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Botschaft über einen teuerungsbedingten Zusatzkredit für die eidgenössischen Verwaltungsbauten für die Bundeszentralverwaltung an der Taubenhalde in Bern vom 17. Mai 1978

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, Wir beehren uns, Ihnen Botschaft und Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Eröffnung eines teuerungsbedingten Zusatzkredites für die eidgenössischen Verwaltungsbauten für die Bundeszentralverwaltung an der Taubenhalde in Bern mit dem Antrag auf Zustimmung zu unterbreiten.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

17. Mai 1978

1978-365

63 Bundesblatt. 130.Jahrg. Bd.I

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates · Der Bundespräsident: Ritschard Der Bundeskanzler; Huber

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Übersicht Gestützt auf die Botschaft vom 27. August 1968 haben die eidgenössischen Räte am 3. März 1969 für die Errichtung von Verwaltungsbauten an der Taubenhalde einen Gesamtkredit in der Höhe von 55 Mio Franken eröffnet (BEI 1969 ' I 622).

Der Bundesrat bewilligte 1974 zur Deckung der teuerungsbedingten Mehrkosten folgende dringlichen Vorschüsse mit der Auflage, dem Parlament eine Botschaft für die Gewährung eines Zusatzkredites vorzulegen: - am 2. April 1974 1,170 Mio Franken für Ausrüstung und Mobiliar - am 15. Oktober 1975 15 Mio Franken für Gebäude- und Anlagekosten Heute sind die Endkosten für die Verwaltungsbauten Taubenhalde genau bekannt.

Von den bewilligten Vorschüssen - Total 16,17 Mio Franken - werden infolge der von 1974 an rückläufigen Teuerung lediglich 14,6 Mio Franken benötigt. Es wird daher die Eröffnung eines Zusatzkredites von 14 600 000 Franken beantragt.

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Botschaft 1

Ausgangslage

Dem Bundesbeschluss vom 3. März 1969 liegt ein Baukostenvoranschlag mit Preisstand vom April 1968 oder einem Index von 325,4 Punkten (Zürcher Baukostenindex Basis 100 = 1939) zugrunde. Mit den Bauarbeiten wurde im Herbst 1969 begonnen (Indexstand = 344,6 Punkte).

Der Schwerpunkt der Bauausführung - Jahre mit dem grössten Finanzbedarf lag zwischen 1972 und 1974, also in Jahren mit sehr hohen Teuerungsraten (Indexstand 1.4. 1972 = 466,0; 1.4. 1974 = 557,5 Punkte). DieVerwaltungsbauten Taubenhalde blieben von dieser Teuerungswelle - mittlere indexmässige Teuerung während der Bauausführungsphase Herbst 1969 bis Ende 1977 = 50,57 Prozent - leider nicht verschont.

' i Verschiedene Umgebungsarbeiten konnten erst im Jahre 1977 ausgeführt werden, weil Entscheide der stadtbernischen Behörden abgewartet werden mussten (Ausbau Brückenstrasse, Erstellung Hangweg).

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Begründung der Mehrkosten infolge Teuerung

Grundsätzlich gliedert sich die Teuerung in: - Teuerungsanteil vom Zeitpunkt der Aufstellung des Kostenvoranschlages bis zur Bestellung; - Teuerungsanteil vom Zeitpunkt der Bestellung bis zur vollendeten Ausführung.

Während der letztere Anteil, d. h. rd. 3,6 Millionen Franken durch Rechnungen belegt ist, lässt sich der erste, wesentlich gewichtigere Anteil, nicht direkt ermitteln. Bei einem Bauwerk, dessen Bauzeit sich über mehrere Jahre erstreckt, werden die einzelnen Arbeiten entsprechend dem Bauablauf zu den im jeweiligen Zeitpunkt geltenden bzw. ausgehandelten Preisen vergeben.

Eine übliche Art, die Gesamtteuerung zu errechnen, stützt sich auf den Zürcher Baukostenindex. Es versteht sich, dass diese Berechnungsart nicht vorbehaltlos für die Verwaltungsbauten Taubenhalde angewendet werden kann ; sie bietet aber brauchbare Vergleichsmöglichkeiten. Indexmässig berechnet, hätten teuerungsbedingte Mehrkosten von rund 26 300 000 Franken entstehen können.

Wenn wir heute lediglich 14 600 000 Franken, also nur etwa 55 Prozent dieser indexmässigen Teuerung beanspruchen, so ist das darauf zurückzuführen, dass wesentliche Arbeiten zu günstigeren Bedingungen, als sie durch den jeweiligen Preisstand des Baukostenindexes angezeigt waren, vergeben werden konnten.

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Verwendung des Postens «Unvorhergesehenes»

Im Kostenvoranschlag vom 31. Juli 1968 ist für «Unvorhergesehenes» ein Betrag von 2 820 000 Franken eingestellt. Dieser Betrag musste aus den im folgenden dargelegten Gründen für die unvorhergesehene Fundationsart des Gebäudes B (Bundesrain 20) aufgewendet werden.

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Ursprünglich war vorgesehen, das Gebäude B auf Rammpfähle zu stellen. Der Vorschlag vom 3I.Juli 1968 enthält die entsprechenden Kosten. Während der Detailplanung drängte sich jedoch wegen des sehr schlechten Baugrundes eine risikoärmere Fundationsart auf, die darin bestand, das Gebäude direkt auf die tiefer liegende tragfähige Moräne zu stellen. Dazu war es notwendig, zuerst eine bis auf die Moräne reichende Baugrubenumschliessung zu erstellen und danach die nichttragfähigen Schichten auszuheben. Die Mehrkosten für diese Fundationsart und .die Kosten für den Ausbau des dabei gewonnenen, sehr willkommenen zusätzlichen Archivraumes von 9900m3 lagen über den für «Unvorhergesehenes» eingesetzten 2 820 000 Franken. Durch Einsparungen bei anderen Arbeiten - z. B. einfachere Fassadengestaltung - konnten die restlichen Mehrkosten aufgefangen werden.

Heute zeigt es sich, dass die zusätzlichen Archivräume, die im Gebäude B teilweise vom Archiv für Denkmalpflege belegt sind, bereits wieder für die Bedürfnisse des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements freigestellt werden müssen. Die Schaffung von 9900 m 3 zusätzlichen Archivraumes hat sich demnach auch in dieser Hinsicht als richtig erwiesen.

4

Verfassungsmässigkeit

Die Zuständigkeit der Bundesversammlung für die Kreditbewilligung ergibt sich aus Artikel 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung.

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Bundesbeschluss über einen teuerungsbedingten Zusatzkredit für die Verwaltungsbauten an der Taubenhalde in Bern

Entwurf

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 17. Mai 1978 D, beschliesst :

Art. l Zur Deckung teuerungsbedingter Mehrkosten für die Vefwaltungsbauten an der Taubenhalde in Bern wird ein Zusatzkredit von 14 600 000 Franken bewilligt.

, Art. 2 1 Dieser Beschluss ist nicht allgemein verbindlich, er untersteht nicht dem Referendum.

2 Er tritt am Tage der Verabschiedung in Kraft.

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» BEI 1978 I 1429

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Botschaft über einen teuerungsbedingten Zusatzkredit für die eidgenössischen Verwaltungsbauten für die Bundeszentralverwaltung an der Taubenhalde in Bern vom 17.

Mai 1978

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Jahr

1978

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

24

Cahier Numero Geschäftsnummer

78.035

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

13.06.1978

Date Data Seite

1429-1433

Page Pagina Ref. No

10 047 388

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