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Aus den Verhandlungen des Schweizerischen Bundesrathes.

(Vom 4. April 1853.)

Mit Schreiben vom 30. v. M. theilt Herr Wölflin, in Zürich, Vizekonsul der mexikanischen Republik, dem Bundesrathe ein von der dortigen Regierung erlas* senese Dekret mit, welches auf deutsch lautet wie folgt: ,,Der Präfident ad intérim der vereinigten meriïani«.

scheu Staaten thut den Bewohnern der Republik hiermit kund, daß, in der Abficht, dem entschieden ausgesprochenen Willen der Nation nachzukommen und alle Reformen anzunehmen, zu deren Gunsten sie fich ausgesprochen .hat; in Betracht, daß unter denselben eine ist, welche keinen Vorzug zuläßt, d. h. da es fich darum handelt, gleichmäßige Réglemente aufzustellen, denen der Handel bezüglich der Bezahlung von Zöllen unterworfen sein soll, unter Beschüzung der nationalen Interessen, ohne jedoch deßhalb diejenigen der Gesellschaft im Allgemeinen

oder des Fiskus zu »ernachläßigen, ich beschlossen habe,

daß bis zur Totalreform, welcher der Tarif unterworfen werden wird, man fich in den Meer- und Gränzzollfiätten an folgende Vorschriften zu halten hat, die außer der Aufhebung der Einfuhrverbote eine Ermäßigung der Zölle enthalten und wohlverstanden, daß, was die Erlaubniß zur Einfuhr der Lebensmittel betrifft, die Regierung fich vorbehält, dieselbe selbst vor der Publi* kation des neuen abgeänderten Tarifes zu gewähren, wenn das öffentliche Wohl es erheischen sollte.

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il) Leinwand-und Baumwollengewebe, glatt.;, weiße und rohe, von sder Breite einer Vara, bezahlen einen Cnngangszoll von . . . . 3 Cents per Vara.

2) Die gleichen Artikel, fergirt oder Croifirt

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·3) Leinwand und Baumwollengewebe, weiße, gefärbte, gedrukte, satinirte, damaseir'e, plüschene, sammetartige, gestikt und gehohlt 5 4) Die farbigen Baumwollengewebe, unter dem Namen Indi en n e bekannt, von der Breite einer Vara . . . . . . 4y2 5) Baumwollene Saktücher en couleurs, gl. Breite, vom Stük 4 6) Saktücher, weiße, mit weißem oder farbigem Rande, vom Stük 5 Dieselben Stoffe, mit Flachs, Hanf, chinesischem Gras oder Werg vermengt, bezahlen die

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obigen Zölle.

7) Baumwollenfaden auf Spulen, 300 §]ards nicht übersteigend,

bezahlt vom Duzend . . . 6y2 ,,

8) Ganz solidfarbiger Baumwollen-

faden (Twist), per Zentner 60 Piastres.

9) Rohe Baumwolle, gereinigt oder nicht, vom Zentner . . . 1 ,, 10--13) sind bezüglich auf die bisher verbotene Einfuhr von Zuker, Salz, Mehl, Butter, und sezen die Zölle sestaufZuker: Piaster 2. 50 per Zentner, Salz: ,,- --. 50 für 3i/2 Zentner, Mehl: ,, 5. -- per.5äfchenv.2Zentn.

.-.·Butter: ,, ?. _ «:r Februar.

626 14) Hält die Zusazzotle fest, dekretirt den 31. März 1838 und 25. Oktober 1842, von l und 2 % O.eich den 10 % bei den oberwähnien und noch in Kraft stehenden Gemeindezollen.

15) Die Zahlung aller dieser -Zolle geschieht in de« betreffenden Häfen innerhalb 30 Werktagen von der Ausladung der Waaren an gerechnet.

16) Gewährt 30 Tage für Einmagazinirung zu cVz

Cents vom Tag und vom Kolli.

17) Sezt den Ausgangszoll auf gemünztes Silber von 6 auf 4 % hinab und läßt den sogenannten Zirkulationszoll von 2 % bestehen.

18)- Läßt in Kraft bestehen den vorerwähnten Tarif vom 8. Oktober 1845, seine Abänderung vom 24. November 1849 und alle .hierauf bezüglichen Dekrete, in so weit sie fich nicht im Widerspruch mit dem gegenwärtigen Beschlüsse befinden, der vom Tage der Publikation an in jedem Meerhafen des Landes in Kraft treten wird.

Gegeben im Nationalpalast der Bundesregierung in Mexiko, den 24. Iannar 1853.

Gott und Freiheit.

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(Sig.) I. B. Eevallos.

(Sig.) M. Merino.

(Vom 6. April 1853.)

Auf den Vorschlag des schweiz. Departements des Innern hat der Bundesrath eine Verordnung über Maß und Gewicht erlafîen, welche den Kantonsregierungen beförderlich mitgetheilt werden wird.

627 ä&ahlen des Bundesrathes.

A. Militär: 8. April, Herr Karl Albert Robert Flügel, von Bern,

zum eidg. Stabssekretär.

B. Zollbeamter: 6. April, Herr Srni, bisheriger Gränzwächter in Ermatingen, zum Einnehmer an der Nebenzoll-* statte Hemmishofen. Iahresgehalt Fr. 720.

C. Postbeamter: 6. April, HerrJakobHardmeier, von Zumikon, zum.

Kommis auf dem Hauptpostbüreau Zürich.Jahresbefoldnng gr. 720.

Zu Pulververkäufern sind »atentirt mwun : !>err Niklaus Meffer, von Erlach, Kamc'Ke Bern, unir ,, Jean R e y m o n d , von Elépens, Kant. Waadt.

Bundesblatt. Jahrg. T. Bd. I.

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09.04.1853

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