die guten Resultate, die durch dieselben uniweifel* hcift erreicht worden fin», »ergleicht.

Iv.

Wir Fragen fügen : Die heit der

erïouben uns, obiger Erörterung der speziellen noch folgende allgemeine Bemerkungen beizu* Reisetage find, zufolge Vorschlag der MinderKommission, aufer allem Verhältnif loch. @ie

183

betragen nach dem ersten Minderheitsantrag wenigstens 3 aus 2 Unterrichtstage, und nach demjenigen des zweiten Minderheitsantrages wenigstens 3 auf 5 Unterrichtstage, während dieselben nach dem Antrage der Mehrheit der Kommission durchschnittlich nur 8 auf 20 Unterrichtstage auswerfen.

Wenn .Eruppenmassen von 8 bis 10,000 Mann, nach dem Vorschlag der Minderheit der Kommisfion, in Kan* tonnements verlegt werden wollen, so müssen diese sehr eng sein, sofern die ans die Instruktion zu verwendende Zeit nicht, in golge des Hin- und Hermarsches, in und aus den Kantonnementen theilweise oder ganz verloren gehen soll. Es dürfte sich leicht zeigen, daß in einzelnen Wohnungen und Scheunen bis auf 50 Mann und noch mehr untergebracht werden müßten. Wir haben nun alle Ursacht zu zweifeln, daß dergleichen Belästigungen von dem im gall der Noth sonst zu jedem Opser bereitwilligen Bürger in ijriedenszeiten wohlgefällig würde ausgenommen werden. Eben so wenig dürften ihm die .Jeldschäden so ganz gleichgültig sein, die in der Jahreszeit, zu welcher die geldmanöver abgehalten werden sollen, nicht unbeträchtlich werden müßten.

Gcsezt aber, es trete ungünstige Witterung ein, so wäre sowohl Zeit als Geld unfehlbar verloren ; denn auch mit dem besten Willen der Mannfchaft läßt sich bei Regenwetter in geakerten geldern nichts Erfprief* liches ausrichten. Und wie .dürfte sich in diesem galle die Gesundheit der Truppen gestalten ? wenn man be* denkt, daß die durchnäßte Mannschaft kaum mehr als ein nothdürftiges Obdach, geschweige Betten oder Deken, sände, um sich vor Kälte zu schüzen, so kann man sich diese grage leicht beantworten. Jrn $tlbt würde die

184 Sîothwendigkeit alles rechtfertigen ; allein im tiefsten .Brie-3 den wäre solches kaum der Fall.

Man sucht die erste Minderheitsanficht unter Anderrn auch dadurch zu unterfiüzen, und die dagegen kund gegebenen Bedenken zu entkräften, daß gesagt wird, die Slrmee könne von einem Tage auf den andern ins .Jelfe berufen und gegen den Feind gestellt werden; sei dieses zulässig, um so viel mehr müßten auch die .Jeldmanöver zuläßig sein ; daß ferner gesagt wird, wenn die Armee dieser Aufgabe nicht genügen könne, so tauge fie nichts.

Wir geben zu, daß es für jeden Stand sehr wünfchraswerth wäre, wenn eine Armee im Frieden auf denjenigen Grad von VoÜfomrnenheit gebracht werden ïonnte, da§ es nur eines Marschbefehle.,.- bedürfte, um Ite mit der gegründetesten Hoffnung auj1 einen günstigen Erfolg von heute auf morgen einem Feinde entgegen ftellen zu können. Allein wir glauben, dieses hohe Ziel fei noch von feiner Armee erreicht worden, und werde ïaum je erreicht werden. Wir sehen nämlich, daß stehende Armeen genöthigt find, bevor fie ins Feld und »or den geind treten, längere Zeit andauernde, umfassende Vorbereitungen zu treffen, fich zu konzentriren u. s. w., obwohl fie in Hinsicht ihrer Organisation in günstigem Verhältnissen find, als dieses bei einer auf dem Papier stehenden Armee der Fall ist. Um so mehr bedarf unsere Armee, in Folge ihrer auf ganz andern Grundsäzen beruhenden Organisation., einer gewissen Zeit, um fich vorzubereiten, bevor fie fich dem geinde gegenüber stellen î9arf. Ohne eine solche Vorbereitung dürfte die Hoffnung auf einen günstigen Erfolg nicht größer sein, als diejenige ist, die wir von zwei- oder achttägigen geldmanovern î)egen. Uebrigens können wir uns den Fall nicht denken, 5aß ein Angriff so unvorhergesehen erfolgen könnte, daß

185 es nothwendig würde, unsere Armee einem äußern Feind von heute auf morgen entgegen zu stellen. Es gehen vielmehr einem Kriege stets diplomatische Verhandlungen voraus; es kommt daher nur darauf an, daß diefer Zwischenakt zu rechter Zeit und in gehörigem Maße dazu -benuzt werde, um fich in den Stand zu fezen,, gehörig vorbereitet ins Feld zu rüken.

Gegen die Lager wird hauptfächlich eingewendet, dieselben.feien unzulänglich, indem es nicht .möglich fei, jeden Militär während seiner Dienstzeit im Auszug derselben theilhaftig werden zu lassen. Diefer (innwurf ist vollkommen begründet. Man vergesse aber nicht, daß, wenn man die Dienstzeit eines Offiziers durchschnittlich auf 20 und diejenige der übrigen Militärs auf 8 Iahre sezt, jene vollständig und diese zur Hälfte in die Lager gezogen werden können, sofern je alle zwei Iahre 9 Ba# taillone in dieselben berufen werden. Man vergesse ferner nicht, daß der nämliche Einwurf aber auch die Vorschlage der Minderheit und zwar in einem höhern Maße trifft. Wenn nämlich, wie gezeigt wurde, der Zwek der großern Zusammenzüge nicht darin besteht, daß ein Militar oder ein Korps denselben einfach anwohne, fondern daß beide in dem, was ihnen zu wissen nöthig ist, unterrichtet werden; wenn anch richtig ist, daß nach dem Vorschlag der Mehrheit der Kommission in 4 Iahren 9600 Mann einen solchen zwanzigtägigen umfassenden Unterricht in Sagern genießen, während dieses nach den Vorschlägen der Minderheit nur bei 4800 Mann der Fall ist, und

wenn endlich auch richtig ist, daß zweitägige oder fünflägige .5eldmano»er, wie gezeigt wurde, durchaus nicht vermögen, diefen Zwek weder quantitativ noch qualitativ zu erreichen, fo folgt daraus, daß nach dem Vorschlage der Minderheit nur der vierte Theil der Armee einen

höher« Unterricht empfangen würde und daß fie ber oben erwähnte Einwurs um so mehr trifft, als diese Zahl kleiner ist als diejenige, die gemäß des Antrages der Mehrheit im gleichen Zeitraum gehörig unterrichtet wer* den kann.

Uebrigens halten wir dafür, der Zustand der Finanzen des Bundes ließe es zu, alljährlich, statt nur je das .·.weite Iohr ein Lager von 4800 Mann abzuhalten und aus diefe Weise den gegen den Vorschlag der Majorität gerichteten Sinwurf vollständig zu beseitigen.

Jn dieier Hinficht bemerken wir was folgt : Der Voranschlag [für das laufende Jahr weist ein Einnehmen von . . Fr. 12,450,000 uno ein Ausgeben von ,, 11,850,855 Es erzeigt sich mithin ein Vorschlag von Fr. 599,145 oder in runder Summe .

.

. Fr. 600,000 Wir nehmen an, daß die Einnahmen des Vorschlages so ziemlich als Norm für die künftigen Iahre zu betrachten seien ; denn, wenn auch in Folge der Schenkung des Restes der Kriegskosten §u Gunsten der Stände des ehemaligen Sonderbundes, -- durch den Aus-

fall ber Zinse dieses Kapitals ein Defizit entsteht, so ift doch vorauszusehen, daß fich dasselbe turch etwelche größere (..annahmen an Zoll- unö Postgebühren, und auf dem Pulverregal deken werden,

dagegen ist gewiß, daß das Ausgabenbudget kein normales ist. Der Bund wird künftighin dasselbe in Vollziehung ïranslport: gr. 600,000

187

Transport: gr. 600,000 der Bundesverfassung noch um bedeu* tende Summen erhöhen miijfen. Wir weisen zunächst auf die eidg. Univerfität und darauf hin, daß manch-; Befiimmungen der Militärorganisation ihre Volljiehung noch nicht gefunden haben, gür jene dürften gr. 200,000 und für diese folgendes in Rechnung zu bringen sein : 1) Die Mehrausgaben für den Unterricht der Spezialwassen des Bundesauszuges, in golge der Vermehrung dieser Waffengattungen durch die neue Militärorganisation dürften fich diefelben wenigsten auf eirea .

. Fr. 25,000 belaufen.

2) Der jährliche Unterricht der Spezialwaffen der Reserve wird zu stehen kommen auf circa gr. 132,000 Im Voran-

schlag pro 1853

sind aber nur

,,

Mithin find

41,500

künftighin noch erforderlich

,,

80,700

3) Für die Vollziehung des Art. 73 der eidg. Militärorganisation find erfor-

derlich

.

.

. . ,, 50,000 Total: Fr. 155,700 Transport: gr. 600,000

transport: gr, 600,000 Werden hiezu die oben angegebenen, für die eidg.

Universität erforderlichen . gr. 200,000 gerechnet, so ergibt fich eine künftige Mehrausgäbe von gr. 355,700 Mithin würde die Mehreinnahme künftighin immer noch betragen .

.

. gr. 244,300.

Diese Summe würoe hinreichen, alljährlich ein Lager abzuhalten.

Da indessen gegen die sofortige Ausführung dieser Anficht formelle und materielle Bedenken obwalten, so sind wir vor der Hand nicht im Falle, in dieser Hinficht

Ausführungsanträge zu stellen.

Wenn wir auf der einen Seite zugeben, daß die bisherigen gager keineswegs das absolut beste Mittel sind, die Truppen zu unterrichten, so sind wir auf der andern Seite auch überzeugt, daß noch kein besseres ..Kittel in Vorschlag gebracht wurde und daß unsere mil.tärischen Einrichtungen, nämlich das Milizsystem ,, und die Finanzen es nicht zulassen, eine durchgreisende Verbesserung zu erreichen; denn zu dem Ende müßt« mehr Zeit und mehr Geld auf den Unterricht verwendet werden. So lange diese Mittel nicht gewährt werden kennen oder wollen, so lange nicht augenscheinlich bessere Vorschläge, mit weniger oder gleich viel Zeit und Geld, ein besseres Resultat in Ausficht stellen, so lange glauben wir um so mehr gr u n d sä z l ich an den bis* herigen Einrichtungen festhalten zu sollen, als wir es sehr bedauern müßten, wenn auf Unkosten des bisher ertheilten Militärunterrichts Zeit und Geld auf etwaige Versuche verwendet werden wollten.

189

Indem wir uns schließlich für die Antrage der Ma# lorität der Kommission aussprechen, benuzen wir diesen Anlaß, um Ihnen, Tit., in Erledigung des uns gewordenen Auftrags, den beiliegenden Befchlußentwurf dahin zu empfehlen, daß Sie denselben zum Beschluß erheben möchten.

Wir benuzen übrigens auch diesen Anlaß, um Sie, £err Präsident, Herren National- und Ständeräthe, unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

Bern, den 24. Ianuar 1853.

0 Im Namen des fchweiz. Bundesrathes: Der Bundespräsident.

Für denselben: Der Vicepräsident:

Frech-Serosee.

Der Kanzler der Eidgenossenfchast : Schieß.

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Botschaft des schweizerischen Bundesrathes an die beiden gesezgebenden Räthe der Eidgenossenschaft, betreffend größere Truppenzusammenzüge. (Vom 24. Januar 1853.)

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1853

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02.02.1853

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165-189

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