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Botschaft des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend die Gesezgebung über das Banknotenwesen.

(Vom 6. Dezember 1870.)

Tit. l Die militärischen und politischen Ereignisse, welche Europa in der zweiten Hälfte dieses Jahres erschütterten und deren Rükschlag steh auch in der Schweiz nach allen Richtungen hin fühlbar machte, haben ganz beAnders aus die ökonomische Lage des Landes und den Stand seiner Verkehrsmittel an Paarschaft und Kreditpapieren die offentliehe Aufmerksamkeit gelenkt.

Kaum hatte die Krisis , welche mehr mit Heftigkeit als Dauer aus den schweizerischen Hauptplazen zum Ausbruch gelangte, begonnen, als sehon zahlreiche begehren bei den Bundesbehorden eingingen. Selbst diejenigen , welche in gewohnliehen Zeiten sieh am lebhaftesten gegen die Einmischung des Staates in den Bereif der Brwatinduftrie sperren, beanspruchten seine Dazwischenkunft , verlangten seine Mithilfe und suchten ihn selbst zur Ergreifung ausnahm....weiser. Massregeln zu drängen. Rur mit Mühe vermochte der Bundesrath dieser Verbündung der leidenden Privatinteressen zu widerstehen. Er ist aber der Ansicht, dass die eben gewonnene Erfahrung .Lüken in unserer staatswirthsehaftlichen Verhältnissen blossgelegt hat, welche die Eidgenosfensehaft ausfüllen sollte, ohne ihre perfassungsmässlgen .Befugnisse zu überschreiten, und zu diesem Ende findet er sieh veraniasst,

^ einen weitern Vorschlag denjenigen anzufügen, die er der Bundesver^ Sammlung in Betreff der Revision der Bundesverfassung bereits z... unter....reiten die Ehre hatte. ..

Als eine der Luken, die während der legten .^risis sieh gezeigt,

wurde besonders die Unzulänglichkeit unsers .^reditgeldwesens bezeichnet.

Der jezige Zustaud in de.... Ausgabe und dem Umlauf der Banknoten ln der Schweiz wurde allgemein als unbefriedigend und schiecht anerkannt , und die Ausgabe eidgenossischer Banknoten einige Zeit felbst von Kantonsregiernngen , die darin das einzige Mittel zur Befehworung der .^risis erblikten, dringend verlangt.

Der Bundesrath findet in der That, dass das Banknotenwesen der Schweiz zur Zeit in .^.....e^ un^rdn^en Zustande sieh befindet, dass manche Zeddelbanken nicht genügende Garantien bieten, und daß keine Anstalt dem Allgemeinen die Dienste leistet, die man von ihnen er.warten dürfte. Der Bundesrath will aber eine Abhilfe in dieser Richtu.^ n.icht in .^. ^ussersten Maßnahme.., wie ,z. B. .d^r ^on.....^....^....^ d^ Rechts zur Notenausgabe in de.n ..^...nd^n der Bun....^....eh^e. der Ausgabe von Vapiergeld mit gesezliehem oder ^wangskurs, suchen. Er hat sich vielmehr gefragt, ob es nicht am Orte. wäre, dem Bunde die Befugnis..

zu verleihen, durch einige allgemein verbindliche Bestimmungen Vorschrift ten über die Ausgabe^ und den ...........^.....u.f der Banknoten auszustellen.

Diese Frage wurde schon anlässlich der frühern Revision der BundesVerfassung ansgeworsen. Hr. Brosessor Rüttimann, Mitglied des Ständeraths, sprach sich darüber in einem von ihm im Oktober 1865 erstatte^ ten Berichte solgendermassen aus : ,,Betrachten wir den ge^en.värti^en Anstand, so zetgt es sieh, daß aus allen Vunkten eine Menge von kleinern und gr^ssern Banker.. entstanden sind und ohne Zweifel. noch ferner entstehen werden , die ml^ Emissio.. von Banknoten sich abgeben, d^ viele ga^ kleine Rote.n ausgeben, welche dem Jnhaber we^eu der Schwier^ke^t, sieh derselben ^ entledigen , lästig werden . derss troz aller Rührigke^ der betreffenden.

Anstalten es ihnen nteht gelangt, eine erhe^^iehe Summe v^on ^oten bleibend im Umlauf zu erhalten , un^ dass eine ^aatli.ehe ^..rfficht .^er die diessällige Gesehästsgeb.^rung fa^ nir^e..ds besteht. ....ur dur..h ein ^.ntes Bundesgesez konnte^ da.^ ^ubltkinn ^e^e^ .....te ^f..hxe.r und Un^nnehn..tiehkeiten gest..hert werden, w^lehe aus ern.^m fotcheir ^n^ande.

sich ergeben konnen..^ Diese Ansieht thei.leu.d, beantragte die st.^^d^athti..h... .^on.^^.^ die Aufnahme folgenden Artikels ^ die B^nd^ve^fassun^ : , , D e .

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.^ Diesem Antrag wurde lebhaft erortert, schliesslieh aber von der Mehrheit des Ständerathes ...m ^.. .....^e^e.^ 1.^ gegen eine Minder^ heit von 8 Stimmen verworfen..

Der Bundesrath hat die im Jahr 1865 angeregte Frage dieses.

Jahr wieder aufgenommen. Die nachfolgenden Bemerkungen der von.

ihm .zu Rathe gezogenen .kommission von Fachmännern .^ stellen die^ Frage in ihren allgemeinen Zügen dar. .

,,Das Ungenügende und Unbefriedigende der schweizerischen Bank-^ Zirkulation ist vielfach hervorgehoben worden. Diese Zirkulation i^ weder in Q u a n t i t ä t der industriellen und kommerziellen Thät^keit iu..

Jnnern der Schweiz entsprechend, noch xealisirt sie an Qualität das^enig^, was man von der Banknote als Zirkulationsmittel verlangen soll..

,, Sprechen wir zuerst von der Q u a n t i t ä t .

,,Die mittlere Banknotenzirkulation der verschiedenen schweizerisch^ Zedde^anken innerhalb der lezten fünf Jal^re ^ird durch fol^end^

Tabelle dargestellt:

^) ..^lese .^.^mmls^vn .^urd.. unter dem ..l.^^^ d.e.^ ..^rsteh.^ d^s Flnanz^ departements besteh aus deu Herren .^üttlm a nn. Professa ln .^ürt.^, Valser.

^.^on...lrath, in SoI...thurn. ^ h e n e v ^ r e , Staatsrath ln ^enf, ^eer^er..^^..

^^n^ath, in ^Iarau, ^...^^at, Professor ln ^ürleh, B.^.^ott.^...

Ba^l.^ in ^ausa.nne.

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S^weizerif...^ .^^...n....^ Mittlere ^n^notenzir^t^n.

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.Thurgauisehe Hypothekenbank .

^ank i n Glarus .

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Organische Bank .Bank i n Luzern .

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^..olothurnische Bank Bank für Graubünden .

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.. in Schaffhausen .

Tog^enburgerbank ^antonalbank von Bern banque cantonale vandolso .

., du commerce de Genove ., de Genove ,.

cantonale nenchateloi......

,, .kribonr^eo^e ..

dn Valais ,, cantonale tessmoise .

^idgenossische Bank in Bern

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Total

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2,259,000 1,839,600 1,542,000 2,069,727 568,000 596,487 420,000 352,830 6.^4,000 400,000 258,000 219,100 206,800 t 54,000 266,520 185,000 129,000 158,760 186,000 127,350 285,000 430,567 993,000 1,466,523 3,365,000 2,791,375 1,392,000 1,837,000 837,000 85.1 ,000 1,084,000 1,119,960 409,000 359,500 300,900 530,000 46,000 168,800 864,000 1,399,000 16,190,000 16,960,899 ^.

,,..).ieht inbegrisfen im Jahrgange 1869 ist die Anno 1868 gegründete ^t. Galle.. Kantonalbank, über welche uns Berichte abgehen , dagegen Fürsten die runden Ziffern , welche sieh in den Jahresberichten der ^larner- und Wa..liserbank finden, etwas hoch gegriffen sein.

,.Jn obiger Tabelle ist zunächst ausfallend, dass von 1864---I869 ^der Banknotenverkehr sich nieht^ fühlbar gehoben hat, wiewohl nach dem ^ehlusse des amerikanischen Bürgerkrieges eine wesentliche Steigerung der industriellen Thätigkeit und des innern Austausches in der Schweiz stattfand. Vergleichen wir aber vollends die Zirkulationszisser von 16 .^is 17 Millionen mit derjenigen in andern Staaten, so ergibt sich .deutlich, dass unser ganzer Notenumlauf versehwindend klein ist.

,,Die B r e u s s i sehe B a n k hatte zur Zeit des alten Breussens vor 1866 einen Rotenumlaus von wenigstens 130 Millionen Thalern ........

ungefähr 500 Millionen Franken. Die Bevölkerung des alten Breussens,

^ ^ die außerdem noch das staatliche Vapier^eld ^esizt, war 1^1/2 Millionen ^opse.

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.,Der Notenumlauf dex^Bank v o n F^nkreich, Landesbevolke-

^ung 371/2 Millionen Kopse, stieg im Zeitraum obiger Tabelle, 1864-1869, von 800 ans 1200 Millionen Franken.

..Derjenige der B a n k von England ist gegenwärtig 20---21 Millionen Vsund. Seit einem Vierteljahrhundert ist aber in England ^e Milliarde Franken die Durchsehnittszisfer des Zeddelumlaufes , und ^s kann wegen der besondern Verhältnisse von Schottland und Jrland diese Ziffer nicht einmal ans die Gesammtbevölkernng ...^rossbritannien....

^on zirk... 30 Millionen Einwohner, sondern mnss aus eine kleinere be.zogen werden.

,,Jn den V e r e i n i g t e n S t a a t e n betrug der Rotenumlaus sämmt.^

licher Rationalbanken am 22. Januar 1870 293 Millionen Dollar

gegenüber einer Bevolkernug von 31^ Millionen. (Eensus von 1860.)

Jnteressant ist die Vergleichen^ mit denjenigen einzelner Staaten , di...

in Bezug anf ^e Kopszahl der Schweiz am nächsten kommen. Die ^.ationalbanken des Staates Ohio, Einwohnerzahl 2,3 Millionen, hatten.

unter dem genannten Datum eine Banknotenzirkulation von 12,..) Mil.l.ionen Dollars ., diejenigen des Staates Bens^l.vania , Einwohnerzahl .2,9 Millionen, eine solche von 31,4 Millionen Dollars, wovon .^ durch die Rationalbanken der Stadt Philadelphia, -,^ durch diejenigen ...usserhalb derselben emittirt. Das staatliche Bapiergeld (Greenh.^eks) tst hier selbstverständlich ganz ansser Rechnung gelassen.

,,Die geringe Quantität der schweizerischen Banknoten ist übrigens .noch kein absolut entscheidendes Kennzeichen der Mangelhastigkeit unserer .^otenorganisation , denn bei einem hoehst vollkommenen Zustande der leztern in irgend einem Lande müsste man gerade mit einer relativ deinen Zirkulation verhältnissmässia^ mehr leisten konnen. Das ent-

Scheidende Merkmal dagegen ist die schlechte .Dualität derselben.

,,Wir sprechen nicht von der physischen Qualität , der äussern Er.scheinung. Dieselbe hat zwar anch ihre ganze Berechtigung und ist bei vielen unserer Roten derart, dass sie allein schon der Zirkulationssähi^keit Abbruch thut. D i e s c h l e c h t e Q u a l i t ä t u n s e r e r R o t e n beruht auf der V e r s c h i e d e n h e i t ihres Ursprungs, .der U n g l e l c h a r t i g k e i t d e r e m i t t i r e n d e n J n s t i t u t e und d e r B e s c h r ä n k u n g d e s U m l a u s s k r e i s e s , ..oor.^ u. b e r j e d e s e i n z e l n e v e r f ü g t .

,,Wir haben gegenwärtig mit den neuen kantonalen Banken von ^t. Gallen und Zürich wenigstens 22 Emissions^uellen. Davon sind^ einzelne wirkliche Zeddelbanken, andere betreiben das Kontokorrent^ und

Bundesblatt. ...^hrg XXII. Bd. III.

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das Valorengeschäst, dritte find kombinirte Hypothekar- und kommerziell^ Banken. Der einheitliche Ehaxakter geht somit unsern Roten in jeder Beziehung ab. Jede einzelne bleibt auf ihr Ursprungsgebiet angewiesen,.

und selbst in diesem ist ih^ Brauchbarkeit deswegen minim, weil man fie nicht außerhalb nüzlich verwenden kann. Die St. Gallernote kan...

im Danton Waadt, die Reuenburgernote in der Ostschweiz unter Kausleüten nicht ohne einen Abzug und unter Vrivaten gar nicht zirkulären ; dadurch ist aber die St. Gallernote selbst im Kanton St. fallen und.

die. Reuenburgernote selbst im Kt. Reuenburg ein höchst unvollkommenes.

Zirkulationsmittel. Die unter den Banken bis jezt eingesührten Einlösungskartelle haben nur ärmliche Ergebnisse geliefert ; sie umfassten immer nur einzelne Jnstitute , wurden im Augenblike der Krisen , wo.

sie am nothigsten gewesen wären, ausser Krast gesezt, und verfehlen an

und für sich ihre eigentliche Bestimmung. So lange überhaupt beständig d^

Notwendigkeit des Einlesens vorhanden ist, so lange ist die wirklieh....

Zirkulationsfähigkeit der Rote nicht erreicht. Diese wird nur dann zum Vorscheine kommen, wenn wir ein System besizen, nnter dem die Roten^ inhaber so wenig als möglich an das Einlosen denken. Heute aber ist das Einlosen das erste Streben desjenigen, der eine Hand voll sehweizerischer Roten erhält, denn sie können nicht überall hin, nieht in gleichartiger Weise , oder nur mit Verlust verwendet werden , sie bilden in ihrer Buntheit und Vielheit eine Landplage für jede Klasfe . sie werden wie Heimatlose von einem Kanton zum andern geschoben und in mög...

lichster Eile wieder in ihre Geburtsstätte zurükbefördert. Einzelne kantonale Gesezgebnngen thun überdies Alles, um eine allgemeine sehweizerische Zirkulationssähigkeit unmöglich zu machen , indem sie entweder einer einzelnen Bank ein Monopol ertheilen (Reuenburg), oder die Aus...

gabe derjenigen Roten, die nieht staatlich bewilligt sind, durch fiskalische

und Ortsbestimmungen unmoglieh machen (Zürich). Unser Rotenwesen ist heute noch auf dem Standpunkte, wie es das eidgenossisehe Mün^ wesen, nicht etwa vor 1850, sondern vor dem Konkordate von 1819 war. Wir haben, kurz gesagt, hier noch eine volle Blüthe ^er alten kantonalen Misere vor uns.

,,Die schlechte Qualität aber ist es, welche wiederum die geringe Quantität, die Kleinheit des Rotenumlauses , zur Folge hat. Die Ziffer von 16 Millionen steht in gar keinem Verhältnisse mit der E^ zeugung und dem Konsum von Gütern, die in der .Schweiz stattfinden.

Wir besizen keine Anhaltspunkte über die Grosse unserer inländischen Umsäze, wir dürsen aber indirekt aus den Ziffern unseres ausländischen Handels sehliessen, dass dieselbe, aus den Kopf berechnet, bedeutender^ ...ein müssen, als in irgend einem andern .Lande. Für alle diese Umf..ze leisten bis jezt die schweizerischen Banknoten nur unerhebliche Dienste.

weil ihnen aus den angeführten Gründen in .Qualität und ...Quantität

.^7 Dasjenige abgeht, was sie .zu einem den Münzen nahe oder ^letehstehen^ den Kxeditpapiere macht, ---was ihnen wirklich erlauben würde, den Vex.^ kehr zu erleichtern, ein namhaftes Kapital .in Gold . und Silbermünzen zu^.ersezen und den Transport gxosser Metallmaffen zu erleichtern^).

So wie die gegenwärtigen schweizerischen Banknoten für die allgemein^ .^rieiehterung des Verkehrs wenig leisten, so ^ sind sie a.^ch vollständig ohnmächtig in Fällen von Mü..zi.risen, w o ^ es wünschbar. wäre, dur^ eine vergrosserte Bapierzirkulation das theilweise verschwundene Metall momentan zu vertreten. Keine einzige unserer Roten besizt, wegen ihre^..

lokalen Charakters, die. Kreditfähigkeit^ welche hiefür nöthig wäre, und

wir haben vor Kurzem diesen Mangel schwer . empfunden. Weder da....

Bedürfniss des privaten Verkehrs, .noch dasjenige der Bundeskasse nach einem Ersaze der in der zweiten Hälfte J.^li momentan verschwundenen Baarmittel, hätte durch Anlehnung an irgend eine unserer Emission^ banken befriedigt werden können.

,,Somit hat bis heute die Banknote in der Schweiz ihren Zwe...

nicht erfüllt, und wir suhlen lebhaster als je das Bedürsniss, dass eine neue und .krästigere Organisation unseres ^ Rotenwesens diesem die-

jenige Leistnngssähigkeit verleihen sollte, welche ihm bis jezt abgeBangen ist.

,,D i e er st e B e d i n g u n g z u r E r r e i c h u n g d i e s e s Z i e l e s i st, d a s s m a n d e n K a n t o n e n d i e . l e g i s l a t o rieche K o m p e t e n z i n d i e s e m G e b r i e t e n e h m e u n d s i e auf d e m W e g e der b e v o r st ehe n den V e r f a s s u n g ^ xevisiondemBundezuwende.

,,Diese Massregel ist nicht nur^eine wünschbar.^, sie ist auch ein...

restlich begründete. Wir leiten die Bundeskompetenz aus dem Mün^re^.e ab. Und zwar ist sür uns das Münzregal nicht mehr der veraltete Begriff eines aus die Staatshoheit ^sich gründenden Brivilegiums, sondern eine Bflieht im Jnteresse der Gesammtheit, die Münze., als di.^ Wenige Waare, welche der Werthmesser alle^ anderen Güter ist, zu pri^fe^ .und zu stempeln. U.nd^ weil die Banknote die unbestrittene ^rätension hat, sich im gewohnliehen Verkehr der metallischen Münze zu .^...stituiren, so^ fällt sie in den Kreis desselben Ueberwachnngsgebietes,

wie die Münze.

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,,Zwar wissen wir sehr woh^l, dass diese Doktrin bestritten wird. Man ^gt,^die Banknote sei ein Zahlungsverspreehen aus^Sicht^das^ Jeder .auszustell..^ ^bexeehtigt^ sei. S^ie^ gehöre zu den ^rivatkontrakten , ^in we^ehe^ der Staat. sich nicht zu mischen habe. Anch der ^echset ,,. da^ ^he.^ne, die Anweisung, das Giro (Virement) seien Surrogate der ^) .^n vielen Fal.ten sind die ^ra.^ten für Baars.hast in der S^weiz ^emer., al.^ die ^m^snn.^^verlnste ans den ..^...ten ^ide .^rne^t ...^tet., p^. .t^).

^ Münze wie die Banknote, ohne dass man daran denke, aus dem ältere oder neuern Begriffe des Münzregals die .Kompetenz des privaten zu ^..rneinen, sich dieser vier Verkehrswerkzenge zu bedienen.

^ . ,,Hierauf erwidern wir: Die Definition der Banknote als ein ^ahlungsversprechen auf Sieht ist so einseitig und unerschopsend , als wenn man die Münze als eine runde Scheibe aus Silber oder Gold definiren wollte. Jedermann hat das Recht, sich solche runde Scheiben auszuschneiden, sie zu gebrauchen und zu verkaufen, aber nur durch und unter der Aussicht des Staates darf derselben der Stempel des gesezlichen Zirkulationsmittel gegeben werden. Ebenso hat Jedermann das Recht, Zahlungspersprechen aus Sicht auszustellen, die sür den Einzelnfall bestimmt sind, aber nicht Jedermann kann die Besugniss eingeräumt werden, solche Zahlungsversprechen sür den allgemeinen Zwek zu sabriziren, sie der metallischen Münze zu unterstellen. Hier tritt gerade der Unterschied zu Tage zwischen der Banknote und den vier oben genannten Werkzeugen der Zirkulation. Der Wechsel, das Eherne, die Anweisung, das Giro, sind jeweilen aus einen besondern Fall berechnet. si...

sind individuell. Die Banknoten dagegen sind Werthzeichen , die

abgezahlt werden wie Geld, die wie dasselbe von Hand zu Hand gehen, steh demselben in der allgemeinen Zirkulation substitniren. Die einzelnen Banknoten sind so wenig individuell, wie die einzelnen Geldstüke.

Es ist desshalb durchaus unzulässig, die Emission einer Banknote mit

einem Brwatkontrakte assimiliren zu wollen.

,,Damit glauben wir. zuvörderst nachgewiesen zu habeu, dass die Emission und die Zirkulation der Banknoten durch die Bundesgesezgebung geregelt .werden soll. Alle Mitglieder der Kommisston sind dieser Ansicht.^

Der Bundesrath will sich hier über die in obigen. Berichte ^gemaehte theoretische Gleichstellung der Banknoten und des geprägten Geldes nicht des weitern ausspreehen, er erklärt aber, dass er im All^emeinen die Ansichten der Kommission theilt. Ein näheres Eintreten auf die umständliche Ause.inandersezung des gesezgeberisehen Theils der Frage, welche die zu Rathe gezogenen Fachmänner in besondern Berichten gegeben haben , eraehtet er zur Zeit sür verfrüht . die bezüglichen Bemerkungen werden besser bei der Berathung des Gesezes selbst, wenn es sieh einmal wirklich um ein solches handelt , in Betracht gezogen werden .

Heute handelt es sieh um die Lösung einer Kompetenzsrage, welche.

die seit 1848 befolgte Praxis mehr als zweifelhast gemacht hat; es handelt sich darum, diese Kompetenz aus die Aufstellung der allgemeinen Grundsäze zu beschränken, nach welchen die schweizerischen Banken sieh zu^ riehten haben, wenn sie Banknoten ausgeben uud im Umlauf erhalten wollen.

8^ .^

^

^..

Auf vorstehende Betrachtungen sich stüzend, hat der Bundesrath dle Ehre, die Aufnahme eines Art. 36^ in die Bundesverfassung mt...

folgendem Wortlaut vorzuschlagen : ,,Der ..^und wird im Wege der ^esezgebun^ .Allgemeine ^Vorschriften über die. Ausgabe und den Umlauf der Banknoten ^ufstellen.^ ^ Der Bundesrath benuzt den Anlaß, Sie, Tit., unserer ^^..lkommenden Hochachtung zu versichern.

^ ^ Bern, den 6. De^mber 1870.

Jm ...^amen des schweiz. Bundesrathes, Der B u n d e s p x a s i d e n t :

^. ^. Dubs.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft:^

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890

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Bundesratbsbeschluß betreffend

.die Konzession eines Privattelegraphen fur die Herren Moser -

und Compagnie in Herzogenbuchse.

(Vom 3. Dezember 1870.)

Der

schweizerische Bundesrath,

nach Einsicht des Berichtes des schweizerischen Postdeparteme.nts,

vom 2. Dezember 1870.

in Anwendung des A...t. 4 des Bundesgesezes betreffend die Drganisation der Telegraphenverwaltung, vom 20. Dezember 1854,

beschliesst: Den Herren Moser und Eompagnie in Herzogenbuehse, Kantons .Bern, wird eine Konzession sür den ausschliessliehen Gebrauch einer längs der .Landstrasse angelegten Telegraphenlinie mit rinem Drathe zwischen ihren Fabrikgebäuden in Herzogenbnehsee und Wanenwyl unter nachsolgenden Bedingungen ertheilt : 1. Die zur Verbindung der beiden oben bezeichneten funkte bestimmte Telegraphenlinie soll durch die Konzessionäre und aus deren Kosten erstellt, überwacht, unterhalten und reparirt werden.

2. Die Erwirkung der Erlaubniss zum Bau dieser Linie von Seite der kantonalen oder Gemeindsbehörden (eventuell der Privaten, .durch deren Grundeigenthum die .Linie geführt werden soll) ist aus.ichliessti...h Sache der Konzessionäre.

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Botschaft des Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend die Gesezgebung über das Banknotenwesen. (Vom 6. Dezember 1870.)

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1870

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53

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

14.12.1870

Date Data Seite

881-890

Page Pagina Ref. No

10 006 719

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