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Bekanntmachungen der Departemente und Abteilungen
Vernehmlassungsverfahren
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Änderung des Strassenverkehrsgesetzes (Pflicht zum Tragen von Sicherheitsgurten, Veröffentlichung der Ergebnisse der Typenprüfung) Vernehmlassungsfrist : 30. Juni 1978 Festsetzung des Blutalkohol-Grenzwertes Vernehmlassungsfrist: 30. Juni 1978 17. April 1978
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Bundeskanzlei
Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Die Schweizerische Fachkommission für das Gastgewerbe hat, gestützt auf Artikel 36 des Bundesgesetzes vom 20. September 1963 über die Berufsbildung, einen Entwurf zu einem Reglement für die Durchführung der höheren Fachprüfungen für Kellner und Serviceangestellte eingereicht.
Interessenten können diesen Entwurf bei der unterzeichneten Amtsstelle beziehen, an die allfällige Einsprachen innert vier Wochen zu richten sind.
10. April 1978
1110
Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Abteilung für Berufsbildung
Konzessionsgesuch für eine Erdgasleitung von Derendingen nach Zuchwil
Die Gasverbund Mittelland AG hat gestützt auf das Bundesgesetz vom 4. Oktober 1963 über Rohrleitungsanlagen zur Beförderung flüssiger oder gasförmiger Brennoder Treibstoffe (Rohrleitungsgesetz) das Gesuch gestellt, die bereits bestehende, unter kantonaler Aufsicht gebaute und betriebene Erdgasleitung DerendingenZuchwil in die Konzession vom 9. Juli 1965 betreffend den Gasverbund Mittelland einzubeziehen.
Es handelt sich um eine Zweigleitung der Erdgasleitung Arlesheim-Buchi, die zur Belieferung der Städtischen Werke Solothurn dient.
Trassee:
Berührte Gemeinden : Länge der Leitung : Aussendurchmesser : Druck : Zusätzliche Installationen:
Von der Druckreduzierstation (DRM-Station) Derendingen über «Bunten» und «Neuhölzli» zur DRM-Station Zuchwil. Die Leitung unterquert die Emme im Gebiet von «Schachen».
Derendingen, Biberist, Zuchwil 5,37 km 114,3 mm 25 bar DRM-Station Derendingen (Umbau) DRM-Station Zuchwil (Umbau) 8000 Nm'/h rund 450 000 Franken
Kapazität: Umstellungskosten : Baubeginn für die zusätzlichen Installationen: Juli 1978 Betriebsaufnahme mit erhöhtem Druck : l. Oktober 1978 Nach Artikel 6 des Rohrleitungsgesetzes kann jedermann, dessen Interessen durch die geplante Druckerhöhung beeinträchtigt werden, innert 30 Tagen bei der unterzeichneten Amtsstelle Einwendungen geltend machen.
Bei der Zweigleitung Derendingen-Zuchwil, welche bereits mit einem Druck von 16 bar im Betrieb ist, beschränkt sich das Einspracheverfahren auf die Frage der Druckerhöhung und die damit verbundene Anwendung der Sicherheitsabstände nach den Artikeln 10 und 30 der Verordnung über Sicherheitsvorschriften für Rohrleitungsanlagen.
Das Konzessionsgesuch kann bei den Städtischen Werken Solothurn, Gas- und Wasserwerk, Rötibrücke, 4500 Solothurn, eingesehen werden.
25. April 1978
Eidgenössisches Amt für Energiewirtschaft Kapellenstrasse 14, 3001 Bern
1111
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In
Bundesblatt
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Feuille fédérale
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Jahr
1978
Année Anno Band
1
Volume Volume Heft
17
Cahier Numero Geschäftsnummer
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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
25.04.1978
Date Data Seite
1110-1111
Page Pagina Ref. No
10 047 357
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