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Bericht des

Bundesrathes an die h. Bundesversammlung, , betreffend die Handfeuerwaffen der Berittenen.

(Vom 2. Dezember 1870.)

Tit.l Die durch Bundesbeschluss vom 23. Dezember v. J. von Jhnen angeordneten Versuche mit der Kavalleriebewassnung haben im Verlaufe dieses Jahres stattgesunden, und wir beeilen uns, Jhnen austragsgemäss Berieht und Antrag über die bei den Berittenen einzuführenden Handsenerwassen zu unterbreiten.

Die Versuche des laufenden Jahres wurden ausser mit den srühern Versuchsmodellen namentlich mit 90 neuangesehasten Repetixkarabinern durchgeführt, und zwar in allen drei Dragonerrekrutenschulen, welche ans die Daner von 60 Tagen ausgedehnt waren. Sodann wurden aud.. mit einigen Pistolen- und Revolver -Modellen, und zwar bei der Kavallerie und der berittenen Artillerie Versuche gemacht.

Das Resultat dieser Versuche lässt sich in Kürze dahin zusammensassen .

Bei einer gegebenen Jnstruktionszeit von 60 Tagen wird der Mann . abgesehen von seiner übrigen Ausbildung als Reiter, aueh mit der Handhabung der Feuerwaffe so vollkommen vertraut, dass er zu Bserde und zu Fuss gute Resultate erreicht. Die Dressür der Bserde

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ist eine so vollständige . dass es zu seltenen Ausnahmen gehort , wenn einzelne ^serde am Ende einer Schule sieh im Feuer nicht vollkommen ruhig verhalten. Das Urtheil von .^..sfizieren und Mannsehast alle.. derjenigen Trnppenabtheilnngen , bei welchen ^Versuche mit Karabinern gemacht wnr.^e.. . geht so zu sagen einstimmig dahin , dass bei den Dragonerko^npagnien die fistole durch den Karabiner zu ersezen sei. Diese .^nsi.^t theilt auch die ^vom Militärdepartement zur Begutachtung der Frage niedergesezte Spezialko.nmission , dagegen walten noch einige Zweifel über das zu wählende Modell.

Die Kommission hatte sieh ursprünglich für das Repetiershstem ausgesprochen. Sie ging l^abei von dem Gesichtspunkte ans , dass wenn

b..i irg..n^ einer W..ffe die Einführung des Repetitionss^stems angezeigt

sei , ^ies bei den Berittenen der Fall sei , wo das Laden aus der Batrontasche so ansserordentiieh erschwert und wo bei der Kürze der vorkommenden F...u..rges...ehte eine uni so grossere Jutensität des Feuers n.u...sehb..r sei. Rach ^en Versuchen war die Kommission dessl^alb in ihrer Ansicht über Einsühruug des Repetitionss^stems etwas wankend ^...worden. weil sie das zum Vexsuehe verwendete Modell zu schwer fand.

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Die mit Pistolen un... Revolvern gemachten Versuche haben eben so wen g wie ^iejeni^en mit Karabinern zu einem bestimmten Modelle ges..l..rt . .^o^h schont es nicht m^.hr ^weiselhast , dass es der Wasseuteehnik ^. Bungen ist, devolver z.i erstellen, welche als Kriegswesen verwendet werben kennen.

^bsehon nun die ^rage d.^r Bewaffnung der Beritteneu mit Bezug ans ....as ^n wählende Modell noch nicht ganz zum .^lbschiusse gekommen ist, so glauben n^ir . doch m^t ^er Vorlage eines Gesezeutwurfs ., mit ^.^chem grnn^säzlich fur .^ie Unteroffiziere und Soldaten der Dragonerkompagnien die ^ewassnu^g u.it de^n Karabiner, für die übrigen Berittenen ^er K^o.rller^e unl^ Artillerie die Bewaffnung mit einer Bistole, resp. eiu...^. Revolver ausgesprochen wird, nicht mehr länger ^ogern zu sollen. Jst die ^rage. oo ein Karabiner eingesührt werden soll, einmal gru....^lich entschieden , so .vir... die Wahl des Mo.^elles kaum u.ehr lange aas sich ^vart^..n lassen , und je^.^.^falls hoffen wir die nothigen .....^a.fen fur ^ie B..w..ssnnn.^ der nächstjährigen Rekruten beschaffen zu ^nnen.

Da anch schon sür das Jnfanteri^..gewehr die Festsezung der Ordouna^ ^...n. Bundesrathe überlassen worden ist , so nehmen wir an, dass ..^ie ihm auch für ^...s Modell des Karabiners, resp. der Bistole die gleiche Ko^..p..ten^ einräumen werden.

Was nun die ^runds.^liehe ^rage der Einführung des Reiter^Ka^rabi^...rs b^rrifst, so glaub...n ^oir e.niaeh, aus unsere Botsehast vom 23.

^^ob...r l .^8 v e r w e i s e n ^u sollen. W^r sprachen uns damals in Sachen

u..ie folgt a.^s :

940 . ,,Unsere Kavallerie wird wohl nur in .ansnahms.veisen Fällen da^n gelangen, als Massenkavallerie verwendet zu werden. dagegen wird sie namentlich im Voroosten- und .^nn^s.h...sl.er...ienst, sowie i.n kleinen Kriege eine Rolle spielen. U.n sie sür diesen Dienst unabhängig und unter^ nehmend zu machen, mnss sie mit einem weittragende.. ..^........hre versehen sein, welches ...as moralische Element der .^.r.ivpe erhoht. D.^r.h die B..n..affnu..g mit dem Karabiner wird die Verwendbarkeit der Kavallerie erweitert, indem ihr gestattet wird, momentan dur.h abgesessene R.iter die Rolle der Jnfanterie zu übernehmen , da wo bei Mangel an Jn^.

fanterie eine derartige ..^..r.venduug am Vlaze ist, wie bei Verteidigung von ^efilen, Besezung von kleinen Waldungen n. s. w.

,.Der Karabiner ist bereits bei der Kavallerie verschiedener Armeen

eingeführt nnd hat sich dort in der Kriegsprar^is bewahrt. Gleichwohl

hegte mau Bedenken, ob eine Kavallerie mit so kurzer Dienstzeit, wie die unsere immer haben wir... , es^ in der Vserdedressnr, sowie in der Sehiesssertig^eit so weit bringen werde, um mit Vortheil mit Karabinern bewaffnet werden zu konuen. Es wurden desshalb mit zwei verschiedenen Detajchementen Versuche angestellt. Der eine dieser ^ersu.he fand im Jahr 1867 mit 20 waa.^tländisehen Dragonerrekrnten in Bi.^e . d^r andere im lausenden Jahre mit einem Detasehement von Dragonerre.^ kruten von sechs Kaulouen in .^larau statt. Die zn diesen Versuchen bestimmte Leute wurden beim Beginn einer .^e.krutensehnle ohne weitere Auswahl bezeichnet, während der Schule speziell ans die nene W..fse, mit erhohter Sorgfalt sür die Bferdedressnr eingeübt und nach Been^igung der gewohnliehen ^ehnldienstzeit un^. Entlassung der übrigen Rekr...ten noch 14 ^age im Dienst behalten. Das Resultat dieses Unterxiehtes , der so^nit im Ganzen acht lochen dauerte, war ein über alle Erwartungen günstiges .^ na^neutlich muss .^ies mit Bezug ans die Dressur der ^ser.^e gesagt werben, welehe beim ^chiessen eine merkwürdige Ruhe bewiesen. Weniger günstig waren die erreichten ^ehiessresultate , was jedoch der sehle..hteu Qualität der verwendeten Wasseu zugeschrieben werden n.uss.

,,Um sich zu überzeugen, ob die gewonnenen Resultate, namentlich be^ügli..h der .^ser^edressnr von einem Dienste zum andern, nicht verloren gehen, wnrde diejenige Mannsehast, welche leztes Jahr aus den Karabiner eingeübt ^vor^en war, im lassenden Jahr auf seehs ..^age zu einem Wiederho^.ngsknrse besammelt, und es zeigte sich auf wirklieh überragehende W^ise, dass die Pferde naeh einem Jahre no^h eben so rnl,ig im Feuer standen, wie unmittelbar naeh ihrer ersten Justra^tion.

,,Es ist also nieht ^u l^sürehteu , dass eine Instruktion von acht Woehen Mann und .^serd nieht hinlänglich aus den .^tau^pnnkt bringen, um mit aller B^rahigung den Karabiner einsül^reu zu tonnen , ja es wir^ dabei g^.viss in mancher B^iehnng das bisher in den R..krnte..schulen Erreichte überholt. ...llle Sachverständigen aber, .die wir angehort

9^ haben , sind der Ansieht . dass eine Dieuftdauer von acht Woche.. nnerlässlich sei . wir werden daher anlässlich der Vorlage einer neuen Militärorganisation hierauf Rüksieht nehmen.^ Unsere damalige Ansicht vom Werth^des Karabiners für die Bewasf^ung der Reiter ist durch die neuern Kriege bestätigt worden. Demge.näss hat sich denn auch, u..ie wir dies bereits Eingangs der Botschaft bemerkt haben , die .Ansicht bei den betressenden Truppenteilen nun in so bestimmter Weise sur den Karabiner ausgesprochen, dass ein längeres Vrovisorinm von ^sehr übelm Einflusse.^sein müsste.

Die gegenwärtigen Vistolen sind von so geringer .Qualität , dass man aueh für diejenigen ..Truppenteile , welche mit .l^stol^.n bewaffnet bleiben sollen , unverzüglich um eine bessere Bewaffnung sieh umsehen muss, welche neuere Waffe jedenfalls den Fortschritten gemäss, die in dieser Richtung gemacht worden sind, eine Bistole sein muss, mit welcher wenigstens .^vei Schüsse nacheinander losgeseuert werden konnen , also ^ntwet.e... eine mehrläufige fistole oder ein Revolver. Da an.h hier die ^..stsezuug des Modelles dem Bundesrathe überlassen werden wird , so halten wir dafür, dass ein grnn^säzlicher Be.sehluss schon je^t anlässlieh der Karabinersrage gefasst werden konne.

Die Koften^betressend , beantragen n.^i.r , die Ansehassungs^osten .^er neuen fistole, ^..ele.he nicht viel hoher ^u stehen kommen wird, als ^das bisherige Bistolenpaar, d...n Kantonen zuzu^eis...u.

Die .Rosten der Karabiner werden beantragt, in gleichem Verhältnisse ^aus Bnn^ und Kantone ^.. vertheilen, ^..ie l^iej^nigeu der Jnfan^ . teriegewehre, nän.lieh z... drei unb ei^ ^iertheil. Wenn der Karabiner n..^ zngehoxige Munition ^u ^r. 80 berechnet .^ird und der^ reglementarische Stan.^ .^er .^e.vehrtrageuden von 22 Kompagnien zn je 64^ im Gaumen zu 14.)8 Ge^vehrtragenden , so steigen die ersten .^nschafsnngskosten auf Fr. 112,640.

. sür den Bund aus .

für die Kantone aus .

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Fr. 84,480 ..

28.160

^r. 1.2,640 Die dem Bunde zufallenden Kosten beantragen ordentlichen Budgets der nächsten Jahre zu nehmen.

wir

aus die

Bern, den 2. Dezember 1870.

Jm Ramen des seh.^eiz Bundesrathes ,

Der B u n d e s p r ä s i d e n t : ^r. .^. Dubs.

Der Kauzler der Eidgenossenschaft:

Schiel

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Beschlußentwurf betreffend

die Handfeuerwaffen der Berittenen.

D i e B n n d es v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft,^

naeh Einsichtnahme einer Botsehast des Bundesrathes vom 2. Dezember 1870, beschliesst: Art. 1. Die berittenen Offiziere und Unteroffiziere und die Trompeter der Artillerie erhalten eine Repetierpistole (mehrläufige fistole oder Revolver).

Art. 2. Ebenso werden mit der R^.petierpisto.e bewaffnet die Offiziere, ^eldweibel, Fouriere und Trompeter der Dragonerkompagnien.

und die Offiziere, Unteroffiziere, Trompeter und Soldaten der G..iden^ kompagnieu.

Art. 3. Die Wachtmeister, Korporale und Soldaten der Drago^ nerkompagnien werden mit Karabinern bewaffnet, welche die gleiche Mnnition führen, wie die kleinkalibrigen Gewehre der Jnsanterie.

Art. 4. Die Anschaffung der Vistole ist Sa.^e der Kantone.

Au die Kosten ^ex ersten Anpassung der neuen Karabiner und der dazu gehörigen Mnnitiou trägt der Bund drei Viertheile, die betreffen^ den Kantone einen Vierlheil bei. Die Erhaltung ^und Ergänzung dieser Waffen und Mnnition liegt den Kantonen ob.

Art. 5. Die nähere ^rdonnan^ der Handfeuerwaffen der Berittenen bestimmt das Reglement.

Art. 6. Der Bundesrath ist mit der Vollziehung dieses Besehlnsses beauftragt.

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Botschaft des

Bundesrathes an die h. Bundesversammlung, betreffend die Werthung fremder Geldsorten.

(Vom 2. Dezember 1870.)

Tit. l Die Geldkrise, welche in den Monaten Juli und August 1870 über die Schweiz hereingebrochen ist, hat ausnahmsweise Massnahmen noth-

wendig gemacht und auss klarste die Abhängigkeit dargethan, in welche.:

zur Zeit unser Handel und unsere Gewerbe hinsichtlich ihrer Umlaussmittel sich befinden. Kaum machte sich diese Krise fühlbar , so wandte man sich von allen Seiten an die Bnndesbehorde .und verlangte von ihr Hilfe und Beistand. Jnmitten der allgemeinen Bestürzung machten

sich eine Menge Vorschläge geltend , welche alle dem Uebel Abhilfe

bringen wollten , von denen aber mehrere dasselbe unzweifelhast verschlimmert und zugleich den Kredit der Eidgenossenschaft gefährdet hätten.

Bei dieser Sachlage glaubte der Bundesrath, zum ersten Male von einer Besugniss Gebranch machen zu sollen , welche ihm der Art. 9 des

eidgenossischen Münzgesezes vom 7. Mai 1850 einräumt.

Dieser Artikel lautet wie folgt:

,,Den öffentlichen Kassen der Eidgenossenschaft ist es untersagt, andere als gesezliche Münzsorten an Zahlung zu nehmen. Rur in ausserordentlichen Zeiten , wo infolge eines hohen Wechselkurses Mangel an gesezlichen Münden eintreten konnte, sollen diese Kassen ermächtigt sein..

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Bericht des Bundesrathes an die h. Bundesversammlung, betreffend die Handfeuerwaffen der Berittenen. (Vom 2. Dezember 1870.)

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Bundesblatt

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In

Foglio federale

Jahr

1870

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

54

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

24.12.1870

Date Data Seite

938-943

Page Pagina Ref. No

10 006 729

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