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e.

Bekanntmachung.

Jn Anwendung von Art. 8 des Regulativs für die Diplomprüfungen der eidg. polytechnischen Schule wird hiemit bekannt gemach, daß in .Würdigung der bei den Repetitorien und Uebungsarbeiten an den Tag gelegten Leistungen , sowie des Ergebnisses der bestandenen Prüfungen , der schweiz. Schulrath auf Antrag

der Lehrerkonferenz nachfolgenden Schülern des Polytechnikums das Diplom als Jngenieur erteilt hat.

1) nstachlewiez, Karl, von Radom (Polen).

2) Knorre, Eugen, von Mikolafew Rußland).

3) Lembke, Alfred. von .ielee (Polen).

4) Lembke, Konstantin, von Rielce.

^ 5) Mendrochowitz, Leon, von Lemberg Gallizien).

.^) Milkow, Paul, von Werschetz lm Banat.

7) Füller, Karl. von Freudenlhal (osterr. Schlesien,.

8) Olewlnski, Vinzenz, von Grabowlee (Pe.len).

9^ Reali, Karl, von Lugano (Tessin).

10) Saluz, Peler, von Lavin (Graubünden).

11) Speyer, Michael, von Mikolajew.

12) Speyer, Woldemar, von Nikolajew.

13) Stepski, Friedrich, von Verona (Italien).

14) Tauber, Josef, von Nameszlo (Ungarn).

15) Thornbury, Eduard, von Malabar-Hill Britisch Jndien).

16) Wassali, Albert, von Chur.

17) Zollinger, Gustav, von Oetweil (Zürich).

Zürich, den 23. März 1870.

Der Präsident des schwer. Schulrathes G..

Rappeler

420

Bekanntmachung.

Die Cichorienkaffee^abrikanten werden hiemit benachrichtigt, daß, zufolge elner Verordnung der k. k. osterreichischen Ministerien der Finanzen und des Handels vom 1^. März 1870, der aus den gebrannten und gemahlenen ^ichorienwurzeln ge^ wonnene Kaffee, sowohl im reinen ^ustande^ als auch ml^ einem Zusaze von Mohr^ ruben^ ^ukerrüben^ Birnenmeh.^ und ähnlichen Wurzeln und fruchten in ^ukunft belm .^intrill in die osterreichischen Staaten zum ^ollansaze ^on elne.n Gulden oster.^.

Währung per ^en.^ner ^zu 5^ ^ilo) zuge^fsen wird. und zwax im Bruttogewicht nnd ohne .^ükstch^ auf d^e äußere und innere ..^erpakung. --. .^ül^erguiung des srüher erlegten hohern ^olles findet nicht sta^.

Bern, den 2.... März l870.

Das sch^eiz. .^andeIs^ und ^^ude^arte^ent.

Ausschreibung.

^m Auftrag de.^ ^id^. M^li^arde^^r^^eu^ n.^d hie^ni.^ die Lieferung von 40.^0 ^llen Leinwand ^ Leintüchern .^. .^^^ ^^.^ ^^ ^^g^ fu... d^ ^dg^ ^^i^ar^ spiläler ausgeschrieben. D^^ Leinwand soll aus na^.rhalbgebleichte.n l.. ^o^ ^arn ..^r. 18 in ^.e^ u.^^ ^^ns^^^ ^^. ^^d ge.^ier^ .ni^ ...4 Tragen ge..

woben sein. Das Tuch .^...^ i.. .^^^...^^ Wasser rein ausgewaschen und gelanget, im August franeo ^.. ^^.^.. ^^.^.... ^ub^ch.^ ^dg^ San^a^.Maga^n.^er.^a.^r in Bern, geliefert werden.

Lieferungsangebo^estndbis ^ ^^ ^-^ ebenfalls ^...^^ ^ubacher einzureichen, bei welchem auch .^ Leintuch .^^ Must^. einzusehen ist^

Bern, den 2^. März 1870.

Der eidg. Oberfeldarzt.

I ^ .

.

.^l^ann.

421 Bekanntmachung betreffend

den ^eldanweisunasverkehr mit Belgien.

Jn Folge eines unterm ^. März 1870 ^n^ Belgien abgeschlossenen .........st...er...

.trags Tonnen vom 1. April 1870 ^ zwischen der Schweiz und Belgien Geld..

Anweisungen bis zum Betrage ...on ^r. 200 ausgewechselt werden.

Die Ta^e einer Anweisung beträgt.

bis auf 100 Franken .^ 50 Wappen,

über 100 bis 200 ^ranken .... 1 ^ranken.

Für G e l d a n w e i s u n g e n na ch ^ B e l g i e n werden interne Geldanweisung^ cartons verwendet, aus deren Adreßseite in gewohnter Weise der Betrag in ^ranken und Wappen anzugeben ist und welche an das als Auswechslungsbüreau bestimmte ^ostbüreau Basel überschrieben werden müssen, ganz gleich wie die Anweisungen naeh England, Amerika und Rolland.

Auf der .^ükseite des Coupons ist die genaue Adresse des Empfängers ausZuschreiben.

Weder auf der Anweisung noch aus dem Coupon find irgend welche an den Adressaten gerichtete Korrespondenzmittheilungen zulä^ig. .

Die Anweisungen konnen nach ^eder beliebigen Ortschaft adressirt werden, gleichviel ob in denselben eine geldanweisungspstichtige feststelle bestehe oder nicht, indem es .^ache des belgischen Auswechsiungsbüreau ist, die Anweisung an das dem Wol..no.^e des Empfängers zunächst gelegene ^ostbüreau zu versenden, welches die Auszahlung an denselben zu besorgen ha^ Die Tax^e muß vom ..Versender vorausbezahlt werden, und zwar zunächst durch Ankauf eines gestempelten Geldanweisungsear^ons, und dann, indem bis zur er^ .gänzenden .^ekung der sollen Tax^e, auf. der .^ükseile über die Bemerkungen Franko marken ^on entsprechendem Wertl^e aufgeklebt werden.

Die ^ostbüreaur^ und geldanweisungspfllchtigen Ablagen find angewiesen, über die Ausfertigung der nach Belgien bestimmten Mandate die nothlge Anleitung .zu ^r.heilen, und es find diesfalls die nämlichen Muster maßgebend, wie für den Verkehr mit England u. s.w., mit der selbstverständlichen Ausnahme jedoch, daß auf der .^ükseile des Coupons der Betrag nicht anzugeben ist, indem Belgien den

nämlichen Münzfuß hat wie die Schweiz, somit die Angabe des Betrages auf der Adreßselte genügt.

Die G e l d a n w e i s u n g en aus B e l g i e n werden von den belgischen Aufgabe.

stellen ausgefertigt und dem Auswechslungsbüreau Basel übersandt, welches sie aus der .^üksei^e mit einer den Datumsstempel und die interne Aufgabenummer von Baset fragenden .^i^uette beklebt und in Original an die . Auszahlungsstelle versendet.

422 Diese Anweisungen werden von den schwelgerischen ^ostbüreaux, und geld^ anweisungspstichligen Ablagen in ganz gleicher Weise ausbezahlt und behandelt, wie interne Anweisungen.

Bern, den 14. .l.^rz 1870.

Das ^ostdepartement.

.^. ^a.^t^enet.

Programm ^ der

Ausstellung des Vereins .deutscher Zeichenlehrer.^)

.^ 1.

Die Ausstellung finden in Berlin ...om 10. bis 24. April 1870 stall . und wird täglich, mit Aufnahme des 15., von 1l^-4 Ul^r gegen ein entrée von 2^ Sgr. geoffnet sein.

Aussteller und Eingeladene haben freien Eintritt.

§

.^.

^

.^weck der Ausstellung ist . dem allgemein gewordenen Streben, die Beschaff tigung mit den zeichnenden Künsten zu verallgemeinern und den Unterricht im Zeichnen zu heben, dadurch entgegenzukommen, daß man den Zeichenlehrern, sowle dem gesammlen Publikum eine Uebersicht darüber verschaffe, was in dem Gebiete des Zelchnens momentan geleistet wlrd, und was für Anstrengungen gemacht werden, noch hohere Leistungen zu erzielen.

^

.^.

Zur Beschickung der Ausstellung werden eingeladen^ 1. Alle Unterrichls^Anstallen, sowohl diejenigen, welche sich ausschließlich, wie auch die, welche sich nur theilweise mit dem Zeichenunterricht befassen.

2. Alle Zeichenlehrer, öffentliche wie privale.

3. .^ünst..er und .private, welche sich im Befitze besonders schatzbarer Unterricht.^

mlttel befinden.

4. Fabrikanten und ^ersertiger von Modellen für den theoretischen oder prak..

tlschen Zeichenunterricht.

.^) Die Generalversammlung des Vereins Deutscher Zeichenlehrer findet am Ostermontage, den 18. April, Abends ^ Uhr, in einem noch zu bestimmenden L^ ^kale statt. --. Gäste willkommen.

423.

^. Buchhändler und Verleger. welche sich lm Besitze von ^orlagenwerken oder^ überhaupt von solchen Werken befinden, die auf das Zeichnen Bezug habe.....

^. Händler von ^eichen.^Utenstlien und Materialien.

.^ Die Ausstellung wird drei .^auptgruppen umfassen ^ 1. Modelle und Vorlagen, 2. Arbeiten von Schülern aller Art, 3. Utensilien un.^ Materialien.

.^ ^ Die Ausstellung findet statt unter Verantwortlichkeit des Vereins Deutscher Zeichenlehrer, der für das Jahr 1870 seinen .....ororl. in Berlin hat.

Die .Vorbereitungen der Ausstellung übernimmt ein vom herein ernanntes Comité unter dem Titel. Comile für die Ausstellung des Vereins Deutscher Zei^.

chenlehrer.

Briefe und Sendungen find an dieses Comité unter der Adresse des .^or^ fitzenden des Vereins Deutscher Zeichenlehrer. I^r. .^. .^ertzer, in Berlin, ^..agazin^ straße 1^, zu richten.

^.

Wer die Aufstellung beschicken will, hat davon dem obengenannten Comile eine definitive Anzeige bis spätestens den 10ten März 18^0 zu machen (s. ^ 7.). ^.ach erfolgter Anmeldung wird den Ausstellern ein gedrucktes formular zugestellt welches fie genau auszufüllen und gleichzeitig mit ihren Gütern einzusenden haben. Die^ Anlieferung der Ausstellungsgegenstände muß portofrei vor dem 1. April erfolgt sein.

.^ 7.

Das Comité hat das ^.echt, alle Gegenstände zurückzuweisen.

1. welche nicht rechtzeitig ^ .^) angemeldet find, 2. welche bei der Cinlieferung nicht von dem in .^ ^ genannten formular be^

gleitet find, .^. welche durch ihren Umfang oder ihr großes Gewicht der Aufstellung Schwierig^ keiten in den Weg setzen. .

^8.

Jeder Gegenstand muß mit einer mehr oder weniger delaillirten Beschreibung ..resp. .^erzeichniß ^versel^en sein, aus welcher das Publikum den ^amen des ^er^ fertiger^ und resp. den ^weck, ^reis .e. des Gegenstandes ersehen kann.

Bei Schülerzeichnungen ist außer dem ^amen des Schülers möglichst auch das Alter, die auf die Arbeit verwendete ^eii und die Art und Weise der Darstellung (beispielsweise ob Copie oder nach der ^alur) anzugeben.

Außerdem ist zu wünschen, daß Schülerzeichuungen ein und derselben Art und ein und derselben Anstalt ein möglichst gleicharmiges format haben.

.^

^

.^

^

.^ür l.ie Versicherung der ausgestellten Gegenstände gegen Feuerschaden sorg^ das Ausstellungseomité in dem Falle, daß auf dem Ausstellungssormulare die be^ treffende .Rubrik gehorig ausgefüllt ist.

Um Beschädigungen oder den .Verlust der Ausstellungsgegenstände zu vermeiden, .werden die nolhigen Vorsichtsmaßregeln von Seiten der Ausstellungseon.mission.

424 ergriffen werden, eine eigentliche Verantwortlichkeit aber kann den .Ausstellern gegenüber nicht übernommen werden.

^ ^ 1t.

Jn allen fällen, wo eine würdige Ausstattung der Ausstellungsgegenstände wünschenswert ist, hat der Aussteller dafür Sorge zu tragen, resp. die ^ermittlung des Ausstellungseomit.^s in Anspruch zu nehmen.

.

^ 12.

Während der Dauer der Ausstellung konnen die eingelieferten Gegenstände nicht zurückgezogen werden.

^ .^

^.

Die Rücksendung der Gegenstände erfolgt unmittelbar nach dem Schlusse der^ Ausstellung. .^ür diejenigen, welche nicht selbst für die Wiederverpackung und .Rücksendung der Waaren Sorge tragen kennen , geschieht die Verpackung und Rücksendung durch das Ansstellungseomite , und zwar sur Rechnung und Gefahr der Einsender.

.^

^

Jedem Aussteller steht ein .^assepartoul für die Ausstellung zu Gebote.

^ 1o.

Die Entscheidung der .^rage, ob und in welcher Weise hervorragenden Lei.^ stungen auf der Ausstellung eine ofsentliche Anerkennung zu Theil werden solle, hat sich das .Comité noch vorbehalten.

Berlin, im Februar 1870.

Das .^...n.it^ f^r die ^^^...n.^.g des Vereins Dentsche... ^eichente^....e^.

Ausschreibnng.

Die Stellen eines Büreauchefs und eines Sekretärs des eidg. Artilleriebüreau in Aarau werden hiemit zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Die Jahresbesoldung für erstere S.elle beträgt ^r. ^00, für leztere Fr. 1.^00.

Schweizerbürger, welche auf die eine oder andere dieser Stellen reflekliren, haben il^re. Anmeldung schriftlich und unter Beilegung der no^higen Zeugnisse über

ihre Befähigung bis spätestens den .^. April nächsten dem eidg. Mi.itärdepar..

temenl^ einzureichen.

Bern, den 17. .....i.ärz. 1870.

.^id^. ^i^^^e^a^^^ent.

Zolltarif für die Anfuhr nach dem Kaiserftaate ^ esterreich und dem Königreich Ungarn, gemaf. der am 30. .^ember 18^9 ^wischen .^esterreich und England abgeschlossenen Nachtrags^onventlon, welche durch das kais. kön. Ftnan^ und .^andelsm.u.steriunt mit .^. Februar 1870 in Volt^ehung gese^t worden ist.

^ .

Auf Grund de... ...Irtikels 1 des Vertrages zwischen der Schweiz und dem .^iserstaale Oesterreich vom 12^20. ^ezeinber t 8.^ findet dieser Tarif auch auf die .Einfuhr aus der Schweiz nach Oesterreleh Anwendung.

.Zentner B a u m w o l l e n w a a r e n, d. i..

Webe^ und Wirlwaaren aus Baumwolle oder aus Baumwolle und keinen, auch in Verbindung mit Metallfaden oder gesponnenem Glase, fe.^och ohne Beimischung von Seide, Wolle .oder and.^ r e n Tl^.erl^aren. . . . . . . . . . . . . . .

a^ ..Gemeinste, d i. .

Dochte, g^webl.^ .Eitler (.^^.l^)^ Gurten, ^e^e (^isch^ ^ferde^, ^ogel^ und ahn..iche grobe ^e..^), auch gesteift ^u^ernet^e .^i^ ne^)

.

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l^^ Gemeine, d. l. .

fl. kr.

12

1. Gla^e, ^nichl geu.uster^e^ rol^e (au^ rohem Garn ^erfer^ .^ig^e^ dichte We^ewaaxen, auch gel^per.^ eroifir^ gerauht oder

apprelirt,

gebleicht

.

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.

dann 2. Gemusterte, rohe, dichte ^ebewaaren . . . . .

Alle diese unter ^. l und 2 genannten Waaren. mlt nahme der sammtartigen ^mii^ aufgeschnittenem oder aufgeschni^eneu^ Flor) und der un.^er l^) begriffenen

1l.

. .

Ans^ nicht . .

c) Mittelfeine, d. i..

1. Glatte, dichte Webewaaren, gefarbt . . . . . . .

2. Gemusterte, dichte Web.^waaren, gebleicht oder gesarbt . .

d) l. Undichte Webewaaren, roh . . . . . . . . . .

2. Al.e mehrfarbigen und alle ro^hgefarb^en dichten Webewaaren .^. Alle ^Sammte und sammtar^igen Webewaaren mi^ ausge^ schnitienem oder nich^ aufgeschnittenem ^lor) . . . .

4. Band^, ^nopfmacher^, ^osamen^ler^ und Strumpfwaaren, anch Mobelne^e und bobbine.^artige ^orhängestosfe . . .

5. Alle bedrucken dichten Webewaaren . . . . . . .

Alle diese un^er ^. 2, .^, .^ nn^ ^ genannten, insoweit sie nichi^ uni^er e^ und f) begriffen flnd . . . . . .

426

^er

.^en tner .

.

.

kr.

e) Feine, d. i. alle undichten Webewaaren, ausgenommen dle unter d) und t) genannten . . . . . . . . . . . . . 45

.

f) Feinste, d. i. Tülle englischer Facon .^oooinet.s, pet.inets), mit Ausnahme der unter d) 4 genannten ^orhängestoffe, ^Spitzen und gestickte Webewaaren, und alle Waaren in Verbindung mit Metallfäden oder gesponnenem Glase . .^ . . . . . . .

.

^0

^ o I l e n w a a r e n , d. i.^ Alle Webe^ und Wirkwaaren aus Wolle ^oder anderen Thierhaaren, auch in Verbindung mit Metallfäden oder gesponnenem Glase oder mit anderen nicht seidenen Webe^ und Wirkmal^erialien.

a) Gemeinste, d. i. Rotzen, .^alinatuch, Matrosentuch .^i^ona), ^oden, Oeltücher, Preßtücher (Filtrirlücher), Siebboden und Gestechte ^Seile. Taue) aus Pferdehaaren ohne Verbindung mit andern Materialien, .^ulabschnilte, Tuchenden, Fußtepplche aus ^und^, .^all..^ oder ^indhaar, Filze (auch geleert und lakirt),

unbedruckt Walzenüberzüge ^endlose Filze), Gitter uud ge^

knüpfte ^etze, beide ungefärbt, .^aarsohlen (für Stiefel und Schuhe aus Filz, auch auf einer Seite lakirt), dann Gurten .

4 50

l^) Gemeine, d. i. gewalkte, nicht bedruckte und nicht sammlarllge Webewaaren, nicht bedruckte ^llzwaaren, auch ^ußleppiche mit Ausnahme d e r unter a^ genannten . . . . . . . . .

Und ...om 1. Jänner 1871 an . . . . . . . . .

18 15

^

c) Mittelfeine, d. i. .

1. Alle sammtartigen, alle ungewalkten, dichten und alle be^ druckten Wollwaaren , ausgenommen die unter d) und e^ genannten

.

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2. Posamentier^, .^nopfmacher^ und Strumpfwaaren

.

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. .

d^ feine, d. i. Tülle nnd andere undichte W^bewaaren, ausge^ nommen die un.^er e) genannten ^ auch Shawls und ShawIs^ tücher (ohne Beimischung ^on Seidel . . . . . . . .

^ .^5

^ 50

.

e) feinste, d. i. Spitzen ^auch Spitzen^ücher,, gestickt Webewaaxen und alle Waaren in Verbindung ^.i^ Metallfaden oder gespon.

nenem

Glase

.

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.^0

.

Bern, den I5. März 1870.

.^as schweiz. ..^ande^.^ und ^.^llIde.^arten^en.t.

427 ^rbschaf^ufforderung.

Unterm .^ September 18^ starb ln Guamaearo auf der ^nsel ^uba Don ^ o r en z o Math.^s, gebürtig aus der Schweiz (Ort und ^anl^n sind nicht be^ kannl.), mit Hinterlassung von ^ermogen, welches infolge der beendigten Liquidation ^uf den Betrag von ^r. ^8,591. 05 Ct. ansteigt. Durch .Vermittlung des schweig rlschen Bundesraths , beziehungsweise des schweiz. Consuls in pavana , als Be^ vollmächtigter von aargauischen Crbprätendenten, haben die spanischen Behorden auf Cuba dieses ^ermogen zu fanden der berechtigten .^r.ben in der Schweiz heraus^ gegeben.

.^

^er Bundesrath hat nun die Berichte des Cantons Aargau als zuständig be^ zeichnet zur Thellung der Math.^schen Erbschaft, und es ist hierauf das Bezirks..

Bericht .^heinfelden, in dessen Bezirk die Mehrzahl der aargauischen Crbansprecher ^vohnt, als zu dieser .^rbverhandlung gerichtszuständig erklärt worden.

Demnach ergeht hiemit an alle diejenigen, welche auf die Beerbung des auf Cuba verstorbenen Don Lorenzo Math^s aus der Schweiz Anspruch machen, die ^eremtorische öffentliche Aufforderung, sich über ihre ^rbansprüche bis und mit 1^.

^uni 18.^0 bei dem Bezirksgericht .....heinfelden auszuweisen.

^m ^alle der ^ichtbestreitung Würden die gedachten aargauischen ^räsumtiv^ ^rben in den Besitz der Erbschaft eingewiesen werden, immerhin unbeschadet all..

fälliger ^äherrechte Dritter, welche gegen die Crbbesttzer auf gesetzlichem Wege geI..

.tend zu machen wären.

....heinfeIde.., den 5. März 1870.

Samens des Bezirksgerichts, Der ..l^iee^erichtsprästdent .

.

.

^ n ^ i .

Der Gerichtsschreiber.

^. .^a.n.^e^...

Anzeige.

Da nun auch die französische Regierung beschlossen ha^, die päpstlichen Sil.

bermünzen von ihrem Territorium zu entfernen, und diese SchIußnahme zur .^olge haben dürfte, daß dieselben in der Schweiz und ^namentlich an den Grenzbüreau^ an Zahlungsstalt oder zur Auswechslung angebogen würden, so glauben wir an den unterm 7. ..^uni vorigen Jahres vom Bnnde.^ra.h gefaßten Beschluß erinnern z....

sollen, wonach sämmtlichen eidgenössischen fassen die Annahme genannter Geld^ sorten u n t e r s a g t ist.

428 Die Bundeskasse ist angewiesen, sedes etwaige, ln Geldsendungen der .^aupl^

zoll^ und .^reispostkassen enthaltene päpstlich.. Stük unnachstchtlich zurükzusenden.

Bern, den 8. März 1870.

.^idg. . ^ l n a n z d e p a r t e m e n t , Der Stellvertreter ^ J. fallet ^enel.

Bekanntmachung.

Die schweizerischen Industriellen und Handelsleute, welche mit Spanien ln geschäftlichem Verkehre stehen, werden hiemi^ benachrichtigt, daß das unterzeichnete Departement den neuen spanischen Genera.^aris .^om ^ . August 18^. nebst den

bis 15. ^ebruar 1870 seitens der spanischen ^ollbehorde erfolgen Berichtigungen und .Interpretationen, lm Druke ha.. erscheinen lassen, und da^ dieser Tarif in der .Kanzlei des schweizerischen .^andels.^ und ^olldepartemen^, sowie bei allen .^an^ns^ kanzlelen, ihnen zur Verfügung steht.

Bern, den 1. März 1870.

.Das schweiz. ..^ande^ und ^^^de^a^e^nent.

..^n^^chreibnng .t.on erledigten .^te..len.

(Die Bewerber müssen lhren .Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und por.^ fr e l zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen lm ^aIle seln, ferner wird von ihnen gefordert, daß sie lhren ^ a m e n , und außer dem Wohnorte auch den ^ e l m a l ^ o r t deutlich angeben.)

1) P o s t k o m m l s ln W l n t e r t h n r . ^ahresbesoldung , bel der .Ernennung. zu bestimmen. Anmeldung bls zum l... Aprll 1870 bel der .^reispostdlre^lon

^ürlch.

2) P o s t h a l t e r und B r i e f t r ä g e r ln G o t d b a c h ^Bern,. Jahresbesoldung, bei der .Ernennung zu bestimmen. .Anmeldung bis zum .^. April 1870 bei der .^reispostdirektion Bern.

^

429 .^) T e l e g r a p h i s t in .^ermanee .^Genf). Jahresbesoldung Fr. 120, nebst Depeschenpro.^iflon. Anmeldung bis zum 12. April 1870 bei der Telegraphen..

Jnspel^lon in Lausanne.

4) T e l e g r a p h i s t ln ...^andoe u v r e s (Genf^.. Jahresbesoldung Fr. 120, nebst Depeschenproviston. Anmeldung bis zum 12. April 1870 bei der Tele^ graphen^nspektlon in Lausanne.

1) Einnehmer der Zollette Mumps (Aargau). Jahresbesoldung Fr. 400, nebst 4 ^ der .Solleinnahme. Anmeldung bis zum 28. März 1870 bei der

Zolldlrektion ln Basel.

2) P o s t h a l t e r ln A u ß e r s i h l (Zürich.. Jahre^ besoldung , bel der Ernennung festzusezen.

.^) B r i e f t r ä g e r in A u ß e r s i h l . ^Jahresbesol..

dung, bei der Ernennung festzusezen.

Anmeldung bis zum ....0. März 1870 bei der ^relspostdirel^lon

Zürich.

4) B r i e f t r ä g e r in ^ o n a ^St Gallen). ^ahresbesoldung^ bei der Ernennung festzusezen. Anmeldung bis zum .^0. März 1870 bei der ^reispostdirektion

St. Gallen.

5) P o s t h a l t e r und B r i e f t r ä g e r in . ^ s c h o l z m a t . . (Luzern). Jahres^ besoldung , bei der Ernennung sestzusezen. Anmeldung bi^ zum .^0. März 1870 bei der ^reispostdireklion Luzern.

..^ P o s t k o m m i s in ^ e u e n b u r g .

^ahresbesoldung nach den Bestimmungen

des Bundesgesezes ..^m ...0. Juli I858. . Anmeldung bis zum .^0. März 1870 bei der .^reispostdirellion ^euenburg.

7) Telegraphist in Pfungen ^Zürich). Jahresbesoldung Fr. 120, nebst Depeschenproviston.

Anmeldung bis zum 5. April 1870 bei der Tele^ graphen^Jnspektion in Zürich.

8) Telegraphist in S e m i o n e (Tesstn). Jahresbesoldung Fr. 120, nebst Depeschenproviston. Anmeldung bis zum 5. April 1870 bei der Tele^ graphen^nspeklion in BeIlenz.

9) Posthal.^er und B r i e f t r ä g e r ln ^ e r m a t t ^Wallls). JahresbesoI.

dung Fr. 720. Anmeldung bis zum .^0. Marz 1870 bei der ^reispostdlrek..

tion Lausanne.

.10^ Telegraph lstin Außer s l h l ^Zürich). ^ahresbesoldung Fr. 120, nebst Depeschenpro^lslon. Anmeldung bis zum .^t. März 1870 graphen.^nspeklion in Zürich.

bel der Tele-

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1870

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12

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

26.03.1870

Date Data Seite

419-430

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10 006 448

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