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Das Eidgenössische Amt für Energiewirtschaft veröffentlicht: Bericht der Eidgenössischen Kommission für elektrische Anlagen zur Frage Optimale Standorte für künftige Atomkraftwerke in bezug auf minimale Transportdistanzen für die elektrische Energie In deutscher und französischer Sprache erhältlich.

Preis Fr. 6.Zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern.

Verwaltungspraxis der Bundesbehörden Zeitschrift zur Veröffentlichung rechtskräftiger Entscheidungen und anderer Verlautbarungen von grundsätzlicher Bedeutung und allgemeinem Interesse wie Kreis- oder Rundschreiben, besondere Weisungen, Richtlinien, Noten oder generelle Adressen, erläuternde Stellungnahmen sowie Gutachten, die vom Bundesrat, den Eidgenössischen Departementen oder Abteilungen der Bundesverwaltung ausgehen sowie gelegentlich und mit Einwilligung des Bundesgerichts auch Bundesgerichtsurteile, die in dessen Sammlung nicht veröffentlicht sind, aber die Verwaltungen von Bund und Kantonen interessieren können.

Bearbeitet und herausgegeben im Auftrage des Bundesrates vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement.

Abonnementspreis für 4 aufeinanderfolgende Hefte 40 Franken.

Zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern.

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Die Bundeskanzlei veröffentlicht im Auftrag des Schweizerischen Bundesrates die

Richtlinien für die Verwaltungsführung im Bunde (RVF) Die Führungsrichtlinien für die Bundesverwaltung sind von der Expertenkommission für die Totalrevision des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesverwaltung vorbereitet worden. Der Bundesrat hat sie am 28. August 1974 erlassen und auf den 1. Januar 1975 in Kraft gesetzt. Die Richtlinien sind in 9 Kapitel eingeteilt. Es sind diese: A.Zweck und Geltungsbereich. B. Verwaltung und Führung. C. Grundprinzipien der Verwaltungsführung. D. Strukturelle Seite der Führung. E. Funktionelle Seite der Führung. F. Führungsinstrumente. G. Führung der Mitarbeiter. H. Kriterien für die Auswahl von Vorgesetzten. I. Persönliche Pflichten des Vorgesetzten.

45 Seiten, Preis Fr. 5.-

Zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale.

3000 Bern.

Internationales Steuerrecht der Schweiz ·Unter diesem Titel gibt die Eidgenössische Steuerverwaltimg eine Sammlung schweizerischer Abkommen und Ausführungsvorschriften heraus. Das Werk enthält I. alle Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz, die Ausführungsvorschriften des Bundes, die internationalen Gegenrechtserklärungen für Erbschaftsund Schenkungssteuern und die Musterabkommen der OECD ; II. die steuerlichen Bestimmungen aus andern Abkommen (Auszüge und Hinweise) ; III. die staatsvertragliche Regelung der steuerlichen Privilegien der diplomatischen Missionen, konsularischen Posten und ihres Personals sowie der internationalen Organisationen und ihrer Beamten.

Das Werk wird durch periodische Nachträge nachgeführt.

Der Preis für das dreibändige Werk beträgt 120 Franken. Bestellungen sind schriftlich zu richten an die Eidgenössische Steuerverwaltung, Abteilung DBA, 3003 Bern.

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Abonnement des Bundesblattes

Der Abonnementspreis für das Bundesblatt beträgt Fr. 87.- im Jahr und Fr. 49.50 im Halbjahr, die portofreie Zusendung im ganzen Gebiet der SchweizInbegriffen.

Das Abonnement beginnt am 1. Januar bzw. am 1. Juli.

Im Bundesblatt werden namentlich veröffentlicht : die Botschaften und Berichte des Bundesrates an die Bundesversammlung samt den Gesetzes- und Beschlussentwürfen, Referendumsvorlagen, Kreisschreiben des Bundesrates, Bekanntmachungen des Bundesrates, der Departemente und anderer Amtsstellen des Bundes usw.

Dem Bundesblatt werden beigegeben : die einzelnen Nummern der Sammlung der eidgenössischen Gesetze (Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Verordnungen, Verträge mit dem Ausland usw.), die Übersicht über die Verhandlungen der eidgenössischen Räte sowie der Stellenanzeiger der allgemeinen Bundesverwaltung.

Abonnemente des Bundesblattes, der Gesetzsammlung oder des Stellenanzeigers allein können für ein ganzes oder ein halbes Jahr direkt bei der Buchdruckerei Stämpfli + Cie AG, 3001 Bern (Postcheckkonto 30-169), bestellt werden. Die bisherigen Abonnenten, welche die erste Nummer des neuen Jahrganges nicht zurücksenden, werden auch für diesen Jahrgang als Abonnenten betrachtet.

Der Abonnementspreis für die Sammlung der eidgenössischen Gesetze allein beträgt Fr. 46.- im Jahr und Fr. 26.50 im Halbjahr. Das Abonnement beginnt am I.Januar bzw. am I.Juli.

Der Abonnementspreis für den Stellenanzeiger der Bundesverwaltung beträgt Fr. 15.- im Jahr und Fr. 10.- im Halbjahr.

Ganze Jahrgänge des Bundesblattes und der Gesetzsammlung können, solange Vorrat, bèi der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern, bezogen werden.

Allfällige Beanstandungen über den Versand des Bundesblattes sind in erster Linie bei den betreffenden Postbüros, in zweiter Linie bei der Buchdruckerei Stämpfli + Cie AG, 3001 Bern, und nur ausnahmsweise bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern, anzubringen.

I.Januar 1978

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Bundeskanzlei

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

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In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1978

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

11

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

14.03.1978

Date Data Seite

554-556

Page Pagina Ref. No

10 047 311

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.