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Aas denVerhandlungen des Schweiz, Bundesrates, (Vom 2. September 1895.)

Nach Einsicht einer Rekurseingabe der schweizerischen Seethalbahn vom 26. August und einer weitern Rekurseingabe des Regierungsrates des Kantons Aargau vom 27. August betreffend die Entscheidungen des Eisenbahndepartements vom 22. August zu den Winterfahrplänen 1895/96, sowie eines bezüglichen Berichts dea Departements, wird beschlossen : 1. In teilweiser Abänderung des unter Nr. 88/111 figurierenden Entscheides des Eisen bahndeparteraents, betreffend die Morgenverbindung vom Seethale nach Zürich, die Direktion der Nordostbahn einzuladen, mit dem Schnellzuge l versuchsweise in der kommenden Wintersaison die Station Wildegg zu bedienen.

2. Der von der Direktion der Seethalbahn anerbotenen Späterlegung des Zuges 12 zum Anschlüsse an den Nordostbahnzug 52 zuzustimmen, mit dem Vorbehalte indessen, daß der Zug 12 auch die alte Station Lenzburg zu bedienen habe.

(Vom 6. September 1895.)

Der Bundesrat hat dem an Stelle des an einen andern Posten versetzten Herrn Juan M o r p h y zum Generalkonsul von Spanien in Bern ernannten Herrn Fermin Saenz d e T e j a d a das Exequatur erteilt.

Das schweizerische Konsulat in Lyon giebt Kenntnis von dem Hinscheid des dortigen Konsuls Herrn Edmund V er ne t. Der ßundesrat spricht der Familie des Verstorbenen seine lebhafte Teilnahme aus und beauftragt Herrn J. R. Strübi bi mit der provisorischen Leitung des Konsulats.

872 Der Bundesrat hat Herrn Arnold H o f m a n n , schweizerischem Konsul in Marseille, die nachgesuchte Entlassung unter bester Verdankung seiner ausgezeichneten Dienste erteilt und den Konsulatskanzler mit der provisorischen Leitung der Geschäfte beauftragt.

Der Bundesrat hat bezüglich des Eigentums- und Nutzungsrechts an Erfindungen von eidgenössischen Beamten und Angestellten folgende Beschlüsse gefaßt: 1. Der Bund behält sich das Recht vor, alle von eidgenössischen Beamten oder Angestellten in ihrer amtlichen Thätigkeit gemachten Erfindungen in seinem Nutzen zu verwenden. Infolgedessen sind die Beamten und Angestellten verpflichtet, der Oberbehörde allfällig von ihnen gemachte Erfindungen sofort zur Kenntnis zu bringen.

Falls es sich dabei um eine wichtige und für den Bund als nützlich anerkannte Erfindung handelt, kann der Bundesrat dem Erfinder eine angemessene Belohnung zuerkennen.

II. Dem Auslande, sowie in der Schweiz wohnenden Privatpersonen gegenüber steht den eidgenössischen Beamten und Angestellten das volle Nutzungsrecht mit Bezug auf ihre Erfindungen und die allfällig darauf genommenen Patente zu. Wenn es sich jedoch um die Landesverteidigung oder um die allgemeine Sicherheit handelt, kann der Bund sich das Recht wahren, die Erfindung für aich zu behalten und gegen angemessene Entschädigung deren Mitteilung oder Verkauf an Dritte zu verbieten.

Bei Ausführung dieses Beschlusses soll folgendermaßen verfahren werden : \. Die Mitteilung einer neuen Erfindung an die Oberbehörde hat vor der Patentnahme und vor Veröffentlichung derselben zu erfolgen.

2. Für Verbesserungen der Fabrikation können keine Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden, da es Pflicht jeden Direktors und Beamten einer eidgenössischen Werkstätte ist, im Betrieb Verbesserungen und Vereinfachungen anzustreben.

3. Die Festsetzung der Größe der Entschädigung an den Erfinder wird sich in jedem Falle der Bundesrat vorbehalten. Die Oberbehörden werden hinwieder sobald als möglich dem Erfinder Mitteilung machen, ob der Bund von der Erfindung im Sinne der Bestimmungen I und II Gebrauch machen will oder nicht.

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Den Regierungen von St. Gallen, Appenzell A.-Rh. und I.-Rh.

wird die Bewilligung zur Einfuhr von österreichischem Stellvieh vom 15. September an unter der Voraussetzung gestattet, daß zwischen dem eidgenössischen Landwirtschaftsdepartement und der kantonalen Sanitätsbehörde nachher die näheren Bedingungen vereinbart werden, welchen die fragliche Einfuhr unterworfen werden soll.

Mit Schreiben vom 10. Juli abbin übermittelt der Gemeinderat der Stadt Bern ein Gesuch des Handwerker- und Gewerbevereins der Stadt Bern, des Verkehrsvereins für Bern und Umgebung, des bernischen Vereins für Handel und Industrie, des bernischen Ingenieur- und Architektenvereins, das dahin geht, es möchte der Stadt Bern der Vorrang zur Abhaltung einer dritten schweizerischen Landesausstellung, soweit dies möglich sei, zugesichert werden.

Als Zeit ist die zweite Hälfte des nächsten Jahrzehntes (1906--1910) in Aussicht genommen. Das Gesuch wird vom Gemeinderat angelegentlich unterstützt.

Hierauf ist von der Bundeskanzlei auftragsgemäß erwidert worden, der ßundesrat habe vorläufig von der Anmeldung der Stadt Bern für die Abhaltung der dritten schweizerischen Landesausstellung Vormerkung genommen. Er konstatiere die Thatsache, daß diese Anmeldung die erste sei, und sie solle seinerseits gern als solche einregistriert sein. Weiter zu gehen, als damit eine gewisse Priorität der bernischen Bewerbung anzuerkennen, sei dem Bundesrat jedoch nicht gestattet. Es könne auch anderswo die nämliche Absicht bestehen oder noch entstehen, und der Bundesrat dürfe nicht, ohne seiner neutralen Stellung untreu zu werden, von vorneherein dem einen Konkurrenten zu Üngunsten anderer den Vorrang einräumen. Jedenfalls müßte zuvor ein Meinungsaustausch unter den berufenen Vertretern der verschiedenen Landesteile und Interessenkreise stattfinden und eine Einigung gesucht werden. Immerhin hindere dieser Standpunkt des Bundesrates die Behörden und die Einwohnerschaft Berns, wo man ernstlich an das Projekt zu denken scheine, nicht, dessen weitere Vorbereitung an die Hand zu nehmen und eine sichere Grundlage dafür zu suchen. Sei diese einmal gefunden, werde der Bundesrat sich gern weiter mit der Sache befassen. .

Der Kantonalbank von Bern wird unter der nach Art. 12, litt, a und Art. 14 des Bankuotengesetzes zu leisteuden Kautionsgarantie die Erhöhung ihrer Notenemission von 15 auf 18 Millionen Franken bewilligt.

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Die Amtsdauer der eidgenössischen forstlichen Prüfungskommission läuft mit dem 9. dieses Monats ab. Die bisherigen Mitglieder derselben werden auf eine neue Amtsdauer von 3 Jahren bestätigt, nämlich die Herren: Martin W i l d , Forst- und Güterverwalter der Stadt St. Gallen, in St. Gallen, Albert F r e y , Forstinspektor der bernisehen Forstinspektion Jura, in Bern, Hermann L i e c h t i , Oberförster in Murten.

Der eidgenössische Oberforstinspektor und der Vorsteher der eidgenössischen Forstschule gehören der Prüfungskommission ex officio an.

(Vom 10. September 1895.)

Herr Paul David R i t t e r , schweizerischer Vizekonsul in Yokohama, wird zum Generalkonsul daselbst ernannt.

Dem zum russischen Vizekonsul in Genf ernannten Herrn Theodor zur G o s e n wird das Exequatur erteilt.

Nachgenannte Teilnehmer an der diesjährigen Veterinäroffizierbildungsschule in Thun werden zu Lieutenants der Sanitätstruppen (Pferdeärzten) ernannt : Herr Weder, Arnold, von und in Oberriet (St. Gallen).

,, Jeanneret, James, von Locle, in Bern.

,, Gisler, Ulrich, von und in Flaach.

,, Jacot, M. Ed., von Vinelz, in St. Biaise.

,, Minder, Arnold, von Kirchberg, in Kerzers.

,, Guillerey, Josef, von und in Pruntrut.

,, Näf, Karl, von Hirzel, in Otelflngen.

,, Heß, Otto, von Wald, in Luzern.

,, Schmid, Alfred, von und in Milhleberg.

,, Brunner, Theophil, von Iseltwald, in Lucens.

,, Iseli, Rudolf, von Grafenried, in Fraubrunnen.

,, Hagmann, Nikiaus, von und in Sevelen.

Bracher, Paul, von Rüegsau, in Kaltenbrunnen.

v ,, Eggimann, Karl, von Sumiswald, in Schafhausen bei Hasle.

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"Wahlen.

(Vom 6. September 1895.)

Post- und

Eisenbahndepartement.

Telegraphenverwaltung.

Telegraphisten in Basel :

Herr Hektor Brignoni , von Breno (Tessin), in Basel.

,, Joseph Padovani, von Bignasco (Tessin), in Basel.

(Vom 10. September 1895.)

Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Postcommis in Biel :

Herr ,, ,, ,, ,,

Julius Renaud, von St-Georges.

Ludwig Beyeler, von Wahlern.

Franz Studer, von Solothurn.

Rudolf Buchmann, von Dornten.

Emil Dubois, von Locle.

Telegraphenverwaltung.

Telegraphist in Orbe:

Jgfr. Julie Chevillard, von Denens (Waadt).

Telegraphist in Großdietwyl : Herr Josef Steffen, von Großdietwyl.

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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrates.

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11.09.1895

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