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Schweizerisches Bundesblatt.

XXII. Jahrgang. lll.

Nr. 54.

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24. Dezember .l87().

B o tsch ast des

Bundesrathes an die h. Bundesversammlung, betreffend den zwischen der Schweiz, .Oesterreich und Bauern abgeschlossenen neuen Staatsvertrag über die Herstellung einer Eisenbahn von Lindau über Bregenz nach St.

Margrethen, sonne von Feldkirch nach Buchs.

(Vom 30. November 1870.)

Tit.. .

^ Wie wir bereits in unserer Botschaft pom 11. Dezember v.^J.^) betretend die vou der Regierung von St. Gal.en eingereichte Konzession für den Bau und Betrieb von Eisenbahnen (beziehungsweise Au..

schlusstreken) von der österreichisch-schweizerischen Grenze bei Brugg bis St. Margrethen und von der sehweizerisch-liehtensteinischen Grenze am Rhein bis Buchs berichtet haben, ist, nachdem osterreiehischerseits durch Reichsgesez vom 20. Mai l 86.) die Erstellung einer Eisenbahn von Bludenz über Feldkirch und Bregenz an die österreichisch-bayerische Grenze bei Leiblaeh mit Zweigbahneu von Lantrach an die österreichisch schweizerische Grenze bei St. Margreten und von Feldkirch an die Rheingrenze bei Buchs dekretirt worden, durch Rote der österreichischen

Gesandtsehast vom 26. August l869) der Autrag gestellt worden, es

.u.ochte schweizerischerseits zu dieser Abandernng ...es frühern Projekte der sogenannten B...denseegürteibahn die Znstin.mung ertheilt, beziehungs-

^) Sielte Bundesblatt vom Jahr 1869, Band III, Seite 612.

Bundesblatt. Jahrg. XXII. Bd. III.

7.)

906 weise zu einer entsprechenden Revision des bezüglichen Staatsvertrage^ vom 5. August 1865^) Hand geboten werden.

Rach dem Wortlaute der von Oesterreieh gemachten Anregung würde es sich bei fraglicher Vertragsabänderung lediglich darum gehandelt haben, an die Stelle der im Vertrage vom 5. Angnst 1865 vorgesehenen Zweigbahn Feldkirch-Rüthi eine solche Feldkireh-Buehs zu sezen.

Wir glaubten uns jedoch nicht hieraus beschränken zu dürfen, sondern hielten es als der Sachlage angemessen, in Erwägung zu ziehen, ob nicht bei Anlass einer solchen Vertragsabänderung mit Rüksieht ans die seit dem Abschlnss des fraglichen Vertrages eingetretene Veränderung der Verhältnisse ausser dem Art. 1 aneh noch andere Bestimmungen einer Revision unterstellt werden sollten.

Wir gaben daher, nachdem wir uns hierüber znvor noch mit der Regierung von St. Gallen ins Vernehmen gesezt hatten, der österreiehischen Gesandtschaft die Erklärung ab, dass wir bereit seien, unter bestimmten, näher zu vereinbarenden Bedingungen auf die gewünschte Modifikation einzugehen und demgemäss zu Unterhandlungen über Abändernng des Vertrages von 1865 Hand zu bieten.

Als Abgeordnete für diese Unterhandlungen, sür welche in erster Linie W i e n als ^onserenzort in Aussicht genommen wurde, bezeichneten wir die Herren Minister Tschudi in Wien, Ständerath J. Weber in .Luzern und .^tän..erath A. O. Aepli in St. Gallen.

Da es sieh in dieser Angelegenheit zunächst um Anschlüsse auf dem Gebiete des Kantons St. Gallen handelte, so ermangelten wir nicht, die dortige Regierung zur Vernehmlassnng über diejenigen Desiderien, welche sie bei den Verhandlungen über die Revision des Bodenseegürtelbahnvertrages geltend zu maehen im Falle sein würde, einzuladen.

Jn der bezüglichen Vernehmlassnng, welche mit Schreiben vont 27. September erfolgte, sprach sich die Regierung dahin aus, das sie ihrerseits von dem durch Staatsvertrag vom 5. Augnst 1865 vereinbarten Anschlusse bei Rüthi abgehen und einem südlicher gelegenen beipflichten konne, jedoeh nnr unter der ausdrüklichen Verwahrung, dass nachfolgenden Bedingungen Rechnung getragen und solche in den Staatsvertrag ausgenommen werden :

1. Als Anschlusspunkt wird Haag empsohlen, jedoch der Anschluss in Buchs nicht unbedingt abgelehnt.

2. Bänglich des Betriebes wird verlangt, dass der Bahnstreke Lindan..St. Margrethen e.n durchgehender, mit den bayerischen und schweizerischen Bahnzügen in genauer Verbindung stehender Betrieb gesichert werde.

^) Siehe eidg. Gesezsammlm.g. Band ^III, Seite .^4.

90.7 ..^

3. Jn den Verkehrsbeziehnngen des v.^rarlbergischen -t^rolisehen .Bahnnezes zu den schweizerischen Linien und umgekehrt soll als allgemeiner Grundsaz anerkannt werden, dass der gegenseitige Verehr nicht durch künstliche Tariskombinationen von der kürzesten Linie abgelenkt werde.

4. Es soll die Zusicherung gegeben werden, dass aller über und von Lindau, beziehungsweise .Lautrach nach Buchs und weiter, sowie aller über Buchs nach Lautraeh und Lindau und weiter gehende Verkehr zwischen den österreichischen Bahnen und den Vereinigten Schweizerbahnen getheilt werde.

5. Es soll von Oesterreich die Zusicherung verlangt werden, dass es die Erstellung einer Lokomotiv- oder Pferdebahn, welche früher oder später von Oberriet in der Richtung nach Feldkireh, beziehungsweise zum Ansehluss an die Feldkireh^regenzer-Bahnabtheilung gebaut werden wollte, gestatten werde, sobald es schweizeriseherseits verlangt werde.

Um zu einer moglichft vollständigen Kenntniss aller bei der Vertragsrevision in Betracht fallenden Verhältnisse zu gelangen, erlheilten wir unserm Departement des Jnnern, welchem die Angelegenheit zur Behandlung überwiesen war, Weisung, bei Vorbereitung der J^ftruk tion sowohl der Regierung von St. Gallen Gelegenheit zu mündlicher Vernehmlassung zu geben, als auch Vertreter der weiter beteiligten Juteressen anzuhoren. Es geschah dies ans dem Wege einer vom Deparlemente angeordneten konserenziellen Besprechung, an welcher neben den Delegirten des Bundesrathes und der Regierung von .^t. Gallon aueh zwei Direktoren der bei der ...^aehe zunächst beteiligten sehweizerischen Eisenbahngesellsehaften, der Ihnon Unisse und der ^ordostbahn, Theil nahmen.

Bei dieser Konferenz wurden zuuäehst die von ...^t. Gallon ge.uaeh ten Vorschläge besprochen. Jm Weitern kam dann namentlich noch ^ie ^rage der Erstellung eines dritten Anschlusses zur Sprache. Es u.^urde nämlich darauf ausmerksam gemacht, dass insolge der Verlegung des Anschlusses bei Rüthi nach Buchs und der daraus resultieren Verlängerung der Streke St. Margrethen^Feldkirch für den Verkehr ..^r nordostliehen Schweiz erhebliehe Raehtheile erwachsen, welche in irgend einer Weise ausgeglichen werden sollten. Diese Ausgleichung sollte angestrebt werden, entweder 1) wenn moglich, durch eine entsprechende Abkürzung des Traee St. Margrethen-.^eldkirch, oder 2)
durch Erstellung eines dritten Anschlusses bei Oberriet, oder dann eventuell 3) dureh Ausstellung eines Differentialtarifs für die ^treke ^eldkirch-Dornbirn-^t. Margrethen als Ersaz für die ans der Verlegung

908 des Anschlusses Rüthi nach ^nchs für die Verbindung St. Mar^ greth.^.n-Feldtireh sich ergebende Vermehrung der Transportkosten.

Die Resultate der stattgehabten Besprechung wurden bei Ausstellung der Jnstruktion, so weit nicht einzelne Vunkte inzwischen durch die diplomatisele Korrespondenz ihre Erledigung gesunden, bestmöglichst berük-

sichtigt.

Zu einer weitern Anregung in Vetress des bereits erwähnten dritten Anschlusses sand sich die Regierung des Kautons Thurgau peranlasst, indem sie mit Eingaben vom 8. Rovember und 7. Dezember 1869

daraus hinwies, dass durch Verlegung des Ansehlnsspunktes von Rüthi nach .^nehs eine namhaste Verkürzung der Linie von Feldkirch über Sargans nach Zürich und dem Westen, gleichzeitig aber auch in nordlieher .Dichtung eine erhebliehe Verlängerung der Linie von Feldkirch nach dem schweizerischen Vodeuseeuser znr Folge haben und daraus resultireu würde, dass sür den Verkehr ans Oesterreich und ^üdungarn nach Zürich^ und der Mittel^ und Westschweiz die Linie von Feldl.irch über Rorschach und Romanshorn gegenüber die Linie von Feidkirch über Sargaus nicht mehr konkurrenzfähig wäre. Von diesem Gesichtspunkte der Verkehrsint.^.ressen der nordosttichen Schweiz ausgehend, vrrwendete sich die Regierung von Thnrgau dafür, dass die Zustimmung zn einer

Verlegung ^es südlichen Ansehlnsspnnktes der Vorarlbergerbahu von Rüthi

nach Vuehs nur unter der Bediugung ^gegeben werde, dass gleichzeitig von Feldtirch ans auch ein dritter Anschlnss bei der Station Oberried hergestellt werde.

Jm Fernern verlaugte die Regierung von Thnrgau unter Be^ug^ nahme anf .^ie inzwischen eingelangte Konzession sür die Anschlüsse der Vorarlbergerbahn, dass sich die Bundesbehor^.e mit der in fraglicher KonCession enthaltenen Bestimmung. es dürfe d.^n Bau einer Zu.eigbahn ^eldkireh^Oberriet osterreicherseits, salls die Konzession von der Schweiz aus für eine solche verlangt werden sollte, kein Hin^erniss in den Weg gelegt werden, nicht begnüge, sondern die Gesellschaft formlieh verpflichte, den Van derselben gleichzeitig mit den andern Linien auszuführen.

Ro.h während wir uns mit den Vorbereitungen sür die mit besterreich und Bauern gemeinschaftlich zu pflegenden Unterhandlungen be.schäftigten und mit ....^esterreich über die näheren Modalitäten derselben verhandelten, wurde, wie oben bemerkt, von der Regierung vou St.

Gallen dle vom Grossen Rathe nnterm 27. Wintermonat 186.) und 1. l^hrist.nonat 186.) für die Erstellung fraglicher Zähnen ertheilte Konzession eingereicht, welche wir Jhnen mit ^otsehast vo^n 1l. Dezember, jedoch unter ausdrükliehem Vorbehalte der Revision des .^taatsvertrages vom 5. Angnst 1865, zur Genehmigung empfahlen.

Durch Vundesbeschlnss vom 22. Ehriftmonat wurde genannter Konzession Jhrerseits, nnserm Antrage entsprechend, ohne weitern spe-

^

909

ziellen Vorbehalt als denjenigen betreffend die Revision des Staatsvertrages, von welcher das Jukrasttreten des Ratisikatiousb.^schlusses ab..

hängig gemacht wird, die Genehmigung ertheilt.

Dabei fand sich jedoch die hohe ..Bundesversammlung mit Rülsicht auf die oben berührten weitern Anschluß- respektive allgemeinen schneizeris.hen Verl.ehrsverhältnisse veranlasst, durch Spezialbeschluss ^om^ 23. Ehristmouat den Bundesrath einzuladen, ,,bei den zu pflegenden ...Unterhandlungen, Betreffend den in der Konzession für fragliche Bahnen ^vorgesehenen Staatsvertrag nicht nur die im Art. 13 des Gesezes über ,,den Bau und Betrieb von Eisenbahnen enthaltenen .^rnndsäze, sondern ..speziell die .irgendeinen schweizerischen Verkehrsinteressen mit Rüksicht ,,auf die direktesten Verbindungen der ostschweizer^he.. Bahnen mit der ,,Brenuerbahu naehdruksamst im Auge zu behalten^ Roch vor dem Beginne ^der eigentlichen Vertragsunterhandlungen gab die Frage des dritten Anschlusses, respektive der Anstrebnug direktester Verbindungen der ostschweizerischeu Bahnen mit der Brennerbahn zu verschiedenen Erörterungen mit den Regierungen von ^t. Gallen und Oesterreleh Veranlassung.

Di... Regierung von St. fallen, befürchtend, dass das osterreichische Baueonsortium die Zumuthnng, den dritten Ausehluss auf eigene kosten zu bauen, ablehnen uud sich in die La^e vexsezt sehen konnte, z.izuwarten, bis die Bedingungen des Anschlusses au di.. schweizerischen Bahnen ans einen der Billigkeit mehr entsprechenden ^nss gestellt sein ^.vür^en, .wünschte dringend, .^ass man si.^h mit der diessalls in die St Galler Konzession^ aufgenommenen Bedingung, dass Oesterreieh den ^lnschlnss bei Oberriet, falls er sehweizerischerseits angestrebt würde, gestatte, ^usrleden geben und nieht Forderungen stellen mochte, durch welche auch das Zustandekommen ^er übrigen, sür ^en dortigen Verkehr sehx .vichtig.^^. Anschlüsse in Frage gestellt werden konnte.

Mit Rote vom 4. Januar machte uns die k. u. k. österreichische Gesandtsehaft verschiedene nähere Mitteilungen bezüglich d.^s für d^e Vornahu.e der Revisionsverhandlungen einzuschlagenden Verfahrens, wobei sie sieh im Weilern dahin äussexte , dass es, um den Aufenthalt der fremden Kommissäre nach Thunliehkeit abzukürzen, angezeigt ware, vorläusig jene Wünsche kennen zu lernen , welche von Seite der ^chwei^ bei ^em fraglichen Aulasse vorgebracht werden dürften, indem durch Klar-

Stellung fraglicher Verhandluagspunkte und gegenseitige Verständigung

noeh vor dem Zusammentritt der Revisionskommisston die Arbeit derselbeu wesentlich erleichtert und viel ^eit erspart würde.

Gleichzeitig machte uns die Gesandtschaft hinsichtlich der Frage des dritten Anschlusses .^ie Erofsuuug, dass den Ko.^essionäreu ^er V orar tbergerbahn durch das k. u. k. Handelsministerium bere.ts die Zusicherung

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^

ertheilt worden sei , es werde gegen die Zulassung dieses Anschlusses unter der Voraussezung kein Anstand erhoben, dass der k. u. k. Regierung aus der Ausführung desselben keine , ..vie immer gearteten finanziellen Verbindlichkeiten erwachsen. Unter dieser Voraussezung werde daher österreichischerseits gegen die Ausnahme einer bezüglichen Stipulation bei der Revisionsverhandlung kein Anstand erhoben werden.

Den in obiger Rote ausgesprochenen Wünschen entsprechend, machten wir der .k. u. k. Gesandtschaft untern. 17. Jannar saehbezügliche nähere M ttheilnug..n über diejenigen Bunkte, ans welche schwe^eriseh..rseits bei Revision des bestehenden Staatsvertrages vom 5. Angnst l 865 mit Rüksicht ans die allgemeinen Vertehrsinteressen besonderes Gericht gelegt werden müsse. Jn oberster Linie hoben wir hiebei.die bereits mehrsaeh berührte Frage eines dritten Ausflusses hervor, indem wir unter Einweisung ans den bezüglichen Sp^ialbeschluss der Bundesversammlung die Gründe anseinandersezten , warum die Schweiz bestimmten

Werth daraus legen müsse, dass nicht nnr die Znlässigkeit fraglicher Ver-

bindnngslin^e anerkannt, sondern deren wirkliche Anssührung gesichert werde. Wir machten daraus ausmerksam, dass durch die Erse^ung der im Vertrage von 1865 aufgenommene Linie Feldl.irch.Rüthi dnreh eine Linie Feldkirch-Bnchs die ganze nordöstliche Schweiz sür il.^ren Verkehr nach und von Fel^kirch, welcher seinen Weg über Dornbirn, Lautrach und St. Margreten nehmen müsste und dabei mir einer Verlängerung von mehr als 7 Kilometern und überdies mit allen Unznkommiiehkeiten einer Kopfstation belastet würde, in eine sehr ungünstige Lage verseht werde, welche nur durch Erst.^llnng einer von einem geeigneten Bunkte de^ Vorarlbergerbahn bei Feldlirch ausgehenden oder bei Ooerried in die schweizerische Eisenbahn einmündenden Zweiglinie verbessert werden konne.

Da aber ^er ^au und Betrieb dieser Linie, welche zum weitaus grossten Tl.^eil auf osterr.^ichisehem Territorium liege , die Mitbeun^ung des Ba^nhoses in ^eldkirch .^e. durch eine schweizerische, überhanpt andere Gesellschaft mit den mannigfachsten ^hwierigkeiten verbunden wäre, so seheine .^s in jeder Veziehnng der Sachlage entsprechend, dass der Bau und ..betrieb Dieser ^ahn derselben Gesellschaft übertragen werde , in deren Händen sich auch die andern Ansehlusslinien befinden.

Mit Rote vom 7. Juni machte nns die osterreichische Gesandtschaft hinsichtlich dieser ^rage folgende weitere Mittheilungen : Aus das von der Schweiz gestellte Begehren, dass nicht nur die Zulässigl^eit der Linie Oberriet^eldkir.h anerkannt, sondern deren wirkliche Ausführung gesichert und der Bau und Betrieb derselben den betreffenden Konzessionären formlieh überbunden werde, sei die k. u. k. Regierung mit den Konzessionären in Unterhandlung getreten , um sie zu vermog...n, den Bau und Betrieb der verlangten Linie ^berriet-Feldkireh ans eigene Kosten zu übernehmen.

Die zu ^wei Malen und na.h-

911 drüklichst betriebenen Unterhandlungen seien aber an der entschiedenen .Weigerung der Konzessionäre, auf eigene Kosten und Gefahr die fraa^ liche dritte Ansehlusslinie zu erstellen, geseheitert. Jhrerseits sehe sieh die k. u. k. Regierung, wie sie das schon von vornherein erklärt habe , nicht in der Lage, anch für das Anlagekapital dieser Linie eine Garantie des Reinerträgnisses zu übernehmen.

Wollte sie dies auch, so weit an ihr.

.thun , so wäre nicht die mindeste Aussicht dasür da, die forderliche Zustimmung des Reichsrathes zu erwirken.

Auch auf den (indirekt) angeregten Gedanken, zu möglichster AusGleichung der Juteressen einen Difserenzialtaris sür die Streke ^eldkirchDornbirn^.St. Margretheu als eventuellen Ersaz einer .Linie ^.eldkireh^...berried anzunehmen, konne die Regierung nicht eingehen, da dies eine ^u grosse Schädigung der Jnteressen der Vorarlbergerbahn in sich schlosse und auch die Jnteressen der Vereinigten Sehweizerbahnen beeinträchtigen würde, mit welchen freundschaftliche Begehungen zu unterhalten die Vorarlbergerbahn durch die Ratnr der Verhältnisse angewiesen sei.

Wollte die Schweiz desshalb , weil die dritte Anschlnsslinie osterreichischerseits und mit osterreichisehem Gelde nicht gebaut werde, an ^iner Revision des Staatsvertrages von 1865 nicht Theil nehmen, so würde sich das Konsortium genothigt seheu , überhaupt jeden Bau von Flügelbahnen zur Verbindung mit den schweizerischen Bahnen zu uuter^ lassen, und mit Genehmigung der k. u. k. Regierung sieh vorerst aus Herstelluug der Vorarlberger-Hauptlinie von Bludenz über Feldkirch und Dornbirn nach Bregenz zu beschränken.

Die k. n. k. Regierung, welche im Jnteresse des gegenseitigen Verkehrs und der freundschaftlichen Beziehungen sehr daran gelegen sei, die Eisenbahnauschlüsse mit der Schweiz herzustellen, hosfe , dass die angebrachten Gründe den schweizerischen Bundesrath vermogen dürsten, den bisher von il,.m in dieser Frag^ festgehaltenen Standpunkt zn verlassen

und die Hand zu einer sür beide Theile .erspriesslichen Verständigung zu .bieten.

Wir sind in dieser Berichterstattung absichtlich etwas einlässlieher ^.uf die über die Frage der Erstellung eines dritten Anschlusses stattgehabten schriftlichen Verhandlungen eingegangen , um Jhnen an der Hand der hierüber gewechselte^. Roten zu zeigen, dass unsererseits uichts versäumt worden ist, um den uns mit Jhrer ^chlussnahme vom 23. De-

^ember 1869 hinsichtlich der Anstrebung direktester Verbiudungen der ^ ostschweizerischen Bahnen mit der Brennerbahn nachdruksamst ^.olge zu geben.

ertheilten Direktionen

Wie Sie. ans den diessäliigen Verhandlungen ersehen, sind wir in der Anstrebnug eines jene Verbindungen vermittelnden dritten Anschlusses bis aus die äusserste Grenze gegangen, und es konnte sich Angesichts de^:

912 kategorischen Weigerung, welche unsere bezüglichen Begehren Seitens de.^ Konzessionäre der Vorarlbexgerbahn, beziehungsweise der österreichischen Regierung entgegengesezt wurde , nur noch um die Frage handeln, ob aus diesem beanstandeten funkte eine condro ....ne qua non für das Eintreten auf die ^ertragsrevision überhaupt gemacht werden solle. Wir hielten dies nicht für rathsam. und auch mit Rüksicht aus die immerhin.

erheblichen Jnteressen^ welche die Schweiz an dem Zustandekommen der

Anschlüsse bei Bnchs und St. Margretl.en hat , nicht sur gerechtfertigt.

Ebenso konnten wir uns auch von einem Versuche, die zur Sieherung fraglicher Verbiuduug ersorderlichen Geldmittel bei den zunächst.

betheiligten schweizerischen Jnteressenten zusammenzubringen und die Frage aus diesem Wege zu losen, keinen günstigen Erfolg verspreche....

Judem wir aus den augedeuteten Rüksiehten von einen.. weitern, osfenbar nuzlosen Versolg jener Ansehlusssrage glaubten abstrahiren zu sollen, erossneten wir der k. u. k. Gesandtschast, dass wir zwar gleichwohl noch bereit seien, zu Unterhandlungen über den Abschluss eines Staats^ Vertrages, beziehungsweise Abänderung des Vertrages von 1865, mitzuwirken, dass wir aber bedauern mnssten, bei der k. u. k. Regierung di^

gehosste Geneigtheit für die Berülsiehtignug der unsererseits ans spezielle

Weisung der schweizerischen Bundesversammlung angebrachten Begehren nicht gesnuden zu haben und unter diesen Umständen gewärtigen zu.

müssen , dass ein Vertrag , welcher diesen Wünschen in keinerlei Weis.^

Rechnung trüge, die schliessliehe Genehmigung der eidgenossisehen Räthe möglicherweise nicht erhalten werde.

Rachdem in solcher Weise die Akten in Betreff des Anschlusses bei ^..berried gewisser^uassen geschlossen waren, nahmen die Einleitungen zu den Unterhandlungen uher fragliche Vertragsrevision ziemlich rasch.

ihren weitern Verlauf. Als Konserenzort u.urde, in Abweichung von einem bezüglichen srüheru Vorsehlage Oesterreichs, nach welchem die Abgeordneten in Wien, den. Si^ der Konzessionäre, hätten zusammentreten sollen--- B r e g e n z und als Bevollmächtigter der k. u. k. osterreichischen Regierung Herr Hos- und Ministerialrath ^reiherr von Gagern bezeieh-

net. Die k. bayerische Regiernn^ delegirte als Bevollmächtigte die^ Herren ^taatsrath Wilhelm Weber und Minifterialrath von ^uttner.

Am 23. August trat die Konserenz in Bregenz zusammen, uud schon am 27. sand die Unterzeichnung des unter Ratisil^ationsvorbehall..

abgeschlossenen Staatsvertrages statt, nachdem .^.err Minister Tsehndi sich inzwischen zu mundlieher Berichterstattung über die Verhandlungen eingesnnden und die nöthigen weitern Juftruktionen eingeholt hatte.

Zum Vertrag selbst übergehend , glauben wir , uns unter HinWeisung aus das Konserenzprotokoll das Sehlussprotokoll und den Bexicht unserer Abordnung aus eine nähere Erörterung der w i c h t i g s t e n funkte beschränken zu dürfen.

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Wie der Berieht der Delegirten hervorhebt, enthält der neue Vertrag nicht sowohl eine Revision als vielmehr eine vollständige Um-

arbeitung des Vertrages vom 5. Augnft 1865. Eine solche Umarbeitung schien geboten durch die seit dem Abschluss des leztern Vertrages eiuge-

tretenen wesentlichen Veränderungen der faktischen Verhältnisse, namenl.lieh durch die den Verhandlungen vorangegangene Erteilung der erstern und der St. Gallischen Konzession und die Wünschbarkeit einer logischer^ Darstellung der auf den Bau und Betrieb und die Ausübung der .Landeshoheit bezüglichen Bestimmungen.

Jm Speziellen entheben wir dem Konsere..zprotokolle und dem Berichte uuserer Abordun..g über die wesentlichsten Verhan...lungspu..l^ Folgendes : 1.

...l u s eh lu ss b e i ^ b e r r i e t .

Jn der unsern Abgeordneten ertheilte.. Jnstruktion hatten wir be-

züglich des oben mehrer.vähnten 3. Anschlusses das Vostulat gestellt,

^ dass für den Fall . dass sch.vei^eris.herseits von .^berr^t oder einem nordlicher gelegenen funkte dex Vereinigten Schwei^rbahnen ans eine Eisenbahn zum Anschl..ss an die Li..ie Feld^rch^Br^enz, be^ieh....gsweise nach Feldkirch gebaut werden wollte, osterreichischerseits die Erteilung einer Konzession für den Bau und Betrieb einer solchen Linie mit Einmündung bei Derjenigen Station, welche schweizeris.herseits gewünscht roird, zugesichert werde.

Diese Linie solle sowohl in Betreff des Baues als anch des Anschlusses und des Betriebes nicht ungünstiger gehalten werden,

als die.... s.hweizerischerseits bezüglich der beiden andern Anschlüsse der ^all sei.

. Diesem Begehren ist bei dem Vertragsschlusse , wenn anch nich.t ohne Opposition seitens der österreichischen Abordnung, der H a ... p t ^ s a c h e nach entsprochen .oordeu. Beanstandet wurden dabei folgende Bnnkte : a. Der bei der Bezeichnuug des .^berriederausehlnsses hinzugefügte Zusaz : (von Oberried) ,,o d e r e i n e m n ö r d l i eh e r g e l e g e n e n .^nnkte.^ .Bezüglich dieses Znsazes war während der Verhandlungen ans eine seitens unserer Abordnung gestellte Anfrage von uns ^e Erlänterung gegeben worden . dass unter dem nordlieher gelegenen Vnn^te nnr ein in der Rahe von Oberried , etwa an der Linie von da nach Altstätten befindlicher verstanden sei. Damit nun unter der Bezeuch-

nung ^berri^ nicht ausschliesslich der Stationsplaz .^b e r r i e t

verstanden werde, wurde in das ^ehlnssprotokoll (l, ad Art. 2) eiue erläuternde Bemerkung ausgenommen, dahin gehend,

914 ,,dass unter dem Ansehlusspunkt Oberried überhaupt ein Bunkt in der Rahe von Oberriet zu verstehen sei, wie er sich seinerzeit infolge technischer Untersuchung als der geeignetste herausstellen werde. ^ b. Das von uns gestellte Begehren , dass österreichischerseits die Ertheilnng einer Konzession für fragliche Linie ..mit E i n m ü n d u n g l.. ei d e r j e n i g e n S t a t i o n , w e l c h e s ch m e i z e r i s ch e r s e i t s g e w ü n scht w i r d , ^ zugesichert werde.

Da die österreichische Abordnung erklarte, aus diese Bedingung in .der vorliegenden Fassung nicht eintreten zu können , so wurde seitens unserer Delegation mit Rüksicht daraus, dass nach Art. 28 der St. Gallischen Konzession wenigstens die Konzessionäre unbedingt gebunden ^leiben, so weit es von ihnen abhängt, denjenigen Anschlnsspunkt zu gewähren , ...elcher sehweizeriseherseits gewünscht wird , die von Oesterreieh gegebene , im Art. 2 (zweites Alinea) des Vertrages aufgenommene

positive Ansage . dass bei Feststellung des Anschlusspuuktes ans die

schweizerischen Wünsche geeignete Rüksicht genommen werden solle , angenommen.

.

... Das Begehren, dass in Betreff des Baues, des Anschlusses und Betriebes die Linie von Oberriet

an die Vorarlbergerbahn nicht

ungünstiger gehalten werden solle , als dies sehweizerischerseits bezüglich der Anschlüsse bei St. M^rgrethen und Bnchs der Fall sei.

Dieses Begehren wurde von der österreichischen Abordnung sehr beanstandet. Dieselbe betrachtete eine solche Bestimmung als uuaus^ führbar , .veil dieselbe mit den in ^esterreich geltenden gesezlichen Bestimmnngen bezüglich des Baues von Brivivatbal^nen in prinzipiellem Widerspruch^ stehen würde. Dabei bemerkte die österreichische Abordnung, dass selbstverständlich aus Seite der k. u. k. österreichischen Regierung nieht die Absieht bestehe, diesem Unternehmen dereinst Bedingungen aufznlegen , welche nicht dureh die Ratur der Sache oder die lokalen Verhältnisse gerechtfertigt sein würden.

Alles was hinsichtlich dieses Bunktes seitens unserer Abordnung zu erzielen war , ist die im ...^chlussprotokoll l , ad Art. 2 , Lemma 2 aufgenommene Bestimmung , dass bei Ertheilung der Konzession für die Bahn von .Verriet an die Linie ^eldkireh ^ Bregenz in Betrefs der.

Konstrnktions- und Betriebsverhältnisse keine ungünstigeren Bedingungen als für die Vorarlbergerbahn gestellt werden sollen , wenn solche nieht durch lokale Verhältnisse gerechtfertigt erscheinen.

.Laut dem Berichte unserer Abordnung wurde unter den in dieser Fassung vorgesehenen Ausnahmen namentlich verstanden, dass, wenn der Lokalverhältnisse wegen, z. B. Bruken- oder andere Kunstbauten, eine ^on den für die konzedirten Bahnen festgestellten Rormalien abweichende

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^

kostspieligere Konstruktion erheischten , eine solche vorgeschrieben werden .konne.

Die Einmündung in die Anschlussstation und die Beuuzung derselben wird übrigens wesentlich Sache der Veinbarnng mit der Gesellschaft der Vorarlbergerbahn sein, und diese hat steh mit Uebernahme der Konzession sür die Bahn auf Schwei^ergel.uet vom ^. Dezember 1869 im Art. 28 dahin verpflichtet, Einmündung und Beugung der Anschluß station unter nicht ungünstigern Bedingungen zu gestatten , als die sür ^ie Einmündung ihrer Bahnen in die Anschlussstationen der Vereinigten Schweizerbahnen festgestellten.

Während die Vertragsnuterhandlungeu hierseitiger Annahme nach noch im Gange wareu , sahen wir uns , mit Rül.sicht daraus , dass in dem uns mitgetheilten Traeeplan die in. Knotenpunkte zwischen Bregenz^.eldkireh , ^t. Margreten -^eldkirch- Buchs und St. MargrethenBregenz liegende Station Lautrach sür den Verkehr von und uaeh St. Margreten als Kopsstation vorgesehen war , veranlasst , unserer Abordnung noch die Weisung zu ertheilen, dass dureh eine Bestimmung ^im Vertrage für^usorgeu sei , dass sür den Verkehr von Feldkirch nach St. Margreten und umgekehrt im Bahnhose Lautrach sofortige Ab-

Fertigung stattfinde.

Wle aus dem Berichte unserer Abgeordneten zu eutuehmen ist, war .beim Eiutressen dieser Weisung der Abschluss des Vertrages bereits so weit gediehen, dass es kaum mehr moglich gewesen wäre, diessalls uoeh .^iue ueue Verhaudluug zu veranlassen. Die Abgeordueteu erachteten überdies eine solche nieht fnr geboten, aus folgenden Gründen : Was ^unäehst die Bahuaulage aubetresse , so sei durch die Unternehmer bereits dafür gesorgt , dass sowohl für den Verkehr von Feldkirch uach St. Maxgrethen.als sür denjenigen von Lindau nach St. Max^rethen die Uebelstände einer Kopsstation in Lautrach vermieden werden.

Der Bahuhos in .^autraeh sei bezüglich seiner Anlage so projektirt, daß die B^hn^üge in gerader Linie durch denselben sahren konuen , und es haben sich überdies die Unteruehmer auch ^..r Anbriugung einer Vex.bindungsknrve verstanden , so dass die Bahnzüge ohne Berührnng der Station Laulrach durchsahren werden.

Jm Uebrigen sind die Abgeordneten der Ansicht , es liege kein Grund vor, anzunehmen , dass die Verwaltung der Vorarlbergerbahuen den Betrieb aus der Linie Fe.ldkireh-Lautrach^t. Margrethen vernachlässigen werde , da dies ihre längste Linie sei , an deren gehoxigem .Betrieb sie selbst das grosste Jntexesse habe, woraus solge, dass sie nicht durch begründete Klagen über denselben dazu werde Veranlassung geben wollen, dass die Oberrie^Feldkircherlinie um so besorderlieher ins Leben gerufen werde.

9l6 Wenn wir nun anch unsererseits die Sachlage nicht ganz so günstig ansehen , wie die Herren Abgeordneten , so ist immerhin durch die im Schlusspxotokoll (.l.l, ad A..t. 4) enthaltene Erklärung dahin gehend, die österreichische Regierung werde bei Genehmigung der Bauplane darauf Bedacht nehmen , dass die Uebelstände einer ^opfstation in Lautraeh sowohl für den Verkehr von Lindau nach St. Margrethen, als auch in der Richtung von Feldkireh nach St. Margrethen durch Anlage von Verbindungskurpen mögliehst vexmieden werden, ein sehr wesentlicher Raehtheil beseitigt und implicite auch eine gewisse Garantie dafür gegeben, dass weder seitens der österreichischen Regierung noch der Bahngesellschaft beabsichtigt wird , dem genannte.. Verkehre künstliche Hemmungen auszulegen.

Wir wollen schliesslich nicht unterlassen , darauf hinzuweisen , dass sieh bereits jezt schon ernste Bestrebungen für baldige Realisirnng des Anschlnss^roje^s .^..berriet.^eldkirch kundgeben. Es ist nicht daran ...u

zweifeln , dass diese Bestrebungen , deren Wichtigkeit zunächst für da^

ganze mittlere Rheinthal und die hinterliegenden Gegenden, im weitern für ^ie nordöstliche Schweiz unverkennbar ist, Unterstüzung finden und in nicht langer ^..it zur .... u.hern n g des dritten Anschlusses, der von der Vorarlbergerbahn uich.^ übernommen werden wollte, führen werden.

Anbelangend die unsererseits gestellten postulate in Betreff der Verhältnisse der Zoll-, ^o.t- nnd Telegraphenverwaltung, wurde den Vierseitigen Wünschen in besriediger Weise Rechnung getragen. Ramentlieh in Bezug ans die zollamtlichen Verhältnisse enthält der neue Vertrag gegenüber demjenigen von 1865 verschiedene wesentliche Verbesserungen. Die bezüglichen Artikel wurden , wie der Bericht der Abgeordneten anführt , vollständig umredigirt , mehrere im frühern Vertrag enthalten... Bestimmungen als^ überflüssig und nicht mehr mit den bestehenden Zollges.^gebungen in Uebereiustimmu..g stehend, bei .^eite gelassen und der Erleichterung des Verkehrs aller mögliehe Vorschub geleistet.

Anch in Bezug auf die unentgeltliche Anweisung vou Amtslokalien für den Vost^, Zoll-, Telegraphen- und Bolizeidienst wurde unsern Begehren vollständig entsprochen.

Raehdem wir in Vorstehendem die wesentlichsten funkte der VerHandlungen vorgesnhrt, glauben .^ir, unser Urtheil über den vorliegenden neuen Vertrag dahin resümiren zu sollen, dass, wenn bei den Unterhandlungen anch nicht alle hierseitigen Wünsehe in ihren.. vollen Umfange znr Geltung gebracht werden konnten , derselbe immerhin für den schweizerischen Verkehr nach d.^m .^sten sowohl in der Riehtnng nach .Lindau als namentlich in der Richtung nach Feldkireh unbestrittener-

917 massen ganz bedeutende Vortheile bietet gegenüber den weiter gewünschten, nicht erlangten Begünstigungen um so weniger nicht entscheidend ins Gewieht fallen konnen , als es immerhin in die Hand der fehweizerischen Jnteressen gelegt ist , die zu ihrer vollen Befriedigung erforderliehen Verbindungen ins Werk zu sezen.

. Wir nehmen daher unter Berüksichtigung aller Verhältnisse auch keinen Anstand, Jhnen den Vertrag zur Genehmigung zu empfehlen.

Bezüglich der Form der Ratifikation haben wir noch darauf aufmerksam zu machen , dass sieh laut Konserenzprotokoll die Abordnungen

der drei koutrahirenden Staaten hinsichtlich^ des Sehlussprotokolles . in welchem die vereinbarten Ergänzungen und Erläuterungen zum Vertrage

niedergelegt sind, dahin verständigt haben, dass dasselbe nicht besonders ^u ratifiziren, sondern als durch die Genehmigung des Vertrages selbst xatifizirt zu betrachten sei.

Jndem wir Jhuen schliesslich den nachstehenden Entwurf eines be^ügliehen Bundesbeschlußes zur Annahme empfehlen , bennzen wir den Anlass, Sie, Tit., unserer Vollkommensten Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 30. Rovember 1870.

Jm .^amen des schwe^. Bundesrathes, ^...er B u n d e s p r ä s i ^ e n t :

.^. ^. Dubs.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft :

Schiel

9^

....^ es.^l.^ e^tll^rs betreffend

den neuen Staatsvertrag für Erstellung einer Bodenseegürtelba^n.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsieht einer Botschaft des Bundesrathes vom 30. November

1870,

l.. e scht i esst : 1. Dem zwischen der Schweiz, Oesterreich und Bauern in Ersezung des sogenannten Bodenseegürtelbahnvertrages vom 5. August .1865 unterm 27. August in Bregenz abgeschlossenen . neuen Staatsvertrage über die Herstellung eine^ Eisenbahn von Lindau über Breaenz nach St. Margrethen , sowie von Feldkireh nach Buchs wird hiemn die vorGehaltene Ratifikation ertheilt.

2. Der Bundesrath ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

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Botschaft des Bundesrathes an die h. Bundesversammlung, betreffend den zwischen der Schweiz, Oesterreich und Bauern abgeschlossenen neuen Staatsvertrag über die Herstellung einer Eisenbahn von Lindau über Bregenz nach St. Margrethen, sowie von Feldki...

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1870

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

54

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

24.12.1870

Date Data Seite

905-918

Page Pagina Ref. No

10 006 725

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