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Bundesbeschluß, betreffend

das Gesuch der St. Gallischen Rheinthalgemeinden um Bewilligung eines Beitrags zur Herstellung der zerstörten Wahren und Leitwerke am Rhein.

(Vom 5. August 1853.)

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft,

auf das Gesuch der St. Gallischen Rheinthalgemeinden um Bewilligung eines subfidiären Beitrages von 40 bis 50,000 Franken zur Herstellung der zerstörten Wuhren und Leitwerke am Rhein, beschließt: 1) Es wird diese Bittschrift dem fchweizerischen Bundesrathe überwiesen, damit derselbe den Gegenstand näher untersuche und eventuell Anträge hinterbringe.

2) Gleichzeitig wird der Bundesrath ermächtigt, im galle großer Dringlichkeit der Regierung von St. Gallen eine Summe von 40 bis 50,000 Franken zu verabfolgen, in dem Sinne, daß wenn später der Hauptentscheid in dieser Angelegenheit ablehnend* ausfallen sollte, jene Summe alsdann als ein rükzahlbarer Vorschuß anzusehen wäre.

Also beschlossen vom schweizerischen Nationalrath..-, B e r n , den 4. August 1853.

Im Namen desselben.

Der Präsident:

J. B. Pioda.

Der Protokollführer :

schieß.

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Also beschlossen vom schweizerischen Ständeräthe, B e r n , den 5. August 1853.

Im Namen desselben.

Der P r ä s i d e n t : 3. S. ...Blumer.

·

Der Protokollführer: J. .föefn-@ecmann.

Gestüzt auf den vorstehenden Bundesbeschluß und nach Würdigung eines Berichtes der Regierung von St. Gallen, vom 28. November d. I., hat der Bundesrath am 12. Dezember abhin beschlossen: es sei der Regierung des Kantons St. ©allen sofort das Mari*

mum des bewilligten Kredites von Fr. 50,000 zur Versügung zu stellen.

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Bundesbeschluß, betreffend das Gesuch der St. Gallischen Rheinthalgemeinden um Bewilligung eines Beitrags zur Herstellung der zerstörten Wahren und Leitwerke am Rhein. (Vom 5. August 1853.)

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Jahr

1853

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

55

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

17.12.1853

Date Data Seite

685-686

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