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Bekanntmachungen der Departemente und Abteilungen

Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Änderung des Strassenverkehrsgesetzes (Pflicht zum Tragen von Sicherheitsgurten, Veröffentlichung der Ergebnisse der Typenprüfung) Vernehmlassungsfrist : 30. Juni 1978 Festsetzung des Blutalkohol-Grenzwertes Vernehmlassungsfrist: 30. Juni 1978 17. April 1978

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Bundeskanzlei

Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Die Schweizerische Fachkommission für das Gastgewerbe hat, gestützt auf Artikel 36 des Bundesgesetzes vom 20. September 1963 über die Berufsbildung, einen Entwurf zu einem Reglement für die Durchführung der höheren Fachprüfungen für Kellner und Serviceangestellte eingereicht.

Interessenten können diesen Entwurf bei der unterzeichneten Amtsstelle beziehen, an die allfällige Einsprachen innert vier Wochen zu richten sind.

10. April 1978

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Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Abteilung für Berufsbildung

Konzessionsgesuch für eine Erdgasleitung von Derendingen nach Zuchwil

Die Gasverbund Mittelland AG hat gestützt auf das Bundesgesetz vom 4. Oktober 1963 über Rohrleitungsanlagen zur Beförderung flüssiger oder gasförmiger Brennoder Treibstoffe (Rohrleitungsgesetz) das Gesuch gestellt, die bereits bestehende, unter kantonaler Aufsicht gebaute und betriebene Erdgasleitung DerendingenZuchwil in die Konzession vom 9. Juli 1965 betreffend den Gasverbund Mittelland einzubeziehen.

Es handelt sich um eine Zweigleitung der Erdgasleitung Arlesheim-Buchi, die zur Belieferung der Städtischen Werke Solothurn dient.

Trassee:

Berührte Gemeinden : Länge der Leitung : Aussendurchmesser : Druck : Zusätzliche Installationen:

Von der Druckreduzierstation (DRM-Station) Derendingen über «Bunten» und «Neuhölzli» zur DRM-Station Zuchwil. Die Leitung unterquert die Emme im Gebiet von «Schachen».

Derendingen, Biberist, Zuchwil 5,37 km 114,3 mm 25 bar DRM-Station Derendingen (Umbau) DRM-Station Zuchwil (Umbau) 8000 Nm'/h rund 450 000 Franken

Kapazität: Umstellungskosten : Baubeginn für die zusätzlichen Installationen: Juli 1978 Betriebsaufnahme mit erhöhtem Druck : l. Oktober 1978 Nach Artikel 6 des Rohrleitungsgesetzes kann jedermann, dessen Interessen durch die geplante Druckerhöhung beeinträchtigt werden, innert 30 Tagen bei der unterzeichneten Amtsstelle Einwendungen geltend machen.

Bei der Zweigleitung Derendingen-Zuchwil, welche bereits mit einem Druck von 16 bar im Betrieb ist, beschränkt sich das Einspracheverfahren auf die Frage der Druckerhöhung und die damit verbundene Anwendung der Sicherheitsabstände nach den Artikeln 10 und 30 der Verordnung über Sicherheitsvorschriften für Rohrleitungsanlagen.

Das Konzessionsgesuch kann bei den Städtischen Werken Solothurn, Gas- und Wasserwerk, Rötibrücke, 4500 Solothurn, eingesehen werden.

25. April 1978

Eidgenössisches Amt für Energiewirtschaft Kapellenstrasse 14, 3001 Bern

1111

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

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Bundesblatt

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Foglio federale

Jahr

1978

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

17

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

25.04.1978

Date Data Seite

1110-1111

Page Pagina Ref. No

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